Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e in den verschiedenen Mitgliedstaaten verkauften Produkte erheblich zwischen den Zonen mit unterschiedlichen Anklemmregeln. Von den fünf Referenzartikeln, die von Legrand in Deutschland (Land der Schuko-Zone) am meisten verkauft werden, zählen vier auch zu den fünf Referenzartikeln, die in Österreich (ebenfalls Land der Schuko-Zone) am meisten verkauft werden), aber keiner zu den in Frankreich oder im Vereinigten Königreich am meisten verkauften Referenzartikeln, also Ländern, die einen deutlich höheren IP vorschreiben. (384) Insofern die gleichen Referenzprodukte in mehreren Ländern verkauft werden, variieren die Preise zum Teil erheblich. Die folgende Tabelle zeigt z. B. für die fünf führenden Referenzartikel von Legrand in Frankreich die Verkaufspreise in den anderen Mitgliedstaaten, in denen diese Referenzartikel zu den fünf am meisten verkauften Produkten gehören: Tabelle 19 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Von den Parteien vorgelegte Informationen. [Nichtvertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* Die Notbeleuchtungssysteme (385) Den Parteien zufolge hat der Markt für Sicherheits- und Schutzsysteme europäische bzw. noch größere Ausmaße. Die Parteien erklären, dass der Bedarf an diesen Systemen in Europa und in allen Industrieländern konstant vorhanden ist. Die mit Sicherheitsangelegenheiten befassten Unternehmen seien in mehreren europäischen Ländern tätig, deren Vorschriften nahe beieinander liegen oder übereinstimmen. (386) Jedoch ist festzuhalten, dass die Produkte für Notbeleuchtungssysteme in Räumlichkeiten installiert werden, die für den Öffentlichkeitsverkehr vorgesehen sind. Sie unterliegen also den nationalen Vorschriften für die für den Öffentlichkeitsverkehr vorgesehenen Gebäude, die zumindest in bestimmten Ländern eine Abweichung von den allgemein geltenden harmonisierten Normen bewirken. (387) Bei der europäischen Norm für Notbeleuchtungssysteme handelt es sich um die Norm EN 60598-2-22, eine Umsetzung der internationalen Norm CEI 60598-2-22, die in allen EWR-Mitgliedstaaten gilt. Jedoch besteht in Frankreich eine nationale Abweichung, die in der europäischen Norm erwähnt ist. Diese Abweichung ergibt sich aus dem Erlass vom 2. Oktober 1978 über Gebäude mit Öffentlichkeitsverkehr (ERP) und betrifft das Verhalten bei Temperatur, die Positionierung im Verhältnis zu anderen Elektromaterialien und die vom Stromkreis unabhängige Energieversorgung(114). (388) Wie bei den anderen Produkten elektrischer Betriebsmittel für den Niederspannungsbereich gibt es auch hier Qualitätsmarkenzeichen, die von nationalen Zertifizierungsorganisationen vergeben werden. Im Unterschied zu den anderen betreffenden Produkten ist jedoch die Erlangung dieses Qualitätsmarkenzeichens in bestimmten Mitgliedstaaten, zu denen auch Frankreich gehört, obligatorisch. Dies bedeutet in Frankreich Kosten für die Erlangung des Markenzeichens in Höhe von etwa [1000-8000]* EUR und eine Bearbeitungszeit von [1-12]* Monaten, es sei denn das Produkt hat bereits die Zertifizierung einer zuständigen Organisation eines anderen Mitgliedstaates erhalten, der Vertragspartner des "Cenelec-Zertifizierungsabkommens" ist(115). In Belgien erteilt die staatliche Gebäudeverwaltung des Innenministeriums für die staatlichen Gebäude eine Zulassung auf der Rechtsgrundlage einer spezifischen Verordnung. Die Parteien haben darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Erlangung dieser Zulassung [1000-5000]* EUR und die notwendige Bearbeitungszeit [1-12]* Monate beträgt(116). (389) Ferner räumen die Parteien ein, dass die Vorlieben und Gebräuchlichkeiten der Elektroinstallation in Bezug auf die Notbeleuchtungssysteme von einem Mitgliedstaat zum anderen verschieden sind. Die Unterschiede betreffen beispielsweise die Stromspannungen bei der Elektrizitätsversorgung und die Dauer der autonomen Versorgung der Notbeleuchtungsblöcke. Dies hat zur Folge, dass unterschiedliche Referenzartikel vorgeschrieben sind. (390) Die Präsenz der Hersteller auf den verschiedenen nationalen Märkten der Notbeleuchtungssysteme variiert erheblich. Legrand hält mit seinen Tochterunternehmen URA/Lumatic einen Marktanteil von [60-70]* % in Frankreich ([70-80]* % nach einem internen Dokument seiner Verkaufsstrategen), von [30-40]* % in Spanien, von [10-20]* % in Portugal und von [10-20]* % in Belgien. In allen anderen Ländern liegt der Marktanteil von Legrand unter [10-20]* %. Schneider hat nur in Frankreich eine erhebliche Marktpräsenz ([0-10]* % der Marktanteile). (391) Auch die Namen und Marktanteile der anderen Konkurrenten variieren von Land zu Land. Nur Cooper/Menvier (präsent in Österreich, Belgien, Portugal und im Vereinigten Königreich), Zemper (präsent in Spanien und Portugal) und Beghelli (präsent in Österreich, Belgien, Italien) sind in mehreren Mitgliedstaaten bedeutende Konkurrenten der Parteien(117). (392) Legrand verkauft seine Notbeleuchtungsprodukte auf dem Vertriebswege, was zur nationalen Aufsplitterung der Märkte beiträgt(118). (393) Insofern ein Hersteller auf verschiedenen nationalen Märkten präsent ist, verkauft er dort unterschiedliche Produkte. So figurieren von den fünf in Frankreich am meisten verkauften Referenzartikeln an Notbeleuchtungsblöcken mit autonomer Energieversorgung nur zwei unter den fünf von Legrand in einem anderen EWR-Mitgliedstaat am meisten verkauften Referenzartikeln; dabei handelt es sich um die Referenzartikel [...]*, die in Österreich und Portugal verkauft werden. Jedoch werden diese beiden Referenzartikel in [...]* teurer als in diesen beiden anderen Ländern verkauft, wie sich aus folgender Tabelle ergibt: Tabelle 20 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. [Nichtvertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* (394) Die Kommission zieht daraus den Schluss, dass der räumlich relevante Markt für den Verkauf von Notbeleuchtungssystemen eine nationale Dimension aufweist, so zumindest was den französischen Markt betrifft. B.4 DIE BEFESTIGUNGS- UND ZWEIGLEITUNGSMATERIALIEN B.4.1 Die Definition des relevanten Marktes für Klemm- und Zweigleitungsmaterialien (395) Die Parteien definieren einen Produktmarkt, der Klemm- und Zweigleitungsmaterialien umfasst, die der Endverteilerschalttafel nachgelagert und den Apparaturen der Elektroinstallation vorgelagert sind. Dieser Produktmarkt erfasse folgende Produktkategorien: - Einbaukästen, d. h. an der Mauer befestigte Kästen zur Aufnahme der aus dem Mauerinneren herangeführten Stromversorgungskabel und der von außen aufgebrachten Mechanismen (Steckdosen und Trennschalter). Die Parteien präzisieren, dass sich diese Kästen je nach Mauertyp (Betonmauer, Trockentrennwand, Backsteinmauer) geringfügig unterscheiden können; - Zweigleitungskästen, d. h. Kästen zum Schutz der Kabelanschlüsse; - Zweigleitungsgitter, d. h. Zubehörteile zum Kabelbau für Zweigleitungen; - Anschlusstrennschalter, d. h. Zubehörteile zur Verbindung von Leitungen und Kabeln; - Kabelschienen, d. h. kleine Leitungsrohre zum Schutz des Kabelverlaufs; - Klammern und Haken, d. h. Zubehörteile zur Befestigung der Kabel; - Rohrschellen, d. h. Zubehörteile zur Befestigung eines Kabelstrangs auf dem Träger oder untereinander; - Hartrohre, d. h. Rohre zur Schienenführung und zum Schutz der Kabel; - Zubehörteile zur Befestigung der Rohre, d. h. Zubehör zur Befestigung der Außenrohre auf dem Mauerwerk. (396) Die Parteien sind der Auffassung, dass diese Produkte ein und denselben Produktmarkt bilden, das sie alle dazu dienen, die Kabelinfrastruktur einer Elektroinstallation ab der Endverteilerschalttafel bis zum Anschluss an die Endverbraucherapparaturen (Steckdosen, Trennschalter etc...) zu organisieren. Genauer gesagt dienen diese bei allen Elektroinstallationen verwendeten Produkte zur Schienenführung, zum Schutz und zum Anschluss der bei der Elektroinstallation verwendeten Kabel(119). Die Parteien führen weiter an, dass diese Produkte vom Gesichtspunkt der Angebotsseite her substituierbar sind. Sie folgen den gleichen Grundlagentechnologien bei Hohlraum- und Strangführung, Zuschnitt und automatischer Anfertigung. Sie könnten in einem einzigen Arbeitsgang und mit Produktionsmitteln von begrenztem Kostenaufwand gefertigt werden(120). Die Parteien bringen vor, dass die Ähnlichkeiten in Bezug auf die Technologien, die bei der Herstellung der verschiedenen Klemm- und Zweigleitungsmaterialien zu beherrschen sind, es einem Unternehmen, das bereits bestimmte Produkte anfertigt, möglich machten, sich auch auf die Herstellung anderer Produkte zu verlegen(121). (397) Die genaue Definition des Produktmarktes für den Verkauf von Klemm- und Zweigleitungsmaterialien kann im vorliegenden Fall offen gelassen werden, da das angemeldete Zusammenschlussvorhaben bei jeglicher Definition des betreffenden Marktes identische wettbewerbsrechtliche Probleme aufwirft. B.4.2 Die Definition des räumlich relevanten Marktes für Klemm- und Zweigleitungsmaterialien (398) Die Parteien nehmen nicht deutlich Stellung in Bezug auf die geografische Dimension des Marktes für Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien. Im Formular CO vertreten sie in der Tat die Auffassung, dass die räumliche Dimension dieses Marktes "nicht als rein nationale zu betrachten sei". Die im Folgenden dargestellten Elemente bestätigen zusammen mit den im Rahmen der Verteilerschalttafeln weiter oben erörterten Erwägungen allgemeiner Art(122) aber ganz im Gegenteil, dass der Markt der betreffenden Produkte eine nationale Dimension hat. Die nationalen Spezifikationen erweitern die internationalen Normen über die Einbau- und Zweigleitungskästen. (399) Die Befestigungs- und Zweigleitungskästen unterliegen der Norm CEI 60670, welche die "allgemeinen Regeln in Bezug auf Gehäuse für feste elektrische Betriebsmittel für den häuslichen oder einen analogen Gebrauch" festlegt. Die Parteien erklären jedoch, dass diese Norm keinerlei Spezifikationen im Hinblick auf die Ausmaße der betreffenden Kästen festlegt. Diese Ausmaße werden tatsächlich von den nationalen Organisationen für Normung festgelegt, was zu nationalen Besonderheiten führt. Denn diese Organisationen legen die Ausmaße fest, welche die Einbau- und die von den verschiedenen Basisleitungen ausgehenden Zweigleitungskästen haben müssen, meistens im Zusammenhang mit den Merkmalen des in dem Mitgliedstaat vorherrschenden Rahmens, in dem sie gelten. Dabei handelt es sich insbesondere um die Art der verwendeten Baumaterialien, der Qualität und Verschiedenheit der Mauern und Zwischenwände (Beton, Backsteine, Trockenmauerwerk, Trockentrennwände etc...). Die Parteien präzisieren jedoch, dass bestimmte Gruppen von Ländern, wie z. B. die nordischen Staaten, analoge Ausmaße verabschiedet haben. Schließlich ist Frankreich der Staat, der keinerlei Ausmaße für die Einbau- und Zweigleitungskästen vorschreibt(123). Die nationalen Qualitätsmarkenzeichen erweitern die internationalen Normen für mehrere Kategorien von Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien. (400) In den verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten bestehen nationale Qualitätsmarkenzeichen bezüglich mehrerer Kategorien von Installations- und Zweigleitungsmaterialien. Diese nationalen Qualitätsmarkenzeichen, die und unabhängigen nationalen Zertifizierungsorganisationen vergeben werden, garantieren der Verbrauchern die Konformität des gekennzeichneten Produkts mit den technischen Anforderungen, die in den einschlägigen Normen für die betreffenden Produkte festgelegt sind. Diese technischen Anforderungen können sich ergeben entweder aus einer europäischen Norm, und zwar unmittelbar oder mittelbar im Rahmen einer nationalen Norm, die eine internationale Norm innerstaatlich umsetzt, oder aus einer von irgendeiner internationalen Norm unabhängigen nationalen Norm. Die Erlangung dieser nationalen Qualitätsmarkenzeichen ist nicht obligatorisch, aber die Parteien geben zu, dass der handelsrelevante Vorteil, diese Markenzeichen für Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien zu erlangen, in mehreren Ländern unleugbar ist, so insbesondere in Deutschland, Frankreich und Italien(124). (401) So haben die Parteien die folgenden Qualitätsmarkenzeichen für ihre Produkte erlangt: - mehrere Referenzartikel an Einbaukästen, die sie vermarkten(125): OVE (Österreich) und CEBEC (Belgien); - Anschlusstrennschalter: NF (Frankreich), KEMA (Niederlande), VDE (Deutschland), IMQ (Italien), AENOR (Spanien), CEBEC (Belgien)(126). - Hartrohre: NF USE (Frankreich), vergeben durch LCIE(127). Die am meisten verkauften Referenzartikel für Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien variieren je nach Mitgliedstaat erheblich. (402) Schneider erklärt ganz allgemein, dass bei den Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien die fünf am meisten verkauften Referenzartikel von einem Land zum anderen aufgrund lokaler Gewohnheiten verschieden sind(128). Außerdem bringen die verschiedenen Unternehmenseinheiten der Schneider-Gruppe, die auf dem betreffenden Markt präsent sind, wie Alombard oder Sarel, diese Produkte häufig nur in einem einzigen Mitgliedstaat auf den Markt. Die unten stehenden Vergleiche betreffen also im Wesentlichen die Produkte der Legrand-Unternehmensgruppe. Die Einbaukästen (403) Die Parteien erklären, dass die meistverkauften Referenzartikel dieser Produkte von einem Mitgliedstaat zum anderen erheblich variieren(129). Die von Legrand vorgelegten Daten zeigen, dass sich die Liste der fünf meistverkauften Referenzartikel an Einbaukästen von einem Mitgliedstaat zum anderen beträchtlich unterscheidet, und dass es selten ist, einen Referenzartikel zu finden, der in mehr als drei Mitgliedstaaten Bestandteil dieser Liste ist. Als also Legrand die Liste der fünf meistverkauften Referenzartikel an Einbaukästen für 11 EWR-Länder 2000 vorlegte(130), so umfasste diese Liste 37 Referenzartikel. Von diesen 37 Referenzartikeln erscheinen nur drei Referenzartikel in vier Mitgliedstaaten (und keiner in mehr als vier Mitgliedstaaten), und drei dieser Referenzartikel erscheinen in drei Ländern. Die Zweigleitungsgitter (404) Die Parteien erklären, dass es sich bei den Gittern für Zweigleitungen um Produkte handelt, die nur in Frankreich und in einigen anderen Mitgliedstaaten verwendet werden(131). Aus einem internen Dokument von Legrand(132) ergibt sich, dass dieses Unternehmen, das in sieben Mitgliedstaaten auf dem Markt für Befestigungs- und Zweigleitungsprodukte vertreten ist, diesen Produkttyp im Laufe des Jahres 2000 nur in vier Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht hat, nämlich in Frankreich, Deutschland, Österreich und Irland(133). Die Befestigungshartrohre (405) Die Parteien erklären, dass sich der Durchmesser der im Außenbereich verwendeten Hartrohre von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheidet. Dies bedeutet folglich, dass die Durchmesser der zur Befestigung dieser Rohre verwendeten Materialien ebenfalls von einem Mitgliedstaat zu anderen unterschiedlich ist. Die Parteien führen weiter an, dass bestimmte Mitgliedstaaten Metallrohre verwenden, währen in anderen PVC-Rohre eingesetzt werden(134). Die Befestigungsschellen (406) Die von Legrand vorgelegten Daten zeigen, dass die Liste der fünf meistverkauften Referenzartikel an Befestigungsschellen von einem Mitgliedstaat zum anderen erheblich unterschiedlich ist, und dass es selten ist, einen Referenzartikel zu finden, der in mehr als drei Mitgliedstaaten Bestandteil dieser Liste ist. Als also Legrand die Liste der fünf meistverkauften Referenzartikel an Befestigungsschellen für 15 EWR-Länder vorlegte(135), so umfasste diese Liste 39 Referenzartikel. Von diesen 39 Referenzartikeln erscheinen nur zwei Referenzartikel in vier Mitgliedstaaten (und keiner in mehr als vier Ländern), und sechs dieser Referenzartikel erscheinen in zwei Ländern. (407) Außerdem erklären die Parteien in Bezug auf Befestigungsschellen, dass eine spezielle Kategorie von Schellen mit der Bezeichnung "Colson-Schellen" in bestimmten Mitgliedstaaten des EWR weitaus mehr als in anderen verwendet wird, so insbesondere in Frankreich. Die Besonderheit dieses Produktes ist seine sehr hohe Qualität (Widerstandsfähigkeit gegen klimatische Einfluesse, Widerstandsfähigkeit gegen Wegreißen) aufgrund der Tatsache, dass ein widerstandsfähigeres aber auch viel teureres Plastikmaterial verwendet wird als bei den anderen Schellen. Die besonders weit verbreitete Verwendung der Colson-Schelle in Frankreich hängt mit der Tatsache zusammen, dass sie von der EdF für ihre eigenen Zwecke übernommen wurde, die der Auffassung war, dass im Fall des Bruchs einer Schelle die Interventionskosten an weit verteilten Örtlichkeiten inakzeptabel hoch und nicht zu vertreten waren(136). Die erheblichen Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (408) Die Kommission hat die Parteien für jede der wichtigsten Kategorien von Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien aufgefordert, ihr die durchschnittlichen Verkaufspreise von jedem der fünf in einem Mitgliedstaat am meistern verkauften Referenzartikel für alle Länder vorzulegen, in denen diese Referenzartikel auf den Markt gebracht werden.(137) Insofern sich die gleichen Produkte unter den fünf Referenzartikeln befinden, die in mehr als einem am meisten verkauft werden, so unterscheiden sich ihre Verkaufspreise erheblich. (409) In jedem Falle verschaffen diese Referenzartikel Legrand wichtige Verkaufsanteile in jeder der Kategorien von Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien. Sie sind daher repräsentativ für diese Produktkategorien. Die Einbaukästen (410) Die folgende Tabelle 21 zeigt die Verkaufspreise in Euro von jedem der Referenzartikel für Einbaukästen von Legrand, die zu den fünf Referenzartikeln zählen, die im Laufe des Jahres 1999 in mindestens zwei Mitgliedstaaten am meisten verkauft wurden. Tabelle 21 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. [Nichtvertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* (411) Mit Ausnahme von Referenzartikel [...]* ist die Preisschere zwischen den Mitgliedstaaten besonders weit bei der sehr großen Mehrheit der von Legrand auf den Markt gebrachten Referenzartikel an Einbaukästen. Dazu bestehen allein zwischen benachbarten oder nahe gelegenen Mitgliedstaaten folgende Vergleichswerte: - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [0-50]* % entspricht; - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [0-50]* % entspricht; - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [0-50]* % entspricht; - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [50-100]* % entspricht; - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [50-100]* % entspricht. Die Schellen (412) Die folgende Tabelle 22 zeigt die Verkaufspreise in EUR für jeden der Referenzartikel an Schellen von Legrand, die im Laufe des Jahres 2000 in mindestens zwei Mitgliedstaaten zu den fünf meistverkauften Referenzartikeln gehörten. Tabelle 22 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. [Nichtvertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* (413) Die Preisschere zwischen den Mitgliedstaaten ist besonders weit bei der sehr umfangreichen Mehrheit der von Legrand auf den Markt gebrachten Referenzartikel an Schellen. Dazu bestehen allein zwischen benachbarten oder nahe gelegenen Mitgliedstaaten folgende Vergleichswerte: - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [0-50]* % entspricht; - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]*, für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [0-50]* % zwischen [...]* und [...]*, einem Preisunterschied von [0-50]* % zwischen [...]* und [...]* und einem Preisunterschied von [0-50]* % zwischen [...]* und [...]* entspricht;; - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [0-50]* % entspricht; - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [0-50]* % entspricht; - Der Referenzartikel [...]* (in Tabelle 20 nicht aufgeführt) wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [0-50]* % entspricht. Die Zweigleitungsgitter (414) Aus den von Legrand vorgelegten Daten(138) ergibt sich, dass dieses Unternehmen im Jahr 2000 Zweigleitungsgitter in vier Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht hat. Die weiter unten erwähnten Referenzartikel gehören in diesen Mitgliedstaaten zu den fünf in diesem Jahr meistverkauften Referenzartikeln. Es handelt sich also um Referenzartikel, die ein beträchtliches Verkaufsvolumen in der Kategorie der Zweigleitungsgitter geschafft haben und die daher für die gesamte Kategorie repräsentativ sind. (415) Im Laufe des Jahres 2000 wurde das Produkt von Legrand als Referenzartikel [...]* mit der Bezeichnung "[...]*" verkauft zu einem durchschnittlichen Einheitspreis von - [90-130]* EUR in Frankreich; - [290-330]* EUR in Österreich; - [340-380]* EUR in Irland. (416) Im Laufe des Jahres 2000 wurde das Produkt von Legrand als Referenzartikel [...]* mit der Bezeichnung "[...]*" zu einem durchschnittlichen Einheitspreis von [...]* EUR in [...]* verkauft, während es im selben Jahr zu einem durchschnittlichen Einheitspreis von [...]* EUR in [...]* verkauft wurde, was einem Preisunterschied von [50-100]* % entspricht. (417) Im Laufe des Jahres 2000 schließlich wurde das Produkt von Legrand als Referenzartikel [...]* mit der Bezeichnung "[...]*" zu einem durchschnittlichen Einheitspreis von [...]* EUR in [...]* verkauft, während es im selben Zeitraum zu einem durchschnittlichen Einheitspreis von [...]* EUR in [...]* verkauft wurde, was einer Preisdifferenz von [250-300]* % entspricht. Die Kabelführungen (418) Die folgende Tabelle 23 zeigt den Verkaufspreis in EUR für jeden Referenzartikel an Kabelführungen von Legrand, die im Lauf des Jahres 1999 in mindestens zwei Mitgliedstaaten zu den fünf meistverkauften Referenzartikeln gehörten. Tabelle 23 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. [Nichtvertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* (419) Die Preisschere zwischen den Mitgliedstaaten ist besonders weit bei der sehr umfangreichen Mehrheit der von Legrand auf den Markt gebrachten Kabelführungen. Dazu bestehen zwischen bestimmten benachbarten Mitgliedstaaten folgende Vergleichswerte: - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]*, für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einer Preisdifferenz von [50-100]* % zwischen [...]* und [...]*, von [50-100]* % zwischen [...]* und [...]* und von [300-350]* % zwischen [...]* und [...]* entspricht; - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [50-100]* % entspricht; - Der Referenzartikel [...]* wird für [...]* EUR in [...]* und für [...]* EUR in [...]* verkauft, was einem Preisunterschied von [50-100]* % entspricht. Kein Konkurrent mit Ausnahme der Parteien ist in mehr als einem Mitgliedstaat präsent, und die Marktpositionen der Parteien in den verschiedenen Mitgliedstaaten sind asymmetrisch. (420) Es hat den Anschein, dass wenige Unternehmen, die sich auf dem Markt für Befestigungs- und Zweigleitungsmaterialien betätigen, auch im mehreren Mitgliedstaaten präsent sind. Die von den Parteien mitgeteilten Dokumente(139) zeigen, dass nur Schneider und Legrand diese Produkte in mehr als einem Mitgliedstaat des EWR auf den Markt bringen. So ist Schneider in sechs EWR-Mitgliedstaaten (D

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.