Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Fall ist, ist es vorbehaltlos möglich, dass sich die Gesamtelastizität sehr von der Kreuzelastizität zwischen den Herstellern unterscheidet. Die Argumente der Parteien in Bezug auf eine starke Kreuzelastizität beschränken also die Analyse der Kommission in Bezug auf die Gesamtelastizität des Marktes in keiner Weise. (520) Außerdem billigt die Kommission die Schlussfolgerungen nicht, welche die Parteien aus der von NERA durchgeführten Studie herleiten. Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, beweist die Tatsache, dass Werbeverkäufe den Verkauf der betreffenden Materialien zeitweise ankurbeln, noch nicht, dass diese Verkäufe auch zu Lasten von Konkurrenten erzielt werden. Wie in den Absätzen 496 und 497 weiter oben ausgeführt wird, könnten andere mögliche und zweifelsohne auch wahrscheinliche Erklärungen in dem Phänomen der Bevorratung oder in der Verdrängung der anderen Produkte desselben Herstellers zu finden sein. Aufgrund der von NERA vorgelegten Daten kann also keine Schätzung der Kreuzelastizität zwischen den Herstellern vorgenommen werden. C.1.2 Schneider und Legrand werden dank des Zusammenschlusses ein nicht zu umgehender Akteur auf den betreffenden Märkten. Die Marktanteile, die auf eine marktbeherrschende Stellung hinweisen Die Methodik (521) Die Parteien behaupten, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht zur Schaffung oder Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf den Märkten für Trennverteiler- und Endverteilerschalttafeln führen wird. Insbesondere übersteigen den Parteien zufolge die Verkaufsanteile des neuen Gebildes nicht die Marke von [15-35]* % auf der Gemeinschaftsebene und den maximalen Grenzwert von [35-55]* % auf der nationalen Ebene (in Frankreich). (522) Jedoch ist die Kommission der Auffassung, dass die von den Parteien vorgeschlagene Methodik der Berechnung der Marktanteile dazu führt, die realen Marktpositionen der Hersteller auf den relevanten Markten stark zu unterschätzen. (523) Denn die Parteien haben die Marktanteile der Hersteller berechnet, indem sie die Beträge der Direktverkäufe der Hersteller an ihre Kunden (in der Hauptsache Großhändler und Schalttafelbauer) durch das Gesamtvolumen der Einkäufe von entsprechenden Produkten durch die Elektroinstallateure (d. h. die Kunden von Großhändlern und Schalttafelbauern) teilten. Es besteht also keine Homogenität zwischen Nenner und Zähler, da dieser den Anteil den Wertzuwachs umfasst, der den Schalttafelbauern und den Großhändlern zuzurechnen ist, wie auch den Betrag der verschiedenen Bauteile von Schalttafeln, die normalerweise nicht von den Herstellern angeliefert, sondern von den Schalttafelbauern eingebaut werden. Da diese Beiträge einen beträchtlichen Wert erreichen können ([10-30]* % bei den Großhändlern, [10-30]* % bei den Schalttafelbauern und [10-30]* % bei den verschiedenen Komponenten), führen sie zu einer erheblichen Unterschätzung der Marktanteile der Hersteller und müssen also aus dem Gesamtwert des Marktes herausgenommen werden. Eine derartige Methode führte zu dem absurden Ergebnis, dass ein hypothetischer Monopolist auf der Ebene der Produktion von Schlüsselbauteilen (z. B. von Miniaturtrennschaltern) nicht den Marktanteil von 100 % zugeordnet bekäme, sondern seinen Marktanteil mit seinen Kunden "teilte". (524) Auf Nachfrage der Kommission haben die Parteien dann korrigierte Schätzungen zu den Marktanteilen vorgelegt, in denen der Wertzuwachs und die Margen der nachgelagerten Akteure (Großhändler und Schalttafelbauer) wie auch die Beträge für die vom Hersteller nicht gelieferten Bauteile herausgenommen waren. (525) Die Parteien haben auch vorgeschlagen, auch die Verkäufe im gesamten Marktvolumen zu verbuchen, die von bestimmten vertikal integrierten Herstellern (ABB und Siemens) in ihrer Eigenschaft als Elektroinstallateure oder Schalttafelbauer getätigt wurden. Die Kommission kann dieser Auffassung nicht folgen und vertritt im Gegenteil die Meinung, dass diese Verkäufe weder in die Berechnung des gesamten Marktumfangs noch in die der Marktanteile der betreffenden Akteure einfließen dürfen. Zunächst sind diese Zahlen nicht gleichartig mit denen der anderen Verkäufe und rufen daher wieder die von den Parteien mit ihren anfänglichen Rechnungen eingeführte Schieflage hervor; man hätte schon die internen Verkäufe der betreffenden Unternehmen berücksichtigen müssen. Ferner, selbst unter der Annahme, dass die Parteien die internen Verkäufe der betreffenden Dritten korrekt verbucht haben, entsprechen solche Verkäufe Produkten, die nicht auf den Markt gebracht wurden und für die auch keine Konkurrenz vorhanden war. Da die internen Verkäufe keinen reellen Marktbedingungen unterlagen, haben sie keinerlei Auswirkungen auf die Marktmacht der Hersteller auf dem "freien" Markt. Die Einbeziehung dieser Verkäufe spiegelt also nicht die Marktmacht der Hersteller wider. Dies führte also zu einer Unterbewertung der Marktmacht, welche die Hersteller effektiv auf ihre Direktkunden ausüben können. (526) Die Kommission hat übrigens versucht, den Umfang der internen Verkäufe zu überprüfen, die ABB und Siemens von den Parteien in ihrer Schätzung der Marktanteile zugerechnet werden. Den Parteien zufolge belaufen sich diese integrierten Verkäufe auf etwa [400-1200]* Mio. EUR für jedes dieser beiden Unternehmen. Diese Zahlen dürften nicht unbereinigt in die Berechnungen der Marktanteile einbezogen werden, da sie den Parteien zufolge Umsätze aus den Verkäufen auf der Ebene der Elektroinstallateure darstellen. Man müsste also die Arbeitskosten (etwa 80 %), die Wertschöpfung des Schalttafelbauers (15 % des Saldos) und die Vertriebsmarge (20 % des Saldos) in Abzug bringen, um einen homogenen Wert in die Berechnungen des Marktanteils einbeziehen zu können. So sind die von den betreffenden Unternehmen vorgelegten Zahlen über interne Verkäufe deutlich niedriger und führen nicht zu einer beachtlichen Änderung der Marktanteile, die unter Weglassung der internen Verkäufe und so wie unten dargestellt berechnet wurden. (527) Bei der Anhörung hat ein Vertreter von Siemens angegeben, dass die internen Verkäufe seines Unternehmens weniger als 5 % des Unternehmensumsatzes in Bezug auf Stromverteilerschalttafeln ausmacht. Die vertraulichen Daten bezüglich der internen Verkäufe, die von den anderen Dritten im Laufe der Untersuchung der Kommission vorgelegt wurden, stimmen mit dem Wert von 5 % ebenfalls überein. Ebenso entspricht die von den Parteien vorgelegte Schätzung über die Umsätze aus den integrierten Verkäufen ihrer Konkurrenten in Höhe von [400-1200]* Mio. EUR etwa [50-100]* Mio. EUR an internen Verkäufen (bei Abzug der Arbeitskosten, der Wertschöpfung des Schalttafelbauers und der Vertriebsmargen). Denn die Parteien schätzen den Umfang der Märkte für Trennverteiler- und Endverteilerschalttafeln in Europa (unter Abzug der Wertschöpfung der Schalttafelbauer und der Vertriebsmargen) auf etwa [2000-4000]* Mio. EUR. Das Verhältnis zwischen internen Verkäufen und Marktumfang hat so, wie es von den Parteien eingeschätzt wird, also eine Größenordnung von [0-10]* %, was vom Betrag her mit der von Siemens vorgelegten Schätzung übereinstimmt. (528) Die Schlussfolgerungen in Bezug auf die Marktanteile werden durch die Berücksichtigung dieser internen Verkäufe nicht berührt. So fiele, bei einer sehr großzügigen Annäherungsschätzung, dass nur Schneider und Legrand keine internen Verkäufe zu verzeichnen hätten, und dass alle übrigen Akteure auf dem Markt [0-10]* % ihrer Verkäufe innerhalb ihrer Unternehmensgruppe tätigten, und ferner bei der Einbeziehung dieser internen Verkäufe in das gesamte Marktvolumen der kombinierte Marktanteil des fusionierten Unternehmensgebildes in jedem der relevanten Märkte um maximal 3 Punkte. Dies berührt das hohe Niveau dieser Marktanteile nur marginal und ändert in materieller Hinsicht nichts am relativen Umfang des fusionierten Unternehmensgebildes gegenüber seinen Konkurrenten. (529) Angesichts dieser Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass die Marktanteile allein auf der Grundlage der externen Verkäufe der Parteien und ihrer Konkurrenten an ihre Direktkunden berechnet werden müssen. Das Marktvolumen (und die entsprechenden Verkäufe der Akteure auf dem Markt) darf also weder die internen Verkäufe der vertikal integrierten Hersteller noch die Wertschöpfung oder die entsprechende Marge einbeziehen, die den jeweiligen Tätigkeiten (Einbau der Schalttafel, Leistungen der Großhändler) entsprechen, die denen der Hersteller nachgelagert sind. Auf dieses Grundlage sind dann auch die Marktanteile berechnet, die in allen folgenden Ausführungen des vorliegenden Papiers verwendet werden. Die Trennverteilerschalttafeln (530) Was die Trennverteilerschalttafeln und ihre Bauteile (Trennschalter mit Panzergehäuse, Miniaturtrennschalter und Elemente von Schaltkästen) anbelangt, so schafft das Zusammenschlussvorhaben zusätzliche Marktanteile nur in Frankreich, Italien und Norwegen als einzigen Ländern, in denen Legrand präsent ist. (531) Die folgende Tabelle 27 enthält die Schätzungen der Parteien zu den Verkaufsgrundlagen für Trennschalter mit Panzergehäuse, Miniaturtrennschalter und Schaltkästen. Tabelle 27 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: E-Mail der Parteien vom 25. Juli 2001. (532) Wenn auch in der Regel niedriger, so sind diese Zahlen kohärent mit den Marktanteilen der Parteien, die auf der Grundlage eines Marktes geschätzt wurden, dessen Umfang anhand der Verkäufe der von ihnen als Marktakteure festgelegten Dritten berechnet wurde; die Zahlen wurden als Antwort im Rahmen der Untersuchung der Kommission vorgelegt. (533) Aus diesen Schätzungen der Marktanteile ergibt sich, dass das angemeldete Zusammenschlussvorhaben dem kombinierten Unternehmensgebilde eine sehr starke Position auf den französischen und den italienischen Märkten für Trennschalter mit Panzergehäuse, Miniaturtrennschalter und Schaltkästen für Trennverteilerschalttafeln verschaffen würde, und zwar mit etwa [70-80]* % bzw. [40-50]* % der betreffenden Märkte. Abgesehen von den in Tabelle 27 aufgeführten Konkurrenten stuende das kombinierte Unternehmensgebilde einer zerstreuten Konkurrenz vonseiten der Schalttafelbauer gegenüber. Diese kombinierte Unternehmenseinheit hätte auch eine Vormachtstellung auf der europäischen Ebene, und zwar mit seinen leicht unter [40-50]* % liegenden Verkaufsanteilen bei Panzerschaltern und bei Miniaturtrennschaltern. Die Endverteilerschalttafeln (534) Das Zusammenschlussvorhaben schafft zusätzliche Marktanteile in allen Mitgliedstaaten. Jedoch hat es den Anschein, dass dieses Vorhaben Wettbewerbsschwierigkeiten nur in fünf Ländern aufwirft (Frankreich, Italien, Dänemark, Spanien und Portugal). Die Marktanteile der Parteien und ihrer Konkurrenten in diesen Ländern (und auf der Ebene der Gemeinschaft) können folgendermaßen zusammengefasst werden: Tabelle 28 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Schätzungen der Parteien. (535) Wenn auch in der Regel niedriger, so sind diese Zahlen kohärent mit den Marktanteilen der Parteien, die auf der Grundlage eines Marktes geschätzt wurden, dessen Umfang anhand der Verkäufe der von ihnen als Marktakteure festgelegten Dritten berechnet wurde; die Zahlen wurden als Antwort im Rahmen der Untersuchung der Kommission vorgelegt. (536) Daraus geht hervor, dass das angemeldete Zusammenschlussvorhaben zur Schaffung von sehr starken Marktpositionen auf den Märkten für Miniaturtrennschalter, Differenzialschutzsperren und Verteilerkästen für Endverteilerschalttafeln in Portugal und in Dänemark führen wird und die bereits bestehenden Marktpositionen mit Vormachtstellung von Schneider in Spanien und Frankreich und von Legrand in Italien weiter stärken wird. Die Netzanschlusstrennschalter (537) Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, gelten für die Verwendung von Netzanschlusstrennschaltern andere Erwägungsgründe (hauptsächlich das Zählen des Verbrauchs und die Verhinderung von Diebstahl von elektrischem Strom), und so ist diese Vorrichtung auch nur in einigen Mitgliedstaaten erforderlich. In der Praxis führt das Zusammenschlussvorhaben für diesen Bauteiletyp nur in Frankreich und in Portugal zu zusätzlichen Marktanteilen. Diese zusätzlichen Marktanteile sind in folgender Tabelle 29 aufgeführt. Die Schlumberger zugeteilten Marktanteile werden dem kombinierten Unternehmensgebilde zugerechnet, da die von Schlumberger verkauften Produkte von einem Unternehmen, nämlich Serd, hergestellt werden, das von Legrand kontrolliert wird, in dem Schlumberger eine Minderheitsbeteiligung von [30-40]* % hält. Außerdem ist festzuhalten, dass die von Hager in Frankreich verkauften Produkte allem Anschein nach von Letzterem bei Schneider eingekauft werden(186). Tabelle 29 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Schätzungen der Parteien. Die Analyse auf der Ebene der "Lösungen" (538) Wie bereits weiter oben dargestellt wurde, verändert eine Untersuchung auf der Ebene der gesamten Bauteile, die zu einem bestimmten Typ von Schalttafel notwendig sind, also auf der Ebene von "Lösungen", wie sie von den Parteien beschrieben werden, nicht wesentlich die auf der Ebene eines jeden Bauteils ausgearbeiteten Schlussfolgerungen. Denn auf der Ebene der Lösungen können die Marktanteile der Parteien und ihrer Konkurrenten folgendermaßen zusammengefasst werden: Tabelle für die Marktanteile bei Lösungen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. (539) Bei den Endverteilerschalttafeln sind die Marktanteile der Lösungen genau so hoch wie die der Bauteile. Bei den Trennverteilerschalttafeln sind die Marktanteile der Lösungen geringfügig niedriger als die der Bauteile. Es ist jedoch festzuhalten, dass obige Schätzungen bezüglich der Trennverteilerschalttafeln den realen Marktanteil des fusionierten Unternehmensgebildes unterbewerten. Denn diese Zahlen, die von den Parteien vorgelegt wurden, sind auf der Grundlage von Aggregaten errechnet, die Elemente enthalten, die normalerweise von den Herstellern von elektrischen Betriebsmitteln für den Niederspannungsbereich nicht produziert werden. Diese Elemente stellen [20-30]* % des Wertes (vor der Wertschöpfung) einer Schalttafel dar. Sobald dieser verzerrende Faktor beseitigt ist, sind die Marktanteile auf der Ebene der Schalttafel kohärent mit denen, die für oben stehenden Komponenten errechnet wurden. Die Erlangung einer Position von nicht zu übertreffender Marktmacht (540) Durch das angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird der Unternehmensverbund Schneider/Legrand die Position einer nicht zu übertreffenden Marktmacht erlangen, und zwar zugleich aufgrund seines relativen Umfangs auf den relevanten Märkten, der Beseitigung eines Wettbewerbsmotors durch die auf bestimmten Märkten verschwindende Rivalität zwischen Schneider und Legrand, und des Entstehens von Marktführungspositionen auf den anderen Märkten, aber auch aufgrund des Sortiments an Produkten, der geografischen Abdeckung und der Gesamtheit der Marken, die ihm zur Verfügung stehen. (541) In das Erbe des fusionierten Gebildes fallen auch alle Wettbewerbsvorteile seiner Mütter, so insbesondere der Ruf ihrer Marken, die Weite ihrer Produktpaletten und die Qualität ihrer Beziehungen zu den Elektroinstallateuren und den nationalen Großhändlern. Alle diese Faktoren verstärken noch die Treue der Elektroinstallateure und Schalttafelbauer und bewirken, dass das fusionierte Gebilde auf diesen Märkten nicht mehr zu umgehen ist, und sie begründen um so mehr Hindernisse für die Entwicklung von konkurrierenden Marken und für den Markteintritt neuer Hersteller. Ein Unternehmensgebilde von einem nicht zu übertreffenden Umfang (542) Die von den Parteien vorgelegten Daten zeigen, dass der Unternehmensverbund in absoluten und relativen Zahlen eine sehr starke Marktposition in Bezug auf den Umfang der unmittelbaren Konkurrenten haben wird. Auf den Märkten der Trennschalter für Trennverteilerschalttafeln wird der Marktanteil des fusionierten Gebildes sieben mal so hoch sein wie der seines unmittelbarsten Konkurrenten in Frankreich, nämlich GE. Dieses Verhältnis beliefe sich in Italien auf fast zweimal so hoch wie der des zweitwichtigsten Akteurs, nämlich ABB. Auf den Märkten der Bauteile für Endverteilerschalttafeln wäre der Unternehmensverbund in Portugal und in Dänemark fast zwei mal so groß wie das zweitgrößte Unternehmen, in Frankreich und Italien fast drei mal so groß und in Spanien viermal so groß. (543) Die obigen Tabellen über die Marktanteile zeigen auch, dass in den meisten Fällen die eine oder die andere Partei schon vor dem Zusammenschlussvorhaben sehr wichtige Marktanteile hielt. So ist Legrand der unangefochtene Marktführer bei den Endverteilerschalttafeln in Italien, während Schneider einen sehr deutlichen ersten Platz in Spanien (bei den Trennverteiler- und den Endverteilerschalttafeln zugleich) und in Frankreich einnimmt. Dieses Phänomen tritt noch deutlicher bei den Endverteilerschalttafeln in Frankreich auf, wo Schneider und Legrand das erst- bzw. das zweitgrößte (gleichauf mit Hager) Verkaufsvolumen haben. (544) Daraus ergibt sich, dass dieses Zusammenschlussvorhaben trotz der erheblichen Überschneidungen zwischen Schneider und Legrand nicht als eine Fusion von zwei Akteuren mittleren Umfangs zu analysieren ist, die unvermittelt den ersten Platz in diesem Sektor erlangen, sondern viel eher als erhebliche Stärkung des bereits vorhandenen Marktführers (im Wege des Erwerbs von Marken und zusätzlichen Geschäftsaktivitäten) und als Eliminierung eines unmittelbaren Konkurrenten. Das Verschwinden der Rivalität zwischen Schneider und Legrand und das Auftauchen eines unanfechtbaren Marktführers auf den relevanten Märkten (545) Bereits vor dem Zusammenschlussvorhaben stellt die eine oder die andere Partei den Referenzwert im Wettbewerb auf den relevanten Märkten dar. Dies ist insbesondere der Fall bei Schneider in Dänemark, Spanien, Portugal und Frankreich (bei den Trennverteiler- und den Endverteilerschalttafeln sowie ihren Bauteilen) und bei Legrand in Italien. Es hat auch den Anschein, dass die am wenigsten starke Partei ebenfalls beträchtliche Marktpositionen auf diesen Märkten hält, dass sie dort einen guten Ruf genießt und privilegierten Zugang zu den wichtigsten internationalen Großhändlern hat. Dies ist insbesondere der Fall bei Legrand in Frankreich, wo dieses Unternehmen sehr erhebliche Marktpositionen auf anderen Märkten für Niederspannungsprodukte hält. In dieser Entscheidung wird somit festgestellt, dass Legrand bereits marktbeherrschende Stellungen auf den Märkten von Steckdosen und Trennschaltern, wasser-/luftdichen Apparaturen, Klemm- und Zweigleitungsmaterialien und autonomen Notbeleuchtungsblöcken hat. Die Zugangsbedingungen zum Vertrieb und die Anerkennung als Marke im Bereich der elektrischen Schalttafeln wurde Legrand durch die Anlehnung dieser Tätigkeiten an seine Marktpositionen auf letztgenannten Märkten erleichtert. Umgekehrt stellt Legrand in seiner mittelfristigen Planung für Frankreich fest [...]*. (546) Das Zusammenschlussvorhaben wird seine Marktpositionen noch weiter festigen. Somit ist offensichtlich, dass das Zusammenschlussvorhaben es dem fusionierten Unternehmensgebilde durch die Kombination der Tätigkeiten der beiden Parteien ermöglichen wird, seinen beherrschenden Einfluss auf den Markt zu verstärken und den Abstand zu vergrößern, indem es seine nächsten Konkurrenten noch weiter hinter sich zurücklässt. Der Zusammenschluss von Schneider und Legrand beseitigt auch den Wettbewerb zwischen diesen beiden Unternehmen, deren Rivalität das zentrale Element des Wettbewerbs in den betreffenden Ländern zu sein schien. (547) In Frankreich beispielsweise scheint die Konkurrenz zwischen Schneider und Legrand bei den Trennverteiler- und den Endverteilerschalttafeln besonders lebhaft zu sein, da den internen Dokumenten(187) von Legrand zufolge Schneider (traditionell auf Dienstleistungs- und Industriegebäude ausgerichtet) jetzt mehr darauf abstellt, das Wohnraumsegment zu erobern und dabei Legrand zu verdrängen. Da Schneider und Legrand die beiden Hauptlieferanten von Trennverteiler- und Endverteilerschalttafeln in Frankreich sind, bedingt die Intensität der Konkurrenz zwischen diesen beiden Unternehmen weitgehend auch die Intensität der Konkurrenz auf allen diesen Märkten. Dies trifft um so mehr zu, als Legrand dank seiner Positionen auf den Märkten der Letztverbraucherapparaturen über die Anerkennung als Marke und den privilegierten Zugang zum Vertriebssystem in Frankreich verfügt. Beispielsweise beschreibt Legrand die Tatsache, dass das Unternehmen "über andere Produkte bei den Elektroinstallateuren sehr präsent ist", als "Ankerplatz"(188). Die Untersuchung der Kommission zeigt, dass es in Portugal ähnliche Folgen gibt: Die Dokumente von Legrand zeigen [...]*. (548) Parallel gestattet der Zusammenschluss dem fusionierten Unternehmensgebilde, die Position eines unbestreitbaren Marktführers auf den Märkten für Bauteile von Endverteilerschalttafeln in Portugal und in Dänemark zu erreichen, wo beide Unternehmen mit einer nicht zu vernachlässigenden Konkurrenz (bezüglich der Marktanteile) vonseiten dritter Unternehmen konfrontiert waren. (549) Schließlich stärkt das angemeldete Zusammenschlussvorhaben noch die bereits vorhandene Vormachtstellung des einen oder des anderen Unternehmens auf den Märkten für Bauteile von Trennverteilerschalttafeln in Frankreich und in Italien und auf den Märkten des Verkaufs von Bauteilen für Endverteilerschalttafeln in Spanien, Frankreich und Italien. Der Unternehmensverbund verfügt über ein vollständiges Produktsortiment und über eine unerreichte geografische Abdeckung. (550) Bereits vor dem vorgeschlagenen Zusammenschlussvorhaben verfügte jede der Parteien über ein sehr großes Produktsortiment im Sektor der elektrischen Betriebsmittel im Niederspannungsbereich. Sie hielten meistens sehr beachtliche Marktpositionen bei bestimmten Produkten und in bestimmten geografischen Zonen. So würde das angemeldete Zusammenschlussvorhaben den Parteien die Möglichkeit geben, die starken Marktpositionen von Schneider in den nordischen Ländern bei elektrischen Betriebsmitteln, die den Endverteilerschalttafeln nachgelagert sind, mit den Marktpositionen von Legrand im Süden Europas zu kombinieren. Ebenso bringt Schneider seine starke Präsenz in allen Kategorien von Stromverteilerschalttafeln mit und dockt sie an die starke Präsenz von Legrand im gesamten Bereich der nachgelagerten Produkte an. (551) Nach dem angemeldeten Zusammenschlussvorhaben gäbe es also nur noch zwei Länder im EWR (Deutschland und Finnland), in denen der Unternehmensverbund nicht über eine Vormachtstellung verfügte. Ganz allgemein ist auch darauf hinzuweisen, dass Schneider erklärt, weltweit Platz zwei bei den elektrischen Betriebsmitteln im Niederspannungsbereich einzunehmen, während Legrand sich als weltweiter Marktführer im Vertrieb von elektrischen Produkten für den Letztverbraucher bezeichnet. Die folgende Tabelle veranschaulicht die Macht des Unternehmensverbundes auf allem Märkten für elektrische Betriebsmittel im Niederspannungsbereich. Tabelle 30 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Legende: Ein Stern (*) bedeutet einen Verkaufsanteil von 10-20 % und so weiter bis zu fünf Sternen (*****), die zusammen einen Verkaufsanteil von über 50 % darstellen. Quellen: Marktanteile für 1999, von den Parteien im Formular CO und später vorgelegt. (552) Festzuhalten ist die sehr starke Position, welche die Parteien auf allen französischen Märkten erwerben würden, und zwar mit Verkaufsanteilen von über [40-60]* % auf den gesamten Märkten mit Ausnahme der Kabelträger und der raumgestalterischen Vernetzungsbauteile (die gleichwohl über [40-60]* % liegen). Keiner der Konkurrenten von Schneider/Legrand verfügte über ein derartiges Produktsortiment und über eine derartige geografische Abdeckung mit starkem Positionen auf den relevanten Märkten. Allein ABB wäre in der Lage, ein Produktsortiment und eine geografische Abdeckung vorzulegen, die in etw

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.