Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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a vergleichbar sind. (553) Von den anderen Herstellern sind nur Siemens und Hager auf mehreren geografischen Produktmärkten im EWR präsent. Alle anderen Konkurrenten sind entweder lokale Akteure oder Nischenakteure, meist auf den Märkten für elektrische Ausrüstungen, die den Endverteilerschalttafeln nachgelagert sind. Der Unternehmensverbund verfügt über eine nicht zu übertreffende Gesamtheit von Marken. (554) Die Macht des einen und/oder des anderen der Parteien auf jeglichem Markt erklärt sich meistens aus der Stärke ihrer Marken. Nach den eigenen Angaben der Parteien(189), "besitzen wir ein Sortiment an imposanten und diversifizierten Marken. Außerdem haben unsere beiden Unternehmensgruppen gezeigt, dass sie die wirklich fähig sind, mehrere Marken zu bewirtschaften, und zwar immer unter dem Gesichtspunkt, nahe am Markt zu bleiben, und sie sind es daher gewohnt, aus diesen Marken mit Nachdruck Kapital zu machen." (555) In qualitativer Hinsicht unterliegt das Image der Marken von Schneider und von Legrand keinerlei Zweifel. Für Italien, wo das Unternehmen die Marken von Legrand und vor allem von Bticino nutzt, bezeichnet Legrand(190) "das Image der Marke Bticino", "die Synergie beim Einsatz der Marken von Legrand und Bticino" und "das Image der Marke und [das]* Vertrauen in dieses Unternehmen und sein Produkt" als drei seiner wichtigsten Stärken. Für Spanien erinnert Schneider(191) daran, dass seine Marke Eunea Merlin Gerin bereits "ein wichtiger Akteur" des Marktes ist, und dass sie immer noch weiter über "das Markenimage, das sich auf Schneider stützt", gefestigt werden kann. Für Frankreich schließlich gibt Legrand an, dass eine seiner Hauptstärken in seiner "allgemeinen Bekanntheit" liegt. Der Bekanntheitsgrad und das Markenimage der Parteien haben durch ihre Präsenz auf den wesentlichen Teilen des Sektors der elektrischen Niederspannungsprodukte offensichtlich noch zugenommen, wie dies durch vorstehende Tabelle 30 veranschaulicht wird. (556) Die internen Dokumente der Parteien(192) zeigen, dass der gute Ruf einer Marke für sich genommen schon einen bedeutenden Konkurrenzvorteil darstellen kann. Dies scheint insbesondere der Fall in Italien zu sein, wo "sich der Markt auf die drei führenden Marken (Bticino, ABB und Merlin Gerin) zu konzentrieren scheint", wie auch auf Frankreich, wo "die Kunden den bedarf haben, durch ihre Marke bestätigt zu werden." (557) Aber die Untersuchung der Kommission zeigt auch, dass die Stärke der Marken von Schneider und von Legrand ebenfalls auf ihrer Leistungsfähigkeit beruht, die Bedürfnisse der Elektroinstallateure und der Schalttafelbauer erfuellen zu können. So hat die Kommission vor allem die Großhändler aufgefordert, die Hersteller je nach ihrer Fähigkeit einzuordnen, und zwar für jedes Land getrennt, jedes der 9 folgenden Kriterien zu erfuellen: Produktqualität, Marke, Preis, Schnelligkeit der Lieferung, Design und Ästhetik, Leichtigkeit des Einbaus, technologischer Vorsprung, komplette Produktpalette und schließlich technische Unterstützung. Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass Schneider bis auf ganz wenige Ausnahmen in der Regel für jedes Kriterium unter den drei besten Lieferanten ist, und dass Schneider und Legrand in Frankreich und in Italien bei allen Kriterien meist beide den besten Ruf genießen. (558) Wie bereits zuvor dargestellt wurde, sind die betreffenden Märkte durch eine starke Loyalität der Elektroinstallateure und der Schalttafelbauer gekennzeichnet. Die starken Wettbewerbspositionen der Parteien, gepaart mit ihren Fähigkeiten, den Bedürfnissen ihrer Kunden auf leistungsfähige Art und Weise gerecht zu werden, stellen also besonders solide Geschäftsgrundlagen dar. (559) Aber es hat auch den Anschein, dass die Parteien jedes Jahr beträchtliche Investitionen hinsichtlich der Verkaufsförderung und der Kundenpflege vornehmen. So geben die Parteien an, dass sie eine Handelspräsenz beim Kunden sicherstellen, um ihm bei der Produktauswahl behilflich zu sein, so vor allem durch ein Netzwerk von Agenturen und Verkaufspersonal in jedem Land, und dass sie eine vollständige Palette an Produkten und Dienstleistungen zur Stärkung ihrer Nähe und ihrer Beziehungen zu den Elektroinstallateuren anbieten. So handelt es sich bei den Produkten um Software zur Materialabschätzung und Dimensionierung der Elektroinstallationen oder um technische Anleitungen; und bei den Dienstleistungen handelt es sich um Schulungsveranstaltungen (bei Legrand), telefonische Hilfe rund um die Uhr, Beantwortung technischer Fragen etc. Wie bereits weiter oben angeführt wurde, können diese Leistungen bis zu [10-30]* % des Unternehmensumsatzes ausmachen. (560) Außerdem lassen bestimmte interne Dokumente der Parteien den Eindruck entstehen, dass ihre Bemühungen in dieser Richtung wesentlich umfangreicher als die ihrer Konkurrenten sind. So führt Legrand(193) an, dass in Italien "Bticino das Unternehmen ist, das die größte Verkäuferpräsenz auf dem Markt hat." Auch Schneider(194) beschreibt seine Ambitionen so, dass es "Konzepte für jeden Kunden entwerfen will, die auf dem französischen Markt ohnegleichen sind." Für Spanien schließlich nennt Schneider(195) die "Abdeckung des Landes durch Verkaufspersonal" als eine seiner wichtigsten Stärken im Wettbewerb, [...]*. (561) Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die Loyalität der Elektroinstallateure und der Schalttafelbauer durch das umfängliche Produktsortiment der Parteien (in der Endverbraucherversorgung, in der Verteilerinstallation etc.) verstärkt wird, und auch durch ihre bisweilen erheblichen Wettbewerbspositionen bei anderen Produkten, die von den Elektroinstallateuren mitgeliefert werden, wie sich aus obiger Tabelle 30 ergibt. Dies erhöht nochmals die Verwendungshäufigkeit und den allgemeinen Bekanntheitsgrad der Produkte der Parteien, die Vertrautheit der Elektroinstallateure mit diesen Marken und damit die Verwendung der relevanten Verteilerschalttafeln. So gibt Legrand(196) an, [...]*. (562) Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben dürfte es dem Unternehmensverbund auch gestatten, seine Marktmacht durch die Stärkung und die Fokalisierung seiner Marken besser zu nutzen. Dies würde den unverwechselbaren Charakter der Beziehungen der Parteien zu den Großhändlern noch betonen. Durch die Fokalisierung der Marken auf die Marktpositionen der Referenzartikel in jedem der drei Anwendungssegmente (Industrie-, Dienstleistungs- und Wohngebäude) der relevanten Märkte wären die Parteien ferner besser in der Lage, sich mit ihren Aktionen von ihren Konkurrenten abzugrenzen. (563) In erster Linie dürfte das Zusammenschlussvorhaben es dem Unternehmensverbund ermöglichen, seine Verhandlungsmacht gegenüber den Großhändlern seiner gesamten Produktpalette auszudehnen. Nach dem Zusammenschluss könnte das fusionierte Unternehmensgebilde also beschließen, seine [...]* eingeräumten Dispositionen für [...]* auf Legrand auszudehnen. Dies dürfte speziell Legrand im Bereich der [...]* stärken, das den begrenzten Vertrieb seiner Produkte und ihre eingeschränkte Präsenz bei den großen Großhändlern als eine seiner größten Schwächen in diesem Land bezeichnet(197). Ebenso könnte Legrand besseren Zugang zu den Großhändlern im Bereich der [...]* erhalten, wo dieser anscheinend ein Hindernis für seine Entwicklung darstellte. Schließlich könnte Schneider dank der von Legrand in Italien erworbenen Marktpositionen seinen Zugang zum Vertrieb in diesem Land stärken. (564) Das Zusammenschlussvorhaben wird es auch ermöglichen, den Bekanntheitsgrad und die Präsenz der Marken der beiden Parteien zu steigern, indem man alle beide von den Anstrengungen in der Verkaufsförderung und in der Beziehungspflege profitieren lässt, die von beiden Parteien für dieses Land vereinbart wurden. (565) Die Untersuchung der Kommission zeigt ebenfalls folgendes: wenn sich Schneider und Legrand aus Tradition eine lebhafte Konkurrenz auf den relevanten Märkten bieten, dann besetzen sie auch traditionell unterschiedliche und komplementäre Pole der Spitzenleistung. So scheint Schneider speziell im Anwendungsbereich der Dienstleistungs- und Industriegebäude zu glänzen, während Legrand sich besonders im Wohngebäudesektor auszeichnet. Nach dem Zusammenschluss hielte der Unternehmensverbund also eine Referenzmarke in jedem der drei großen Anwendungsbereiche für Stromverteilerschalttafeln. Am Beispiel dessen, was Legrand nach dem Erwerb von Bticino tat, kann der Unternehmensverbund also beschließen, jede seiner Marken stärker zu spezialisieren und seine Bemühungen bei jedem Warenzeichen auf dessen traditionellen Pol der Spitzenleistung zu konzentrieren, um eine Abdeckung des gesamten Spektrums der Nachfrage und eine optimale Antwort auf die Bedürfnisse in jeder Kundenkategorie zugleich anbieten zu können. Mit der Durchführung dieser Strategie kann der Unternehmensverbund dann insgesamt die Marktposition jeder Marke stärken und die etwaigen Lücken einer jeden Partei schließen. Der Unternehmensverbund wird also noch viel stärker sein als es beide Parteien zusammengenommen wären, was seinen beherrschenden Einfluss auf die relevanten Märkte weiter ausbauen und die Kapazitäten der vorhandenen und potenziellen Konkurrenten, mit ihm zu rivalisieren, weiter einschränken wird. C.1.3 Das Fehlen von erheblichen Sachzwängen vonseiten der Nachfrage (566) Die Parteien erzielen häufig einen beträchtlichen Anteil ihrer Verkäufe auf den relevanten Märkten durch die Vermittlung der zwischengeschalteten Großhändler, von denen einige (Rexel, Sonepar und Hagemeyer) große internationale Unternehmensgruppen sind. Daher muss untersucht werden, ob die Großhändler in der Lage sind, dem Unternehmensverbund eine ausreichende Kaufkraft entgegenzusetzen, um damit sein Wettbewerbsverhalten spürbar beeinflussen zu können. Aus den folgenden Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist. Das fusionierte Unternehmensgebilde stellt für die Großhändler einen nicht zu umgehenden Partner dar. (567) In erster Linie macht sie deutlich, dass der Unternehmensverbund für die meisten Großhändler ein nicht zu umgehender Partner ist. Es hat in der Tat den Anschein, dass (i) der Unternehmensverbund einen sehr beachtlichen Anteil (in bestimmten Fällen über [40-50]* % der nationalen Verkaufszahlen) des globalen Umsatzes der Großhändler erfassen wird; (ii) der Unternehmensverband ein nicht zu übertreffendes Sortiment an elektrischen Betriebsmitteln anbieten wird, indem er die Produktpaletten des weltweit zweitgrößten Herstellers von Niederspannungsprodukten und des weltweiten Marktführers für Endverteilerinstallationen miteinander kombiniert; (iii) der Unternehmensverband meist beachtliche Wettbewerbspositionen in jedem Land halten wird (siehe Tabelle 30 weiter oben). Das Wesensmerkmal, dass das fusionierte Unternehmensgebilde nicht zu umgehen ist, wird besonders stark in Frankreich und in geringerem Ausmaß auch in Spanien, Italien und Portugal ausgeprägt sein. (568) Dies geht beispielsweise sehr deutlich aus den [...]* hervor, die Schneider bereits mit seinen wichtigsten Großhändlern für [...]* vereinbaren konnte, und aus den privilegierten Beziehungen, die Legrand nach dessen Erklärungen mit den [...]* Großhändlern in Frankreich und in Italien angebahnt hat. (569) In seinen internen Dokumenten(198) gibt Legrand übrigens an, [...]*. So weist Legrand(199) darauf hin, dass es von den "sehr guten Beziehungen im Vertrieb" von [...]* profitiert, und dass es "enge Beziehungen zu den französischen Vertriebspartnern unterhält, von denen einige bereit sind, bestimmte prioritäre Produkte von Legrand jederzeit zu bevorraten." (570) Diese Situation ist noch deutlicher für Schneider, [...]*(200). (571) Auf diese Situation wird im [...]* hingewiesen, wo Schneider Jahresziele mit [...]* schriftlich vereinbart. Ebenso verhält es sich mit [...]*. (572) Dieses Phänomen erklärt sich aus mehreren Gesichtspunkten. In erster Linie stellen die Parteien, wie soeben erklärt wurde, auf bestimmten Märkten mitunter nicht zu umgehende Akteure dar, und zwar in Anbetracht der starken Präferenz der Elektroinstallateure und der Schalttafelbauer für die Produkte der Parteien. (573) Ganz allgemein hat die Untersuchung der Kommission ergeben, dass jede der Parteien einen sehr beachtlichen Anteil des Umsatzes der wichtigsten Großhändler stellt. Die folgende Tabelle 31 zeigt für jeden großen Hersteller von elektrischen Betriebsmitteln im Niederspannungsbereich eine Aufgliederung des Prozentsatzes an Verkäufen des Großhändlers Rexel (alle Produkte zusammen), die für sie stehen. Es ist offensichtlich, dass der Unternehmensverbund infolge des Zusammenschlusses fast die Hälfte der Verkäufe von Rexel in Frankreich stellt, was die sehr starken und komplementären Positionen jeder der Parteien vor dem Zusammenschluss widerspiegelt; ferner zeigt sich ein sehr umfangreicher Verkaufsanteil von Rexel in Italien und Portugal wie auch die Tatsache, dass in jedem dieser Länder die Verkäufe der Produkte des Unternehmensverbundes proportional viel höher sein werden als die seiner Konkurrenten. Relativ gesehen wird Schneider/Legrand auch in Spanien viel bedeutender sein als seine Konkurrenten. Die anderen großen Großhändler haben der Kommission ähnliche Daten vorgelegt. Tabelle 31 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Rexel, Antwort auf den Fragebogen der zweiten Phase. (574) Dies lässt sich mit der Tatsache erklären, dass jede der Parteien eine sehr umfangreiche Auswahl an elektrischen Niederspannungsprodukten anbietet, die von diesen Großhändlern vertrieben werden, und dass sie meist sehr bemerkenswerte Marktpositionen bei jedem dieser Produkte halten (siehe oben, Tabelle 30). Die vorstehende Tabelle 31 veranschaulicht die Macht des Unternehmensverbunds auf den gesamten Märkten für elektrische Niederspannungsprodukte. (575) Die Parteien profitieren ebenfalls von anderen Trümpfen bei den Großhändlern. Einerseits hat die Untersuchung der Kommission ergeben, wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, dass die Großhändler künftig immer dazu neigen, die Hersteller vorzuziehen, die in der Lage sind, ihnen ausgedehnte Produktpaletten zu liefern. Die Parteien haben also diesbezüglich einen erheblichen Vorteil. Ein Großhändler, der diese Auswahl träfe, wäre selbst in der Lage, seiner Kundschaft für zahlreiche Produktkategorien mehrere Marken mit unterschiedlichen Preispositionen anzubieten. Schließlich ist hervorzuheben, dass die Großhändler von der Nachfrage abhängen, die von den Herstellern und den Marken geschaffen wird, die den Elektroinstallateuren und den Endverbrauchern bekannt sind. Sie sind also gezwungen, die häufig nachgefragten Produkte zu bevorraten, die in der Praxis auch die sind, die unter den Marken mit einem starken Bekanntheitsgrad vermarktet werden. (576) Es hat auch den Anschein, dass diese privilegierten Beziehungen des Ergebnis echter Anstrengungen von Schneider und Legrand gegenüber den Großhändlern sind. So gibt Legrand an(201), dass es Dienstleistungen der Expresszustellung an die Großhändler in Frankreich anbietet, dass es zur Sicherheit selbst Vorräte an Produkten mit geringen Umschlagszahlen hält, und dass es in neue Standorte zur Bevorratung investiert, die eine Verbesserung der logistischen Leistungsfähigkeit gegenüber den Großhändlern möglich machen. In seinen Vereinbarungen mit den Großhändlern gewährt Schneider(202)[...]*. Schneider zufolge(203) ermöglichen es diese Dienstleistungen insbesondere den Großhändlern, eine Antwort auf die wachsende Nachfrage der Elektroinstallateure nach einer Bereitstellung von Leistungen zu finden, die zusätzlich zur einfachen logistischen Versorgung gewährt werden (Beratung, technische Unterstützung etc.). (577) Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben ermöglicht die Schaffung oder den Ausbau von privilegierten Beziehungen zwischen den Parteien und ihren wichtigsten Großhändlern, und es dürfte auch die schnelle Zunahme von [...]* ähnlichen Partnerschaftsabkommen begünstigen. [...]* stärken sie die Positionen des fusionierten Unternehmensgebildes auf den gesamten von dem Zusammenschlussvorhaben betroffenen Märkten noch mehr (und erst recht auf den Märkten für Trennverteilerschalttafeln in Frankreich und in Italien und für Endverteilerschalttafeln in Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien und Portugal), und umgekehrt schwächen sie die anderen Hersteller noch weiter. (578) In ihrer Erwiderung unterstreichen die Parteien, dass die Großhändler in den betreffenden Ländern heute eine große Anzahl von Marken vertreiben. Weit davon entfernt, die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens abzumildern, droht dieser Zustand ganz im Gegenteil die Auswirkungen des oben beschriebenen Phänomens zu verschärfen. Je mehr die Großhändler, die auch Konkurrenzmarken vertreiben, privilegierte Beziehungen zu dem fusionierten Unternehmensgebilde knüpfen, desto mehr laufen diese anderen Konkurrenten Gefahr, durch eine weniger günstige Behandlung vonseiten der betreffenden Großhändler geschwächt zu werden. Die Konkurrenzstrukturen auf der Ebene der Großhändler (579) Zweitens schwankt das Ausmaß des Zusammenschlusses (siehe weiter oben, Tabelle 6) auf der Ebene der Großhändler und damit auch die individuelle Kaufkraft jedes Einzelnen von ihnen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich. Dieser Zusammenschluss ist besonders stark in Frankreich und scheint in Spanien deutlich schwächer zu sein. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass bei den spanischen Großhändlern jeder über eine ausreichende Kaufkraft verfügt, um das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmensgebildes spürbar beeinflussen zu können. (580) In ihrer Erwiderung bestreiten die Parteien die fehlende Kaufkraft aufseiten der kleinen Großhändler. Sie heben insbesondere hervor, dass in bestimmten Ländern, wo eine Aufsplitterung der Großhändler vorhanden ist (wie in Spanien oder Portugal), eine starke Preiskonkurrenz zwischen den Großhändlern vorhanden ist, deren Druck auf die Preise der Hersteller durchschlägt. (581) Die Kommission bestreitet diese Einzelheit nicht, die sie selbst mehrfach zur Sprache gebracht hat. Da dem einerseits so ist, betonen die Parteien auch die zunehmende Konzentration des Vertriebswesens in bestimmten Ländern, so vor allem in Portugal (wo Rexel und Sonepar künftig 40 % des Verkaufs von Bauteilen für Stromverteilerschalttafeln kontrollieren). Dies verringert wahrscheinlich die Preiskonkurrenz zwischen den Großhändlern, wie dies auch schon in den Ländern mit einer stärkeren Vertriebskonzentration der Fall ist. Andererseits bedeutet Konkurrenz zwischen Großhändlern nicht in jedem Falle auch Kaufkraft eines jeden Großhändlers. Die Kommission hält im Gegenteil an ihrer Auffassung fest, dass in den Ländern, in denen das Vertriebswesen aufgesplittert ist, nicht jeder einzelne Großhändler über die Mittel verfügt, um dem Druck eines nicht zu umgehenden Akteurs standhalten zu können, der bei einer erheblichen Anzahl von vertriebenen Produkten Marktpositionen von erster Rangordnung hält. Diese Kaufkraft wird noch mehr geschwächt durch die zwischen den Großhändlern vorhandene Preiskonkurrenz, da diese Art von Konkurrenz die wirtschaftliche Lebensfähigkeit dieser Großhändler bedroht und die Referenzhaltung der am meisten nachgefragten Marken noch unerlässlicher macht. Die trotz der lebhaften Konkurrenz zwischen spanischen und portugiesischen Großhändlern bestehenden Partnerschaftsabkommen zwischen Schneider und diesen Vertriebsunternehmen sind im Übrigen eine Bestätigung dieser Situation. Nach dem angemeldeten Zusammenschluss kann der Unternehmensverbund also seine Marktmacht benutzen, um Vertragsbedingungen seiner Wahl zu diktieren, indem er den widerspenstigen kleinen Großhändlern damit droht, ihre Konkurrenten zu bevorzugen. (582) Es hat schließlich ganz den Anschein, dass selbst ein höheres Konzentrationsniveau auf der Großhändlerebene nicht einen umso stärkeren Druck im Hinblick darauf bedeutet, dass die Preise sinken. Denn die internen Dokumente von Legrand(204) zeigen, dass in einer bestimmten Anzahl von Ländern (wie [...]*), einer der Gründe, warum die Großhändler die Produkte von Legrand schätzen, in der Tatsache ihres relativ hohen Preises besteht, da diese Produkte es den Großhändlern ermöglichen, eine gute Gewinnspanne zu erzielen. In [...]* gestattet es allein das Preisniveau der Produkte von Legrand den Großhändlern, aus jedem Verkauf einen größeren Gewinn zu ziehen als das, was sie bei weniger teuren Produkten erzielen könnten. Die internen Dokumente von Legrand(205) zeigen ebenfalls, dass trotz eines konzentrierten Vertriebswesens in Frankreich die Preise, die von den Großhändlern bezahlt werden, im Durchschnitt dort wesentlich höher sind als im europäischen Durchschnitt (siehe auch die Preisangaben in Tabellen 7 bis 10 weiter oben), und dass zwar ein Druck im Hinblick auf sinkende Preise besteht, aber nicht von den Großhändlern kommt, sondern eher aus der Konkurrenz zwischen Schneider und Legrand erwächst. (583) Diese offensichtliche Gleichgültigkeit der Großhändler gegenüber dem Preisniveau scheint sich größtenteils aus der Inelastizität der Nachfrage nach elektrischen Betriebsmitteln gegenüber ihren Preisen zu erklären. Wie bereits weiter oben ausgeführt, hängt die Nachfrage nach elektrischen Betriebsmitteln hauptsächlich von Faktoren von außerhalb der Elektroindustrie ab. Die Vertragsbeziehungen zwischen Schneider/ Legrand und den Großhändlern begünstigen die Aufrechterhaltung der Markt des Unternehmensverbunds. (584) Die Handelsbeziehungen zwischen den Herstellern der relevanten Produkte und den Großhändlern sind gekennzeichnet durch das Vorhandensein komplexer Mechanismen für handelsrelevante Preisnachlässe. Aus den von den Parteien vorgelegten Dokumenten(206) geht hervor, dass es drei Hauptkategorien von Preisnachlässen gibt: (i) Preisnachlässe im Rahmen einer "Partnerschaft", (ii) "zielgerichtete" oder "wachstumsrelevante" Preisnachlässe und schließlich "Mengenrabatte". (585) Die Partnerschaftspreisnachlässe werden von den Herstellern den Großhändlern eingeräumt, die ihre Produkte als Gegenleistung für verschiedene Handels- und Vermarktungsdienstleistungen vertreiben. Dabei handelt es sich meist um spezifische Aktionen zur Verkaufsförderung für ihre Produkte oder auch zur Inszenierung von Marketinginformationen über die Positionierung ihrer Produkte. Aus den Dokumenten der Parteien geht hervor, dass diese "Partnerschaftspreisnachlässe" bis zu [0-30]* % der Umsätze vor Steuern ausmachen können, die der Hersteller mit diesen Großhändlern erzielt. (586) Die "wachstumsrelevanten" Preisnachlässe wiederum sind an Wachstumsziele bezüglich des Umsatzes geknüpft, die der Hersteller mit den Großhändlern erzielt. Bei dem zu berücksichtigenden Umsatz handelt es sich entweder um den Gesamtumsatz, der durch den Verkauf von allen Produkten aus dem Katalog des Herstellers zusammenkommt, oder um den Umsatz, der aus dem Verkauf von bestimmten spezifischen Produktreihen erwächst. Es kommt häufig vor, dass ein Hersteller Preisnachlässe dieses Typs auf seinen neuen Produkte gewährt. In Bezug auf Schneider und Legrand hat es den Anschein, dass diese "zielgerichteten" Preisnachlässe bis zu [0-30]* % der von diesem Großhändler erzielten Umsätze vor Steuern ausmachen können. (587) Die letzte Kategorie von Preisnachlässen unter der Bezeichnung "Mengenrabatte" werden anhand des Betrags der Gesamteinkäufe der Großhändler bei dem jeweiligen Hersteller berechnet. Sie haben als Berechnungsgrundlage also die Umsätze, die von einem Hersteller mit einem Großhändler nicht nur im Rahmen des Verkaufs von Bauteilen für Stromverteilerschalttafeln erzielt werden, sondern auch im Rahmen des Verkaufs von anderen elektrischen Niederspannungsprodukten, den der Endverteilerschalttafel nachgelagerten Ausrüstungen. Der Betrag des Nachlasses oder der Ermäßigungskoeffizient wird durch das Niveau des Jahresumsatzes bestimmt. Für gewöhnlich legt der Vertrag zwischen Großhändler und Herstelle

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.