Europäische Union

2011/202/EU: Beschluss des Rates vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

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Quellenkennung: 32011D0202. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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IGEF-Validierung die Übereinstimmung der Anmeldungen mit den SIGEF-Daten und erteilt eine FLEGT-Genehmigung. Strichcodenummern (Blöcke oder Frachtstücke der Endprodukte) — Der SCPFE übermittelt die Daten für die Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Produkte per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — SCPFE/Zoll: Kontrollberichte, Produktionsberichte und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich folgender Angaben: a) bei exportiertem Rundholz, — Vergleich der Baumnummern/Strichcodes der Schritte 3 (Entnahme), 4 (Lagerung) und 5 (Transport) mit den Baumnummern/Strichcodes von Schritt 7 (Export) b) bei volumenveränderten Produkten Vergleich mit Schritt 6 — Vergleich der Zwischenberichte mit den SIGEF-Daten — mit den SCPFE-Daten 8. Lokale Vermarktung der Erzeugnisse Lokaler Absatz der verarbeiteten Produkte (Bretter, Battens, Sparren und anderer besäumter Produkte) Das Unternehmen führt Buch über den lokalen Absatz. Zahl/Nummer der Packstücke — Das Unternehmen übermittelt die Daten für die Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Produkte per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — SCPFE/Zoll: Kontrollberichte, Produktionsberichte und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Produktionsberichte der Schritte 6 (Verarbeitung) und 8 (lokale Vermarktung). N.B: Durch die (nur einmal vergebene) Fällnummer ist die Identität des Produkts über die gesamte Kette der Rückverfolgbarkeit hinweg gewährleistet. Beschlagnahmtes Holz wird im System der Rückverfolgbarkeit erfasst und für karitative Zwecke zugunsten von Gemeinden und Sozial- bzw. Gesundheitseinrichtungen (Schulen, Krankenhäusern usw.) verwendet. Die Generaldirektion Forstwirtschaft gewährleistet eine geeignete Codierung. Die halbfertigen Erzeugnisse (Sägeprodukte, Furnierprodukte, Schälholzprodukte usw.) werden nach Produkt- und/oder Kundenpartien gekennzeichnet. Danach muss noch die Erfassung der „Materialerträge“ optimiert werden, um die Rückverfolgbarkeit des Holzes ins Werk zu verbessern. Der Kontrolldienst für forstwirtschaftliche Ausfuhrerzeugnisse (SCPFE) übermittelt nach Artikel 130 des Dekrets Nr. 2002-437 vom 31. Dezember 2002 zur Festlegung der Bedingungen für die Forstbewirtschaftung und -nutzung einen Monatsbericht an das Kabinett des Forstministers, an die Generaldirektion Forstwirtschaft und an die Generalinspektion für Forstwirtschaft (in diesem Bericht müssen die Angaben der Volumina bzw. Mengen des exportierten Holzes und das Holz im Transit, aufgeschlüsselt nach Baumart, Handelsqualität, Bestimmungsland (Exportholz) oder Herkunftsland (Transitholz) und Lieferant enthalten sein. Absatz 4.4 enthält weitere Einzelheiten zu Holz im Transit. Unternehmen, die über ein eigenes System der Rückverfolgbarkeit verfügen, werden mit dem nationalen System der Rückverfolgbarkeit verbunden, um den Datentransfer zu gewährleisten. Für alle Hölzer, die nicht direkt vom Hafen von Pointe-Noire aus exportiert werden, werden die Daten mit denjenigen der Holzlagergesellschaft in Douala und der Legalitätsprüfungsstellen in den Nachbarländern nach Modalitäten abgeglichen, die in der Systementwicklungsphase genauer festgelegt werden sollen. 4.2.b)   Sondererlaubnisse Für die Rückverfolgbarkeit von Holz aus Naturwäldern, das im Rahmen von Sondererlaubnissen entnommen wurde, sind fünf (5) Schritte von Bedeutung: —   Schritt 1: Beantragung und Erteilung des Nutzungsrechts (Sondererlaubnis); —   Schritt 2: Entnahme des Holzes (Einschlag, Kappung, Querschneiden bzw. Blockverarbeitung); —   Schritt 3: Verarbeitung der Erzeugnisse; —   Schritt 4: Transport des verarbeiteten Holzes; —   Schritt 5: lokale Vermarktung der verarbeiteten Holzerzeugnisse Folgende Verbesserungen sind vorgesehen: —   Schritt 1: Verzeichnen der gezählten und gekennzeichneten Bäume in einem Arbeitsdokument: Inventarbericht bzw. Bericht zur Identifizierung der angezeichneten Bäume und Lokalisierungskarte der angezeichneten Bäume. Der Anzeichnungsbericht muss Pflichtbestandteil der Einschlagsunterlagen sein. —   Schritt 2: Verzeichnen der gefällten Bäume in den Einschlagsunterlagen (Produktionsbericht, Einschlagsbuch). Die Produktionsberichte und das Einschlagsbuchmüssen Pflichtbestandteile der Einschlagsunterlagen sein. —   Schritt 3: Eintragen der verarbeiteten Hölzer in einem Verzeichnis für verarbeitete Produkte. Die Produktionsberichte und das Verzeichnis für verarbeitetes oder im Werk angeliefertes Holz müssen Pflichtbestandteile der Einschlagsunterlagen sein. —   Schritt 4: Eintragen der transportierten Produkte in ein Fahrtenblatt. Die Sondererlaubnis bezieht sich auf die Zahl der Bäume oder Stämme. Ergänzend dazu liefert das Fahrtenblatt detaillierte Angaben zu Zahl, Volumen, Herkunft, Bestimmung und Produktionsdatum der transportierten Produkte. —   Schritt 5: Verzeichnen der Produkte, die auf den heimischen Markt gelangen, in einem Fahrtenblatt. Gemäß Artikel 186 des Dekrets Nr. 2002-437 vom 31. Dezember 2002 zur Festlegung der Bedingungen für die Forstbewirtschaftung und -nutzung wird die Sondererlaubnis zur Bewirtschaftung von Nutzholzarten zu kommerziellen Zwecken gemäß Artikel 70 Forstkodex nur in Gebieten erteilt, in denen es für die Bevölkerung schwierig ist, sich bearbeitetes Holz zu verschaffen. Solche Erzeugnisse werden ausschließlich in den per Beschluss des Ministers für Forstwirtschaft festgelegten Gebieten vermarktet. Werden derartige Erzeugnisse rechtswidrig in andere Gebiete verbracht, so werden sie beschlagnahmt und für karitative Zwecke zugunsten von lokalen Gemeinschaften und Sozial- bzw. Gesundheitseinrichtungen (Schulen, Krankenhäusern usw.) verwendet. Die Generaldirektion Forstwirtschaft gewährleistet eine geeignete Codierung. Bei der Überprüfung der Verifikatoren für die Feststellung der Legalität von Produkten, die aus dem Einschlag im Rahmen von Sondererlaubnissen stammen, stellt sich das Schema der Rückverfolgbarkeit wie folgt dar: Tabelle 3:   Schema der Kette der Rückverfolgbarkeit von Holz, das auf der Basis von Sondererlaubnissen genutzt wird Schritte Maßnahmen Zuständigkeit für die Maßnahmen Zu codierende Daten Zuständigkeit für die Codierung/vorhandene Unterlagen Überprüfung (physische Kontrolle und Dokumentenkontrolle) und Kontrollhäufigkeit Datenabgleich 1. Beantragung und Erteilung der Sondererlaubnis — Anzeichnen der zu fällenden Bäume — Abfassen des Anzeichnungsberichts — Kennzeichnung der Baumfüße mit einer Anzeichnungsnummer — Georeferenzierung der angezeichneten Bäume Die DDEF und der Antragsteller zeichnen die betreffenden Bäume an. — Anzahl der haubaren Bäume — Geografische Position der haubaren Bäume — Anzeichnungsnummer — Die DDEF codiert die Daten für die Rückverfolgbarkeit der zu fällenden Bäume und übermittelt sie per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Anzeichnungsberichte und Kartierung des Einschlagsgebiets. — Brigade: Anzeichnungen und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Kontroll- und Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit   2. Holzentnahme — Holzproduktion (Einschlag, Kappung/Fällen samt Stock) — Kennzeichnung der Stämme, Stümpfe und Blöcke durch eine Fällnummer. — Registrierung der Stämme in den Einschlagsunterlagen — Kennzeichnung durch Einschlagsjahr und Nummer des Jahreseinschlags Der Inhaber der Sondererlaubnis vermisst jeden Block und dessen Volumen und kennzeichnet ihn mit einer Nummer. — Baumart — Länge — Durchmesser — Volumen — Entnahmegebiet — Fällnummer der Bäume — Der Inhaber der Sondererlaubnis codiert und übermittelt die Daten für die Rückverfolgbarkeit der gefällten Bäume an die DDEF, die sie per Internet in die Datenbank SIGEF eingibt. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF, Kartierung des Einschlags und Produktionsberichte. — Inhaber der Erlaubnis: Produktionsberichte — DDEF: durch Produktionsberichte und Datenbank SIGEF — IGEF: Produktions- und Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Zahl der gefällten Bäume nach Baumartkategorie mit der Angabe im Anzeichnungsberichts 3. Verarbeitung der Blöcke an Ort und Stelle Ausführung der Holzverarbeitungsschritte — Kennzeichnung der Produkte Der Inhaber der Sondererlaubnis vermisst das Volumen der erzielten Produkte. — Volumen der verarbeiteten Produkte — Art der erzielten Produkte — Der Inhaber der Sondererlaubnis übermittelt den Produktionsbericht im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Produkte per Internet an die DDEF zwecks Datenerfassung in der Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktionsberichte. — DDEF: Produktionsberichte und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Anzeichnungsberichte und Datenbank SIGEF Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Menge der in Schritt 3 produzierten Baumäquivalente (Verarbeitung) mit dem Volumen der Bäume von Schritt 2 (Entnahme). 4. Transport des verarbeiteten Holzes — Erstellen des Fahrtenblatts — Transport der Blöcke — Transport von Brettern, Battens und anderen besäumten Produkten Der Inhaber der Sondererlaubnis verzeichnet alle Produkte, die aus der Verarbeitung der gefällten Bäume stammen — Volumen der Verarbeitungsprodukte — Art der Verarbeitungsprodukte — Kfz-Kennzeichen — Abgangsort — Bestimmungsort — Die DDEF übermittelt die Daten für die Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Produkte per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktionsberichte. — DDEF: Produktionsberichte und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Anzeichnungsberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Menge der in Schritt 3 produzierten Baumäquivalente (Verarbeitung) mit Zahl/Baumnummern von Schritt 2 (Entnahme). 5. Lokale Vermarktung von verarbeitetem Holz Lokaler Absatz der Verarbeitungsprodukte (Bretter, Battens, Sparren und anderer besäumter Produkte) Der Inhaber der Sondererlaubnis führt Buch über seinen lokalen Absatz. Zahl der erzielten Produkte nach Kategorie (Bretter, Battens, Sparren, Latten) — Die DDEF übermittelt die Daten für die Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Produkte per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktionsberichte. — DDEF: Produktionsberichte und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Menge der in Schritt 3 produzierten Baumäquivalente (Verarbeitung) mit Zahl/Baumnummern von Schritt 2 (Entnahme) Für die sogenannte handwerkliche Erzeugung ist eine Sondererlaubnis erforderlich. Sie bezieht sich auf die von der Forstverwaltung per Sondererlaubnis genehmigte Verwertung der Stammfüße. Jedoch ist darauf zu achten, dass die Unterlagen über die Waldarbeiten und die SIGEF-Daten in die Datenbank eingespeist werden. Folgendes ist hierfür notwendig: — die vorschriftsmäßige Kennzeichnung der Bäume (Anzeichnen der Baumfüße und Kennzeichnung der gefällten Bäume); — Registrieren der Stämme und Blöcke laut geltenden Vorschriften (Einschlagsbuch); — Die Deklaration für verarbeitete Produkte: Holz, das im Rahmen von Sondererlaubnissen gewonnen wurde, wird grundsätzlich am Einschlagsort verarbeitet. Dies gilt für Sägeprodukte (Bretter, Sparren, Battens, Latten), Transportmittel (Einbäume) usw.). — Um eine vollständige Rückverfolgbarkeit des Holzes zu gewährleisten, müssen Stumpf und Stamm gekennzeichnet werden. 4.3.   Schema der Rückverfolgbarkeit von Holz aus Plantagen Für die Rückverfolgbarkeit von Holz aus Plantagen sind sieben (7) Schritte von Bedeutung: —   Schritt 1: Beantragung und Erteilung des Nutzungsrechts (Erlaubnis für Plantagenholz); —   Schritt 2: Entnahme des Holzes (Einschlag, Kappung/Fällen samt Stock, Rückung, Querschneiden bzw. Zuschneiden von Rundholz, Pfählen und/oder Schichtholz); —   Schritt 3: Lagerung der Produkte (Rundholz, Pfähle und/oder Schichtholz) in den einzelnen Produktionslagern; —   Schritt 4: Transport der Produkte (Rundholz, Pfähle usw.) zu den Verarbeitungsstätten/Exporthäfen, Transport der Pfähle und/oder Rundhölzer auf den heimischen Markt; —   Schritt 5: lokale Verarbeitung der Produkte (Rundholz usw.); —   Schritt 6: Export der Produkte (Rundholz, Pfähle usw.) vom Exporthafen aus (Pointe-Noire); —   Schritt 7: Lokale Vermarktung der Nebenprodukte In der Umsetzungsphase sind folgende Verbesserungen vorgesehen: —   Schritt 1: Die Dokumentation des Jahreseinschlags muss ein Pflichtbestandteil der Einschlagsunterlagen werden. —   Schritt 2: Die Produktionsberichte (Fällberichte usw.) und die Einschlagsbücher müssen Pflichtbestandteile der Einschlagsunterlagen werden. —   Schritt 3: Die Produktionsberichte (Umschlagsberichte, Sorteneinteilungsberichte usw.) und die Einschlagsbücher müssen Pflichtbestandteile der Einschlagsunterlagen werden. —   Schritt 4: Eintragung der transportierten Produkte in die Fahrtenblätter. Das Fahrtenblatt ergänzt die Erlaubnis zum Einschlag von Plantagenholz muss um den Fahrtenblatt durch genauen Angaben über Zahl, Volumen, Herkunft, Bestimmung, Produktionsdatum usw. der transportierten Produkte. — Die Blöcke werden zusätzlich durch einen Code zur Angabe der Bestimmung (Werk oder Export) gekennzeichnet. Die Forsteinrichtungsbrigaden und/oder CNIAF-Außenstellen tragen mit ihrem Fachwissen zur Optimierung der Arbeitsweise der Forstverwaltung bei der Überwachung des Jahreseinschlags bei. Ferner werden die Tagesproduktionsberichte (Fällen, Kappung, Rückung usw.), Flurblätter oder -karten einschließlich Positionierung der Bäume im Rahmen der Jahreshöchstmenge und die Einschlagsberichte in die Pflichtunterlagen mit aufgenommen. —   Schritt 5: Die Registrierung des Holzes wird verbessert durch die Einführung eines Verzeichnisses für Holz, das im Werkslager eintrifft, eines weiteren Verzeichnisses für Holz, das im Werk selbst ankommt (Blöcke vom Werkslager ins Werk) sowie eines Verzeichnisses für verarbeitete Produkte (Produkte aus Blöcken, die ins Werk angeliefert wurden). Ein Kontrollposten wird am Werkslager eingerichtet. —   Schritt 6: Die Registrierung von Exportprodukten wird verbessert durch Fahrtenblätter, Spezifikationsblätter, Exportschein, Frachtbrief und weitere Dokumente, die in die Ausfuhrunterlagen aufgenommen werden. Im Rahmen der nachhaltigen Forstbewirtschaftung sollen für die Plantagen Bewirtschaftungspläne und jährliche Operationspläne erstellt werden. Jeder dieser Operationspläne soll auf einer (Inventar-)Schätzung beruhen. Die Rückverfolgung der Erzeugnisse aus diesem Jahreseinschlag kann durch Kennzeichnung der Frachtstücke erfolgen. Das Schema der Kette der Rückverfolgbarkeit für Holz aus Plantagen, das im Rahmen von Einschlagsgenehmigungen für Plantagenholz gewonnen wird, lässt sich folgendermaßen darstellen: Tabelle 4:   Schema der Kette der Rückverfolgbarkeit von Holz aus Plantagen Schritte Maßnahmen Zuständigkeit für die Maßnahmen Zu codierende Daten Zuständigkeit für die Codierung/Informationsquellen Überprüfung (physische und Dokumentenkontrolle und Kontrollhäufigkeit Datenabgleich 1. Beantragung und Erteilung des Nutzungsrechts Erstellung und Übermittlung der Antragsunterlagen für die Genehmigung zur Gewinnung von Plantagenholz Unternehmen — Zahl der Einschlagsparzellen und dazugehörige Flächen — Haubarer Baumbestand — Nummer der Einschlagsparzelle — Geografische Position des Produktionsgebiets — Das Forstunternehmen codiert die Daten für die Rückverfolgbarkeit der zu fällenden Bäume und übermittelt sie per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Antragsdokumente für die Genehmigung des Plantagenholzeinschlags. — DDEF: Unterlagen des Antrags auf Genehmigung zum Einschlag von Plantagenholz und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Kontroll- und Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Eine erschöpfende Aufstellung der für die Vermarktung ungeeigneten Bäume wird erstellt (Gesamtzahl und Gründe). 2. Entnahme des Holzes — Holzproduktion (Fällen, Kappung/Fällen samt Stock, Abfuhr, Rückung, Querschneiden der Blöcke) — Registrierung der Stämme und Blöcke in den Einschlagsunterlagen Das Unternehmen vermisst jeden Rundling. — Baumart — Länge — Volumen — Entnahmegebiet — Nummer der Holz-/Frachtstücke — Das Unternehmen codiert die Daten für die Rückverfolgbarkeit der gefällten Bäume und übermittelt sie per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: SIGEF-Daten, Kartierung des Einschlagsgebiets und Produktionsberichte. — DDEF: Produktions- und Kontrollberichte/Vor-Ort-Kontrollen und Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Zahl der gefällten Bäume nach Baumartkategorie mit der Angabe in der Einschlagsgenehmigung. 3. Lagerung der Blöcke Querschneiden und Zweckbestimmung der Blöcke (lokale Verarbeitung oder Export) — Erstellen der Spezifikationsblätter — Ausfüllen des Exportscheins — Kennzeichnen der Frachtstücke oder Produkte (Pfähle, Rundlinge) mit einem Strichcode zur Angabe der Bestimmung Das Forstunternehmen scannt alle Strichcodes. — Nummer der Frachtstücke oder der Produkte/Strichcodes — Das Unternehmen codiert die Daten für die Rückverfolgbarkeit der erzeugten Blöcke und übermittelt sie per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — DDEF: Einsatz- und Produktionsberichte, aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Zahl der Bäume von Schritt 2 (Entnahme) mit der Zahl der Bäume von Schritt 3 (Lagerung). Abgleich auf der Basis der Volumina 4. Transport der Produkte — Erstellen des Fahrtenblatts — Transport der Plantagenprodukte (Rundholz, Pfähle usw.) Das Transportunternehmen scannt alle Strichcodes. — Nummer der Frachtstücke oder des Produkts/Strichcode — Kfz-Kennzeichen — Abgangsort — Bestimmungsort — Die Brigade/das Forst-, Transportunternehmen usw. übermitteln die Daten für die Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Produkte per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — Brigade: Kontroll- und Produktionsberichte, aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Auf der Ebene der Kontrollposten: Überprüfung der transportierten Hölzer   5. Lokale Verarbeitung der Produkte (Rundholz) — Ermittlung des Volumens zu folgenden vier Zeitpunkten: (1) bei Eingang im Werkslager, (2) bei Eingang in der Verarbeitung, (3) bei Verlassen der Verarbeitung, (4) bei Verlassen des Werks — Durchführung der Holzverarbeitung — Kennzeichnung der Produkte/Frachtstücke Das Unternehmen ermittelt das Volumen zu drei Zeitpunkten: bei Eingang im Werkslager, zu Beginn des Produktionsprozesses, am Ende der Produktionskette. Das Unternehmen verfasst Tagesproduktionsberichte. — Volumen bei Eingang im Werk — Volumen zu Beginn des Produktionsprozesses — Volumen am Ende des Produktionsprozesses — Das Unternehmen übermittelt die Daten für die Rückverfolgbarkeit der Verarbeitungsprodukte per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — DDEF: Kontroll- und Produktionsberichte, aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Kontrolle der Holzerträge anhand von Tagesberichten Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich: — der Zahl der zur Verarbeitung bestimmten Bäume von Schritt 5 (Verarbeitung) mit der Zahl der Bäume von Schritt 4 (Transport) Prüfung der Kohärenz zwischen folgenden drei Schritten: — Materialerträge (Volumen zu Beginn und am Ende des Produktionsprozesses) — Inventare der Verarbeitungsprodukte — Volumen der ausgelieferten Waren (bei Verlassen des Werks) 6. Ausfuhr der Erzeugnisse Erstellung der Ausuhrunterlagen: Fahrtenblätter, Spezifikationsblätter, Exportschein, EX1 (ex-D6), EX8 (ex-D15), Ursprungsnachweis, Versandscheine, Pflanzengesundheitszeugnis, Versandanmeldung, Schiffsmanifest/Frachtbrief, Pro-forma-Handelsrechnung, Zollanmeldung und Lieferschein Das Exportunternehmen scannt alle Strichcodes. Der SCPFE überprüft die Kohärenz der Daten der Exportprodukte und stellt einen Exportschein aus. Nummer der Strichcodes (Blöcke oder Endprodukte) — Der SCPFE übermittelt die Daten für die Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Produkte per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — SCPFE/Zoll: Kontroll- und Produktionsberichte, aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich (Rohholz): — der Zahl der Bäume von Schritt 2 (Entnahme), Schritt 3 (Lagerung) und Schritt 4 (Transport) mit der Zahl der Bäume von Schritt 6 (Export). — Berichte über die einzelnen Schritte und SIGEF Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich (verarbeitete Produkte): Volumen bei Verlassen des Werks und Exportvolumen 7. Lokale Vermarktung der Nebenprodukte Lokaler Absatz der Nebenprodukte (Brennholz, Holzkohle) Das Unternehmen führt Buch über den lokalen Absatz. Zahl der erzielten Frachtstücke nach Kategorie (Brennholz in Raummetern, Holzkohle in Säcken) — Das Unternehmen übermittelt die Daten für die Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Produkte per Internet an die Datenbank SIGEF — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktionsberichte. — DDEF: mittels Produktionsberichte und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Produktionsberichte von Schritt 5 (Verarbeitung), Schritt 6 (Export) und Schritt 8 (lokale Vermarktung) 4.4.   Holz ausländischen Ursprungs im Transit durch kongolesisches Staatsgebiet oder zur Verarbeitung in Kongo eingeführtes Holz Die Verbringung von Importholz aus anderen Ländern innerhalb des kongolesischen Staatsgebiets wird mit Hilfe des Legalitätsprüfungssystems (SVL) kontrolliert. Derzeit wird in kongolesischen Werken kein ausländisches Importholz verarbeitet. Dagegen befindet sich gegenwärtig Holz im Transit durch kongolesisches Staatsgebiet, d. h. es wurde eingeführt, um vom Hafen von Pointe-Noire aus unverändert wieder ausgeführt zu werden. In jedem Fall wird die Legalität des Holzes an der Grenze der Republik Kongo überprüft. Die Lieferkette von Transit- oder Importholz vor Ankunft auf kongolesischem Staatsgebiet kann nicht in gleicher Weise kontrolliert werden wie Holz aus heimischen Wäldern. Zu den Grenzkontrollverfahren für Transit- oder Importholz, der Holzkennzeichnung und der Zuständigkeit für die Kontrollen sollen in der Systementwicklungsphase zusätzliche Vorgaben veröffentlicht und umgesetzt werden. Dabei soll berücksichtigt werden, ob es im Ursprungsland Legalitätsprüfungssysteme gibt oder nicht. Alle Import- und Transithölzer werden im System der Rückverfolgbarkeit nach den Modalitäten erfasst, die in der Systementwicklungsphase festgelegt werden

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.