Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r Cenelec festgelegten Normen beruhen(150). Historisch betrachtet ist der Durchmesser von 30 mm als erster aufgetaucht, und seine Verwendung war besonders in der eisenverarbeitenden Industrie verbreitet. Aufgrund dieses Durchmessers können strapazier- und widerstandsfähige Produkte hergestellt werden. Nach und nach hat die Entwicklung der Produktionstechniken und der Wunsch der Kunden, die Ausmaße der Maschinen zu verkleinern, die Entwicklung von kleineren Durchmessern gefördert. Die Parteien erklären(151), dass beim Durchmesser von 30 mm derzeit die Tendenz besteht, schrittweise durch den Durchmesser von 22 mm ersetzt zu werden. Die Durchmesser von 16 mm und 22 mm, die störanfälliger sind, würden hauptsächlich für elektronische Ausrüstungen eingesetzt, die in einer geschützten Umgebung Verwendung finden. So würde der Durchmesser von 16 mm mehr und mehr für die oben beschriebenen Tastaturen mit Tastschaltknöpfen und mit Membran eingesetzt. (458) Die Parteien sind der Auffassung, dass diese unterschiedlichen Produkte einen einzigen Produktmarkt bilden, da sie dieselbe Funktion erfuellen, nämlich die Sicherstellung der Schnittstelle für den Dialog Mensch-Maschine. Genauer gesagt sind diese Produkte dazu bestimmt, in die Bedienungsfelder von Motoren mit geringer Leistung oder in Automatismen eingebaut zu werden(152). Den Parteien zufolge sind diese Produkte auf der Nachfrageseite völlig substituierbar. Alle Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktionen könnten somit in gleicher Weise eingesetzt werden oder sich bei den Maschinen ersetzen. Die Entscheidung der Hersteller für diese oder doch für jene Kategorie hinge wesentlich von den Prioritäten des Endabnehmers im Hinblick auf Ästhetik, Ausmaß und Gewohnheiten(153). Die Parteien fügen hinzu, dass diese Produkte auch von der Angebotsseite substituierbar sind. Denn sie hätten alle eine elektromechanische Konzeption. Allein die komplexesten Tastaturen mit Membran erforderten Kompetenzen in serieller Handhabung zur Herstellung ihrer Schaltknöpfe(154). (459) Die genaue Definition des Marktes der Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktionen kann im vorliegenden Fall indessen offen gelassen werden, da dass angemeldete Zusammenschlussvorhaben bei jeglicher Definition des relevanten Marktes identische wettbewerbsrechtliche Probleme aufwirft. B.6.2 Der räumlich relevante Markt (460) Die Parteien sind der Auffassung, dass die geografische Dimension des Marktes an Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion europäische bzw. weltweite Ausmaße hat. Die Parteien stützen sich in erster Linie auf die Tatsache, dass diese Produkte zum Einbau in Industriemaschinen bestimmt sind, die in identischer Form auf der ganzen Welt verkauft werden. Der Export von Industriemaschinen führte übrigens bei einer Homogenisierung der Produkte zur hauptsächlichen Verwendung von Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion mit einem Durchmesser von 22 mm. Die Parteien erklären, dass für eine festgelegte Funktion, bestimmte Bohrdurchmesser und technische Merkmale in Europa nur ein und dasselbe Produkt im Handel ist, wie dies auch durch die Tatsache bestätigt wird, dass in den in den verschiedenen Mitgliedstaaten verteilten Produktkatalogen dieselbe Handelsreferenz benutzt wird(155). Die Parteien führen weiter an, dass der normative Rahmen für diese Produkte europäisch bestimmt und komplett harmonisiert ist. Es bestuenden außerdem keine Spezifitäten oder nationalen Qualtitätsmarkenzeichen. (461) Die folgenden Abschnitte enthalten die Schlussfolgerung, dass die geografische Dimension dieser Märkte nationaler Art ist. Die Preise für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion unterscheiden sich je nach Mitgliedstaat erheblich. (462) Die von den Parteien vorgelegte Preisanalyse lässt erkennen, dass es von einem Mitgliedstaat zum anderen erhebliche Preisschwankungen gibt. So weisen die von Schneider in jedem der EWR-Mitgliedstaaten fünf meistverkauften Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion erhebliche Preisschwankungen auf, wie sich aus folgender Tabelle ergibt, die auf der Grundlage der von diesem Unternehmen vorgelegten Daten erstellt wurde(156). Diese fünf Referenzartikel entsprechen fünf verschiedenen Kategorien von Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion; sie können also als repräsentatives Modell für die Gesamtheit der Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktionen betrachtet werden. Tabelle 25 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. [Nichtvertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* (463) Aus diesen von Schneider(157) vorgelegten Daten ergibt sich ganz allgemein, (i) dass wesentliche Preisspannen zwischen den EWR-Mitgliedstaaten einschließlich benachbarter Staaten für die gleichen Referenzprodukte vorhanden sind, (ii) dass diese Preisspannen zwar von einem Jahr zum anderen stark schwanken, insgesamt jedoch in dem relevanten Zeitraum groß bleiben. So betrug die Preisschere zwischen Frankreich und Deutschland 1999 insgesamt [0-40]* % (für den Referenzartikel [...]*) und insgesamt [20-60]* % (für den Referenzartikel [...]*). 1997 betrug die Preisschere insgesamt [0-40]* % (für den Referenzartikel [...]*) und insgesamt [10-50]* % (für den Referenzartikel [...]*). Ebenso betrug die Preisschere zwischen Frankreich und Spanien 1999 insgesamt [0-40]* % (für den Referenzartikel [...]*) und [10-50]* % (für den Referenzartikel [...]*). 1997 betrug die Preisschere zwischen diesen beiden Ländern insgesamt [0-40]* % (für den Referenzartikel [...]*) und [20-60]* % für den Referenzartikel [...]*). (464) Interessant ist auch die Feststellung, dass die Preisschere zwischen anderen benachbarten Staaten im betreffenden Zeitraum noch deutlicher zu Tage tritt. So betrug die Preisschere zwischen Deutschland und Belgien 1999 insgesamt [0-30]* % (für den Referenzartikel [...]*) und [30-60]* % (für den Referenzartikel [...]*). 1997 betrug die Preisschere insgesamt [0-30]* % (für den Referenzartikel [...]*) und [10-40]* % (für den Referenzartikel [...]*). (465) Eine identische Schlussfolgerung kann aus der Analyse der Verkaufspreise für Hilfsmittel mit Kontroll- und Warnfunktion gezogen werden, die zwischen 1995 und 2000 von Baco, einem Tochterunternehmen von Legrand, in verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht wurden. (466) Ganz allgemein geht aus den von Legrand vorgelegten Daten hervor(158), (i) dass es eine erhebliche Preisschere zwischen den EWR-Mitgliedstaaten und sogar auch Nachbarländern gibt, und (ii) dass diese Preisspannen zwar schwanken, aber im betreffenden Zeitraum insgesamt betrachtet doch hoch sind. So betrug die Preisschere zwischen Frankreich und seinen Nachbarn (Deutschland, Belgien, Italien und Spanien) im Jahr 2000 insgesamt [30-60]* % (mit Belgien) und [50-80]* % (mit Italien). 1995 betrug diese Preisschere insgesamt [30-60]* % (mit Belgien) und [60-90]* % (mit Italien). Interessant ist ebenfalls die Feststellung, dass sich die Preisschere zwischen bestimmten Nachbarländern im Laufe dieses Zeitraums verstärkt hat. So stiegen die Preisspannen zwischen Spanien und Portugal von [0-30]* % im Jahr 1995 auf [10-40]* % im Jahr 2000. Gleichfalls stiegen die Preispannen zwischen Deutschland und Österreich von [0-30]* % im Jahr 1995 auf [0-30]* % im Jahr 2000. (467) Die Verkaufspreise für von den Parteien auf den Markt gebrachten Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion unterscheiden sich also von einem EWR-Mitgliedstaat zum anderen erheblich. Die Parteien haben in Bezug auf ihre Konkurrenten keinerlei gegenteiligen Hinweis vorgelegt. (468) In ihrer Erwiderung(159) haben die Parteien geltend gemacht, dass die oben dargestellte Preisschere zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die von den Parteien verkauften Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion nicht relevant ist. Denn bestimmte der genannten Preise beinhalteten Preisnachlässe im Handel, die sie ihren Kunden ("Nettopreise") gewährten, während andere Preise diese Preisnachlässe nicht enthielten ("Bruttopreise"). Diese Preise seien daher nicht vergleichbar. (469) Diesbezüglich muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass es den Parteien oblag, und zwar gemäß Frage 33 des Fragebogens vom 20. März 2001, die "in Rechnung gestellten Preise" für jede Kategorie von Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion, die sie in jedem der EWR-Mitgliedstaaten vermarkten, vorzulegen. Außerdem haben die Parteien in ihrer Antwort auf die besagte Frage erklärt, dass die der Kommission mitgeteilten Preise den "üblichen Durchschnittspreisen" (Schneider)(160) und den "durchschnittlichen Verkaufspreisen" (Legrand)(161) entsprächen. Es hat also den Anschein, dass die von den Parteien vorgelegten Verkaufspreise für Hilfsmittel mit Kontroll- und Überwachungsfunktion Nettopreise sind, die keine untereinander vergleichbaren Nachlässe oder Mengenrabatte beinhalten. (470) Ferner erklären die Parteien(162), dass die unterschiedlichen Verkaufsmengen in jeder der Kategorien von Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion das Vorhandensein von Preisspannen objektiv rechtfertigen. Diese Argumentation beruht unausgesprochen auf der Vorstellung, dass der Betrag der Nachlässe und Mengenrabatte, den sie auf jeden ihrer Verkäufe gewähren, je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ist, was ihnen zufolge auch eine Erklärung für die festgestellten Unterschiede bei den Durchschnittspreisen ist. Diesbezüglich genügt die Feststellung, dass die Parteien keine Unterlagen vorgelegt haben, aufgrund derer die Feststellung möglich wäre, dass das Durchschnittsniveau ihrer Verkaufsmengen pro Geschäftsabschluss je nach Mitgliedsstaaten unterschiedlich ist. Insbesondere haben die Parteien nicht dargelegt, dass in bestimmten Mitgliedstaaten Kunden vorhanden sind, die höhere Verkaufsmengen bewirken als in anderen Ländern, und dass aufgrund der Tatsache der Gewährung von Nachlässen und Mengenrabatten der durchschnittliche Nettoverkaufspreis für die betreffenden Produkte niedriger ist. Wenn dies der Fall wäre, so würde diese Situation jedenfalls einen wichtigen zusätzlichen Anhaltspunkt dafür bieten, den relevanten Markt national zu definieren. (471) Schließlich machen die Parteien geltend, dass es unmöglich ist, aufgrund der Spannen bei den Verkaufspreisen von Baco und Legrand, die zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, insofern Schlussfolgerungen vorzunehmen, als diese beiden Unternehmen einzig und allein kleine Mengen und diese quasi ausschließlich in Frankreich verkaufen. Was Schneider anbelangt, den unbestrittenen Marktführer bei Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion auf EWR-Ebene mit einem Marktanteil von [20-30]* % und einer Präsenz in jedem Mitgliedstaat, so stellen die festgestellten Preispannen einen besonders entscheidenden Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung dar, dass zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Preisschwankungen vorhanden sind. Ferner hält Legrand zwar nur in Frankreich erhebliche Marktanteile, jedoch bringt es die betreffenden Produkte in acht Mitgliedstaaten auf den Markt. Das von den Parteien ins Feld geführte Argument der fehlenden Preisstrategie dieses Unternehmens auf europäischer Ebene(163), ist weit davon entfernt, die oben festgestellten Spannen bei den Verkaufspreisen rechtfertigen zu können und stellt ganz im Gegenteil einen zusätzlichen Anhaltspunkt dafür dar, dass die Preise für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion auf der nationalen Ebene festgesetzt werden. (472) Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass sich die Preise für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion je nach Mitgliedstaat erheblich unterscheiden. Die Marktposition der Hersteller von Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion weist je nach Mitgliedstaat beträchtliche Unterschiede auf. (473) Die folgende von den Parteien vorgelegte Tabelle 26 zeigt die Marktposition der wichtigsten Hersteller von Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion in den verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten im Jahr 2000. Tabelle 26 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. (474) Aus dieser Tabelle ergibt sich, dass die Marktpositionen der Hersteller von einem Mitgliedstaat zum anderen erhebliche Unterschiede aufweisen. Ganz allgemein hat es den Anschein, dass jeder Hersteller einen deutlich höheren Marktanteil in einem bestimmten Mitgliedstaat hält, und dass seine Marktposition in den anderen Mitgliedstaaten und selbst in benachbarten Ländern (i) deutlich schwächer und (ii) insbesondere unbeständig ist. So beläuft sich der Marktanteil von Schneider in Frankreich auf [50-60]* %. In den Nachbarstaaten beträgt sein Marktanteil [20-30]* % in Spanien, [20-30]* % in Belgien, [20-30]* % in Italien und nur [0-10]* % in Deutschland. In Bezug auf Legrand ist festzustellen, dass dieses Unternehmen einen bedeutenden Marktanteil nur in Frankreich ([0-10]* %) hält, dass es aber in allen anderen Nachbarländern nicht präsent ist, und zwar einschließlich Italiens, wo es auf anderen Produktmärkten jedoch besonders stark vertreten ist. Auch ist festzustellen, dass Siemens und Moeller, deren jeweilige Marktanteile in Deutschland [10-20]* % bzw. [10-20]* % betragen, einen hälftigen Marktanteil in Belgien ([0-10]* % bzw. [0-10]* %) und eine sehr schwache Marktposition in Frankreich ([0-10]* % bzw. [0-10]* %) halten. Kraus & Naimer, das der Hauptakteur auf dem österreichischen Markt mit einem Marktanteil von [10-20]* % ist, hält nur einen weitaus schwächeren Marktanteil in Deutschland ([0-10]* %). Die gleiche Feststellung gilt für Rockwell ([0-10]* % in Österreich und [0-10]* % in Deutschland). Was die anderen auf dem Markt aktiven Unternehmen (EAO, ABB, GE, RAFI, Hoffman, Entrelec) anbelangt, so halten die meisten von ihnen einen höheren Marktanteil als [0-10]* % in einem Mitgliedstaat, sind aber in den anderen Ländern nicht oder nur marginal präsent. (475) In ihrer Erwiderung(164) machen die Parteien geltend, dass die schwankenden Marktanteile der oben dargestellten wichtigsten Konkurrenten entweder das Resultat historischer Faktoren oder der Tatsache seien, dass die Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion Produkte von geringem Wert und die Akteure auf dem Markt nur in den geografischen gebieten präsent sind, in denen ihre Präsenz nur wenig Handelsaufwand erfordert. Außerdem haben die Parteien die Tatsache hervorgehoben, dass sechs Konkurrenten in mehr als zehn EWR-Mitgliedstaaten präsent sind. (476) Jedenfalls wird die Feststellung, dass die Marktpositionen der wichtigsten Wirtschaftsbeteiligten auf dem Markt der Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion je nach Mitgliedstaat erheblich unterschiedlich sind, von den Parteien nicht in Frage gestellt(165). Der Vertrieb der Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion erfolgt weitgehend auf nationaler Grundlage. (477) Die Parteien erklären, dass die Verkäufe der Hersteller von Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion aufgeteilt sind in die Verkäufe an die üblichen Großhändlern von elektrischen Betriebsmitteln und in die Direktverkäufe an die Erbauer von Maschinen(166). Die Parteien haben jedoch keinen Hinweis im Hinblick darauf geliefert, welche Aufteilung die Hersteller dieser Produkte zwischen diesen beiden Kanälen der Vermarktung vornehmen. (478) Aus einem internen Dokument von Legrand geht jedoch hervor, dass Baco [40-50]* % seiner Verkäufe an Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion im Rahmen des Vertriebs tätigt, und Legrand 100 %(167). Aus einem Dokument von Schneider ergibt sich, dass Mafelec den wesentlichen Teil seiner Verkäufe direkt vornimmt, während die Produkte von Schneider, also mit Ausnahme derer von Mafelec, zu [60-70]* % durch Großhändler verkauft werden(168). Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass Schneider auf der Ebene des EWR einen Marktanteil von [20-30]* % hält, und dass es in diesem Rahmen der erste Akteur auf dem relevanten Produktmarkt ist. Somit ist die Schlussfolgerung möglich, dass die Verkäufe an die Großhändler einen wichtigen Teil des Marktes an Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion darstellen, der den Herstellern zufolge auf [50-60]* % zu schätzen ist. (479) Es wurde bereits erklärt, dass sich die Handelsbeziehungen zwischen den Großhändlern von elektrischen Betriebsmitteln und den Herstellern auf nationaler beziehungsweise regionaler Grundlage abspielen, auch wenn es sich dabei um Hersteller und Großhändler europäischen Zuschnitts handelt. Diese Feststellung gilt auch bei den Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion. Folglich spielt sich ein erheblicher teil des Vertriebs dieser Produkte auf nationaler Grundlage ab. (480) In ihrer Erwiderung haben die Parteien geltend gemacht(169), dass angesichts der Bedeutung der Direktverkäufe der Hersteller an die Endabnehmer, so insbesondere die Erbauer von Industriemaschinen, die nationale Organisation des Vertriebs nicht ausreicht, um den nationalen Charakter des relevanten Produktmarktes festzustellen. (481) Die Tatsache, dass einerseits die Hälfte der Verkäufe an Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion auf EWR-Ebene auf dem Vertriebswege über die Großhändler erfolgt, und dass sich andererseits die Beziehungen zwischen diesen Großhändlern und den Herstellern auf nationaler Basis abspielen, stellt jedoch einen wichtigen Anhaltspunkt für den nationalen Charakter des relevanten Produktmarktes dar. Diese Situation erklärt zumindest teilweise die Preisschere und die oben betrachteten Schwankungen bei den Marktanteilen. Die Handelshemmnisse beim Marktzugang (482) In ihrer Erwiderung(170) haben die Parteien zahlreiche Argumente angeführt, die darauf abstellten, die Abwesenheit von Handelshemmnissen beim Zugang zum Markt der Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion zu demonstrieren. Im Wesentlichen stellen die Parteien die Standardisierung der Produkte, die Harmonisierung der Normung der Produkte innerhalb des EWR, das Fehlen von nationalen Qualitätsmarkenzeichen und nationalen Installations- oder Gebrauchsgewohnheiten, die europäische Organisation der Produktion der wichtigsten Hersteller, die niedrigen Transportkosten, die allgemeine Verwendung des Bohrdurchmessers vom 22 mm und das Vorhandensein mehrerer Marken mit weltweiter Verwendung heraus. (483) Einleitend ist zu sagen, dass die oben festgestellten vorhandenen erheblichen Preisspannen zwischen den Mitgliedstaaten und die Heterogenität der Marktanteile der Hersteller zwei entscheidende Elemente darstellen, die aus faktischer Sicht die Behauptung der Parteien widerlegen oder doch zumindest stark beschränken, dass nur geringe Handelshemmnisse beim Zugang zum Markt der Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion bestuenden. (484) So ergibt sich aus der Untersuchung der Kommission, dass der Markt an Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion durch das Vorhandensein von drei Kategorien von Zugangshemmnissen gekennzeichnet ist. Ein erstes Zugangshemmnis besteht beim Zugang zum Vertrieb, da etwa die Hälfte des Verkaufs dieser Produkte auf der EWR-Ebene im Rahmen von Großhändlern erfolgt. Die Tendenz der Großhändler, die Anzahl der von ihnen vertriebenen Marken in jeder Kategorie von elektrischen Betriebsmitteln zu reduzieren, eine Tendenz, die durch die Untersuchung der Kommission zu Tage trat, führt ferner tendenziell zu einer Ausweitung der Zugangshemmnisse. Es ist übrigens bezeichnend, dass der Zugang zum Vertrieb in einem internen Dokument von Legrand(171) mehrfach als einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg auf dem Markt dargestellt wird. (485) Ein zweites wichtiges Handelshemmnis beim Marktzugang besteht in der Notwendigkeit, gute Kenntnisse über den anderen Verkaufskanal für die betreffenden Produkte zu haben, nämlich die Direktverkäufe an die Hersteller von Industriemaschinen, die "OEM" oder die Einbaubetriebe. So wird in einem internen Dokument von Legrand(172) auch mehrfach darauf hingewiesen, dass eine gute Kenntnis der "Märkte der Einbaubetriebe" einen Schlüsselfaktor für Erfolg darstellt. Denn der Markt der Einbaubetriebe besteht aus einer großen Anzahl von KMU, wie das auch die Liste der wichtigsten Kunden der Parteien(173) bestätigt, und zwar derart, dass es notwendig ist, schwere Investitionen zuzusagen, um Marktzugang zu erhalten. Diese Tatsache wird im Übrigen von den Parteien zugestanden(174), die erklären, dass sich die Hersteller aufgrund des geringen Produktwertes darauf beschränken, in den geografischen Gebieten präsent zu sein, in denen diese Präsenz nur wenig Handelsaufwand erfordert. Dieses Phänomen wird übrigens durch die geringe Betriebsgröße zahlreicher Hersteller noch verstärkt. So halten z. B. in Deutschland die acht ersten und einzigen Akteure, welche die Parteien benannt haben, einen kumulierten Marktanteil von [50-60]* %. In Finnland halten die sieben ersten und einzigen Akteure, welche von den Parteien benannt wurden, einen kumulierten Marktanteil von [50-60]* %. (486) Schließlich erwächst ein drittes Zugangshemmnis aus der Tatsache, dass ein bedeutender Teil der Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktion keine Standardprodukte sind, sondern spezifische Einzelteile, die aufgrund eines Lastenheftes angefertigt werden, das von den Herstellern von Industriemaschinen vorgegeben wird. Die Parteien erklären(175), dass es für diese spezifischen Produkte notwendig ist "eine Beziehung der Nähe zwischen Hersteller und Benutzer" aufzubauen, und zwar zur Definition, Verwirklichung und Feinausrichtung des Produktes. Die Parteien haben ebenfalls angeführt, dass es bei dieser Beziehung der Nähe nicht unbedingt auf den Begriff der physischen Nähe ankommt. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Verkauf von spezifischen Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion zugleich Investitionen erfordert, die zum Aufbau dieser Beziehung der Nähe nötig sind, was ein Hemmnis beim Marktzugang darstellt, so insbesondere für die kleinen Hersteller. (487) Die Kommission zieht daraus den Schluss, dass der räumlich relevante Markt für den Verkauf von Hilfsmitteln mit Kontroll- und Signalfunktion eine nationale Dimension hat. C. ANALYSE DES ZUSAMMENSCHLUSSVORHABENS C.1 DIE MÄRKTE FÜR STROMVERTEILERSCHALTTAFELN C.1.1 Die wichtigen charakteristischen Merkmale des Wettbewerbs auf den relevanten Märkten (488) Das folgende Schema, das einem Bericht von Crédit Suisse First Boston(176) entnommen wurde, fasst die charakteristischen Wettbewerbsmerkmale auf den relevanten Märkten zusammen. In den folgenden Absätzen werden die wichtigsten Elemente ausgearbeitet, die eine derartige Beschreibung der Funktionsweise des Marktes rechtfertigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diese Analyse mit gewissen Abänderungen ungefähr auch auf die anderen von dem angemeldeten Zusammenschlussvorhaben betroffenen Produktmärkte passt, und zwar unter dem Vorbehalt spezifischer Erwägungsgründe, die im Rahmen der Abschnitte behandelt werden, die auf die relevanten Produkte abstellen. Die Kundentreue auf der Nachfrageseite (489) Der Bericht von Crédit Suisse First Boston(177) fasst es so zusammen, dass die "Elektriker ihrer Marke außergewöhnlich treu sind. Sie arbeiten generell mehrere Jahre über mit demselben Lieferanten und derselben Marke und bleiben manchmal sogar ihr gesamtes Berufsleben lang beim selben Lieferanten. Dieses Phänomen ist auf zwei Gründe zurückzuführen. Erstens gibt es ein Element der Vertrautheit mit dem Produkt: wenn sie einmal an ein Produkt (Marke, einfacher Einbau) gewöhnt sind, so wird es sehr schwierig, sie zur Änderung ihres Auswahlverhaltens zu bewegen, selbst wenn man ihnen niedrigere Preise anbietet. Und zweitens ist ihre Verantwortlichkeit mit ihrer Materialauswahl verknüpft (wenn sie einmal Vertrauen in die Sicherheit der Produkte haben, die sie normalerweise einkaufen, so sind sie nicht mehr geneigt, günstigere Marken auszuprobieren)." (490) Legrand weist auch darauf hin, dass "die Vertrautheit und das Vertrauen der Elektriker und der Auftraggeber den Produkten von Legrand gegenüber einen Schlüsselfaktor für die Aufrechterhaltung und den Ausbau der Wettbewerbsposition von Legrand darstellt. [...]

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.