Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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systeme. (341) Den Parteien zufolge müssen alle Sicherheitssysteme so betrachtet werden, dass sie einen einheitlichen Produktmarkt bilden, da sie allesamt die Sicherheit gewährleisten. Die verschiedenen Bauteile der Sicherheitssysteme hätten bestimmte Funktionen, die alle auf eine der beiden Basisfunktionen zuliefen (Personenschutz oder Sachenschutz) und daher komplementär seien. Außerdem sei die Kohärenz des Marktes vollauf durch die Regelung gewährleistet, welche die verbundene Verwendung von verschiedenen Typen von Sicherheitssystemen vorschreibt. Dieser Produktmarkt umfasse nicht die Produkte, die einen physischen Schutz bieten sollen (wie z. B. einbruch- und brandgeschütze Türen) oder Systeme zur Gefahrenbekämpfung (z. B. automatische Brandlöschanlagen). Im Laufe der Untersuchung haben die Parteien jedoch zugegeben, dass eine Unterscheidung zwischen dem Markt für Personenschutz- und dem Markt für Sachenschutzsysteme getroffen werden muss. (342) Wie sich aus den unten dargestellten Gründen ergibt, hat die gründliche Untersuchung, welche die Kommission im Rahmen des Verfahrens der zweiten Phase durchgeführt hat, gezeigt, dass ein unterschiedlicher Produktmarkt in Bezug auf die Notbeleuchtungssysteme besteht. (343) Was die anderen Kategorien von Sicherheitssystemen unter Ausblendung der Notbeleuchtungssysteme anbelangt, so kann die genaue Definition des Produktmarktes offen bleiben, da das angemeldete Zusammenschlussvorhaben bei jeglicher Definition des Marktes keinerlei wettbewerbsrechtlichen Probleme aufwerfen würde. Die Notbeleuchtungs-, Brandmelde- und anderen Sicherheitssysteme (344) Die Notbeleuchtungssysteme dienen dazu, im Falle des technischen Versagens eines Sektors eine Notbeleuchtung anzuschalten, die es möglich macht, bei Bedarf Personen zu evakuieren. Innerhalb dieser Notbeleuchtungssysteme ist es angebracht, zwischen zwei alternativen Lösungen zu unterscheiden, das sie auch auf verschiedenen Technologien beruhen: - Die autonomen Notbeleuchtungsblöcke, die in ihrem Gehäuse ihre eigenen Batterien zur Notstromversorgung haben. - Die Beleuchtungsblocks ohne Notstrombatterien, die an eine zentrale Energieversorgungsquelle angeschlossen sind und damit funktionieren. (345) Die Personenschutzsysteme (zu denen auch die Notbeleuchtungs- und die Brandmeldesysteme gehören) sind auf der Nachfrageseite nicht durch Sachenschutzsysteme substituierbar, da diese unterschiedlichen Systeme Bedürfnisse erfuellen, die grundlegend verschieden sind. So werden Sachenschutzsysteme in allen Sektoren der wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern eingesetzt, vom einzelnen Wohnbereich bis hin zu den großen Dienstleistungsgebäuden, und haben normalerweise einen freiwilligen Charakter, außer im Falle von Gebäuden, für die ein erhöhtes Risiko besteht (so z. B. Banken oder Museen). Im Unterschied dazu werden die Brandmelde- und Notbeleuchtungssysteme nach den von den Parteien vorgelegten Informationen in den Einrichtungen mit Öffentlichkeitsverkehr eingesetzt und sind nach allgemeiner Regel obligatorisch. Daraus ergibt sich, dass vom Gesichtspunkt der Nachfrage her die Personenschutzsysteme und die Sachenschutzsysteme nicht in ein und denselben Produktmarkt eingeordnet werden können. Dieser Standpunkt wird übrigens von den Parteien geteilt. (346) Denn in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Einwände der Kommission behaupten die Parteien, dass die Notbeleuchtungs- und Brandmeldesysteme Bestandteil ein und desselben Marktes sind, nämlich des Marktes für Personenschutzsysteme. (347) In dieser Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass die Notbeleuchtungssysteme eine andere Funktion erfuellen als die Brandmeldesysteme, auch wenn, wie die Parteien anführen, diese beiden Systemtypen insofern "Synergien" aufweisen, als sich die Notbeleuchtung komplementär zum allgemeinen Evakuierungssignal einschaltet, das im Unglücksfall vom Brandmeldesystem ausgelöst wird. Von der Nachfrageseite her sind sie daher nicht substituierbar. (348) In ihrer Erwiderung führen die Parteien indessen an, dass die gemeinsame Funktion der Notbeleuchtungs- und der Brandmeldesysteme "im Schutz und in der Sicherheit von Personen bestehe", und dass diese beiden Systemtypen außerdem komplementär seien. Jedoch reicht das Vorhandensein einer letztendlichen gemeinsamen Finalität wie "die Sicherheit von Personen", die diese betreffenden Systeme übrigens auch mit einer Vielzahl anderer Produkte und Systeme gemein haben, nicht aus, um diese beiden Systemtypen in ein und denselben Produktmarkt einzuordnen. Die gleiche Schlussfolgerung muss aus dem Argument ihrer Komplementarität gezogen werden, wie weiter oben in Bezug auf die wasser-/luftdichten Apparaturen ausgeführt wurde. (349) Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass wenig Hersteller gleichzeitig erhebliche Marktpositionen auf dem Gebiet der Notbeleuchtungssysteme und auf dem Gebiet der anderen Kategorien von Sicherheitssystemen wie den Brandmeldesystemen haben. Zwar üben, wie die Parteien in ihrer Erwiderung ausführen, zahlreiche Wirtschaftsbeteiligte Aktivitäten in den beiden Segmenten aus, ihre Marktpositionen sind dort jedoch häufig sehr unterschiedlich. Nach Schätzungen eines Dritten befindet sich von den fünf wichtigsten Herstellern von Brand- und Einbruchmeldesystemen in Frankreich nur Legrand auch unter den fünf wichtigsten Herstellern von Notbeleuchtungssystemen. Außerdem übt der Hauptkonkurrent auf dem Markt der Brandmeldesysteme in Frankreich wie in Europa, nämlich Siemens/Cerberus, keinerlei Wirtschaftsaktivitäten auf dem Gebiet der Notbeleuchtungssysteme aus. (350) In ihrer Erwiderung machen die Parteien geltend, dass Schneider seine Verkaufszahlen bei den Brandmeldesystemen erhöhen konnte nachdem das Unternehmen sein Angebot um Notbeleuchtungssysteme erweitert hatte, und dass das gleiche Phänomen im umgekehrten Sinne in Bezug auf Cooper France festzustellen war. Das zuvor erwähnte Beispiel von Siemens/Cerberus zeigt jedoch, dass die Möglichkeit, gleichzeitig Brandmelde- und Notbeleuchtungssysteme anzubieten, auch wenn sie einen Wettbewerbsvorteil schaffen kann, in diesem Punkte nicht wesentlich ist, um die beiden Systemtypen in ein und denselben Produktmarkt einordnen zu können. (351) Was die Angebotssubstitution anbelangt, so ist festzuhalten, dass die unterschiedlichen Bauteile von Brandmeldesystemen (Rauchdetektoren, Glasbruchmelder, Systemzentralen, akustische Signale und Melder sowie Schließmechanismen für Brandschutztüren), von Einbruchmeldesystemen (Bewegungsdetektoren, Glasbruch-, Schlag- oder Stoßdetektoren, Öffnungsdetektoren, Systemzentralen, Sirenen und telefonische Melder) und von Zugangskontrollsystemen (audiovisuelle Türüberwacher, Kameras, Bildschirme und kodierte Schlüssel mit Tastaturen) in keiner Weise austauschbar sind mit den Notbeleuchtungsblöcken mit autonomer Energieversorgung und den Bauteilen von Notbeleuchtungssystemen mit zentralen Energieversorgungsquellen (Notbeleuchtungsblöcken mit Zentralversorgung oder zentralen Versorgungsquellen). (352) In dieser Hinsicht behaupten die Parteien in ihrer Erwiderung nur, dass alle Sicherheitssysteme die Grundprinzipien erfuellen, also die Wahrnehmung und die Meldung, und dass die bei der Fertigung der Notbeleuchtungssysteme und der Brandmelde- und -alarmsysteme eingesetzten Technologien nahe beieinander liegen. Doch diese Behauptung allgemeiner Art, die von den Parteien nicht genauer erläutert wurde, reicht nicht für eine Feststellung, dass die betreffenden Systeme auf der Angebotsseite substituierbar wären. (353) Die gründliche Untersuchung der Kommission bei Dritten hat gezeigt, dass ein Hersteller von Brandmeldesystemen nicht ohne beträchtliche zusätzliche Kosten und Fertigungszeiten damit beginnen kann, Notbeleuchtungsmaterialien herzustellen. So hat beispielsweise ein Konkurrent angegeben, dass die für die Brandmeldesysteme einerseits und die Notbeleuchtungssysteme andererseits verwendeten Technologien sehr unterschiedlich sind. Die Umstellung eines Herstellers von einem auf das andere System erfordere sehr hohe Investitionen und eine Umstellungsphase von etwa 18 Monaten, bis man damit rechnen kann, die ersten Produkte auf den Markt zu bringen(106). (354) Diese Feststellung der Kommission wurde von den Parteien in ihrer Erwiderung nicht in Frage gestellt. Diese machen nur geltend, dass eine Periode von 18 Monaten als normaler Zyklus für die Schaffung eines neuen Produktes anzusehen ist. Dies begründet indessen keine Substituierbarkeit auf der Angebotsseite, die sich genauso wirksam und unmittelbar auswirkt wie die Nachfragesubstituierbarkeit(107). (355) Notbeleuchtungssysteme können also nicht als Bestandteil desselben relevanten Produktmarktes angesehen werden wie Brandmeldesysteme. Die Kommission zieht daraus den Schluss, dass die Notbeleuchtungssysteme als unterschiedlicher Produktmarkt anzusehen sind. Die Anschluss- und Verbindungsbauteile für Kommunikationsnetze (356) Die Kategorie der Anschluss- und Verbindungsbauteile für Kommunikationsnetze besteht nach der Darstellung der Parteien aus passiven Bauteilen, die in ein Datenverarbeitungsnetz auf Gebäude- oder Stockwerkebene integriert sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um verschiedene informatikgestütze Leitungswähler aller Art (einschließlich Ton-, Bild-, Datenbuchsen), Anschluss- und Verbindungskabel sowie Netzanschlusskästen und ihre Bauteile. (357) Die gründliche Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass das angemeldete Zusammenschlussvorhaben selbst unter der Hypothese, jede der verschiedenen Produktkategorien sei als eigenständiger Produktmarkt anzusehen, keine wettbewerbsrechtlichen Probleme aufwirft. Daher kann die genaue Definition des Produktmarktes oder der Produktmärkte dieser Kategorie offen gelassen werden. B.3.2 Die Definition der räumlich relevanten Märkte Die Standardsteckdosen und -trennschalter Einführung (358) Den Parteien zufolge hat der geografisch relevante Produktmarkt für den Verkauf von Steckdosen und Trennschaltern eine nationale Dimension. Die Parteien haben in ihrer Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens jedoch angegeben, dass mehrere Tendenzen, die auf dem Markt zu Tage treten, sie zu einer Internationalisierung drängten. (359) Die nationale Dimension der Märkte erklärt sich aus den beträchtlichen Handelshemmnissen, die zwischen den verschiedenen nationalen Märkten für die Einfuhr bestehen. Diese Hemmnisse sind hauptsächlich in den einschlägigen normativen Rahmenregelungen und in den Traditionen (insbesondere ästhetischer Art) der Endverbraucher und der Auftraggeber begründet. Alle diese Faktoren kommen in der aktuellen Realität der Funktionsweise des Marktes zum Ausdruck, und zwar in Bezug auf die Präsenz unterschiedlicher Akteure (Hersteller, Vertrieb etc.), ihre auf dem Markt verkauften Marken- und Referenzprodukte wie auch die Preise. Die normativen Rahmenregelungen (360) Die für Steckdosen und Trennschalter geltenden normativen Rahmenregelungen zeichnen sich durch ein weniger fortgeschrittenes Maß an Harmonisierung aus als die für die anderen Produkte der Stromversorgung, wie beispielsweise die Bauteile von Stromverteilerschalttafeln. (361) Für Steckdosen der Stromversorgung bestehen neben den baulichen Normen (wie z. B. CEI 60884-1 - internationale Norm - und HD 60884-1 - europäische Norm), die auf die Leistungskriterien und die Sicherheit der Steckdosen abstellen und integrativer Bestandteil der nationalen Normen sind, auch spezifische nationale Normen für das Anklemmen von Steckdosen an das Netz. Das Anklemmen betrifft den Abstand der Anschlussbereiche an das Stromversorgungsnetz. Diese Normen weichen von einem Mitgliedstaat zum anderen ab und dürften kurz- bis mittelfristig nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf internationaler oder europäischer Ebene werden. (362) Innerhalb des EWR gibt es hauptsächlich drei Systeme, die für das Anklemmen von Normalsteckdosen gebräuchlich sind. Das als "französisch-belgisch" bezeichnete Anklemmen ist in Frankreich, Belgien und in einigen benachbarten Gebieten in Spanien gebräuchlich. Das Anklemmen unter der Bezeichnung "Schuko" wird in Deutschland, den nordischen Ländern, Österreich, Spanien, Portugal, den Niederlanden und Griechenland angewandt, und das "British Standard" genannte Anklemmen findet im Vereinigten Königreich und in Irland Anwendung. Dänemark und Italien wenden eigene Standards an, wobei offenkundig ist, dass in Italien neben dem italienischen Standard auch Schuko-Steckdosen zur Verhinderung von Betrügereien eingesetzt werden.(108) (363) Die folgende Tabelle 16 gibt die in den EWR-Mitgliedstaaten geltenden Anklemmnormen und dazugehörigen Standards wieder: Tabelle 16 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Angaben der Parteien. (364) Der Unterschied bei den in den verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten geltenden Anklemmnormen besteht darin, dass die einem System zugehörigen Netzanschlusssteckdosen nicht in einem Land eingesetzt werden können, das ein anderes Anklemmsystem anwendet. (365) Jedoch hat sich die Annahme, dass das Vorhandensein von verschiedenen Anklemmnormen innerhalb eines Mitgliedstaates zu einer engeren als der nationalen geografischen Segmentierung führt, nicht bestätigt. Denn in zwei EWR-Mitgliedstaaten, nämlich in Spanien und Italien, bestehen zwei Anklemmsysteme nebeneinander. Jedoch ist in jedem dieser beiden Länder eine Norm weitgehend dominierend (in Italien die Norm CEI 23-16 mit 92 %; in Spanien die Norm Schuko mit 95 %), während die andere Norm auf sehr spezifische Anwendungen (in Italien wird die Schuko-Steckdose im gesamten Land als Vorrichtung zur Verhinderung von Betrügereien eingesetzt) oder ihre Verwendung auf Grenzregionen beschränkt ist (die französisch-belgische Norm in Spanien). (366) Wie bei den anderen elektrischen Niederspannungsprodukten unterliegt die Vermarktung von Steckdosen und Trennschaltern in der Praxis einer Konformitätsbescheinigung für die nationalen Qualitätsmarkenprodukte, die auf Antrag des Herstellers von der zuständigen nationalen Zertifizierungsorganisation ausgestellt wird. Den Parteien zufolge benötigt die Erlangung eines ersten Qualitätsmarkenzeichens in einem Land zwischen [2-7]* Monate und kostet etwa [1000-5000]* EUR pro Referenzartikel. Insofern ein Abkommen zwischen den betreffenden Zertifizierungsorganisationen über die gegenseitige Anerkennung besteht, werden die Qualitätsmarkenzeichen in den anderen betreffenden Ländern im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens erlangt, ohne dass erneute Erprobungsversuche vorgenommen werden müssen. Denn bei den Netzanschlusssteckdosen bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung nur innerhalb der Zone desselben Anklemmsystems (z. B. der Schuko-Zone)(109). Die Aufmachung (367) Die Untersuchung hat ebenfalls ergeben, dass sich die Aufmachung (Ästhetik und Art der manuellen Bedienung) und das Design der Steckdosen und Trennschalter je nach Mitgliedstaat unterscheiden. Da die Steckdosen und die Trennschalter die wichtigsten sichtbaren Teile der Stromversorgungsausrüstungen sind, haben die nationalen Traditionen und Geschmacksempfindungen einen prägenden Einfluss auf die Auswahlentscheidungen der Benutzer. So hat sich beispielsweise in Dänemark die von LK (dem dänischen Tochterunternehmen von Schneider/Lexel) entwickelte spezifische Aufmachung als Quasi-Standard durchgesetzt, da sie offenbar dem nationalen Ästhetikgeschmack entspricht. Die Telefon- und Fernsehanschlussbuchsen (368) Was die herkömmlichen Telefonanschlussbuchsen anbelangt, so wurde bereits erwähnt, dass diese sich durch die Tatsache auszeichnen, dass sie historische Spezifikationen der nationalen Betreiber von Telekommunikationsunternehmen erfuellen. Folglich sind unterscheiden sie sich durch ihre Anklemmkonfiguration von einem Mitgliedstaat zum anderen. Außerdem sind sie Teil von Produktpaletten, deren Design und Ästhetik (Form, Farbe) auf das nationale Geschmacksempfinden abgestimmt sind. (369) Auch die Fernsehanschlussbuchsen sind Teil von auf den nationalen Geschmack abgestimmten Produktpaletten. Zwar ist der Teil der Anklemmvorrichtungen bei Fernsehbuchsen durch die Normen EN 50083-1, EN 50083-4 et EN 50083-7 auf europäischer Ebene genormt, doch bestehen unterschiedliche nationale Standards für die Steckdosen(110). Die Präsenz der Akteure und Marken (370) Die Unterschiede in Bezug auf die Anklemmnormen und die Traditionen bei Aufmachung und Ästhetik kommen durch die erheblichen Unterschiede bei der Präsenz der verschiedenen Akteure und den Preisen für ihre Produkte in den verschiedenen Mitgliedstaaten zum Ausdruck. (371) Zunächst variiert die Präsenz der verschiedenen Hersteller auf dem Markt von einem EWR-Mitgliedstaat zum anderen beträchtlich. So hält Legrand erhebliche Marktpositionen in Frankreich, Italien, Griechenland und Portugal und in einem geringeren Ausmaße auch in Österreich, Belgien, Spanien, Irland und im Vereinigten Königreich. Hingegen ist dieses Unternehmen auf den deutschen und niederländischen sowie nordischen Märkten ganz oder fast abwesend. (372) Schneider ist durch sein Tochterunternehmen Lexel sehr stark in den nordischen Ländern positioniert, hat aber weniger ausgeprägte Marktpositionen in den meisten anderen Mitgliedstaaten, so vor allem in Österreich, Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich und Griechenland, und fehlt vollständig auf den irischen und niederländischen Märkten. (373) Von den Hauptkonkurrenten der Parteien ist allein ABB ziemlich gut in den meisten Mitgliedstaaten positioniert (nicht aber in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Portugal und im Vereinigten Königreich). Siemens ist in drei Mitgliedstaaten präsent (Österreich, Deutschland und Griechenland). Hager hat nur im Vereinigten Königreich eine bedeutenden Position. Alle anderen Akteure auf den verschiedenen Märkten sind lokale Hersteller, die jedoch erhebliche Marktanteile in ihren jeweiligen Ländern halten können (wie beispielsweise Niko in Belgien oder Simon in Spanien). (374) Die Präsenz desselben Herstellers auf verschiedenen nationalen Märkten bedeutet jedoch nicht, dass homogene Wettbewerbsbedingungen bestehen. Denn ein Hersteller ist oftmals mit verschiedenen Marken vertreten, die z. B. zu lokalen Gesellschaften gehören, die zu einem bestimmten Moment durch einen internationalen Hersteller aufgekauft wurden. So hängt die Präsenz von Schneider auf dem Markt der Steckdosen und Trennschalter im Wesentlichen mit seinem 1999 aufgekauften Tochterunternehmen Lexel zusammen, das seinerseits wiederum durch lokale Tochterunternehmen wie Alombard (Frankreich), Eljo (Schweden), Strömfors (Finnland) und andere tätig ist. Legrand betätigt sich unter der Marke Legrand in Frankreich, Belgien und Italien. Die Produkte von BTicino, dem italienischen Tochterunternehmen von Legrand, werden unter dieser Marke in Italien verkauft, und in einem geringeren Ausmaße auch in Frankreich und in anderen Ländern. ABB verwendet neben der Marke ABB lokale Marken in Deutschland (BJE), in Spanien (Niessen) und in Italien (Vimar). (375) Was die Hersteller von Fernsehanschlussbuchsen anbelangt, die nicht im Bereich von Starkstromapparaturen tätig sind, so weisen die von den Parteien vorgelegten Informationen darauf hin, dass auch deren Marktpräsenz von Land zu Land erheblich unterschiedlich ist, selbst wenn man neben den lokalen Akteuren eine gewisse Anzahl von Unternehmen feststellen kann, die auf mehreren oder den meisten nationalen Märkten präsent sind (wie Philips, Kathrein, Hirschmann, Triax). (376) Eine noch deutlichere Fragmentierung kann bezüglich der Vertriebsmärkte festgestellt werden. Wie bereits erläutert, sind die Großhändler, über die der größte Teil der Steckdosen und Trennschalter vertrieben werden, auf einer nationalen bzw. häufig sogar regionalen oder lokalen Ebene organisiert. Die Referenzprodukte und -preise (377) In Bezug auf die effektiv verkauften Produkte geht aus den von den Parteien vorgelegten Informationen hervor, dass in jeder Produktkategorie die Referenzartikel, die von Schneider und Legrand in den verschiedenen Mitgliedstaaten am meisten verkauft werden, von Land zu Land erheblich variieren. Eine beträchtliche Anzahl an Referenzartikeln, die in einem bestimmten Mitgliedstaat am meisten verkauft werden, werden in allen oder den meisten anderen Staaten überhaupt nicht angeboten. So hat Schneider keinen einzigen Referenzartikel angegeben, der unter den fünf Referenzartikel figuriert, die in mehr als einem Mitgliedstaat am meisten verkauft werden, und erklärte diese Feststellung mit den "lokalen Gewohnheiten"(111). Legrand hat insgesamt 151 Referenzartikel an Stromversorgungssteckdosen, Trennschaltern und Lichtstärkereglern (einschließlich wasser-/luftdichte Apparaturen) festgelegt, die unter den fünf Referenzartikel figurieren, die in mindestens einem Mitgliedstaat am meisten verkauft werden; davon befinden sich nur zwei Referenzartikel unter den fünf Referenzartikeln, die in drei verschiedenen Ländern am meisten verkauft werden, während acht Referenzartikel unter den in zwei Mitgliedstaaten am meisten verkauften Referenzartikeln figurieren(112). Jedoch ist festzuhalten, dass unter diesen genannten Referenzartikeln keiner ist, der in Frankreich verkauft wird, also dem Markt, auf dem Legrand die stärkste Marktposition innehat. (378) Die Preise der betreffenden Produkte variieren von einem Mitgliedstaat zum anderen erheblich, wie dies auch die folgende Tabelle 17 zeigt, welche die von den Parteien vorgelegten Durchschnittspreise für verschiedene Referenzartikel wiedergibt: Tabelle 17 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> [Nichtvertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc.]* (379) Die vorstehende Tabelle berücksichtigt nicht die Tatsache, dass die meisten Referenzprodukte, die in den verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten effektiv verkauft werden, nicht identisch sind. Jedoch führt der Vergleich der Preise der in mehreren Mitgliedstaaten verkauften Referenzartikel zu der Feststellung einer erheblichen Preisschere. Beispielsweise bei den Referenzartikeln an Steckdosen und Trennschaltern von Legrand, die unter den 5 Referenzartikeln figurieren, die in mehr als einem Mitgliedstaat am meisten verkauft werden, wurden die folgenden Unterschiede zwischen den Durchschnittsnettopreisen festgestellt(113): Tabelle 18 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> [Nichtvertrauliche Fassung: * = 0-50; ** = 50-100; *** = 100-150, etc. ]* Schlussfolgerung (380) Die relevanten Märkte für den Verkauf von Steckdosen und Trennschaltern haben eine nationale Dimension. Die wasser-/luftdichten Apparaturen (381) Den Parteien zufolge, welche die wasser-/luftdichten Vorrichtungen dem Markt der Standardsteckdosen und -trennschalter zurechnen, ist der geografisch relevante Markt national. Denn die geografische Dimension des Marktes von wasser-/luftdichten Apparaturen muss als national eingestuft werden, und zwar aus Gründen, die im Wesentlichen identisch mit denen sind, die für den Markt der Standardsteckdosen und -trennschalter gelten. (382) Außerdem ist zu erwähnen, dass die Gewohnheiten bei der Elektroinstallation in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Beispielsweise machen sie je nach Land für die gleiche Anwendung die Installation von Apparaturen als Auskragung oder als Einbau oder die Verwendung von unterschiedlichen IP (Indikator der vorgeschriebenen Abdichtung) erforderlich. So sind für die gleiche Räumlichkeit in Frankreich der IP 55, in der Schuko-Zone der IP 44 und in der British-Standard-Zoner der IP 56 gebräuchlich, wobei die jeweils höhere IP-Zahl den höheren Dichtheitsgrad angibt. Diese Unterschiede in den Gebräuchlichkeiten haben zur Folge, dass die für den Markt eines Landes hergestellten Produkte, in dem ein schwächerer IP gestattet ist, nicht in einem Land mit einem höheren IP verkauft werden können, während die Produkte mit einem höheren IP zu teuer sein könnten, um in einem größeren Umfang in einem Land vertrieben zu werden, das nur einen schwächeren IP vorschreibt. (383) So unterscheiden sich di

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.