Europäische Union

2004/138/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 — Österreichische Banken ("Lombard Club") (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2091)

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Quellenkennung: 32004D0138. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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höhung der Wohnkreditkonditionen auf 7,25 % entschieden(176). Schon am 29. Juni 1994 hatte die Erste ihre Konditionen für Wohnbaufinanzierungen, unter dem ausdrücklichen Hinweis erhöht, dass "die wichtigsten Konkurrenzinstitute ebenfalls ihre Konditionen [...] erhöhen" würden(177). (112) Im September war für die Banken auch die Zeit gekommen, gemeinsam die Erhöhung einer Reihe von Gebühren im folgenden Jahr zu erörtern. In der Zahlungsverkehrsrunde vom 14. September informierten die Teilnehmer einander über Umfang und Zeitpunkt ihrer jeweils geplanten Erhöhungen der Gebühren für Kontoführung, Buchungsposten, Scheckverkehr und Zahlungskarten(178). (113) Nach einer gemeinsamen "Nachlese der passivseitigen Konditionensenkung" vom Juli 1994 im Rahmen der Controllerrunde vom 7. September 1994(179) trafen einander am 22. September 1994 [Vertreter] im Minilombard. Dabei wurde zunächst festgestellt, dass bei Fixvorlagen die - im Juni 1994 vereinbarte (siehe Rn. 101) - Maximallaufzeit von 7 Jahren "nun seitens aller Institute" möglichst eingehalten wird. Eine Erhöhung der Aktivkonditionen wurde nicht für sinnvoll erachtet, weil sonst auch auf der Passivseite die Zinsen erhöht werden müssten(180). (114) Zu dieser einhelligen Auffassung gelangten am folgenden Tag auch die Teilnehmer der Wiener Aktiv- und Passivrunde: Es sollten keine Änderungen vorgenommen werden, "damit Ruhe im Markt bleibt". "Als Erfolg" wurde verbucht, dass die vereinbarten Sonderkonditionen - insbesondere von den Großinstituten - "gehalten wurden", wie jeweils durch Testeinlagen bei Konkurrenzinstituten festgestellt worden war. Sobald die Sekundärmarktrendite(181) über 7,5 % stiege, spätestens aber Mitte November 1994, sollte eine neuerliche Aktiv- und Passivrunde stattfinden(182). Oktober-Dezember: gemeinsame Erhöhung der Aktivzinsen, Vermeidung von Wettbewerb durch Werbung mit Zinssätzen, Bestätigung der Mindestspesen im Wertpapierbereich (115) Anlässlich [des] Treffens [auf Controllerebene] am 25. Oktober 1994 [...] [wurde] "dringende [r] Handlungsbedarf auf der Aktivseite" [geortet], wobei "Zinssatzerhöhungen sowohl im Privat- als auch im Kommerzkreditbereich anzustreben" seien. Zu diesem Zweck werde die BA einen Minilombard unter Beteiligung der [Controllerebene] einberufen. Bei den "Top 30"-Kunden wurde nochmals auf verstärkte Abstimmung im Rahmen von Konsortialfinanzierungen gedrängt, um die Konditionen zu verbessern (dazu bereits Rn. 106)(183). (116) Die [auf Controllerebene] ausgearbeitete und laufend aktualisierte "Konditionentabelle" für Standardprodukte sollte über "dezentrale Informationsinitiativen nach dem Schneeballsystem" in der gesamten Branche verbreitet werden(184). (117) Die [auf Controllerebene] geforderten Zinssatzerhöhungen im Aktivbereich wurden in der Folge von Bankenvertretern sowohl im Privatkunden- als auch im Firmenkundenbereich im Detail diskutiert: (118) Zuerst trat am 8. November 1994 die Wiener Aktiv- und Passivrunde zusammen. Dabei wurde zunächst kritisiert, dass sich einzelne Institute nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten (während sich die Wiener Banken bei den fix verzinsten Spareinlagen sehr wohl "an die vereinbarten Konditionen halten"). Nach ausführlicher Diskussion entschied man sich in der Folge gegen Veränderungen auf der Passivseite, während auf der Aktivseite Absichtserklärungen erfolgten: Der BAWAG-Vertreter "kündigte eine Erhöhung des Zinssatzes für Wohnkredite an", wobei "der Verlauf des Lombardtreffens auf diese Entscheidung einwirken" würde. Sollte die BAWAG diese Anhebung tatsächlich vornehmen, kündigte BA bereits jetzt an, ihrerseits die Wohnkredit-Zinsen anheben zu wollen. Die übrigen Teilnehmer fassten eine Anhebung zwischen 0,15 % und 0,5 % ins Auge. Einig war man sich, bei Anfragen der Presse und des Vereins für Konsumenteninformation zum Zwecke des Konditionenvergleichs in Zukunft nur mehr den (offiziellen) Schalteraushang zu übermitteln, weiterführende Fragen hingegen nicht mehr zu beantworten. Ansonsten stuenden nämlich jene Banken, die den (höheren) Schalteraushang angeben, "als Preistreiber dar"(185). (119) Schließlich sollte in Hinkunft überhaupt auf Werbung mit Aktiv- und Passivzinsen verzichtet werden. Zu diesem Zweck schlug die ÖVAG vor, dass im Lombardclub ein "Gentlemen's Agreement" [...] geschlossen werden möge, was bei den übrigen Beteiligten "auf breite Zustimmung" stieß(186). Zweck dieser und anderer Schritte war es, "der aufgeheizten Wettbewerbssituation entgegenzuwirken"(187). (120) Danach trafen einander am 16. November 1994 die Minilombard-Teilnehmer. In Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Controllerrunde wurde "einhellig die Meinung vertreten, dass möglichst rasch eine generelle Erhöhung der Konditionen" um 0,5 % erfolgen sollte, und zwar per 1. Dezember 1994. Bei den Fixvorlagen wurde eine Mindestmarge von VIBOR + 0,5 % "für notwendig erachtet"(188). Um diese Erhöhungen zum 1. Dezember "durchzuziehen", sollte eine "telefonische Abstimmung [auf leitender Ebene]" stattfinden(189). (121) Bei der "Bankenrunde Dokumente" am 17. November kamen die Akkreditivgebühren zur Sprache. Es wurde daran erinnert, dass "man schon vor Jahren Einhelligkeit erzielt hat, zumindest kostendeckende Sätze zu verrechnen". Einige Banken verrechneten mittlerweile jedoch günstigere Konditionen. Die Aufforderung zu "mehr Preisdisziplin" fand "allgemeine Zustimmung", und eine "eigene Runde" sollte zu diesem Zweck "untere Grenzen" für diese Konditionen erarbeiten(190). (122) Thema der Bankenrunde Wertpapiere vom 22. November 1994 waren unter anderem die "Mindestspesen" beim Handel mit Aktien und Anleihen. Schon im "Arbeitskreis Wertpapiertechnik" vom 25. November 1993 waren "Gebührenveränderungen/Minima im Kauf/Verkauf, Depotgebühr WR, Depotgebühr für eigene Emissionen" sowie der dafür "geplante Zeitpunkt" Thema der gemeinsamen Erörterung gewesen(191). Die BA hatte zunächst den Eindruck erweckt, von den vereinbarten Mindestspesen abrücken zu wollen. Dies stellte sich in der Sitzung vom 22. November 1994 aber als "Missverständnis" heraus, die BA stand nach wie vor "voll hinter den Mindestspesen". Lediglich bei "Eigentransaktionen going public" überlegte die BA, die vereinbarten Mindestspesen nicht anzuwenden. Der Vertreter der GiroCredit legte in diesem Zusammenhang eine von seinem Institut vorgenommene Markterhebung vor, die "Unterschreitungen" der Mindestspesen durch PSK und RBW (bei in- und ausländischen Anleihen) sowie der RZB (bei inländischen Anleihen) auswies(192). (123) Am 23. November 1994 berichtete ein damals für Finanzierungen zuständiger [Vertreter] der CA an seine [Kollegen], dass in seinen Gesprächen mit Vorstandsmitgliedern von BA, RZB und GiroCredit betreffend die Anhebung der Aktivkonditionen "Einhelligkeit" bestuende. Was die CA betreffe, werde [ein leitender Vertreter] "nach seinem Gespräch mit [...] [einem leitenden Vertreter von BA] endgültigen Bescheid über die weitere Vorgangsweise geben"(193). (124) Die im Minilombard grundsätzlich beschlossene Konditionenerhöhung der Kommerzkredite wurde sodann am 1. Dezember 1994 "unter den großen Wiener Banken wie folgt konkret vereinbart": Alle Kommerzkredite würden um 0,5 % per 1. Januar 1995 erhöht, der Mindestzinssatz für Betriebsmittel- und Investitionskredite würde bei 8,5 % liegen(194). Lediglich die BAWAG legte sich noch nicht fest, im Lombardclub vom 7. Dezember 1994 wurde darüber eine Diskussion erwartet(195). (125) Aus zwei internen Aktenvermerken an den CA-[Vertreter] zu dessen Vorbereitung auf den Lombardclub vom 7. Dezember 1994 lassen sich die dort besprochenen Themen erkennen. Die Verfasser nehmen zunächst auf die "vereinbarten" neuen Konditionen Bezug und werfen dann die Frage auf, ob dies bereits "in den örtlichen Zinsrunden besprochen" worden sei. Bei den Einlagensurrogaten habe zwar die BA ihre Konditionen "auf das vereinbarte Niveau abgesenkt", der BAWAG sei hingegen die Emission höher verzinster CA-Kassenobligationen angedroht worden, falls BAWAG die ihren nicht einstellt. BAWAG habe daraufhin "die Einstellung zugesagt". Der CA-[Vertreter] möge sich beim BAWAG-[Vertreter] nochmals für eine "Absenkung der Spareinlage-Surrogate auf das vereinbarte Niveau einsetzen"(196). Schließlich einigten sich die [Vertreter] darauf, dass im Minilombard Gespräche über die Anpassung der Soll-Konditionen für Kommerzkredite und für Barvorlagen geführt werden sollen(197). (126) Am selben Tag wie der Lombardclub fand eine Controllerrunde statt, wo zunächst über die im Minilombard beschlossene Konditionenerhöhung der Kommerzkredite um 0,5 % berichtet wurde. Weiter wurde angemerkt, dass sich die Teilnehmer der Treasurer- sowie der Großkundenbetreuerrunden nicht an die [auf Controllerebene] vereinbarten "Grundsätze" halten. In Zukunft sollte daher die [Controllerebene] an den Treasurerrunden teilnehmen. 8. CHRONOLOGISCHE DARSTELLUNG 1995 Januar-Februar: gemeinsame Erhöhung der Aktivzinsen und Vermeidung einer Erhöhung der Passivzinsen (127) Am 5. Januar 1995 hatte die Erste ein Angebot an einen potenziellen Kunden gerichtet, der dieses in der Folge an CA weiterleitete, um von jener ein gleich günstiges Angebot zu erhalten. Der zuständige CA-Mitarbeiter notierte handschriftlich neben das Erste-Angebot betreffend "Instituts- und Dispogelder 5 %", dass es eine "Vereinbarung E [für Erste], BA, CA" gäbe, für derartige Einlagen lediglich 4,25 % zu zahlen. Der zuständige Mitarbeiter der Ersten habe zugesagt, die "Dispokondition ab 3.3. auf 4,25" zurückzunehmen(198). (128) Im Sinne "formeller" Absprachen begann das Jahr 1995 am 10. Januar zunächst um 10.00 Uhr mit einer Wiener Aktiv- und Passivrunde. Für Sonderkonditionen im variablen Bereich wurde ein maximaler Zinssatz von 5 % bzw. ab 1 Million ATS Neugeld 5,25 % "vereinbart" - um "den Wettbewerb nicht weiter anzuheizen" -, wobei freilich auch auf die mangelnde Disziplin bei der Umsetzung von Vereinbarungen hingewiesen wurde. Weiter wurde an den "Beschluss" der Wiener Aktiv- und Passivrunde vom 8. November 1994 erinnert (siehe dazu Rn. 118 und 119), wonach bei Anfragen von Medien und Konsumentenvertretern nur mehr die (offiziellen) Aushangzinssätze - statt der (niedrigeren) Sonderkonditionen - bekannt gegeben werden sollen, um Wettbewerb unter den Banken "über diese Informationsebene zu vermeiden". (129) Im Aktivbereich trat die Mehrheit der Teilnehmer für eine Erhöhung um 0,5 % ein. Nur die BAWAG hatte bei den Wohnbau- und Schalterkrediten noch Probleme und erklärte sich daher frühestens zu Quartalsende zu einer Erhöhung bereit. Die "endgültige Entscheidung" über diese Erhöhung sollte daher "im Lombardclub am 18. Jänner 1995 fallen, damit eine gleichmäßige Erhöhung beim Alt- und Neubestand erfolgt. Diese Erhöhung soll per Anfang Februar 1995 durchgeführt werden". Der CA-Teilnehmer übermittelte daher [einem leitenden Vertreter] den Bericht über diese Gesprächsrunde mit dem handschriftlichen Vermerk: "Wichtiger Punkt der TO [Tagesordnung; Anm.] 18.1. Lombard"(199). (130) Für 14.30 Uhr war dann die Treasurer-Runde einberufen. "Um das Neujahr produktiv zu beginnen", sollten bei dieser Gelegenheit "die kurzfristigen aktiv- und passivseitigen Konditionen" erörtert werden. Diejenigen Teilnehmer, die selbst keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung der Fixvorlagenkonditionen ihres Instituts hatten, sollten "sinnvollerweise einen Großkundenbetreuungsverantwortlichen" - z. B. das jeweilige Mitglied der Großkundenbetreuerrunde - mitnehmen(200). (131) Im Hinblick auf die "Erhöhung der Privatkredite um 1/2 %, die im Lombard behandelt werden soll", richtete die CA am 11. Januar 1995 ein als "dringend, vertraulich" bezeichnetes Telefax an die Oberbank (Salzburg), BTV (Tirol) und BKS (Kärnten) "mit der Bitte um Abstimmung in den lokalen Zinsrunden"(201). (132) Der Lombardclub vom 18. Januar 1995 brachte die von den Vertretern der Wiener Aktiv- und Passivrunde vorgeschlagene Zinserhöhung: Der Erste-[Vertreter] berichtet in einem internen Vermerk über dieses Treffen, dass "alte und neue Kommerzkredite um 0,5 % und neue Privatkredite um 0,25 % bis 0,5 % angehoben" würden(202). Die Erste selbst erhöhte per 1. Februar 1995 für Alt- und Neukommerzgeschäft um die vereinbarten 0,5 %, nicht jedoch im Privatgeschäft, da die BAWAG diesbezüglich erst ab Februar 1995 "gesprächsbereit" sei(203). (133) Anfang Februar 1995 war es dann soweit: BAWAG entschloss sich zur erwähnten Zinserhöhung, so dass auch BA, Erste, RBW, PSK-B und andere Institute "eine Erhöhung von Alt- und Neukrediten bis zu 1/2 % durchführen" konnten(204). (134) Am 24. Januar 1995 beschlossen die Teilnehmer der Bankenrunde Wertpapiere die Einsetzung einer "Arbeitsgruppe BA, EÖ, RZB, BAWAG, GIRO, und PSK", die auf Einladung der CA über die Höhe der bei von den Banken fallweise vorgenommenen Unternehmensbewertungen zu verrechnenden Provisionen beraten sollte(205). (135) Anlässlich der Controllerrunde vom 7. Februar 1995 berichteten die Banken über die vereinbarungsgemäß durchgeführten Zinserhöhungen bei Kommerz- und Privatkrediten um 0,5 %. Für die Passivseite wurde zunächst die "aktuelle Musterkalkulation" besprochen. Zufriedenheit löste der Umstand aus, dass in Wien die vereinbarten Konditionen für Spareinlagen "halten", kritisch wurde hingegen die "mangelnde Preisdisziplin" in den Bundesländern hinsichtlich Sonderkonditionen kommentiert. Die BA schlug vor, dieses Problem durch Abschottung einzelner Bundesländermärkte zu lösen und etwa "Tirol und Kärnten als Einzelmärkte zu sehen und die dortige Preispolitik nicht auf Gesamtösterreich zu übertragen". (136) Da sich nach Einschätzung [auf Controllerebene] die Zinskurve für die Jahre 1995 und 1996 weniger günstig entwickeln würde als 1994, bestehe "Handlungsbedarf, eine passivseitige Anhebung zu vermeiden". Es wurde daher der "Beschluss" auf "Verhinderung von Passivzinssatz-Erhöhungen" gefasst. Die Privatkrediterhöhung sei "durchzuziehen", und die Institute sollten Vorschläge betreffend Passivkonditionen "per Fax austauschen" und dann "am 2.3.95 [Termin der nächsten Controllerrunde] diskutieren". Schließlich ersuchte die Erste um "Erfahrungsaustausch" betreffend Kostenkontrolle und Investitionsbudgetierung, "BA und PSK werden Erfahrungsaustausch durchführen"(206). (137) Die "Zinsentwicklung im Passivbereich" war auch Thema des Lombardclubs vom 8. Februar 1995(207). (138) Am 8. Februar 1995 hielten [Firmenkundenvertreter] von BA, CA, Erste, GiroCredit und RZB eine "informelle Besprechung" ab. Als "unmittelbares Ziel" bei den Fixvorlagen formulierte man die Untergrenze von VIBOR + 3/8 %. Für dieses Vorhaben wollten die Teilnehmer dann anlässlich des kommenden Minilombards am 23. Februar 1995 (siehe dazu Rn. 145) "auch die anderen gewinnen" und das dabei erzielte Ergebnis in der Folge "durch Initiieren von Runden in den Bundesländern absichern". Die dergestalt vereinbarte und abgesicherte Mindestkondition sollte dann "zumindest zwei Monate durchgehalten" werden - sollte es in Einzelfällen Probleme geben, müsste eben "vermehrt abgestimmt" werden(208). (139) Am selben Tag fand auch das offenbar erste Treffen der Wohnbaubanken-Gesprächsrunde statt. Der Kommission liegen darüber keine Protokolle oder Vermerke vor(209). (140) Am 17. Februar 1995 trafen einander die Bankenvertreter im Rahmen der Wiener Aktiv- und Passivrunde, die "als Vorabstimmung zur kommenden Bundespassivrunde am 22.2." (siehe zu dieser Rn. 142) einberufen worden war. Dabei konnte "Übereinstimmung hinsichtlich der bonifizierten Spareinlagen" erzielt werden. "Österreichweit" wurden Zinssätze von 5 % für Akquisitions- bzw. 5,25 % für Abwehrzwecke "vereinbart". Die BAWAG informierte ihre Konkurrenten außerdem darüber, dass sie gleichzeitig mit der Privatkreditanhebung auch die Sparbuchkonditionen erhöhen werde. Da die BAWAG diese Entscheidung offenbar ohne vorherige Absprache mit ihren Konkurrenten getroffen hatte, führte diese Mitteilung zur "völligen Überraschung" der übrigen Teilnehmer dieser Gesprächsrunde(210). (141) Eine Panne unterlief der CA im Februar 1995. Trotz des mit den Konkurrenten mehrmals besprochenen Vorhabens, nicht mehr mit Zinssätzen zu werben, hat die CA-Werbeabteilung - gegen den Einspruch der Privatkredit-Abteilung - Wohnbankdarlehen mit Zinssätzen beworben. Nach Einschätzung der Privatkredit-Abteilung könnte dies die unerwünschte Folge eines "neuen Konditionenwettbewerbs" zwischen den Banken haben, ganz abgesehen vom Verlust der "Glaubwürdigkeit" der CA bei ihren Konkurrenten, weil die CA schließlich immer für den Werbeverzicht eingetreten war. Auf der anderen Seite sei der Schaden aber gering, weil sich die kritisierte Werbung auf Kärnten beschränke und am "Hauptmarkt Wien" (vereinbarungsgemäß) ohnehin "keine Zinssatzwerbung in Inseraten mehr" erfolge(211). Februar-März: Verhandlungen über eine Erhöhung der Passivzinsen, Vereinbarung betreffend Fixvorlagen und gestörtes Vertrauen in Zusagen der BAWAG (142) Die bereits erwähnte Bundesaktiv- und Passivrunde fand am 22. Februar statt. Da seit der letzten Bundesaktiv- und Passivrunde vom 25. Juli 1994 (siehe bei Rn. 108) bereits einige Zeit verstrichen war, hielt die RZB als Gastgeber zunächst einige einleitende Worte für angebracht: Der "bankenübergreifende Erfahrungsaustausch über Konditionen" habe sich bisher als "nützliches Instrument zur Vermeidung eines unkontrollierten Preiswettbewerbs" erwiesen. Zwar hätten die Banken durch ihre abgestimmte und "beinahe österreichweit durchgezogene" Erhöhung der Aktivzinsen (vgl. Insbesondere Rn. 132) ihre Ertragslage verbessern können, doch gelte es jetzt, "sich zusammenzusetzen" und auf der Passivseite den "problematischen Preisentwicklungen entgegenzuwirken", insbesondere "Zinsauftriebstendenzen zu stoppen". (143) In diesem Sinne machten sich die Bankenvertreter dann gemeinsam auf die Suche nach "konstruktiven Lösungen" zum "Wohle ihrer Institute". Thema war die "völlig überraschende" - weil ausnahmsweise nicht mit den Konkurrenten abgesprochene - Erhöhung der Sparbuchkonditionen um 0,5 % durch die BAWAG (siehe Rn. 140). CA und Erste erklärten, diese Erhöhung "voll mitzumachen". Die BA versuchte, diese Institute "nun wieder zum Rückzug zu bewegen, scheiterte" damit aber. Die BA informierte daraufhin die übrigen Teilnehmer, dass sie die BAWAG-Zinserhöhungen nicht mitmachen werde, wenn sich auch andere Banken dazu entschlössen. Die Volksbanken und die PSK neigten zur BA-Variante, während sich die NÖ Hypo "in Warteposition" begab. Nach "eingehender Diskussion" kamen schließlich alle Teilnehmer dahin gehend "überein", die Anhebung mitzumachen, nur die BA würde sich "erst am Nachmittag entscheiden". (144) Weiter wurde für Sondervereinbarungen (Sparbücher) im Wiener Raum "ein Hoechstzinssatz von 5 %" (für neues und altes Kapital) "festgelegt". Bei den Kassenobligationen "stimmten die Diskussionsteilnehmer überein", derzeit keine Zinserhöhungen vorzunehmen. Die "zusammenfassende Aussage" bestand schließlich "einvernehmlich" darin, die Kunden eher in das Segment der Sparbücher zu bringen, um einem Zinsenschub im bonifizierten Bereich "gegenzusteuern"(212). (145) Am folgenden Tag, dem 23. Februar 1995, fand ein Minilombard statt. Wie bei der "informellen Besprechung" vom 8. Februar 1995 (siehe Rn. 138) ausgemacht, "vereinbarten" die Teilnehmer dabei, bei Fixvorlagen einen Mindestaufschlag von 3/8 %, eine Mindestlaufzeit von einem Monat und ein Mindestvolumen von 10 Mio. ATS pro Transaktion "rigoros einzuhalten", beginnend mit 8. März 1995 und vorerst auf einige Wochen beschränkt (bei "entsprechender Disziplin" freilich zu verlängern). Der "örtliche Geltungsbereich" dieser "Vereinbarung" würde mittels "regionaler Absprachen" auch auf die "östlichen Bundesländer erstreckt": Zu diesem Zweck sollten die Bundesländerfilialen "sich in regionalen Runden absprechen"(213). (146) [Ein Treffen auf Controllerebene fand] am 2. März 1995 [statt], um sich angesichts der "Situation im Konditionenbereich Passiv-/Aktivseite" über allenfalls erforderliche "Gegenmaßnahmen" abzusprechen(214). (147) Die Wiener Aktivrunde vom 13. März 1995 beschränkte sich diesmal auf einen detaillierten Informationsaustausch über den aktuellen Zinsenstand, da kein Institut in der nächsten Zeit eine Zinsänderung für "möglich und opportun" hielt. Es wurde vielmehr für nötig befunden, das "gestörte Vertrauen in die Aussagen der BAWAG-Vertreter wieder aufzubauen". Wie erinnerlich, hatte BAWAG ohne vorherige Absprache mit ihren Konkurrenten Konditionenänderungen vorgenommen (siehe unter Rn. 140 und 143), was natürlich von "allen anderen Instituten als wenig sinnvoll angesehen" worden war. Wenn ein Institut in Zukunft unbedingt "überraschende Zinsänderungen" glaube vornehmen zu müssen, dann sollte wenigstens "eine umgehende Information aller Mitglieder der Aktivrunde erfolgen"(215). (148) Am 14. März 1995 fand ein "informelles Mittagessen" der Vertreter von Erste und BA statt. "Zur Vorbereitung" dieses Treffens wurden die Führungskräfte der Ersten um Mitteilung ersucht, welche Themen dabei aus ihrem jeweiligen Geschäftsbereich vom Erste-Vertreter angesprochen werden sollten, z. B.: "aggressive Preispolitik" oder "Zuteilungsquoten bei Emissionen". April-Juni: gemeinsame Senkung der Passivzinsen und Vermeidung einer Senkung der Aktivzinsen (149) Am 30. März 1995 senkte die OeNB die Leitzinsen (Diskontsatz um 0,5 %, Lombardsatz um 0,25 %, mit Wirkung zum 31. März). Die wichtigen österreichischen Banken reagierten darauf nicht mit unabhängig voneinander getroffenen Entscheidungen, sondern mit Einberufung einer Wiener Passivrunde am 31. März 1995, in der (im Zusammenspiel mit der Bundesaktiv- und Passivrunde vom 7. April 1995, dazu Rn. 152) die gemeinsame Reaktion auf die Leitzinsensenkung "im Wesentlichen akkordiert" wurde. Die Teilnehmer waren "einhellig der Auffassung", dass diese Leitzinsensenkung in diesem Jahr die "letzte Chance" für eine Sparzinsensenkung sei. Man einigte sich daher auf folgende Vorgangsweise: Senkung der Sonderkonditionen und Betriebssparprodukte um 0,5 %, der Kapitalsparbücher um 0,5 % bis 0,25 % und der Prämiensparprodukte um 0,5 %. Die PSK wurde für die Konditionen ihres 3-Monatssparbuchs gerügt (weil nicht absprachenkonform), rechtfertigte sich jedoch damit, dass "dieses Produkt als Aktion konzipiert wurde und wieder eingestellt" würde. (150) Die nächsten Schritte wurden wie folgt festgelegt: In den "Vorentscheidungsprozess für diese angestrebte Senkung" sollten nach Meinung der Teilnehmer "auch die [Controllerebene] miteinbezogen werden". Nach Beratung innerhalb der jeweiligen Banken sollte dann "tel. Rücksprache auf Vorstandsebene" und Ende der 14. Kalenderwoche "Informationstransfer der Verantwortlichen" erfolgen. Die Senkungen sollten in der Karwoche durchgeführt werden. "Zwecks weiterer Akkordierung" der von den Banken zu setzenden Schritte wurde für den 7. April 1995 eine Bundesaktiv- und Passivrunde einberufen (siehe Rn. 152). Die "Bestätigung" - bzw. bei allfälligen Problemen die "Endabstimmung" - sollte [...] beim nächsten Lombardclub am 19. April 1995 erfolgen(216). (151) Unter den [Bankenvertretern] bestand anlässlich des Minilombards vom 6. April 1995 "Einigkeit" darüber, dass trotz der Leitzinsensenkung die Kreditzinsen nicht gesenkt werden sollten. Die "bevorstehende Zinssenkung auf der Passivseite" (siehe dazu die Beschlüsse der Bundesaktiv- und Passivrunde vom 7. April 1995, Rn. 152) sollten "möglichst nicht auf die Aktivseite durchschlagen". Für einzelne Finanzierungsformen (Kontokorrent- und Investitionskredite, Wechseldiskont, Fixvorlagen, Fixzins- und Avalkredite, Hausbankenspanne bei Exportfinanzierung) wurden jeweils konkrete Mindestsätze "als Leitlinien fixiert bzw. bekräftigt"(217). (152) Anlässlich der Bundesaktiv- und Passivrunde vom 7. April 1995 wurde zunächst "Konsens" über die Absenkung um 0,5 % bei den Sonderkonditionen erzielt (BAWAG nur um 0,375 %). Außerdem wurden - "zur Marktberuhigung" - für Sonderkondi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.