Europäische Union

2004/138/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 — Österreichische Banken ("Lombard Club") (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2091)

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Quellenkennung: 32004D0138. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tionen-Neugeschäfte "Hoechstsätze" vereinbart (4,25 % ab 500000 ATS, 4,5 % ab 1 Mio. ATS und 4,75 % ab 5 Mio. ATS), die auch von Filialleitern nicht überschritten werden dürften. Die Absenkungstermine selbst waren "etwas unterschiedlich, konzentrieren sich aber auf die nächste Woche". Später teilte die BAWAG mit, die Absenkung erst nach der Sitzung des Lombardclubs 19. April 1995 vornehmen zu wollen. (153) Bei den Kapitalsparbüchern konnte hingegen "zunächst keine einhellige Meinung" erreicht werden. Die BAWAG stellte zwar eine Konditionensenkung um 0,375 % "in Aussicht", würde aber ihren definitiven Beschluss erst am 10. April 1995 "per Fax den anderen Sektoren bekannt geben, die sich dann danach orientieren" würden. Die Aktivseite sollte im Übrigen unverändert bleiben(218). (154) Auch in der Controllerrunde vom 25. April 1995 herrschte Einigkeit darüber, dass die Aktivkonditionen unverändert bleiben sollten. Beschlossen wurde das Projekt einer gemeinsamen Ertragshochrechnung; zu diesem Zweck sollten die internen Hochrechnungen der einzelnen Banken zusammengeführt werden(219). In einer Expertenrunde sollte weiter ein "einheitlicher Lösungsansatz" für die Restlaufzeitberechnung erarbeitet werden. Eine weitere Expertengruppe sollte sich mit dem Thema Depotstatistik/Marktanteile befassen. Für die internen Kalkulationsmethoden betreffend Sondervereinbarungen bei Sparbüchern würde die Erste ein Diskussionspapier ausarbeiten. Eine "gemeinsame Lösung" sollte auch für die einheitliche Klassifizierung der 1000 größten Firmenkunden gefunden werden(220). (155) Thema der Bankenrunde Wertpapiere am selben Tag (25. April 1995) waren die von der OeKB - als Abrechnungs- und Abwicklungsstelle für in das Arrangement einbezogene Geschäfte an der Wiener Wertpapierbörse(221) - den Börseteilnehmern in Rechnung gestellten "Arrangementgebühren". Der OeKB-[Vertreter] "appelliert an alle, die vorgeschlagenen [infolge der Einführung des vollautomatischen Handelssystems EQOS anzupassenden] Arrangementgebühren zu akzeptieren". In der Folge wurde "mit Vertretern von CA, RZB, BA, GC und Erste [die] Neugestaltung der Arrangementgebühren abgestimmt". Auch die "jährlichen Pauschalgebühren [wurden] mit den [Vertretern] von CA, BA, GC, Erste, RZB und ÖVAG abgestimmt"(222). (156) Zur Wohnbaubanken-Gesprächsrunde vom 23. Mai 1995 liegen der Kommission zwar keine Protokolle vor, laut Tagesordnung vom 9. Mai wurde über die "aktuelle Entwicklung" sowie über "gemeinsame weitere Maßnahmen" gesprochen(223). (157) Anlässlich ihres monatlichen Treffens im Lombardclub diskutierten die [Vertreter] am 10. Mai 1995 über die aus ihrer Sicht wenig erfreuliche Entwicklung der Zinsspanne. Man war sich einig, dass "zur Zeit die Einlagenzinssätze zu hoch seien (Bank Austria: generell um 1 % zu hoch)". Aus diesem Grund "schlägt [...] [BA-[Vertreter]] Passivrunde vor, welche Hoechstzinssätze kappen soll". Dieser Vorschlag wurde "von allen Anwesenden unterstützt"(224). Außerdem wurde im Zusammenhang mit Kommerzkrediten vorgeschlagen, einheitliche Risikoprämien zu erarbeiten. Dazu sollte die "Controllerrunde Vorschläge machen". (158) Diese [vom Lombardclub] im Hinblick auf eine abgestimmte Zinssenkung für zweckmäßig erachtete Bundespassivrunde fand am 19. Mai statt. Dabei stimmten die Teilnehmer der Meinung [des Lombardclubs] dahin gehend zu, dass man "sich einer generellen Zinssatzsenkung im Einlagenbereich nicht entziehen" könne. (159) Die BA schlug zunächst vor, die Zinsen für Sonderkonditionen sofort abzusenken, erreichte dafür aber "keine allgemeine Zustimmung". Auch der zweite Vorschlag, zuerst die Zinsen für Sonderkonditionen und dann jene für Kapitalsparbücher zu senken, "wurde nicht angenommen". Schließlich einigte man sich auf den folgenden "Kompromiss": Per 20. Juni 1995 sollten alle Passivkonditionen um 0,5 % gesenkt werden. Ab jenem Zeitpunkt sollte für Sonderkonditionen der "Hoechstsatz" bei 4,5 % bzw. 4,75 % liegen. "Bereits jetzt" sollte außerdem der "5 %-er" nicht mehr zu Akquisitionszwecken verwendet werden. Flankierend wurde beschlossen, im Kreditbereich "keine weiteren Werbemaßnahmen mit niedrigen Zinssätzen bzw. Gebühren- und Spesenerleichterungen" mehr vorzunehmen. (160) Zwecks Umsetzung dieser Beschlüsse auch in den Bundesländern wurde deren "Weitergabe an die Bundesländerrunden und entsprechende Rückmeldung" vereinbart. Die beschlossenen Maßnahmen sollten schließlich "beim nächsten Lombard" am 7. Juni 1995 "nochmals abgestimmt und festgesetzt" werden. (161) Was den Zeitplan betraf, würde BA "die Vorreiterrolle" übernehmen und voraussichtlich schon Ende Mai um 0,5 % absenken. Die anderen Institute würden, wie vereinbart, zum 20. Juni "diese Maßnahme abgeschlossen haben". Die CA würde terminlich eher der BA folgen - in einem internen Vermerk der CA dazu findet sich der handschriftliche Vermerk, es möge aufgeklärt werden, "für wann [CA-Vertreter] mit [...] [BA-[Vertreter]] die Senkung vereinbart hat". Aus der Reihe fiel wieder einmal die BAWAG, die frühestens Ende Juni absenken wollte. Es sollte daher auf "[leitender] -Ebene abgeklärt werden", ob eine "raschere Umsetzung ohne Rücksichtnahme auf die BAWAG möglich" wäre. (162) Auf der Aktivseite wurde der "Minimalkonsens" erzielt, keine Senkungen durchzuführen(225). (163) Nur wenige Tage nach der Bundespassivrunde wurde am 24. Mai 1995 eine Wiener Passivrunde "kurzfristig anberaumt", um den "ursprünglich ins Auge gefassten Sparzinsensenkungstermin" betreffend die "Vereinbarungen aus der Bundespassivrunde" (Rn. 161) nun "möglichst vorzuverlegen". Das Ausmaß der Senkung sollte - "wie geplant" und von den "meisten Instituten bereits fix zugesagt"- 0,5 % betragen und zu folgender Sparbuch-Zinsenstaffel führen: 4 % für ein Jahr, 4,25-4,325 % für zwei Jahre, 4,75 % für drei Jahre, 5,25 % für vier Jahre und 5,75 %-6 % für fünf Jahre. (164) Für diese "in der letzten Runde akkordierten Zinssenkungen" wurden nun "folgende Durchführungstermine vereinbart": BA, CA und ÖVAG (für Altkunden) am 1. Juni, GiroCredit und NÖ Hypo am 6. Juni, Erste spätestens am 7. Juni, ÖVAG (Aushang) am 9. Juni sowie BAWAG und PSK in der zweiten Juniwoche(226). (165) Am gleichen Tag kamen hochrangige Vertreter von BA, BAWAG, GiroCredit, RZB und PSK "im kleineren Kreis als die Minilombard-Runde" zu einem informellen "Bankenerfahrungsaustausch" zusammen, um "die aktuelle Situation" zu besprechen. Da die "geplanten Senkungen" auf der Passivseite "für längere Zeit die letzten sein" dürften, sollte die dadurch gewonnene Spanne "der Ergebnisverbesserung dienen" und daher nicht an die Konsumenten weitergegeben werden (also nicht zu Zinssenkungen auf der Aktivseite führen). Zwar sei es auch wichtig, die "Spannen der Fixvorlagen anzuheben", was sich immerhin für jede Bank mit "einigen Millionen Schilling Ergebnisverbesserung" zu Buche schlüge, von "größerer Wichtigkeit" sei aber die Vermeidung von Zinssenkungen auf der Aktivseite. (166) Mit der Disziplin bei der Umsetzung der gemeinsam gefassten Beschlüsse war man indes nicht zufrieden. Die "Konditionendisziplin" werde daher "Thema des Lombard-Clubs im Juni" sein. Eine bessere Disziplin sei nach übereinstimmender Auffassung nämlich dann zu erwarten, "wenn die Einhaltung von Mindestmargen 'Ehrensache' von Vorstandsmitgliedern" werde. Eine interne "vertrauliche Notiz" der CA spricht in diesem Zusammenhang von "Chefsache"(227). (167) Schließlich sollten "bei der Lombardsitzung folgende Punkte besprochen und beschlossen" werden: 1. keine Sollzinsensenkung, 2. keine Kontokorrentkredite mit Verzinsung auf Basis von VIBOR-Taggeld-Sätzen, 3. maximale Laufzeit von Fixzinskrediten von sieben Jahren, 4. maximale Laufzeit von Krediten mit SMR-Bindung von 10 Jahren, 5. keine roll-over-Kredite mit kurzfristigen Indikatoren, 6. Mindestmargen für Fixvorlagen und 7. Untergrenzen für die Hausbankenspanne bei Exportförderungskrediten(228). (168) In einem internen Aktenvermerk an [leitende Vertreter der] CA [...] vom 29. Mai 1995 wird festgehalten, dass Kontokorrentverzinsungen von VIBOR-Taggeld + 0,5 % "verhindert werden" müssten. "Dementsprechende Kontakte" unter den Banken hätten "bereits im Minilombard und in der Treasuryrunde" stattgefunden, wo dazu jeweils "Übereinstimmung herrschte". Dies sollte auch im Lombardclub am 7. Juni 1995 "ein vordringliches Thema sein"(229). (169) Am 1. Juni 1995 senkten BA und CA ihre Sparzinsen um die vereinbarten (durchschnittlich) 0,5 %, am 6. Juni folgte die Erste(230). (170) Am 2. Juni 1995 fand eine Controllerrunde statt. Zum Tagesordnungspunkt "Zinsentwicklung, Konditionenpolitik" brachten die teilnehmenden Banken einander zunächst hinsichtlich der "bereits erfolgten bzw. [...] vorgesehenen Senkung der Spareinlagenkonditionen um durchschnittlich 0,5 %" auf den neuesten Stand. Dann wurde berichtet, dass Kunden den Wunsch nach Roll-over-Finanzierungen auf Taggeld- bzw. auf 3-Monatsbasis "an die Banken herangetragen" hätten. Diesem Kundenwunsch dürfe jedoch nicht entsprochen werden, weil sonst eine "gefährliche Erosion der Spanne im Kontokorrentgeschäft" zu befürchten sei. Die RZB "erklärte sich bereit", bis zum nächsten Treffen einen Kalkulationsvorschlag für langfristige Kredite auf VIBOR-Basis zu erstellen. Die GiroCredit legte ihre internen Schätzungen des Betriebsergebnisses (samt Aufschlüsselung) für das laufende Jahr vor(231). (171) Die für den Lombardclub vom 7. Juni 1995 (bei dem die [Vertreter] von BA und CA fehlten) geplante(232) Diskussion zu oben genannten Themen wurde offenbar auf den Lombardclub vom 12. Juli 1995 verschoben. Juni: Alleingang der BAWAG, allgemeine Schelte und abgestimmte Reaktion (172) Wenig später ereignete sich Bemerkenswertes: "Ohne Ankündigung" senkte die BAWAG am 19. Juni 1995 die Zinsen für Privatkredite, wobei diese Aktion vor den übrigen Mitbewerbern "offensichtlich geheimgehalten" worden war. Die CA sah sich daher veranlasst, "kurzfristig eine Privatkreditrunde einzuberufen", um wenigstens unter den übrigen Konkurrenten "eine Abstimmung" der Reaktion auf diese Maßnahme zu erreichen. Die Besprechung fand am 21. Juni 1995 (in gemeinsamer Sitzung mit der Freiberuflerrunde) in den Räumlichkeiten der CA statt(233). (173) Bei dieser Besprechung gingen die Emotionen hoch. Die BAWAG - die schon bei der letzten Passivrunde die "vorgegebenen Termine nicht eingehalten" und noch dazu die Konkurrenten unzutreffend über die getroffenen Maßnahmen informiert habe - wurde von den übrigen Banken, insbesondere von BA, CA und Erste, heftig angegriffen. Es bestand "einheitlich die Meinung", dass diese Aktion der BAWAG "durch nichts begründet" wäre und dem "erklärten Ziel aller entsprechenden Runden widerspräche", allfällige Senkungen bei Krediten "nicht mitzumachen". Ein "derart unvernünftiger Wettbewerb" sei schlicht gefährlich. (174) Der BAWAG-Vertreter versuchte sich mit "angeblich von anderen Banken laufend praktizierten Unterbietungen bei Betriebsratskrediten" zu rechtfertigen, was wiederum eine Abfolge gegenseitiger Beschuldigungen auslöste. (175) Die Rechtfertigung der BAWAG wurde von den übrigen Teilnehmern zurückgewiesen. Wenn es tatsächlich zu "Unterschreitungen der besprochenen Konditionen" kommen sollte, dann sei es "zielführender", diese "innerhalb der Runde zu behandeln" und in der Folge "abzustellen", als "im Alleingang" die ohnehin schon schwierige Ertragssituation "weiter zu belasten". Schließlich drohte die CA der BAWAG mit dem Ausschluss aus allen Aktiv- und Passivrunden. Außerdem sollten die Teilnehmer "[...] ersuchen", [dass auf leitender Ebene darauf eingewirkt werde,] dass die Konditionen "in weitestgehender Abstimmung innerhalb der Branche festgelegt" werden. (176) Konkret ergab diese Runde, dass BA, CA, Erste, RBW und andere bei den Betriebsratskrediten "auf jeden Fall mitgehen" würden, aber wohl auch die anderen Produkte aufgrund der Vorgabe der BAWAG um ca. 0,5 % würden zurücknehmen müssen. Weiter wurde "vereinbart", bei Freiberuflerkrediten die Grenze von 6,75 % nicht zu unterschreiten(234). (177) In der Minilombard-Sitzung am folgenden Tag war unter den [Bankenvertretern] von derartigen Emotionen nichts zu bemerken. Insbesondere "herrschte Einigkeit" darüber, der von der BAWAG soeben eingeleiteten Zinssenkung im Privatkreditbereich "keine generelle Senkung der Konditionen im Kommerzbereich" folgen zu lassen. Die Teilnehmer "beschlossen" dabei, ihren jeweiligen [Vertretern] "für die Lombardsitzung" die schon anlässlich ihrer "informellen Besprechung" am 24. Mai 1995 (siehe Rn. 165) akkordierten "Empfehlungen für die Festlegung von Mindestkonditionen" zu unterbreiten(235). (178) In der Wiener Passivrunde am 29. Juni 1995 schlug die BA vor, "die Sommerpause für eine weitere Absenkung der bonifizierten Spareinlagen zu nützen", und zwar auf 4,5 % bis 4,25 % (Altbestände) bzw. auf 3,5 % (Rest). Für das Neugeschäft wurden zwei Varianten vorgeschlagen, wobei "die restlichen Vertreter der Wiener Großbanken" die moderatere Variante (4,5 %) "bevorzugten". In den Bundesländern sollte "in den lokalen Runden auf eine entsprechend ähnliche Vorgangsweise" gedrängt werden. Ein "entsprechendes Agreement [...] sollte im nächsten Lombardclub (12. Juli) vereinbart werden"(236). Juli: Einigung [auf leitender Ebene] über Konditionen-"Empfehlungen", Kritik an der CA (179) Am 3. Juli 1995 trafen einander [Kreditvertreter] von BA, CA, RZB und Erste. Dabei wurden "die Vorschläge des Minilombards vom 22.6.1995 [dazu Rn. 177] bestätigt, d. s.: die entsprechenden Mindestmargen sind jedenfalls einzuhalten". Bei den Pari-Swaps sollte versucht werden, "eine vernünftige Mindestspanne durchzusetzen", derzeit sei die Konditionengestaltung der Banken in diesem Bereich "sinnlos". Das Thema möge im nächsten Lombard angesprochen werden(237). (180) Vor dem Lombardclub vom 12. Juli 1995 erhielt der CA-[Vertreter] ein "Wunschpapier" sowie einen Aktenvermerk seiner Mitarbeiter mit Themen, die im Lombardclub "zur Sprache zu bringen" wären. Bei Kommunalfinanzierungen sollte u. a. ein Mindestaufschlag von 3/8 % verrechnet werden, und dem Kunden sollte kein einseitiges Kündigungsrecht gewährt werden. Im Rahmen von Wohnbauförderungen sollten weder indikatorgebundene und mit Zinsobergrenzen gekoppelten Konditionen noch Fixzinsvereinbarungen mit Zinsobergrenzen angeboten werden. Schließlich werde die Vereinbarung, keine allgemeine Senkung der Sollzinsen vorzunehmen, "durchwegs als praktikabel akzeptiert", wenngleich sich freilich aufgrund der in der Wiener Passivrunde vom 29. Juni 1995 (siehe Rn. 178) besprochenen Absenkung der bonifizierten Spareinlagen der Druck erhöhen würde(238). (181) Beim Lombardclub am 12. Juli 1995 einigten sich die [Vertreter] dann auf folgende "Empfehlungen": 1. Obergrenze für Sparzinsen (Sondervereinbarungen) bei 4,75 %, 2. keine lower-of Klauseln in Kreditverträgen, 3. keine Betriebsmittelkredite mit VIBOR-Bindung und 4. keine SMR-Abschläge. Die Obergrenze von 6,25 % für langfristige Kapitalsparbücher sei "noch zu besprechen", der Erste-[Vertreter] wies einen zuständigen [Vertreter] der Ersten daher an, diesbezüglich "Gespräche mit anderen KU [Kreditinstituten]" aufzunehmen(239). (182) Zwei Tage später trafen einander [Vertreter auf Controllerebene] zu ihrer regelmäßigen Gesprächsrunde. Dabei wurde bekräftigt, dass die oben erwähnten "Empfehlungen aus der Lombardrunde umgesetzt werden" sollten. Darauf folgte ein detaillierter Informationsaustausch über die prognostizierten Ergebnisse der Banken für das Jahr 1995. Die Teilnehmer kamen auch überein, "im Hinblick auf gegenseitige Vergleichbarkeit" bei der Bewertung von Opportunitäten "ein gleiches Verständnis" zu erzielen. Auch für langfristige Kredite auf VIBOR-Basis wurde ein Kalkulationsvorschlag ausgetauscht(240). (183) Anlässlich der Privatkreditrunde am 19. Juli 1995 wurde zunächst die mangelnde Konditionendisziplin beklagt, insbesondere bei der Gruppe der Freiberufler würde der empfohlene Mindestzinssatz von 6,75 % unterschritten. Die CA wurde für ihre Praxis kritisiert, aus Mitteln der Wohnbaubank nicht nur großvolumige Wohnbauvorhaben, sondern auch private Wohnbauten zu finanzieren. Dies sei aber nicht "vorgesehen gewesen". Die übrigen Banken "verlangten" daher von der CA, Privatkunden derartige Darlehen nicht mehr anzubieten. Der CA-Vertreter lehnte dies zwar ab, wies in einem internen Vermerk an [leitende Vertreter der] CA [...] aber auf die Gefahr hin, "verstärkt als Buhmann für Konditionenauswüchse hingestellt zu werden"(241). Juli-August: "Alleingang" der BA und abgestimmte Reaktion (184) Am 15. Juli 1995 war es die BA, welche einen "Alleingang" vornahm und ohne vorherige Absprache die Zinsen für bonifizierte Spareinlagen um 0,5 % senkte. Die Bankenvertreter trafen einander daher am 25. Juli 1995 zu einer Wiener Passivrunde, um dort gemeinsam "über weitere Zinssenkungen [zu] beraten". Die übrigen Institute stimmten miteinander überein, "diesem Beispiel [der BA] zu folgen" und eine generelle, "leise" Senkung (d. h. ohne Änderung der offiziellen Aushangkonditionen) aller Altbestände um 0,25 % vorzunehmen. Im hochverzinsten Bereich (5 % und darüber) könne jedes Institut "nach Belieben" absenken. Die Absenkungen sollten bis spätestens Ende der ersten Augustwoche erfolgt sein. Die BAWAG errechnete eine Ersparnis von 40 Mio. ATS aus dieser abgestimmten Zinssenkung. (185) Diese Episode illustriert im Übrigen auch beispielhaft die enge Verzahnung zwischen den Runden in Wien und jenen in den Bundesländern. In der hier besprochenen Wiener Passivrunde wurde berichtet, dass aus den "örtlichen Gesprächsrunden" der Landeshauptstädte bereits "Bereitschaft zur vorgeschlagenen Zinssatzsenkung signalisiert" worden sei. Man "erwartete" daher, dass sich auch die Bundesländerinstitute "dieser Vorgangsweise anschließen" würden, und die CA versandte das Sitzungsprotokoll in der Folge "an alle [Regionalvertreter]"). Vier Tage später schlug der "Gastgeber" der Grazer Bankenrunde seinen versammelten Konkurrenten "in Anlehnung an die in der Vorwoche stattgefundene Wiener Passivrunde vor, auch in der Steiermark" die Zinsen zu senken(242). August-September: gemeinsame Senkung der Aktiv- und Passivkonditionen (186) Die Reaktion der Banken auf die Leitzinsensenkung durch die OeNB vom 25. August 1995 illustriert ein weiteres Mal, wie der gemeinsame Entscheidungsprozess bei Konditionenveränderungen ablief: (187) Noch am 25. August werden in einem internen Vermerk der CA die möglichen Reaktionen auf der Passivseite erörtert. Welche Maßnahmen die CA aber tatsächlich setzen werde, hänge "von der in der Wiener Aktiv- und Passivrunde getroffenen Entscheidungen ab"(243). Am 30. August 1995 lud die CA dann zur "informellen Wiener Runde", um "die Reaktionen der einzelnen Häuser abzuklären". Während die BA (unterstützt von GiroCredit) vorschlug, sowohl die Aktiv- als auch die Passivzinsen zu senken, befürworteten die übrigen Banken ein "Durchtauchen", zumal ja erst im Juli 1995 eine Senkung erfolgt war (siehe Rn. 184). Allerdings stellten sie klar, dass sie sich einer allfälligen Zinssenkung durch BA "sofort anschließen" würden. (188) Nach längerer Diskussion konnten sich die Banken schließlich "zu keiner einheitlichen Meinung entschließen". Die "diesbezügliche Entscheidung" sollte daher unter Einbindung der Bundesländer im Rahmen der eigens zu diesem Zweck einberufenen Bundesaktiv- und Passivrunde am 7. September 1995 getroffen werden. Bis dahin sollte auch "die Meinungsbildung in den einzelnen Sektoren abgeschlossen" sein, damit am 7. September "weiterverhandelt werden" könne. Sollte dort "beschlossen werden, das Passivgeschäft generell zu senken", würde der für den 8. September 1995 anberaumte Minilombard einen Vorschlag [...] für den Lombardclub am 13. September 1995 ausarbeiten(244). (189) Zwei Tage später, am 1. September 1995, fanden sich hochrangige Vertreter von BA, BAWAG, RZB, GiroCredit und Erste in den Räumlichkeiten der CA zu einer "informellen Besprechung" ein. Dabei wurden die zuvor in der informellen Wiener Runde "gemachten Vorschläge allgemein akzeptiert". Zuerst sollten die Sparzinsen (und die Zinsen für Sichteinlagen und Dispokonten) um 0,25 % bis 0,5 %, dann die Kreditzinsen selektiv gesenkt werden. Der Minilombard vom 8. September 1995 sollte dann den "endgültigen Vorschlag für den Lombard in der darauf folgenden Woche erarbeiten"(245). Am selben Tag teilte ein zuständiger [Vertreter] der Ersten seinem Kollegen in der CA "offiziell" mit, dass die Erste nun "eher zu einer aktiv- und passivseitigen Senkungsvariante" neige, dies selbstverständlich "vorbehaltlich Abstimmung mit den anderen Instituten"(246). (190) "Ziel" der Bundesaktiv- und Passivrunde vom 7. September 1995 war es, "eine möglichst akkordierte Vorgangsweise sowohl im Kredit- als auch im Einlagenbereich festzulegen". Dabei zeigte sich, dass sich die Stimmung seit der letzten Gesprächsrunde gedreht hatte. Waren die Banken damals mehrheitlich noch für ein "Durchtauchen" eingetreten, so trat die Mehrheit (CA, Erste [siehe bereits unter Rn. 189], RBW, PSK-B, NÖ Hypo, Salzburger Sparkasse, WIF-Bank) nun für eine generelle Zinssenkung sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite ein. Die BA, GiroCredit, ÖVAG und Erste plädierten sogar für eine Senkung von 0,5 % bei den bonifizierten Spareinlagen, "fanden hiefür aber keine Mehrheit". Nach längerer Diskussion "konnte schließlich eine generelle Zinssenkung durchgesetzt werden": Senkung aller Spareinlagenformen (einschließlich Basiszinssatz) um 0,25 %, danach auch im Girobereich, Senkung der bonifizierten Spareinlagen um 0,25 %. Die neuen Hoechstsätze würden daher bei 4 % bis 4,25 % (Wien) bzw. 4,25 % bis 4,5 % (Bundesländer) liegen. (191) Zinsen für Betriebsratskredite sollten von 8,5 % auf zwischen 8 % und 8,25 % gesenkt werden. BAWAG drohte allerdings für den Fall einer Senkung um 0,5 % mit einer Senkung auch bei den Wohnkrediten, weshalb den Teilnehmern eine Senkung um bloß 0,25 % sinnvoller erschien. Eine "Klärung" diesbezüglich sollte noch am selben Tag mittels "tel. Absprachen Bank Austria, CA, PSK und Erste" herbeigeführt werden. (192) Hinsichtlich der Umsetzungstermine "gab es Auffassungsunterschiede": Die BA wollte rasch absenken, während die anderen Banken "einen entsprechenden Beschluss (Empfehlung) des Lombards am 13.9.1995 abwarten" wollten(247). (193) Beim Minilombard am folgenden Tag gab es angesichts der "Vorgaben der Privatkreditrunde" nur wenig zu diskutieren. Im Lichte der gemeinsam beschlossenen Absenkungen wurden die Standard- und Mindestsätze für Betriebsmittel- und Investitionskredite neu festgelegt(248). (194) "In Umsetzung der in der Passivrunde vom 7.9.1995 beschlossenen Zinssatzsenkung um generell 1/4 %" senkte die CA ihre Einlagezinsen um die vereinbarten 0,25 % ab. Zwar erachtete die CA intern die mit den anderen Banken abgestimmten Einlagezinssätze für Kassenobligationen als "zu hoch, aber die Konkurrenz [war] nicht zu tieferen Sätzen bereit". Auch bei den Aktivzinsen änderte die CA ihre Konditionen "aufgrund der beabsichtigten Maßnahmen unserer wichtigsten Mitbewerber", insbesondere der mittlerweile bestätigten Absicht der BA, die Zinsen für Betriebsratskredite nur um 0,25 % zu senken(249). Auch die Zinssätze für Betriebsspargemeinschaften wurden "in Abstimmung mit BAWAG, Bank Austria und Erste" um 0,25 % gesenkt(250). Die Erste senkte vereinbarungsgemäß per 13. September 1995 aktiv- und passivseitig um 0,25 % ab, und zwar unter ausdrücklichem Hinweis auf die parallele Vorgangsweise "aller Konkurrenten". Auch NÖ Hypo senkte am 14. September 1995 entsprechend ab, nachdem der "[Lombard] am 13.9" (siehe Rn. 195) nichts Gegenteiliges beschlossen hatte(251). (195) Beim Lombardclub am 13. September 1995 besprachen die [Vertreter] die in den vorgenannten Gesprächsrunden beschlossenen gemeinsamen Zinssenkungen(252). (196) In einem internen Vermerk der NÖ Hypo vom September 1995 erörtert der Verfasser, ob ein "Ausscheren aus der in den Passivrunden grundsä

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.