Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/119 der Kommission vom 18. September 2017 über die staatliche Beihilfe SA.47702 (2017/C) (ex 2017/N) — Vereinigtes Königreich — Alternative zur Verpflichtung der Royal Bank of Scotland zur Veräußerung von Rainbow (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 6184) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D0119. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Aid Deed) (31) sobald wie in der Praxis möglich vermarkten. Die Vermarktung an Stellen für die Pools B und C erfolgt 3 bzw. 6 Monate nach der Vermarktung des Capability and Innovation Fund an Unternehmen für Pool A. (41) Die Bewerbungsphase für Mittel aus Pool A wird innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vermarktung des Fonds durch die Stelle enden, wohingegen die Bewerbungsphase für Pool B innerhalb von fünf Monaten nach diesem Zeitpunkt enden wird und die Bewerbungsphase für Pool C innerhalb von acht Monaten nach diesem Zeitpunkt. Die Bewerbungsphase für Pool D wird gleichzeitig zur Bewerbungsphase für die Pools A bis C laufen und bis zu sechs Monate nach der ersten Vermarktung des Fonds durch die Stelle enden. (42) Der Fonds soll nach Ende der Anreize zum Wechsel des Geldinstituts aufgelöst werden (auch wenn er nach vorherbestimmten Kriterien in Abhängigkeit des im Fonds verbleibenden nicht verteilten Betrags verlängert werden kann). Die Rechte und Pflichten der Stelle im Hinblick auf die Berichterstattung bestehen jedoch drei Monate nach Beendigung des letzten Vertrags zwischen der Stelle und einem Empfänger von Mitteln aus dem Capability and Innovation Fund fort. (43) Die Kosten von Maßnahme A für die RBS umfassen 425 Mio. GBP veranschlagte Kapitalkosten plus die Betriebskosten der Stelle (32), die von der RBS bezahlt werden. 3.3.2.   ANREIZE ZUM WECHSEL DES GELDINSTITUTS („MASSNAHME B“). (44) Unternehmen, die in Bezug auf die Teilnahme an Anreize-Regelung förderfähig sind („förderfähige Unternehmen“) sind jene Einlageunternehmen, die folgende Kriterien erfüllen: a) sie bieten Unternehmensgirokonten an oder haben öffentlich bekannt geben, dass sie dies beabsichtigen; b) sie erfüllen die in Erwägungsgrund 28 Absätze b bis f für Unternehmen für Pool A festgelegten Kriterien; und c) sie nehmen am UK Current Account Switching Service („CASS“) teil (33). (45) Die durch die RBS finanzierte Anreize-Regelung würde der Stelle Mittel zur Verfügung stellen, die an förderfähige Unternehmen zu verteilen sind, die Kunden erfolgreich zum Wechsel bewegen. Damit sollen die förderfähigen Banken Anreize für KMU-Kunden der RBS schaffen, ihre Unternehmensgirokonten, Einlagen und Darlehensverträge auf die förderfähigen Banken zu übertragen. Dazu würde die RBS sich verpflichten: a) im Zusammenhang mit Kunden, die ihre Unternehmensgirokonten übertragen, bis zu 225 Mio. GBP als (finanzielle) Wechselanreize an förderfähige Unternehmen zu zahlen („Kontoübertragungsanreize“); b) zusätzlich 50 Mio. GBP für Wechselanreize im Zusammenhang mit Darlehen („Darlehensanreize“) an jene Kunden zu zahlen, die neben ihrem Unternehmensgirokonto auch ein Darlehensprodukt übertragen; c) zusätzliche 75 Mio. GBP ihrer Kosten zu kennzeichnen, die ebenfalls verfügbar wären, um die Übertragung zu erleichtern (Entschädigung für Vertragsbruchgebühren im Zusammenhang mit der Übertragung von Darlehensbilanzen oder anderen Kosten von Drittparteien wie z. B. Rechtskosten). (46) Die Kontoübertragungsanreize und Darlehensanreize werden es förderfähigen Unternehmen ermöglichen, attraktive Preisangebote zu finanzieren oder für die Kunden der RBS andere Anreize im Umfang von Williams & Glyn („W&G“) (34) zu schaffen und eine Übertragung für diese Kunden attraktiv zu machen. (47) Die den Empfängern ausgezahlte Kontoübertragungsanreize sollen steil gestaffelt werden, damit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um zwingende Anreize für den Wechsel sowohl von kleineren als auch größeren KMU-Kunden zu schaffen. Die vorgeschlagenen Beträge des zum Beginn der Regel anzubietenden Kontoübertragungsanreizes sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt. Tabelle 2 Vorgeschlagene anfängliche Beträge des Kontoübertragungsanreizes im Rahmen der Anreize-Regelung Umsatzspanne des KMU-Kunden Betrag Kontoübertragungsanreiz (GBP) < 15 000 GBP 750 15 000 GBP — 100 000 GBP 1 000 100 001 GBP — 1 000 000 GBP 3 000 1 000 001 GBP — 1 500 000 GBP 6 250 1 500 001 GBP — 2 000 000 GBP 13 125 2 000 001 GBP — 2 500 000 GBP 16 875 2 500 001 GBP — 7 500 000 GBP 25 000 > 7 500 000 GBP 50 000 (48) Die Darlehensanreize werden es förderfähigen Unternehmen ermöglichen, die Zinssätze für die Darlehen der Kunden zu senken, was ihre Angebote attraktiver macht und zugleich angemessene Kapitalrenditen aufrechterhält. Wenn ein Kunde sein primäres Unternehmensgirokonto und ein Darlehensprodukt von der RBS überträgt, wird die Stelle dem begünstigten Unternehmen einen zusätzlichen Wechselanreiz von 2,5 % der übertragenen Bilanz des bezogenen Darlehens zahlen. (49) Die RBS zielt innerhalb des Umfangs von W&G (der ungefähr 200 000 KMU-Bankkunden enthält) auf ihre Kunden und stellt Ihnen Informationen über die Vorteile eines Wechsels bereit sowie über mögliche alternative konkurrierende Geldinstitute, die sie in Betracht ziehen könnten. (50) Die RBS würde ungefähr drei Monate nach Einführung des Pakets damit beginnen, die Anreize-Regelung an Kunden zu kommunizieren und die Wechselanreize wären schon im 2. Quartal 2018 verfügbar (ungefähr drei Monate nachdem die RBS die Kommunikation an ihre Kunden beginnt). Das Verfahren zur Ausschüttung der Wechselanreize für die Anreize-Regelung soll vierteljährlich wiederholt werden, solange die entsprechenden Mittel verfügbar sind. Die Anreizmittel sind aufgebraucht, sobald ein Höchstbetrag von 225 Mio. GBP im Hinblick auf Kontoübertragungsanreize ausgezahlt worden ist oder für den Fall, dass dies bis dahin nicht bereits geschehen ist, 18 Monate nach der Kommunikation der Anreize-Regelung durch die RBS (vorbehaltlich einer Verlängerung um bis zu 12 Monate, siehe Erwägungsgrund 51 Buchstabe d). (51) Die Stelle wäre zusätzlich zum Capability and Innovation Fund auch für die Verwaltung und Kontrolle der Anreize-Regelung verantwortlich und würde das Verhalten und die Interaktion der RBS gegenüber bzw. mit ihren Kunden laufend überwachen. Dazu würde gehören, es der Stelle vorbehaltlich anwendbarer Gesetze und Datenschutzanforderungen zu ermöglichen: a) Änderungen am Betrag der ausgezahlten Wechselanreize vorzunehmen, um zu gewährleisten, dass diese so wirksam wie möglich sind; b) die Kommunikationsmaterialien, die die RBS im Zusammenhang mit der Anreize-Regelung an ihre KMU-Kunden schicken muss, zu billigen; c) die RBS dazu anzuhalten, die Häufigkeit dieser Kommunikation zu erhöhen; d) den Verfügungszeitraum der Wechselanreize um bis zu 12 Monate zu verlängern, falls weniger als […] förderfähige Kunden (35) ihr Konto innerhalb von […] Monaten nach Beginn der Anreize-Regelung übertragen haben (oder den Übertragungsprozess eingeleitet haben) (das „verlängerte Anreize-Regelung-Datum“); und e) die RBS dazu anzuhalten, die Kundenbasis, an die sie Kommunikationsmaterialien schickt, über den Umfang von W&G auszuweiten, falls ein gegebenes Volumen an Wechslern in einem gegeben Zeitraum nicht erzielt wird. Falls der Umfang ausgeweitet wird, richtet sich die Anreize-Regelung gezielt auf KMU, die ungefähr […] des Marktanteils an Unternehmensgirokonten im Vereinigten Königreich repräsentieren. Der Umfang wird ausgeweitet, wenn: 1. […] (36); 2. […]; 3. […]. (52) Um zu gewährleisten, dass die RBS über angemessene Anreize zur wirksamen Umsetzung der Anreize-Regelung verfügt im Falle, dass weniger als […] Kunden gewechselt haben und bis Ende des Zeitraums von […] Monaten (oder bis Ende des verlängerten Zeitraums für den Fall, dass die Stelle entscheidet, den entsprechenden Zeitraum zu verlängern) die Wechselanreize nicht ausgeschöpft worden sind, wäre die RBS verpflichtet, einen im Voraus festgelegten zusätzlichen Multiplikator (der „Multiplikator“) dieser Nichtausschöpfung, vorbehaltlich einer Obergrenze von 50 Mio. GBP an die Stelle zu übertragen. (53) Der Multiplikator ist auf […] der Nichtausschöpfung festgelegt worden. Diese Strafe unterliegt den folgenden Bedingungen: a) da der Erfolg der Anreize-Regelung von der Fähigkeit der förderfähigen Unternehmen abhängt, attraktive Angebote für die KMU-Kunden der RBS einzurichten, hätte die Stelle die Befugnis, den Multiplikator zu reduzieren, sofern sie ausreichend überzeugt wäre, dass eine Nichtausschöpfung das Ergebnis von Faktoren war, die außerhalb der Kontrolle der RBS lagen; b) mit Zustimmung der Stelle kann es der RBS gestattet sein, die Wechselanreize nach einer Frist umzustrukturieren, um die Wirksamkeit der Regel zu verbessern und die Wahrscheinlichkeit einer Strafe zu verringern; und c) falls i) die Stelle den Umfang bis zum Ablauf der Anreize-Regelung ausgeweitet hat, ii) weniger als […] Kunden gewechselt haben, und iii) die Stelle der Meinung ist, dass die RBS die Anreize-Regelung nicht aktiv an Kunden aus dem weiteren Pool kommuniziert hat, so kann die Stelle den Multiplikator auf einen ihrer Meinung nach angemessenen prozentualen Anteil erhöhen, vorbehaltlich einer Obergrenze von 50 Mio. GBP. (54) […] (55) Wenn die Summe aus Nichtausschöpfung und Multiplikator (zusammen mit etwaigen zurückgeforderten Beträgen und sonstigen nicht verteilten Beträgen aus dem Capability and Innovation Fund) weniger als 5 Mio. GBP beträgt, wird die Stelle den Fonds an gemeinnützige Organisationen verteilen. (56) Die RBS wird im Rahmen der Anreize-Regelung Vereinbarungen über ein Abwerbeverbot zustimmen, dass es der RBS und Mitgliedern ihrer Gruppe verbietet, i) bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, die nachteilige Auswirkungen auf die Anreize-Regelung haben können, und ii) förderfähige Kunden (oder Kunden, die zu einem nach der Anreize-Regelung förderfähigen Unternehmen gewechselt haben) innerhalb von bestimmten vorgeschriebenen Zeiträumen abzuwerben, dazu zu veranlassen oder zu ermutigen, im Hinblick auf ein Unternehmensgirokonto oder relevante Darlehensprodukte Kunde der Gruppe zu bleiben oder ein Unternehmensgirokonto oder relevantes Darlehensprodukt von einem nach der Anreize-Regelung förderfähigen Unternehmen zu einem Mitglied der Gruppe zu übertragen. (57) Um den Erfolg der Anreize-Regelung zu unterstützen, wird die RBS den an der Anreize-Regelung teilnehmenden Unternehmen die Option anbieten, einer bankenübergreifenden Agentururkunde (Inter-Bank Agency Deed) einzuwilligen, die den im Rahmen der Anreize-Regelung angeworbenen Kunden die Option einräumt, weiterhin Bargeld- und Scheckdienstleistungen in Zweigstellen der RBS zu nutzen („Zugang zum Zweigstellennetz von RBS“). Dieser Zugang zum Zweigstellennetz von RBS wird förderfähigen Kunden für mindestens drei Jahre ab Einführung der Anreize-Regelung zu angemessenen Geschäftsbedingungen und in nicht-diskriminierender Weise zur Verfügung stehen. (58) Die veranschlagten Kapitalkosten von Maßnahme B belaufen sich auf 350 Mio. GBP plus Umsetzungskosten für die RBS und die laufenden Verluste zukünftiger Einnahmen der RBS (37). 4.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN UND BRITISCHEN BEHÖRDEN 4.1.   ALLGEMEINE STELLUNGNAHMEN ZUM ALTERNATIVPAKET (59) Der Einleitungsbeschluss gab den Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Vorschlag der britischen Behörden. Im Rahmen der Anhörungsphase sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangen Stellungnahmen bezogen sich auf das ursprüngliche Alternativpaket, wie in den Erwägungsgründen 28 bis 68 des Einleitungsbeschlusses beschrieben („Ursprüngliches Alternativpaket“). Um die Stellungnahmen der Beteiligten und ihre eigene Marktstudie (38) zu spiegeln, haben die britischen Behörden das Alternativpaket wie in Abschnitt 2.3 beschrieben aktualisiert. (60) Angesichts der hohen Anzahl an Stellungnahmen (39) werden die wichtigsten, von mehreren Beteiligten geäußerten Stellungnahmen zur Prüfung der Gleichwertigkeit des Alternativpakets für die Veräußerung von Rainbow in diesem Abschnitt dargelegt. 4.1.1.   ALLGEMEINE STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN ZUM ALTERNATIVPAKET (61) Die Mehrzahl der eingegangenen Stellungnahmen legen nahe, dass das ursprüngliche Alternativpaket eine Reihe an Merkmalen aufweist, die den Wettbewerb auf den britischen KMU-Märkten verbessern könnten. Einige weisen darauf hin, dass das Alternativpaket schnellere Auswirkungen auf den Wettbewerb bei zugleich weniger Ausführungsrisiken hätte und die Kapazität hat, nicht nur ein konkurrierendes Unternehmen zu stärken (wie bei der Veräußerung von Rainbow). (62) Einige Beteiligte weisen in Bezug auf das gesamte ursprüngliche Alternativpaket darauf hin, dass: a) das Gesamtvolumen des ursprünglichen Alternativpakets nicht ausreicht, um einen strukturellen Wandel auf dem britischen KMU-Markt voranzutreiben, auf dem es hohe Hürden für den Wechsel gibt; b) eine Übertragung von Unternehmensgirokonten, die einem Marktanteil von 2 % am KMU-Markt entsprechen, nicht gleichwertig mit einer Veräußerung von Rainbow ist (welches im Hinblick auf die Zahl der KMU-Kunden ungefähr 5 % des KMU-Marktanteils repräsentiert); c) eine Übertragung von Unternehmensgirokonten sich nicht mit der Übertragung von Aktiva befasst; und d) die Stelle und ihre Beschlüsse zentral für den Erfolg (oder sonstiges) der Alternativmaßnahmen sein werden. Es wird schwierig werden sicherzustellen, dass die Stelle über das erforderliche Maß an Unparteilichkeit verfügt. 4.1.2.   ALLGEMEINE STELLUNGNAHMEN DER BRITISCHEN BEHÖRDEN ZUM ALTERNATIVPAKET UND ZU DEN STELLUNGNAHMEN DER BETEILIGTEN (63) Die britischen Behörden sind der Meinung, dass das Alternativpaket im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Beschränkung von möglichen Wettbewerbsverzerrungen mindestens gleichwertig mit einer Veräußerung von Rainbow ist und mit höherer Gewissheit und schneller als eine Veräußerung umgesetzt werden kann. (64) Die britischen Behörden sind der Meinung, dass das Alternativpaket als Ganzes dazu konzipiert ist, die Kapazität auf dem Markt zum Antrieb dauerhaft höherer Niveaus marktweiter Wechsel im KMU- und mittelständischen Bankenmarkt auszubauen. Die Last wird am stärksten der RBS als größtem Akteur zufallen. Obwohl der Capability and Innovation Fund weniger leicht zu quantifizieren ist als die Vorteile der Anreize-Regelung wird er die KMU-Bankgeschäftsangebote mehrerer Banken stärken und eine größere Auswahl auf dem Markt einführen, was eine Vielfalt der Geschäftsmodelle schafft und einen Wechsel antreibt. Er wird zudem die Entwicklung neuer Geschäfte und neuer Technologien beschleunigen, die die Abhängigkeit der KMU von ihren Banken verringern würden. (65) Die britischen Behörden unterbreiteten, dass das Alternativpaket konzipiert wurde, um dieselben Ziele wie die ursprüngliche Veräußerung von Rainbow zu erreichen: a) Verringerung des Marktanteils der RBS: Die Umsetzung der Anreize-Regelung und die Bereitstellung von Mitteln zur Entwicklung der Kapazitäten für das KMU-Bankgeschäft werden kleinere Wettbewerber stärken und es ihnen ermöglichen, einen größeren Wettbewerbsdruck auf die RBS auszuüben; b) Verringerung des kommerziellen Nutzens durch Erhalt der Beihilfe: Das Alternativpaket weist erhebliche veranschlagte Kosten auf und zusätzliche andauernde Auswirkungen durch einen verringerten Umsatz infolge der Verringerung von KMU-Kunden durch die Anreize-Regelung; c) Wechsel von KMU-Kunden: Im Gegensatz zu einer Veräußerung, die den erzwungenen Wechsel von KMU-Kunden, die einen Bankenwechsel nicht gewählt haben, umfasst, ermutigt die Anreize-Regelung Kunden, die Entscheidung zum Wechsel selbst zu treffen. Ermächtigte Kunden werden wohl mit höherer Wahrscheinlichkeit mit ihrer neuen Bank interagieren und in der Zukunft nochmals wechseln, falls sie bei einer anderen Bank ein besseres Angebot erhalten. d) Zugang zum Zweigstellennetz für KMU-Kunden: Der Zugang zum Zweigstellennetz von RBS unterstützt den Wechsel von Kunden von der RBS zu konkurrierenden Unternehmen im Rahmen der Anreize-Regelung, da diese Kunden ihre täglichen Vorkehrungen für Bargelddienstleistungen nicht ändern müssen. (66) Im Hinblick auf die Auswirkungen des Alternativpakets auf das mittelständische Unternehmenssegment berücksichtigen die britischen Behörden zudem Folgendes: a) Die RBS hat im Unternehmenssegment seit dem 4. Quartal 2010 Marktanteile im Umfang von [5-10] % verloren, sodass ihr Anteil von [30-35] % auf [20-25] % gefallen ist. Sie ist nicht mehr die größte Bank für mittelständische Unternehmen im Vereinigten Königreich. Diese Verringerung des Marktanteils übertrifft die durch die Veräußerung von Rainbow geplante Verringerung des Marktanteils zudem erheblich (40). b) Der Capability and Innovation Fund umfasst eine Reihe an äußerst umfangreichen Zuschüssen, durch die Banken mit einem bestehenden KMU-Geschäftsfranchise dabei unterstützt werden, ihre bestehenden Geschäftsangebote für große KMU und mittelständische Unternehmen zu verbessern und auszubauen. Die britischen Behörden erwarten, dass viele dieser Entwicklungen die Fähigkeit bestimmter Banken, Dienste für mittelständische Unternehmenskunden bereitzustellen, verbessern und die Gesamtzahl der Banken, die anschließend in der Lage sind, Angebote für mittelständische Unternehmen zu entwickeln und anzubieten, erhöhen wird. c) Die Anreize-Regelung zielt darauf ab, einen Wechsel großer KMU-Kunden von der RBS zu anderen Banken zu erreichen. Für die diese Kunden aufnehmenden Banken bildet die höhere Anzahl an KMU-Kunden einen Anreiz für die Entwicklung von Dienstleistungen für größere Unternehmen, einschließlich mittelständischer Unternehmen. Zusätzlich wird erwartet, dass einige der größeren KMU-Kunden im Lauf der Zeit wachsen und zu mittelständischen Unternehmen werden, was die Entwicklung relevanter Angebote zusätzlich mit Anreizen versieht. d) Laut CMA (41) sind KMU mit einem Umsatz von mehr als 2 Mio. GBP im Allgemeinen in der Lage, die Preisgestaltung und Geschäftsbedingungen mit ihren Banken zu verhandeln. Damit dies ein wirksames Mittel darstellt, Wettbewerb zu erzeugen, ist es entscheidend, dass es für diese Kunden tragfähige alternative Anbieter gibt. Indem zusätzliche Banken in die Lage versetzt werden, Kapazitäten für mittelständige Unternehmen aufzubauen, wird der Wettbewerb substanziell verbessert. e) Aufgrund der Komplexität der Abwicklung von mittelständischen Kunden sahen die Vorschläge, die die RBS erhalten hatte, als sie in der Vergangenheit versuchte, Rainbow zu veräußern (42), […]. (67) Außerdem sind die britischen Behörden der Meinung, dass das Alternativpaket zusätzliche Vorteile gegenüber der Veräußerung von Rainbow hat. a) Geografischer Anwendungsbereich: Das Alternativpaket hätte Auswirkungen auf den Wettbewerb im gesamten Vereinigten Königreich ohne geografische Begrenzung b) Umfassende Auswirkungen auf den Markt: Das Alternativpaket würde zu einem systemischen und langanhaltenden Wandel auf dem Markt beitragen, indem eine Reihe an konkurrierenden Unternehmen dabei unterstützt werden, wirksamer mit den etablierten Banken zu konkurrieren. Genauer gesagt geht es um Folgendes: i) Der Capability and Innovation Fund wird Unternehmen dabei helfen, ihre Kapazität zur Abwicklung von KMU und mittelständischen Unternehmen zu entwickeln und zugleich ihre Liquidität und finanzielle Leistungsfähigkeit erhöhen. Er wird zudem die Entwicklung neuer Technologien ermutigen, die von den konkurrierenden Unternehmen genutzt werden sollen; ii) Die Anreize-Regelung wird helfen, die nach der Anreize-Regelung förderfähigen Unternehmen zu etablieren, indem sie ihre Kundenbasis vergrößern können; iii) Der Zugang zum Zweigstellennetz der RBS wird es förderfähigen Unternehmen ermöglichen, im Rahmen der Anreize-Regelung neu erworbene KMU-Kunden physisch zu bedienen, z. B. durch Bargeld- und Scheckdienstleistungen. c) Befassung mit Marktproblemen, die die Wettbewerbs- und Marktbehörde des Vereinigten Königreichs (Competition and Markets Authority, „CMA“) ermittelt hat: Das Alternativpaket befasst sich auch mit einigen Hauptproblemen des Markts, die die CMA in ihrer kürzlichen Überprüfung des britischen Markts der Bankendienstleistungen für KMU ermittelt hat. Zu diesen Problemen gehören: i) niedriges Niveau an Kundeninteraktion mit ihren Bankdienstleistungen, schwache Reaktionen auf Schwankungen bei Preis und Qualität und ein Mangel an Schwellenwerten, um Wechsel anzuregen; ii) ein Mangel an Anreizen für die Banken zu investieren, um Kunden zum Wechsel anzuregen; iii) hohe Kundenwerbungskosten für neue Eintritte und Expansion durch konkurrierende Unternehmen; iv) der Mangel an Produkt- und Technologieinnovation im KMU-Bankgeschäft; v) Bedenken von konkurrierenden Unternehmen in Bezug auf die Kosten zum Aufbau und Unterhalt eines neuen Zweigstellennetzwerks. d) Zeitplan und Gewissheit der Ausführung: Das Alternativpaket kann zeitgerechter und in sicherer Weise umgesetzt werden. Es würde die Risiken und Ungewissheiten einer Kapitaltransaktion vermeiden, wie sie in früheren Versuchen eines Verkaufs von Rainbow aufgetreten sind. e) Hürden für den Austritt der britischen Behörden aus der RBS beseitigen: Die britischen Behörden haben öffentlich ihre Absicht bekannt gegeben, den Verkauf ihrer Anteile an der RBS fortzuführen und die RBS damit zu privater Eigentümerschaft zurückzuführen. Die vorherrschenden Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Veräußerung von Rainbow, die einzige verbleibende, noch nicht erfüllte Veräußerungsverpflichtung, haben zu Ungewissheiten geführt, die die Attraktivität der RBS als Investitionsangebot beeinflusst haben. Das Alternativpaket würde diese Ungewissheiten beseitigen. (68) In Bezug auf die Stellungnahmen von Beteiligten geben die britischen Behörden Folgendes an: a) Der Marktanteil der RBS ist im 4. Quartal 2010 von [25-30] % auf [20-25] % im 4. Quartal 2016 gefallen (43), was einem Rückgang von [3-7] % in diesem Zeitraum entspricht. Der durch die Veräußerung von Rainbow erwartete Rückgang von 5 % wurde damit überschritten, allein wenn der erwartete Verlust von Marktanteilen durch die Anreize-Regelung mit dem festgestellten organischen Verlust von Marktanteilen der RBS seit 2010 aggregiert wird. b) Die britischen Behörden haben eine Reihe an Änderungen am vorgeschlagenen Paket vorgenommen, um die von den Beteiligten hervorgebrachten Hauptaspekte zu berücksichtigen. Die britischen Behörden sind der Meinung, dass das aktualisierte Alternativpaket die Bedenken Dritter berücksichtigt, mit der Veräußerung von Rainbow gleichwertig ist (sowohl in Bezug auf seine Auswirkungen auf die RBS als auch den Markt als Ganzes) und den Wettbewerb auf dem britischen Markt der Bankendienstleistungen für KMU wirksam ankurbelt. c) Im Hinblick auf die Stellungnahmen zur Erfordernis, die Unabhängigkeit der Stelle zu gewährleisten, merken die britischen Behörden an, dass die Stelle durch die Framework and State Aid Deed (44) gebunden sein wird, in der die Funktionen und Pflichten der Stelle dargelegt und die Verpflichtungen und Einschränkungen der Stelle festgelegt sind. Außerdem darf keine Person das Amt als Direktor der Stelle antreten, falls sie zugleich ein anderes Amt innehat (abgesehen von einem nicht-geschäftsführenden Amt, das nicht der Vorstand oder eine gleichwertige Position ist) oder eine führende Leitungsfunktion in einer Einrichtung des öffentlichen Sektors oder Direktor oder Führungskraft der RBS-Gruppe oder einer verbundenen Partei der RBA (oder eine assoziierte oder verbundene Partei) ist. 4.2.   STELLUNGNAHMEN ZUM FONDS ZUR UNTERSTÜTZUNG DES KMU-GESCHÄFTS 4.2.1.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN ZUM FONDS ZUR UNTERSTÜTZUNG DES KMU-GESCHÄFTS (69) Einige Stellungnahmen von Beteiligten gaben an, dass das Volumen des Fonds zur Unterstützung des KMU-Geschäfts erhöht werden sollte, da dies zu größeren Auswirkungen auf den Wettbewerb auf dem Markt der Bankendienstleistungen an KMU führen würde. (70) Weitere Stellungnahmen von Beteiligten gaben an, dass die Fragmentierung der Mittel zwischen einer großen Zahl an Banken, sodass keine der Banken bedeutende Investitionen vornehmen kann, keine substanzi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.