Europäische Union

2011/202/EU: Beschluss des Rates vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

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Quellenkennung: 32011D0202. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Legalitätsprüfungssystem erfasst. Die Legalitätsprüfung erstreckt sich somit auf den nationalen Markt und die Exportmärkte für alle in Anhang I aufgeführten Produkte, unabhängig davon, in welches Zielland sie geliefert werden. Das System erfasst auch Holz kongolesischen Ursprungs, das im Transit durch andere Länder (insbesondere Kamerun) befördert wird. ABSCHNITT 3 3.1.   Legalitätstabellen Das SVL Kongos umfasst zwei Legalitätstabellen: (i) eine Tabelle zur Bewertung der Legalität von Holz aus kongolesischen Naturwäldern und (ii) eine Tabelle zur Bewertung der Legalität von Holz aus kongolesischen Plantagen (vgl. Anhang II). Die Tabellen enthalten Indikatoren und Verifikatoren zu folgenden Aspekten: — Existenz des Forstunternehmens; — legale Zugangsrechte zu den Forstressourcen und Erteilung der periodischen Genehmigungen; — Einhaltung der Bestimmungen zur Forsteinrichtung; — Einhaltung gewisser Bestimmungen im Bereich Nutzung und Verarbeitung; — Einhaltung der Umweltbestimmungen; — Korrektheit der Steuererklärungen und fristgerechte Zahlung der Abgaben und Sozialbeiträge; — Unterrichtung und Einbeziehung der Zivilgesellschaft, der ortsansässigen und indigenen Bevölkerungsgruppen in die Bewirtschaftung der Forstkonzessionen; — Achtung der Rechte der ortsansässigen und indigenen Bevölkerungsgruppen sowie die der Arbeitnehmer; — Einhaltung der Verpflichtungen im Bereich der Beteiligung an der sozioökonomischen Entwicklung. Die Legalitätstabellen definieren die Anforderungen an Unternehmen, die eine forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und Holzprodukte erzeugen oder verarbeiten. Die Indikatoren und Verifikatoren der Tabelle werden in zwei Gruppen unterteilt: (i) solche, die nicht zur Rückverfolgbarkeitskette gehören, und (ii) solche, die im Rahmen der Kette der Rückverfolgbarkeit überprüft werden. Im Unterabschnitt 3.2 wird die erste Gruppe behandelt, während in Abschnitt 4 die Indikatoren und Verifikatoren der zweiten Gruppe dargestellt werden. 3.2.   Prüfverfahren Die Legalitätsprüfung erfolgt anhand von Dokumenten (Dokumentenkontrolle) und/oder anhand von Kontrollbesuchen. Die Überprüfung bestimmter Indikatoren und Verifikatoren kann einmalig in der Zeit des Bestehens des Unternehmens erfolgen (Gültigkeit der Nutzungsberechtigung, ordnungsgemäße Erstellung des Forsteinrichtungsplans). Andere Indikatoren und Verifikatoren erfordern eine periodische (monatliche, vierteljährliche oder jährliche) Überprüfung. Tabelle 1 stellt die wichtigsten Zuständigkeiten, Prüfmethoden und Prüfintervalle für Holz aus Naturwäldern dar. Die Prüfstrategie kann folgendermaßen zusammengefasst werden: 3.2.a.) Ebene eins: Kontrollen durch die zuständigen Dienststellen — Die Kontrolle, ob das betreffende forstwirtschaftliche Unternehmen rechtmäßig niedergelassen ist, wird von den Gewerbe-, Arbeits- und Steuerbehörden durchgeführt. — Sofern das Unternehmen Partei einer Vereinbarung zur Forsteinrichtung und Verarbeitung (CAT) oder einer Vereinbarung zur industriellen Holzverarbeitung (CTI) ist, enthält das von der Waldkommission genehmigte Antragsdossier die vom Forstkodex vorgeschriebenen einschlägigen Informationen (Satzung, Gewerbesteuer, Handelsregisternummer, Zulassung, Gewerbeschein usw.). Dies erlaubt der Forstverwaltung auch, einzelne Elemente in Bezug auf die Existenz des forstwirtschaftlichen Unternehmens zu kontrollieren. — Die periodischen Genehmigungen (Unternehmenszulassung, Jahreseinschlagsgenehmigung, Genehmigung zum Abschluss des Jahreseinschlags, Genehmigung zur Holzabfuhr) werden von der Departementdirektion für Forstwirtschaft anhand von Unterlagen erteilt, die die vorgeschriebenen Bestandteile enthalten, insbesondere das Gutachten über den Jahreseinschlag. Die Kopien der erteilten Genehmigungen und die dazugehörigen Unterlagen sind an die Generaldirektion Forstwirtschaft zu übermitteln. — Weitere Genehmigungen werden von den Steuer- und Zollbehörden erteilt und kontrolliert. — Durch Vor-Ort-Kontrollen kann sich die dezentrale Forstverwaltung über die Einhaltung der Bestimmungen zur Holznutzung und -verarbeitung Klarheit verschaffen. — Die Erarbeitung, die Validierung und die Überwachung der Umsetzung des Forsteinrichtungsplans für die jeweilige Forstkonzession werden anhand der Richtlinien und Standards für die Forsteinrichtung durchgeführt. — Die Durchführung der Geländearbeiten wird von der Forstdirektion und dem Nationalzentrum für Inventur und Management der Wald- und Wildtierressourcen mittels Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, über die Berichte angefertigt und an die IGEF übermittelt werden. — Die Inventarberichte über verschiedene Ressourcen, die soziökonomischen und ökologischen Studien und die Aufteilung der Forsteinrichtungseinheit (Unité forestière d’aménagement — UFA) in Einschlagsblöcke werden von einer interministeriellen Kommission der Wasser- und Forstverwaltung, der Landwirtschaftsverwaltung, der Raumordnungsverwaltung und der Umweltverwaltung untersucht und validiert. — Vor der Validierung des Forsteinrichtungsplans wird eine Kampagne zur Information der ortsansässigen Bevölkerung durchgeführt. — Der Forsteinrichtungsplan wird nach einer Sitzung, an der die Forstverwaltung, die örtlichen Behörden (Präfektur, Unterpräfektur, Departementrat, Dorfkomitees), die Dienststellen des Departements, Nichtregierungsorganisationen und Vertreter der indigenen Bevölkerungsgruppen teilnehmen, validiert. — Was die Einhaltung der Umweltvorschriften betrifft, so werden Kontrollen von der Departementdirektion für Umweltangelegenheiten (Beachtung der Vorschriften) und der Departementdirektion für Forstwirtschaft (im Rahmen der Überwachung der Umsetzung der Forsteinrichtungspläne der Forstkonzession) durchgeführt. — Der Begleit- und Bewertungsausschuss für den Forsteinrichtungsplan der Forstkonzession, dem alle Partner, die an der Bewirtschaftung der Forstkonzession mitwirken, angehören, hat ebenfalls die Möglichkeit, über die Einhaltung der Bestimmungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Erhalt und dem Schutz der Umwelt Bericht zu erstatten. — Die Unterrichtung und Einbeziehung der ortsansässigen und indigenen Bevölkerungsgruppen und die Achtung ihrer Rechte werden mittels Berichten über die Sitzungen des Forstunternehmens und dieser Gruppen kontrolliert. Im Zuge der Vor-Ort-Kontrollen kann die Forstverwaltung ebenfalls Gespräche mit den beteiligten Bevölkerungsgruppen führen. — Die Sitzungsberichte der Begleit- und Bewertungsausschüsse für die Forsteinrichtungspläne geben ebenfalls Aufschluss über die Einhaltung der Verpflichtungen vonseiten des Forstunternehmens. — Die Achtung der Rechte der Arbeitnehmer wird von der Departementdirektion für Arbeit und von der Departementdirektion der Sozialversicherung (Caisse Nationale de Sécurité Sociale — CNSS) kontrolliert. — Die Verkehrsverwaltung übernimmt die Dokumentenkontrolle, um sicherzustellen, dass die verwendeten Beförderungsmittel und die beförderten Erzeugnisse den einschlägigen Vorschriften entsprechen. — Die Kontrollberichte dieser Stellen (Departementdirektion für Arbeit und Departementdirektion der CNSS, die Berichte der Gewerkschaftssitzungen bzw. der gemeinsamen Sitzungen der Gewerkschaften und des Forstunternehmens sind geeignete Eckpfeiler der Kontrolle. Die Modalitäten der Unterrichtung der IGEF über die Kontrollergebnisse auf Ebene eins sollen in der Systementwicklungsphase genauer definiert werden. In diesem Zusammenhang soll auch festgelegt werden, wie eine Behörde die IGEF über festgestellte Zuwiderhandlungen informieren soll. 3.2.b.) Ebene zwei: Prüfungen durch die IGEF Die IGEF hat die Gesamtverantwortung auf Ebene zwei im Rahmen der Prüfung — der Legalität des Forstbetriebs und — der Kontrolle der Lieferkette. Die Prüfung der Legalität des Forstbetriebs erfolgt durch die Generalinspektion für Forstwirtschaft im Zuge der unter Punkt 3.2.a genannten Kontrollen im Wege folgender Maßnahmen: — Besprechungen mit den lokalen Dienststellen der Forstverwaltung (Departementdirektion für Forstwirtschaft und Forstwirtschaftsbrigade), den übrigen beteiligten öffentlichen Verwaltungen und den Forstunternehmen; — Prüfung der einzelnen Unterlagen auf der Ebene der lokalen Forstverwaltung (Departementdirektion für Forstwirtschaft und Forstwirtschaftsbrigade), der übrigen beteiligten Behörden und der Forstunternehmen; — Vor-Ort-Kontrollen, soweit erforderlich. Vertreter der zivilgesellschaftlichen Einrichtung können ggf. an den Vor-Ort-Kontrollen teilnehmen und einen unabhängigen Bericht darüber anfertigen. Zu diesem Zweck hat die IGEF die Pflicht sicherzustellen, dass die übrigen an der Kontrolle beteiligten Institutionen (Handel, Arbeit, Steuern, Landwirtschaft, Raumplanung, Umwelt, CNSS usw.) ihre Aufgaben erfüllt und die erforderlichen Kontrollergebnisse erzielt haben. Dies geschieht am besten durch Vor-Ort-Besichtigungen bei den betreffenden Einrichtungen, Dokumentenkontrolle und Überprüfung der verfügbaren Datenbanken. Die Kontrollergebnisse der Ebene eins werden von der IGEF zuerst überprüft und dann validiert. Dieses Überprüfungsergebnis der Ebene zwei und die Validierung werden nach den Modalitäten, die in der Systementwicklungsphase festgelegt werden, schriftlich festgehalten. Aufgrund dieser Prüfung wird ein Legalitätszertifikat ausgestellt, das dem Antragsteller ausgehändigt wird. Die Legalität eines Unternehmens wird anhand der Indikatoren und Verifikatoren unter zweierlei Gesichtspunkten geprüft: zum einen müssen in dem Jahr, das dem Antrag auf das Legalitätszertifikat vorausgeht, die an die Indikatoren und Verifikatoren geknüpften Legalitätsbedingungen erfüllt sein, zum anderen dürfen im laufenden Jahr keinerlei Verstöße gemeldet worden sein. Das Legalitätszertifikat ist ein Jahr lang gültig. Vor dem Ablauf der Geltungsdauer des Zertifikats wird eine neue Prüfung der IGEF geplant und durchgeführt, damit ein Legalitätszertifikat für das folgende Jahr ausgestellt werden kann. Kann diese neue Prüfung aus Gründen, die nicht vom Unternehmen abhängen, nicht fristgerecht durchgeführt werden, so kann das Zertifikat höchstens um 6 Monate verlängert werden. 3.3.   Prüfung der Legalität innerhalb der zertifizierten Forstkonzessionen Die einzelnen Standards der Stellen für private Zertifizierung der Forstkonzessionen in Kongo (FSC, OLB, TLTV) berücksichtigen die wichtigsten Kriterien, Indikatoren und Verifikatoren im Hinblick auf: — die rechtmäßige Niederlassung des Unternehmens; — den Besitz der regelmäßig erneuerten Gewerbeerlaubnisse; — die Einhaltung der forstwirtschaftlichen Bestimmungen; — die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Forsteinrichtung, Holzgewinnung, Holzverarbeitung und Steuern; — die Einhaltung der Umweltbestimmungen; — die Durchführung von Subunternehmer-Tätigkeiten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Eine formale Bewertung der privaten Zertifizierungsstandards für Forstkonzessionen in Kongo (der Standards von FSC, OLB, TLTV, die zurzeit in Kongo verwendet werden, und etwaiger anderer Standards) anhand der Legalitätstabelle soll von der IGEF in der Systementwicklungsphase durchgeführt werden. Der Bericht über diese Bewertung wird veröffentlicht. Fällt diese Bewertung positiv aus, wird das private Zertifizierungssystem von der IGEF genehmigt. Diese Genehmigung wird öffentlich gemacht. Damit wird die Vergabe des Legalitätszertifikats durch die IGEF an Unternehmen möglich, die ein solches Zertifizierungsverfahren ohne direkte Kontrolle durch die IGEF durchlaufen haben, so dass eine doppelte Legalitätsprüfung in den betreffenden Forstkonzessionen vermieden wird. Gleichwohl hat das Forstunternehmen, um dessen Zertifizierung es geht, alle Prüfberichte des privaten Zertifizierungssystems an die IGEF zu übermitteln, damit diese die Legalität nachvollziehen und das Legalitätszertifikat für das betreffende Unternehmen ausstellen kann. Außerdem muss dieses die IGEF unverzüglich über die Aussetzung oder den Entzug von privaten Zertifikaten informieren. In der Systementwicklungsphase sollen die Modalitäten der Korrekturmaßnahmen im Rahmen der privaten Zertifizierungssysteme näher erläutert werden. 3.4.   Nichtbeachtung der Tabelle Im Rahmen des SVL werden die Fälle von Nichteinhaltung der Legalität nach den in Kongo geltenden Rechtsvorschriften behandelt. Die gegenwärtigen Bestimmungen sollen um eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen ergänzt werden. Im Falle der Nichtbeachtung der Tabelle werden alle Maßnahmen getroffen, um das Legalitätszertifikat zu entziehen und die Ladungen, für die ein FLEGT-Genehmigungsantrag gestellt wurde, gegebenenfalls zu beschlagnahmen. Das Legalitätszertifikat kann von der IGEF somit im Falle von Handlungen, die den Anforderungen des FLEGT-Systems zuwiderlaufen und von der IGEF und/oder dem gemeinsamen Ausschuss zur Umsetzung des Abkommens ordnungsgemäß festgestellt wurden, aufgehoben werden. In der Systementwicklungsphase soll ein Leitfaden mit Richtlinien für die Behandlung von Fällen von Nichtbeachtung der Indikatoren der Legalitätstabelle und/oder des Systems der Rückverfolgbarkeit entwickelt werden. Darin werden unter anderem die Behandlung solcher Verstöße, einschließlich der Nichtbeachtung vorgeschriebener Fristen, gegebenenfalls notwendige Korrekturmaßnahmen sowie die Zuständigkeit der einzelnen Akteure erläutert. Die Modalitäten des Umgangs mit den Informationen über solche Verstöße und deren Verbreitung sollen ebenfalls in der Systementwicklungsphase definiert werden. Tabelle 1:   Kontrolle und Überprüfung von nicht mit der Rückverfolgungskette verbundenen Verifikatoren für Holz aus Naturwäldern Legalitätsaspekt Indikator/Verifikator Kontrollzuständigkeit auf Ebene eins Prüfmethoden Häufigkeit der Prüfungen Rechtmäßige Niederlassung des Unternehmens — Registrierung des Unternehmens bei den zuständigen Behörden (1.1):       — Handelsgewerbeschein (1.1.1); Gewerbeverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Aufnahmebescheinigung der CNSS (1.1.2.1); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Zulassung (1.1.3.1); DDEF/Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Gewerbeschein (1.1.3.2); DDEF/Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Gerichtsentscheidung (1.2.1.1); Justizverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Aussetzungsvermerk (1.2.2.1); Justizverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Niederlassungsbescheinigung (1.1.2.2); Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Handels-, Kredit- und Immobilienregister (1.1.1.2). Gewerbeverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich Legale Zugangsrechte zu den Forstressourcen (2) — Einhaltung der Schritte bis zur Erteilung eines Nutzungsrechts (2.1.1)       — Gebietserlaubnis (Ausschreibungsbeschluss (2.1.1.1), Protokoll der Waldkommission (2.1.1.2), Mitteilung der Genehmigung (2.1.1.3), Aushandlung der Vereinbarung (2.1.2.1), Sondererlaubnis (2.1.2.2) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal innerhalb der CTI/CAT-Geltungsdauer — Periodische Genehmigungen zur Ausübung der Unternehmenstätigkeit (2.2):       — Erschließungs-, Jahreseinschlags-, Endeinschlags-, Abfuhrgenehmigung (2.2.2.1) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung der Departementdirektion für Forstwirtschaft 1 Mal jährlich — Kontrollberichte über Jahreseinschlag, Endeinschlag und nicht abgeräumtes Holz (2.2.1.2) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung der Departementdirektion für Forstwirtschaft 1 Mal jährlich — Gewerbesteuer (2.2.3.1), Zulassung des zugelassenen Zollagenten (2.2.3.2) Zollverwaltung,Steuerverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Zulassung (2.2.3.3). DDEF/Brigaden Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich Einhaltung der Bestimmungen über die Forsteinrichtung — Übereinstimmung des Inventarberichts, der zusätzlichen Studien und des Forsteinrichtungsplans mit den Standards und Richtlinien für die Bewirtschaftung der Forstkonzessionen (4.3.1) (Berichte über zusätzliche Studien (4.3.3.2), Inventarbericht (4.3.3.1), Forsteinrichtungsplan) (4.3.3.3); DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle (Prüfung der Berichte) 1 Mal während der Ausarbeitung des Forsteinrichtungsplans — Validierung der Inventarberichte, der zusätzlichen Studien und des Forsteinrichtungsplans durch die Forstverwaltung und die an der Bewirtschaftung der Konzession beteiligten Akteure (Jahreseinschlagsgenehmigung (4.3.3.2), Berichte über die Sitzungen zur Validierung der Inventarberichte, der zusätzlichen Studien und des Forsteinrichtungsplans (4.3.2.1/4.3.2.2), Bericht der Sitzung zur Validierung des Wirtschaftsplans) (4.3.3.1). DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle (Prüfung der Berichte) 1 Mal während der Ausarbeitung des Forsteinrichtungsplans Einhaltung der Bestimmungen im Bereich Holzernte und -verarbeitung (4) — Waldkarten standardmäßig erstellt (4.4.1) Waldkarten (4.4.1.1) Kontrollberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft und der Zentralverwaltung (4.4.1.2); DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Das Holzunternehmen übt seine gesamten Holzgewinnungstätigkeiten innerhalb seiner Konzession und innerhalb der Grenzen des festgesetzten Jahreseinschlags aus (4.4.2) (Jahreseinschlagsgenehmigung (4.4.2.1), Kontrollberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft und der Zentralverwaltung (4.4.2.2), Tätigkeitsberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft und der Zentralverwaltung (4.4.2.3); DDEF Brigaden Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Straßen vorschriftsgemäß gebaut (4.5) (Forsteinrichtungsplan (4.5.1.1), Ernteplan (4.5.1.2), Straßenkarte (4.5.1.3), Kontrollberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft (4.5.1.4) DDEF Brigaden Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Das Holzunternehmen beachtet die Vorschriften und den Forsteinrichtungsplan hinsichtlich der Baumarten und Volumina, die entnommen werden dürfen. (4.6.1) (Forsteinrichtungsplan, Jahresnutzungsplan, Jahreseinschlagsgenehmigung, Einschlagsbuch, Kontrollberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle Vor-Ort-Überprüfung, SIGEF-Abfrage 1 Mal monatlich — Das Holzunternehmen hält die in den Vorschriften und im Forsteinrichtungsplan festgelegten Fälldurchmesser ein. (4.6.1) (Forsteinrichtungsplan (4.6.1.1), Nutzungsplan (4.6.1.2), Jahreseinschlagsgenehmigung (4.6.1.3), Einschlagsbuch (4.6.1.4), Kontrollberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft (4.6.1.5)) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle Vor-Ort-Überprüfung, SIGEF-Abfrage 1 Mal jährlich — Nichtaufgabe von Holz (4.7) (Kontrollberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft 4.7.1.1/4.7.1.2), Einschlagsbuch (4.7.1.3)) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Das Holzunternehmen beachtet die vorgeschriebene Verarbeitungsquote (4.8.1) (Aufzeichnungen über die Jahresproduktion (4.8.1.1), Bericht des Kontrolldienstes für forstwirtschaftliche Ausfuhrerzeugnisse (4.8.1.2), Prüfbericht der Departementdirektion für Forstwirtschaft über die Jahresproduktion (4.8.1.3) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung, SIGEF-Abfrage 1 Mal jährlich — Konformität der betrieblichen Anlagen mit den Vorgaben des Pflichtenhefts der Vereinbarung (4.8.2) (Vereinbarung (4.8.2.1), Kontrollbericht der Departementdirektion für Forstwirtschaft (4.8.2.2)) DDEF Brigaden Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Förderung der Vergabe von Unteraufträgen zur Verwertung von aufgegebenem Holz und der Verarbeitungsnebenprodukte (4.12.2) (Vertrag (4.12.2.1)); DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Das Holzunternehmen stellt sicher, dass alle seine Subunternehmer die erforderlichen Genehmigungen haben und ihre Angestellten vorschriftsmäßig bezahlen. (4.12.1) (Von den zuständigen Behörden erteilte Genehmigungen (4.12.1.1) Werkvertrag (4.12.1.2)) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Beitrag zur örtlichen sozioökonomischen Entwicklung (4.9.1) (Pflichtenheft der Vereinbarung (4.9.1.1), Kontrollberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft (4.9.1.2), Kontroll- und Tätigkeitsberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft (4.9.1.3) Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung 2 Mal jährlich — Finanzierung des lokalen Entwicklungsfonds verwirklicht (4.9.2) (Scheckkopien (4.9.2.1), Sitzungsberichte des Fondsverwaltungsausschusses (4.9.2.2)) DDEF Brigaden Dokumentenkontrolle und Vor-Ort-Überprüfung 2 Mal jährlich — Soziale und kulturelle Infrastrukturen entsprechen der Planung und den nationalen Standards. (4.9.3) (Pflichtenheft (4.9.3.1), Kontrollberichte der Departementdirektion für Forstwirtschaft (4.9.3.2/4.9.3.3), Prüfberichte Städtebau und Wohnen (4.9.3.4)); DDEF Brigaden Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich Korrektheit der Steuererklärungen und Zahlung der Abgaben und Sozialbeiträge — Korrektheit der Steuererklärungen (4.10);       — Einkommensteuererklärung (4.10.1.1); Steuerverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Zollanmeldung (4.10.2.1); Zollverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Ausfuhranmeldung (4.10.2.2) Zollverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Einfuhranmeldung (4.10.2.3) Zollverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Bilanz des Unternehmens (4.10.3.1); Steuerverwaltung und DDEF Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Jahreslohnmeldung (4.10.3.2); Brigaden Arbeitsverwaltung Dokumentenkontrolle 1 Mal jährlich — Fristgerechte Zahlung der Forstabgaben (4.11.1) (Scheckkopien (4.11.1.1), Verzeichnis der Abgaben/Zahlungsquittung (4.11.1.2)); DDEF Brigaden — Dokumentenkontrolle 1 Mal monatlich — Vor-Ort-Überprüfung 2 Mal jährlich — Das Holzunternehmen entrichtet regelmäßig alle Einfuhrabgaben und -gebühren (4.11.2) (entrichtete Zölle und sonstige Abgaben (4.11.2.1), Scheckkopien (4.11.2.2), Zahlungsbeleg (4.11.2.3), Niederlassungsvereinbarung (4.11.2.4)); Steuerverwaltung und Zollverwaltung — Dokumentenkontrolle 1 Mal monatlich — Vor-Ort-Überprüfung 2 Mal jährlich — Das Holzunternehmen entrichtet fristgerecht alle in Kongo anfallenden Steuern und sonstigen Abgaben. (4.11.3) (Scheckkopien (4.11.3.1), Zahlungsbelege (4.11.3.2)); Steuerverwaltung — Dokumentenkontrolle 1 Mal monatlich — Vor-Ort-Überprüfung 2 Mal jährlich — Das Holzunternehmen zahlt seine Beiträge zum Fälligkeitstermin. (4.11.4) (Zahlungsbescheinigung (4.11.4.2), Scheckkopien/Einzahlungsschein (4.11.4.2)) Steuerverwaltung — Dokumentenkontrolle 1 Mal monatlich — Vor-Ort-Überprüfung 2 Mal jährlich — Das Holzunternehmen nimmt fristgerecht seine Überweisungen in den Bereichen Forstwirtschaft, Zoll, Steuern, Handel und Sozialversicherung vor. (4.11.5) (Protokolle über Verstöße (4.11.5.1), Überweisungsbelege (4.11.5.2), Scheckkopien (4.11.5.3), Zahlungsbeleg (4.11.5.4)) Steuerverwaltung, DDEF, Brigaden — Dokumentenkontrolle 1 Mal monatlich — Vor-Ort-Überprüfung 2 Mal jährlich Einhaltung der Umweltgesetze und -verordnungen — Einhaltung der Verfahren zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsstudien (4.1.1) (Zulassung des Beratungsbüros (4.1.1.1), Verträglichkeitsstudien (4.1.1.2), Bericht über die Sitzung zur Validierung der Verträglichkeitsstudien (4.1.1.3)) Umweltverwaltung — Dokumentenkontrolle 1 Mal während der Durchführungsphase der Studie — Biologische Vielfalt (4.1.2) (Berichte über Vor-Ort-Kontrollen und Prüfungen (4.1.2.1), Tätigkeitsberichte der und Kontrollbericht der DDEF (4.1.2.2), Bericht des Begleit- und Bewertungsausschusses für den Forsteinrichtungsplan (4.1.2.3)) Umweltverwaltung — Vor-Ort-Überprüfung 1 Mal jährlich — Berichte des Überwachungsausschusses für den Forsteinrichtungsplans 1 Mal jährlich — Gesundheit und Verbesserung d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.