Europäische Union

2004/138/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 — Österreichische Banken ("Lombard Club") (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2091)

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Quellenkennung: 32004D0138. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ngsabteilung in einem internen Vermerk die Situation in diesem Bereich und stellte einen "überzogenen Konditionenwettbewerb" fest. Die Umsetzung der in der Sonder-Aktivrunde vom 5. Mai 1997 besprochenen "Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Marktdisziplin" dürfte nach Einschätzung des Autors an "der Weigerung der BAWAG scheitern", die Betriebsratskonditionen auf 7 % anzuheben und die "Jubiläumsaktion" einzustellen (wie von BAWAG in der Bundesaktiv- und Passivrunde am 11. April 1997 in Aussicht gestellt, siehe Rn. 310)(350). Juni-September: gemeinsame Erfolge bei den Passivkonditionen; anhaltende Probleme im Aktivgeschäft machen eine neue "Politik der kleinen Schritte" erforderlich (314) Bei der Bundesaktiv- und Passivrunde am 20. Juni 1997 bot sich das gewohnte Bild. Während im Passivbereich die Vereinbarungen (Hoechstzinssatz für Sonderkonditionen 3,25 %, siehe Rn. 298) "weitgehendst halten", konnten im Aktivbereich "die in der letzten Runde gesteckten ehrgeizigen Ziele zum Großteil nicht erreicht" werden. Der "Versuch, den Preiskampf auf der Aktivseite zu beruhigen", war nicht von Erfolg gekrönt, die "Vereinbarungen werden nicht eingehalten". Einzig die "Vereinbarungen bei Fremdwährungskrediten scheinen zu halten und stellen derzeit kein Problem dar". (315) Angesichts dieser Situation "herrschte Einigkeit darüber, dass großartig formulierte Maßnahmenpakete nicht zielführend sind, vielmehr sind Maßnahmen in kleinen Schritten zu setzen". In diesem Sinne wurden "folgende Vereinbarungen getroffen": BAWAG werde nun doch die viel kritisierte Jubiläumsaktion "einschlafen" lassen; ohne vorherige "Abstimmung" sollten keine Medienauskünfte mehr erteilt werden; Konditionen unter 5,5 % sollten nicht bekannt gegeben werden. (316) Die BA wies außerdem darauf hin, dass Gebührenerhöhungen unmittelbar vor der Umstellung auf den Euro "nur schwer durchsetzbar" sein würden und daher "tunlichst rasch" erfolgen sollten(351). (317) Anlässlich der Freiberuflerrunde am 24. Juni 1997 wurde die Sonderaktion der BAWAG kritisiert, für Ärzte Betriebsmittelkredite zu 4,75 % anzubieten. Ansonsten herrschte über die zu verrechnenden Mindestsätze "weitgehende Einigung": 5,75 % für Betriebsmittelkredite, 5,5 % für Investitionskredite, bei SMR-gebundenen Krediten 1,25 % und bei Fixzinskrediten 1,5 % Aufschlag zum jeweiligen Referenzsatz(352). (318) Bei der Bundesaktiv- und Passivrunde am 26. September 1997 äußerte man sich hinsichtlich des Passivbereichs "zufrieden über die Konditionendisziplin", nur Tirol und Vorarlberg wurden als "Ausreißer" genannt. Nach wie vor wenig Grund zur Zufriedenheit gab hingegen die Entwicklung des Aktivbereichs, wo die "getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten" worden waren. Als "Problem" wurde aufgezeigt, dass in den betreffenden Besprechungen "nicht alle Teilnehmer Konditionsverantwortung" hatten und daher im Hinblick auf die in den Gesprächsrunden getroffenen Vereinbarungen "nicht alleinig entscheidungsbefugt" waren. Es war jedoch für alle Teilnehmer wichtig, konkrete Konditionen mit jenen Vertretern der Konkurrenzinstitute zu besprechen, die in ihren Häusern dann auch für die Festsetzung der besprochenen Konditionen verantwortlich waren. (319) Da sich die Situation im Aktivgeschäft aus Sicht der Banken seit der Bundesaktiv- und Passivrunde vom 20. Juni 1997 (siehe Rn. 314) nicht verbessert hatte, wurde die Einberufung einer Controllerrunde vorgeschlagen, die "ein Zinsenszenario erarbeiten" sollte. Das Ergebnis sollte dann "in eine Lombard-Runde eingebracht werden, damit die Marktsituation auf Vorstandsebene behandelt" werde. Dieser Vorschlag wurde "einstimmig angenommen". Außerdem wollten die Banken Mitte November 1997 - "nach vorheriger Akkordierung in einer weiteren Runde" - gemeinsam versuchen, durch eine Erhöhung der Passivkonditionen um 0,5 % ein "Signal für eine Anhebung zu setzen", um in der Folge eine "dringend notwendige Erhöhung" der Aktivzinsen durchsetzen zu können. Eine "detaillierte Besprechung der Umsetzung soll Mitte November" 1997 stattfinden (siehe Rn. 323). (320) Schließlich kamen noch die Gebühren zur Sprache. Hier warf bereits die Euro-Umstellung ihre Schatten voraus: Die BA machte darauf aufmerksam, dass Gebührenerhöhungen angesichts der zu erwartenden erhöhten Wachsamkeit von "Preiskommissionen" unmittelbar vor der Euro-Umstellung "nur schwer durchsetzbar sein" würden und "daher tunlichst rasch" erfolgen sollten(353). November-Januar: gemeinsame Erhöhung langfristiger Spareinlagen, der Sonderkonditionen und der Aktivkonditionen, anhaltende Diskussion über den Basiszinssatz und Maßnahmen zur Verschleierung der Absprachen (321) Die Teilnehmer der Wiener Aktiv- und Passivrunde kamen anlässlich ihrer Sitzung am 4. November 1997 zur "einhelligen Auffassung", die Zinsen für Kapitalsparbücher mit fünfjähriger oder längerer Laufzeit um 0,125 % bis 0,25 % anzuheben. Auch wollten die Banken versuchen, den Basiszinssatz von 1,5 % um 0,125 % bis 0,25 % sowie die bonifizierten Spareinlagen um 0,25 % zu senken, wobei dazu die "Meinungen nicht ganz einheitlich" waren. In der Bundesaktiv- und Passivrunde am 13. November 1997 (dazu Rn. 323) sollte daher "versucht werden, zu einer einheitlichen Auffassung inkl. Argumentation zu kommen". (322) Danach besprachen die Banken die möglichen Konsequenzen der am 30. Juni 1997 bei der Europäischen Kommission gegen einige Banken eingebrachten und in der Folge in österreichischen Medien ausführlich kommentierten Beschwerde wegen vermuteter Absprachen (siehe Rn. 14). Der BA-Vertreter empfahl in diesem Zusammenhang, dass von den Gesprächsrunden "keinerlei Protokolle mehr angefertigt werden". Auch interne Aufzeichnungen über die Gesprächsrunden gelte es zu "vermeiden bzw. umzubenennen", etwa in unverdächtig klingende "Marktbeobachtungen". Die Rechtsabteilung eines teilnehmenden Instituts befürwortete schließlich auch die "Vernichtung bestehender Alt-Protokolle". Zu diesem Zweck ersuchte der Verfasser des HYPO-internen Sitzungsberichts sämtliche Empfänger, den Bericht "nach erfolgter Lektüre an den Verfasser zurückzusenden, wo für die nachfolgende Vernichtung Sorge getragen wird"(354). (323) Bei der Bundesaktiv- und Passivrunde am 13. November 1997 wurden "die in der letzten Sitzung ins Auge gefassten Maßnahmen im Spareinlagenbereich" (siehe Rn. 318) erneut diskutiert. Es wurden dabei "folgende Ergebnisse" erzielt: "Einhellige Pro-Auffassung" betreffend Anhebung der Zinsen für Kapitalsparbücher mit fünfjähriger oder längerer Laufzeit um rund 0,25 %. Die BA schlug erneut die Senkung des Basiszinssatzes auf 0,25 % vor. Doch wie schon in der letzten Wiener Aktiv- und Passivrunde am 4. November 1997 (siehe Rn. 321) konnte dazu "keine Einigkeit" erzielt werden. Allerdings sei dieses Thema damit "nicht ad acta gelegt", sondern werde "noch geklärt" bzw. "weiter verfolgt werden". Schließlich zeigten sich BA, CA, Erste, PSK und BAWAG zur Senkung der bonifizierten Einlagen um 0,25 % noch im Jahr 1997 entschlossen. Die Raiffeisengruppe, NÖ Hypo, ÖVAG sowie die Bundesländervertreter (Kärnten, Steiermark, Salzburg) äußerten diesbezüglich allerdings "Skepsis". In den an die Gesprächsrunde anschließenden "zum Teil 4-Augengesprächen" zeigte sich jedoch ansatzweise, dass auch diese "Skeptiker zum Mitziehen bei dieser Maßnahme bereit" wären, wenn die Großinstitute die Erhöhung im vereinbarten Umfang durchführten. (324) Im Aktivgeschäft gaben alle Institute bekannt, die Zinssätze für ab 1. März 1998 vergebene Privatkredite um 0,25 % bis 0,5 % anzuheben. Bereits bestehende Kredite würden um 0,375 % angehoben, die Obergrenze sollte zwischen 7 % und 8 % liegen. Für Wohnbau-Privatkredite sollte die "absolute Untergrenze" bei 6 % liegen(355). (325) Bei der am selben Tag stattfindenden Zahlungsverkehrsrunde wurde nochmals - wie bereits in der Bundesaktiv- und Passivrunde am 26. September (vgl. Rn. 320) - auf die "wichtige Problematik" der "Preisbeobachtungskommissionen von VKI(356), AK(357) und EU zur Euro-Umstellung" hingewiesen, welche ab Sommer 1998 Preiserhöhungen "problematischer" machten. Die Vertreter aller teilnehmenden Banken kündigten daher an, die Gebühren für Scheckkarten schon ab 1998 auf mindestens 250 ATS, für Zahlscheine auf 10 ATS (eigenes Institut) bzw. 20 ATS (fremde Institute) sowie für Scheckeinreichungen auf 9 ATS bis 10 ATS anzuheben(358). (326) Am 20. November 1997 gab der BA-[Vertreter] in einem Interview die geplante Erhöhung der Kreditzinsen um voraussichtlich 0,5 % bekannt. In der Öffentlichkeit wurde diese Ankündigung jedoch kritisiert, worauf der BA-[Vertreter] beteuerte, dass die Kreditzinsen 1997 nicht mehr erhöht würden. Auch die - von der BA in der Bundesaktiv- und Passivrunde am 13. November 1997 vorgeschlagene - Senkung des Basiszinssatzes sei nach Aussage des [...] BA-[Vertreters] kein Thema. (327) In der Öffentlichkeit wurde im Zusammenhang mit dieser geplanten Erhöhung der Kreditzinsen der Verdacht von Absprachen geäußert. Indes, gegenüber den Medien wollten die Banken "von Zinsabsprachen [...] nichts wissen"(359). (328) Am 18. Dezember berichtete die Abteilung Privatfinanzierungen der CA, dass "die meisten großen Mitbewerber (BA, Erste, BAWAG) bereits Zinssatzerhöhungen" - wie in der Bundesaktiv- und Passivrunde am 13. November 1997 besprochen (siehe Rn. 324) - durchgeführt hätten und schlug daher vor, ebenfalls die Aktivzinsen zu erhöhen. Diese Erhöhungen würden "unter Berücksichtigung der beabsichtigten Vorgangsweise unserer großen Mitbewerber" erfolgen(360). 11. CHRONOLOGISCHE DARSTELLUNG 1998 (329) In der internen "Info zum Lombard-Club 11.2.1998" an den PSK-[Vertreter] berichteten die zuständigen Verantwortlichen, dass alle Institute im Wiener Raum (Ausnahme: BAWAG) die Zinssätze für Spareinlagen im Januar gesenkt hatten. Gleichzeitig wurden die Zinsen für langfristige Sparbücher sowie die Standardkonditionen für Privatkredite (um 0,5 %) angehoben (siehe Rn. 323)(361). März: erfolgreiche gemeinsame Senkung der Sonderkonditionen; zu großer Abstand zu den Bundesländern (330) Am 5. März 1998 trafen einander Bankenvertreter in der Wiener Aktiv- und Passivrunde und konnten ebenfalls feststellen, dass die Senkung der Sonderkonditionen um 0,25 % jedenfalls am Wiener Platz "von praktisch allen Marktteilnehmern Jänner/Februar durchgeführt [wurden] und halten", weshalb die Situation im Raum Wien "als stabil und einheitlich bezeichnet werden" könne. Bei den Gruppen- und Betriebsratskonditionen verlief die Senkung hingegen "nicht ganz wunschgemäß". Bei den Kapitalsparbüchern mit langer Laufzeit war die Absicht der Teilnehmer "relativ einheitlich" auf eine Zinsensenkung gerichtet (Hoechstzinssatz für Kapitalsparbücher mit siebenjähriger Laufzeit sollte 5 % betragen). Auf der Aktivseite bestätigten die Bankenvertreter, dass die Kreditzinsen um etwa 0,5 % erhöht worden seien (siehe Rn. 324). (331) Bei der Bundesaktiv- und Passivrunde am 22. April 1998 äußerten die Bankenvertreter Zufriedenheit über die relativ einheitliche Höhe der Passivzinsen für Sonderkonditionen um 3,25 %. Während im Wiener Raum die Sonderkonditionen "im Rahmen was zuletzt vereinbart wurde" blieben, lagen die in den Bundesländern jeweils vereinbarten Hoechstzinssätze teilweise um 0,5 % darüber. Dieser Abstand wurde als "zu hoch" betrachtet, weshalb versucht werden sollte, "in regionalen Runden den Abstand zw. Wien und den Bundesländern zu verringern". Konkret sollten die "regionalen Runden in den Bdsld. Absenkungen machen", und "wenn möglich sollte auf [leitender] Ebene Einfluss geübt werden". (332) BA und RBW ventilierten schließlich eine Senkung des Basiszinssatzes, jedoch nur "in gemeinsamer Aktion mit sämtlichen anderen Banken". Bei einer "akkordierten Vorgangsweise mit allen Großinstituten könnte eine Absenkung ebenfalls in den Sommermonaten erfolgen". Zu diesem Thema sollte sich die "4er Runde Wien", bestehend aus BA, CA, Erste und BAWAG treffen. Nach Angaben der BA hat dieses Treffen jedoch nicht stattgefunden. Der nächste Termin wurde für den 25. Juni 1998 festgelegt(362). (333) Anlässlich der Controllerrunde am 19. Mai 1998 machte der BA-Vertreter die übrigen Teilnehmer erneut darauf aufmerksam, dass er von der Rechtsabteilung seines Instituts "auf die Problematik der Protokolle zu den Controllerrunden im Hinblick auf kartellrechtliche Bedenken" hingewiesen worden sei. Es werde "daher kein Protokoll zur gegenständlichen Besprechung geben"(363). 12. SONDERRUNDEN (AUSWAHL) 12.1. Exportclub, Exportlombard (334) In dieser Gesprächsrunde wurden Fragen - insbesondere Konditionen - der Exportfinanzierung besprochen. Neben den großen, auch an den übrigen Runden beteiligten Banken waren in dieser Runde auch die Auslandsbanken - durch die Centro Internationale Handelsbank AG ("Centro") - vertreten. Deren Aufgabe war es, nach den Besprechungen des Exportclubs "die Auslandsbanken entsprechend zu instruieren". Anträge einzelner Auslandbanken auf Teilnahme wurden daher abgelehnt(364). (335) Einzige Ausnahme waren Schoellerbank, die wegen deren verstärkter Aktivitäten in diesem Bereich aufgenommen worden war, und Internationale Bank für Außenhandel (IBA), die zunächst als "Konditionenbrecher" agierte und deshalb Anfang 1994 in den Exportclub aufgenommen wurde. Die im Exportlombard vertretenen Banken erhofften sich durch diese Maßnahme, IBA "zur Räson zu bringen"(365). (336) Wichtiges Thema der Sitzungen war regelmäßig die so genannte Hausbankenspanne. Damit ist der von der OeKB bzw. vom Exportfonds als Förderstellen bei geförderten Krediten vorgegebene Hoechstaufschlag (seit 1994 0,5 %) zum Refinanzierungszinssatz gemeint. Dieser Zinsaufschlag kann von den Banken gegenüber ihren Kunden (den Exporteuren) unterschritten werden, was im Verhältnis zwischen Banken und OeKB/Exportsfonds naturgemäß zulasten der Banken geht. Das Ausmaß der Unterschreitung des Hoechstaufschlags war daher ein wichtiger Wettbewerbsparameter. Wie in den anderen Bereichen des Bankgeschäfts lag es daher aus Sicht der Banken nahe, auch in diesem Bereich untereinander "Mindestspannen" festzulegen, um eine "gewisse Beruhigung" des Wettbewerbs herbeizuführen(366). (337) Schon im Jahr 1992 waren im Exportclub "Absprachen hinsichtlich künftiger Mindestkonditionen (Hausbankenspanne) für Exportkredite getroffen" worden, die zu einer Anhebung von damals 0,125 % auf zunächst 0,25 % und schließlich auf 0,5 % führen sollten. Beim Exportclub vom 27. Januar 1994 berichteten die Teilnehmer zunächst von ihrem "Erfolg" bei der "Anhebung der Spannen" sowie der Einführung der "Avalprovision" bzw. der "Bereitstellungsprovision", wie vom "[...]Lombard empfohlen". Allerdings gab es einige "Sünder" und "Preisbrecher", zu denen damals vor allem die IBA zählte (siehe Rn. 335). Die CA beklagte beispielsweise, einen Kunden verloren zu haben, weil zwei andere Institute "mit extremen (nicht absprachegemäßen) Konditionen" operiert hätten(367). (338) Die österreichischen Mitglieder des Exportclubs zeigten sich zum Teil skeptisch hinsichtlich der Zusagen der Auslandsbanken. Zwar hatte deren Vertreter, die Centro, berichtet, dass "die Auslandsbanken mit einer Ausnahme erklärt haben, gleichfalls die vereinbarten Mindestkonditionen nicht zu unterschreiten", doch mussten die übrigen Banken feststellen, dass einige Auslandbanken die vereinbarten Spannen "fallweise unterlaufen". Die von Centro übermittelte Zusage werde "daher hinterfragt werden"(368). (339) Anlässlich des Treffens vom 23. November 1994 mehrte sich die Kritik an jenen Instituten, die "zur Akquisition" neuer Kunden die "vereinbarten Spannen" unterschritten und "Hausbanken-Bonifikationen" anboten. Die CA beklagte, dass sie immer wieder Geschäfte an Konkurrenten verliere, weil sie sich - im Unterschied zu anderen Instituten - "strikt an die Absprachen" hielte(369). (340) Bei ihrem Treffen am 16. März 1995 hielten die Teilnehmer "folgende Mindestspannen" fest: 0,25 % für nicht unterlegungspflichtige bzw. 0,5 % für unterlegungspflichtige Finanzierungen, in Ausnahmefällen jedenfalls mindestens 0,375 %; 0,375 % bei G3/G9 Finanzierungen(370) bei 20 %iger Unterlegungspflicht. (341) Der Exportklub vom 15. Mai 1996 präzisierte die [auf leitender Ebene] vorgenommene "Festlegung der Hausbankenspanne" (siehe Rn. 248). Dabei wurde "übereinstimmend festgehalten", dass die im Lombardclub für das nicht unterlegungspflichtige Geschäft vereinbarten 0,25 % "nur für Neugeschäft" gälten und bestehende Vereinbarungen unverändert blieben ("Mindestspanne jedoch 12,5 Basispunkte"). Für das übrige Exportfinanzierungsgeschäft gelte "die volle Hausbankenspanne", also 0,5 %(371). 12.2. Zahlungsverkehr (342) Die österreichischen Banken pflegten sowohl bezüglich des inländischen als auch des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs einen regelmäßigen Informationsaustausch. Bei den regelmäßigen Besprechungen im Rahmen der Bankenrunde Ausland, an der die Großbanken, Vertreter der Bundesländerinstitute sowie der Auslandsbanken teilnahmen, wurden unter anderem die Höhe der Überweisungsspesen, der Akkreditivprovisionen sowie der Interbankgebühren festgelegt. Auch im Organisationskomitee der österreichischen Kreditinstitutsverbände (ORG) wurde unter anderem die Höhe der Überweisungsspesen sowie der Interbankgebühren besprochen. (343) In der Bankenrunde Ausland am 21. April 1994 sprachen sich die Teilnehmer für eine Erhöhung der Überweisungsspesen von 70 ATS auf 80 ATS aus. Am 23. Juni 1994 sollten "sich alle Institute darüber einig sein und den Einführungstermin fixieren" (siehe dazu Rn. 344). Weiter wurden veränderte Provisionen für einfache Akkreditive sowohl in Schilling als auch in fremder Währung (jeweils Prozentsatz und Mindestprovision) "einstimmig angenommen". Dieses Ergebnis wurde an das ORG weitergeleitet (siehe dazu Rn. 347). Der gemeinsame "Inkasso-Tarif für den Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr" (Inkasso-Tarif) sollte "nach nochmaliger Diskussion" in der kommenden Runde "am 1.9.1994 in Kraft treten". Schließlich wurde der Konditionentarif für Interbankgebühren und Spesen bzw. Valutierungen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern "einstimmig angenommen"(372). (344) In der Bankenrunde Ausland am 23. Juni 1994 beschlossen die Teilnehmer zunächst die Anhebung der Überweisungsspesen zwischen Inlandsbanken von 70 ATS auf 80 ATS (vgl. Rn. 343). In diesem Zusammenhang "wurde auf die kartellrechtlichen Aspekte hingewiesen". Die Erörterung des Inkasso-Tarifs gedieh soweit, dass in der nächsten Runde (am 22. September 1994, siehe Rn. 345) "Einigung erzielt" werden und der "endgültigen Fixierung des Inkasso-Tarifs nichts mehr im Wege" stehen würde(373). (345) Tatsächlich beschlossen die Teilnehmer der Bankenrunde Ausland am 22. September 1994 den Inkasso-Tarif. Dieser legt die Inkassogebühren für Schecks, Wechsel und andere einfache Rimessen sowie die Wertstellung für diese Instrumente fest. Die für Scheckinkassi festgelegten Gebühren gelten außerdem auch für das Einzugsermächtigungsverfahren im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Im Zusammenhang mit dem Inkasso-Tarif erinnerte der BA-Vertreter daran, dass die Erhöhung der Inkassogebühr für auf inländische Banken gezogene Schecks "bereits vor zwei Jahren diskutiert", dann aber "bis nach Erhöhung der Überweisungsspesen verschoben" wurde. Nachdem nun die Überweisungsspesen erhöht worden waren (siehe Rn. 344), "einigt sich die Runde schließlich, die Erhöhung [von 30 ATS auf 40 ATS] per 1.2.1995 vorzunehmen"(374). (346) Die Frage, "ob die Banken mit der Festsetzung eines Interbankentarifes gegen das Kartellgesetz verstoßen", wurde in der Sitzung der Bankenrunde Ausland am 24. November 1994 zwar besprochen, konnte aber "nicht sofort geklärt werden". Dazu sollte eine eigene Runde eingesetzt werden(375). (347) In der ORG-Sitzung am 4. Oktober 1994 wurde zunächst die - im Wissen um die "kartellrechtlichen Aspekte" - beschlossene Erhöhung der Überweisungsspesen (siehe Rn. 345) formal zur Kenntnis genommen. Diese Erhöhung sollte auch jenen Instituten mitgeteilt werden, "die in den diversen Bankenrunden nicht vertreten sind". Auch bei dieser Sitzung wies ein Teilnehmer "auf die Kartellrechtsproblematik hin" und hielt fest, dass "in der EU grundsätzlich eine andere Rechtsansicht dazu vorherrscht". Die Rechtsabteilungen sollten daher "diese EU-Problematik prüfen"(376). (348) In der Bankenrunde Ausland am 2. März 1995 kamen die Teilnehmer überein, die "allfälligen Auswirkungen zum EU-Kartellrecht" auf die Gesprächsrunden "zu gegebener Zeit zu prüfen"(377). Diese Prüfung erfolgte dann im Rahmen eines internen Gutachtens der GiroCredit vom 13. April 1995 (siehe dazu Rn. 349). (349) Anlässlich der Bankenrunde Ausland am 11. Mai 1995 wurden die "kartellrechtlichen Aspekte einer Interbanken-Preisabstimmung" anhand eines offenbar von der GiroCredit erstellten internen Gutachtens vom 13. April 1995 diskutiert. Dieses Gutachten prüfte die Frage, ob die "regelmäßig im Rahmen der Bankenrunde Ausland geführten Gespräche, bei denen die Interbankpreisgestaltung zwischen den österr. Banken abgestimmt wird, kartellrechtlich bedenklich sind". Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass diese Absprachen sowohl nach österreichischem als auch nach europäischem Wettbewerbsrecht als Kartell zu qualifizieren sind und weist abschließend auf die Möglichkeit der "Einleitung von Untersuchungsmaßnahmen der EU-Kommission und Verhängung empfindlicher Strafen" hin(378). (350) Am 15. April 1997 stimmten die Teilnehmer des ORG "einstimmig" der Anhebung der Wechselgebühren, im Rahmen des "Inkasso-Tarifs", im Zwischenbankverkehr zu(379). (351) Bei ihrer Sitzung am 22. April 1997 "beschlossen" die Teilnehmer der Bankenrunde Ausland "einstimmig" das so genannte "grenzüberschreitende Einzugsermächtigungsverfahren"(380). 12.3. "Regionale Runden" bzw. Bundesländerrunden (352) Das von den Banken errichtete Netzwerk umspannte das gesamte Hoheitsgebiet Österreichs. Um den "örtlichen Geltungsbereich" der in Wien getroffenen Vereinbarungen auch auf die "Bundesländer zu erstrecken" und durch eine solche "flächendeckende" Umsetzung die "größtmögliche Breitenwirkung" zu erzielen, hatten die Banken zahlreiche Gesprächsrunden in allen Bundesländern eingerichtet(381). Aufgabe dieser Runden war es, für ihren jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu treffen, sei es durch Umsetzung der im Lombardclub sowie in den Wiener Runden getroffenen Vereinbarungen, sei es durch deren Anpassung an die jeweiligen regionalen Verhältnisse oder aus eigener Initiative. (353) Fallweise fand die hierarchische Anordnung von "Lombard"- und Fachgesprächsrunden ihre spiegelbildliche Entsprechung in den Bundesländern. So trafen einander etwa in Oberösterreich für Konditionen zuständige Bankenvertreter "im Auftrag der Linzer-Lombardrunde" zu einem "Abstimmungstermin über die Wohnbaukonditionen". Nachdem darüber Einigung erzielt worden war, wurde die erforderliche Sparzinsensenkung um 0,25 % erörtert, wozu "allerdings die Ergebnisse der nächsten Konditionenrunde auf Wiener und Linzer Ebene noch abzuwarten" seien(382). (354) Grundsätzlich galten in den Bundesländern die von den jeweils zuständigen regionalen Runden - im Rahmen so genannter "Platzabkommen" - vereinbarten Konditionen, die in der Regel etwas unter den in Wien vereinbarten lagen. Dieser Abstand wurde von den Banken bisweilen als "zu hoch" betrachtet, weshalb versucht werden sollte, "in regionalen Runden den Abstand zw. Wien und den Bundesländern zu verringern". Konkret sollten die "regionalen Runden in den Bdsld. Absenkungen machen", und "wenn möglich sollte auf [leitender Ebene] Einfluss geübt werden"(383). Anlässlich des Minilombards am 25. Juni 1996 wurde "einvernehmlich festgehalten, dass in den Bundesländern die jeweils vor Ort besprochenen Konditionen Gültigkeit haben" und, obwohl von den in Wien getroffenen Vereinbarungen abweichend, "als Übergangslösung akzeptiert werden". Ziel bleibe aber "die Anpassung an die Regel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.