Europäische Union

2004/138/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 — Österreichische Banken ("Lombard Club") (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2091)

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Quellenkennung: 32004D0138. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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atz-Ausreißer" zu beobachten gewesen. Außerdem wurde der Vorschlag der CA betreffend die Einführung einer neuen "Sparbuchgebühr" diskutiert. Als Einführungsdatum wurde dafür 1997 ins Auge gefasst. BA, CA und Erste wollten einen Hinweis darauf schon jetzt in die Sparbuch-Urkunde drucken. Es wurde schließlich vereinbart, anlässlich der nächsten Bundesaktiv- und Passivrunde im September 1996 dieses Thema nochmals zu erörtern(316). September: "Kampfkonditionen" der deutschen Schoellerbank und deren mögliche Einbindung in die Absprachen als Reaktion darauf.; Korrektur der Vereinbarung über Untergrenzen bei Fremdwährungskrediten (273) Anlässlich einer Senkung des GOMEX-Satzes fand am 3. September 1996 eine Privatkreditrunde statt, bei der sich alle teilnehmenden Banken "einig" waren, die Zinsen im Privatkreditbereich nicht zu senken. (274) Zufriedenheit herrschte über den Umstand, dass "die im Juni 1996 vereinbarten Zinssätze größtenteils eingehalten" worden seien und nur von kleineren bzw. regional tätigen Instituten "Kampfkonditionen" angeboten würden. Hier fiel vor allem die (seit ihrer Übernahme durch die Bayerische Vereinsbank(317) im Jahr 1992) deutsche Schoellerbank(318) unangenehm auf, die bei ihren Versuchen, in diesem Segment Marktanteile zu gewinnen, "ausschließlich auf Kampfkonditionen" zurückgriff. Mangels Teilnahme an den Absprachen (weil als "Auslandsbank" davon ausgeschlossen) ergaben sich jedoch "keinerlei Abstimmungsmöglichkeiten", weshalb die österreichischen Banken erwogen, nun doch einen Vertreter dieser Bank in die nächste Privatkreditrunde einzuladen. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschieden sich die Banken schließlich gegen die Teilnahme der Schoellerbank: Der Konkurrenzdruck durch Schoellerbank sei nämlich "noch verkraftbar", während es auf der anderen Seite "als negativ zu bewerten" sei, wenn "Schoeller genau weiß, was in diesen Runden besprochen wird". (275) Bei den Fremdwährungskrediten erwies sich die vereinbarte Untergrenze von 2 Mio. ATS als am Markt "nur schwer durchsetzbar". Man "einigte sich" daher auf eine neue Mindestkreditsumme von 1 Mio. ATS. "Einig" war man sich auch, dass bei den Fixzinskrediten "die zuletzt vereinbarten Sätze nicht zu halten" seien. Es wurden daher "folgende neue Mindestkonditionen beschlossen": 6,375 % für drei Jahre Laufzeit, 7 % für fünf Jahre, 7,5 % für sieben Jahre und 7,75 % für zehn Jahre. Für Freiberufler sollten um 0,25 % tiefere Sätze gelten. Bei Medienanfragen sollte stets ein um 0,5 % höherer Zinssatz angegeben werden. (276) Schließlich teilte die BA noch mit, von Ende September bis Mitte November 1996 einen höherverzinsten Sonderkredit anbieten zu wollen. Da dies der Vereinbarung vom Mai 1996 widersprach, Sonderaktionen zu unterlassen (siehe Rn. 248), führte diese Ankündigung "zu sehr starken Einwänden seitens der Vertreter von CA, Erster und ÖVAG"(319). (277) In einem internen Vermerk [eines Vertreters] der CA-Privatfinanzierungsabteilung an ein Vorstandsmitglied vom 6. September 1996 wird [Vertreter] bei BAWAG, als "wichtiger Gesprächspartner in Konditionenangelegenheiten" und "gewiegter Taktiker und sehr geschickter Verhandler" auf diesem Gebiet beschrieben(320). (278) Beim Lombardclub vom 11. September 1996 diskutierten die [Vertreter] über die Praxis bei der Gewährung von Barvorlagen gegenüber Sozialversicherungsträgern. Die Raiffeisen-Landesbanken wurden kritisiert, weil sie keinen Aufschlag verrechneten, was als "aggressive Kondition" gesehen wurde. In Hinkunft sollten Mindestzuschläge verrechnet werden(321). September: Die "Sparbuchgebühr" als gemeinsame Ertragschance (279) "Schwerpunkt der Diskussion" in der Wiener Passivrunde am 24. September 1996 war die Einführung einer neuen Sparbuchgebühr. Damit diese Chance für eine "neue gemeinsame Ertragschance" genützt werden könnte, führte die BA in einer Diskussionsunterlage die wichtigsten Elemente einer solchen neuen Gebühr an: sie müsse "ertragsoptimal" sein, dürfe weder "Ausnahmen" noch "Fluchtmöglichkeiten" bieten und sollte "umgehend" und "gemeinsam" eingeführt werden. Angesichts der "hohen Sensibilität" dieses Themas wurde zunächst aber nur Grundsätzliches besprochen (z. B. Höhe der Gebühr zwischen 30 ATS und 60 ATS). Da allseits Interesse an dieser neuen Gebühr bestand, sollte dieses Thema in der kommenden Bundespassivrunde am 12. November 1996 vertieft werden. Bis dahin sollten konkrete "Lösungsvorschläge" ausgearbeitet und allenfalls bereits "vorsichtig und in begrenztem Rahmen" die Akzeptanz bei Kunden ausgelotet werden. Auch die "[Vertreter] im Lombardclub" sollten befasst werden(322). September: Manöverkritik - gemeinsame Erfolge bei den Aktiv- und Passivkonditionen für Privatkunden, Unzufriedenheit mit der Situation bei den Firmenkunden (280) Die Teilnehmer der Wiener Passivrunde am 24. September 1996 gaben sich weiter "zufrieden über die aktuelle Spareinlagensituation, wobei insbesondere die eingehaltene Disziplin auf dem Wiener Markt [Hoechstzinssatz 3,5 %] unterstrichen wurde". Die regional auftretenden "Ausreißer" wurden "nicht als dramatisch empfunden". Jene Institute, die "entgegen dem ursprünglichen Konsens" höher verzinste Sparbücher auf den Markt gebracht hatten, "bedauern diesen Schritt nunmehr und denken an entsprechende Reparaturen"(323). (281) Nicht nur im Passivbereich, sondern auch bei den Privatkrediten hatten die Banken Grund zur Zufriedenheit. Bei der Privatkreditrunde am 8. Oktober 1996 wurde "allgemein festgehalten, dass die vereinbarten Zinssätze halten. Auch die Mindestbearbeitungsgebühr kann umgesetzt werden"(324). (282) Anders stellte sich jedoch die Situation im Firmenkundenbereich dar, wo es den Banken trotz der "seit Jahresbeginn laufenden Bemühungen" nicht gelang, die "Konditionen auf breiter Ebene zu verbessern". Zwar konnten "insbesondere im Wiener Raum Erfolge" erzielt werden, doch führte die "aggressive" Konditionenpolitik vor allem lokaler Banken zu einem "Abbröckeln der vereinbarten Mindestmargen". Außerdem erwies sich die bisher geübte Praxis, Mindestzinssätze zu vereinbaren, als kontraproduktiv, weil diese am Markt - wie [auf Controllerebene] befürchtet (vgl. Rn. 267) - als Standardsätze verstanden wurden. Aus diesem Grund wurden vom Minilombard am 2. Oktober 1996 "diesmal keine konkreten Konditionenempfehlungen verabschiedet"(325). (283) Auch beim Lombardclub am 9. Oktober 1996 gaben die [Vertreter] ihrem Ärger über die "Konditionen-Disziplinlosigkeit" Ausdruck. "[...] [GiroCredit-[Vertreter]] wird die 20 größten Banken einladen - ernsteres Gespräch"(326). Oktober-Dezember: gemeinsame Senkung der Passivkonditionen, vorläufiger Verzicht auf Einführung der "Sparbuchgebühr" (284) Am 25. Oktober 1996 trafen einander die Bankenvertreter zu einer außerordentlichen Wiener Passivrunde, um eine Senkung der Zinsen für Kapitalsparbücher zu diskutieren. Dabei wurde übereinstimmend eine Absenkung um 0,25 % bis 0,5 % befürwortet. Ausnahme war wieder die BAWAG, die zu keiner Senkung bereit war. Die übrigen Banken wollten jedoch nur dann die Zinsen senken, wenn die BAWAG "auf [leitender] Ebene zu einer Änderung ihrer Meinung bewegt werden" könne. Die Runde ging daher diesmal ohne "konkrete Ergebnisse" auseinander. Die hier geführten Diskussionen sollten aber als Grundlage für die Bundesaktiv- und Passivrunde am 12. November 1996 dienen (dazu Rn. 286), wo "österreichweit ein Konsens" gefunden und an den "[...]Lombard am 13. November 1996 entsprechende Empfehlungen" ausgearbeitet werden sollten(327). (285) Bei der Controllerrunde am 8. November 1996 berichtete der Erste-Vertreter, dass man [leitende Vertreter] der Ersten intern aufgefordert habe, angesichts der "aggressiven Konditionenpolitik von BAWAG und PSK mit [...] [leitenden Vertretern] von BAWAG und PSK zu reden...(Lombardclub?)". Dann regte die Erste eine Senkung der Sparzinsen um 0,25 % bis 0,5 % an, was von den anderen Banken "wohlwollend aufgenommen" wurde. Die BA erbot sich außerdem, "in der nächsten [Runde auf leitender Ebene] (Mitte November) einen Vorstoß in dieser Richtung zu machen"(328). (286) Als "Vorgespräch zum Lombardtermin am 13.11.1996" fand am 12. November 1996 eine Bundesaktiv- und Passivrunde statt. Wie schon zuvor in der Controllerrunde (vgl. Rn. 285) kündigte BA an, im "Lombard eine Senkung aller Spareinlagenkonditionen um einen 1/4 %-Punkt [...] vorschlagen" zu wollen. Nach eingehender Diskussion kamen die Institutsvertreter überein, dass die [Vertreter] im Lombard Club folgende Zinssenkung bei den Spareinlagen beschließen sollten: bonifizierte Spareinlagen um 0,25 %, kurzfristige Kapitalsparbücher um 0,25 %, langfristige um 0,5 %. Das Ergebnis der "[...]" im Lombardclub sollte dann in der darauf folgenden Woche im Rahmen einer Passivrunde "erörtert werden" (dazu genauer bei Rn. 289). (287) Weiteres Gesprächsthema war die Einführung der Sparbuchgebühr (siehe dazu Rn. 279). Diesbezügliche interne Überlegungen hätten ergeben, dass die Einführung einer solchen Gebühr auf rechtliche Schwierigkeiten stoßen würde und jedenfalls nur "im Rahmen einer auf breitester Ebene abgestimmten Aktion in Frage" käme. Im Übrigen bestuende die Gefahr, dass sich diese Gebühr "zu einem konkurrenzpolitischen Instrumentarium" entwickeln könnte. Man wolle das Projekt daher derzeit nicht weiterverfolgen. Außerdem müssten im Fall der Aufhebung der Anonymität von Sparbüchern ohnehin neue Sparbuch-Urkunden ausgestellt werden, was einen "idealen Anlass" für die Einführung einer solchen Gebühr bieten würde(329). (288) Beim Lombardclub [...] am 13. November 1996 wurde dann die besprochene Senkung der Kapitalsparbuchzinsen um 0,5 % bis 0,25 % sowie eine generelle Senkung der bonifizierten Spareinlagen um 0,25 % "akkordiert"(330). [Ein Vertreter] der CA-Privatkreditabteilung berichtete am selben Tag an ein CA-Vorstandsmitglied, dass "zwischen CA und BA auf dem Konditionensektor größtmögliche Übereinstimmung" herrsche(331). (289) Nachdem der "Lombardclub grünes Licht für eine Spareinlagensenkung noch im heurigen Jahr gegeben" hatte, fand, wie bereits in der Bundesaktiv- und Passivrunde vom 12. November 1996 vereinbart (siehe Rn. 286), am 18. November 1996 eine "diesbezügliche Abstimmrunde" statt. Dabei gaben "praktisch alle" Bankenvertreter bekannt, die Senkung um 0,25 % (bei langen Laufzeiten) "möglichst umgehend" umsetzen zu wollen. Der Hoechstsatz für Sonderkonditionen sollte demnach bei 3,25 % (Wiener Raum) bzw. 3,5 % (Bundesländer) liegen. Als Durchführungstermine gaben Erste 30. November bis 4. Dezember, CA 5. Dezember, BA 25. bis 29. November, PSK vor Mitte Dezember, GiroCredit Ende November/Anfang Dezember, Hypo-Verband 30. November bis 5. Dezember, ÖVAG 1. Dezember und RBW 4. Dezember an. BAWAG würde mit einer "gewissen zeitlichen Verzögerung noch vor Jahresende mitziehen"(332). (290) Tags darauf, am 19. November 1996, fand nach längerer Zeit wieder eine eigene Freiberuflerrunde statt, da sich deren "Eingliederung in die Privatkreditrunde nicht sehr bewährt" hatte. Dabei wurde besprochen, sich "an die gestrigen Beschlüsse der Passivrunde [zu] halten", also die Hoechstsätze für Sonderkonditionen auf 3,25 % bzw. 3,5 % zu senken (siehe Rn. 289). Hinsichtlich der Aktivkonditionen wollte man sich bemühen, Betriebsmittelkredite nicht unter 6,25 % und sonstige Finanzierungen nicht unter 6 % zu vergeben, mindestens 1 % Beratungsgebühr zu berechnen, keine Fixzinskredite unter drei Jahren Laufzeit sowie keine Fremdwährungskredite unter Gegenwert 1 Mio. ATS anzubieten. NÖ Hypo wurde für deren "aktuelle Ärztekondition" kritisiert, konnte diese Kritik jedoch mit dem Hinweis entkräften, dass die kritisierte "Aussendung an die Wiener Ärzte ohne Konditionsnennung erfolgte"(333). (291) Am gleichen Tag besprachen die Teilnehmer der Bankenrunde Wertpapiere die mögliche doppelte Bewertung/Preisauszeichnung (sowohl in ATS als auch in Euro) für Depotverzeichnisse. Dies würde grundsätzlich zu mehr Transparenz für den Kunden, aber auch zu höheren Kosten für die Banken führen. Die Teilnehmer waren sich daher "einig, dass auf diesem Gebiet ein Wettbewerb der Banken untereinander vermieden werden sollte und eine einheitliche Vorgangsweise der österreichischen Banken angestrebt wird"(334). Für die Zeit bis zum 31. Dezember 1998 kam es wenig später zu einem "einvernehmlichen Vorschlag" dahin gehend, dass die Depotverzeichnisse ausschließlich in ATS bewertet und jeder Hinweis auf den Euro unterlassen werden soll. Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2001 konnten sich die Banken am Ende zwar nicht auf eine gemeinsame Vorgangsweise einigen, "empfohlen" wurde aber "von der Mehrheit" (nämlich von allen Banken außer CA) die doppelte Bewertung/Preisauszeichnung(335). (292) Die Vertreter der Wohnbaubanken machten sich anlässlich ihres Treffens am 28. November 1996 gemeinsam Gedanken über zukünftige neue Geschäftsfelder, da in Hinkunft mit einem geringeren Volumen für die Ausgabe von Wohnbaubank-Anleihen zu rechnen sei. Um "einen ruinösen Wettbewerb unter den Wohnbaubanken zu vermeiden", sollten diese auf andere Geschäftsfelder, etwa die Finanzierung kommunaler Infrastruktur, ausweichen(336). (293) Am 11. Dezember 1996 [fand ein Treffen auf Controllerebene statt], um einen detaillierten Informationsaustausch betreffend die "Ergebniserwartung 1996, Budgets und Rahmenbedingungen 1997" vorzunehmen(337). 10. CHRONOLOGISCHE DARSTELLUNG 1997 Januar: Ein guter Start (294) Das Jahr 1997 begann für die Banken mit der erfreulichen Erkenntnis, dass "alle Sektoren" die Ende 1996 "beschlossenen Senkungsmaßnahmen" (siehe Rn. 288 und 289) "in der Zwischenzeit durchgeführt" hatten. Auch in den Bundesländern wurden die "Zinssatzsenkungen durchgeführt". Die Teilnehmer der Wiener Passivrunde vom 27. Januar 1997 beurteilten die Marktsituation folglich "als im Wesentlichen zufriedenstellend", und die "Zinssatzgespräche am Jahresbeginn" verliefen dementsprechend "ruhig"(338). Februar-März: Gemeinsame Senkung der Passivkonditionen und gemeinsame Maßnahmen zur "Eindämmung des übertriebenen Wettbewerbs" im Aktivgeschäft - Bereitschaft zur Rückkehr zu einer gemäßigten Konditionenpolitik (295) Am 6. Februar 1997 trafen einander Wohnbaubanken-Vertreter zu ihrer regelmäßigen Sitzung. Der BA-Vertreter schlug vor, den bisher von allen Wohnbaubanken vereinbarungsgemäß in Höhe von 0,875 % angesetzten SMR-Abschlag (siehe Rn. 220) auf 1 % zu erhöhen. Die Teilnehmer kamen "überein, dass eine derartige Änderung von allen Wohnbaubanken einheitlich erfolgen sollte. Als möglicher Zeitpunkt wird Anfang 1998 genannt". Alle Teilnehmer waren sich weiter "einig darüber, dass die vorzeitige Rückgabe [einer Anleihe] seitens des Kunden mit einem Abschlag verbunden sein" müsse. Die Banken gaben schließlich das geplante Volumen auszugebender Anleihen für 1997 bekannt(339). (296) Anlässlich der Wiener Sonderpassivrunde vom 14. Februar 1997 wurde erörtert, dass eine weitere Senkung der Spareinlagenzinsen um 0,25 % bis 0,5 % Ende März vorbereitet werde. Bis zur Bundesaktiv- und Passivrunde am 24. Februar sollte die bankinterne Meinungsbildung abgeschlossen sein(340). (297) Im Lombardclub [...] am 19. Februar 1997 "wurde vereinbart, in den Passivrunden um eine Senkung der hochverzinslichen Spareinlagen um bis zu 1/2 % bemüht zu sein". Exemplarisch ist in diesem Zusammenhang der Informationsfluss zwischen Lombardclub und den Fachgesprächsrunden - hier der Bundesaktiv- und Passivrunde - belegt: Der RZB-[Vertreter] leitete das im Lombardclub erzielte Ergebnis an den RZB-Vertreter in der Passivrunde weiter, der dies seinerseits "am Montag in der Bundesaktiv- und Passivrunde berücksichtigen" werde(341). (298) In diesem Sinne wurden in der Bundesaktiv- und Passivrunde am 24. Februar 1997 für den Passivbereich "folgende Zinssatzsenkungen beschlossen", die "österreichweit" in der Woche vom 10. bis 14. März 1997 wirksam werden sollten: Senkung der Fixkonditionen um 0,25 % (für Laufzeiten ab vier Jahren um 0,5 %), der Sonderkonditionen sowie der Konditionen für Gruppen- und Betriebssparen um 0,25 % (Hoechstsatz für Neugeschäft 3 % bzw. 3,5 % in den Bundesländern, für Altbestände 3,25 %). Hinsichtlich des Basiszinssatzes "kam man nach kurzer Diskussion überein", dessen derzeitige Höhe von in der Regel 1,5 % "nicht anzutasten". Die Öffentlichkeit sollte über die beschlossenen Maßnahmen "durch eine 'vertrauliche' Information über die APA ins Bild gesetzt werden. Koordination über BA-Marketing". (299) Im Aktivgeschäft dagegen wurde beklagt, dass bei einigen Instituten "entgegen den Diskussionen und Vereinbarungen vom Frühjahr 1996 - die auf Wunsch der [leitenden Ebene] stattfanden" - die Fixzinssätze unter den variablen Konditionen lagen (anstatt zum tiefsten variablen Zinssatz pro Laufzeitjahr einen Aufschlag von 0,25 % hinzuzurechnen, siehe Rn. 244 und 248). Man würde daher im März eine "eigene Runde" einberufen, um "eine Lösung auszuarbeiten" (siehe dazu Rn. 301). Schon zuvor hatte die CA in einem internen Vermerk einige "krasse Verstöße gegen die im Sommer 1996" für den Aktivbereich formulierten "Wettbewerbs-Grundsätze" aufgelistet, wie etwa Margenaufschläge bei Fremdwährungskrediten unter 1,5 %(342). (300) Außerdem beschwerte sich die CA über eine Werbeaktion der BAWAG, in der Konditionen genannt wurde. Dies verstoße gegen den "[...]Beschluss [auf leitender Ebene]" (siehe Rn. 248)(343). (301) Da im Privatkreditgeschäft der Wettbewerb unter den Banken "mittlerweile wieder sehr undiszipliniert" verlief, "war es notwendig, sich kurz nach der Bundesrunde [siehe Rn. 299] wieder zu treffen", um über "Maßnahmen zur Eindämmung" dieses Wettbewerbs "zu beraten". Es bestand "bei allen Bankenvertretern der Wunsch, wieder zu einem etwas geordneterem Wettbewerb zurückzukehren". In der Folge identifizierten die Teilnehmer der Wiener Aktivrunde vom 7. März 1997 einige "bedenkliche Angebote" am Markt, deren negative Wirkung dadurch "verschärft" würde, dass "entgegen früherer Absprachen" mit derart "bedenklichen" Zinssätzen auch noch geworben werde. (302) "Davon ausgehend" wurden daher "folgende Vereinbarungen getroffen": Bei Fremdwährungskrediten sollte das Mindestvolumen von derzeit 1 Mio. ATS auf 1,5 Mio. ATS (Jahresmitte) und dann auf 2 Mio. ATS (Jahresende) angehoben und außerdem eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 2 % verrechnet werden. Die Mindestmarge sollte 2,5 % betragen. (303) Die gemeinsamen Beschlüsse wurden sodann umgesetzt. Die PSK etwa legte "gemäß der Absprache in der Passivrunde" - vgl. Rn. 298 - den Hoechstsatz für neue Sonderkonditionen mit 3 % (Wien) bzw. 3,25 % (Bundesländer) fest(344). (304) Fixzinskredite stellten ein besonderes Problem dar, weil durch die neue "Zinsgleitklausel" die bisherige Praxis, "mit einem niedrigeren Einstiegszinssatz das Geschäft heranzuziehen und später durch Anhebung des Zinssatzes die ursprüngliche Marge zu erhöhen", unmöglich gemacht werde. Daher müsse schon bei Vertragsabschluss ein Ausgangszinssatz festgelegt werden. Unter den Teilnehmern herrschte zunächst sowohl über die Formulierung als auch die Höhe der zukünftigen, zu vereinbarenden Spanne "Uneinigkeit". Da aber durch eine diesbezügliche Vereinbarung "das zukünftige Konditionenniveau irreversibel festgelegt" werde, wurde für den 21. März eine Sonder-Aktivrunde vereinbart (siehe Rn. 306). Gleichzeitig sollte "für den nächsten Lombard eine konkrete Empfehlung vorbereitet werden"(345). (305) Die Teilnehmer der Bankenrunde Wertpapiere besprachen anlässlich ihrer Sitzung vom 14. März 1997 die bei Börsenneueinführungen zu verrechnenden Konditionen. Dazu "wurde die Ansicht vertreten, dass diese zwischen 5 % und 6 % liegen sollten"(346). (306) In der Sonder-Aktivrunde vom 21. März 1997 - mit dem Ziel, "konkrete Empfehlungen für die Eindämmung des übertriebenen Wettbewerbs" auszuarbeiten - konnte zunächst zum Thema Fremdwährungsfinanzierung "Übereinstimmung erzielt" werden (vgl. dazu schon Rn. 302): Anhebung des Mindestvolumens von derzeit 1 Mio. ATS auf 1,5 Mio. ATS per 1. Juli und auf 2 Mio. ATS per 1. Oktober 1997, Mindestmarge 2,5 % (in den östlichen Bundesländern Filialkompetenz 2 %, in Tirol und Vorarlberg 1,5 %) und Bearbeitungsgebühr generell in Höhe von 2 %. Eine Bestätigung "[...] im nächsten Lombard wurde als nicht erforderlich angesehen". (307) Weniger erfolgreich verliefen die Verhandlungen betreffend Fixzinskredite und Einhaltung des Werbeverbots. Bei der Konditionenwerbung erwies sich der Standpunkt der BAWAG als "besonders verhärtet". Es konnte keine Einigung erzielt werden. (308) Die BA schlug schließlich die Einführung einer neuen Gebühr in Höhe von 50 ATS vor, die bei jedem möglichen Zinsanpassungstermin verrechnet werden sollte(347). (309) Anlässlich der Bundesaktiv- und Passivrunde am 11. April 1997 wurde zunächst kritisch angemerkt, dass die im Februar vereinbarte Senkung der Passivzinsen (siehe Rn. 298) vor allem bei den Sonderkonditionen "nicht einheitlich durchgeführt" worden war. Es kam in der Folge zu den "üblichen gegenseitigen Schuldzuweisungen". Schließlich wurde "vereinbart", sich an die vereinbarten Hoechstzinssätze "ab sofort strikt zu halten". (310) In der Folge wurden für den Aktivbereich, wo nach wie vor "schlechte Marktdisziplin" herrschte und den Banken die gemeinsame Zinssatzgestaltung "entglitten" war, eine Reihe von "Sanierungsvorschlägen" zur "Situationsbereinigung" diskutiert. BAWAG zeigte Bereitschaft, ihre von den anderen Instituten stets kritisierte "Jubiläumsaktion" Mitte 1997 zurückzunehmen, wenn auch die anderen Banken "Maßnahmen zur Situationsbereinigung treffen" würden. Hinsichtlich der Anhebung der Betriebsratskonditionen sollte es noch "Einzelgespräche zwischen BA und BAWAG geben", die anderen Institute würden sich dann anschließen, denn die "Betriebsratskondition ist immer bei allen Kreditinstituten gleich hoch". "Im Sinne des Vorschlags der BA" (siehe Rn. 308) sollte eine "Zinsüberwachungsgebühr" von 50 ATS eingehoben werden. Die Hoechstkondition von 3,25 % sollte nur mit zentraler Genehmigung unterschritten werden können. Es sollten keine Kombinationen Fixzinssatz/variabler Zinssatz angeboten werden, und Fixzinskredite an Private sollte es überhaupt nur im Hypothekarbereich und nur mehr über die volle Laufzeit (außer wenn über 10 Jahre) geben. (311) Die "konkreten Aktivitäten" sollten bei einer Sonder-Aktivrunde Anfang Mai "festgelegt" werden(348). (312) Diese Sonder-Aktivrunde fand am 5. Mai 1997 "mit dem Ziel statt, Mindestgrenzen für Sollzinssätze bei den Privatkrediten sowie Mindestmargen für Fixzinskredite und Fremdwährungskredite zur Ertragsoptimierung neu festzulegen". Da alle Teilnehmer bereit waren, "zu einer gemäßigten Konditionenpolitik zurückzukehren", konnten folgende Empfehlungen bestätigt bzw. erstmals abgegeben werden: Bei den Fremdwährungskrediten wurde die in der Sonder-Aktivrunde vom 21. März 1997 erzielte Einigung (siehe Rn. 306) bestätigt. Fixzinsvereinbarungen sollten nur über die volle Laufzeit (außer wenn über 10 Jahren, siehe dazu schon Rn. 310) und nur zu Mindestzinssätzen (7 % für fünf Jahre, 7,5 % für sieben Jahre, 8 % für zehn Jahre; Abweichung höchstens um 0,5 %) vergeben werden. Hinsichtlich der Zinsüberwachungsgebühr von 50 ATS wollten einige Institute statt Einführung einer neuen Gebühr lieber die bereits bestehende "Kreditkontoführungsgebühr" entsprechend anheben (siehe dazu Rn. 310). Bei variabel verzinsten Krediten sollte ab 1. Juni 1997 eine Untergrenze von 6 %, bei Freiberuflern von 5,5 % bzw. ab 1. Oktober 1997 von 6 % gelten. Neue Betriebsratskredite sollten (ab 1. Juli) nicht mehr unter 7 % vergeben werden. Schließlich wurde "das Einvernehmen darüber hergestellt, ab 1.6.1997 an die Medien keine Zinssätze unter den empfohlenen Zinssatzuntergrenzen mehr bekannt zu geben". Mit diesen Maßnahmen wollten die Banken die "Dumpingpreise in den Griff bekommen"(349). (313) Offenbar zur Vorbereitung des CA-[Vertreters] auf den Lombardclub vom 11. Juni 1997 analysierte [ein Vertreter] der CA-Privatfinanzieru

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.