Europäische Union

2011/202/EU: Beschluss des Rates vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32011D0202. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

er sanitären Bedingungen in den Unterkünften und Werksanlagen (4.1.3) (Beschluss zur Zulassung des Personals des Gesundheitszentrums des Unternehmens (4.1.3.1), Beschluss des Gesundheitsministeriums zur Bewilligung der Unternehmenstätigkeit (4.1.3.2), Sitzungsprotokolle des Ausschusses für Hygiene und Sicherheit (4.1.3.3), Bericht des Begleit- und Bewertungsausschusses für den Forsteinrichtungsplan (4.1.3.4)); Gesundheitsverwaltung Umweltverwaltung — Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Einhaltung der Bestimmungen in folgenden Bereichen:       — Abfallbehandlung (4.2.1) (Kontrollbericht der Departementdirektion für Forstwirtschaft (4.2.1.1), Bericht des Begleit- und Bewertungsausschusses für den Forsteinrichtungsplan (4.2.1.2)) Gesundheitsverwaltung Umweltverwaltung — Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Schutz der Fauna (4.2.2) (Betriebsordnung (4.2.2.1), Kontrollbericht der Departementdirektion für Forstwirtschaft (4.2.2.2), Bericht des Begleit- und Bewertungsausschusses für den Forsteinrichtungsplan (4.2.2.3)) Forstverwaltung — USLAB-Berichte 2 Mal jährlich — Berichte des Begleitausschusses für den Forsteinrichtungsplan 1 Mal jährlich Unterrichtung der Zivilgesellschaft und der ortsansässigen und indigenen Bevölkerungsgruppen und deren Einbeziehung in die Bewirtschaftung der Forstkonzession — Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der ortsansässigen Bevölkerungsgruppen (3.1)       — Bericht bzw. Protokoll über die Sitzungen des Begleit- und Bewertungsausschusses für den Forsteinrichtungsplan (3.1.1.1) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Berichte bzw. Protokolle der Informationssitzungen (3.1.2.1); DDEF Brigaden Vor-Ort-Überprüfung, Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Konfliktbegleitung und -lösung (3.3):       — Berichte über Veranstaltungen zur Abstimmung zwischen Unternehmen und Bevölkerungsgruppen (3.3.1.1/3.3.2.1) DDEF Brigaden Vor-Ort-Überprüfung, Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich Achtung der Rechte der ortsansässigen und indigenen Bevölkerungsgruppen sowie die der Arbeitnehmer — Das Unternehmen achtet die Sitten, Gebräuche und Gewohnheitsrechte der ortsansässigen und indigenen Bevölkerungsgruppen (3.2.1)       — Bericht des Begleit- und Bewertungsausschusses für den Forsteinrichtungsplan (3.2.1.1) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Bericht der Kontrollmission der Departementdirektion für Forstwirtschaft (3.2.1.2) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Das Unternehmen hält seine Verpflichtungen gegenüber den ortsansässigen und indigenen Bevölkerungsgruppen ein (3.2.2):       — Bericht des Begleit- und Bewertungsausschusses für den Forsteinrichtungsplan; (3.2.2.3) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Pflichtenheft/Absichtserklärung (3.2.2.1); DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Kontrollbericht der Departementdirektion für Forstwirtschaft; (3.2.2.2) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Bei Zerstörung von Vermögensgegenständen der ortsansässigen und indigenen Bevölkerungsgruppen durch das Holzunternehmen entsprechen die Entschädigungen den rechtlichen Vorgaben. (3.2.3):       — Verzeichnis der Entschädigungen und Protokolle (3.2.3.1); DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Empfangsbestätigung für Entschädigungsleistungen (3.2.3.2); DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Die Sozialpartner des Unternehmens sind über ihre Rechte ausreichend informiert (3.4 schließt die Indikatoren 3.4.1/3.4.2/3.4.3 mit ein)       — Vorhandensein von Belegschaftsvertretern und Gewerkschaftssektionen (3.4.1.1); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Vorhandensein von Räumlichkeiten für die Gewerkschaften (3.4.1.2); Forstverwaltung, Arbeitsverwaltung Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Vorhandensein von Beschwerde und Forderungsheften (3.4.1.3); Forstverwaltung, Arbeitsverwaltung, Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Bildungsurlaubsnachweis (3.4.2.1) Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Verfügbarkeit der Unterlagen (3.4.3.1) Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Das Unternehmen achtet die Rechte der Arbeitnehmer (3.5 schließt die Indikatoren 3.5.1 bis 3.5.5 mit ein)       — Sitzungsprotokolle (3.5.1.1); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Beschwerdeheft; Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Verzeichnis des Arbeitgebers (3.5.2.1); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Arbeitsvertrag (3.5.2.2); Forstverwaltung, Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Aushang der Betriebsordnung (3.5.2.3); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Liste der bei der CNSS eingetragenen Arbeitnehmer (3.5.2.4) Arbeitsverwaltung Forstverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Bestätigte Lohnbücher (3.5.3.1.); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Lohnzettel (3.5.3.2); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Berichte des Ausschusses für Hygiene und Sicherheit (3.5.4.1); Gesundheitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Verzeichnis der ärztlichen Untersuchungen (3.5.4.2); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Verzeichnis der Arbeitsunfälle (3.5.4.3); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Sozialversicherungsregister (3.5.4.4); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Bericht über die Begleitung und Bewertung des Forsteinrichtungsplans (3.5.4.5); DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Aushang der Arbeitszeiten (3.5.5.1); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Genehmigung von Überstunden durch die Departementdirektion für Arbeit (3.5.5.2); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Kopie des an das Arbeitsamt (ONEMO) übermittelten Stellenangebots (3.5.6.1); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Arbeitsvertrag (3.5.6.2) Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Das Unternehmen setzt als Subunternehmer nur ordnungsgemäß tätige Firmen ein (4.12 schließt die Indikatoren 4.12.1 bis 4.12.3 mit ein)       — Von den zuständigen Behörden erteilte Genehmigungen (4.12.1.1) Arbeitsverwaltung, DDEF Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Werkvertrag (4.12.1.2/4.12.3.1) Arbeitsverwaltung, DDEF Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Vertrag (4.12.2.1) Arbeitsverwaltung, DDEF Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Vertrag über die Bereitstellung von Personal (4.12.3.2) Arbeitsverwaltung, DDEF Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich Das Unternehmen hält die Holztransport- und -vermarktungsvorschriften ein — Der Holztransport entspricht den geltenden Vorschriften. (5.1 schließt die Indikatoren 5.1.1 bis 5.1.4 mit ein)       — Fahrzeugregister (5.1.1.1) Transportverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Fahrzeugschein (5.1.1.2) Transportverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Versicherung (5.1.1.3) Transportverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Beförderungsgenehmigung (5.1.2.1) Transportverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Seetüchtigkeitszeugnis (5.1.2.2) Transportverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Zulassung (5.1.2.3/5.1.2.4) Transportverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Nachweis der Eignung des Fahrzeugs (5.1.3.1) Transportverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich Analog soll in der Systementwicklungsphase eine ähnliche Tabelle für Sondererlaubnisse und für Holz aus Plantagen entwickelt werden. ABSCHNITT 4 4.1.   Grundsätze der Kontrolle der Lieferkette/System der Rückverfolgbarkeit Kongo verfügt über ein System der Rückverfolgbarkeit von Holzerzeugnissen mit folgenden vier (4) Hauptaspekten: — Ursprung oder Herkunft der Erzeugnisse; — Identifizierung der Erzeugnisse durch Kennzeichnung; — Registrierung der Basisdaten der Erzeugnisse auf einem Datenträger mit eigener Rückverfolgungsmöglichkeit; — Überwachung der Erzeugnisse. Dieses System gründet sich auf das Gesetz 16-2000 vom 20. November 2000 zum Forstkodex und die wichtigsten Bestimmungen zu seiner Durchführung, insbesondere das Dekret 2002-437 vom 31. Dezember 2002 über die Voraussetzungen zur Bewirtschaftung und Nutzung der Wälder. Die Rechtsvorschriften über die Rückverfolgbarkeit betreffen vier (4) Hauptaspekte (Ursprung oder Herkunft, Identifizierung des Erzeugnisses durch Kennzeichnung, Registrierung der Basisdaten, Überwachung der Erzeugnisse): — Das Forstunternehmen ist verpflichtet, auf einer genau festgelegten Fläche, Jahreseinschlag genannt, ein Holzvolumen, das dem Jahreshöchstvolumen (Volume Maximum Annuel — VMA) entspricht und von der Forstverwaltung genehmigt wird, zu entnehmen. Diese mithilfe des geografischen Informationssystems (GIS) georeferenzierbare Fläche ist der Ursprungs- bzw. Ausgangspunkt der zum Abholzen genehmigten Erzeugnisse. Der Jahreseinschlag setzt sich zusammen aus Flächen, auf denen die schlagbaren Bäume vollständig gezählt und die Baumfüße mit weißer Farbe markiert werden. Die Zählergebnisse werden auf eine Karte im Maßstab 1:20 000 und eine Karte bzw. Skizze im Maßstab 1:50 000 übertragen, so dass daraus die Gesamtheit der Lagerplätze, Straßen und Erdwege hervorgeht, die bereits bestehen oder noch angelegt werden. Auf der Basis der von den Forstunternehmern angegebenen Daten prüft die Forstbehörde die Genauigkeit der Auszählungen und der für den Jahreseinschlag festgelegten Grenzen, bevor sie die Einschlagsgenehmigung erteilt. — Das Unternehmen hat in Bezug auf jeden gefällten Baum folgende Pflichten: — Angabe des Entnahmeorts: Zählkarte für den Jahreseinschlag; — Registrierung der gezählten Bäume, die in die Jahreshöchstmenge eingehen, in den Kartierungsunterlagen, wobei die Zählkarte für jede Parzelle die Anzahl der Bäume pro Art ausweist; — Kennzeichnung des Stamms, des Stumpfs, des Stocks, der Blöcke und Abschnitte aus diesem Stamm durch eine eingetragene Marke des Unternehmens: ein dreieckiges Zeichen mit dem Unternehmensemblem, der Tarifzone und der Fällnummer; — Verzeichnen der Stämme und Blöcke in den Einschlags-, Werks-, und Ausfuhrunterlagen (Einschlagsbuch, Fahrtenheft, Werkseingangsverzeichnis für Rohholz, Spezifikationsblatt). — Die monatliche Übermittlung des Stands der Erzeugung, aufgeschlüsselt nach Baumart und Verwendungszweck, an die Forstverwaltung. Am Ende des Jahres muss der Forstverwaltung die jährliche Produktionsmenge nach Baumart und Verwendungszweck vorgelegt werden. — Die zuständigen Dienststellen der Forstverwaltung übernehmen die Überwachung und die Kontrollen: — die Generaldirektion Forstwirtschaft mit ihren: — Zentraldirektionen (Forstdirektion, Direktion für die Nutzung der Forstressourcen, — zwölf (12) Departementdirektionen (Brazzaville, Pointe-Noire, Kouilou, Niari, Lékoumou, Bouenza, Pool, Plateaux, Cuvette-Ouest, Cuvette, Sangha, Likouala) und ihren Brigaden und Kontrollposten; — die Generalinspektion für Forstwirtschaft mit drei Bezirksinspektionen; — die Kontrollstelle für forstwirtschaftliche Ausfuhrerzeugnisse und ihre Zweigstellen in den Departements. Zudem können Vertreter der zivilgesellschaftlichen Einrichtung die IGEF auf ihren Vor-Ort-Kontrollen begleiten und sich ein eigenes Bild machen. 4.2.   Schema der Rückverfolgbarkeit von Holz aus Naturwäldern 4.2.a)   Vereinbarungen Für die Rückverfolgbarkeit von Holz aus Naturwäldern, das im Rahmen der Forstkonzessionen auf der Basis von Nutzungsvereinbarungen (Vereinbarung zur Forsteinrichtung und Verarbeitung oder Vereinbarung zur industriellen Verarbeitung) gewonnen wurde, sind acht (8) Schritte von Bedeutung: —   Schritt 1: Vorbereitung und Beantragung des Jahreseinschlags (Zählkarte, Straßenkarte usw.); —   Schritt 2: Überprüfung der Grenzen und der Zählergebnisse, dann Erteilung der Genehmigung zum Jahreseinschlag; —   Schritt 3: Entnahme des Holzes (Einschlag, Kappung/Fällen samt Stock, Rücken, Querschneiden bzw. Blockzuschneiden); —   Schritt 4: Lagerung der Blöcke auf den einzelnen Lagerplätzen (Forstlager, Ausfuhrlager, Werkslager); —   Schritt 5: Beförderung der Holzerzeugnisse: Blöcke von den Forstlagern zu den Verarbeitungsstätten/Exporthäfen/heimischen Märkten; verarbeitetes Holz von den Verarbeitungsstätten zum Exporthafen/heimischen Markt; —   Schritt 6: lokale Verarbeitung der Blöcke (erste, zweite und weitere Verarbeitungsstufen); —   Schritt 7: Ausfuhr der Holzerzeugnisse vom Exporthafen aus (Hafen von Pointe-Noire in Kongo oder Douala in Kamerun); —   Schritt 8: Verbringung zur Vermarktung auf den heimischen Märkten. Mit dem Legalitätsprüfungssystem wird das bestehende System durch folgende Schritte verbessert: —   Schritt 1: Die Kennzeichnung der Bäume wird durch eine Prospektionsnummer für jeden einzelnen Baum ergänzt, dessen Position anschließend auf einer Karte angegeben werden muss. Zusätzlich werden ein Nummerierungsblatt oder -verzeichnis für prospektierte Bäume und/oder Flurkarten mit der georeferenzierten Positionierung der Bäume erstellt. —   Schritt 2: Die Forsteinrichtungsbrigaden und/oder die CNIAF-Außenstellen tragen mit ihrem Fachwissen zur Optimierung der Arbeitsweise der Forstverwaltung im Bereich der Überprüfung der Genauigkeit der Ergebnisse der systematischen Inventarisierung des Jahreseinschlags bei. —   Schritt 3: Die Kennzeichnung der Stämme wird durch die Angabe des Einschlagsdatums oder Einschlagsjahrs und die Nummer des Jahreseinschlags verbessert. Die Forsteinrichtungsbrigaden und/oder die CNIAF-Außenstellen tragen mit ihrem Fachwissen zur Optimierung der Arbeitsweise der Forstverwaltung im Bereich der Überwachung des Jahreseinschlags bei. Zudem werden die Tagesproduktionsberichte (Fällen, Kappung/Fällen samt Stock, Holzabfuhr/Rückung usw.), die Flurblätter oder -karten mit Positionierung der Bäume im Rahmen der Jahreshöchstmenge und die Einschlagsberichte in die Pflichtunterlagen aufgenommen. Die Überprüfung der Baumstümpfe kann nur in festgestellten Streitfällen erfolgen. Zu diesem Zweck nehmen die Brigadebediensteten eine Überprüfung der Stümpfe vor, um eine Bestandsaufnahme anzufertigen. —   Schritt 4: Die Kennzeichnung der Blöcke wird durch einen Code mit Angabe der Bestimmung (Werk oder Ausfuhr) verbessert. Außerdem müssen die Blöcke nach ihrer Verwendung geordnet und abgepackt werden (lokale Verarbeitung oder Export). Die Forsteinrichtungsbrigaden und/oder die CNIAF-Außenstellen tragen mit ihrem Fachwissen zur Optimierung der Arbeitsweise der Forstverwaltung im Bereich der Überwachung des Jahreseinschlags bei. Zudem werden Tagesproduktionsberichte (Einschlag, Kappung, Rückung usw.), die Flurblätter oder -karten mit Positionierung der Bäume im Rahmen der Jahreshöchstmenge und die Einschlagsberichte in die Pflichtunterlagen aufgenommen. —   Schritt 6: Das Registrieren der Hölzer wird durch Tagesproduktionsblätter und ein Werksausgangsverzeichnis für verarbeitetes Holz verbessert. Das neue Schema der Kette der Rückverfolgbarkeit für Holz aus Naturwäldern, die auf der Basis einer Nutzungsvereinbarung bewirtschaftet werden, sieht folgendermaßen aus: Tabelle 2:   Schema der Kette der Rückverfolgbarkeit von Holz, das auf der Basis von Nutzungsvereinbarungen genutzt wird Schritte Maßnahmen Zuständigkeit für die Maßnahmen Zu codierende Daten Zuständigkeit für die Codierung/vorhandene Unterlagen Überprüfung (physische und Dokumentenkontrolle) und Kontrollhäufigkeit Datenabgleich 1. Vorbereitung und Beantragung des Jahreseinschlags — Erstellung des Betriebsinventars — Erstellung des Inventarberichts und der thematischen Karten des Jahreseinschlags — Abfassung und Einreichung der Antragsunterlagen für den Jahreseinschlag — Kennzeichnung der Bäume mit einer Prospektionsnummer — Georeferenzierung der prospektierten Bäume Das Forstunternehmen führt systematische Zählungen der haubaren Bäume durch und kennzeichnet sie mit weißer Farbe. — Fläche des AAC — Haubarer Baumbestand (durchschnittl. Volumen nach Kubierungstabelle sowie Baumarten) — Nummer der AAC-Parzellen — geografische Position der haubaren Bäume — durchschnittliches Volumen nach Kubierungstabelle (Richtwert) — Das Forstunternehmen codiert die Daten für die Rückverfolgbarkeit der zu fällenden Bäume und übermittelt sie per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Auszählberichte und Gutachten über den Jahreseinschlag sowie Kartierung des Jahreseinschlags. — Brigade: Gutachten über Jahreseinschlag/Forstunternehmen und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Kontroll- und Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Die Prüfung der Kohärenz mit dem Einrichtungsinventar wird bei Schließung des letzten Erntegebiets der Forstproduktionseinheit (Unité Forestière de Production — UFP) durchgeführt. Die Forstproduktionseinheit ist eine Untergliederung des Forsteinrichtungsplans mit 5 AAC 2. Überprüfung und Zuteilung des Jahreseinschlags Überprüfung der systematischen Zählungen — Überprüfung der Produktionskapazität des Forstunternehmens — Erstellung des Gutachtens über den Jahreseinschlag Die DDEF/Brigade prüft die Genauigkeit der Auszählungsergebnisse durch erneutes Zählen in 5 % der betreffenden Parzellen sicher. — Ergebnisse (Gesamtbestand und Arten) der nachgezählten Fällbäume — geografische Position der Bäume — Die Brigaden legen der IGEF Berichte über ihre Ergebnisse vor. — Wichtigste Unterlagen: Jahreseinschlagsgenehmigung und Kartierung des Jahreseinschlags. — DDEF: Einsätze/Berichte über Vor-Ort-Kontrollen und Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der bei der ersten und der zweiten Zählung ermittelten Baumzahl 3. Holzentnahme — Aussonderung und Zählung vor dem Einschlag — Holzproduktion (Einschlag, Kappung/Fällung mit Stock, Abfuhr, Rückung, Querschneiden der Blöcke) — Kennzeichnung der Stämme, Stümpfe und Blöcke durch eine Fällnummer mit einem Strichcode-Etikett und dem Firmensiegel, — Verzeichnen der Stämme und Blöcke in den Einschlagsunterlagen — Kennzeichnung durch Fälljahr und Nummer des Jahreseinschlags Das Forstunternehmen vermisst jeden Block und kennzeichnet ihn mit einem Strichcode. Die Nummer des Strichcodes stimmt nicht mit der Prospektionsnummer überein. — Art — Länge — Durchmesser — Volumen — Entnahmegebiet — Fällnummer der Bäume/Strichcodes Der Strichcode soll — insbes. um den Kohärenztest durchführen zu können — mit folgenden Informationen verknüpft werden: AAC-Nr., Name des Holzerzeugers, Jahr der Erzeugung, AAC-Fläche, Nr. der betr. Parzellen — Das Forstunternehmen codiert die Daten für die Rückverfolgbarkeit der gefällten Bäume und übermittelt sie per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF, Kartierung des Jahreseinschlags und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — Brigade/DDEF: Produktionsberichte/Kontrollberichte/Vor-Ort-Einsätze und Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Zahl der gefällten Bäume nach Baumartkategorie mit der Angabe in der Jahreseinschlagsgenehmigung von Schritt 1. Die Jahreshöchstmenge (m3) ist kein geeigneter Indikator, da der Jahreseinschlag auf der Basis eines anhand der Kubierungstabelle ermittelten Richtwertes festgelegt wurde. 4. Lagerung der Blöcke Querschneiden und Zuweisung der Blöcke (lokale Verarbeitung oder Export) — Erstellen der Spezifikationsblätter — Erstellen der Exportscheine — Kennzeichnung der Holzblöcke mit den Strichcodes entsprechend dem Strichcode auf dem Stamm — Anordnung der Blöcke je nach Zweckbestimmung (lokale Verarbeitung oder Export) Das Forstunternehmen scannt alle Strichcodes — Nummer der Blöcke/Strichcodes — Das Forstunternehmen codiert die Daten für die Rückverfolgbarkeit der vorbereiteten Blöcke und übermittelt sie per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — Brigade/DDEF: Vor-Ort-Kontrollen und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit — SCPFE-Außenstellen: Kontrollberichte über Abmessungen und Volumen der Blöcke Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich der Baumnummern/Strichcodes von Schritt 3 (Entnahme) mit den Baumnummern/Strichcodes von Schritt 4 (Lagerung). 5. Transport der Produkte (Rohholz und Erzeugnisse nach Verarbeitung in Schritt 6) — Erstellen des Fahrtenblatts — Transport der Blöcke — Transport der Bretter, Battens und anderer besäumter Hölzer Das Transportunternehmen scannt alle Strichcodes. — Nummer der Blöcke/Strichcodes (gleiche Nummer) keine erneute Codierung notwendig — Kfz-Kennzeichen — Abgangsort — Bestimmungsort — Die Brigade/das Forst- oder Transportunternehmen usw. übermitteln die Daten zur Überwachung der Rückverfolgbarkeit der hergestellten Produkte per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — Brigade/Kontrollposten/SCPFE-Außenstellen: Produktions- und Kontrollberichte und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Kontrollposten: Überprüfung der transportierten Hölzer (Baumarten und Kennzeichen)   6. lokale Verarbeitung (erste, zweite und weitere Stufen) — Vermessung des Volumens zu folgenden vier Zeitpunkten: (1) bei Eingang im Werkslager, (2) bei Eingang in der Verarbeitung, (3) bei Verlassen der Verarbeitung (4) bei Verlassen des Werks — Durchführung der Holzverarbeitung — Kennzeichnung der Produkte/Frachtstücke Das Unternehmen erfasst die Volumina und scannt alle Strichcodes bei Eingang des Holzes im Lager des Unternehmens. Das Unternehmen verfasst Tagesproduktionsberichte. Das Unternehmen muss eine Kontrolle über die gelagerten Blöcke und Endprodukte haben. — Nummer der Blöcke/Strichcodes keine erneute Codierung notwendig — Volumen bei Eingang im Werk — Volumen zu Beginn der Produktionslinie — Volumen am Ende der Produktionslinie — Maße und Volumen/Nummern der Strichcodes der Endprodukte/Frachtstücke, die das Unternehmen verlassen — Das Unternehmen übermittelt die Daten für die Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Produkte per Internet an die Datenbank SIGEF. — Wichtigste Unterlagen: Datenbank SIGEF und Produktions-, Kontroll- und Einsatzberichte. — Brigade/DDEF: Kontrollberichte, Produktionsberichte und aktualisierte Datenbank SIGEF — IGEF: Einsatzberichte, Datenbank SIGEF und System der Rückverfolgbarkeit Kontrolle des Holzertrags auf der Grundlage von Tagesberichten Prüfung der Kohärenz der Daten durch Vergleich: — der Baumnummern/Strichcodes von Schritt 6 (Verarbeitung) mit den Baumnummern/Strichcodes von Schritt 5 (Transport) des zur Verarbeitung bestimmten Holzes Prüfung der Kohärenz zwischen folgenden drei Schritten: — Materialerträge (Volumen zu Beginn und am Ende des Produktionsprozesses) — Inventare der verarbeiteten Erzeugnisse — Volumen der ausgelieferten Waren (bei Verlassen des Werks) 7. Ausfuhr der Erzeugnisse Erstellung der Ausfuhrunterlagen: Fahrtenblätter, Spezifikationsblätter Exportschein, EX1 (ex-D6), EX8 (ex-D15), Ursprungsnachweis, Versandscheine, Pflanzengesundheitszeugnis, Versandanmeldung, Schiffsmanifest/Frachtbrief, Pro-forma-Handelsrechnung, Zollanmeldung und Lieferschein Das für die Ausfuhr verantwortliche Unternehmen scannt alle Strichcodes. Der SCPFE überprüft die Übereinstimmung der Angaben in den Anmeldungen mit den Ergebnissen der physischen Kontrollen. Außerdem überprüft der SCPFE anhand der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.