Europäische Union

2004/138/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in der Sache COMP/36.571/D-1 — Österreichische Banken ("Lombard Club") (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2091)

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Quellenkennung: 32004D0138. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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schenstaatlichkeitsklausel von den Gemeinschaftsorganen "regelmäßig sehr weit ausgelegt" wird und "jedenfalls dann" greift, wenn ein Kartell "sich auf das gesamte Gebiet eines Mitgliedstaates erstreckt". Der Autor kommt in der Folge zum Ergebnis, dass Absprachen über Zinsen - sollten diese auch nach Auslaufen der ordnungspolitischen Vereinbarungen immer noch stattfinden - im Europäischen Wirtschaftsraum bzw. in der Gemeinschaft kartellrechtlich unzulässig wären. Eine Freistellung derartiger Abmachungen durch die Kommission sei "völlig unrealistisch"(44). (34) Als im September 1993 ein von BA, CA, Erste, RZB, ÖVAG, PSK und BAWAG gemeinsam ausgearbeitetes Strategiepapier betreffend einheitliche Kalkulationsgrundlagen und Mindestzinssätze in den Medien bekannt wurde (dazu bei Rn. 74), erhob ein Vertreter der Wiener Arbeiterkammer öffentlich den Vorwurf einer Kartellabsprache. Die betroffenen Banken wiesen diesen Vorwurf mit der Begründung zurück, dass es dazu keine Vorstandsbeschlüsse gäbe. In einem Schreiben vom 28. März 1993 an die CA vertrat die Bank für Tirol und Vorarlberg die Auffassung, dass angesichts der "überraschenden Veröffentlichung des Papiers unter dem Stichwort Verhaltenskartell [...] das konkrete Vorgehen noch zu überlegen" sein werde(45). (35) Trotz der offenkundigen Unvereinbarkeit ihrer Absprachen mit dem Kartellrecht der Gemeinschaft - siehe nur die in Rn. 32 und Rn. 33 erwähnten Abhandlungen in einschlägigen Publikationen - zeigten sich die Banken von der herannahenden Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft unbeeindruckt. Hinsichtlich des Wettbewerbsabkommens etwa - welches die Werbung mit Zinssätzen beschränkte und daher in einer der oben erwähnten Abhandlungen als "zweifellos vollinhaltlich dem EWG-Kartellverbot unterliegend" qualifiziert worden war - kam im Dezember 1993 der Vorschlag, diese Absprachen auch nach dem 1. Januar 1994 fortzusetzen. Im Zuge eines Gesprächs Ende Dezember 1993 zwischen den [Vertretern] von BA, CA und RZB ergab sich, dass CA, RZB und PSK diese Absprachen weiterführen wollten, die BAWAG jedoch nicht. Der BA-[Vertreter] hielt daher in seiner Gesprächsnotiz fest, dass "so rasch als möglich mit [...] [BAWAG-[Vertreter]] ein Gespräch zu führen" sei(46). Tatsächlich war die Vermeidung von Werbung mit Zinssätzen ein regelmäßiges Thema der zwischen den österreichischen Banken seither getroffenen Absprachen. (36) Am 1. Januar 1994 trat Österreich dem Europäischen Wirtschaftsraum bei. Zum selben Datum trat das Bankwesengesetz 1994 in Kraft, welches auch die letzten gesetzlichen Grundlagen für jegliche Abstimmung zwischen den Kreditinstituten beseitigte. Am 1. Januar 1995 wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union. (37) Die Banken stellten ihre offenkundig EWR/EG-kartellrechtswidrigen Absprachen jedoch nicht etwa ein, sondern hielten an den zahlreichen bestehenden Gesprächsrunden auch nach dem 1. Januar 1994 fest. Das Lombard-Netzwerk blieb also bestehen und diente in uneingeschränktem Umfang den mannigfachen Absprachen und Abstimmungen unter den beteiligten Banken. Diese standen nämlich auf dem Standpunkt, dass Kartellabsprachen zum Bankgeschäft "immer schon dazu gehört hatten"(47) und beabsichtigten daher keineswegs, dies nun - bloß wegen der Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts - zu ändern. (38) Die österreichische Öffentlichkeit schöpfte freilich immer wieder Verdacht, und im Zusammenhang mit Zinsen- und Gebührenänderungen wurde wiederholt der Vorwurf "kartellähnlicher Preispolitik"(48) oder "offensichtlicher Absprachen"(49) erhoben bzw. die Frage nach dem Bestehen von "Zinsabsprachen" gestellt(50). (39) Zahlreiche Dokumente beweisen in der Tat, dass sich die Banken der kartellrechtlichen Relevanz ihrer Absprachen tatsächlich bewusst waren. (40) Anlässlich einer Gesprächsrunde im Oktober 1994 betreffend die Erhöhung der Überweisungsspesen wurde "auf die kartellrechtlichen Aspekte (im Kundenverkehr) hingewiesen" und festgehalten, "dass in der EU grundsätzlich eine andere [als die österreichische; Anm.] Rechtsansicht vorherrscht. Die Rechtsabteilungen der einzelnen Institute sollten diese EU-Problematik prüfen"(51). (41) Bei einer Besprechung im November 1994 über Tarife für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr konnte "die Frage, ob die Banken mit der Festsetzung eines Interbankentarifes gegen das Kartellgesetz verstoßen, nicht sofort geklärt werden"(52). (42) Anlässlich einer Besprechung im März 1995 wurde festgehalten, dass im Zusammenhang mit der Durchführung derartiger Gesprächsrunden "die allfälligen Auswirkungen zum EU-Kartellrecht zu gegebener Zeit zu prüfen sein [werden]"(53). (43) Bei einer Besprechung im Mai 1995, wieder zum Thema der Preisabstimmung zwischen Banken, wurde ein Gutachten (offenbar ein internes Dokument der GiroCredit) diskutiert, welches die Frage geprüft hatte, "ob die regelmäßig im Rahmen der Bankenrunde Ausland geführten Gespräche, bei denen die Interbankpreisgestaltung zwischen den österreichischen Banken abgestimmt wird, kartellrechtlich bedenklich sind". Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass "auch nach EU-Recht in der Absprache der Interbankenpreise eine Wettbewerbsbeschränkung zu sehen sein dürfte". Dies könne "zur Einleitung von Untersuchungsmaßnahmen der EU-Kommission und zur Verhängung empfindlicher Strafen führen"(54). (44) Am 24. Mai 1996 bestätigte ein "anonym bleiben wollender Bank-Vorstand" gegenüber der Austria Presse Agentur "die Sehnsucht in Bankenkreisen nach gewissen Absprachen", räumte aber ein, dass die in den achtziger Jahren üblichen Zinsenvereinbarungen (siehe dazu Rn. 27) nun "aus kartellrechtlichen Gründen" nicht mehr möglich waren(55). Dass diese unzulässigen Absprachen in unvermindertem Umfang weitergeführt wurden, ließ dieses Vorstandsmitglied freilich unerwähnt. (45) Bei einer Besprechung im Oktober 1996 kamen die Beteiligten zum Ergebnis, dass keine der zum dort gegenständlichen Thema ausgearbeiteten Varianten einen "Ausweg aus der Kartellrechtsproblematik bringe"(56). (46) Das Bewusstsein um die kartellrechtliche Problematik ihrer Absprachen veranlasste die beteiligten Institute schließlich dazu, sich auch über konkrete Vorsichtsmaßnahmen Gedanken zu machen: (47) Während einer Besprechung im November 1997 regte ein Teilnehmer an, dass aus Vorsichtsgründen in Hinkunft "von solchen Sitzungen keinerlei Protokolle mehr angefertigt werden sollten". Auch die Rechtsabteilung eines Instituts war dazu konsultiert worden. Die praxisnahe Empfehlung der befragten Juristen ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: "Vernichtung bestehender Alt-Protokolle"(57). (48) Weitere Vorschläge zur Tarnung der Absprachen waren die "Umbenennung (z. B. Marktbeobachtungen)"(58) interner Aufzeichnungen darüber sowie deren Rücksendung an den jeweiligen Verfasser zwecks "nachfolgender Vernichtung"(59). Protokolle trugen nun den Vermerk "streng vertraulich!"(60) (49) Bei einer Besprechung im Mai 1998 erwähnte erneut ein Teilnehmer, dass er von der Rechtsabteilung seines Instituts "auf die Problematik der Protokolle [...] im Hinblick auf kartellrechtliche Bedenken" hingewiesen worden sei. Es werde "daher kein Protokoll zur gegenständlichen Besprechung geben"(61). (50) In einem Radiointerview im Februar 2000 räumte [ein Vertreter] einer der betroffenen Banken ein, dass die österreichischen Banken ihre Absprachen hätten "beenden müssen". Da dies jedoch nicht geschehen sei, "werden wir bezahlen müssen"(62). 5.2. Die einzelnen Runden, deren Beziehung zueinander und die Rolle der Spitzeninstitute (51) Die Absprachen waren inhaltlich umfassend, im höchsten Maße institutionalisiert, eng miteinander vernetzt und deckten das gesamte Bundesgebiet ab - "bis ins kleinste Dorf", wie es ein Institut treffend formulierte(63). Für jedes Bankprodukt gab es eine eigene Gesprächsrunde, an der die jeweils zuständigen Mitarbeiter der zweiten oder dritten Führungsebene teilnahmen. Diese inhaltliche Trennung wurde in der Praxis jedoch nicht strikt durchgehalten. Bisweilen wurden inhaltlich zusammenhängende Fragen, die mehrere Gesprächsrunden berührten, in ein und derselben Runde behandelt. Die einzelnen Runden waren Teil eines organischen Ganzen. 1) Lombardclub, Fachgesprächsrunden, Spezialrunden, regionale Runden(64) a) Als übergeordnete Instanz trafen einander monatlich, mit Ausnahme des Urlaubsmonats August, [leitende Vertreter] der größten österreichischen Banken ("Lombardclub"). Neben offenbar wettbewerbsneutralen Themen allgemeinen Interesses - was die Teilnahme von Vertretern der Österreichischen Nationalbank ("OeNB") erklärt - besprachen [sie] dabei Änderungen von Zinssätzen, Konditionen, Werbemaßnahmen etc. b) Eine Ebene tiefer waren die produktbezogenen Fachgesprächsrunden angesiedelt. Am wichtigsten waren die so genannten "Aktivrunden" bzw. "Passivrunden", welche, wie die Bezeichnungen schon andeuten, die Abstimmung der Kredit- bzw. der Einlagenkonditionen zum Inhalt hatten und entweder getrennt oder als gemeinsame Gesprächsrunden ("Aktiv- und Passivrunden") stattfanden. Insbesondere zwischen diesen Runden und dem übergeordneten Lombardclub fand ein reger Informationsfluss statt: So leitete etwa [ein Vertreter einer Bank] das im Lombardclub erzielte Ergebnis an einen [Vertreter einer Bank] in der Passivrunde weiter, der dies seinerseits "am Montag in der Bundesaktiv- und Passivrunde berücksichtigen" werde(65). c) Sowohl vom Lombardclub als auch von den Wiener Aktiv- und Passivrunden ging Signalwirkung für die vielfältigen und zahlreichen "regionalen Runden" aus, die regelmäßig in allen österreichischen Bundesländern stattfanden. In einigen Bundesländern wurde sogar die hierarchische Anordnung von "Lombard"- und Fachgesprächsrunden repliziert. d) In umgekehrter Richtung flossen die in den Bundesländern eingeholten Meinungen in die Beratungen der "Bundesaktiv- und/oder Passivrunden" ein, in denen die Bankenvertreter aus Wien mit ihren Kollegen aus den Bundesländern zusammenkamen und deren Beschlüsse grundsätzlich für das gesamte Hoheitsgebiet Österreichs galten. e) Für, inter alia, das Firmenkundengeschäft, das Privatkundengeschäft mit Freiberuflern, das Hypothekarkreditgeschäft und das Wohnbaukreditgeschäft gab es eigene Spezialrunden (nämlich "Minilombard", "Großkundenbetreuerrunde", "Freiberuflerrunde", "Hypothekarloge", "Wohnbaubanken-Passivrunde"). f) Schließlich fanden regelmäßig eine Vielzahl weiterer Gesprächsrunden zu wettbewerbsrelevanten Themen statt: In der "Treasurerrunde" wurden Fragen der Bundesfinanzierung sowie Konditionenfragen, in den diversen Zahlungsverkehrsrunden (insbesondere "Zahlungsverkehrsrunde", "Bankenrunde Ausland", "Organisationskomitee der österreichischen Kreditinstitutsverbände") unter anderem Spesen und Gebühren im Zahlungsverkehr, im "Exportklub" u. a. die Konditionen der Exportfinanzierung und in der "Bankenrunde Wertpapiere" unter anderem Mindestspesen, Gebühren und Konditionen besprochen. g) Unter all diesen Spezialrunden sticht die "Controllerrunde" hervor, an der [Vertreter] der Controlling-Abteilungen der größten österreichischen Banken teilnahmen. Dabei wurden etwa einheitliche Kalkulationsgrundlagen und gemeinsame Vorschläge zur Ertragsverbesserung erarbeitet. Dadurch erhöhten die Banken untereinander die Transparenz ihrer jeweiligen Kosten- und Kalkulationselemente. (52) Zwischen all diesen vor allem mit Kredit- und Einlagenkonditionen sowie mit Gebühren befassten Runden fand ein regelmäßiger Informationsfluss statt. Oft wurden Beratungen in der einen Gesprächsrunde bis zur Einigung in einer anderen zurückgestellt. Schließlich folgte aus der instanzlichen Überordnung des Lombardclubs, dass in kontroversen Fällen dessen Grundsatzentscheidung abgewartet wurde, während bei weniger schwierigen Entscheidungen eine Bestätigung "im nächsten Lombard als nicht erforderlich angesehen" wurde(66). (53) Zwecks flächendeckender, österreichweiter Umsetzung der (oder zwecks Abstimmung mit den) in den erwähnten Wiener Gesprächsrunden getroffenen Absprachen erfolgte auch ein regelmäßiger Informationsfluss zu den verschiedenen Regionalrunden in den Bundesländern bzw. von diesen an die zentralen Gesprächsrunden in Wien. Bisweilen entsandten die regionalen Runden ihrerseits Vertreter in die Bundesaktiv- und/oder Passivrunden. So nahm etwa ein bestimmter Mitarbeiter einer Kärntner Bank regelmäßig "als Vertreter für Kärnten" an den Bundesrunden teil, um danach die "Kärntner Bankenrunde" entsprechend zu informieren(67). (54) Die in den verschiedenen Runden erzielten Ergebnisse wurden institutsintern an die jeweiligen Vorstände weitergeleitet, wo sie entweder direkt umgesetzt wurden oder in den Entscheidungsprozess einflossen. (55) Die Bedeutung dieses engen Geflechts regelmäßiger und umfassender Abstimmungen und Absprachen für die beteiligten Institute lässt sich auch quantitativ darstellen. Im von dieser Untersuchung umfassten Zeitraum (1. Januar 1994 bis Ende Juni 1998) fanden allein in Wien, d. h. ohne Berücksichtigung der zahlreichen regionalen Runden, mindestens 300 Treffen statt. Umgelegt auf Arbeitstage bedeutet dies, dass - allein in Wien - etwa alle vier Tage ein Treffen stattfand. (56) Schließlich fanden auch außerhalb dieses institutionalisierten Netzwerks zahlreiche Kontakte zwischen Vertretern der beteiligten Banken - zum Teil auf höchster Ebene - zu Zinsen und Gebühren statt. (57) Die Banken machten sich auch über die Vermeidung von Wettbewerb durch branchennahe Konkurrenten Gedanken. Um etwa die zwischen den Banken getroffenen Absprachen über Wohnbaukonditionen "nicht durch unterpreisige Angebote der Versicherungen konterkariert" zu sehen, wurde vereinbart, "diesbezüglich Gespräche mit den Versicherungen zu führen"(68). 2) Die Rolle der Spitzeninstitute der Sparkassen-, Raiffeisen- und Volksbankengruppen: intra- und inter-Gruppen Koordinierung (58) An dieser Stelle ist auf die besondere Rolle der Spitzeninstitute Erste (davor GiroCredit), RZB und ÖVAG in Rahmen des Netzwerks einzugehen. Deren historisch gewachsene und seit langem eingespielte Rolle als Koordinator und Vertreter ihrer jeweiligen Bankengruppe am österreichischen Bankenmarkt wurde unmittelbar für das reibungslose Funktionieren des Lombard- Netzwerks nutzbar gemacht. Auf der einen Seite organisierten die Spitzeninstitute den wechselseitigen Informationstransfer zwischen Wien und den Bundesländern innerhalb der jeweiligen Bankengruppe, und zum anderen vertraten sie die Interessen ihrer Gruppe gegenüber den anderen Gruppen im Kartell. (59) Bei der Gewährleistung der systematischen und nahtlosen Rückkoppelung zwischen Wiener und regionalen Gesprächsrunden waren die bestens eingespielten Kommunikationswege von Bedeutung. Während im Fall der österreichweit tätigen Großbanken diese Informationswege zwischen der jeweiligen Zentrale in Wien und den Bundesländerzentralen verliefen, wurde im Fall der mehrstufigen Bankengruppen auf eigens eingerichtete gruppeninterne Informations- und Vertretungsmechanismen zurückgegriffen. (60) In ihrer Funktion als Spitzeninstitut trug die GiroCredit/Erste für den Informationsfluss zu und von den Instituten der Sparkassengruppe in den Bundesländern Sorge. Innerhalb der Raiffeisen- und Volksbankengruppen fiel diese Rolle der RZB bzw. der ÖVAG als jeweiligem Spitzeninstitut zu. Details und illustrative Beispiele dieser ausgeklügelten Vertretungs- und Informationsmechanismen finden sich unten in Kapitel 12.3. (61) Gleichzeitig vertraten die Spitzeninstitute in den Kartellsitzungen nicht bloß ihre eigenen Interessen, sondern auch jene ihrer jeweiligen Gruppe. Die anderen Kartellteilnehmer nahmen die Spitzeninstitute in diesem Sinne als Vertreter der jeweiligen Gruppe wahr. Die Absprachen fanden daher nicht bloß zwischen den einzelnen Instituten selbst, sondern auch zwischen den Gruppen statt, wie die folgenden Beispiele zeigen. (62) BAWAG kündigte etwa an, ihren Beschluss über eine in Aussicht genommene Zinssenkung "per Fax den anderen Sektoren bekannt zu geben, die sich dann danach orientieren" würden(69); es fand zuerst "die Meinungsbildung in den einzelnen Sektoren" statt, bevor dann zwischen den Gruppen "weiterverhandelt werden" konnte(70); vor der Durchführung der abgesprochenen Maßnahme erfolgte noch zusätzlich eine "telefonische Rücksprache mit den anderen Sektoren"(71); bei einer Privatkreditrunde erging - an die Adresse von GiroCredit, RBW(72) und ÖVAG - "das Ersuchen an alle Sektoren, die Bundesländerrunden zu aktivieren"(73), und ein anderes Mal wurde "der Raiffeisensektor ersucht, Angebote kleinerer Raiffeisenkassen stärker zurückzuführen"(74). ÖVAG teilte den übrigen Kartellteilnehmern z. B. mit: "VB-Sektor: KSB [=Kapitalsparbücher; Anm.] gesenkt"(75), oder "Volksbankensektor ist für Senkung um 1/2 % [...]"(76); "GiroCredit/Sparkassen" gab den anderen Teilnehmern bekannt: "Senkung bei bonifizierten Einlagen mit Bundesländer-Sparkassen koordiniert"(77); Anfang 1997 konnte zur Zufriedenheit der Kartellteilnehmer festgestellt werden, dass "alle Sektoren" die Ende 1996 "beschlossenen Senkungsmaßnahmen in der Zwischenzeit durchgeführt" hatten(78). 5.3. Der Ablauf der Runden (63) Anlässlich der Treffen insbesondere jener Runden, die ausdrücklich Konditionen zum Inhalt hatten, versuchten die Teilnehmer stets, einen Konsens über die Konditionenbildung zu finden. Wie in den Kapiteln 7 bis 11 noch ausführlich dargestellt werden wird, war der Ablauf dieser Treffen stets sehr ähnlich: (64) Anlass waren oft von der Nationalbank vorgenommenen Leitzinsänderungen(79), worauf die Banken unverzüglich "zwecks gemeinsamer Abklärung der zu treffenden Maßnahmen"(80) zusammentrafen. In vielen Fällen nahmen die Banken etwa eine Senkung der Leitzinsen zum Anlass für eine sofortige Senkung der Einlagezinsen, ohne aber zugleich auch die Kreditzinsen zu senken, da sie "nur bei sich ändernder Zinslandschaft durch asymmetrische Zinsrunden gewinnen" konnten(81). Eine solche "asymmetrische" Weitergabe(82) von Leitzinssenkungen, die den Banken - auf Kosten der Konsumenten - beträchtliche Zinsgewinne einbrachten, erforderte freilich für ihren Erfolg die vorherige Abstimmung untereinander. Die koordinierte Verzögerung der Senkung von Kreditzinsen war daher das "erklärte Ziel aller entsprechenden Runden"(83). (65) Zu Beginn der Besprechungen ersuchte der Vertreter des "Gastgebers" zunächst "um Diskussionsbeiträge zur aktuellen Zinssatzentwicklung"(84), worauf ein Teilnehmer nach dem anderen darlegte, welche Reaktion (d. h. Zinssenkung oder -erhöhung in bestimmtem Ausmaß) sein Institut nun jeweils für angemessen halte - "vorbehaltlich Abstimmung mit den anderen Instituten"(85). Manchmal begannen die Sitzungen auch mit einer Manöverkritik vorangegangener gemeinsamer Aktionen. Nachdem alle Meinungen und Vorschläge - etwa die Zinssätze für ein Produkt "im Abtausch für eine Vereinbarung"(86) betreffend ein anderes Produkt zu senken - auf dem Tisch lagen (und bisweilen zunächst "von allen Anwesenden unterstützt"(87) oder "von fast allen Teilnehmern striktest abgelehnt"(88) wurden), begannen die Verhandlungen über die gemeinsame Vorgangsweise. Bisweilen hatten einzelne Banken ihre Positionen schon im Vorfeld der Kartellbesprechung untereinander "voll abgestimmt", wie etwa im Rahmen von "Gesprächen [...]" zur Vorbereitung einer Passivrunde im Juli 1995(89). Schließlich wurden die Vorschläge "zur Abstimmung gebracht"(90) oder man einigte sich auf einen "Kompromiss"(91). (66) Die Verhandlungen führten regelmäßig zu konkreten Ergebnissen. In Protokollen und Vermerken hielten die Banken dann beispielsweise fest: "Nach mühsamem Verhandlungsverlauf [...] konnte folgendes Ergebnis erzielt werden"(92); "Dabei wurde Übereinstimmung hinsichtlich einer generellen Zinssenkung erzielt"(93); "man einigte sich" auf Hoechstzinssätze(94); die Konditionerhöhung der Kommerzkredite wurde "unter den großen Wiener Banken wie folgt konkret vereinbart"(95); "österreichweit [wurden Zinssätze] vereinbart"(96); es wurden konkrete Mindestsätze "als Leitlinien fixiert bzw. bekräftigt"(97) bzw. "abgestimmt"(98); es wurde "Einigkeit" über die Zinssenkung erzielt(99); nach längerer Diskussion "konnte schließlich eine generelle Zinssenkung durchgesetzt werden"(100); es "herrschte Einhelligkeit" über die Zinssenkung(101); über die Senkung der Passivzinsen sowie die Einführung einer "Mindestbearbeitungsgebühr" wurde "Übereinkommen" erzielt(102); die "Beendigung der Werbung mit Zinssätzen [wurde] beschlossen"(103); es wurden für den Passivbereich "folgende Zinssatzsenkungen beschlossen"(104); es wurden für Fremdwährungskredite "folgende Vereinbarungen getroffen"(105), die Teilnehmer würden "die einvernehmlich getroffenen Empfehlungen jeweils in ihrem Bereich umsetzen"(106). (67) Nicht immer gelang es den Banken, gleich einen Konsens zu erzielen. Der gemeinsame Entscheidungsfindungsprozess durchlief oft - zwecks "Vorentscheidung"(107), "weiterer Akkordierung"(108), "Feinabstimmung"(109), "Vorabstimmung"(110) oder "Endabstimmung"(111) - mehrere Gesprächsrunden (meist Wiener Aktiv- und/oder Passivrunde, Minilombard, Bundesaktiv- und/oder Passivrunde und Lombardclub)(112). (68) Erwies sich die enge und intensive Koordinierung innerhalb des Netzwerks selbst als nicht ausreichend, mussten die Konditionen außerhalb der jeweils zuständigen Runden "endverhandelt"(113) werden, sei es im Rahmen zusätzlicher "diverser Rück- und Absprachen", "weiterer telefonischer Abstimmrunden"(114), "telefonischer Kontakte der Institute"(115) oder im Wege "ehebaldigster telefonischer Kontaktaufnahme und Abstimmungsgespräche [auf leitender Ebene]"(116). (69) War für das betroffene Bankprodukt einmal Einigung erzielt worden, konnten die "Durchführungstermine" bzw. der jeweilige "Endtermin für die abgeschlossene Durchführung der Zinssenkungen vereinbart" werden(117). Bisweilen erfolgte vor der Durchführung noch zusätzlich eine "telefonische Rücksprache mit den anderen Sektoren"(118). (70) Selbst die Information der Öffentlichkeit über die jeweils vereinbarten Maßnahmen wurde zwischen den Banken im Sinne einer "akkordierten Sprachregelung" abgestimmt(119). (71) Manchmal konnten sich die Banken am Ende jedoch nicht einigen und hielten dies beispielsweise wie folgt fest: "eine Einigung über Konditionen [wurde] bei der Lombard-Sitzung nicht erzielt"(120); [bei den Kapitalsparbüchern] konnte "zunächst keine einhellige Meinung" erreicht werden(121); man konnte sich "zu keiner einheitlichen Meinung entschließen" und musste daher in einer anderen Runde "weiterverhandeln"(122); der gemeinsam unternommene Versuch, [die Barvorlagen zurückzuführen], erschien "fürs erste gescheitert"(123); [im Aktivbereich] konnten "die in der letzten Runde gesteckten ehrgeizigen Ziele zum Großteil nicht erreicht" werden(124). (72) Jene Institute, die fallweise ohne vorherige Abstimmung Konditionenänderungen vornahmen, versetzten dadurch die betreffende Gesprächsrunde in "Aufruhr" und sahen sich dort zum Teil heftiger Kritik der übrigen Wettbewerber ausgesetzt. Derartige "völlig überraschende" - weil "offensichtlich geheimgehaltene" - Maßnahmen wurden von "allen anderen Instituten als wenig sinnvoll angesehen", weil sie dem "erklärten Ziel aller entsprechenden Runden widersprächen"(125). Wenn ein Institut schon "überraschende Zinsänderungen" glaube vornehmen zu müssen, dann sollte wenigstens "eine umgehende Information aller Mitglieder der Aktivrunde erfolgen". Den übrigen Instituten blieb in solchen Fällen dann nur mehr, sich auf eine gemeinsame Reaktion auf derartige - bezeichnenderweise "Alleingänge" genannte - Schritte zu einigen. Der Ärger über diese gelegentlichen "Alleingänge" ging in einem Fall so weit, dass der betroffenen Bank sogar der Ausschluss aus dem Kartell angedroht wurde(126). 5.4. Der Zweck (73) Zweck der gegenständlichen Absprachen war die Einschränkung und Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den beteiligten Unternehmen im Hinblick auf die von den Gesprächsrunden umfassten The

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.