Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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der sachlich relevanten Produktmärkte, und zwar entsprechend der endgültigen Zusammenstellung der Bauteile zu "Lösungen", scheint indessen einer Überprüfung nicht standzuhalten. Denn wie die Ausarbeitungen in den folgenden Absätzen zeigen, wird diese Position durch die wirtschaftliche Realität entkräftet, und nach den Darlegungen in den Dokumenten der Parteien gibt es den Konkurrenzdruck auch auf der Ebene der Bauteile. Die wirtschaftliche Realität zeigt, dass der Markt durch den Verkauf von Bauteilen funktioniert. (143) In ihrer Entscheidung vom 30. März 2001 gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung ("die Entscheidung 6(1)c") wies die Kommission darauf hin, dass sie die Möglichkeit nicht ausschließt, dass jede der verschiedenen Bauteilekategorien für Stromverteilerschalttafeln einen eigenen sachlich relevanten Markt bildet. Bei dieser Annahme müssten die Produktmärkte also eher auf der Grundlage von Bauteilekategorien als nach den Kriterien von "Lösungen" festgelegt werden. Die Kommission hatte in ihrer Entscheidung 6(1)c insbesondere vermerkt, dass zahlreiche Dritte darauf hingewiesen hatten, dass die elektrischen Bauteile von den Herstellern in der Regel auch als solche verkauft und ihren Großhändlern oder Schalttafelbauern geliefert werden, ohne sie in eine vollständige Lösung zu integrieren (da diese Integration den Schalttafelbauern und den Elektroinstallateuren überlassen werde). (144) In der oben genannten Entscheidung hatte die Kommission ebenfalls vermerkt, dass bestimmte Konkurrenten anscheinend nicht in der Lage sind, alle Bauteile selbst herzustellen, die in die von ihnen angebotenen "Lösungen" (Stromverteilerschalttafeln) integriert werden sollen; dass ferner die Kataloge der Parteien die von ihnen vorgeschlagene Segmentierung zwischen Gesamtverteiler-, Trennverteiler- und Endverteilerschalttafeln offenbar nicht nachvollziehen; und dass diese Kataloge ganz im Gegenteil die Bauteile nach Produktpalette oder Produktfamilie im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit aufschlüsseln. (145) Die detaillierte Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass die Hersteller die Bauteile verkaufen und die Großhändler, die Elektroinstallateure und die Schalttafelbauer diese einkaufen. Streng genommen besteht also kein Verkauf von bereits integrierten Verteilerschalttafeln. Die Rolle der Schalttafelbauer und der Elektroinstallateure besteht genau darin, eine Stromverteilerschalttafel zusammenzusetzen, die den technischen Merkmalen der Installation entspricht, für die sie bestimmt ist. Die Konzeption einer Verteilerschalttafel, ihr Zusammenbau, insbesondere ihre Zusammensetzung aus Trennschaltern (für Starkstrom, mit Panzergehäuse oder in Miniatur), Sicherungen und Differenzialschutzsperren und die Auswahl dieser Bauteile hängen in erster Linie von den technischen Merkmalen dieser Installation ab. (146) Es dürfte also keine "Standardverteilerschalttafel" geben, da jede Schalttafel die praktisch einmaligen charakteristischen Merkmale der Elektroinstallation widerspiegeln müsste, deren integrativer Bestandteil sie werden soll. Nach den Hinweisen von Legrand(31) "ist die Mannigfaltigkeit der zu beobachtenden Konfigurationen sehr groß und macht die Definition eines Schalttafeltyps sehr schwierig." Die Schalttafel wird also erst auf der Ebene des Schalttafelbauers, des Elektroinstallateurs und/oder des Planungsbüros in Verbindung mit dem Endabnehmer konzipiert und zusammengebaut. (147) In ihrer Erwiderung bestreiten die Parteien nicht, dass es quasi keinen Schalttafeltyp gibt, behaupten aber, dass Lösungstypen bestuenden. So rufen sie einerseits in Erinnerung, dass der Zusammenbau einer Schalttafel immer die Zusammenfügung derselben Typen von Bauteilen erfordere (Trennschalter, Differenzialschutzsperren, Bauteile des Schaltkastens bzw. des Verteilerkastens etc.), und dass andererseits die Kundschaft das Bedürfnis empfindet, Lösungstypen zu erhalten, wie dies durch die Ausarbeitung von Computerprogrammen zur Unterstützung der Nachfrage zum Ausdruck kommt, der die Hersteller und auch die Elektroinstallateure gerecht werden müssen. (148) Die Kommission bestreitet diese Beobachtungen nicht. Sie ist jedoch der Auffassung, dass sie in keinem Falle als Beweis für die Existenz eines Schalttafeltyps interpretiert werden dürfen. Die Tatsache, dass alle Verteilerschalttafeln eines bestimmten Typs in der Regel denselben Bauteiletyp enthalten, zeigt nur, dass alle diese Schalttafeln die gleiche Funktion erfuellen, aber offensichtlich nicht, dass sie alle identisch sind. Die Spezifität jeder einzelnen Schalttafel (und damit das quasi Nichtvorhandensein eines Schalttafeltyps) wird im Übrigen bestätigt durch das Vorhandensein von Computerprogrammen zur Unterstützung der Dimensionierung der Schalttafeln, die dazu dienen, ihre Zusammensetzung so festzulegen, dass man optimal auf den Bedarf jedes einzelnen Kunden eingehen kann. Die Kommission hält also an ihrer Auffassung fest, dass es mit Ausnahme einiger Typen von Endverteilerschalttafeln, die nur ein paar spezifische Konfigurationen betreffen und nur einen sehr geringen Anteil der Verkaufszahlen ausmachen, keinen Schalttafeltyp gibt, und dass das, was die Parteien Lösungstyp nennen, eher mit einer Markenkohärenz im Zusammenhang steht. (149) Denn in der Regel konzipiert und verkauft der Hersteller elektrischer Betriebsmittel keine Schalttafel, sondern begnügt sich mit dem Verkauf (direkt oder indirekt über Vertrieb) der Bauteile an Drittunternehmen (Schalttafelbauer, Elektroinstallateure), die diese zum Zusammenbau der Elektroinstallation ihrer eigenen Kunden benötigen. Die Kataloge der Parteien und ihrer Konkurrenten sind im Übrigen bei den Bauteilen nach Produktfamilien und nicht nach Schalttafeltypen aufgebaut. So beschreiben diese Kataloge im Detail die technischen Merkmale der Bauteile, ohne jedoch unbedingt Bezug auf die Schalttafeln zu nehmen, in die sich diese Bauteile einfügen könnten. (150) Außerdem haben die Parteien darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Trennverteiler- oder Endverteilerausrüstungen für die Verteilung von Niederspannungsstrom zu über 80 % im Vertriebswege erfolgt. Denn, wie Schneider dies genauer ausführte(32), "kauft [jeder Großhändler] bei den Parteien die Posten von Bauteilen oder zusammenpassenden Bauteilegruppen, die zur Bevorratung eines Warenlagers notwendig sind, um den verschiedenen Konfigurationen der Systeme gerecht zu werden, die seine eigenen Kunden erstellen müssen". Diese Antwort bestätigt, dass die Bestellungen der Großhändler im Bereich von elektrischen Trennverteiler- und Endverteilerschalttafeln auf die Bauteile ausgerichtet sind, und nicht auf integrierte Lösungen. (151) In Beantwortung der Fragen der Kommission(33), hat Schneider für jeden Mitgliedstaat des EWR eine Kopie der wichtigsten Bestellungen an Trennverteiler- und Endverteilerschalttafeln für Niederspannungsstrom wie auch der Rechnungen zu diesen Bestellungen vorgelegt. Daraus geht klar und deutlich hervor, dass sich die Bestellungen der Kunden von Schneider praktisch immer auf Bauteile beziehen, die durch eine Referenznummer genau festgelegt sind, und nicht auf Lösungen. Die seltenen Ausnahmen betreffen praktisch alle Direktverkäufe an Kunden, die keine Großhändler oder Schalttafelbauer sind. Denn wie bereits weiter oben ausgeführt wurde sind solche Verkäufe marginal (unter 5 % bei Trennverteiler und unter 10 % bei Endverteilerschalttafeln). (152) Aus obigen Ausführungen geht eindeutig hervor, dass quasi die gesamten Verkäufe der Parteien in den Sektoren der Trennverteiler- und der Endverteilerschalttafeln aus Bauteilen und nicht aus "integrierten Lösungen" bestehen. Dies gilt auch für ihre Konkurrenten. Der Wettbewerbsdruck besteht auf der Ebene der Bauteile. (153) Eine Untersuchung der Ursachen für die Homogenität der Marken bei den Bauteilen für Verteilerschalttafeln (technische Sachzwänge und Gewohnheiten handelspolitischer Art) zeigt, dass ein Hersteller, der über die gesamte Produktpalette der Bauteile verfügt (notwendiges Erfordernis, um auf dem Markt präsent zu sein), in der Lage wäre, seine Macht auf dem Markt eines Bauteiletyps zur Geltung zu bringen, wenn er eine besonders starke Position bei diesem Typ von Bauteilen innehätte. (154) Im Rahmen der Endverteilerschalttafeln hat es den Anschein, dass die einzige Ursache für das Vorhandensein von Bauteilen derselben Marke in der Treue der Elektroinstallateure zu ihrer Marke zu sehen ist. Eine Untersuchung der Wettbewerbsbedingungen zeigt jedoch, dass die Marktanteile von einem Bauteil zum anderen sehr unterschiedlich sein können. So zeigen die Ergebnisse der Untersuchung beispielsweise, dass die Marktanteile bei bestimmten Herstellern von einem Bauteil zum anderen doppelt so hoch sein können. Diese Unterschiede dürften zeigen, dass die Wettbewerbsbedingungen von einem Bauteil zum anderen nicht homogen sind. (155) Bei den Trennverteilerschalttafeln machen die Parteien technische Sachzwänge geltend (Kompatibilität und Trennschärfe), um sich gegen die Analyse zu rechtfertigen, die "Lösungen" stellten einen Vorwand dar. Sie rufen in ihrer Erwiderung ebenfalls in Erinnerung, dass die Schalttafelbauer durch die Entscheidung für eine einheitliche Marke erhebliche Zeitgewinne (25 % bis 50 %) bei der Montage der Verteilerschalttafel machen können. (156) Wie bereits weiter oben dargestellt wurde, gibt es jedoch allem Anschein nach die Vermengung der Bauteile, so zumindest bei den Bauteilen für Schaltkästen. Außerdem ergibt sich aus der fehlenden Vermengung der Bauteile auf der Ebene der Trennschalter kein Verbot für das Vorhandensein von unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Panzerschaltern, die "Schlüsselbausteine" darstellen und deren Auswahl auch Bedingungen für die Auswahl der anderen Sicherheits- und Schutzbausteine setzt, und diesen anderen Sicherheits- und Schutzbausteinen. Denn die Hersteller haben natürlich die Tendenz, ihre wesentlichen Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung (F& E) und in der Absatzförderung eher bei diesen Schlüsselbausteinen als bei den anderen Bausteinen zur Geltung zu bringen. Dies wird übrigens durch die Daten bestätigt, welche die Parteien in ihrer Erwiderung vorgelegt haben. Diese Daten zeigen, dass die Preisunterschiede bei Panzerschaltern in Italien (im Zeitraum 1998-2000) [20-30]* % zwischen dem niedrigsten Preis (bei entsprechender Absatzförderung) und dem höchsten Preis (keine Absatzförderung) ausmachen konnten, dass die Preisunterschiede bei Miniaturtrennschaltern aber [10-20]* % nicht übersteigen. Dies legt nahe, dass die Absatzförderung bei "Schlüsseltrennschaltern" traditionell wichtiger als bei anderen Trennschaltern ist. (157) Die Analyse der Ebene der Bauteile scheint um so mehr sachdienlich, als es sich dabei in der Regel um die Ebene handelt, auf welcher der Wert einer Marke beruht. Im Übrigen handelt es sich auch um die Ebene, welche die Parteien zur Bestimmung ihrer eigenen Position auf den Märkten für Ausrüstungen zur Verteilung von Niederspannungsstrom analysieren. So führen die "mittelfristigen Planungen 2001-2005" von Legrand für die meisten EWR-Länder detailliert die von Legrand in diesen Ländern gehaltenen Marktanteile nach Bauteilekategorien auf ("Starkstromtrennschalter", "Trennschalter für Trennverteiler [-schalttafeln]", "Differenzialschutzsperren", "Gehäuse"). Hingegen erscheint in diesen Dokumenten keinerlei Analyse nach "Lösungen" (d. h. nach dem Typ der Stromverteilerschalttafel im Niederspannungsbereich). (158) In diesen internen Dokumenten der Parteien sind auch Analysen zu finden, welche die Bedeutung der Bauteile als solche hervorheben. So weist Bticino, das Teil der Unternehmensgruppe Legrand ist, auf Folgendes hin(34): "[...]*". Auch Legrand(35) erarbeitet spezifische und getrennte Analysen für die Schalter von Trennverteilerschalttafeln einerseits und die Differenzialschutzsperren (Fehlerstromschutzschalter) andererseits. Was Schneider anbelangt, so hält dieses Unternehmen in seinem Dreijahresplan für [...]* an den positiven Auswirkungen der Einführung einer neuen Produktpalette für [...]* und an der späteren Verwendung dieser Bauteile fest, um damit den Verkauf anderer Produkte zu ermöglichen. [...]*, zählt Schneider auf seine Produktpalette von [...]*, um seine Marktposition bei den gewerblichen Kunden zu stärken, und umgekehrt macht dieses Unternehmen seine Produktpalette von [...]* für seine schwache Wettbewerbsfähigkeit bei Kunden im Wohnraumbereich verantwortlich. (159) Die Art und Weise, wie diese Dokumente die strategische Rolle eines Bauteils unterstreichen (im vorliegenden Fall ein [...]*, veranschaulicht die Bedeutung der Bauteile in den Wettbewerbsstrategien der verschiedenen Hersteller. Die Rolle der Bauteile kommt auch in der Werbung der Hersteller zum Ausdruck, die auf die Elektroinstallateure und die Schalttafelbauer abstellt. Denn diese Werbung lobt die Leistungsfähigkeit der vorgeschlagenen Bauteile, und nicht die fertigen Lösungen, die mit Hilfe dieser Bauteile erstellt werden können. (160) Schließlich muss man zur Kenntnis nehmen, dass [...]*(36). (161) In ihrer Erwiderung bestreiten die Parteien die Existenz der Marktbeherrschung auf der Ebene der Bauteile. Sie sind insbesondere der Auffassung, dass die Prüfung der hypothetischen Monopolstellung nicht auf einen bestimmten Typ von Bauteilen anwendbar ist, da alle Hersteller die gesamte Produktpalette anbieten. Die Annahme einer hypothetischen Monopolstellung bei einem einzelnen Bauteiletyp wäre also eine Hypothese, die mit der Wirklichkeit des Marktes überhaupt nicht übereinstimmt. (162) Die Kommission kann sich dieser Auffassung nicht anschließen. Wenn es stimmt, dass die Annahme einer hypothetischen Monopolstellung für einen einzigen Typ von Bauteilen nicht der Realität des Marktes entspricht, so ist damit noch nicht in Abrede gestellt, dass für jeden Bauteiletyp unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen gelten (und damit unter Umständen eine Marktbeherrschung besteht). Es verhält sich nicht so, dass die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Hersteller, die charakteristischen Merkmale der Nachfrage und somit auch die Preisgestaltung notgedrungen für die Gesamtheit der Bauteile gleich sind, weil alle Hersteller die Gesamtheit der Bauteile anbieten, die zur Herstellung einer Verteilerschalttafel notwendig sind, und die Elektroinstallateure diese kaufen müssen. Anders ausgedrückt: Die Tatsache, dass die Prüfung einer hypothetischen Monopolstellung auf der Ebene der einzelnen Bauteile keine Anwendung finden kann (weil alle Hersteller die gesamte Produktpalette verkaufen) zeigt, dass auf der Ebene eines einzelnen Bauteils wahrscheinlich keine Monopolsituation besteht, die unabhängig von allen anderen ist. Dies schließt jedoch für sich genommen nicht aus, dass auf der Ebene der Bauteile eine Marktbeherrschung besteht. (163) Die einfache (und von den Parteien nicht bestrittene) Tatsache, dass es "Schlüsselbauteile" gibt, zeigt doch, dass bestimmte Bauteile wichtiger sind als andere, und dass die Wettbewerbsbedingungen für diese Bauteile anders als die für die anderen Bauteile sein können. Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, besteht außerdem bei bestimmten Bauteilen eine Vermengung, so insbesondere bei den Bauteilen für Schalt- und Verteilerkästen. (164) Dies wird übrigens in vollem Umfang durch die von Schneider vorgelegten Daten bestätigt, die erhebliche Unterschiede bei den Gewinnspannen der verschiedenen Bauteiletypen ausweisen. Tabelle Gewinnspannen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Schneider, Beantwortung des Fragebogens vom 6. April 2001. Schlussfolgerung (165) Gemäß der Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes(37), "muss die Marktdefintion [...]* die Ermittlung ermöglichen, welche konkurrierenden Unternehmen tatsächlich in der Lage sind, dem Verhalten der beteiligten Unternehmen Schranken zu setzen und sie daran zu hindern, sich einem wirksamen Wettbewerbsdruck zu entziehen". Die Definition des sachlich relevanten Marktes dient also dem Ziel, die Bereiche festzulegen, in denen ein etwaiger Wirtschaftsbeteiligter mit dominanter Stellung eine Marktmacht ausüben könnte, und ein Rahmenkonzept für die Analyse der Angebots- und Nachfragesituation in diesen Bereichen zu bieten. (166) Die vorstehende Analyse zeigt, dass die Marktmacht der Hersteller auf zwei Ebenen ausgeübt werden kann: zum einen auf der Ebene der Marken (und damit der Zusammenstellung der Gesamtheit der in eine Verteilerschalttafel einzubauenden Bauteile) und zum anderen individuell auf der Ebene einer jeden Bauteilfamilie. (167) Denn einerseits zwingt die vorherrschende "Treue der Kunden zu einer einzigen Marke" die Hersteller, über eine komplette Produktpalette zu verfügen und die Leistungsfähigkeit (technische und wirtschaftliche) der Verteilerschalttafeln zu gewährleisten, die aus dem Zusammenbau dieser Produkte entstehen. Sobald ein Bauteil (z. B. ein Trennschalter) ausgesucht wurde, wird der Rest der Bauteile derselben Verteilerschalttafel normalerweise von derselben Marke besorgt. Dies ist insbesondere für die anderen Trennschalter der Fall, die in Trennverteilerschalttafeln eingebaut werden, und zwar aus Gründen der weiter oben beschriebenen Kompatibilität und der Trennschärfe. Es besteht also eine erste Wettbewerbsebene für die Gesamtheit der Bauteile (oder zumindest der Gesamtheit der Bauteile mit Schutz- und Sicherheitsfunktion). (168) Jedoch geht aus Vorstehendem ebenfalls hervor, dass (i) die "Treue der Kunden zu einer einzigen Marke" nichts Absolutes ist, und zwar sowohl in Bezug auf Endverteiler- als auch auf Trennverteilerschalttafeln; (ii) die Vermengung bei den Bauteilen von Schaltkästen oder Verteilerkästen anscheinend intensiver ist als bei den Bauteilen mit Schutz- und Sicherheitsfunktion; (iii) die Wahl der Marke in der Praxis durch die Entscheidung für bestimmte "Schlüsselbauteile" schon vorgegeben ist; (iv) die Wettbewerbspositionen der verschiedenen Hersteller sich von einem Bauteiletyp zum anderen erheblich unterscheiden können. Die Wettbewerbsbedingungen sind also nicht für jeden Bauteiletyp gleich. Dies wird übrigens durch die Daten vollauf bestätigt, welche die Parteien in ihrer Erwiderung vorgelegt haben. Denn diese Daten zeigen, dass es für jeden Bauteiletyp spezifische Maßnahmen der Absatzförderung gibt (z. B. einen Hinweis auf Miniaturtrennschalter oder einen Typ Verteilerschalttafel), was überaus nahe legt, dass es von einem Bauteil zum anderen einen unterschiedlichen Wettbewerbsdruck gibt. Im Bereich der Trennverteilerschalttafeln scheinen diese Maßnahmen der Absatzförderung ferner erheblich wichtiger für die "Schlüsselbauteile" (Trennschalter mit gegossenem Gehäuse) und die "vermengbaren" Bauteile (die Bauteile für Schaltkästen) zu sein als für Miniaturtrennschalter. (169) In ihrer Erwiderung bestreiten die Parteien diese Analyse und vertreten im Gegenteil die Auffassung, dass die wettbewerbsrechtliche Beurteilung nicht auf die Ebene der Verteilerschalttafeln abstellen darf, also die Gesamtheit der Bauteile, die Eingang in die Zusammensetzung eines bestimmten Typs von Schalttafeln finden. Die Parteien stützen sich insbesondere auf (i) technische Erwägungen (Kompatibilität, Trennschärfe etc.) und wirtschaftliche Gründe (Montagezeiten), welche die Vermengung von Produkten verschiedener Marken einschränken, (ii) die "Treue der Elektroinstallateure und Schalttafelbauer zu ihrer Marke" und (iii) die Tatsache, dass alle Hersteller die gesamte Palette der zum Bau einer Schalttafel erforderlichen Bauteile anbieten und dies auch tun müssen. Die Parteien stützen sich auch auf die Ergebnisse einer Untersuchung, die sie beim Wirtschaftsberatungsunternehmen NERA in Auftrag gaben, und die nach ihrer Auffassung klarstellt, dass eine sehr starke Wechselbeziehung zwischen den Verkaufsvolumen der einzelnen Bauteiletypen besteht. Die Parteien sind der Auffassung, dass diese Wechselbeziehung der Verkaufsvolumen zeigt, dass für Bauteile ein einheitlicher Markt besteht. (170) Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, bestreitet die Kommission weder das Vorhandensein einer ersten Wettbewerbsebene für die Gesamtheit der Bauteile, die Eingang in die Zusammensetzung einer bestimmten Stromverteilerschalttafel finden, noch, dass dieser Wettbewerb zum Angebot einer kompletten Produktpalette durch die Hersteller und zur Gewährleistung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf der Ebene der Verteilerschalttafeln zwingt, die aus der Zusammensetzung dieser Bauteile hervorgehen. Sie ist jedoch der Auffassung, dass der Wettbewerb nicht allein auf dieser Ebene, sondern auch auf der Ebene jedes einzelnen Bauteiletyps stattfindet. (171) Die Kommission ist auch der Auffassung, dass die vom Wirtschaftsberater NERA gelieferten Daten die Erheblichkeit der Analyse für die Ebene der Bauteile eher bestätigen als entkräften. In erster Linie hat es den Anschein, dass die Hersteller eine große Anzahl von Förder- und Werbemaßnahmen eher auf der Ebene eines einzelnen Typs von bestimmten Bauteilen als auf der Ebene der Gesamtheit der beim Zusammenbau einer Schalttafel benötigten Bauteile vornehmen. So gewährte Schneider im Juni und Juli 2000 einen Rabatt von [0-20]* % auf bestimmte [...]* und einen Preisnachlass von [20-40]* % auf bestimmte [...]*. Auch führte Legrand spezifische Absatzförderungsmaßnahmen für bestimmte Typen von [...]* für Endverteilerschalttafeln und zu anderen Zeitpunkten Absatzförderungsmaßnahmen in Bezug auf bestimmte [...]* durch. Der Umfang dieser Absatzförderungsmaßnahmen und ihre Zielausrichtung auf einen einzigen Bauteiletyp machen deutlich, dass es auf der Ebene eines jeden Bauteiletyps einen spezifischen Wettbewerb gibt. (172) Zweitens legen die von den Parteien vorgelegten Daten auch nahe, dass diese Maßnahmen der Absatzförderung sehr erhebliche Auswirkungen auf den Verkauf der von diesen Maßnahmen betroffenen Materialien haben, dass sie aber nur mäßige Auswirkungen auf die Verkaufsvolumina der anderen Bauteile haben, die der Zusammensetzung der betreffenden Betriebsmittel zur Bildung von "Lösungen" dienen. Als Bticino im Januar 2000 (in Italien) einen Preisnachlass von [0-20]* % auf bestimmte [...]* gewährte stieg der Verkauf von [...]* um [0-20]* % im Vergleich zum Dezember 1999, aber der Verkauf von [...]* stieg im Vergleich zum Vormonat nur um [0-20]* %. Dieser Unterschied ist noch augenfälliger, wenn man die Saisonabhängigkeit des Verkaufs berücksichtigt, da der Verkauf von [...]* sogar um [0-10]* % im Vergleich zum Vormonat fiel (der Verkauf von [...]* war hingegen um [20-30]* %) gestiegen. Dies legt nahe, dass die Maßnahmen der Absatzförderung bei Bauteilen keine einheitliche Wirkung auf alle zum Zusammenbau einer Schalttafel erforderlichen Bauteile haben, was wiederum bestätigt, dass es auf der Stufe der Bauteile eine zweite Wettbewerbsebene gibt. (173) Drittens zeigen die von NERA vorgelegten Daten, dass keine wesentlichen Wechselbeziehungen zwischen den Preisunterschieden der verschiedenen Bauteile bestehen. Da die Preisunterschiede die Entwicklungen der Angebots- und der Nachfragesituation der betreffenden Produkte widerspiegeln, veranschaulichen diese fehlenden Wechselbeziehungen die Spezifität eines jeden Bauteiletyps und bestätigen damit, dass die Preise für den einzelnen Bauteiletyp überwiegend eher aufgrund von Erwägungen festgelegt werden, die für diesen Typ von Bauteil charakteristisch sind (denn als Resultat von Wettbewerbsverschiebungen auf der Ebene der aus ihnen zusammengesetzten Schalttafeln). (174) Die Kommission ist schließlich der Auffassung, dass die Wechselbeziehungen zwischen den Verkaufsvolumina für Bauteile, wie sie von NERA beobachtet wurden, das Vorhandensein eines spezifischen Wettbewerbs auf der Ebene der Bauteile nicht in Frage stellen. Diese Berechnung der Wechselbeziehungen berücksichtigt überhaupt nicht den saisonalen Charakter dieser Wirtschaftstätigkeit. Denn d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.