Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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änemark, Finnland, Frankreich, Italien, Schweden und Norwegen) und Legrand in sieben Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Italien, Irland, den Niederlanden, Portugal und dem Vereinigten Königreich) präsent. Die Hauptkonkurrenten der Parteien, Hager, Siemens, ABB, Gewiss, sind nur in einem einzigen Mitgliedstaat präsent, obwohl es sich zumindest bei den ersten drei Genannten um wichtige Unternehmensgruppen handelt, die in zahlreichen EWR-Mitgliedstaaten verwurzelt sind. (421) Ferner zeigen die von den Parteien angegebenen Marktanteile(140), dass ihre Marktposition in den verschiedenen Mitgliedstaaten, in denen sie präsent sind, sich sehr stark unterscheiden. So hält Schneider einen Marktanteil von [20-30]* % in Frankreich, aber nur von [0-10]* % in Italien. In gleicher Weise hält es einen Marktanteil von [60-70]* % in Norwegen, aber von nur [30-40]* % in Schweden. Was Legrand anbelangt, so hält dieses Unternehmen einen Marktanteil von [50-60]* % in Frankreich, aber nur von [10-20]* % in Italien und von [10-20]* % in Spanien. Die Parteien weisen auch darauf hin, dass auf dem Markt für Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien "oftmals eine nationale Konkurrenz von kleinen und mittleren Unternehmen vorhanden ist, die bedeutende lokale Marktanteile halten können"(141). Der Vertrieb der Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien erfolgt auf einer nationalen Grundlage. (422) Die Parteien erklären, dass im Durchschnitt etwa 90 % des Umsatzes der Hersteller an Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien durch den Verkauf an Großhändler bewirkt werden(142). (423) So bestehen die Beziehungen zwischen Herstellern und Großhändlern von Materialien der Elektrizitätsversorgung, wie bereits weiter oben erklärt wurde, auf der nationalen Grundlage, uns zwar sogar bei den Herstellern und Großhändlern von europäischem Zuschnitt. Diese Feststellung gilt auch für die Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien. Auch der Vertrieb dieser Produkte erfolgt auf nationaler Basis. Schlussfolgerung (424) Daraus ist der Schluss zu ziehen, dass der räumlich relevante Markt für den Verkauf von Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien eine nationale Dimension hat. In ihrer Erwiderung haben die Parteien dieser Schlussfolgerung nicht widersprochen. B.5 DIE TRANSFORMATOR- UND STROMZUFÜHRUNGSPRODUKTE B.5.1 Die Produktmärkte (425) Die Transformatoren und die Stromzuführungsgeräte für Niederspannungsausrüstungen sind zur Kontrolle der Automatismen von Maschinen bestimmt, welche die Vorgänge in der gewerblichen Wirtschaft und in Gebäuden bewirken. Diese Produkte liefern Netzspannungen und Stromstärken, die an die Leistungs- und Kontrollteile der Automatismusausrüstungen angepasst sind. Denn die Automatismen müssen aus Sicherheitsgründen vom Hauptnetz getrennt sein und erfordern oftmals andere Stromspannungen als die Netzspannung (z. B. eine niedrigere Wechselspannung oder Gleichstrom). (426) Die Parteien erklären, dass die Transformatoren und Stromversorgungsgeräte zum selben Produktmarkt gehören, da sie die gleichen technologischen Vorgehensweisen einsetzten, um demselben Bedarf gerecht zu werden, nämlich dem, einen Automatismus mit elektrischem Strom zu versorgen. Dieser Vorschlag hält jedoch der Überprüfung nicht stand. (427) Zunächst haben Transformatoren und Stromzuführungsgeräte unterschiedliche Funktionen. Die Transformatoren sind für Prüfstromkreise mit Wechselstrom bestimmt und ermöglichen die Anpassung der Spannungsstärke und die Trennung des Systems vom Hauptnetz. Die Stromzuführungsgeräte ermöglichen die Versorgung mit Gleichstrom. Die Parteien haben in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Einwände der Kommission darüber hinaus erklärt, das die Stromzuführungsgeräte häufig ein viel höheres Maß an Komplexität und Funktionalität bieten (Schutz, Sicherheitsstellung, Hochleistungsüberwachung etc.), das den Parteien zufolge im höheren Preis der Stromzuführungsgeräte im Vergleich mit den Transformatoren zum Ausdruck kommt. (428) Dann wird durch die Entscheidung für einen bestimmten Automatismus auch die Entscheidung zwischen Transformatoren und Stromzuführungsgeräten vorgegeben. So haben die Parteien im Rahmen der Untersuchung erklärt, dass die Entscheidung für die eine oder andere Technologie von der Vorfeldentscheidung bezüglich des Automatismus selbst abhängt. Folglich gäbe es sehr wohl eine Substituierbarkeit zwischen der Kopplung Automatismus/Transformator und der Kopplung Automatismus/Stromzuführungsgerät. Aus den Ausführungen der Parteien ergibt sich, dass die Transformatoren und die Stromzuführungsgeräte für Automatismen von der Nachfrageseite her nicht mehr substituierbar sind, sobald die Entscheidung über den Automatismus getroffen wurde. (429) Außerdem scheinen diese beiden Produkttypen komplementär zu sein. So erklären die Parteien, dass die modernen Automatismen meist einen Transformator für die Trennung des Systems und elektronische Stromzuführungsgeräte für die Anpassung und die Regulierung der Spannungsstärken umfassen. Folglich besteht zwischen den betreffenden Technologien insofern eher Komplementarität als Konkurrenz. (430) In ihrer Erwiderung behaupten die Parteien jedoch, dass die Entscheidung zwischen Transformatoren und/oder Stromzuführungsgeräten von einer Verwendung zur anderen immer noch sehr offen sei, und zwar selbst nach der Entscheidung für einen Automatismus. (431) Jedoch widerspricht diese Behauptung nicht nur den Erklärungen, welche die Parteien als Antwort auf die Auskunftsverlangen der Kommission im Laufe der Untersuchung abgegeben haben(143); sie wird auch durch die Erläuterungen widerlegt, die im Télémécanique-Katalog (Schneider) gegeben werden, der in Form eines "Führers für die Produktauswahl" im Detail erklärt, welche Funktionen Transformatoren, gleichgerichtet filtrierte Stromzuführungsprodukte und Stromzuführungstrenngeräte haben, und für welche Anwendungen sich diese Produkttypen eignen (z. B. in Bezug auf Kontrollfunktionen, räumliche Umgebung, Stromnetz, Ladesensibilität etc.)(144). Die Parteien fügen in ihrer Antwort andere entscheidungsrelevante Elemente hinzu, wie die Zuverlässigkeit, die Wartungsbedingungen oder die Standardisierung der Bauteile des Automatismus, welche die Entscheidung entweder für einen Transformator oder ein Stromzuführungsgerät bzw. einen bestimmten Typ von Zuführungsgerät vorgeben. Daraus ergibt sich, dass Transformatoren und Stromzuführungsgeräte von der Angebotsseite nur in sehr begrenztem Maße substituierbar sind. (432) Die Preise für Transformatoren und für Stromzuführungsgeräte unterscheiden sich erheblich. So variieren bei den Referenzartikeln von Schneider, die zu den in jedem der EWR-Mitgliedstaaten fünf meistverkauften Referenzartikeln gehören, die Durchschnittspreise für Transformatoren zwischen [10-50]* EUR (Referenzartikel [...]* in [...]*) und [40-80]* EUR (Referenzartikel [...]* in [...]*), während die Durchschnittspreise für Stromzuführungsgeräte zwischen [10-50]* EUR (Referenzartikel [...]* in [...]*) und [480-520]* EUR (Referenzartikel [...]* in [...]*) liegen. Die entsprechenden Preise von Legrand variieren zwischen [0-40]* EUR (Referenzartikel [...]* in [...]*) und [180-220]* EUR (Referenzartikel [...]* in [...]*) für Transformatoren und zwischen [40-80]* EUR (Referenzartikel [...]* in [...]*) und [400-440]* EUR (Referenzartikel [...]* in [...]*) für Stromzuführungsgeräte. (433) In ihrer Erwiderung erklären die Parteien diese Preisschere mit dem höheren Grad der Industrieprodukten Komplexität und Funktionalität der Stromzuführungsgeräte im Vergleich zu den Transformatoren. (434) Folglich beinhaltet diese Behauptung ausdrücklich, dass die beiden Typen von Produkten im Hinblick auf ihre charakteristischen Merkmale und ihren Preis auf der Nachfrageseite nicht substituierbar sind(145). (435) Die Transformatoren und die Stromzuführungsgeräte sind außerdem aus technologischer Sicht sehr verschieden. Die Parteien haben im Laufe der Untersuchung erklärt, dass die Stromzuführungsgeräte einer "logisch programmierten" Technologie folgen und im Wesentlichen aus elektronischen Bauteilen bestehen (selbst wenn sie in den meisten Fällen einen Transformator enthalten), während die Transformatoren aus "logisch verkabelter" Technologie mit elektromechanischen Bauteilen bestehen und keine elektronischen Komponenten enthalten(146). Bei den Transformatoren handelt es ich um Produkte, deren Technologie komplett stabilisiert ist, während die Stromzuführungsgeräte aus Technologien hervorgehen, die noch in der Weiterentwicklung begriffen sind(147). So hat ein Konkurrent erklärt, dass nicht allein die Gerätschaften für die Herstellung, sondern auch die Ausrüstungen für die Erprobung und Überprüfung für Transformatoren und Stromzuführungsgeräte verschieden sind. Aus diesem Grund fallen für einen Hersteller von Transformatoren erhebliche zusätzliche Kosten und Fertigungszeiten an, bevor er mit der Herstellung von Stromzuführungsprodukten beginnen kann; dies gilt auch für den umgekehrten Fall(148). Die betreffenden Produkte sind daher auf der Angebotsseite nicht substituierbar. (436) Gegen diese Argumentation haben die Parteien in ihrer Erwiderung geltend gemacht, dass eine große Diversität an spezifischen Funktionen vorhanden ist, die entweder von Transformatoren oder von Stromzuführungsprodukten erbracht werden, und dass infolge dessen die gedankliche Verknüpfung von Transformatoren mit bestimmten "logisch verkabelten" Industrieprodukten und von Stromzuführungsprodukten mit anderen, "logisch programmierten" Produkten "grob vereinfachend" sei. Außerdem sind die Parteien der Auffassung, dass die Umstellung von der Transformatorenherstellung auf die Fertigung von Stromzuführungsprodukten und umgekehrt "keine Schwierigkeiten darstelle", ohne dass sie insofern im Detail erklären, welche zusätzlichen Kosten und Fertigungszeiten anfallen. (437) Eine derartige Behauptung kann die Feststellung nicht entkräften, dass Transformatoren und Stromzuführungsprodukte auf der Angebotsseite nicht substituierbar sind. Denn welche mögliche Vielfalt auch immer bei den Lösungen mit Stromzuführungsprodukten besteht, aus den Informationen sowohl der Parteien als auch oben genannter Dritter ergibt sich, dass alle Varianten von Stromzuführungsprodukten auf einer Technologie beruhen, die sich grundlegend von der der Transformatoren unterscheidet. (438) Die Parteien haben außerdem behauptet, dass die meisten Akteure auf dem Markt gleichzeitig Transformatoren und Stromzuführungsprodukte verkaufen. Es ist jedoch festzuhalten, dass zwar eine beträchtliche Anzahl von Herstellern tatsächlich in beiden Marktsegmenten präsent ist, von allen Konkurrenten aber, die einen Marktanteil haben, der über [...]* % auf dem in Frankreich kombinierten Markt von Transformatoren und Stromzuführungsprodukten liegt, allein Siemens und Cecla in beiden Marktsegmenten tätig sind, während die anderen nur im Marktsegment der Stromzuführungsprodukte präsent sind, und zwar derart, dass sie keinen wirklichen Konkurrenzdruck auf die im Marktsegment der Transformatoren aktiven Parteien ausüben. (439) Außerdem machen die Parteien in ihrer Erwiderung geltend, dass der Einsatz von Transformatoren eine Schrumpfungstendenz zugunsten der Verwendung von Stromzuführungsprodukten aufweist, und zwar in Anbetracht der Tendenz des Marktes hin zu einem höheren technologischen Standard und des immer ausgeprägteren Rückgriffs auf die Elektronik. Diese Tendenz zwinge die Akteure auf diesem Markt zur Umstellung ihrer Produktion, indem sie von der Transformatorenherstellung zur Produktion gleichgerichteter (elektromechanischer) Stromzuführungsprodukte, dann gleichgerichtet filtrierter (elektromechanischer) Stromzuführungsprodukte und schließlich stabilisierter (elektronischer) Stromzuführungsprodukte übergehen. (440) Eine derartige Tendenz, wenn sie mittel- oder langfristig besteht, ist jedoch nicht geeignet, genügend Konkurrenzdruck auf die Hersteller von Transformatoren auszuüben. Wie bereits weiter oben angeführt wurde, hängt die Entscheidung für einen Transformator oder ein Stromzuführungsprodukt insofern von der Vorentscheidung für einen vorgegebenen Automatismus ab, als die von den Parteien beschriebene Substitution nur auf der Ebene der Entscheidung zwischen einer Lösung "Automatismus + Transformator" und einer Lösung "Automatismus + Stromzuführungsprodukt" erfolgen kann. Da die Entscheidung für einen Automatismus im Allgemeinen nicht ausschließlich im Hinblick auf den Zugangsmodus zur Stromquelle erfolgt, ist es folglich nicht wahrscheinlich, dass eine Preiserhöhung für Transformatoren für sich allein genommen ausreichte, um einen ausreichend wichtigen Teil der Nachfrage nach einer Lösung "Automatismus + Transformator" zu veranlassen, auf eine Lösung "Automatismus + Stromzuführungsprodukt" umzuschwenken. Dies wird übrigens durch die weiter oben festgestellten Preisschwankungen veranschaulicht. (441) Die Kommission zieht daraus daher den Schluss, dass Transformatoren und elektronische Stromzuführungsprodukte unterschiedlichen Produktmärkten angehören. B.5.2 Der räumlich relevante Markt (442) In Bezug auf den räumlich relevanten Markt tragen die Parteien vor, dass der Markt eine Europäische Dimension hat. So erklären sie, dass die Transformatoren wie auch die Stromzuführungsprodukte auf internationaler Ebene standardisiert sind, und dass die wichtigsten Konkurrenten auf der Grundlage eines Standardkatalogs und eines einheitlichen Markenzeichens international präsent sind. (443) Der geltende normative Rahmen für Transformatoren und Stromzuführungsprodukte ist auf europäischer Ebene harmonisiert. Bei den Normen für Netzspannungstransformatoren handelt es sich um die Normen CEI der Reihe 61558 und die Normen EN derselben Reihe. Diese Normen regeln alle Aspekte im Zusammenhang mit der elektrischen, thermischen und mechanischen Sicherheit von Transformatoren für Primärspannung unter 1000 Volt wie auch von Stromzuführungsprodukten, die diese Transformatoren mitumfassen. Die geregelten Stromzuführungsprodukte werden von der Norm CEI 60950 und der entsprechenden europäischen Norm mit derselben Nummer erfasst. Außer diesen internationalen und europäischen Normen bestehen keine nationalen Normen. (444) Auf Anfrage der Kunden lassen die Hersteller von Transformatoren und Stromzuführungsprodukten die Konformität ihrer Produkte mit den geltenden Normen durch unabhängige Labore zertifizieren. Wie die Parteien erklären, haben alle von den EWR-Mitgliedstaaten akkreditierten Labore die Befugnis, die notwendigen Versuche durchzuführen und die Bescheinigung über die Konformität mit der Norm zu erteilen. Jedoch sind die allgemeine Bekanntheit des Labors und seine Anerkennung auf dem Markt wichtige entscheidungsbildende Faktoren. Die Parteien beziffern die erforderlichen Bearbeitungszeiten und Kosten für die Erlangung der Bescheinigung auf [1-18]* Monate bzw. [50-250]* FF. Zwar kann man diese Kosten nicht als Beschränkung betrachten, doch stellen sie dennoch ein Hemmnis für den Marktzugang zwischen den Mitgliedstaaten dar, das bei weitem nicht belanglos ist, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass für jedes einzelne Referenzprodukt getrennt eine solche Bescheinigung zu erlangen ist, und dass die Zertifizierungen in regelmäßigen Zeitintervallen zu erneuern sind. (445) Die von den Parteien vorgelegte Preisanalyse lässt erhebliche Schwankungen von einem Mitgliedstaat zum anderen erkennen. Die folgende Tabelle zeigt die Verkaufspreise in EUR für jeden Referenzartikel an Transformatoren und Stromzuführungsprodukten von Schneider, die in mindestens 2 Mitgliedstaaten zu den 5 meistverkauften Referenzartikeln gehören: Tabelle 24 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. [Nichtvertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* (446) Derartige Preisunterschiede zeigen, dass die Angebotsseite in der Lage ist, die Preise in bestimmten Ländern anzuheben ohne Gefahr zu laufen, dass die Kunden die betreffenden Ausrüstungen aus den Nachbarländern einführen. (447) In ihrer Erwiderung behaupten die Parteien, dass die Preisschwankungen bei Schneider keine Anhaltspunkte für die Definition des räumlich relevanten Marktes liefern, da sie sich aus der Tatsache ergeben, dass Schneider beschlossen habe, innerhalb Europas keine Preispolitik zu betreiben, und zwar angesichts der geringen Mengen der betreffenden Produkte und der entsprechend minimalen Umsätze. Bei einer fehlenden Preispolitik auf der Ebene der Unternehmensgruppe hat es folglich den Anschein, dass die von den Tochterunternehmen von Schneider in den verschiedenen Ländern festgelegten Preise sehr wohl die Wettbewerbsbedingungen in den jeweiligen Ländern widerspiegeln. Die festgestellten Preisschwankungen sind also Ausdruck der von Land zu Land erheblich unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen(149). (448) Übrigens ist festzuhalten, dass es in geringerem Maße auch Preisschwankungen bei Legrand gibt. So zeigt die folgende Tabelle die Preise für die fünf in Frankreich meistverkauften Referenzartikel an Transformatoren, die auch zu den in mindestens einem anderen Mitgliedstaat fünf meistverkauften Referenzartikeln gehören: Tabelle 24 a >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. (449) Den Parteien zufolge werden 60 % der von ihnen verkauften Transformatoren und Stromzuführungsprodukte über Großhändler vertrieben, die auf nationaler Ebene organisiert sind. Für Frankreich, dem Land mit den bezeichnendsten Überschneidungen zwischen den Parteien, beziffert Schneider den Prozentsatz seiner Verkäufe an Großhändler auf [70-80]* % bei Transformatoren und auf [70-80]* % bei Stromzuführungsprodukten. (450) In ihrer Erwiderung berufen sich die Parteien auch auf die internationale Präsenz von Herstellern unterschiedlichen Zuschnitts einschließlich der großen Akteure wie Omron, Siemens und Phoenix, aber auch zahlreicher KMU. (451) Jedoch bedeutet die Präsenz eines Akteurs in mehreren Ländern nicht notwendigerweise, dass die Wettbewerbsbedingungen dort ausreichend homogen sind. Die von den Parteien im Rahmen der Untersuchung vorgelegten Daten legen nahe, dass sich die Marktpositionen der verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten von Land zu Land erheblich unterscheiden. So hält Legrand einen über [0-20]* % liegenden Verkaufsanteil an Transformatoren und Stromzuführungsprodukten nur in Frankreich ([20-40]* %), Belgien ([0-20]* %), den Niederlanden ([0-20]* %), Italien ([0-20]* %) und im Vereinigten Königreich ([0-20]* %). Der Verkaufsanteil von Siemens schwankt von [0-20]* % im Vereinigten Königreich bis zu [20-40]* % in Deutschland, der von Phoenix von [0-20]* % (Österreich, Finnland) bis zu [20-40]* % (Belgien). (452) Die Parteien machen ebenfalls geltend, dass es umfangreiche Ausfuhren gebe, ohne jedoch den Prozentsatz der importierten Produkte zu beziffern, die in einem bestimmten Land verkauft werden. Übrigens schließt die Tatsache, dass Produkte exportiert werden, nicht aus, dass der Markt eine nationale Dimension hat, wenn aufgrund anderer Faktoren offensichtlich ist, dass die Koordinierung von Angebot und Nachfrage auf nationaler Grundlage erfolgt, wie dies im vorliegenden Fall zutrifft. (453) Was die Behauptung der Parteien in ihrer Erwiderung anbelangt, dass die in verschiedenen Ländern verkauften Referenzprodukte häufig dieselben sind, so genügt die Feststellung, dass sich aus den von den Parteien vorgelegten Daten ergibt, dass sich die von Legrand in den verschiedenen Mitgliedstaaten verkauften Referenzartikel erheblich unterscheiden. So befindet sich von den fünf in Frankreich meistverkauften Referenzartikeln ein einziger unter den fünf in drei weiteren Ländern (im gegebenen Fall den Benelux-Ländern) meistverkauften Referenzartikeln, und zwei dieser Referenzartikel finden sich in keinem anderen Mitgliedstaat wieder. Außerdem ergibt sich aus den festgestellten Preisunterschieden, dass die Nachfrage keine nennenswerten Preisangleichungen bewirkt. (454) In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Parteien in ihrer Erwiderung erklären, dass es außer dem Katalogangebot auch individuell auf die Person zugeschnittene Produkte gibt. Dies bedeutet für die Hersteller von Transformatoren und ihre Kunden (Einbaubetriebe) die Notwendigkeit, enge Beziehungen zu unterhalten. Da die Transformatorenhersteller wie auch die -einbauer häufig kleinere und mittlere Unternehmen sind, die nicht über Netzwerke von Ein- oder Verkaufsfachleuten in mehreren Ländern verfügen, beschränkt die Notwendigkeit, derart enge Beziehungen zu unterhalten, folglich die Möglichkeiten der Kunden, sich die Ware bei Herstellern mit Niederlassung in anderen Ländern zu besorgen. (455) Die Kommission zieht daraus den Schluss, dass die Märkte für Transformatoren und Stromzuführungsprodukte beide eine nationale Dimension haben. B.6 DIE HILFSMITTEL MIT KONTROLL- UND SIGNALFUNKTIONEN B.6.1 Der Produktmarkt (456) Die Parteien definieren einen Produktmarkt für Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktionen. Dabei handelt es sich um mechanische Anschlusssteckvorrichtungen, deren Funktion darin besteht, die Handhabung einer Apparatur zu steuern. Der Produktmarkt umfasst, so wie er von den Parteien festgelegt wurde, folgende Produktkategorien: - Druckschaltknöpfe, d. h. Steuerungsinstrumente mit einer Bedienungsvorrichtung, die durch körperliche Aktion betätigt wird, in der Regel durch den Finger oder die Handfläche, und die einen gespeicherten Rückholmechanismus besitzen (Spannfeder); - Schwenk- (oder Dreh-) Schaltknöpfe, d. h. eine Kombination aus Schaltelementen vom Typ Druckschaltknopf, deren Bedienungsvorrichtung durch manuelles Drehen in Gang gebracht wird; - Tastschaltknöpfe, d. h. Druckschaltknöpfe für Anwendungen, deren Ausmaße von geringer Tiefe sind und deren Netzanschluss durch einen gedruckten Schaltkreis bewirkt wird; - Schaltergehäuse, d. h. Halterungen in Form von vorgefertigten Metall- oder Plastikgehäusen (Polyester) zur Aufnahme von Elementen den Dialogs zwischen dem Bediener und der Maschine; das fertige Produkt bildet eine Bedienungsschaltstelle; - Tastaturen für Tastschaltknöpfe, d. h. mechanische Verbindungsvorrichtungen, welche die Funktion haben, die Bedienung einer Anschlussapparatur steuern zu können. Die Tastatur besteht aus drei Hauptelementen: - einer Gesamtheit von Tasten; - einer elektronischen Gesamtheit von Verarbeitung und Übertragung von Informationen; - einer Verbundsystem-Schnittstelle; - Tastaturen mit Membran, d. h. einer besonderen Technologie von Tastaturen, wobei die Membran der Bauteil ist, der mit dem Bediener in Kontakt kommt, was es ermöglicht, die Tastatur auf die persönlichen Bedürfnisse des Endverbrauchers einzustellen; - Stromkreisumschalter mit Hebelarm, d. h. ein Hilfsmittel zur Steuerung, ausgestattet mit einer Bedienungsvorrichtung zur Betätigung durch Drehung im Winkel; er modifiziert die Schaltungen von einem oder mehreren Stromkreisen; - Abschnittstrennschalter mit Rotationssteuerung, d. h. ein mechanischer Anschlussapparat, der in der Lage ist, das Fließen des Stroms unter normalen Bedingungen des Stromkreises herzustellen, aufrechtzuerhalten und zu unterbrechen; er erfuellt ferner die Vorschriften für die Funktion der Einteilung in Abschnitte; - Hebel, d. h. Hilfsmittel zur Steuerung durch Bedienung, ausgestattet mit einer Steuerungsvorrichtung, die aus einem Hebel besteht, der durch Verschieben im Winkel betätigt wird; - Kontrollleuchten, d. h. ein Signalisierungshilfsmittel, bestehend aus einem farblichen Kopf (Leuchtanzeiger) zum Informieren des Bedieners über den Zustand der Maschine. In ihrem unteren Teil haben sie Stromanschlussklemmen; ein Kontrollicht kann mit einem Druckschaltknopf zu einem Druckschaltknopf mit Leuchtanzeige verbunden sein. (457) Die verschiedenen Typen der oben beschriebenen Produkte werden nach dem Durchmesser ihrer jeweiligen Bohrungen oder Befestigungen eingeteilt: 12 mm, 16 mm, 22 mm und 30 mm, die auf den von der IEC und de

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.