Europäische Union

2004/138/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 — Österreichische Banken ("Lombard Club") (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2091)

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Quellenkennung: 32004D0138. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tzlich koordinierten Verhaltensweise" sinnvoll sei: Eine solche Vorgangsweise würde seines Erachtens nicht bloß zu "spitzen Bemerkungen der Konkurrenzvertreter in diversen Runden" führen, sondern "könnte auch Aktionen z. B. bei Wertpapierverkäufen unseres Hauses oder aber Geldmarkteinleihungen unseres Hauses zur Folge haben". Angesichts dieser Konsequenzen empfiehlt der Verfasser daher das "Mitmachen der Senkung sowohl im Spareinlagen- als auch im Girobereich"(253) (197) Die Wiener Passivrunde am 27. September 1995 bot den Banken die erste Gelegenheit, gemeinsam den Erfolg der vereinbarten Zinssenkungen zu beurteilen. Bis auf "einige kleine Ausnahmen", nämlich bei BAWAG und PSK, die für Neugeld mehr als die "akkordierten 4 1/4 % geboten" hatten, konnten die Banken mit der Umsetzung ihrer Beschlüsse "im Wesentlichen zufrieden" sein. BAWAG leitete unverzüglich gegen jene drei Außenstellen, die noch mehr als die vereinbarten 4,25 % geboten hatten, die "entsprechenden Schritte" ein. Über die Lage in den Bundesländern konnte man mangels "griffiger Übersichten" noch nichts Genaues sagen. (198) Allerdings wurde auch bemängelt, dass einige Institute - genannt wurden BA und BAWAG - die vereinbarten Absenkungen bei Betriebsratsaktionen und Sonderkonditionen noch nicht umgesetzt hatten. Diese begründeten die Verzögerung mit Problemen in der EDV, sagten aber zu, "in den nächsten Tagen gleichzuziehen". Der RBW-Verteter, dessen Institut ebenso wie CA, ÖVAG, NÖ Hypo, PSK und Erste die Konditionen pünktlich gesenkt hatte, gab zu bedenken, dass die dezentralen Bankengruppen möglicherweise "keine Disziplin halten" würden, wenn die in der Wiener Passivrunde "abgesprochenen Konditionen und Termine" - speziell für Betriebskonditionen - nicht von allen Instituten eingehalten würden(254). Oktober: Gemeinsamer Handlungsbedarf bei Freiberufler- und Wohnbaukrediten: Mindestkonditionen und Bearbeitungsgebühr (199) Mittlerweile war im Bereich der Freiberufler- und Wohnbaufinanzierungen die "Konditionendisziplin etwas aus den Fugen" geraten. Als Übeltäter wurde die Erste angeführt, die für einen fixverzinsten Hypothekarkredit (ein Jahr Laufzeit) bloß 5 5/8 % Zinsen verlangte. Die Erste rechtfertigte sich damit, dass es sich dabei um eine "zeitliche begrenzte Aktion" handle, die "nicht verlängert" werde. Dennoch erachteten die übrigen Banken derartige Konditionen als "nicht mehr vertretbar". Es galt daher, den "Markt zu beruhigen". (200) Zu diesem Zweck haben sich die führenden Banken anlässlich der Wiener Aktivrunde (in gemeinsamer Sitzung mit der Freiberuflerrunde) am 25. Oktober 1995 "auf die nachstehend angeführten Mindestkonditionen geeinigt". Für fixverzinste Wohnbaudarlehen sollten mindestens 7 % (drei Jahre Laufzeit), 7,5 % (fünf Jahre) bzw. 8 % (zehn Jahre) verrechnet werden. Sollte der Kreditnehmer keine hypothekarische Sicherstellung anbieten, sei ein Aufschlag in Höhe von 0,5 % zu verrechnen. Bei Freiberuflern lauteten die Mindestzinssätze 6,875 % für Investitions- und 7,25 % für Betriebsmittelkredite. "Einigung konnte weiters über folgende Punkte erzielt werden": 1. keine Fixzinssätze bei Laufzeiten unter drei Jahren, 2. Bearbeitungsgebühr von mindestens 1 %, außer bei hohen Beträgen, wo eine Pauschalgebühr verrechnet werden dürfe und 3. keine Werbung in den Medien mit Zinssätzen. Weiter wurde besprochen, bei SMR-Bindungen einen Aufschlag von 1 % zu verrechnen. (201) Die Teilnehmer an dieser Gesprächsrunde sagten zu, die erzielten Ergebnisse auch an "die in der Sitzung nicht vertretenen Bundesländerbanken weiterzuleiten". Angesichts der Tatsache, dass diese Zinssätze von einigen Instituten noch unterschritten würden, sollten die besprochenen Mindestkonditionen "Gegenstand des nächsten Treffens [auf leitender Ebene] sein"(255). (202) Da zu jener Zeit immer mehr Banken ihren Kunden statt Fixzinssparbüchern laufzeitkongruente Kassenobligationen anboten, "vereinbarten" die Banken, die Zinssätze für Kassenobligationen nahe jenen für entsprechende Fixzinssparbüchern (nicht mehr als 0,125 % darüber) zu halten(256). (203) Kurz darauf legte die in der CA für Privatfinanzierungen zuständige Abteilung [leitenden Vertretern der] CA [...] den "Entwurf zur Festsetzung von Mindestsätzen für Privatkredite und Kredite an Freie Berufe" vor. Ziel dieser Empfehlung, die "mit den anderen Banken zu diskutieren und bei gegebenem Konsens zu verabschieden" wären, war die "Beruhigung" des damals konstatierten "übertriebenen Wettbewerbs". Wenn die wichtigen Banken diese Empfehlungen einhielten, würde dies auch für kleinere Banken "Vorbildfunktion" haben, obwohl bei diesen ein "ständiges Ausscharren" erwartet werden müsse. Jedenfalls wäre es schon positiv, wenn sich nur einige große Institute (samt Tochtergesellschaften) "für eine disziplinierte Vorgangsweise entschließen" würden(257). (204) Anlässlich eines Informationsaustausches betreffend die prognostizierten Jahresergebnisse für 1995 [wurde beim] Treffen [auf Controllerebene] am 15. November 1995 ein aus Sicht der Banken eher negatives Bild der Marktsituation [gezeichnet]. Sie würden daher innerhalb ihrer Institute "versuchen, eine Habenzinssenkung voranzutreiben". Außerdem müsste die "Konditionenproblematik [...] in nächster Lombard-Sitzung" diskutiert werden. Was die Kontoführungsgebühren betreffe, würden noch im Dezember "Bankengespräche zwischen BA und CA" mit dem Ziel einer "Preiserhöhung" stattfinden(258). (205) Bei der Wohnbaubanken-Gesprächsrunde am 5. Dezember 1995 kamen die Teilnehmer nach einem detaillierten Informationsaustausch über durchgeführte und geplante Emissionen sowie die dabei angewandten Konditionen "überein", die Laufzeiten (12/15 Jahre) "unverändert beizubehalten"(259). Dezember: gemeinsame Senkung der Aktivzinsen und - nach heftigen Diskussionen - der Passivzinsen (206) Die Senkung des GOMEX-Satzes(260) war Anlass für Einberufung einer Wiener Aktiv- und Passivrunde am 5. Dezember 1995, um gemeinsam "die Möglichkeit einer passivseitigen Zinssatzsenkung zu diskutieren". Alle Institute, mit Ausnahme der BAWAG, sprachen sich dabei für eine Zinssatzsenkung sowohl aktivseitig (um 0,25 %) als auch passivseitig (um 0,375 % bis 0,5 %) noch im Jahr 1995 aus. Angesichts der Wahrscheinlichkeit, dass die OeNB am 14. Dezember 1995 die Leitzinsen senken würde, wurde für den darauf folgenden Tag eine Bundesaktiv- und Passivrunde anberaumt, damit "einen Tag später bereits auf diese Vorgangsweise [der OeNB] eingegangen" und "eine endgültige Empfehlung ausgearbeitet" werden könnte. Die Möglichkeiten einer Zinssenkung sollten auch "bei der Lombardsitzung [...] am 13.12.1995 besprochen werden"(261). (207) Am 14. Dezember 1995 senkte die OeNB tatsächlich den Diskontsatz um 0,5 %, was - wie vereinbart (siehe Rn. 206) - unverzüglich zur Einberufung der Bundesaktiv- und Passivrunde für den 15. Dezember 1995 führte: (208) Aktivseitig "herrschte Einhelligkeit" über eine Zinssenkung. Weniger harmonisch verlief die Diskussion über die Passivkonditionen. Diese entwickelte sich in der Tat "zunehmend aggressiver", wobei vor allem die BAWAG wegen ihrer "Inaktivität" zur "Hauptzielscheibe der Aggression" wurde. Die BAWAG weigerte sich nämlich als einziges Institut, die Passivzinsen noch im Jahr 1995 zu senken. Angesichts des Starrsinns der BAWAG gelangten die übrigen Banken zur Ansicht, dass sie "auf die BAWAG nicht länger Rücksicht nehmen" könnten. Sie "vereinbarten" daher folgende Maßnahmen: 1. keine Senkung im Girobereich (nur BA trat für eine Senkung um 0,25 % ein), 2. Absenkung der bonifizierten Spareinlagen um etwa 0,5 % im jeweiligen Spitzenbereich und 3. Hoechstzinssätze für Neugeld ab 1 Mio. ATS von 3,75 % (Wien) bzw. 4 % (Bundesländer). Bei Kapitalsparbüchern konnte hingegen "nur eine Bandbreite akkordiert werden". (209) Einige Details, nicht zuletzt betreffend den Umsetzungszeitpunkt, konnten nicht abschließend geklärt werden. "Diverse Rück- und Absprachen", insbesondere eine "weitere telefonische Abstimmrunde", waren daher noch erforderlich. Zur "Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen" wurde eigens "eine Anlaufstelle in der CA" eingerichtet, die ab 18. Dezember 1995 ihre Tätigkeit aufnehmen sollte(262). (210) Im Hinblick auf die für 18. Dezember 1995 geplanten "telefonischen Kontakte der Wiener Institute" lautete die interne Empfehlung der CA, als Termin für die "Senkungsrunde" die "letzte Dezemberwoche ins Auge zu fassen"(263). (211) Im ebenfalls am 18. Dezember 1995 abgehaltenen Minilombard "haben sich alle Institute [den Vereinbarungen der Bundesaktiv- und Passivrunde] angeschlossen", allerdings unter dem Vorbehalt, dass die "Beschlüsse der Passivrunde" in den meisten Fällen noch nicht von den jeweiligen Vorständen abgesegnet worden wären. Außerdem würden die letzten Details dieser Beschlüsse erst im Laufe dieses Tages "endverhandelt" [nämlich im Rahmen der "telefonischen Abstimmrunde", siehe Rn. 209](264). Unter der Bedingung, dass auch die Passivseite gesenkt würde, haben die Teilnehmer schließlich "Folgendes beschlossen": 1. Senkung der Mindestkonditionen für Betriebsmittel- und Investitionskredite auf 8 %, 2. Senkung der Prime Rate um 0,25 % und 3. selektive Senkung des Altbestandes um bis zu 0,25 %(265). (212) Am 20. Dezember 1995 unterrichtete ein Passivrunden-Vertreter der Ersten seinen Kollegen der BAWAG über die von der Ersten "geplante Vorgangsweise" (Senkung der Kapitalsparbücher per 8. Januar 1996 sowie der Sonderkonditionen per 15. Januar 1996)(266). Die PSK senkte den Basiszinssatz sowie die Sonderkonditionen per 19. Januar 1996(267). Die CA senkte die Zinsen für Privatkredite (um 0,375 %) per 28. Dezember 1995(268). Zum 17. Januar 1996 hatten "alle Institute ihre standardisierten Spareinlagen gesenkt" (mit Ausnahme von BAWAG und ÖVAG, die erst zwischen 19. und 21. Januar 1996 absenken würden)(269). (213) Auch die "Bankengespräche" betreffend eine "Preiserhöhung" bei Kontoführungsgebühren (siehe Rn. 204) dürften erfolgreich verlaufen sein. CA und BA erhöhten per 1. Januar 1996 ihre Kontoführungsgebühren(270). 9. CHRONOLOGISCHE DARSTELLUNG 1996 Februar-März: gemeinsame Senkung der Passivzinsen (214) Die erste formelle Gesprächsrunde des Jahres 1996 fand am 6. Februar in den Räumen der Ersten statt. Nach den heftigen und sehr emotional geführten Diskussionen im Dezember 1995 (siehe Rn. 208) war die Gesprächsatmosphäre bei dieser Wiener Aktiv- und Passivrunde nun "überraschend friedlich". BA und BAWAG vermieden jede Diskussion über die "einschlägigen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit". Inhaltlich bestand unter den Teilnehmern "Einigkeit", dass auf der Passivseite, insbesondere bei den Spareinlagen, "unmittelbarer Senkungsbedarf" bestuende. Konkret sollte der Basiszinssatz auf 1,75 % und der Girobereich um 0,25 % gesenkt werden, bei den Kapitalsparbüchern sollte die Senkung zwischen 0,25 % und 0,5 % betragen. Für Neugelder sollte der Hoechstzinssatz 4 % betragen. (215) Die Umsetzung dieser Maßnahmen sollte "in der ersten Märzhälfte" erfolgen. Zuvor sollte eine "Feinabstimmung auch unter Beiziehung der Aktivrepräsentanten sowie der Bundesländervertreter" im Rahmen der Bundesaktiv- und Passivrunde am 26. Februar 1996 stattfinden (dazu Rn. 221). [...] [Diese] Maßnahmen würden auch] im Rahmen des Lombardclubs am 7. Februar 1996 [erörtert]. Sollte dabei "die Marschroute beschleunigt" werden, würde "die BAWAG eine entsprechende Vorverlegung [des Umsetzungstermins] koordinieren und auch als einladende Bank fungieren". Im Hinblick auf die Bundesaktiv- und Passivrunde ersuchte die RZB wie immer "[Produktvertreter] der Landeszentralen um Rückmeldung" über die Zinssituation in den Bundesländern sowie deren Meinung zu den "andiskutierten Zinssenkungsvorschlägen". (216) Auf der Aktivseite sollten die Zinsen nicht gesenkt werden (nur die BAWAG fasste eine Senkung um 0,25 % ins Auge). "Nach lebhaft geführter Diskussion" wurde der Vorschlag angenommen, als Ausgleich für die niedrigen Kreditzinsen auf die "Erhebung einer Bearbeitungsgebühr" zu drängen. Diese Gebühr sollte zunächst mindestens 1 %, in der Folge mindestens 2 % (dazu später bei Rn. 263) betragen. Auch hier erwartete man sich vom Lombardclub am 7. Februar 1996 "entsprechende grundsätzliche Entscheidungen"(271). (217) Am 29. (oder 30.) Januar 1996 lud der BA-[Vertreter] seine Kollegen von Erste, PSK, RZB und CA zu einem Abendessen. Der ebenfalls eingeladene BAWAG-[Vertreter] ließ sich im letzten Moment entschuldigen. Zweck dieses Treffens war die "Vorbespr[echung]" des kommenden "Lombard"(272). (218) Da jedoch beim Lombardclub am 7. Februar 1996 die [Vertreter] von BA und BAWAG fehlten, konnten keine Entscheidungen getroffen werden. Statt dessen wurden die Gespräche wieder um eine Ebene zurückverlagert: Die Bundesaktiv- und Passivrunde(273) sollte "insbes. über die Spareinlagenverzinsung auf 3 3/4 %-4 % größtmögliche Annäherung" erzielen. Auch eine "Spareckzinssatzanpassung" sollte dabei erörtert werden. Der CA-[Vertreter] sah sich der Kritik seines Kollegen von der Ersten ausgesetzt, weil die CA in Salzburg Kredite u. a. zu VIBOR + 0,25 % angeboten habe. Der CA-[Vertreter] gab dazu bekannt, dass [leitende Vertreter] diese Kondition nicht genehmigt und im Übrigen bereits den "Auftrag zur sofortigen Einstellung" erteilt habe(274). (219) Bei der Wohnbaubanken-Gesprächsrunde am 6. Februar 1996 fand zunächst der übliche detaillierte Informationsaustausch über durchgeführte und geplante Emissionen und die dabei angewandten Konditionen statt. Der Hypo-Vertreter stellte ein neues Anleiheprodukt "zur Diskussion", die "Details sollten in der nächsten Passivrunde diskutiert werden". Überhaupt sollte "zur Diskussion neuer Finanzierungsmodelle" eine eigene "Arbeitsgruppe" tätig werden(275). (220) Um die erhöhte Kapitalertragssteuer auf Wohnbaubank-Anleihen auszugleichen, schlug der CA-Vertreter weiter vor, "den Abschlag auf SMR -1 % zu erhöhen". Die Diskussion über die Höhe des Abschlags bei Wohnbaubank-Anleihen fand in der folgenden Wohnbaubanken-Gesprächsrunde am 27. Februar 1996 ihre Fortsetzung. CA schlug nunmehr einen Abschlag in Höhe von 0,875 % vor, Erste, RZB, NÖ Hypo und BA ("wenn alle Banken 0,875 % verwenden") stimmten zu, BAWAG und ÖVAG, die aber "auch den anderen Banken folgen" würde, traten für 0,75 % ein(276). (221) Bei der Bundesaktiv- und Passivrunde am 26. Februar 1996 wurden verschiedene Varianten einer Senkung der Sparzinsen diskutiert. BA kündigte an, zum Ende der ersten Märzwoche die Sonderkonditionen um 0,25 %, den Basiszinssatz auf 1,75 % und die Kapitalsparbücher um mindestens 0,25 % senken zu wollen. Eine solche Senkung "würde von allen Mitbewerbern unterstützt werden". Der Termin für die Umsetzung sollte im Rahmen einer "Absprache der [Vertreter] Bank Austria-BAWAG" fixiert werden. Um einen möglichst frühen Termin für diese Absenkung zu erreichen, schlug die BA "ehebaldigste telefonische Kontaktaufnahme und Abstimmungsgespräche zwischen den [Vertretern]" vor. Diese würden die dabei erzielten Ergebnisse dann "den [Vertretern] der anderen Institute telefonisch mitteilen". Sollte keine Einigung erreicht werden können, wäre "im nächsten Lombardclub am 13.3.1996" darüber zu diskutieren. (222) Auch in den Bundesländern würden die Banken "in Verhandlungen mit ihren Wettbewerbern gehen", etwa in Kärnten im Hinblick auf die Senkung des Hoechstzinssatzes auf 4,25 % und in der Steiermark auf 4 %(277). (223) Im Lombardclub am 13. März 1996 erklärte der BAWAG-[Vertreter], den Basiszinssatz nicht unter 2 % senken zu wollen, obwohl die BAWAG "dringlich ersucht" worden war, "die Senkung des Eckzinssatzes um 0,25 % mitzumachen". Auch der CA-[Vertreter] teilte mit, dass sein Institut die 2 %-Grenze nicht unterschreiten werde. Bei den höheren Konditionen sollte es Ende April zu einer Senkung von 0,25 % kommen. Eine Einigung konnte diesbezüglich aber nicht erzielt werden, weshalb die Diskussion wieder an die Expertenebene zurückverwiesen wurde: "Die weitere Vorgangsweise wird in einer Passivrunde am Freitag, 15.3., vormittags festgelegt werden"(278). (224) In dieser Passivrunde am 15. März 1996 fand zunächst die von der BA vorgenommene Zinssatzsenkung "Zustimmung". In der Folge wurde "Übereinkommen" dahin gehend erzielt, dass "sämtliche Großinstitute die Zinssätze der Spareinlagen" wie folgt senken würden: Basiszinssatz auf 1,75 % (außer BAWAG und CA, die schon beim Lombardclub vom 13. März 1996 auf 2 % bestanden hatten), Spareinlagen-Sonderkonditionen generell um 0,25 % (Hoechstzinssatz 4 % in Wien und 4,25 % in den Bundsländern), Gruppenkonditionen und Sichteinlagen-Sonderkonditionen generell um 0,25 % und Kapitalsparbücher generell um 0,25 %. BAWAG sagte bis 20. März 1996 Klärung zu, ob sie nicht doch zu einer Senkung des Basiszinssatzes auf 1,875 % bereit wäre, weil dann nämlich ein gemeinsamer Hoechstzinssatz von lediglich 3,75 % (statt 4 %) realistisch erschiene. Im Hinblick auf die Haltung der CA zum Thema Basiszinssatz erachtete der Vertreter der Ersten in seinem Bericht an [leitende Vertreter] ein "Gespräch mit [...]" [damals CA-[Vertreter]] für "sehr nützlich". (225) Als Termine für die Umsetzung wurden bekannt gegeben: 20. März (ÖVAG), 22. bis 29. März (BAWAG), 22. bis 23. März (Erste), vor Ende März (CA, GiroCredit und RLB-NÖ), 22. März (PSK). Allerdings wurde vereinbart, am 20. März 1996 "noch untereinander telefonische Abstimmgespräche zu führen". In der nächsten Wiener Aktiv- und Passivrunde am 17. April 1996 (dazu bei Rn. 229) sollte die "Akzeptanz der Maßnahmen", insbesondere hinsichtlich der Senkung des Basiszinssatzes, sowie "eine weitere Einschränkung des Hoechstzinssatzes für Sonderkonditionen von 4 % auf 3,75 %" erörtert werden(279). März-Mai: "übertriebener" Wettbewerb macht gemeinsame "Gegenmaßnahmen" auf höchster Ebene erforderlich - das "Mai-Abkommen": Mindestsätze für Aktivzinsen, Senkung der Passivzinsen und andere "restriktive Maßnahmen" (226) Am 22. März 1996 befand die [Controllerrunde] bei ihrer regelmäßigen Zusammenkunft, dass es nach ihrem Geschmack im Bereich der Zinskonditionen zuviel Wettbewerb gäbe. Daher gelte es, gemeinsam einen an die [leitende Ebene] der jeweils eigenen Institute gerichteten "Vorschlag zur Linderung des Verdrängungswettbewerbs" zu erarbeiten(280). (227) Die [leitende Ebene] war sich dieser Situation freilich selbst bewusst. Am 29. März 1996 trafen einander die [Vertreter] von BA, CA, RZB und Erster zu "einem von [BA-[Vertreter]] [...] initiierten Gespräch", bei dem sie sich namens ihrer Institute bereit erklärten, angesichts der Einbrüche der Zinsspanne gewisse "Konditionsvarianten nach Möglichkeit einzustellen" (u. a. Kontokorrent- und Investitionskredite auf VIBOR-Basis sowie Lower-of-Konditionen) und diesbezüglich auch auf "andere Großinstitute einzuwirken". Sie sagten einander auch zu, "sich bei Verstößen wechselseitig auf Vorstandsebene zu informieren"(281). (228) Auch im Lombardclub vom 10. April 1996 beklagten die [Vertreter] die Ertragsrückgänge. Unter den großen Instituten war daher "die Bereitschaft zur Rückkehr zu bankwirtschaftlichen Mindestprinzipien zunehmend erkennbar"(282). (229) In der Wiener Aktiv- und Passivrunde am 17. April 1996 wurde zunächst die Umsetzung der im März "akkordierten Zinssenkungsrunde" (dazu bei Rn. 224) analysiert. Dabei stellte sich heraus, dass sich alle Institute "im Wesentlichen an die damals getroffenen Vereinbarungen gehalten" hatten. Für eine weitere Zinssatzsenkung sahen die meisten Institute "keinen Spielraum". Auf der Aktivseite hatten die von einigen Instituten gestarteten Sonderaktionen die Privatkreditzinsen unter Druck gebracht. Insbesondere die Senkung bei den Schalter- und Betriebsratskrediten durch die BAWAG führte zu "Aufruhr in der Zinsenrunde". (230) Die Bankenvertreter beklagten, dass der Wettbewerb "mittlerweile ein ruinöses Ausmaß" angenommen hätte. Vor allem wurde kritisiert, dass die Vereinbarungen betreffend die Aushangzinssätze durch Gewährung großzügiger Kompetenzen an [Filialvertreter] unterlaufen würden. Dieser "Aktionismus" im Kreditgeschäft müsse daher "zumindest eingedämmt" werden. Zu diesem Zweck legte die BA (per Fax) eine Aufstellung von "Mindestzinssätzen" pro Kreditkategorie vor (z. B. Schalterkredit 7 %, Wohnungskredit 6,5 %, Hypothekarkredit mit fünfjähriger Laufzeit 6,5 %, Freiberufler-Investitionskredit 6,5 %). Die übrigen Mitbewerber sollten "ihr Einverständnis oder Nichteinverständnis kurzfristig an [...] von der Bank Austria übermitteln". Danach sollten die Mindestzinssätze "auch von den [Vertretern] im kommenden Lombard diskutiert und allenfalls vereinbart werden", um den "Aktionismus in diesem Segment einzuschränken"(283). (231) Am 18. April 1996 senkte die OeNB überraschend den Diskont- und den Lombardsatz um jeweils 0,5 %, was ein "kurzfristig anberaumtes Treffen" der Wiener Passivrunde am 19. April 1996 zur Folge hatte. (232) Zunächst konnten die Teilnehmer feststellen, dass hinsichtlich der Passivzinsen "alle Institute im März die seinerzeit akkordierte Zinssenkungsrunde [dazu bei Rn. 224] vollzogen und sich dabei im Wesentlichen an die damals getroffenen Vereinbarungen gehalten [haben]". Die "gegenwärtige Zinsengestaltung" konnte daher aus Sicht der Banken "als im Wesentlichen zufriedenstellend bezeichnet" werden. (233) Die BA wies in der Folge auf "das für nächsten Mittwoch anberaumte Treffen [auf leitender Ebene] [hin], bei dem angesichts der unbefriedigenden Ertragslage der österreichischen Banken [...] - somit auf höchster Ebene - über Gegenmaßnahmen diskutiert werden soll". Danach teilte die BA mit, "zum Zeichen ihrer Entschlossenheit, die Zinsmargen zu verbessern", ihre Super-Schutzaktion (7,25 %) per 30. April auslaufen lassen und in der Folge den Zinssatz auf 7,75 % anheben zu wollen. Außerdem kündigte BA an, die Sonderkonditionen und die Kapitalsparbücher um 0,5 %, den Basiszinssatz um 0,25 % (auf 1,5 %) und den Girostandardkondition auf Null senken zu wollen. Als Umsetzungstermin wurde der Zeitraum 4. bis 10. Mai genannt. Die übrigen Banken waren hinsichtlich Sonderkonditionen und Sparbüchern "im Wesentlichen derselben Meinung", bis "spätestens 10.5.1996 sollten alle Sektoren diesen Schritt vollzogen haben". (234) Für die weitere Vorgangsweise wurde "naturgemäß dem [Treffen auf leitender Ebene] große Bedeutung beigemessen", wo der BA-[Vertreter] "für eine ertragsorientierte Vorgangsweise eintreten" werde. Dieser "Sondergipfel [...]" sollte am 24. April 1996 "Rahmenbedingungen für eine Spannenverbesserungen beschließen, wobei neben den Privatkredit- und Einlagezinssätzen dem Konkurrenzkampf im kommerziellen Geschäft größte Bedeutung" zukomme. In der Folge sollte eine "gesamtösterreichische Kredit- und Einlagenrunde" am 26. April 1996 (dazu bei Rn. 241) "die Zinssatzspielräume im Einlagenbereich unter Einbeziehung der Bundesländer abklären"(284). (235) In einem internen Aktenvermerk vom 19. April 1996 wurde ein für das Firmenkundengeschäft zuständiger Erste-[Vertreter], [...], über die vorbereitete Senkung des Alt- und Neubestandes um 0,5 % informiert. Im Hinblick auf den für den 23. April anberaumten Minilombard merkte [...] auf demselben Aktenvermerk handschriftlich an, dass "derzeit noch nichts beschlossen, daher auch nichts umzusetzen" wäre. Tatsächlich überlegten am 23. April 1996 [Vertreter] der großen Banken gemeinsam, ob und wie sie auf die Leitzinsensenkung reagieren sollten. Dabei wurde "übereinstimmend festgestellt, dass aufgrund der Leitzinsensenkung von voriger Wochen keine Notwendigkeit (und auch kein Spielraum) für eine aktivseitige Zinssatzsenkung im Kommerzbereich" bestuende. [...] ergänzte daher auf oben erwähntem Aktenvermerk handschriftlich: "Lt. Beschluss Minilombard am 23.4.96: keine Zinssenkung"(285). (236) Weiter waren sich auch die Minilombard-Teilnehmer einig, den "perversen Konditionenwettbewerb durch Einziehen von Untergrenzen [...] binnen Jahresfrist zu normalisieren". Zu den dafür erforderlichen "konkreten Maßnahmen" waren die Meinungen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.