Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ark auf den gesamten französischen Märkten für die den Endverteilerschalttafeln nachgelagerten Produkte sein. Insbesondere hält das neue Unternehmensgebilde einen Marktanteil von [80-90]* % auf dem Markt für Steckdosen und Trennschalter. Ebenso hält es einen Marktanteil von [40-50]* % auf dem Markt für Leitungsführungen zur Raumgestaltung (Zahlen für 1999). (728) Die Verbindungs- und Zweigleitungsmaterialien werden auf denselben Vertriebskanälen auf den Markt gebracht wie die anderen elektrischen Betriebsmittel, die den Endverteilerschalttafeln nachgelagert sind, und die Nachfrage nach diesen Produkten stammt überwiegend von den Elektroinstallateuren. Denn die Parteien erklären, dass die Hersteller [90-100]* % ihrer Umsätze mit Produkten, die den Endverteilerschalttafeln nachgelagert sind, mit den Großhändlern tätigen, und dass die Elektroinstallateure [90-100]* % der Nachfrage ausmachen, die an die Großhändler gerichtet ist(259). (729) Der neue Unternehmensverbund kann also seine Stärke auf den gesamten französischen Märkten für elektrische Betriebsmittel, die den Endverteilerschalttafeln nachgelagert sind, dafür einsetzen, seine Stellung auf dem Markt für Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien aufrechtzuerhalten oder zu stärken, da es den Anschein hat, dass alle dieser Produkte äußerst komplementär sind. So sind insbesondere die Einbau- und die Zweigleitungsbuchsen dazu bestimmt, andere Letztverbraucherprodukte aufzunehmen oder sich in sie einzufügen. So werden in einem Katalog von Legrand das Angebot an Steckdosen und Trennschaltern, das Angebot an Leitungsführungen zur Raumgestaltung und das Angebot an Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien als Angebotsgruppierung zusammengefasst dargestellt(260). In gleicher Weise wird in einem Katalog von Arnould erklärt, dass die Steckdosen und Trennschalter einer Produktserie angehören, die auf die Einbaubuchsen der Serie Igloo montiert werden können(261). Der aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmensverbund verfügt über privilegierte Zugangsmöglichkeiten zu den Großhändlern. (730) Die Parteien erklären, dass die Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien im Durchschnitt zu [90-100]* % über Großhändler auf den Markt gebracht werden(262). Schneider/Legrand wird für sein Angebot an Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien über privilegierte Zugangsmöglichkeiten zum Vertrieb verfügen. Denn das neue Unternehmensgebilde ist zumindest für die wichtigen Großhändler in Frankreich ein nicht zu umgehender Zulieferer. (731) So gibt Rexel, das führende Unternehmen für den Vertrieb von elektrischen Betriebsmitteln in Frankreich mit einem geschätzten Marktanteil von [40-50]* % in Frankreich, an, dass Schneider/Legrand etwa [40-50]* % seiner Verkäufe stellen wird(263) (siehe oben, Tabelle 31). (732) So wird der neue Unternehmensverbund über eine unvergleichliche Marktposition im Vertriebswesen verfügen. Unter Berücksichtigung dessen, was zuvor in Bezug auf die Mechanismen für Preisnachlässe und Rabatte erklärt wurde, haben die Großhändler zumindest den Anreiz, ihre Verkaufszahlen bei den Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien des neuen Unternehmensgebildes aufrechtzuerhalten. Der aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmensverbund wird über eine vollständige Produktpalette an Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien verfügen (Markteintrittshemmnis). (733) Der Markt für Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien zeichnet sich durch die hohe Anzahl von Produkten aus, die er umfasst. Diese gliedern sich in eine noch größere Anzahl von Referenzartikeln. Die Tatsache, eine vollständige Produktpalette zu haben, stellt in zweierlei Hinsicht einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil dar: (734) Erstens ist es leichter und schneller für einen Elektroinstallateur, die gesamten oder zumindest die meisten Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien, die er benötigt, bei ein und demselben Lieferanten einzukaufen. Denn der Installateur, der sich entscheiden würde, seine Einkäufe bei verschiedenen Lieferanten zu tätigen, müsste entweder mehrere Kataloge der verschiedenen Lieferanten wälzen oder die Ausstellungsregale bei den Großhändlern abklappern, wo jeder Hersteller seine Produkte präsentiert. Dies würde ihm einen erheblichen Zeitaufwand abverlangen, der angesichts des geringen Preises der relevanten Produkte nicht gerechtfertigt ist. (735) Zweitens profitiert ein Hersteller mit einer vollständigen Produktpalette von der starken Komplementarität dieser Produkte untereinander. So wird in dem Katalog von Sarel erklärt, dass die Zweigleitungsbuchsen der Produktpalette "Murabox" "leicht mit dem Anschlusstrennschalter von Sarel" und mit dem "Anschlussklemmschalter von Sarel ausrüstbar sind"(264). (736) Schließlich stärkt die Tatsache, eine vollständige Produktpalette vor sich zu haben, das Vertrauen der Elektroinstallateure in die Verwendung der Produkte des betreffenden Herstellers. Schlussfolgerung (737) Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben führt zur Beseitigung des wesentlichen Faktors der Wettbewerbsbedingungen auf dem französischen Markt für Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien. Denn es äußert sich in der Zusammenlegung der unbestrittenen Nummern eins und zwei auf diesem Markt. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmensgebilde wird über alle notwendigen Mittel verfügen, um den französischen Markt für Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien kontrollieren zu können. Es wird insbesondere in der Lage sein, dem Markt seine Preise aufzudrücken. In Anbetracht seines Gewichts im Vertriebswesen werden die Großhändler nicht in der Lage sein, sich gegen derartige Preiserhöhungen zur Wehr zu setzen (siehe oben). Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben führt also zur Schaffung einer beherrschenden Stellung auf dem französischen Markt für den Verkauf von Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien. In ihrer Erwiderung haben die Parteien dieser Schlussfolgerung nicht widersprochen. C.3.6 Die Analyse der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb auf den Märkten für Tansformatorenprodukte (738) Die Aktivitäten der Parteien auf diesen Märkten überschneiden sich hauptsächlich in Frankreich, und zwar im Rahmen des Verkaufs von selbst hergestellten Produkten durch Legrand und des Verkaufs von Produkten, die bei dem deutschen Hersteller Murrelektronic eingekauft werden, durch Schneider. (739) In ihrer Erwiderung haben die Parteien die folgende Tabelle vorgelegt, welche die Marktanteile der Parteien und ihrer wichtigsten Konkurrenten auf den beiden Märkten für Transformatoren- und Stromzuführungsprodukte in Frankreich darstellt: Tabelle über die Marktanteile bei Transformatoren- und Stromzuführungsprodukten >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (740) Aus diesen Daten geht hervor, dass Legrand derzeit unbestreitbarer Marktführer auf dem französischen Markt für Transformatoren ist, und zwar mit einem fünfmal höheren Marktanteil als dem seines nächsten Konkurrenten, nämlich Siemens, und einem sechs- bis siebenmal höheren Marktanteil als dem der dritt- und viertstärksten Akteure, nämlich Schneider et Cecla. Der übrige Markt, der [40-50]* % des Gesamtmarktes entspricht, ist aufgesplittert, wobei kein anderer Konkurrent einen Marktanteil von über [0-10]* % hält. Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben beseitigt also einen der drei einzigen Konkurrenten von Legrand, dessen Marktposition nicht belanglos ist. Ferner erweitert es den Abstand zwischen dem Marktanteil des fusionierten Unternehmensgebildes und dem der nächstwichtigen Konkurrenten um die Faktoren sechs (für Siemens) und acht (für Cecla). (741) Zu dem Marktanteil des neuen Unternehmensgebildes kommen noch die privilegierten Zugangsmöglichkeiten zum Vertriebswesen hinzu. Dieser Aspekt spielt eine weniger ausgeprägte Rolle bei der Analyse des relevanten Marktes, und zwar angesichts der Tatsache, dass die Endverbraucherkunden Gewerbetreibende sind, die über die Kapazitäten verfügen, ihre Einkäufe außerhalb der Großhandelsschiene zu tätigen, und tatsächlich ein beträchtlicher Anteil ([30-70]* %) der relevanten Produkte von den Herstellern direkt an Endverbraucherkunden verkauft werden. Jedoch ergibt sich aus den Antworten der Konkurrenten im Verlauf der Untersuchung, dass der Zugang zu den Großhändlern nicht ohne Einfluss auf das Wettbewerbsgeschehen auf den Märkten für Transformatoren ist. Denn einem Konkurrenten zufolge kontrolliert Schneider mehr und mehr die Vertriebskanäle der Großhändler, was es für andere Marken unmöglich macht, Vertriebskanäle zu finden(265). Einer anderen dritten Partei zufolge gibt der Zusammenschluss dem fusionierten Unternehmensgebilde die Möglichkeit, seine Konkurrenten zuerst vom Markt des Verkaufs an die Großhändler und dann vom Markt im Allgemeinen zu verdrängen. (742) In ihrer Erwiderung machen die Parteien geltend, dass das Zusammenschlussvorhaben trotz dieser Struktur des Marktes keine beherrschende Stellung schaffen oder verstärken werde. (743) Zunächst tragen die Parteien vor, dass Schneider auf dem Transformatorenmarkt nur durch den Weiterverkauf der von einem Konkurrenten hergestellten Produkte präsent ist. Jedoch ändert diese Tatsache nichts an der Analyse des Marktes, da der Marktanteil von sehr wohl die Wettbewerbsstärke dieses Unternehmens und nicht die des Herstellers als Drittem widerspiegelt. (744) Ebenso schließt die Argumentation der Parteien, dass der Transformatorenmarkt als solcher wegen der schrittweisen Ersetzung der Transformatoren durch Stromzuführungsprodukte im Abschwung begriffen ist, weder die Möglichkeit der Schaffung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung auf einem solchen Markt noch die Notwendigkeit aus, ein ausreichendes Maß an Wettbewerb im Rahmen der Fusionskontrolle aufrechtzuerhalten, solange der relevante Markt existiert. (745) Die Parteien behaupten ferner, dass durch das Vorhandensein einer großen Anzahl von Konkurrenten unterschiedlicher Betriebsgrößen, von den großen Unternehmensgruppen wie Siemens, Moeller, Omron oder Phoenix, die eine vollständige Produktpalette anbieten, bis hin zu den kleinen Konkurrenten auf lokaler Ebene, sogar nach dem angemeldeten Zusammenschluss noch ausreichender Konkurrenzdruck gegenüber dem fusionierten Unternehmensgebilde ausgeübt werde. Dies treffe ebenso auf die zumindest potenzielle Konkurrenz vonseiten der Hersteller von Stromzuführungsprodukten zu. (746) Jedoch sind die erwähnten großen Unternehmensgruppen mit Ausnahme von Siemens auf dem französischen Markt für Transformatoren nicht präsent oder haben dort nur eine marginale Marktposition. Außerdem reduziert das betreffende Zusammenschlussvorhaben durch die Beseitigung eines Konkurrenten von nicht unbeachtlichem Umfang die Möglichkeiten der übrigen Konkurrenten und insbesondere der zahlreichen kleinen lokalen Hersteller auf erhebliche Art und Weise, das freie Wettbewerbsverhalten des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmensgebildes in Schranken zu weisen. Was die Substitutionskonkurrenz anbelangt, die aufgrund des benachbarten Marktes der Stromzuführungsprodukte entsteht, so ist festzustellen, dass von den wichtigsten auf dem französischen Markt tätigen Stromzuführungsgeräteherstellern drei (nämlich ELC, Lambda und Lutze), von denen jeder einen entsprechenden Marktanteil von [0-10]* % hält, auf dem Transformatorenmarkt überhaupt nicht präsent sind. Außerdem wird Schneider/Legrand durch das angemeldete Zusammenschlussvorhaben mit einem Marktanteil von [10-20]* % ebenfalls Marktführer auf dem Markt für Stromzuführungsprodukte. (747) Die Kommission zieht daraus die Schlussfolgerung, dass das betreffende Zusammenschlussvorhaben eine beherrschende Stellung auf dem französischen Transformatorenmarkt schafft. C.4 ANALYSE DER AUSWIRKUNGEN DES ZUSAMMENSCHLUSSVORHABENS AUF DEN WETTBEWERB AUF DEN MÄRKTEN FÜR HILFSMITTEL MIT KONTROLL- UND SIGNALFUNKTION (748) Das Unternehmensgebilde Schneider/Legrand wird mit einem Marktanteil von [20-30]* % (Schneider [20-30]* % und Legrand [0-10]* %) der führende Akteur auf dem europäischen Markt für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion sein. Seine wichtigsten Konkurrenten sind dann Moeller und Siemens mit Marktanteilen von [0-10]* % bzw. [0-10]* % auf EWR-Ebene. Ganz wie seine beiden Hauptkonkurrenten wird Schneider/Legrand in allen EWR-Mitgliedstaaten präsent sein. (749) Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben führt zur Addition der sehr beträchtlichen Marktanteile am französischen Markt für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion. C.4.1 Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmensgebilde verfügt über einen besonders hohen Marktanteil. (750) Wie in der folgenden Tabelle aufgeführt ist, verfügt der Unternehmensverbund Schneider/Legrand über erheblich höhere Marktanteile als seine Konkurrenten auf dem französischen Markt für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion. Tabelle 38 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. (751) Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben führt also zu einer Zusammenlegung der beiden Hauptkonkurrenten in Bezug auf ihre Marktanteile auf dem französischen Markt. Es führt zur Schaffung eines Akteurs, der über einen Marktanteil von [60-70]* % verfügt und damit weit vor seinen beiden Hauptkonkurrenten, nämlich K& N und Moeller liegt, die über einen Marktanteil von je [0-10]* % verfügen. C.4.2 Der aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmensverbund verfügt über ein Markensortiment ohnegleichen. (752) Schneider/Legrand wird auf dem französischen Markt für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion mit vier Marken tätig sein. Schneider ist Eigentümer der Marken Télémécanique und Mafalec. Legrand bringt seinerseits die relevanten Produkte unter den Markennamen Baco und Legrand auf den Markt. (753) Dieses Markensortiment gestattet es dem neuen Unternehmensverbund, jedes Marktsegment auf besonders ausgeklügelte Art und Weise abzudecken. Das Interesse, die Nachfrage somit in Segmente aufteilen zu können, wird übrigens in einem internen Dokument von Schneider hervorgehoben, wo erklärt wird, dass es "diese Aufteilung in Segmente im Hinblick auf die konventionellen Produktpaletten möglich macht, Wachstum und Rentabilität miteinander zu kombinieren"(266). Insbesondere geht aus diesem Dokument hervor, dass es durch den Besitz mehrerer Marken möglich wird, für jede Marke eine differenzierte Politik bezüglich der Produktpaletten und der Preise durchzuführen. Außerdem wird in diesem Dokument erklärt, dass es durch den Besitz mehrerer Marken möglich wird, "Profit aus dem Doppelkonzept Mehrfachspezialist/Spezialist zu ziehen". Denn Baco stellt sich selbst als "Marktführer" auf dem Markt für Hebearmumschalter mit einem Marktanteil von über [10-20]* %(267). (754) Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmensgebilde kann somit das reproduzieren, was Schneider mit dem Erwerb von Mafelec verwirklicht hat. Jedoch ist hervorzuheben, dass die Vorteilseffekte für den neuen Unternehmensverbund aus der Hinzufügung der Marken Legrand und Baco zu den Marken Télémécanique und Mafelec erheblich umfangreicher sind als die, welche Schneider aus dem Erwerb von Mafelec gezogen hat, und zwar aus zwei wichtigen Gründen: Zunächst wird Schneider/Legrand über vier Marken verfügen, was es ihm ermöglicht, eine noch viel raffiniertere Multi-Markenpolitik durchzuführen. Außerdem weisen die auf dem Markt verbleibenden Konkurrenten eine deutlich schwächere Präsenz auf. (755) In ihrer Erwiderung(268) haben die Parteien geltend gemacht, dass die Hinzufügung von Baco zu Schneider, so insbesondere zu seinem Tochterunternehmen Télémécanique, belanglos wäre. Ihnen zufolge wird die kommerzielle Stärke der Marke Télémécanique, die auf mehreren Kontinenten präsent ist, in nichts durch die Marke Baco ausgeweitet, deren Bekanntheitsgrad und Aktionsradius im Wesentlichen auf Frankreich beschränkt sind. Außerdem seien die von Baco auf den Markt gebrachten Produkte klassisch, standardisiert und harmonisiert und fügten der Produktpalette von Schneider somit nichts hinzu. (756) Erstens muss darauf hingewiesen werden, dass die Parteien der Argumentation nicht widersprechen, dass es einen Wettbewerbsvorteil darstellt, wenn das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmensgebilde ein umfassendes Markensortiment besitzt, das bei seinen Konkurrenten ohnegleichen ist. In dieser Hinsicht ist es erheblich, dass Schneider die Marke Mafelec aufrechterhalten hat, nachdem es 1997 die Kontrolle über dieses Unternehmen übernommen hatte(269). Sicherlich hat die Marke Télémécanique einen Bekanntheitsgrad und eine geografische Präsenz, welche die der Marken Baco und Legrand in Bezug auf die relevanten Produkte bei weitem übertrifft. Doch diese beiden Marken haben einen hohen Bekanntheitsgrad in Frankreich, was dem aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmensgebilde unmittelbar zugute kommt und sein Markensortiment stärkt. (757) Zweitens wird nicht bestritten, dass die verschiedenen Kategorien an Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion, die von der Unternehmensgruppe Legrand auf den Markt gebracht werden, auch von Schneider vermarktet werden. Daraus ergibt sich zumindest, dass das angemeldete Zusammenschlussvorhaben zu einer erheblichen Stärkung der Marktpositionen von Schneider führen wird, so zumindest in der einen Produktkategorie der Hebearmumschalter, bei denen Baco einen Marktanteil von über [20-30]* % hält. (758) In der Schlussfolgerung wird die Hinzufügung der Marken Baco und Legrand zu den bereits von Schneider gehaltenen Marken Télémécanique und Mafelec dem aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmensverbund einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. C.4.3 Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben beseitigt den wesentlichen Faktor des Wettbewerbs auf dem französischen Markt. (759) Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben kommt durch die Beseitigung der unbestrittenen Nummern eins und zwei auf dem französischen Markt für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion zum Ausdruck. Die Rivalität zwischen den Unternehmensgruppen Schneider und Legrand bildete das ausschlaggebende Element der Wettbewerbsstruktur auf diesem Markt. Diese Feststellung wird in den internen Dokumenten jeder der Parteien bestätigt. (760) So geht aus einem internen Dokument von Baco hervor(270), einem Tochterunternehmen von Legrand, das die wesentlichen Tätigkeiten bei den Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion dieser Unternehmensgruppe in sich vereinigt, dass Schneider sein Hauptkonkurrent auf diesem Markt ist. In diesem Dokument wird darauf hingewiesen, dass "die traditionell schwierige Wettbewerbsposition gegenüber Schneider bei den Hilfsmitteln wegen des Erscheinens einer neuen Produktpalette bei ihnen auch kurz-/mittelfristig so bleiben wird"(271). Denn es wird erklärt, dass Baco in einer "Defensivposition gegenüber der Produktpalette Harmony von Schneider bleiben wird, bis 2003 seine neue Produktpalette herauskommt"(272). Schließlich wird in diesem Dokument hervorgehoben, dass Schneider von "großer Aggressivität in allen Produktsegmenten für gewerbliche Kunden ist (Vertrieb - Schalttafelbauer - Einbauer)"(273), was die Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion mitumfasst. (761) Außerdem wird in einem internen Dokument von Schneider(274) darauf hingewiesen, dass der Erwerb des Unternehmens Mafelec der Absicht von Schneider entspricht, Baco auf dem relevanten Markt entgegenzutreten. So wird in diesem Dokument angeführt, dass das Ziel, das Schneider mit diesem Erwerb verfolgte, zum einen darin besteht, "das Segment der Repetiermaschinen anzuzapfen", und zum anderen darin, "die Marktdurchdringung der Konkurrenten aus dem Segment der Repetiermaschinen bis zu den Märkten der industriell genutzten Maschinen und der Spezialmaschinen zu verhindern". Denn Baco wird aufseiten von Omron als Spezialist auf dem Markt für Repetiermaschinen dargestellt. Es ist im Übrigen bedeutsam festzustellen, dass der Name Baco im Unterschied zu dem von Omron fett unterlegt ist. Der Erwerb von Mafelec durch Schneider zielte also auf die Stärkung seiner Position auf dem Markt für Repetiermaschinen ab, um Baco auf seinem Kernmarkt mit Konkurrenz zu überziehen und somit zu verhindern, dass dieses Unternehmen nicht dazu kommt, seine Positionen auf den damit verbundenen Märkten der Industrie- und Spezialmaschinen anzugreifen. (762) In ihrer Erwiderung(275) haben die Parteien der Schlussfolgerung widersprochen, wonach das angemeldete Zusammenschlussvorhaben den wesentlichen Faktor des Wettbewerbs auf den französischen Märkten für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion beseitigt. (763) Erstens haben die Parteien unterstrichen, dass der Marktanteil von Legrand ([0-10]* %) zugleich relativ schwach und nahe an dem von K& N ([0-10]* %) und dem von Moeller ([0-10]* %) liegt Außerdem werde seine Position in Anbetracht der Größe des Marktanteils von Schneider am relevanten Markt ([50-60]* %) aufgrund des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens nur geringfügig gestärkt. Zweitens erklären die Parteien, dass die Verweisung auf ein internes Dokument von Baco, in dem Schneider als "Hauptkonkurrent" bezeichnet wird, von ihrer Aussagerelevanz her insofern entkräftet ist, als Schneider der europäische Marktführer auf dem relevanten Markt ist, und somit jeder Akteur nicht umhin kann, sich bei seinen wettbewerbsrelevanten Marktanalysen auf Schneider zu beziehen. Schließlich und drittens unterstreichen die Parteien, dass der Erwerb von Mafelec durch Schneider nicht zum Ziel hatte, Baco auf dem französischen Markt für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion entgegenzutreten, sondern auf einen Nischenmarkt einzutreten, auf dem man bisher nicht präsent war, nämlich dem der Membrantastenfelder. (764) Diese Argumentation der Parteien hält der Überprüfung nicht stand. Vorausschickend muss in Erinnerung gerufen werden, dass Legrand nach Schneider der zweitwichtigste Akteur auf dem französischen Markt für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion ist, auch wenn sein Marktanteil nur leicht höher als der von K& N und der von Moeller ist. Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben führt somit zu einer Vereinigung der beiden Hauptkonkurrenten auf dem relevanten Markt. (765) Außerdem unterscheidet sich Baco von K& N und von Moeller aufgrund von dreierlei wesentlichen Gründen. (766) Zunächst erzielt Baco im Unterschied zu K& N und zu Moeller des wesentlichen Teil seines Umsatzes mit den relevanten Produkten in Frankreich(276). Im Unterschied zu den beiden vorgenannten Konkurrenten stellt die Aufrechterhaltung seines Marktanteils in Frankreich also für Baco ein wesentliches, ja sogar lebensnotwendiges Erfordernis dar, was das Unternehmen in eine besonders unmittelbares Konkurrenzverhältnis zu Schneider bringt. Denn K& N und Moeller haben wichtige Marktpositionen außerhalb Frankreichs. In diesem Land ist ihr Verkaufsanteil bei den relevanten Produkten nur gering(277). Die beiden Unternehmen haben somit auf dem französischen Markt nicht die gleichen wettbewerbsrelevanten Anreize wie Baco gegenüber Schneider. (767) Baco profitiert auch von der Stärke der Unternehmensgruppe Legrand in Bezug auf den Zugang zum Vertrieb in Frankreich, einem Wettbewerbsvorteil, den weder Moeller noch K& N haben, die, alle Produktkategorien zusammengenommen, nur einen winzig kleinen Teil des Umsatzes der in Frankreich etablierten Großhändler ausmachen. So wird in einem internen Dokument von Legrand(278) mehrfach angeführt, dass der Zugang zum Vertrieb "Ankerplätze" von Baco darstellen. (768) Schließlich verfügt Baco über eine Marke, die mit einem Marktanteil von über [10-20]* % auf dem französischen Gebiet einen guten Bekanntheitsgrad und die Position des Marktführers für Hebearmumschalter erreicht. So wird in einem internen Dokument von Legrand(279) an unterschiedlichen Stellen darauf hingewiesen, dass Baco "von einer Anerkennung profitiert, die sich auf das Alter, die Kompetenz und die Erfahrung des Unternehmens in diesem Gewerbe stützt". Infolgedessen kann

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.