Europäische Union

Beschluss Nr. 862/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Beteiligung der Union an einem von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32010D0862. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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len, um die Nachhaltigkeit von BONUS zu sichern; e) verstärkte Zusammenarbeit zwischen den regionalen Umweltforschungsprogrammen und den einschlägigen wissenschaftlichen Kreisen in anderen europäischen Meeresbecken; f) Konsultations- und Verbreitungstätigkeiten. g) Die BONUS-EWIV wird sich aktiv für die Weitergabe bewährter Verfahren an andere regionale europäische Meeresbecken sowie für eine gute Rückkopplung mit der europäischen Ebene im Sinne der Harmonisierung und Effizienz einsetzen. 3.4.   Beiträge während der Durchführungsphase Die Durchführungsphase von BONUS wird von den teilnehmenden Staaten und der Union über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gemeinsam finanziert, bis der gesamte Lebenszyklus aller BONUS-Projekte abgeschlossen ist, sofern Verpflichtungen der Union bis 2013 erfüllt sind und allen Berichtspflichten gegenüber der Kommission nachgekommen wurde. Die Höhe des Finanzbeitrags der Union während der Durchführungsphase entspricht den von den teilnehmenden Staaten für BONUS-Projekte über die BONUS-EWIV geleisteten Bareinzahlungen und Infrastruktur-Sachbeiträgen sowie den Betriebskosten, die der BONUS-EWIV in der Durchführungsphase entstehen. Diese Betriebskosten dürfen 5 Mio. EUR nicht überschreiten. Die BONUS-EWIV ist Empfänger und Verwalter des Finanzbeitrags der Union. Ein teilnehmender Staat kann beschließen, seine innerstaatliche Finanzierung selbst zu verwalten und seine Bareinzahlungen ausschließlich eigenen zentral ausgewählten Forschungsvorhaben vorzubehalten oder seine Bareinzahlungen zentral von BONUS-EWIV verwalten zu lassen. Vorbehaltlich der in den jährlichen Finanzvereinbarungen nach Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Bedingungen erfolgt die Auszahlung des Unionsbeitrags auf der Grundlage von Nachweisen der teilnehmenden Staaten über ihre Bareinzahlungen an die Empfänger von BONUS oder die BONUS-EWIV und über die als Sachbeitrag für die BONUS-Projekte zur Verfügung gestellten Infrastrukturen. Die ordnungsgemäße Verwendung der BONUS-Mittel durch die Empfänger liegt in der Verantwortung der BONUS-EWIV und wird durch eine unabhängige Rechnungsprüfung der Projekte, die durch die BONUS-EWIV oder in ihrem Namen durchgeführt wird, festgestellt. 3.5.   Förderung von BONUS-Projekten Vorbehaltlich von Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f werden BONUS-Projekte mit bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten gefördert, die entsprechend den gemeinsamen Förderregeln und Fördersätzen berechnet werden, die von der BONUS-EWIV in den Durchführungsmodalitäten festgelegt und von der Kommission in der Durchführungsvereinbarung bewilligt wurden. ANHANG II VERWALTUNG VON BONUS BONUS wird vom Sekretariat der BONUS-EWIV verwaltet. Die BONUS-EWIV hat die folgenden Strukturen für das BONUS-Programm eingerichtet: a) Lenkungsausschuss, b) Sekretariat, c) Beirat, d) Forum für die Sektorforschung, e) Forum der Projektkoordinatoren. a) Der Lenkungsausschuss ist als höchstes Gremium der BONUS-EWIV für die Entscheidungsfindung und die Sekretariatsleitung zuständig. Der Lenkungsausschuss besteht aus leitenden Beamten der Einrichtungen für die Forschungsförderung und -verwaltung, die von den Mitgliedern der BONUS-EWIV benannt werden. Der Vorsitz des Lenkungsausschusses wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern der BONUS-EWIV. Der letzte, der aktuelle und der künftige Vorsitz bilden den Exekutivausschuss, der das Sekretariat in Fragen von strategischer Bedeutung unterstützt. Unter Berücksichtigung der Vorschläge des Sekretariats trifft der Lenkungsausschuss Entscheidungen über die strategische Ausrichtung von BONUS, einschließlich der Festlegung und Aktualisierung von BONUS, über die Planung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, das Haushaltsprofil, die Förder- und Auswahlkriterien, das Bewerterteam, die Genehmigung der Rangliste der zu finanzierenden BONUS-Projekte, die Überwachung der Fortschritte bei den finanzierten BONUS-Projekten und die Überwachung einer angemessenen und ordnungsgemäßen Durchführung der Sekretariatsarbeiten für BONUS. b) Das Sekretariat wird von dem Exekutivdirektor geleitet, der die Entscheidungen des Lenkungsausschusses umsetzt und für die Kommission und die verschiedenen nationalen Förderagenturen der Hauptansprechpartner bei BONUS ist. Das Sekretariat ist verantwortlich für die Gesamtkoordinierung und Überwachung der Aktivitäten von BONUS, die Veröffentlichung, Bewertung und das Ergebnis der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die Überwachung der geförderten Projekte — sowohl aus vertraglicher als auch aus wissenschaftlicher Sicht — sowie die Berichterstattung über die Fortschritte an den Lenkungsausschuss. Er ist auch zuständig für die Planung und Organisation der Konsultationen interessierter Kreise und des Beirats, deren anschließende Einbeziehung in den strategischen Forschungsplan und die Förderung funktionierender Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik. c) Der Beirat unterstützt den Lenkungsausschuss und das Sekretariat. Er setzt sich zusammen aus international hochrangigen Wissenschaftlern, Vertretern der einschlägiger interessierter Kreise, beispielsweise aus den Bereichen Tourismus, erneuerbare Energien, Fischerei und Aquakultur, Seeverkehr, Biotechnologie- und Technologieanbietern und einschließlich von Verbänden der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft mit Interesse an diesen Sektoren und sonstigen integrierten baltischen Forschungsprogrammen sowie anderen europäischen Regionalmeeren. Seine Aufgabe besteht darin, in wissenschaftlich und politisch relevanten Fragen zu BONUS Beratung, Leitlinien und Empfehlungen anzubieten; dies beinhaltet eine Beratung zu den Zielen, Schwerpunkten und zur Ausrichtung von BONUS, zu Möglichkeiten der Leistungsverbesserung von BONUS sowie zur Vorlage und Qualität der Forschungsergebnisse, zum Aufbau von Kapazitäten sowie zur Vernetzung und zur Relevanz der Arbeiten mit Blick auf die Ziele von BONUS. Der Beirat unterstützt auch die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von BONUS. d) Dem Forum für die Sektorforschung gehören Vertreter von Ministerien und andere Akteure an, die auf den Gebieten der Ostseesystemforschung und der Verwaltung des Ostseesystems tätig sind. Es tritt einmal jährlich zu einer Konsultationssitzung zusammen, um die Ergebnisse von BONUS sowie den neuen Forschungsbedarf aus Sicht der Entscheidungsträger zu erörtern. Das Forum dient der Integration der Forschung im gesamten Ostseeraum, einschließlich einschlägiger Forschungsarbeiten, die sektorbezogen gefördert werden, sowie der Nutzung und Planung gemeinsamer Infrastrukturen. e) Das Forum der Projektkoordinatoren setzt sich aus den Koordinatoren der aus dem BONUS-Budget geförderten Projekte zusammen. Es unterstützt das Sekretariat in Fragen der wissenschaftlichen Koordinierung von BONUS und der Einbeziehung und Synthese der Forschungsergebnisse.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.