Europäische Union

2004/138/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 — Österreichische Banken ("Lombard Club") (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2091)

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Quellenkennung: 32004D0138. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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men. Absprachen und abgestimmte Maßnahmen sollten - auf Kosten der Konsumenten - die Ertragslage der Banken verbessern. Eine Abkehr von Kartellabsprachen -welche nach Ansicht der Banken "vernünftigen Wettbewerb" sicherstellten - würde dagegen zu einer "Margenerosion" führen(127). Die beteiligten Banken haben diesen Zweck selbst wiederholt schriftlich festgehalten, wie nachfolgende Beispiele zeigen: (74) Das oben unter Punkt 34 erwähnte, von BA, CA, Erste, RZB, ÖVAG, PSK und BAWAG gemeinsam ausgearbeitete Strategiepapier schlägt eine "Verlagerung und Begrenzung" des Wettbewerbs "auf ein tragbares Niveau" vor. Als "Fehler", der in Hinkunft "gemeinsam vermieden werden" sollte, identifizierten die Banken den "Preiswettkampf", da dieser "sofort von Wettbewerbern nachvollziehbar" sei. Zu den Maßnahmen, die "gemeinsam ergriffen werden" sollten, zählten insbesondere die Einführung "neuer Gebühren und Provisionen" (wie etwa einer Bearbeitungs-, Transaktions- oder Depotgebühr)(128). (75) Die Bundespassivrunde vom 22. Februar 1995 wurde mit folgenden Worten eingeleitet: "Der bankenübergreifende Erfahrungsaustausch über Konditionen hat sich in der Vergangenheit immer wieder als nützliches Instrument zur Vermeidung eines unkontrollierten Preiswettbewerbs erwiesen. In diesem Sinne soll auch die heutige Bundes-Passivrunde [...] eine gezielte und vernünftige Vorgangsweise bei der Konditionengestaltung aller Banken sicherstellen. Die aktuelle Zinsgestaltung zeigt sehr deutlich, dass es wieder erforderlich ist, sich zusammenzusetzen und problematischen Preisentwicklungen entgegenzuwirken. Ich hoffe, dass es Ihnen heute gelingen wird, [...] diese Zinsauftriebstendenzen zu stoppen. [Ich] hoffe, dass zum Wohle Ihrer Institute konstruktive Lösungen gefunden werden"(129). (76) Im Sinne einer "Linderung des derzeitigen Verdrängungswettbewerbs"(130) galt es, durch "diszipliniertes Marktverhalten", insbesondere durch die "lückenlose Befolgung" von "abgestimmten [...] Mindestzinssätzen", den "übertriebenen Wettbewerb" einzudämmen(131). (77) Ausdrücklich formuliertes "Ziel" der Bundesaktiv- und Passivrunden war es unter anderem, "eine möglichst akkordierte Vorgangsweise sowohl im Kredit- als auch im Einlagenbereich festzulegen"(132) und "eine möglichst einheitliche Vorgangsweise bei der Senkung der Passivkonditionen zu finden"(133). (78) Das wirtschaftliche Interesse der Banken an diesen Absprachen ist in einer Notiz über die Sonder-Privatkreditrunde vom 30. April 1996 zusammengefasst: "Sollten sich die angeführten Mindestsätze durchsetzen, käme dies de facto einer Zinserhöhung und Margenerweiterung gleich"(134). Weitere Beispiele für die von den Banken zum Schaden der Konsumenten erzielten Vorteile sind die so genannten "asymmetrischen" Weitergaben von Leitzinssenkungen(135) in Form einer sofortigen Senkung der Einlagezinsen, ohne aber zugleich auch die Kreditzinsen zu senken. Die Banken waren sich bewusst, dass sie "nur bei sich ändernder Zinslandschaft durch asymmetrische Zinsrunden gewinnen" konnten(136). Derartige koordinierte Verzögerungen der Senkung von Kreditzinsen brachte den Banken beträchtliche Zinsgewinne ein und war daher das "erklärte Ziel aller entsprechenden Runden"(137). (79) Der von den Banken vereinbarte Verzicht auf Werbung mit Aktiv- und Passivzinsen verfolgte den Zweck, "der aufgeheizten Wettbewerbssituation entgegenzuwirken" und den Wettbewerb unter den Banken "über diese Informationsebene zu vermeiden"(138). (80) Gemäß einem Aktenvermerk vom 7. März 1997 dienten die Gesprächsrunden "dem Zweck, über Maßnahmen zur Eindämmung des mittlerweile wieder sehr undiszipliniert verlaufenden Wettbewerbs im Bereich der privaten Finanzierungen zu beraten. [...] Es besteht daher bei allen Bankenvertretern der Wunsch, wieder zu einem etwas geordneteren Wettbewerb zurückzukehren"(139). (81) In einem Aktenvermerk über die Wiener Aktivrunde vom 5. Mai 1997 wird festgehalten: "Am 5.5.1997 fand eine Wiener-Sonder-Aktivrunde mit dem Ziel statt, Mindestgrenzen für Sollzinssätze bei den Privatkrediten sowie Mindestmargen für Fixzinskredite und Fremdwährungskredite zur Ertragsoptimierung neu festzulegen"(140). In einem anderen Vermerk zu dieser Gesprächsrunde heißt es: "Der dramatische Verfall der Aktivspanne hat bei den Vertretern der Wiener Institute zu einer Unzahl von 'Koordinationsrunden' geführt, die insbesondere die neuerliche 'Aktionitis' und die Dumpingpreise in den Griff bekommen sollten"(141). (82) Der wettbewerbsbeschränkende Zweck der Gesprächsrunden wird von einigen Banken auch gar nicht bestritten. (83) Zusammenfassend ergibt sich, dass die beteiligten Banken nach eigenem Bekunden durch ihre "nützlichen" und "konstruktiven" Absprachen einen "kontrollierten", "vernünftigen", "normalisierten", "disziplinierten", "gelinderten", "besonnenen", "verlagerten", "begrenzten", "gemäßigten" und "geordneten" - alles Euphemismen für verfälschten und eingeschränkten - Wettbewerb untereinander anstrebten. 6. CHRONOLOGISCHE DARSTELLUNG: EINLEITUNG (84) In den folgenden Kapiteln soll dargestellt werden, wie das institutionalisierte, ineinander verwobene Netz vielfältiger und umfassender Gesprächsrunden zur regelmäßigen und kontinuierlichen, wechselseitigen Abstimmung des Marktverhaltens der beteiligten Institute führte. (85) Zu diesem Zweck wurde die chronologische Darstellung gewählt, beginnend mit Januar 1994, dem Zeitpunkt des Beitritts Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum. (86) Die Darstellung konzentriert sich auf jene Runden, die inhaltlich am umfassendsten und funktional am stärksten miteinander vernetzt waren: "Lombardclub", "MiniLombard", "Bundesaktiv- und/oder Passivrunden" sowie "Wiener Aktiv- und Passivrunden" (einschließlich "Privatkreditrunden" und "Freiberuflerrunden"). Andere Gesprächsrunden werden entweder an den jeweils passenden Stellen mitbehandelt oder nach der chronologischen Darstellung in eigenen Kapiteln erläutert. Aus Platzgründen ist es jedoch im Rahmen dieser Entscheidung nicht möglich, alle Gesprächsrunden des Netzwerks - und schon gar nicht alle Treffen - zu erwähnen oder gar zu beschreiben(142). 7. CHRONOLOGISCHE DARSTELLUNG 1994 Februar-März: "Asymmetrische" Weitergabe der Leitzinsensenkung: Übereinstimmung hinsichtlich Senkung der Passivzinsen und Halten der Aktivzinsen; Vermeidung von Wettbewerb bei Wohnbaukrediten (87) Nachdem die OeNB am 12. Februar 1994 den Diskontsatz(143) gesenkt hatte, fand am 18. Februar 1994 in den Räumen der BA "zwecks gemeinsamer Abklärung der zu treffenden Maßnahmen im Spar- und Giroeinlagenbereich" eine Wiener Passivrunde statt. Dabei wurde "Übereinstimmung hinsichtlich einer generellen Zinssenkung erzielt": Senkung des Basiszinssatzes auf 2,25 % (BAWAG 0,25 % darüber), der Prämiensparprodukte auf 4,75 %, der Kapitalsparbücher um 0,25 %, der Surrogatprodukte um jeweils 0,25 %, der Sondervereinbarungen auf 4,75 % in Wien und 5 % in den Bundesländern sowie der Girokontenverzinsung um 0,25 % auf der Soll- und Habenseite(144). (88) Als Durchführungsbeginn wurde die Woche vom 7. März bis 14. März 1994 vereinbart. Durch diese abgestimmte Zinssenkung konnten die Banken beträchtliche zusätzliche Zinsgewinne lukrieren(145). Am 8. März 1994 [...] [beschlossen leitende Vertreter] der Ersten - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Gleichschritt mit den Wettbewerbern - die Senkung der Überziehungs- und Habenkonditionen um die vereinbarten 0,25 %. Auch [...] [leitende Vertreter] der BAWAG [bezogen] sich bei [ihrem] Absenkungsbeschluss auf die "Zinssenkungsrunde". Die CA senkte ihre Konditionen ebenfalls im vereinbarten Zeitraum. Laut einem internen Vermerk an [leitende Vertreter] [...] der NÖ Hypo zum Thema "Senkung der Spareinlagen per 9. März 1994" ergab eine telefonische Umfrage unter den beteiligten Banken, "dass sich die Konkurrenz im Wesentlichen, mit kleinen Variationen, an diese Vorgabe [der Passivrunde] halten wird"(146). (89) Im Anschluss an die Wiener Passivrunde trafen einander am 23. Februar 1994 [...] Bankenvertreter im Minilombard. Dabei kam man überein, die Ausleihzinsen nicht zu senken. Außerdem sollte der "verstärkte Wunsch der Kundschaft nach Fixzinssätzen [...] möglichst mit 5 Jahren, maximal 7 bis 8 Jahren begrenzt" werden(147). (90) In einem internen Bericht an [leitende Vertreter der] CA [...] vom 22. Februar 1994 wird festgehalten: "Die 8 Wiener Großbanken(148) sind übereingekommen, bei Pari-Swaps auch in Extremfällen nicht über Geldmarkt-Geld zu bezahlen (wenn dies hält, Einführung einer neuen Mindestmarge)"(149). (91) Bei ihrer monatlichen Besprechung am 9. März 1994 im Lombardclub kamen die dort versammelten [Vertreter] überein, dass "[Vertreter] der 5 neuen Wohnbaubanken über Grundsätze einer vernünftigen Aktivzinspolitik miteinander reden" sollten(150). Dabei handelte es sich um die u. a. von BA, BAWAG, CA und Erste zwischen 1993 und 1995 eigens für den Zweck der Vergabe von Wohnbaukrediten gegründeten Banken(151). Hintergrund für die Gründung dieser Spezialbanken war die teilweise Befreiung der zur Refinanzierung von kommerziellen Wohnbaufinanzierungen ausgegebenen Wertpapieren (Schuldverschreibungen) von der Kapitalertragssteuer. Ganz im Sinne der für alle anderen Bereiche des Bankgeschäfts bestehenden Gesprächsrunden wurde auch für diesen eine eigene Runde geschaffen, um "einen ruinösen Wettbewerb unter den Wohnbaubanken zu vermeiden"(152). Die erste Sitzung der "ARGE Wohnbaubanken" (manchmal auch als Wohnbaubanken-Passivrunde bezeichnet) fand offenbar am 6. Februar 1995 statt. April-Juni: Diskussionen über Zinssenkung, das "Auseinanderziehen" der Spareinlagenzinsen und die Fixzinssätze - Notwendigkeit eines "gemeinsamen Kraftaktes" zur Ertragsverbesserung (92) Am 15. April 1994 senkte die OeNB neuerlich die Leitzinsen. Dies führte unverzüglich zu "telefonisch geführten Einzelgesprächen" zwischen NÖ Hypo, PSK und Erste sowie zu einer "informellen Rücksprache" zwischen CA, BA, Erste, BAWAG und RBW, bei der "unisono festgestellt" wurde, dass diese Senkung nicht zu einer neuerlichen Senkung der Spareinlagezinsen führen sollte(153). (93) Obwohl also "auf telefonischer Basis unter den Sektoren Einigkeit darüber bestand, keine Senkungsmaßnahmen im Spareinlagen- und Girobereich vorzunehmen", nahm die Bank Austria die Wiener Passivrunde vom 25. April 1994 wahr, um "doch eventuelle Senkungsmaßnahmen zu diskutieren". Nach längerer Diskussion "einigte man sich darauf", für neue Spareinlagen - "zur Beruhigung der in letzter Zeit wieder ausufernden" Konditionen - "eine Art Stillhalteabkommen einzuhalten" und im Wiener Raum höchstens 4,5 % und in den Bundesländern höchstens 4,75 % Zinsen zu zahlen. Die Einhaltung sollte "durch verstärkte Konkurrenzbeobachtungen" kontrolliert werden(154). (94) Dies wurde auch in der Passivrunde vom 16. Mai 1994 besprochen. Diese Episode belegt im Übrigen exemplarisch, wie die Banken gemeinsam bewusst zum Nachteil der Konsumenten handelten. Den Banken ging es nämlich darum, "eine breit angelegte und somit über den Schalteraushang bekannt gemachte" Senkung der Sparzinsen zu vermeiden, weil sie sonst die Leitzinssenkung an die Konsumenten weitergeben und auch die Kreditzinsen senken müssten. Wenn schon Sparzinsen gesenkt werden sollen, dann "möglichst nicht öffentlichkeitswirksam" und vor allem bezüglich der "bonifizierten und daher nicht aushangspflichtigen" Spareinlagen. Um den Konsumenten in diesem Sinne Sand in die Augen zu streuen, verständigten sich die Bankenvertreter daher auf eine "Sprachregelung gegenüber Pressevertretern", wonach zum Beispiel eine generelle Senkung der Sparzinsen als "nicht möglich" bezeichnet und auf die "unveränderten Aushangzinssätze" hingewiesen wurde. Am Ende war der "akkordierten Sprachregelung" aber kein Erfolg beschieden, da ein "offenbar missglücktes diesbezügliches Statement" eines Instituts das gemeinsame PR-Manöver zunichte machte und das Fernsehen in der Folge über eine generelle Senkung berichtete. (95) Die am 25. April 1994 besprochenen Hoechstzinsen für neue Spareinlagen (siehe Randnummer 93) wurden bestätigt, und es wurden "einstimmig Empfehlungen beschlossen": Bei den Sparbriefen soll die Verzinsung "auseinandergezogen" werden, indem sie bei einjährigen Sparbüchern um 0,25 % gesenkt und bei fünfjährigen um 0,25 % erhöht wird. Als Umsetzungstermin wurden "diese und nächste Woche vereinbart, wobei Pfingsten [d. h. 22./23. Mai 1994] als Endtermin für die abgeschlossene Durchführung der Zinssenkungen vereinbart wurde" (für PSK der 26. Mai 1994)(155). (96) Es kam jedoch anders. In der Öffentlichkeit wurde das vorzeitig bekannt gewordene (siehe Randnummer 94) Sinken der Sparzinsen kritisiert, so dass "die Umsetzung der Empfehlungen der Passiv-Runde vom 16.5.1994 nicht im geplanten Umfang über die Bühne gehen" konnte(156). (97) Unmittelbar im Anschluss an diese Passivrunde trat (für das Firmenkundengeschäft) der Minilombard zusammen, wo besprochen wurde, auf die Leitzinsensenkung nicht mit einer Senkung der Kreditzinsen zu reagieren. Für Betriebsmittelkredite wurde die "absolute Mindestkondition" bei 8 % festgelegt(157). (98) Die Passivrunde/Privatkreditrunde (in gemeinsamer Sitzung mit der Freiberuflerrunde) vom 21. Juni 1994 bietet zunächst ein Beispiel des Informationsflusses zwischen den Wiener Gesprächsrunden und den Bundesländern. Wie bei jeder Aktiv- und Passivrunde holte der Vertreter der RZB von allen Landeszentralen Informationen zur aktuellen Zinssituation ein, diesmal insbesondere im Hinblick auf das geplante "Auseinanderziehen" bei den Sparbriefen(158). Die Logistik dieses Informationsflusses innerhalb der Raiffeisengruppe wird in einem Schreiben der Raiffeisenlandesbank Kärnten an die Zentrale in Wien (RZB) beschrieben: "Im Wege der RZB werden wir über den Verlauf und die Ergebnisse diverser Bankenrunden am Wiener Platz, wie z. B. Passiv- und Lombardrunde, etc. informiert. Um eine möglichst zeitnahe Weiterleitung dieser Informationen direkt an unsere Kärntner Raiffeisenbanken sicherzustellen, ersuche ich Sie, den RV Kärnten einmal direkt im Wege der Direktion zu informieren und mit gleicher Post bzw. Fax auch den Geschäftsbereich Raiffeisenbanken unseres Hauses in Kenntnis zu setzten"(159). (99) Das erwähnte "Auseinanderziehen" war dann auch Hauptthema bei dieser Passivrunde/Privatkreditrunde. Insbesondere die BA setzte sich dafür ein. Die Anhebung der fünfjährigen Sparbücher wurde jedoch "von fast allen Teilnehmern striktest abgelehnt", da man befürchtete, in diesem Fall auch die Sparzinsen für bonifizierte Einlagen erhöhen zu müssen, was die "in letzter Zeit durchgeführten Zinssatzsenkungen zunichte machen" würde. In der Folge wurde der Vorschlag des "Auseinanderziehens""zur Abstimmung gebracht": Dafür stimmten BA und GiroCredit, dagegen PSK, BAWAG, RZB und die NÖ Hypo. Erste und CA würden ihr Verhalten von der BAWAG abhängig machen. (100) Ein weiteres Problem, mit dem sich die Banken in dieser Runde zu befassen hatten, war die verstärkte Nachfrage von Privatkunden nach Fixzinskrediten. Durch die Vereinbarung eines fixen Zinssatzes für die gesamte Kreditlaufzeit wird die Bank an diesen gebunden und kann in der Folge nicht mehr auf geänderte Refinanzierungssätze reagieren. Der verstärkten Nachfrage nach dieser für die Banken eher ungünstigen Darlehensform galt es daher im Rahmen einer Absprache zu begegnen: "Alle vertretenen Banken [...] sind sich einig, dass man nach Möglichkeit Fixzinssätze gar nicht mehr quotieren sollte". Was die Zinsen für Hypothekarkredite betraf, würden u. a. CA, BA und BAWAG - entsprechend der "Absicht der Runde" - im Juli 1994 auf 7,25 % erhöhen. Eine weitere Erhöhung auf 7,5 % wurde hingegen nur "grundsätzlich beschlossen", weil deren Durchsetzung "mit Skepsis betrachtet" wurde. Die Besprechung ging schließlich mit dem Hinweis auf "Einhaltung der vereinbarten Hoechstkondition von 4,25 % für Neugeld" zu Ende(160). (101) Zwei Tage später trat der Minilombard zusammen. Dabei musste man feststellen, dass bei Fixvorlagen fallweise statt der "schon seit längerem vereinbarten Mindestkondition" (VIBOR + 0,5 %)(161) günstigere Zinssätze angeboten werden. Die Wiener Institute wurden daher aufgefordert, dafür zu sorgen, dass - wie schon früher - "die [Vertreter] bei ihrer nächsten Lombardsitzung beschließen", die Unterschreitung der vereinbarten Mindestzinssätze "nicht mehr zu tolerieren"(162). Der handschriftliche Vermerk "zu früh" auf der entsprechenden Notiz legt jedoch nahe, dass die Befassung der [Vertreter] zum damaligen Zeitpunkt als verfrüht betrachtet wurde (in der Tat konnten sich die [Vertreter] bei ihrer nachfolgenden Sitzung darüber nicht einigen, siehe Rn. 104). Weitere Themen waren die maximale Bindungsfrist (sie solle 7 Jahre betragen, und bei vorzeitiger Rückzahlung sei eine entsprechende Pönale zu berechnen) und die 0,5 %ige Hausbankenspanne (zu dieser ausführlich in Kapitel 12.1), wo den "vielfachen Bemühungen der Exporteure" in Richtung eines "Abbröckeln der Margen" gemeinsam entgegengewirkt werden solle. Schließlich wurde noch "eine unauffällige Senkung der Prime Rate [...] auf rund 9,75 % im Laufe des Juli vereinbart"(163). (102) In jener Phase scheinen sich die Institute bei einigen Produkten nicht streng an die getroffenen Vereinbarungen gehalten zu haben. Obwohl sich etwa bei Spareinlagen (Betriebsaktionen) "alle Großbanken an die abgestimmten Zinssätze hielten" (auch die BAWAG verhalte sich hier "sehr diszipliniert und auch sehr kooperativ"), wurde anderswo eine "Disziplinlosigkeit bei Konditionengestaltungen" konstatiert, die "bereits wieder Formen wie in der Zeit nach Auslaufen der ordnungspolitischen Maßnahmen"(164) erreicht habe. Ein "gemeinsamer Kraftakt zur Verbesserung der Spannen"erschien daher erforderlich. Allerdings sei nach allgemeiner Einschätzung "erst nach Vorliegen der (voraussichtlich eher schlechten) Halbjahresergebnisse [1994] der richtige Zeitpunkt für bindende Vereinbarungen gekommen". Erst dann sei nämlich "vom Lombardclub ausgehend mit mehr Disziplin [...] zu rechnen"(165). (103) Dieser Lombardclub fand am 6. Juli 1994 statt. Worum es bei dieser Besprechung der [Vertreter] u. a. ging, ergibt sich aus dem internen Vermerk zur Vorbereitung des CA-[Vertreters], wo es heißt: "Da wir (mit Hinweis auf BAWAG, PSK) den Vorschlag der Passivrunde [betreffend 'Auseinanderziehens', vgl. Rn. 97 und 99] bis zu einem Gespräch zwischen Ihnen und [...] [BAWAG-[Vertreter]] nicht realisiert haben, haben auch die anderen Institute nichts unternommen. Angeblich will [...] [BA-[Vertreter]] mit Ihnen sprechen". Weiter ging es um Wohndarlehen und -kredite, bei denen die CA "in Abstimmung mit Bank Austria und Erste und in Abweichung des Ergebnisses in der Passivrunde" [vgl. Rn. 100] eine sofortige Anhebung vorschlug. Schließlich ging es auch um Betriebsaktionen für Privatkredite, wo sich zwar die "großen Banken üblicherweise an diese abgestimmten Zinssätze halten", eine punktuelle Unterbietung der abgestimmten Zinssätze aber ins Auge gefasst wurde(166). (104) Allerdings wurde "eine Einigung über Konditionen bei der Lombard-Sitzung nicht erzielt"(167). Juli-September: gemeinsame Senkung der Passivzinsen, gemeinsame Beibehaltung der Aktivzinsen, gemeinsame Vorschau auf Gebührenerhöhungen (105) Am 11. Juli 1994 trafen einander die [Vertreter] von BA und CA, um über Aktiv- und Passivzinsen zu sprechen. In einem internen Vermerk vom 8. Juli 1994 an den BA-[Vertreter] zur Vorbereitung auf dieses Gespräch wird festgehalten, "dass der Preiskrieg auf der Aktiv- und Passivseite unverzüglich eingestellt" werden müsse. Großfinanzierungen sollten statt "im ruinösen Wettbewerb von einem Mitbewerber" besser "konsortial von den führenden großen Banken" zu höheren Konditionen durchgeführt werden. Die Einlagezinsen müssten gesenkt werden (siehe dazu Rn. 108)(168). Auch der CA-[Vertreter] wurde von seinen Mitarbeitern auf dieses Gespräch vorbereitet(169). (106) Am 13. Juli 1994 [fand ein Treffen auf Controllerebene statt]. An dieser Sitzung nahmen auch [Vertreter] für Marketing/Mengengeschäft der Banken teil, "damit auch tatsächlich umsetzbare Aktionen diskutiert werden" konnten. Eine "rasche Absenkung" auf der Passivseite wurde dabei als "dringend erforderlich" erachtet. An für das Passivgeschäft [zuständige Vertreter] erging daher der Vorschlag, die Sonderkonditionen ab 1. August 1994 um 0,25 % zu senken bzw. nicht mehr als 4,5 % Zinsen zu zahlen, sowie den Zinssatz für einjährige Sparbücher um 0,5 % auf 4 % zu senken. Außerdem wurde kritisch bemerkt, dass etwa 20 bis 30 Unternehmen (so genannte "Top 30") die Banken "auslizitieren"(170). Um diese Form des Wettbewerbs in Hinkunft zu unterbinden, wurde angeregt, eine Liste dieser Unternehmen anzulegen und sich diesen gegenüber gemäß einem "Wohlverhaltenskodex" zu verhalten oder gemeinsam aufzutreten (Konsortialfinanzierung). (107) Schließlich wurde "die bundesweite Passivrunde gebeten, für einen flächendeckenden Umsetzungsprozess ab Anfang August Sorge zu tragen"(171). (108) Diese "Gesprächsrunde über Zinsanpassungen" (Bundespassivrunde) fand - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf "die [auf leitender Ebene] [am 6. Juli 1994] geführten Gespräche" - am 25. Juli 1994 statt. Die BA legte dabei "ihre mit der Creditanstalt voll abgestimmten" (siehe dazu Rn. 105) Überlegungen zur Zinssenkung vor, auf deren Grundlage folgende "Empfehlungen ausgearbeitet" wurden: Absenkung der Sonderkonditionen um 0,25 % (wie kurz zuvor in der Controllerrunde besprochen) - dafür hatte sich in "einem Gespräch [...] auch [...] ausgesprochen"(172) -, "Auseinanderziehen" bei den Sparbriefen (also Absenken der einjährigen bei gleichzeitiger Anhebung der fünfjährigen), Absenken der Betriebssparzinsen um 0,25 % und neue Hoechstsätze für Kassenobligationen. Die Umsetzung sollte, wie schon [auf Controllerebene] empfohlen, möglichst rasch (nach Möglichkeit per 1. August 1994) erfolgen, wobei vereinbart wurde, gegenseitige Kontrollen im August zu unterlassen, "um eine problemlose Umsetzung zu sichern". (109) Auch der Aktivbereich wurde angesprochen, wobei festgestellt wurde, dass in den Landeshauptstädten "größtenteils die Konditionenempfehlungen halten", im ländlichen Bereich aber oft unterboten werden, was "in den nächsten Wochen gestoppt" werden möge. Als "wichtigstes Ziel" wurde die Anhebung der Wohnkreditkonditionen per 1. August 1994 besprochen. Während Erste, GiroCredit und RBW sich "diesem Vorschlag angeschlossen" bzw. "diesen Schritt mitvollzogen" hätten, zeigte sich die BAWAG dazu nur gemeinsam mit CA bereit, welche aber ihrerseits auf die BAWAG wartete. Hier bestand also erhöhter Abstimmungsbedarf - oder, wie es dazu wörtlich in einem Protokoll heißt: "Hier werden wohl [Vertreter auf leitender Ebene] reden müssen"(173). (110) Zwei Tage später, am 27. Juli 1994, fanden auf hoher Ebene Telefonate zwischen BA, CA, BAWAG, Erste und GiroCredit zum Thema gemeinsame Senkung der Passivzinsen statt. In einem internen Vermerk fasst der BA-Vertreter in den Aktiv- und Passivrunden diese Telefonate wie folgt zusammen: "[...] glaubt, dass er die Sparsenkung wie [in der Bundespassivrunde vom 25. Juli, siehe Rn. 108] besprochen bei [...] durchbringt, möchte sich nur noch vergewissern, dass PSK ebenso senkt. Wenn ja, dann erfolgt Senkung bei BAWAG kommendes Wochenende". Der Autor des Vermerks empfiehlt daher, die BA sollte bei ihrem "Fahrplan bleiben, GC [GiroCredit] und EÖ [Erste] sind hier ziemlich verlässliche Partner"(174). (111) Am 2. August 1994 berichtete die APA, dass "die österreichische Zinslandschaft wieder in Bewegung" geraten sei: Die Großbanken hätten per 1. August 1994 die Einlagenzinsen bei einjährigen Sparbüchern sowie für Sonderkonditionen um 0,25 % gesenkt, bei anderen Banken stuende dies Mitte August bevor. BA und BAWAG setzen das vereinbarte "Auseinanderziehen" bei den Kapitalsparbüchern in die Tat um, die Erste würde folgen (dies geschah am 10. August(175)). Die CA hatte sich schließlich doch für die besprochene Er

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.