Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r Schwellenwerte für den Umsatz fest, denen ein Prozentsatz für den Preisnachlass entspricht. Je höher der getätigte Umsatz ist, desto höher ist auch der Prozentsatz des Nachlasses, mit dem der Betrag des effektiven Preisnachlasses ermittelt wird. Diese Mengenrabatte machen bis zu [0-30]* % des Umsatzes vor Steuern aus, den der Hersteller mit einem Großhändler erzielt. (588) Zusätzlich zu diesen Preisnachlässen gewähren die Hersteller den Großhändlern anscheinend auch Rabatte auf den Verkaufspreis ihrer Produkte. Diese Rabatte sind besonders wichtig, da sie über [30-70]* % des Verkaufspreises der Produkte betragen können. Zwar profitieren alle Großhändler von Rabatten, doch variieren die jeweiligen Beträge der Rabatte für den einzelnen Großhändler je nach dem Volumen seines Umsatzes, den er mit dem jeweiligen Hersteller erzielt. (589) Schon von ihrer Beschaffenheit her begünstigen diese verschiedenen Mechanismen die Hersteller, die über ein ausgedehntes Produktsortiment verfügen und einen bedeutenden Anteil am Umsatz der Großhändler bewirken. Denn diese Hersteller stehen für einen bedeutenden Teil der Einkäufe der Großhändler, die wiederum von den erheblichen Preisnachlässen vonseiten der Hersteller profitieren. Diese Preisnachlässe, die sich auf bis zu [0-30]* % des Gesamtbetrags ihrer Einkäufe belaufen können, stellen einen wesentlichen Anteil ihrer Gewinnspannen dar. Von daher ist ein Großhändler von Natur aus geneigt, seine Verkäufe und somit auch seine Einkäufe auf die Produkte einiger Lieferanten zu konzentrieren, die einen wesentlichen Teil seiner Einkäufe ausmachen. (590) Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben verändert die Situation des relativen Gleichgewichts, die vorher zwischen den Herstellern vorhanden war. Es führt zum Entstehen einer Unternehmensgruppe, die auf zahlreichen Märkten von elektrischen Betriebsmitteln im Niederspannungsbereich der Hauptlieferant der Großhändler sein wird, und zwar mit einem erheblichen Vorsprung vor dem zweitwichtigsten Lieferanten. Wie bereits weiter oben erklärt wurde, wird dies insbesondere in Frankreich der Fall sein. Dies bedeutet, dass die meisten Großhändler weitgehend abhängig von dieser neuen Unternehmensgruppe sein werden, was den Gesamtbetrag der Preisnachlässe und Rabatte anbelangt, die sie von den Herstellern eingeräumt bekommen und die über einen Großteil ihrer Gewinnspanne entscheiden. Jegliches Sinken des Umsatzes bei den Produkten von Schneider/Legrand hätte somit auch ein Sinken der Preisnachlässe und Rabatte, die ihren von dieser Unternehmensgruppe gewährt werden, zur Folge, ohne dass der Anstieg des Umsatzes mit Produkten anderer Hersteller dieses Sinken aufwiegen könnte, da die Prozentsätze der Preisnachlässe abhängig vom Niveau des erreichten Umsatzes steigen. (591) Von daher werden die Großhändler zusätzliche Anreize haben, sicherzustellen, dass das Niveau ihrer Einkäufe bei Schneider/Legrand zumindest konstant bleibt. Ferner verschaffen diese komplizierten Mechanismen für Preisnachlässe und Rabatte mit ihrer Koppelung an die gewichtige Marktstellung der neuen Unternehmensgruppe für die Einkäufe der Großhändler Schneider/Legrand ein bedeutendes Druckmittel gegenüber den Großhändlern. Schneider/Legrand wird insbesondere in der Lage sein, den Großhändlern Daumenschrauben anzulegen, damit sie seine neuen Produkte oder gar Produktpaletten vertreiben, die sie bisher nicht vertrieben haben. [...]*(207). Schlussfolgerung (592) Wie bereits weiter oben erläutert wurde, gibt es in den relevanten Ländern extrem viele Elektroinstallateure und Schalttafelbauer. Angesichts dieses Merkmals der Aufsplitterung der Treue zur Marke scheint dieses Nachfragepotenzial nicht in der Lage zu sein, eine ausreichende Kaufkraft auf das fusionierte Unternehmensgebilde auszuüben. (593) Allein die Großhändler, und insbesondere die bedeutendsten unter ihnen, werden gegebenenfalls versucht sein, sich gegen eine versuchte Preiserhöhung seitens Schneider/Legrand zur Wehr zu setzen. Ihr Anreiz zum Widerstand ist indessen aus den folgenden drei wichtigen Gründen schwach: (i) Eine Erhöhung der Verkaufspreise der neuen Unternehmensgruppe macht sich nicht durch eine Verkleinerung ihrer Gewinnspannen bemerkbar. Ganz im Gegenteil, eine Erhöhung der Preise zieht einen Anstieg des Umsatzes nach sich, den die Großhändler mit Schneider/Legrand machen, was wiederum eine Erhöhung des Mengenrabattes bewirkt. (ii) Die Großhändler werden weitgehend von der neuen Unternehmensgruppe abhängig sein, die im Rahmen der Mechanismen für Preisnachlässe und Rabatte in erheblichem Umfang auf den Betrag ihrer Gewinnspannen einwirken kann. Folglich geht der Großhändler mit jedem Versuch, sich gegen eine Preiserhöhung durch Schneider/Legrand zu wehren, indem ein Teil der Nachfrage auf andere Hersteller verlagert wird, ein hohes Risiko ein. (iii) Der Versuch vonseiten der Großhändler, einen Teil der Nachfrage auf die Produkte anderer Hersteller zu verlagern, würde sich zumindest kurz- und mittelfristig in einem Anstieg ihrer Bevorratungs- und Transportkosten bemerkbar machen. Den die Elektroinstallateure messen außer der Marke auch der sofortigen oder quasi unmittelbaren Verfügbarkeit der Produkte große Bedeutung bei. Der Großhändler, der den Verkauf von Konkurrenzprodukten von Schneider/Legrand ankurbeln will, muss also zunächst damit beginnen, seine Bevorratung dieser Konkurrenzprodukte zu steigern, bevor er mit ihrer Vermarktung beginnen kann. (594) In der Schlussfolgerung ergibt sich aus dem zuvor Gesagten, dass die Direktkunden (Großhändler) und die mittelbaren Kunden der Parteien (Elektroinstallateure und Schalttafelbauer) nicht in der Lage wären, sich einer Preiserhöhung durch das fusionierte Unternehmensgebilde zu widersetzen. Einerseits sind die Elektroinstallateure und die Schalttafelbauer zu sehr aufgesplittert, um eine erhebliche Kaufkraft auf das fusionierte Unternehmensgebilde ausüben zu können. Dies gilt ebenso für die spanischen, dänischen und portugiesischen Großhändler. Andererseits würde eine Preiserhöhung nicht unbedingt den Interessen der Großhändler zuwiderlaufen, da ein erhöhtes Preisniveau Letzteren höhere Einkünfte bei konstantem Volumen (und damit konstanten Kosten) verschaffen würde. Schließlich erhält das fusionierte Unternehmensgebilde in den relevanten Ländern ein derartiges Niveau an Marktmacht (sowohl aufgrund seiner sehr starken Wettbewerbspositionen als auch aufgrund des Ausmaßes seiner Palette an Aktivitäten), dass es seine Rolle als nicht zu umgehender Partner noch weiter ausbauen wird, mit dem sich die Großhändler in der Regel lieber verbünden als sich ihm zu widersetzen. C.1.4 Das Fehlen von erheblichem Konkurrenzdruck (595) Die Ergebnisse der Untersuchung der Kommission zeigen, dass es für die vorhandenen Konkurrenten schwer sein wird, dem Verhalten des fusionierten Unternehmensgebildes erheblichen Konkurrenzdruck entgegenzusetzen. (596) Zunächst zeigen die internen Dokumente der Parteien, dass es sogar vor dem Zusammenschlussvorhaben für die vorhandenen Konkurrenten der Parteien schwierig gewesen wäre, die Vormachtstellung der führenden Marke auf den relevanten Märkten zu bestreiten. So erklärt Legrand(208), dass im Bereich der Trennverteiler- und Endverteilerschalttafeln in Frankreich [...]*. (597) Für den Bereich der Trennverteiler- und Endverteilerschalttafeln in Italien erklärt Legrand(209) ebenso, dass [...]*. (598) Was schließlich den Bereich der Endverteilerschalttafeln in Spanien anbelangt, so nahm Legrand ebenfalls vorweg, dass [...]*. (599) Der Druck auf die Konkurrenten wird mit dem angemeldeten Zusammenschlussvorhaben zunehmen. Zunächst besteht die Gefahr, dass er auf der Ebene der Großhändler gegenständlich wird. Denn wie soeben erklärt wurde, wird es der Zusammenschluss dem fusionierten Unternehmensgebilde möglich machen, in den relevanten Ländern seine Position als nicht zu umgehender und privilegierter Partner der Großhändler zu festigen. Diese Situation wird es dem fusionierten Gebilde ermöglichen, Allianzen mit den Großhändlern zu schließen oder weiter auszubauen ([...]*). Diese Allianzen [...]* steigern noch die Wahrnehmung der Verfügbarkeit und Qualität der Serviceleistungen für diese Produkte und behindern umgekehrt noch mehr die Entwicklung der anderen Marken. Dieses Phänomen ist um so entscheidender, als heute, wie die Parteien hervorheben, die betreffenden Großhändler noch die Produkte einer großen Anzahl von anderen Marken vertreiben. (600) Dieses Phänomen verschärft noch das vorhandene Ungleichgewicht zwischen dem fusionierten Unternehmensgebilde und seinen wichtigsten Konkurrenten, und es gefährdet die Entwicklungsversuche dieser Hersteller. Insofern die Großhändler die Anzahl der von ihnen angebotenen Marken reduzieren und die Hersteller privilegieren wollen, die über ausgedehnte Produktpaletten verfügen, könnte diese Situation sogar zu einer Marginalisierung der Hersteller führen, die mit schwachen Marktpositionen und/oder einem begrenzten Sortiment ausgestattet sind (wie [...]* in Italien oder [...]* in Frankreich und in Spanien). (601) Die zweite Schwierigkeit befindet sich auf der Ebene der Elektroinstallateure und der Schalttafelbauer. Einerseits zeigt die Untersuchung der Kommission, dass das Angebot der Konkurrenten (in Bezug auf Qualität, Marken, Preise, Schnelligkeit der Lieferung etc.) in den relevanten Ländern schon häufig weniger gut aufgenommen wird als das der Parteien. Und andererseits besteht die Gefahr, wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, dass sich diese Unterschiede in Ruf und Ansehen nach dem Zusammenschluss noch verschärfen, und zwar aufgrund der wahrscheinlichen Stärkung jeder einzelnen der von dem fusionierten Unternehmensgebilde gehaltenen Marken und der zunehmenden Vertriebsschwierigkeiten der Konkurrenten. (602) Daraus ergibt sich, dass die Konkurrenten zunehmend Schwierigkeiten haben werden, Kunden von Schneider und Legrand für sich zu gewinnen, und dass sie sich mit den Marktpositionen von nachrangigen Akteuren auf den betreffenden Märkten begnügen könnten. Umgekehrt könnte die Stärkung der Parteien und die Schwächung ihrer Konkurrenten die Gewinnung neuer Kunden durch das fusionierte Unternehmensgebilde vereinfachen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn die anderen Hersteller ihre sofortige Verfügbarkeit bei den wichtigsten Großhändlern verlören (was vonseiten der Elektroinstallateure, die keine Bevorratung haben, einem Ausschlussfaktor gleichkäme). Dieses Phänomen würde noch verschärft, wenn, wie die Parteien behaupten, die Treue der Kunden schwächer ausgeprägt wäre als dies die Ergebnisse der Untersuchung ausweisen. (603) Das Zusammenschlussvorhaben könnte auch zu einer Reduzierung der Anstrengungen zur Verkaufsförderung und Beziehungspflege führen, welche die Hersteller gegenüber den Elektroinstallateuren und den Schalttafelbauern zugesagt haben. Denn einerseits zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass diese Investitionen mitunter beachtliche Prozentsätze (bis zu [10-20]* %) des nationalen Umsatzes der Hersteller der relevanten Produkte ausmachen. Andererseits entsprechen diese Beträge zum großen Teil permanenten Tätigkeiten oder Serviceleistungen (Schulungen von Elektroinstallateuren, technische Hilfe etc.). Und schließlich zeigen die Berichte der verschiedenen Geschäftsbanken(210), dass im Sektor der elektrischen Betriebsmittel im Niederspannungsbereich die Gewinnspanne der Marken mit ihrem Marktanteil zunimmt. Die Stärkung der Marken von Schneider und von Legrand, und umgekehrt die wahrscheinliche Schwächung ihrer wichtigsten Konkurrenten, könnte somit die Kapazitäten dieser Konkurrenten erschüttern, in wirtschaftlich sinnvoller Art und Weise ihre Handelsbemühungen in den relevanten Ländern und damit auch die Qualität ihrer Beziehungen zu den Elektroinstallateuren und den Schalttafelbauern aufrechtzuerhalten. (604) Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass jeder Konkurrent meist nur auf einem oder zwei Anwendungssegmenten (Wohnungs-, Dienstleistungs- und Industriegebäude) zu Hause ist, wo nach dem Zusammenschluss der Unternehmensverbund zugleich über die komplette Abdeckung der Segmente und auch über eine Referenzmarke in jedem Segment verfügt. Wenn, wie weiter oben erklärt wurde, der Unternehmensverbund beschließt, die Bemühungen jeder seiner Marken auf ihre spezifischen Pole der Spitzenleistung zu konzentrieren, so wird er in der Lage sein, spezifische und zielgerichtete Aktionen gegen jeden seiner Konkurrenten zu unternehmen. Die internen Dokumente der Parteien zeigen übrigens, dass diese Strategie in der Vergangenheit bereits eingesetzt wurde. Legrand zufolge(211), hat Schneider, das sehr starke Marktpositionen bei den Miniaturtrennschaltern in Portugal hält, insbesondere im Bereich der Anwendungen in Industrie- und Dienstleistungsgebäuden, [...]*. (605) Außerdem kann der Unternehmensverbund durch seine Präsenz mit einem sehr umfangreichen Produktsortiment in jedem der relevanten Länder (siehe oben, Tabelle 30) gezielte Repressionsmittel gegen seine Konkurrenten in Stellung zu bringen, so z. B. indem er den Großhändlern im Wege einer zweckdienlichen Rabattpolitik Angebote unterbreitet, um die Produktreihe eines Konkurrenten zu schwächen. (606) Angesichts des Vorstehenden hat es den Anschein, dass das Zusammenschlussvorhaben einerseits zur Bildung einer Unternehmensgruppe führt, welche die Kräfte jedes der beiden Unternehmen miteinander verbindet und von jeder Konkurrenz zwischen Schneider und Legrand befreit ist; dass es aber andererseits auch zur Stärkung jeder der Parteien in ihren herkömmlichen Polen der Spitzenleistung führt und zur Bildung einer Unternehmensgruppe führt, welche die Referenzmarken in jeder der drei Anwendungskategorien (Wohn-, Dienstleistungs- und Industriegebäude) der relevanten Märkte hält. (607) Auch ist festzuhalten, dass die integrierten Tätigkeiten der Konkurrenten von Schneider und Legrand nicht in der Lage sind, einen effektiven Konkurrenzdruck auf das fusionierte Unternehmensgebilde auszuüben. Denn, wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, üben diese Konkurrenten in den relevanten Ländern nur marginale integrierte Tätigkeiten aus. Ferner können sich diese Konkurrenten wegen der nicht vorhandenen substanziellen Präsenz bei den Großhändlern nicht alleine auf ihre integrierten Verkäufe stützen, um ein effektives Konkurrenzverhalten an den Tag zu legen. (608) Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die vorhandenen Konkurrenten der Parteien nicht in der Lage sind, einen ausreichend starken Konkurrenzdruck auszuüben, um das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmensgebildes in Schranken zu halten. Wie bereits erklärt wurde, gilt diese Schlussfolgerung für die wichtigsten Konkurrenten der Parteien auf den relevanten Märkten, d. h. für die Unternehmensgruppen (wie ABB, Siemens oder GE), die über eine komplette Produktpalette auf diesen relevanten Märkten verfügen. Sie gilt erst recht auch für die Hersteller mit einem begrenzteren Produktsortiment (wie Hager, J Müller oder Geyer). Diese Hersteller, die häufig bereits an den Rand gedrängt sind, könnten sogar Gefahr laufen, nach der Durchführung des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ihren Zugang zu den Großhändlern zu verlieren. (609) Schließlich scheint, wie bereits oben ausgeführt wurde, deren Eintritt in die relevanten Märkte um so unwahrscheinlicher zu sein, desto mehr jeder neue Akteur zunächst der ungeheuren Wettbewerbsmacht der Parteien die Stirne bieten müsste. Somit müssen, wie bereits oben ausgeführt, die vorhandenen Konkurrenten der Parteien geschwächt aus diesem Zusammenschluss hervorgehen, und es bestehen kaum Zweifel, dass ein neuer Akteur auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, jedwelche Position auf den relevanten Märkten zu erlangen. Diese Schlussfolgerung wir übrigens durch die geschichtliche Entwicklung der Parteien bestätigt. Nach den Erklärungen von Schneider(212), [...]*. Wenn es einem derart diversifizierten und starken Akteur wie Schneider trotz mehrerer Anläufe nicht gelang, eine erhebliche Marktposition auf einem weniger konzentrierten Markt als den hier relevanten Märkten zu erlangen, was soll man dann zu den Chancen eines neuen Akteurs noch sagen? (610) In der Schlussfolgerung, und wie es auch ein Hersteller ausgedrückt hat(213), "ist die Entwicklung einer dem neuen Unternehmensgebilde vergleichbaren Produktpalette in allen relevanten Ländern quasi unmöglich vorstellbar. Es handelt sich für jedes Land um Investitionen in der Größenordnung von 5 bis 10 Mio. EUR und um mehr als 10 Jahre Anstrengungen im Bereich von F& E. Nur der Erwerb von vorhandenen Produktpaletten im Rahmen von erschwinglichen Unternehmen stellt eine teilweise glaubwürdige Antwort dar." C.1.5 Schlussfolgerung für die Stromverteilerschalttafeln (611) Aus Vorstehendem ergibt sich, dass das angemeldete Zusammenschlussvorhaben die materiellen Wettbewerbsbedingungen auf folgenden Märkten verändern wird: den französischen und den italienischen Märkten für Trennschalter mit Panzergehäuse, für Miniaturtrennschalter und Schaltkästen für Trennverteilerschalttafeln, den französischen und den portugiesischen Märkten für Netzanschlusstrennschalter und den Märkten für Miniaturtrennschalter, Differenzialschutzsperren und Verteilerkästen für Endverteilerschalttafeln in Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal. Das Zusammenschlussvorhaben verändert auch die Wettbewerbsbedingungen auf den französischen und italienischen Märkten für Trennverteilerschalttafeln und auf den Märkten für Endverteilerschalttafeln in Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal. Aus den vorstehenden Ausarbeitungen geht ebenfalls hervor, dass sich insbesondere die starken Marktanteile, der Bekanntheitsgrad der Marken und die privilegierten Beziehungen des Unternehmensverbundes auswirken, über die Schneider schon vor dem Zusammenschluss zu dem Unternehmensverbund mit beherrschender Stellung auf allen relevanten französischen Märkten mit Ausnahme des Marktes für Netzanschlusstrennschalter verfügte. (612) Das Zusammenschlussvorhaben birgt die Gefahr, sich besonders stark auf das Preisniveau für die relevanten Materialien auszuwirken. Einerseits, wie auch bereits weiter oben aufgeführt wurde, zeichnet sich die Nachfrage nach den relevanten Materialien durch eine geringe Elastizität aus. Die Entstehung eines ganz und gar nicht zu umgehenden Akteurs auf den relevanten Märkten, die Schwächung bzw. Marginalisierung der anderen Konkurrenten und die Aufhebung der Rivalitäten zwischen Schneider und Legrand (die einer der wichtigsten Motoren, wenn nicht gar die wesentliche Quelle des Wettbewerbs auf bestimmten relevanten Märkten war, insbesondere in Frankreich) dürften sich also durch einen beträchtlichen Anstieg der Preise für die relevanten Materialien sowohl auf der Ebene der Elektroinstallateure als auch der Schalttafelbauer auswirken, sowie auch auf der Ebene der Endverbraucher. Diese Schlussfolgerung wird noch durch die Tatsache verstärkt, dass beträchtliche Preisschwankungen zwischen den Mitgliedstaaten und ein hohes Preisniveau auf den stärker konzentrierten Märkten vorhanden sind. (613) Von daher kommt die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass das angemeldete Zusammenschlussvorhaben zur Schaffung einer beherrschenden Stellung auf den italienischen Märkten für Trennschalter mit Panzergehäuse, Miniaturtrennschalter und Schaltkästen für Trennverteilerschalttafeln, auf den französischen und portugiesischen Märkten für Netzanschlusstrennschalter und auf den Märkten für Miniaturtrennschalter, Differenzialschutzsperren und Verteilerkästen für Endverteilerschalttafeln in Dänemark, Spanien, Italien und Portugal führen wird. Das Zusammenschlussvorhaben verstärkt auch die beherrschende Stellung von Schneider auf den französischen Märkten Trennschalter mit Panzergehäuse, Miniaturtrennschalter und Schaltkästen für Trennverteilerschalttafeln, Miniaturtrennschalter, Differenzialschutzsperren und Verteilerkästen für Endverteilerschalttafeln. Diese Schlussfolgerungen gelten identisch für die französischen und die italienischen Märkte für Trennverteilerschalttafeln und für die Märkte für Endverteilerschalttafeln in Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal. C.2 DER MARKT FÜR KABELTRAEGER (614) Das fusionierte Unternehmensgebilde Schneider/Legrand wird der wichtigste Akteur auf dem europäischen Markt für Kabelträger mit einem Marktanteil in der Größenordnung von [10-20]* % sein (Schneider [0-10]* %, Legrand [10-20]* %). Sein Hauptkonkurrent ist Hager mit einem Marktanteil von [0-10]* % auf EWR-Ebene. Schneider/Legrand wird in neun Mitgliedstaaten des EWR präsent sein, während Hager in elf Mitgliedstaaten präsent ist. Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben führt außer auf einem einzigen nationalen Markt, nämlich dem des Vereinigten Königreichs, nicht zu zusätzlichen Marktanteilen. C.2.1 Das aus der Fusion hervorgehende Unternehmensgebilde verfügt über weit höhere Marktanteile als seine Konkurrenten auf dem britischen Markt. (615) Die folgende Tabelle 32, die auf der Grundlage der von den Parteien vorgelegten Daten(214) erstellt wurde, zeigt die Marktanteile der Hauptkonkurrenten auf dem britischen Markt für Kabelträger im Jahr 2000. Tabelle 32 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. (616) In ihrer Erwiderung(215) haben die Parteien geltend gemacht, dass ihre erste Schätzung der Marktanteile, die sie der Kommission vorgelegt hatten, der Wirklichkeit nicht entsprach. Sie erklären dazu, dass diese erste Schätzung auch Materialien enthielt, die für den den Endverteilerschalttafeln nachgelagerten Stromtransport bestimmt sind und in dieser Eigenschaft dem davon getrennten Markt für raumgestalterische Vernetzungsbauteile zuzurechnen sind. Nach der Korrektur dieses Irrtums ergäben sich die folgenden Marktanteile der wichtigsten Hersteller auf dem relevanten Markt: Tabelle der Marktanteile der Parteien für Kabelträger im Vereinigten Königreich >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. (617) Die zweite von den Parteien vorgelegte Schätzung unterscheidet sich von der ersten im Wesentlichen in Bezug auf Unitrust/Tyco, dessen Marktanteil bei [20-30]* % im ersten Fall gegenüber nur [0-10]* % im zweiten Fall liegt. (618) Die Überprüfungen, welche die Kommission vorgenommen hat, haben jedoch klar und deutlich gezeigt, dass die zweite von den Parteien vorgelegte Schätzung die Marktposition von Unitrust/Tyco bei weitem unterbewertet, die sich zwischen [5-15 %]* einpendelt, was dem von den Parteien zuerst geschätzten Niveau sehr nahe kommt. (619) Außerdem berücksichtigt die zweite Schätzung der Parteien nicht den Marktanteil, den Schneider mit der Marke Wibe hält. Denn aus den von den Parteien vorgelegten Informationen(216) geht hervor, dass Wibe [0-10]* % des relevanten Marktes hält. (620) Daher ergeben sich anhand der Überprüfungen, welche die Kommission vorgenommen hat, ungefähr folgende Marktanteile für die wichtigsten Konkurrenten: Tabelle der Marktanteile für Kabelträger im Vereinigten Königreich >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Untersuchung der Kommission. (621) Nach Abschluss des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens hält Schneider/Legrand einen Marktanteil in der Größenordnung von [30-40]* %, was viermal so hoch ist wie der seiner nächsten Konkurrenten, nämlich RM Cable Tray und Unitrust/Tyco. Der relevante Markt wird bezüglich der Marktanteile durch das Vorhandensein eines bei weitem beherrschenden Marktführers und mehrerer nachfolgender Akteure gekennzeichnet sein. (622) Außerdem hält Schneider/Legrand dann in mehreren Segmenten des britischen Marktes für Kabelträgersysteme noch höhere Marktanteile, wie die folgende Tabelle ausweist, die auf der Grundlage der von den Parteien vorgelegten Daten(217) erstellt wurde. Tabelle 33 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (623) Nach Abschluss des Zusammenschlussvorhabens wird Schneider/Legrand somit nicht nur eine Unternehmensgruppe sein, die be

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.