Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/119 der Kommission vom 18. September 2017 über die staatliche Beihilfe SA.47702 (2017/C) (ex 2017/N) — Vereinigtes Königreich — Alternative zur Verpflichtung der Royal Bank of Scotland zur Veräußerung von Rainbow (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 6184) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D0119. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

erleichtert; tatsächlich ist das Alternativpaket wesentlich kostenintensiver. (151) Die Auswirkungen auf die Kernkapitalquote können ebenfalls herangezogen werden, um die verschiedenen Szenarios zu vergleichen. Der Unterschied zwischen dem Indikator der Kernkapitalquote und dem Indikator des Kapitalverlusts liegt darin, dass bei der Kernkapitalquote auch die Verringerung der RWA berücksichtigt wird: falls ein Szenario eine größere Verringerung der risikogewichteten Gesamtaktiva generiert, hat es — für einen gegeben Kapitalverlust — weniger negative Auswirkungen auf die Kernkapitalquote. (152) Die Zahlen für die Kernkapitalquote wurden von den britischen Behörden bereitgestellt. Aus Tabelle 3 ist ersichtlich, dass die Auswirkungen auf die Kernkapitalquote bei Alternativpaket deutlicher sind. Dies scheint eine Folge des Umstands zu sein, dass es einen geringeren Verlust an Aktiva umfasst. Daher ist selbst der Kapitalverlust geringfügig kleiner und es hat geringfügig negativere Auswirkungen auf die Kernkapitalquote. (153) Die alternativen Szenarios können auch in Bezug auf die Gesamtaktiva verglichen werden. Die Auswirkungen des Alternativpakets auf die Gesamtaktiva sind geringfügig kleiner als bei der Verpflichtung zur Veräußerung von Rainbow. (154) Die Verpflichtung zur Veräußerung von Rainbow zielte darauf ab, ein existenzfähiges Unternehmen zu veräußern. Um ein existenzfähiges Unternehmen darzustellen hätte Rainbow über ausreichend einkommensschaffende Aktiva und Kunden verfügen müssen, um die Kosten seines großen Zweigstellennetzes und seiner Infrastruktur tragen zu können. Daher umfasste der Umfang von Rainbow neben KMU-Darlehen und -Einlagen, die im Fokus der Maßnahme zur Wettbewerbssteigerung auf dem KMU-Markt standen, auch ein großes Volumen an Einzelhandelsdarlehen und -einlagen. (155) Das Alternativpaket sieht keine Übertragung der Einzelhandelsaktiva und -passiva oder anderer Nicht-KMU-Aktiva und -Passiva vor. Es zielt auf eine Übertragung eines Teils der KMU-Kunden samt ihrer Aktiva (Darlehen) und Passiva (Einlagen) ab. Das Alternativpaket ist daher im Sinne der Volumen der übertragenen Aktiva viel kleiner, versucht jedoch, ein ähnliches Ergebnis auf dem britischen Markt der Bankendienstleistungen für KMU zu erzielen. 5.2.3.3.    Schlussfolgerung zur Gleichwertigkeit des aktualisierten Alternativpakets (156) Ab dem Zeitpunkt der Umstrukturierungsentscheidung (14. Dezember 2009) hat die RBS aufrichtig versucht, Rainbow zu veräußern, wie die nachfolgend eingeläuteten Verfahren und die erheblichen aufgewendeten Ressourcen und Arbeitskraft zur Veräußerung von Rainbow belegen. (157) Dadurch hat die RBS erhebliche Kosten auf sich gezogen (insbesondere die geschätzten Kosten eines Versuchs zur Veräußerung von Rainbow wie in Erwägungsgrund 148 dargelegt). (158) Die Kommission stellt auch fest, dass das Alternativpaket die Anforderungen an die RBS nicht zu erleichtern scheint. Was die Kosten betrifft, so würde eine Umsetzung des Alternativpakets neben den bereits auf sich gezogenen Kosten der RBS eine zusätzliche Kostenlast für die RBS bedeuten. Die kumulativen Kosten seit 2009 wären erheblich höher als es in der Umstrukturierungsentscheidung implizit erwartet wurde. (159) Das Alternativpaket wird in Kombination mit den verlorenen Marktanteilen zu einem Gesamtverlust von Marktanteilen der RBS auf dem KMU-Markt führen, der mindestens gleichwertig mit den Vorhersagen aus der Umstrukturierungsentscheidung ist. Die Bedenken, dass die sehr großen Beihilfen von 2008-2009 von der RBS dazu verwendet werden, ihren Marktanteil auf dem bereits konzentrierten KMU-Markt zu konsolidieren oder auszubauen, würden daher in gleichem Maße ausgeräumt als wenn die in der Umstrukturierungsentscheidung vorgesehene Veräußerung von Rainbow umgesetzt worden wäre. (160) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass das Alternativpaket im Sinne der Erreichung der beabsichtigten Auswirkungen auf den Wettbewerb mit einer Veräußerung von Rainbow gleichwertig ist. (161) Die Kommission stellt auch fest, dass die RBS alle Verpflichtungen und geänderten Verpflichtungen (abgesehen von der Veräußerung von Rainbow) aus der Umstrukturierungsentscheidung und dem geänderten Umstrukturierungsbeschluss erfüllt hat. Die angemeldete Ersetzung einer einzelnen Veräußerungsverpflichtung findet daher im Kontext einer korrekten Umsetzung des restlichen Umstrukturierungsplans statt. 6.   SCHLUSSFOLGERUNG (162) Auf der Grundlage der vorstehenden Würdigung sind die im Einleitungsbeschluss geäußerten Zweifel der Kommission an der Gleichwertigkeit des Alternativpakets ausgeräumt worden. Die Änderung der Verpflichtungen berührt die Schlussfolgerung in der Umstrukturierungsentscheidung und dem geänderten Umstrukturierungsbeschluss nicht und die der RBS gewährte staatliche Beihilfe wird daher als vereinbar mit dem Binnenmarkt im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV erklärt. (163) Darüber hinaus kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die etwaigen staatlichen Beihilfen für Begünstigte des Alternativpakets als notwendiger Teil der Verpflichtungen eingestuft werden sollte, auf deren Grundlage die Beihilfemaßnahmen zugunsten der RBS für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Ersetzung der Verpflichtung zur Veräußerung von Rainbow durch das vom Vereinigten Königreich in Bezug auf RBS angemeldete Alternativpaket ist auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Ersetzung der Verpflichtung zur Veräußerung von Rainbow durch das Alternativpaket wird somit genehmigt. Artikel 2 Die etwaigen staatlichen Beihilfen für Begünstigte des Alternativpakets sind auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. Brüssel, den 18. September 2017 Für die Kommission Margrethe VESTAGER Mitglied der Kommission (1)   ABl. C 142 vom 5.5.2017, S. 8. (2)   ABl. C 119 vom 7.5.2010, S. 1. (3)  Eine vollständige Liste der genehmigten Beihilfemaßnahmen kann den Erwägungsgründen 31 bis 77 der Umstrukturierungsentscheidung entnommen werden. (4)   ABl. C 24 vom 23.1.2015, S. 4. (5)  Eine vollständige Liste der beantragten Änderungen kann den Erwägungsgründen 27 bis 49 des geänderten Umstrukturierungsbeschlusses entnommen werden. (6)  Erwägungsgrund 73 der Umstrukturierungsentscheidung. (7)  Gemäß Erwägungsgrund 73 der Umstrukturierungsentscheidung ist der Markt der Bankendienstleistungen für KMU definiert als das Segment des Markts der Bankendienstleistungen, das Kleinstunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 25 Mio. GBP und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 25 Mio. und 1 Mrd. GBP erfasst. (8)  Erwägungsgrund 93 der Umstrukturierungsentscheidung. (9)  Erwägungsgrund 28 und geänderte Verpflichtungen 3.1 und 3.2 Abschnitt A im Anhang I des geänderten Umstrukturierungsbeschlusses. (10)  Siehe Fußnote 1. (11)  Diese Markttesterhebung umfasst die Gespräche der britischen Behörden mit sechs konkurrierenden Geldinstituten, 12 kleineren konkurrierenden Geldinstituten und sieben Risikokapital- und FinTech-Befragten sowie durch die RBS in Auftrag gegebene Studie von Charterhouse über das wechselnde Kundenverhalten im Umfang von W&G. Bei den größeren konkurrierenden Geldinstituten handelt es sich um CYBG AG, Co-op Bank, Handelsbanken, Metro Bank, Santander UK AG und TSB Bank. Die kleineren konkurrierenden Geldinstituten waren Aldermore Group AG, Allied Irish Bank, Atom Bank, Cumberland Building Society, Danske Bank, Monzo, OakNorth Bank, Paragon Bank AG, Shawbrook Bank, Starling Bank, Tesco Bank und Virgin Money. Die Befragten aus dem Bereich Risikokapital und Finanztechnologie waren British Business Bank Investments Limited, Business Growth Fund, Funding Circle, Louise Beaumont (eine unabhängige Finanztechnologieexpertin), Iwoca, Nesta und Transferwise. (12)  Eine detaillierte Beschreibung der RBS kann den Erwägungsgründen 4 bis 11 des geänderten Umstrukturierungsbeschlusses entnommen werden. Die vorläufigen Schlüsselzahlen von 2008 bis 2016 werden in den Erwägungsgründen 7 bis 10 des Einleitungsbeschlusses beschrieben. (13)  In diesem Beschluss nutzt die Kommission die von der RBS in ihrem Jahresbericht und ihrer Jahresbilanz für das Jahr 2016 veröffentlichten Ergebnisse. (14)  RWA ist ein Maß für den risikogewichteten Betrag der Aktiva einer Bank. Dieses Maß wird genutzt, um die Eigenkapitalanforderungen zu ermitteln. (15)  Erwägungsgrund 11 des geänderten Umstrukturierungsbeschlusses. (16)  Stimmrechtsloses hartes Kernkapital wie in Erwägungsgrund 38 der Umstrukturierungsentscheidung dargelegt. (17)  Pressemitteilung HMT: https://www.gov.uk/government/news/government-begins-sale-of-its-shares-in-the-royal-bank-of-scotland. (18)  Pressemitteilung RBS: http://otp.investis.com/clients/uk/rbs1/rns1/regulatorystory.aspx?cid=365&newsid=580941. (19)  Pressemitteilung RBS: http://otp.investis.com/clients/uk/rbs1/rns1/regulatory-story.aspx?cid=365&newsid=687910. (20)  UK Financial Investments Ltd. Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2016/2017. (21)  Siehe Erwägungsgründe 19 bis 25 des Einleitungsbeschlusses. (22)  Nicht etablierte Finanzinstitute stehen im Wettbewerb mit den vier seit Langem etablierten nationalen Banken, die den höchsten Marktanteil (zusammen 82 % Marktanteil im Jahr 2015) auf dem britischen Bankenmarkt für KMU und mittelständische Unternehmen aufweisen. (23)  Die Stelle wird eingerichtet, um die Ausführung des Alternativpakets zu erleichtern und zu beaufsichtigen. Sie unterliegt dem „Framework and State Aid Deed“, einer Akte, die zwischen HMT, der Stelle und der RBS im Hinblick auf die Verpflichtungen geschlossen werden muss. (24)  Unter Berücksichtigung der veranschlagten Kapitalkosten, der jährlichen Kosten zur Anweisung des Alternativpakets und der Einnahmeverluste im Zusammenhang mit der Verlagerung von Kunden infolge von Maßnahme B und aufgerechnet gegen die Freigabe von Kapital in Verbindung mit solchen Kunden. (25)  Siehe die Erwägungsgründe 37 und 38 dieses Beschlusses. (26)  Unternehmensgirokonto: bezeichnet ein Konto, das eher für Unternehmen als Einzelpersonen vermarktet wird und es der Fazilität ermöglicht, Einzahlungen vorzunehmen und zu erhalten und per Scheck und/oder Debitkarte Zahlungen vorzunehmen, Geldausgabeautomaten zu benutzen und regelmäßige Zahlungen per Lastschrift und/oder Dauerauftrag vorzunehmen, das aber i) kein Konto umfasst, auf dem Geld in einer anderen als der offiziellen Währung des Vereinigten Königreichs als Guthaben gehalten wird, und ii) kein Konto, auf dem Kreditmittel gehalten und gegen Hypotheken oder Darlehen aufgerechnet werden (im Gegensatz zu einer Kreditfazilität) (27)  Siehe die Erwägungsgründe 37 und 38 dieses Beschlusses. (28)  Ähnlich wie bei regulativen Ernennungen nach Abschnitt 166 des Financial Services and Markets Act 2000. (29)  Siehe die Erwägungsgründe 37 und 38. (30)  Finanztechnologie oder FinTech ist ein Geschäftsbereich, der darauf beruht, Software für die Erbringung von Finanzdienstleistungen einzusetzen, wie z. B. Peer-to-Peer, Crowdsourcing-Dienstleistungen usw. (31)  Siehe Fußnote 23. (32)  Die Gesamtfinanzierung für die Einrichtung und den Betrieb der Stelle wird sich auf 20 Mio. GBP belaufen. (33)  Eine durch Bacs Payment Schemes Limited unterstützte Dienstleistung, die die automatisierte Übertragung aller Zahlungsmodalitäten zu einer neuen Bank und die Schließung eines bestehenden Kontos ermöglicht. Siehe: https://www.currentaccountswitch.co.uk. (34)  Die Begriffe „Rainbow“ und „W&G“ beziehen sich auf den Geschäftsumfang, wie er in Aufstellung 2 des geänderten Term Sheets im Anhang des geänderten Umstrukturierungsbeschlusses festgelegt sind. (35)  Förderfähige Kunden sind Kunden der als W&G bekannten Abteilung der RBS, also KMU. (36)  […] Geschäftsgeheimnis. (37)  Die britischen Behörden schätzten die Umsetzungskosten für die RBS auf 38 Mio. GBP und zusätzliche laufende Kosten in Form von verringerten Gewinnen in Höhe von ungefähr […] jährlich. (38)  Siehe Fußnote 11. (39)  Die eingegangenen Stellungnahmen stammen von Santander UK AG, CYBG AG, Metro Bank AG, Aldermore Bank AG, Masthaven Bank Ltd, Paragon Bank AG, Secure Trust Bank AG, Shawbrook Bank Ltd, Virgin Money AG, OakNorth Bank Ltd, Cumberland Building Society, Tide und RBS. (40)  Für die RBS durchgeführte Studie von Charterhouse zur Messung des Marktanteils für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 25 Mio. GBP. (41)  CMA Marktuntersuchung Privatkundengeschäft Hauptbericht Anhang A8.1-16, Abbildung 12. (42)  Siehe auch Erwägungsgrund 25 des Einleitungsbeschlusses. (43)   Quelle: Charterhouse Research Business Banking Survey Q4 2016 for SMEs with turnover from GBP 0-25 million. Schwankende Daten aus 12 Monaten. Daten nach Region und Umsatz gewichtet, um Geschäfte in Großbritannien darzustellen. Geschätzte Gesamtmarktgröße von […]. (44)  Siehe Fußnote 23. (45)  CMA retail Banking Investigation Final report (9. August 2016): https://www.gov.uk/cma-cases/review-of-banking-for-small-and-medium-sized-businesses-smes-in-the-uk. (46)  Die RBS hat Charterhouse beauftragt, eine Studie mit förderfähigen KMU-Kunden aus dem Umfang von W&G durchzuführen, um ihre Einstellungen zu einem Wechsel und die Auswirkungen der Anreize auf die Wahrscheinlichkeit ihres Wechsels zu erforschen. Die Studie konzentrierte sich auf Geschäftskunden, die einen Anteil von […] der […] Kunden im Umfang von W&G ausmachen. Die Studie war sowohl quantitativ (mit einer repräsentativen Stichprobe von […] befragten Kunden) und qualitativ ([…] vertiefenden Befragungen). (47)  Antwort der RBS auf den Einleitungsbeschluss, Absatz 4.12. (48)  CMA retail Banking Investigation Final report, Absatz 8.169. (49)  CMA retail Banking Investigation Final Report, Absatz 17.19. (50)  CMA retail Banking Investigation Final Report, Absatz 17.14. (51)  Beinhaltet veranschlagte Kapitalkosten in Höhe von 425 Mio. GBP für den Capability and Innovation Fund (Erwägungsgrund 43), Finanzierung für die Einrichtung und den Betrieb der Stelle in Höhe von 20 Mio. GBP (Fußnote 31), veranschlagte Kapitalkosten in Höhe von 350 Mio. GBP für die Anreize-Regelung (Erwägungsgrund 13) und geschätzte Betriebskosten für die Umsetzung durch die RBS in Höhe von 38 Mio. GBP (Fußnote 36). (52)  Die britischen Behörden schätzen die laufenden Kosten in Form von verringerten Gewinnen auf ungefähr […] GBP jährlich (Fußnote 36). (53)  Wie in Abschnitt 5.2 des vorliegenden Beschlusses analysiert. (54)  Erwägungsgrund 65 des geänderten Umstrukturierungsbeschlusses. (55)  Mitteilung der Kommission über die Wiederherstellung der Existenzfähigkeit und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften (ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9). (56)  Der Betriebsgewinn von W&G belief sich 2016 auf 345 Mio. GBP, 2015 auf 431 Mio. GBP und 2014 auf 467 Mio. GBP (Quelle: Segmentanalyse RBS-Geschäftsberichte). (57)  Erwägungsgrund 10 des Einleitungsbeschlusses. (58)  http://investors.rbs.com/~/media/Files/R/RBS-IR/results-center/rbs-group-announcement-04-08-2017.pdf (59)  Erwägungsgrund 78 des geänderten Umstrukturierungsbeschlusses. (60)  Erwägungsgrund 82 des geänderten Umstrukturierungsbeschlusses. (61)  Erwägungsgrund 238 der Umstrukturierungsentscheidung. (62)  Erwägungsgrund 29 des geänderten Umstrukturierungsbeschlusses. (63)  Wie in den Erwägungsgründen 26 bis 43 dieses Beschlusses ausführlich dargelegt. (64)  RBS, Lloyds Banking Group, HSBC und Barclays. (65)  Die Anreize-Regelung wird in den Erwägungsgründen 44 bis 58 dieses Beschlusses ausführlich dargelegt. (66)  Wie in Erwägungsgrund 82 Buchstabe a und Fußnote 45 beschrieben. (67)  Wie in Erwägungsgrund 83 Buchstabe a beschrieben. (68)  Wie in Erwägungsgrund 78 beschrieben. (69)  Wie in Erwägungsgrund 51 beschrieben. (70)  Wie in den Erwägungsgründen 122 und 123 des Einleitungsbeschlusses beschrieben. (71)  Zahlen in Klammern für Veräußerung von Rainbow und aktualisiertes Alternativpaket beinhalten den Verlust von Marktanteilen seit Q4 2011. (72)  Zahlen in Klammern für Veräußerung von Rainbow und aktualisiertes Alternativpaket beinhalten [1-3] Mrd. GBP bereits entstandene Kosten. (73)  Siehe Erwägungsgrund 68. (74)  Gestützt auf Daten aus der Charterhouse-Studie, die von den britischen Behörden bereitgestellt wurde (siehe Fußnote 42). (75)  Die Kommission stellt fest, dass keine separaten Daten für das Segment mittelständischer Unternehmen verfügbar sind und daher der Marktanteil an Kunden mit einem Umsatz von mehr als 25 Mio. GBP als Indikator für den Marktanteil herangezogen wird. (76)  Gestützt auf Daten aus der Charterhouse-Studie, die von den britischen Behörden bereitgestellt wurden. (77)  Als Teil der eingegangen Rückmeldungen nach dem Einleitungsbeschluss. (78)  Der Betrag von [1-3] Mrd. GBP wurde von einem externen Berater mit den tatsächlichen, im W&G-Programm verbuchten Kosten abgeglichen. (79)  Tabelle 3 gibt die direkten Gesamtkapitalverluste der verschiedenen Alternativen an. Die Gesamtkapitalverluste bei Hinzurechnung der bereits von der RBS auf sich gezogenen Kosten in Höhe von [1-3] Mrd. GBP ist in Klammern angegeben. (80)  Die Umstrukturierungsentscheidung enthielt keine Schätzung der Kapitalkosten für die Veräußerung von Rainbow. Dennoch scheint es angemessen, die Schätzung der Kapitalkosten, die der Verkauf von Rainbow verursachen würde, wenn er angestrebt würde, heranzuziehen; diese sind von den britischen Behörden quantifiziert worden. Die Kosten, die die RBS seit 2009 auf sich gezogen hat, um die Veräußerungsverpflichtung zu erfüllen, beläuft sich auf [1-3] Mrd. GBP. Einschließlich der Gesamtkosten von [1-3] Mrd. GBP überschreiten die Gesamtkapitalverluste von […] GBP bis […] GBP die Kapitalkosten in Höhe von […] GBP, die ein Verlust von Rainbow generiert hätte.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.