Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

in der Tat erhebliche Preisunterschiede zwischen den Staaten, die nach allem Anschein mit den Jahren nicht kleiner werden. Dabei ist zu bemerken, dass die in diesen Tabellen dargestellten Preisunterschiede geringer sind als die, die für die Bauteile angegeben sind. Dies liegt zweifellos an den Erfassungen durch die Buchführung, welche die Parteien an den Ausgangsdaten vorgenommen haben: den Preisen für die Bauteile. Tabelle 9 Verkaufspreise (Relativpreise) in Francs für eine "mittlere Lösung" bei Trennverteilerschalttafeln >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Antwort der Parteien auf den Fragebogen der Kommission vom 28. Februar 2001. [Nicht vertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* Tabelle 10 Verkaufspreise (Relativpreise) in Francs für eine "mittlere Lösung" bei Endverteilerschalttafeln >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Antwort der Parteien auf den Fragebogen der Kommission vom 28. Februar 2001. [Nicht vertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* (235) Somit kann die Kommission der von den Parteien vorgelegten Analyse nicht zustimmen, nach der sich aus der Untersuchung der Preise für Lösungskonzepte das Vorhandensein eines europäischen Marktes ergebe. Erstens ergibt sich nämlich daraus, dass die Parteien das Vorhandensein bedeutender Preisspannen nicht in Abrede stellen und zugeben, dass wenn eine Konvergenz vorhanden ist, diese nicht alle Mitgliedstaaten betrifft. Zweitens ist die Kommission der Auffassung, dass eine etwaige Konvergenz der Preise (die nicht den Tatsachen entspricht) nicht schon deshalb auf das Vorhandensein eines einheitlichen Marktes schließen lasse: der etwaige Abbau der Preisspannen zwischen den Mitgliedstaaten hängt viel eher von der Schnelligkeit der Konvergenz als vom ihrem reinem Vorhandensein ab. Denn die weiter oben zitierten internen Dokumente von Schneider zeigen, dass die Konvergenz der Preise in Bezug auf die Bauteile nur sehr langsam erfolgt. Schließlich und insbesondere folgt die Kommission nicht der Auffassung der Parteien, dass die Analyse auf der Ebene der Bauteile unerheblich ist. Die Preise für Lösungskonzepte hängen weitgehend von den Preisen für die Bauteile ab, die dabei eingebaut werden. Daraus ergibt sich, dass, wenn schon Preisspannen bei den Bauteilen bestehen, diese Preisspannen auch auf der Ebene bestimmter Verteilerschalttafeln vorhanden sind. (236) Die Parteien bestreiten in ihrer Erwiderung das Vorhandensein von Preisunterschieden je nach Bauteil nicht. Sie sind hingegen der Auffassung, dass die zur Verfügung stehenden Daten zeigen, dass eine schnelle Konvergenzbildung vorhanden ist, die durch die Einführung des Euro und den weiteren Ausbau von Internet-Portalen noch beschleunigt wird, was durch die schrittweise Einführung eines europäischen Referenzlistenpreises bei Schneider bestätigt werde. Sie sind ebenfalls der Auffassung, dass die Preisunterschiede in jedem Falle nur einen der Faktoren darstellen, die bei der Definition des geografisch relevanten Produktmarktes zu berücksichtigen sind. (237) Die Kommission kann die Argumente der Parteien zum Vorhandensein einer schnellen Preiskonvergenzbildung nicht anerkennen. Einerseits legen die vorstehenden Tabellen, die das Vorhandensein von bisweilen beträchtlichen Preisunterschieden aufzeigen, keinesfalls nahe, dass eine schnelle Konvergenzbildung auf europäischer Ebene stattfindet. Selbst bei Berücksichtigung der von den Parteien vorgelegten "mittleren Lösung" zeigen die in Tabelle 10 aufgeführten Daten beispielsweise, dass diese Lösung 1994 in Deutschland im Durchschnitt [40-60]* % teurer als in Österreich war, und dass sie 2000 in Deutschland nach wie vor [40-60]* % teurer als in Österreich ist. Eine Analyse auf der Ebene der einzelnen Bauteile würde zu denselben Ergebnissen führen. Und andererseits hat es den Anschein, dass trotz der Einführung eines europäischen Referenzpreises bei Schneider mittelfristig auch weiterhin Unterschiede bei den Katalogpreisen bestehen können, die für das gleiche Produkt [0-20]* % höher liegen können als in zwei Nachbarländern, wo dieses Produkt auch verkauft wird. Diese Preisunterschiede können durch die Politik der Gewährung von Preisnachlässen und Rabatten noch verschärft werden, die für jedes Land gesondert erfolgt und nicht Gegenstand von Harmonisierungsbemühungen ist. (238) Die Kommission akzeptiert gerne die Argumentation der Parteien, wonach der Preisunterschied nur eines der bei der Definition des geografisch relevanten Produktmarktes zu berücksichtigenden Elemente darstellt. Jedoch scheint dieses Kriterium im vorliegenden Fall für sich genommen schon für die Analyse zu genügen. Denn wie soll man es verstehen, dass identische Produkte, die in derselben Fabrik hergestellt und mit demselben Logistiknetz bei minimalen Transportkosten in den Vertrieb gebracht wurden, zu unterschiedlichen Preisen verkauft werden können, die häufig von einem Mitgliedstaat zum anderen vom normalen bis zum dreifachen Satz reichen können? Das Vorhandensein derartiger Preisunterschiede für gleichartige Produkte bestätigt quasi schon für sich genommen, dass es zwischen zwei Mitgliedstaaten keine wirklichen Abstimmungsmöglichkeiten gibt. Die Beibehaltung dieser Preisunterschiede beweist die fehlende Homogenisierung der Wettbewerbsbedingungen im Gemeinsamen Markt. (239) Die Kommission ist in jedem Fall der Auffassung, dass die in den anderen Teilen dieses Abschnitts durchgeführten Analysen von Angebot und Nachfrage notwendigerweise den nationalen Charakter der Preisfestsetzung bestätigen, der sich aus der Untersuchung der Preise ergibt. Beim Marktzugang sind starke nationale Hemmnisse vorhanden (240) Die vorstehenden Betrachtungen zeigen, dass beim Zugang von einem Land zum anderen starke Hemmnisse vorhanden sind. Um sich in einem bestimmten Land niederzulassen reicht es nicht, über "Lösungsmöglichkeiten" für ein anderes Land zu verfügen. Es gilt vielmehr, die "konservative Haltung" der Elektroinstallateure zu überwinden, um eine Nachfrage zu schaffen, Zugang zu den Großhändlern zu erhalten und die Zulassung als nationales Qualitätsmarkenzeichen (für die elektrischen Betriebsmittel von Endverteilerschalttafeln) zu erhalten. Da der Zugang zu den Großhändlern von der Nachfrage der Elektroinstallateure abhängt, und diese Nachfrage wiederum von der Verfügbarkeit der Produkte und also auch vom Zugang zu den Großhändlern abhängt, kann dieses Unternehmen sehr umfangreiche und nicht amortisierbare Investitionen notwendig machen, so vor allem dann, wenn bereits gut etablierte Marken vorhanden sind. Die Netzanschlusstrennschalter (241) Diese Trennschalter für den Netzanschluss entsprechen den nationalen Spezifikationen in Portugal und Frankreich. Aus diesem Grund hat der geografisch relevante Produktmarkt eine nationale Dimension. Schlussfolgerung (242) Angesichts der vorstehenden Darlegungen schließt sie Kommission auf das Vorhandensein von nationalen Produktmärkten für Bauteile von Trenn- und Endverteilerschalttafeln sowie Netzanschlusstrennschalter. Ein Hersteller fasst es so zusammen, dass alle Segmente auf einer nationalen Grundlage analysiert werden müssten. Erstens weichen die nationalen Normen und Gebräuchlichkeiten von einem Land zum anderen erheblich ab. Zweitens sind die nationalen Märkte angesichts der vertikalen Struktur (Endverbraucher/Installateur/Großhändler/Hersteller) sehr stabil. Selbst wenn ein Hersteller in der Lage wäre, einen Großhändler zu überzeugen, seine Erzeugnisse als Referenzartikel zusätzlich zu seinen vorhandenen Marken zu bevorraten (und damit also die Zahl seiner Zulieferer zu erhöhen), so hat er damit noch nicht die Möglichkeit, die lokalen Elektroinstallateure davon zu überzeugen, sich für seine Produkte zu entscheiden. (243) In ihrer Erwiderung bestreiten die Parteien diese Definition und vertreten insbesondere die Auffassung, dass die Kommission die Harmonisierung des gesetzlichen Rahmens, die geringen Transportkosten und die gemeinschaftsweite Organisation der Erzeugung nicht ausreichend berücksichtigt hat. (244) Die Kommission räumt diese drei Phänomene gerne ein. Sie behauptet jedoch, dass diese die Definition der räumlich relevanten Produktmärkte keinesfalls in Frage stellen. Wie bereits weiter oben gezeigt wurde, ist der gesetzliche Rahmen nur eines der Elemente der Nachfrage und scheint angesichts der ausschlaggebenden Bedeutung, die den nationalen Gebräuchlichkeiten und Qualitätsmarkenzeichen nach wie vor zugebilligt wird, nicht immer eine größere Rolle zu spielen. Jedenfalls hat die Harmonisierung des gesetzlichen Rahmens nicht zu einer Konvergenz der Materialpreise geführt, was hätte geschehen müssen, wenn er ein starkes Handelshemmnis gewesen wäre. Auch die Organisation der Erzeugung auf europäischer Ebene und die geringen Transportkosten stellen die nationale Struktur der Märkte nicht in Frage, da diese sich hinsichtlich der Nachfrageseite vor allem aus den nationalen Spezifitäten und hinsichtlich der Angebotsseite aus der Wahrnehmbarkeit der Marken und der Art und Weise der Preisfestsetzung ergibt. (245) Im Unterschied dazu kann die Definition der geografischen Märkte für die elektrischen Betriebsmittel für Gesamtverteilerschalttafeln offen gelassen werden, da das Vorhaben angesichts der Abwesenheit von Legrand auf diesem Sektor keine Auswirkungen hätte, mit denen der Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil davon auf erhebliche Art und Weise gehemmt würde. B.2 DIE VORGEFERTIGTEN VERLEGUNGSPRODUKTE MIT ELEKTRISCHEN KANALISATIONSSYSTEMEN B.2.1 Definition der Produktmärkte (246) Die Parteien definieren einen Produktmarkt, der einerseits "Kabelträgersysteme" und andererseits "elektrische Leitungsführungen mit integrierten Stromschienen" umfasst, die auch unter der Bezeichnung "vorgefertigte elektrische Kanalisationssysteme" laufen (nachstehend bezeichnet als "vorgefertigte Kanalisationssysteme"). (247) Bei einem Kabelträger handelt es sich um eine vorgefertigte Einheit mit einer ununterbrochenen Führung aus perforierten Kabelblechen oder aus Kabelleitern. Er soll die isolierten Leitungsführungen aus Aluminium oder Kupfer tragen, die den elektrischen Strom in einem Gebäude transportieren. Die Parteien erklären, dass die Kabelträger insbesondere im Untergrund, in den metallischen Postamenten und in den eingezogenen Decken von Gebäuden installiert werden. Bei den Materialien, die in der Regel zur Herstellung von Blechführungen und Kabelleitern verwendet werden, handelt es sich um Stahl, Aluminium, PVC, Polyester und Maschendraht. Diese Produkte gibt es in einer Vielzahl von Ausmaßen von 50 bis zu 600 mm Breite, 50 bis100 mm Höhe und 1 bis 3 m Länge. (248) Die Stromstärke, die in den auf den Trägern installierten Kabeln transportiert werden kann, hängt direkt von den technischen Merkmalen und der Anzahl dieser Kabel ab. Die Parteien erklären(65), dass sie die auf ihren Trägern beförderten Stromstärken nicht vorschreiben. Ihre Vorschriften erstrecken sich auf das mechanische Verhalten und nicht auf Amperezahlen, die in den Kabeln aller möglichen Gattungen, Querschnitte und Gewichtsklassen zirkulieren. Die Kabelträger können horizontal und vertikal im gesamten Gebäude und zwischen allen Gesamt-, Trenn- und Endverteilerschalttafeln verwendet werden. Je höher die beförderte Stromstärke und die Gewichtsklasse der Kabel (Querschnitt des Leiters) ist, desto robuster müssen die eingesetzten Lösungsvorrichtungen sein. So werden die Kabelleitern aus Metall eher zwischen der Gesamtverteilerschalttafel und den Trennverteilerschalttafeln eingesetzt, während die Kabelführungen aus perforierten Blechen mehr zwischen den Trenn- und den Endverteilerschalttafeln verwendet werden. Eher marginal ist ein Einsatz von Kabelträgern aus gelötetem Maschendraht oder perforiertem Metall, der in dem der Endverteilerschalttafel nachgelagerten Bereich bis zum Netzanschluss einer Maschine in Betracht kommt. (249) Ein vorgefertigtes Kanalisationssystem besteht aus einer Gesamtheit von Leitern aus Kupfer oder Aluminium, die in einer Hülle aus Isoliermaterialien montiert und in einem Metallgehäuse installiert sind, das in der Regel aus galvanisiertem Stahl besteht. Ein vorgefertigtes Kanalisationssystem besteht aus einem mehrteiligen Bauteilesatz. Zwischen der Verteilerschalttafel und dem eigentlichen vorgefertigten Kanalisationssystem ist eine Steckdose für den Netzanschluss installiert. Die Kanalisation selbst besteht aus einem mehrteiligen Bauteilesatz und hat für gewöhnlich eine Gesamtlänge von 3 bis 5 Metern. Diese Bauteile umfassen mehrere übereinander liegende Ebenen, auf denen die Leiter installiert werden. Dort sind in regelmäßigen Abständen Abzweigdosen installiert. Diese Abzweigdosen dienen der Aufnahme von Verteilerkästen für Zweigleitungen, um den elektrischen Strom zu einem oder mehreren Netzempfängern leiten zu können; sie werden "Träger" genannt. Flexible Krümmungsstücke, in der Regel aus Kunststoff, stellen den kontinuierlichen Verlauf der Kanalisationssysteme zwischen den Leitern und in Mauerecken sicher. Durch Einrastvorrichtungen können zwei Kanalisationsbauteile miteinander verbunden werden. Schließlich wird eine Verschlussklemme am äußersten Ende des Kanalisationssystems installiert. Die unterschiedlichen Ausmaße eines vorgefertigten Kanalisationssystems hängen von der Stärke des transportierten Stroms ab. Den Parteien zufolge kann ein Stromkanalisationssystem den Stromtransport von einer Gesamtstärke von 20 bis 5000 Ampere sicherstellen(66). (250) Die vorgefertigten Kanalisationssysteme können vier verschiedene Funktionen erfuellen. In einer schweren Konfiguration mit der Bezeichnung "Verbund" stellen sie die Verbindung zwischen dem Transformator Mittel-/Niederspannung und der Gesamtverteilerschalttafel sicher. Dabei handelt es sich um eine Kurzkonfiguration von weniger als 10 Metern, innerhalb derer der transportierte Stroms hohe Stromstärken von insgesamt 1600 bis 4000 Ampere aufweist. In einer leichteren Konfiguration unter der Bezeichnung "Transport" stellen die vorgefertigten Kanalisationssysteme den Stromtransport von der Gesamtverteilerschalttafel zu den Trennverteilerschalttafeln sicher. Diese Schaltung ist mit etwa 30 Metern länger als die vorstehende, und der transportierte Strom weist Stromstärken in der Größenordnung von 400/1600 Ampere auf. Die Parteien erklären jedoch, dass die beiden am häufigsten verwendeten Konfigurationen für vorgefertigte Kanalisationssysteme auch zwei anderen spezifischen Funktionen entsprechen: der Stromversorgung von Beleuchtungssystemen und der Stromversorgung mit Schwachstrom(67). In einer Beleuchtungskonfiguration hat das vorgefertigte Kanalisationssystem eine Länge von 30 Metern und transportiert Strom, der in der Regel eine Stromstärke von insgesamt 16 bis 40 Ampere aufweist. Außerdem ist es mit spezifischen Steckvorrichtungen zur Stromversorgung von Beleuchtungskörpern ausgestattet. In einer Konfiguration der Stromversorgung mit Schwachstrom hat das Kanalisationssystem ebenfalls eine Länge von 30 Metern, transportiert aber Strom einer höheren Stromstärke von insgesamt 40 bis 100 Ampere. Es dient der Stromversorgung von Endabnehmerapparaturen, wie Steckdosen und Schaltern. Zu diesem Zweck ist es mit Steckvorrichtungen und Verteilerkästen mit Sicherungen und/oder Trennschaltern ausgestattet, die dem Schutz dieser Apparaturen dienen. (251) Die Kabelträger und die vorgefertigten Kanalisationssysteme dienen also alle beide dem physischen Transport des elektrischen Stroms zwischen der Gesamtverteilerschalttafel und den Trennverteilerschalttafeln. Die Parteien weisen darauf hin, dass die vorgefertigten Kanalisationssysteme außerdem der Trennverteilerschalttafel nachgelagert eingesetzt werden, und zwar insbesondere zur Energieversorgung der Endverteilerschalttafeln(68). Bereits im Herstellungsstadium werden die Leiter, die den Transport des elektrischen Stroms sicherstellen, in die vorgefertigten Kanalisationssysteme integriert. Im Falle der Kabelträger müssen diese Leiter separat gekauft werden(69). Die Parteien bestätigen, dass sie ihren Kunden keine kombinierten Angebote über Kabelträger und Kabel unterbreiten(70). (252) Den Parteien zufolge bilden die Kabelträger und die vorgefertigten Kanalisationssysteme für Stromleitungen ein- und denselben Produktmarkt. Die Parteien erklären dazu, dass diese beiden Produktkategorien eine identische Funktion erfuellen, nämlich als Transportträger für höhere Stromstärken von oftmals mehreren hundert Ampere zwischen der Gesamtverteilerschalttafel im Niederspannungsbereich und den Trennverteilerschalttafeln. Sie ziehen daraus den Schluss, dass die vorgefertigten Kanalisationssysteme und die Kabelträger auf der Nachfrageseite substituierbar sind. (253) Es hat jedoch für diese beiden Produktkategorien den Anschein, dass die Nachfragesubstituierbarkeit begrenzt ist, während die Angebotssubstituierbarkeit gar nicht besteht. Die Nachfragesubstituierbarkeit (254) Die Parteien erklären(71), dass die Entscheidung für die eine oder andere Produktkategorie von der Konfiguration jedes einzelnen Gebäudes und von den charakteristischen Merkmalen des dort installierten Stromverteilungsnetzes abhängt. So bieten die vorgefertigten Kanalisationssysteme in Bezug auf die Anordnung der Ausrüstungen (Datenverarbeitungsanlagen, Maschinen etc.), zu deren Inbetriebnahme Elektrizität benötigt wird, ein höheres Niveau an Flexibilität als die Kabelträger. Dieser letzte Punkt wird besonders in einem internen Dokument von Schneider(72) hervorgehoben. Dort wird nämlich erklärt, dass die vorgefertigten Kanalisationssysteme "wettbewerbsfähiger als die Kabellösungen sind", wenn es darum geht, den elektrischen Strom an zahlreiche in derselben Räumlichkeit betriebene Maschinen heranzuleiten. Denn sie böten zwei wichtige Vorteile. Erstens sind die vorgefertigten Kanalisationssysteme "leicht zu modifizieren: eine Maschine kann problemlos umgestellt oder eine neue dazugestellt werden, indem man sie einfach nur an eine verfügbare Eingangsbuchse anschließt". Zweitens sind die vorgefertigten Kanalisationssysteme "sehr anpassungsfähig: Kanalisationsstränge können den Veränderungen der Konfiguration entsprechend hinzugefügt oder weggenommen werden". Eine Bestätigung gleicher Qualität geht aus einem anderen internen Dokument von Schneider(73) hervor. Dort wird angeführt, dass die elektrischen Kanalisationssysteme einen [...]* -mal so hohen Preis haben wie die Kabelträgersysteme, dass aber die Installationskosten für eine Zweigleitung davon [...]* -mal günstiger sind. Diesem Dokument zufolge erweist sich die Installation vorgefertigter Kanalisationssysteme als wirtschaftlichere Lösung als die Kabelträger, da es dabei erforderlich ist, mehr als [...]* Zweigleitungen zu installieren. (255) Außerdem wird in diesem internen Dokument von Schneider(74) erklärt, dass die vorgefertigten Kanalisationssysteme auch "wettbewerbsfähiger als Kabellösungen sind", und zwar bei den Konfigurationen "Verbund", die den Transport von Strom mit Stärken von über 1600 Ampere erfordern, und bei den Konfigurationen "Transport", die den Transport von Strom mit Stärken von über 1000 Ampere benötigen. (256) Außerdem weisen die vorgefertigten Kanalisationssysteme und die Kabelträger unterschiedliche technische und funktionstypische Merkmale auf. So erklären die Parteien(75), dass die vorgefertigten Kanalisationssysteme den erhöhten Stromstärken, die durch einen Kurzschluss hervorgerufen werden, viel besser widerstehen können. Auch wird in einem internen Dokument von Schneider(76) darauf hingewiesen, dass die vorgefertigten Kanalisationssysteme im Fall von Kurzschluss den Vorteil bieten, eine nur minimale Unterbrechung der Stromversorgung auszulösen. Denn in diesem Dokument wird erklärt: "Zwischen jeder Anschlussstelle werden Schutzvorrichtungen eingebaut, damit ein einzelner Ladungsstrang herausgenommen werden kann, was die 'down-time' (zeitweise Abschaltung) während der Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten minimiert". Außerdem wird in diesem Dokument darauf hingewiesen(77), dass die elektrischen Kanalisationssysteme 40 % leichter und zweimal schneller zu installieren sind als die Kabelträger. (257) Demgegenüber macht das Warenangebot der Materialien, die zur Herstellung von Kabelträgern verwendet werden können, es möglich, diese unter ganz speziellen Umständen einzusetzen. Beispielsweise sind die Kabelträger aus Aluminium in einer feuchten Umgebung und die Kabelträger aus mit Fiberglas verstärktem Kunststoff in einer korrosiven Umgebung besonders resistent. Folglich werden Erstere häufig in der landwirtschaftlichen Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie und Letztere in der chemischen Industrie eingesetzt(78). (258) Die vorgefertigten Kanalisationssysteme und die Kabelträger entsprechen also unterschiedlichen spezifischen Bedürfnissen. Erstere stellen eine wirtschaftlichere Lösung als Zweitere dar, da die zwischen der Gesamtverteilerschalttafel und den Trennverteilerschalttafeln zu transportierenden Stromstärken mehr als 1000 Ampere oder die zwischen dem Transformator Mittel-/Niederspannung und der Gesamtverteilerschalttafel zu transportierenden Stromstärken mehr als 1600 Ampere betragen. In der Konfiguration "Stromversorgung" stellen die vorgefertigten Kanalisationssysteme eine wirtschaftlichere Lösung dar, da die Anzahl der zu installierenden Zweigleitungen bei über fünf liegt. Die vorgefertigten Kanalisationssysteme bieten auch technische Merkmale, die sie besonders gut geeignet und unersetzlich in Gebäuden machen, für welche die Kontinuität der Stromversorgung unbedingt erforderlich ist und die eine große Anzahl von Zweigleitungen benötigen, wie z. B. große Handels- und Warenhäuser, Krankenhäuser und Flughäfen. Denn in einem internen Dokument von Schneider wird dieser Gebäudetyp als der natürliche Markt für vorgefertigte Kanalisationssysteme dargestellt(79). Demgegenüber werden die Kabelträger den vorgefertigten Kanalisationssystemen in bestimmten Wirtschaftssektoren oder besonderen Begleitumständen vorgezogen. (259) Die Nachfragesubstituierbarkeit zwischen vorgefertigten Kanalisationssystemen und Kabelträgern besteht daher nur zum Teil. Sie ist im Wesentlichen auf die Anwendungen der Versorgung mit Schwachstrom, des Transports und des Verbunds begrenzt. Sogar bei jeder einzelnen dieser Anwendungen ist die Nachfragesubstituierbarkeit aufgrund der charakteristischen Merkmale jeder dieser beiden Produktkategorien begrenzt. (260) Diese Schlussfolgerung wird durch ein internes Dokument von Schneider bestätigt, wo darauf hingewiesen wird, dass die "Kabel" eine nur "indirekt konkurrenzfähige" Technologie gegenüber den vorgefertigten Kanalisationssystemen darstellen(80). Die Parteien unterstreichen, dass die Technologie der Kabelträger indirekt wettbewerbsfähig ist, da "sie dieselben Grundfunktionen erfuellt ohne allerdings die gleiche Verwendungsflexibilität zu besitzen"(81). Ein befragter Dritter, nämlich Pogliano, erklärt, dass die Kabelträger und die vorgefertigten Kanalisationssysteme sich nicht wirklich in einer Konkurrenzsituation befinden, sondern nur auf den geografischen Märkten, wo der Vertrieb Letzterer noch begrenzt ist, oder wo ihre relativen Vorteile bei den Verbrauchern immer noch wenig bekannt sind(82). Die Angebotssubstituierbarkeit (261) Zahlreiche Dritte haben erklärt, dass die vorgefertigten Kanalisationssysteme aus technischer Sicht ein weiter entwickeltes Produkt darstellen die Kabelträger. Denn wie bereits erläutert wurde, werden die elektrischen Leiter bereits im Stadium der Herstellung in die vorgefertigten Kanalisationssysteme eingebaut, während bei den Kabelträgern nur vorgesehen ist, dass sie später mit Leitern ausgestattet werden. (262) Die technischen Unterschiede zwischen den vorgefertigten Kanalisationssystemen und den Kabelträgern zeigen sich durch die jeweils einschlägigen Normen, die sie erfuellen müssen. Die Normen CEI 60439-2 und Cenelec EN 60439-2 für die vorgeferti

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.