Europäische Union

2004/138/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 — Österreichische Banken ("Lombard Club") (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2091)

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Quellenkennung: 32004D0138. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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der einzelnen Institute "allerdings noch differenziert". Als "vernünftiger Ansatz" wurde die Einschränkung des Konditionenpouvoirs erwähnt, wonach nur mehr die jeweiligen Vorstände sowie die erste Führungsebene (und nicht mehr die Landesdirektionen) die kostendeckenden Konditionen unterschreiten dürften. Auch war man sich einig, dass weder Fremdwährungskredite noch VIBOR-Bindungen im kleinvolumigen Geschäft (über dessen Definition die Meinungen allerdings auseinander gingen) - und "schon gar im Privatbereich" - etwas "zu suchen" hätten. (237) In diesem Sinne sollte Sonderlombard am 24. April 1996 die folgenden "restriktiven Maßnahmen" beschließen: Reduktion des derzeitigen Barvorlagenvolumens von 170 Mio. ATS auf 70 Mio. ATS, Vermeidung von Lower-of-Klauseln, Fremdwährungskredite nur im großvolumigen Kommerzbereich, Reduktion des Konditionenpouvoirs, Verbesserung der Hausbankenspanne (Exportförderung), Vermeidung von LIBOR-Bindungen im kleinvolumigen Bereich. Die weitere Vorgangsweise sollte wie folgt aussehen: Nach dem Sonderlombard am 24. April sollte ein Minilombard-Ausschuss "konkrete Maßnahmen" erarbeiten, die dann, nach der Bundesaktiv- und Passivrunde am 26. April, im Minilombard am 2. Mai 1996 "beschlossen werden" sollten(286). (238) Am 23. April 1996 ersuchte [ein Vertreter] des Bereichs Privatkunden der CA [Vertreter] der CA-Stadt- bzw. Landesdirektionen, "darauf zu achten, dass die Umsetzung der Spareinlagenzinsensenkung möglichst konsequent erfolgt". Die unter dem vereinbarten Mindestsatz liegende Mindestkondition sollte "wirklich nur in Ausnahmefällen" gewährt und "keinesfalls an Filialen weitergegeben" werden. Die genauen Durchführungstermine würden "nach den Gesprächen mit den anderen Geldinstituten" bekannt gegeben. Schließlich wurden [Regionalvertreter] in den Bundesländern ersucht, "möglichst unverzüglich Regionalrunden zu organisieren und eine gleichlautende Zinsenrunde zu vereinbaren. Bessere Ertragsspannen täten uns allen gut!"(287). (239) Über den Sonderlombard vom 24. April 1996 selbst konnte die Kommission kein Sitzungsprotokoll sicherstellen. Der RZB-Vertreter in der Bundespassivrunde hielt in einem Vermerk von 26. April 1996 fest, dass bei erwähntem Sonderlombard "die derzeitige Zinsensituation im Privat- und Kommerzkundenbereich diskutiert" und "als erster Schritt die Beendigung der Werbung mit Zinssätzen beschlossen" worden sei. "Weitere Maßnahmen" sollten von einer "Privatkreditarbeitsgruppe in enger Kooperation mit den Lombardclub" erarbeitet werden(288). Aus einem Eintrag in der Telefonliste des BAWAG-[Vertreters] vom 29. April ergibt sich weiter, dass am 24. April eine "Bankengesprächsrunde" stattfand, an der offenbar die [Vertreter] von BA, RZB, CA und PSK (nicht aber, nach eigenen Angaben, BAWAG) teilnahmen(289). (240) In einem von der BA vorgelegten internen Vermerk aus diesem Zeitraum wird festgehalten: "Konditionengespräch/ [leitende] Ebene (CA, BA, RZB, PSK) ist gelaufen". Allfällige "Verstöße der [...]Vereinbarungen" durch andere Banken wären sofort zu melden, gleichzeitig sollte aber auch die betroffene Bank auf den Verstoß angesprochen werden(290). (241) Zwei Tage nach dem Sonderlombard trat die Bundespassivrunde zusammen, "deren Hauptziel es war, eine möglichst einheitliche Vorgangsweise bei der Senkung der Passivkonditionen zu finden". BA hatte dabei die "Rolle des Vorreiters übernommen" und teilte die Senkung des Basiszinssatzes um 0,25 % auf 1,5 %, der Spareinlagen-Sonderkonditionen um 0,5 %, der Kapitalsparbücher um 0,5 %, des Aushangzinssatzes für Sichteinlagen um 0,125 %, der Sichteinlagen-Sonderkonditionen um 0,5 % und der Betriebsspareinlagen ebenfalls um 0,5 % mit. CA erklärte dazu, mit einer "generellen Zinssatzsenkung folgen" zu wollen. Auch Erste und BAWAG würden entsprechende Senkungen durchführen. Der Hoechstzinssatz für Neugeld (in Wien) wurde mit 3,5 % "vereinbart" (3,75 % für Altbestände). Bis 11. Mai 1996 "sollen alle Bereiche gesenkt sein", auch bei den "regionalen Banken". Eine Aktivrunde sollte am 30. April "weiter beraten", insbesondere über Fixzinsangebote für Privatkunden und Mindestzinssätze im Aktivgeschäft(291). (242) "In Vorbereitung des für 8. Mai geplanten Lombards" und "aufgrund der Gespräche [...]" im Sonderlombard wurden im Rahmen der Sonder-Aktivrunde unter Teilnahme "von 80 % des Wiener Marktes" (BA, CA, BAWAG, Erste, PSK und RBW) am 30. April 1996 "Mindestsätze abgestimmt". Ziel war es, angesichts des "ausufernden Konkurrenzkampfes" wieder "Besinnung" einkehren zu lassen. (243) Die sowohl für das variable als auch für das Fixzinsgeschäft formulierten Mindestsätze sollten von keinem Institut unterboten werden. Zu diesem Zweck hatten die Institute zunächst ihre individuellen "kalkulierbaren Mindestkonditionen" bekannt gegeben, aus denen dann für jedes Produkt ein gemeinsamer "Gesamtvorschlag" ermittelt wurde (Schalterkredit 7,25 %; Betriebsratskredit 7 %; Wohnbaukredit 5,75 %, Hypothekarkredit 6,35 %; Freiberufler-Betriebsmittel- und Investitionskredit 6,5 %; Girokonto 9,5 %). Zwar lag das eine oder andere Institut am Ende unter dem gemeinsamen Gesamtvorschlag für das entsprechende Produkt, doch erschien dies "in Summe verkraftbar". (244) Im Fixzinsgeschäft sollte ein gemeinsamer Modus für die Konditionenbildung zur Anwendung kommen, wonach dem tiefsten variablen Zinssatz pro Laufzeitjahr ein Aufschlag von 0,25 % hinzugerechnet werden sollte. Obwohl dies "gute Margen" brächte, musste man einräumen, dass jenen Instituten, "die sich nicht an die Vereinbarungen halten wollen", ein "Unterfahren ziemlich leicht gemacht" wurde. (245) Sollte [der Lombardclub] am 8. Mai 1996 diesen Mindestsätzen zustimmen, könnten sie bereits ab 20. Mai 1996 wirksam werden und so "de facto zu einer Zinserhöhung und Margenerweiterung" führen, selbst wenn mit dem "Ausbrechen kleinerer Institute zu rechnen" sei. Weiter sollte der Lombardclub vom 8. Mai noch über das Auslaufen aller Sonderaktionen bis 30. Juni 1996 sowie die Anhebung der Aushangzinssätze auf das Niveau vom März 1996 diskutieren, wobei man "mit kleinen Unterschieden leben" könne. (246) Zur "Umsetzung des Ergebnisses" des Lombardclubs vom 8. Mai 1996 wurde schließlich für den 10. Mai eine Aktivrunde angesetzt (siehe Rn. 251)(292). (247) Am 8. Mai 1996, unmittelbar vor dem am gleichen Tag stattfindenden Lombardclub, fand die "Bankengesprächsrunde" [...] von BA, RZB, CA und PSK (vom 24. April, siehe Rn. 238) ihre Fortsetzung, diesmal unter Beteiligung der BAWAG. Thema war u. a. die Vermeidung von Fixvorlagen an Privatkunden, weil dies wirtschaftlich für die Banken wenig attraktiv war. Eine weitere informelle Gesprächsrunde zu diesem Thema fand am 18. Juli 1996 statt (siehe Rn. 270)(293). (248) Beim Lombardclub selbst haben die [Vertreter] dann - auf der Grundlage eines Vorschlags der BA - folgende "grundsätzliche Dinge abgestimmt": 1. Hausbankenspanne (Exportfinanzierung) nicht unter 0,25 % [dies hatten die Teilnehmer des Exportclubs schon am 16. März 1995 akkordiert, siehe Rn. 340], 2. Vorlagen in ATS oder in Fremdwährung erst ab 30 Mio. ATS(294) (Mindestaufschlag 3/8 %), ab 200 Mio. ATS Mindestaufschlag von 0,25 %, bei auslaufenden Fixtranchen unter 30 Mio. ATS Mindestkondition von 5,5 %, 3. keine Betriebsmittelkonditionen unter 7 %, 4. keine einseitige Kündigungsmöglichkeit für den Kunden bei Fixkrediten, keine Lower-of Klauseln, 6. keine Fixzinssätze für Laufzeiten über zehn Jahren, 7. keine Betriebsmittelfinanzierungen auf Roll-over Basis, 8. keine Kreditaktionen mit aggressiven Konditionen, alle laufenden Sonderaktionen sollten mit 30. Juni 1996 auslaufen, 9. keine Werbung mit Zinssätzen in Medien, mailings oder Auslagen, 10. Einberufung einer Sonderrunde zum Thema Wohnbau, 11. Mindestsätze für Privat- und Freiberuflerkredite in den Kategorien Betriebsratskredit (7 %), Schalterkredit (7,25 %), Wohnkredit (6,75 %), Hypothekarkredit (6,25 %) und Girokondition (9,5 %), 12. Bearbeitungsgebühr von mindestens 2 %, 13. Einsatz einer neuen Berechnungsformel für Fixzinskredite gemäß den Vorschlägen der Privatkreditrunde, 14. Ausarbeitung eines Mindestgebührenvorschlages für Wertpapiergeschäft und Zahlungsverkehr und 15. rasche Einführung eines neuen Refinanzierungsindikators(295). (249) Am 13. Mai 1996 [beschlossen leitende Vertreter der] BA [...] diese mit den übrigen Kreditinstituten abgestimmten Maßnahmen(296). (250) Zwei Tage später wurde das im Lombardclub beschlossene Maßnahmenpaket in der für Oberösterreich zuständigen Linzer Zinsrunde erörtert. Der BA-Vertreter konnte bereits berichten, dass dieses Paket "in der BA bereits als Weisung erteilt wurde und [...] [Vorstandsmitglied der BA] derzeit keine Ausnahmegenehmigung" erteilen würde. Die Vertreter von BAWAG und GiroCredit bestätigten ebenfalls den Inhalt des Pakets. Zwecks Ratifikation der Beschlüsse des Lombardclubs sollte "sich die Linzer Zinsrunde möglichst umgehend treffen und entweder die Umsetzung des o. a. Papiers in Oberösterreich oder allenfalls eine Modifikation beschließen"(297). (251) Wie bereits anlässlich der Sonder-Aktivrunde am 30. April 1996 vereinbart (siehe Rn. 246), trafen einander die Bankenvertreter am 10. Mai 1996, um zu den grundsätzlichen Vorgaben der [leitenden Ebene] (sowie den diesen vorausgegangenen Vorschlägen der Sonder-Aktivrunde) über die konkreten "Umsetzungsmaßnahmen" zu beraten. Im Einzelnen wurden erörtert: 1. Umsetzung des Vorschlags, bei Fixzinsgeschäften dem tiefsten variablen Zinssatz pro Laufzeitjahr einen Aufschlag von 0,25 % hinzuzurechnen (siehe Rn. 244), bis 20. Mai 1996 (außer laufende Aktionen), 2. Fremdwährungskredite erst ab Gegenwert 1 Mio. ATS, mindestens 2 % Aufschlag und 2 % Bearbeitungsgebühr, 3. Auslaufen aller Aktionen per 30. Juni 1996, 4. keine Werbung mit Zinssätzen, 5. mindestens 2 % Bearbeitungsgebühr bei Gewährung von Krediten. Hinsichtlich der Punkte 1 bis 4 wurde "von allen anwesenden Instituten die Einhaltung und Umsetzung obiger Punkte zugesagt"(298). (252) Am 31. Mai 1996 informierte die CA-Zentrale [Privatkundenvertreter] in den Regionalleitungen über die einzelnen Mindestsätze, die ab 1. Juli 1996 "nicht mehr unterschritten werden" sollten. Dadurch sollte eine "Normalisierung" des zuletzt "sehr übertrieben geführten Konditionenwettbewerbs" erreicht werden. Die CA wolle ihren Beitrag zu dieser "Normalisierung der überhitzen Wettbewerbssituation" auch durch die Umsetzung des Werbeverbots leisten(299). (253) Der außerordentliche Exportklub vom 15. Mai 1996 befasste sich mit der [auf leitender Ebene] vorgenommenen "Festlegung der Hausbankenspanne" (siehe Rn. 248). Dabei wurde "übereinstimmend festgehalten", dass die vereinbarten 0,25 % "nur für Neugeschäft" gälten und bestehende Vereinbarungen unverändert blieben ("Mindestspanne jedoch 12,5 Basispunkte"(300))(301). (254) Am 24. Mai 1996 zitierte die Austria Presse Agentur einen "anonym bleiben wollenden Bank-Vorstand" u. a. wie folgt: Obgleich die Wiedereinführung der in den achtziger Jahren üblichen formellen Zinsenvereinbarungen (siehe dazu Rn. 27) "schon aus kartellrechtlichen Gründen" nicht möglich sei, "wachse in Bankenkreisen angesichts der aktuellen Marktbedingungen die Sehnsucht nach gewissen Absprachen". Hintergrund für diese "Sehnsucht" seien die niedrigen Zinsen auf der einen und die schwache Kreditnachfrage auf der anderen Seite. Diese und andere Faktoren, so die APA weiter, "nähren nach Angaben aus Bankenkreisen den Ruf nach neuen Wohlverhaltensregeln"(302). Juni: gemeinsame Manöverkritik, Rücknahme der letzten Senkung der Aktivzinsen, (neue) Vereinbarung über Mindestzinssätze - nach heftiger Diskussion - sowie über Einführung der Mindestbearbeitungsgebühr (255) Beim Treffen [...] im Minilombard vom 4. Juni 1996 lagen bereits "erste Erfahrungen mit dem neuen Konditionengefüge vor". Dabei zeigte sich, dass die Regelung betreffend Fixzinsvorlagen von den größeren Banken "eingehalten" wurde. Nur die Raiffeisengruppe war "nicht in den Griff zu bekommen", die neue Regelung wurde dort "nur zu 70 % eingehalten". Weiter wurde bemängelt, dass "in Salzburg, Oberösterreich und Kärnten sich lokale Runden auf andere (niedrigere) Konditionen verstanden" hätten, die von den "vereinbarten Konditionen" zum Teil "gravierend" abwichen. Man war sich daher "einig", dass auf die "regionalen Zinsrunden" dahin gehend einzuwirken sei, die "vereinbarten Konditionen flächendeckend umzusetzen". (256) In der Folge erörterten die Bankenvertreter einige Probleme bei der Umsetzung der Vereinbarungen betreffend Fixzinsvorlagen. Man war sich etwa "einig", dass die vereinbarten Mindestvolumina unterschritten werden dürften, wenn es sich um Einzeltranchen handelt, die gemeinsam das Mindestvolumen erreichen, oder wenn die Kreditnehmer miteinander stark verbunden sind. Weiter war bisher die Zuordnung der Mindestgrenzen unterschiedlich gehandhabt worden, je nachdem, ob auf den Kreditrahmen oder dessen tatsächliche Ausnützung abgestellt wurde. Daraus ergaben sich unterschiedliche Aufschläge, was "natürlich zu Konkurrenzverzerrungen führen" konnte. Hier wollte man "pragmatisch vorgehen" und fortan vom geschätzten Gesamtvolumen ausgehen. Außerdem sollte es auch für ATS-Fixvorlagen zwischen 10 Mio. ATS und 20 Mio. ATS einen Mindestaufschlag von 1,5 % geben, um zu verhindern, dass "Kunden vermehrt in Fremdwährungsvorlagen" gingen. Schließlich sollte eine "streng limitierte Anzahl" von Kunden - die so genannten "Geldmarktteilnehmer" (namentlich genannt wurden große Versicherungen, Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne, Energieversorger, Ölkonzerne und gewisse bundesnahe Unternehmen) - von diesen Vereinbarungen ausgenommen werden; für diese sollten abweichende Konditionen verhandelt werden können(303). Diese Vereinbarung wurde wenig später allerdings wieder aufgehoben (dazu bei Rn. 262). (257) In der Privatkreditrunde vom 11. Juni 1996 berichteten die Bankenvertreter zunächst über die Umsetzung der zuvor vereinbarten Maßnahmen. Die Einführung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 % war bereits durch GiroCredit, BAWAG ("besser als Zinssatzanhebung"), BA und Erste erfolgt bzw. stand unmittelbar bevor. Wie schon zuvor [Firmenkundenvertreter] (siehe Rn. 255) merkten auch die Teilnehmer der Privatkreditrunde kritisch an, dass die Mindestkreditzinssätze in den Bundesländern unter den vereinbarten Sätzen lägen. An alle Bankengruppen ging daher die Aufforderung, "die Bundesländerrunden zu aktivieren, um eine größtmögliche Breitenwirkung zu erzielen". (258) Im Übrigen bestand "allgemein der Wunsch", die im Mai vorgenommene Zinssenkung "soweit als möglich rückgängig zu machen". Konkret sollten im Verlauf des Juli 1996 (BA schon per 1. Juli, BAWAG Anfang August) die Zinsen für Schalterkredite auf 9,25 %, für Betriebsratskredite auf 7,25 %, für Wohnkredite auf 7,25 % (BAWAG auf 6,875 %) und für Baukredite auf 6,875 % angehoben werden. Die BAWAG werde "schriftliche Angebote morgen" im Lombardclub vorlegen. "Probleme" wurden schließlich im Bereich der Freiberufler beklagt, die "immer noch bevorzugt behandelt" würden. Damit sollte nun Schluss sein: Auch hier sollte fortan "einheitlich Bearbeitungsgebühr" sowie für Investitionskredite mindestens 6,5 % Zinsen verrechnet werden. Fremdwährungskredite sollten erst ab einem Gegenwert von 2 Mio. ATS angeboten werden, der Aufschlag sollte bis 5 Mio. ATS 2 %, für Beträge darüber mindestens 1,5 % auf VIBOR betragen. (259) Die "endgültige Abstimmung der Vorgangsweise" sollte in der Privatkreditrunde am 27. Juni 1996 (siehe Rn. 263) vorgenommen werden(304). (260) Die Teilnehmer der Hypothekar-Loge am 18. Juni 1996 erörterten "Vernunftkonditionen" für die Bereiche geförderter Wohnbau, kommerzieller Wohnbau, Altbestand, sowie Bund/Länder/Gemeinden und hielten dazu fest, dass diese "durchgesetzt werden" sollten. Zu diesem Zweck würde die BA ein "diesbezügliches Zielpapier" vorbereiten, um der "Effizienz dieser Bankenrunde entsprechenden Inhalt zu geben"(305). Dieses "Zielpapier betreffend Konditionengestaltung" wurde bei der folgenden Hypothekar-Loge am 27. Juni 1996 entworfen: Für jeden Bereich wurden Mindestaufschläge und Mindestkonditionen festgehalten(306). (261) Schon im April 1996 war die CA in einigen Medien für ihre Berechnung der so genannten "Vorfälligkeitsentschädigung" kritisiert worden, die Kreditnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits zu bezahlen haben. Während diese Entschädigung bei anderen Banken bloß zwischen 2 % und 5 % betrug, verrechnete die CA mindestens 5 % (im konkreten Fall 18,5 %) der Restsumme. Der [Vertreter] der Abteilung Privatfinanzierungen der CA erläuterte diese Problematik in einem Vermerk an [seine leitende Ebene], welche ihrerseits dieses Thema im Lombardclub vom 12. Juni zur Sprache brachte. Die anderen [Vertreter] stimmten dort grundsätzlich zu, dass die Praxis ihrer Institute, bloß eine geringe Entschädigungszahlung zu verlangen, "falsch" wäre. Über die technischen Einzelheiten waren sie "natürlich nicht vollständig informiert", weshalb sich eine "Expertenrunde" mit diesem Problem beschäftigen sollte. Weiter vereinbarten die [Vertreter], dass die Sonderkreditaktionen "generell bis Ende Juli" auslaufen würden(307). (262) Am 25. Juni 1996 bestätigten die Teilnehmer des Minilombards die zwischenzeitliche Annullierung der am 4. Juni vereinbarten taxativen Ausnahme der "Geldmarktteilnehmer" (dazu Rn. 256). Man werde in dieser Frage "an die [leitende Ebene] herantreten und um Abstimmung ersuchen". Als Alternative zur taxativen Ausnahme wurde vorgeschlagen, bei der Kreditvergabe an ein Unternehmen, das ohne Schwierigkeit auch auf den internationalen Märkten Kapital aufnehmen könnte, "jeweils im Einzelfall einen gemeinsamen Beschluss" zu fassen(308). (263) Anlässlich der Privatkreditrunde am 27. Juni 1996 wurde zunächst "Übereinstimmung" betreffend die Einführung einer "2 %igen Mindest-Bearbeitungsgebühr" für alle Privatkreditprodukte (statt bisher 1 %, vgl. bei Rn. 216) erzielt. Keine Einigung konnte hingegen beim Mindestzinssatz für Betriebsratskredite erzielt werden, weil die BAWAG nicht bereit war, sowohl die Bearbeitungsgebühr als auch den Zinssatz anzuheben. Daraufhin zogen die übrigen Banken ihren Vorschlag wieder zurück. Im Herbst sollte ein neuer gemeinsamer Versuch unternommen werden. (264) Heftig verlief die Diskussion über die Fixzinssätze. Die Erste "korrigierte die Vereinbarung über Fixzinssätze", indem sie eine geänderte Zinsstaffel vorlegte und diese zur "Bedingung" dafür machte, "sich weiter an die gemachten Vereinbarungen" (zu diesen siehe Rn. 242 ff.) zu halten. Diese Vorgangsweise "löste unter den Anwesenden große Empörung aus". Die Erste rechtfertigte sich mit angeblichen Unterschreitungen der vereinbarten Mindestsätze durch einzelne Konkurrenten, worauf diese entgegneten, dass bei ihnen zugegebenermaßen "die Maßnahmen langsamer greifen", grundsätzlich aber alles nach Plan laufe und man "daher bei den per Mai 1996 getroffenen Vereinbarungen bleiben" solle. Nach "heftigen Diskussionen einigte man sich", die von der Ersten genannten Mindestsätze nur bei Freiberuflern anzuwenden, und auch dies nur für eine "Übergangszeit von 2-3 Monaten". Bei den Wohnbaukrediten konnte sich die Erste allerdings nicht durchsetzen, weil die BAWAG gedroht hatte, diesfalls "ihre Zusage" wieder zurückzunehmen, für diese Kreditform 6,75 % an Zinsen zu verlangen, was wiederum "das Mai-Abkommen gesprengt hätte". Anfang September sollte auch hier ein neuerlicher gemeinsamer Versuch unternommen werden. (265) Ein weiteres Thema war die schon im Lombardclub besprochene Vorfälligkeitsentschädigung (siehe Rn. 261). Die CA bot den übrigen Banken an, ihr Berechnungsmodell zur Verfügung zu stellen. Gegen Ende dieser Besprechung diskutierten die Banken noch die Einführung einer neuen "Beratungsgebühr" sowohl für den Kredit- als auch den Wertpapierbereich. Schließlich war man nach wie vor mit der Umsetzung der Vereinbarungen in den Bundesländern unzufrieden. Es sollten "wiederholte regionale Zinsrunden pro Bundesland" stattfinden, um die "regional Vorgangsweise" zu besprechen. Die BA teilte in diesem Zusammenhang mit, dass sie ihre "Bundesländerdirektionen angehalten" habe, "dafür zu sorgen, dass regelmäßig Privatkreditrunden stattfinden"(309). Juni-Juli: gemeinsame Erfolge und Misserfolge (266) In der Controllerrunde vom 28. Juni 1996 berichteten die Bankenvertreter übereinstimmend, dass sich die Wettbewerbssituation in Wien "beruhigt" habe, vor allem in den westlichen Bundesländern aber immer noch "betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbare Preisgestaltungen anzutreffen seien". Die inländische Kundenspanne sei auf einem historischen Tiefstand angelangt. Eine detaillierte Analyse [auf Controllerebene] folgte am 29. Juli. Darin führen sie aus, dass die im April und Mai 1996 gemeinsam durchgeführten Maßnahmen zwar ein "wichtiger erster Schritt zum Stopp des Verfalls der S-Kundenspanne", der Anstieg der Fixvorlagen dagegen "kontraproduktiv" gewesen sei. (267) Die "Einleitung der 2. Etappe der Konditionenpolitik" sei daher "unbedingt notwendig". Insbesondere die Barvorlagen müssten zurückgedrängt werden. Die "getroffenen Vereinbarungen bezüglich Mindestkonditionen" dürften außerdem nicht dazu führen, dass "diese Mindestsätze zu den Standardsätzen am Markt" würden. Der Minilombard möge die "2. Etappe der neuen Konditionenpolitik" daher "noch im August realisieren"(310). (268) Der Minilombard kam drei Tage später zusammen und war angesichts der Ausführungen [auf Controllerebene] "von allgemeiner Ratlosigkeit geprägt". Jene Banken, welche die "Empfehlungen des [Lombards]" umgesetzt hatten, mussten "deutliche Rückschläge" hinnehmen. Auch der gemeinsam unternommene Versuch, die Barvorlagen massiv zurückzuführen, erschien "fürs erste gescheitert". Konkretere Maßnahmen sollten beim nächsten Minilombard besprochen werden(311). (269) Bei ihrem Treffen am 4. Juli 1996 besprachen die Vertreter der Wohnbaubanken, nach dem üblichen detaillierten Informationsaustausch über durchgeführte und geplante Emissionen und die dabei angewandten Konditionen, die Möglichkeiten einer Abstimmung der von ihren Mutterinstituten angebotenen Aktivkonditionen im Bereich der Wohnbaufinanzierung. Die Teilnehmer kamen zu dem Ergebnis, dass "eine Abstimmung nur in den Spitzenrunden bzw. im Rahmen der Hypothekarloge" erfolgen könne. Außerdem kam der zunehmende Wettbewerb mit den Bausparkassen(312) zur Sprache. Um einen "Konfrontationskurs" zu vermeiden, sollte es zu einem "Gespräch der Wohnbaubanken mit den Sparkassen" kommen(313). (270) Am 18. Juli 1996 lud der CA-[Vertreter] hochrangige Vertreter von BAWAG, BA, GiroCredit, Erste und RZB zu einem weiteren Gespräch - ein früheres hatte am 8. Mai 1996 stattgefunden (siehe dazu Rn. 247) - über die aus Sicht der Banken ungünstige Entwicklungen bei den Fixvorlagen. Diese wurden nämlich - entgegen ihrer ursprünglichen Bestimmung - verstärkt an Kleinunternehmen und mit kurzen Laufzeiten vergeben, was aus Sicht der Banken wirtschaftlich wenig Sinn machte. In Hinkunft sollte Derartiges daher unterlassen werden(314). (271) Im Zuge einer "Konkurrenzbeobachtung" holten CA-Mitarbeiter am 23. Juli 1996 bei sieben Banken in Wien Kreditangebote ein. "Erfreuliches Ergebnis: Mindestkonditionen wurden in keinem einzigen Fall unterschritten. Offensichtlich verhalten sich in Wien die Mitbewerber im Konditionenbereich sehr diszipliniert"(315). (272) Am 9. August 1996 berief die BA zwecks "Zinssatzabstimmung" im Bereich der Sonderkonditionen eine Wiener Passivrunde ein, bei der auch die Erhöhung der Zinsen für Kapitalsparbücher besprochen wurde. Nach einigen "kleinen Korrekturen" (Erste, BA, CA und RBW hatten die zwei- und dreijährigen Sparbücher um 0,25 % angehoben) bot der Markt bei Kapitalsparbüchern nun "ein sehr einheitliches Konditionenbild". Bei den Sonderkonditionen für Neugeschäfte hielt der vereinbarte Hoechstsatz von 3,5 % (in Ausnahmefällen 3,75 %; vgl. Rn. 240), es seien nur einige wenige "Zinss

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.