Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/1092 der Kommission vom 23. Juli 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34824 (2012/C), SA.36007 (2013/NN) SA.36658 (2014/NN), SA.37156 (2014/NN), SA.34534 (2012/NN) Griechenlands zugunsten der National Bank of Greece-Gruppe in Bezug auf die Rekapitalisierung und Umstrukturierung der National Bank of Greece S.A.;Abwicklung der First Business Bank S.A. durch Übertragung auf die National Bank of Greece S.A.;Abwicklung der Probank S.A. durch Übertragung auf die National Bank of Greece S.A.;Abwicklung der Cooperative Bank of Lesvos-Limnos, Cooperative Bank of Achaia und Cooperative Bank of Lamia (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5201) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D1092. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ustellen, dass die Bank zum 31. Dezember 2011, dem Datum der rückwirkenden Verbuchung der Brückenfinanzierung in den Büchern der Bank, eine Eigenkapitalquote von insgesamt 8 % erzielen würde. Wie in Tabelle 3 ersichtlich ist, wurde der durch den Stresstest 2012 ermittelte Gesamtkapitalbedarf durch Maßnahme B1 nicht vollständig gedeckt. Von der Bank wurde erwartet, dass sie sich Kapital durch eine zukünftige Kapitalaufstockung beschaffen werde, und mit der Zwischenfinanzierung sollte die Berechtigung der Bank, sich Finanzmittel über die EZB zu beschaffen, bis zu dieser Kapitalaufstockung aufrechterhalten werden. (104) In Bezug auf den Zeitraum zwischen der ersten Zwischenfinanzierung und ihrer Überführung in Stammaktien und andere konvertierbare Finanzinstrumente wurde in der zwischen der Bank und dem HFSF geschlossenen Vorzeichnungsvereinbarung festgelegt, dass die Bank dem HFSF eine jährliche Gebühr von 1 % des Nennwerts der EFSF-Schuldverschreibungen zahlen muss und alle Kuponzahlungen und aufgelaufenen Zinsen aus den EFSF-Schuldverschreibungen für diesen Zeitraum als weiterer Kapitalbeitrag des HFSF für die Bank betrachtet werden (64). 2.3.3.2.   Zweite Zwischenfinanzierung (Maßnahme B2) (105) Im Herbst 2012 verbuchte die Bank weitere Verluste. Ihr Kapital unterschritt somit erneut die Mindestkapitalanforderungen, die erfüllt werden mussten, um weiterhin Zugang zur Refinanzierung über die EZB zu haben. (106) Somit war eine zweite Zwischenfinanzierung erforderlich. Am 21. Dezember 2012 stellte der HFSF eine zweite Zwischenfinanzierung in Höhe von 2 326 Mio. EUR bereit (Maßnahme B2); diese erfolgte erneut durch die Übertragung von EFSF-Anleihen auf die Bank. (107) Die Bereitstellung der beiden Zwischenfinanzierungen (Maßnahmen B1 und B2) bedeutete, dass der im Stresstest 2012 ermittelte gesamte Kapitalbedarf (9,76 Mrd. EUR (65)) bereits am 21. Dezember 2012 vom HFSF ausgezahlt war. 2.3.3.3.   Beteiligung des HFSF an der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 (Maßnahme B3) (108) Am 22. Mai 2013 gab der Vorstand der Bank die Ausgabe von 2 274,1 Mio. neuer Aktien mit einem Nennwert von je 0,30 EUR zu einem Kurs von 4,29 EUR pro Aktie bekannt (66). (109) Am 21. Juni 2013 (67) gab die Bank die volle Zahlung der Gesamtaufstockung der Aktien in Höhe von insgesamt 9 756 Mio. EUR, einschließlich Prämienbeträgen, bekannt. Der Gesamtbetrag der privaten Beteiligung an der Aufstockung des Aktienkapitals der Bank belief sich auf 1 079 Mio. EUR (68). Somit beteiligte sich der HFSF mit einem Betrag von 8 677 Mio. EUR an der Aufstockung des Aktienkapitals der Bank (Maßnahme B3). (110) Dieser Betrag entspricht der Summe der Maßnahmen B1 und B2, nach Abzug des Betrags der privaten Beteiligung. Im Zuge der Aufstockung des Aktienkapitals der Bank wurden die erste und zweite Zwischenfinanzierung (Maßnahmen B1 und B2) teilweise in eine dauerhafte Rekapitalisierung überführt. (111) Der Kurs der neuen Aktien wurde auf 50 % des volumengewichteten Durchschnittskurses über die 50 Börsentage, die der Festlegung des Emissionskurses vorausgingen, festgesetzt. Infolge eines umgekehrten Aktiensplits und einer Herabsetzung des Aktienkapitals der Bank, die beide auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. April 2012 beschlossen worden waren (69), wurde der Kurs der neuen Aktien auf 4,29 EUR pro Aktie festgesetzt. (112) Unmittelbar nach der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 wurde der HFSF mit einem Anteil von 84,39 % zum Hauptanteilseigner der Bank (70). Der HFSF gab 245 779,6 Mio. Optionsscheine aus und teilte den privaten Anlegern entgeltfrei einen Optionsschein pro gezeichneter Aktie zu (71). Jeder Optionsschein verleiht das Recht zum Kauf von 8,23 Aktien aus dem Bestand des HFSF, zu bestimmten Zeitpunkten und Ausübungspreisen. Der erste Ausübungszeitpunkt war der 26. Dezember 2013, danach sind die Optionsscheine bis zum 26. Dezember 2017 alle sechs Monate ausübbar. Der Ausübungspreis ist gleich dem Zeichnungskurs von 4,29 EUR zuzüglich einer jährlichen Verzinsung (4 % für Jahr 1, 5 % für Jahr 2, 6 % für Jahr 3, 7 % für Jahr 4 und schließlich 8 % p.a. für die letzten 6 Monate) (72). (113) Im HFSF-Gesetz in seiner geänderten Fassung von 2014 ist niedergelegt, dass im Falle einer Bezugsrechteausgabe nur der Ausübungspreis der Optionsscheine angepasst werden darf. Zudem muss die Anpassung ex post vorgenommen werden und darf nur bis zu dem Betrag der realisierten Erlöse aus dem Verkauf der Bezugsrechte des HFSF erfolgen. Für den Fall einer Kapitalaufstockung unter Verzicht auf das Recht auf vorzugsweise Zeichnung ist keine Anpassung vorgesehen. 2.3.4.   Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der erworbenen Unternehmen 2.3.4.1.   Staatliche Unterstützung für die drei Genossenschaftsbanken (114) Wie in Abschnitt 2.2.1 angeführt, wurden die Finanzierungslücken der Lesvos-Limnos Bank, der Achaia Bank und der Lamia Bank in Höhe von 56,6 Mio. EUR, 212,9 Mio. EUR bzw. 56,3 Mio. EUR vom HFSF geschlossen. Somit belief sich der Gesamtbetrag der Finanzierungslücken auf 325,8 Mio. EUR. 2.3.4.2.   Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der FB Bank (115) Seit 2009 hatte die FB Bank von mehreren Unterstützungsmaßnahmen profitiert. Tabelle 8 enthält eine Übersicht über diese Unterstützungsmaßnahmen. Tabelle 8 Übersicht über die Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der FB Bank Begünstigte Maßnahme Beschreibung Einrichtung, die die Unterstützung gewährt hat Datum Höhe der staatlichen Unterstützung (in Mio. EUR) Geschäftstätigkeiten der FB Bank FB1 Gewährung von Vorzugsaktien im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken Staat Juli 2009 50 FB2 Gewährung von Krediten in Form griechischer Staatsanleihen im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken Staat Ab Januar 2009 60 FB3 Staatliche Garantie für ausgegebene Anleihen im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken Staat März 2011 50 FB4 Schließung der Finanzierungslücke für von der FB Bank auf die Bank übertragene Aktiva HFSF 10.5.2013 (Datum der Abwicklung) 456,97 FB5 Zusage zur Deckung des Kapitalbedarfs im Zusammenhang mit den von der FB Bank auf die Bank übertragenen Aktiva HFSF 10.5.2013 (Datum der Abwicklung) 100   Gesamtbetrag FB4 und FB5     556,97 2.3.4.2.1   Staatliche Rekapitalisierung für die FB Bank (Maßnahme FB1) (116) Im Juli 2009 führte Griechenland der FB Bank 50 Mio. EUR zu, was rund 3 % der damaligen RWA der Proton Bank entsprach. Diese Kapitalzuführung erfolgte im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme, die Bestandteil des Hilfspakets für griechische Banken war. Die Rekapitalisierung bestand in Form von Vorzugsaktien. 2.3.4.2.2   Staatliche Liquiditätshilfe für die Proton Bank (Maßnahmen FB2 und FB3) (117) Die FB Bank profitierte außerdem von Liquiditätshilfen im Rahmen der Garantiemaßnahme und der Staatsanleihenmaßnahmen, die Bestandteil des Hilfspakets für griechische Banken waren. Im Januar 2009 erhielt die FB Bank griechische Staatsanleihen in Höhe von 60 Mio. EUR, die im Dezember 2011 fällig waren (Maßnahme FB2). Im Mai 2012 erhielt sie griechische Staatsanleihen in Höhe von 60 Mio. EUR, die im April 2015 fällig werden sollten, jedoch am 23. Mai 2013 gekündigt wurden (Maßnahme FB3) (73). Außerdem wurde der FB Bank im März 2011 eine staatliche Garantie für ausgegebene Anleihen mit einem Nennwert von 50 Mio. EUR gewährt. 2.3.4.2.3   Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abwicklung der FB Bank (Maßnahmen FB4 und FB5) i)   Schließung der Finanzierungslücke der von der FB Bank auf die Bank übertragenen Aktiva in Höhe von 456,97 Mio. EUR (Maßnahme FB4) (118) Der HFSF deckte die Finanzierungslücke (74) der von FB Bank auf die Bank übertragenen Aktiva. Im Einklang mit den Beschlüssen der Bank of Greece vom 10. Mai und 7. November 2013 zahlte der HFSF den Gesamtbetrag in Höhe von 456,97 Mio. EUR in zwei Raten, am 26. Juli und am 13. November 2013 (75). ii)   Zusage des HFSF zur Deckung des Kapitalbedarfs im Zusammenhang mit den übertragenen Aktiva (Maßnahme FB5) (119) Im Rahmen des Abwicklungsverfahrens sagte der HFSF die Deckung des vom Erwerb der von der FB Bank übertragenen Aktiva herrührenden Kapitalbedarfs zu. Demnach müsste der HFSF der Bank einen Kapitalbetrag zuführen, der 9 % der übertragenen RWA entspricht. Zur Zeit der Abwicklung wurde der Kapitalbedarf im Zusammenhang mit den übertragenen Aktiva auf rund 100 Mio. EUR geschätzt. (120) Wie bereits in Erwägungsgrund 30 angeführt, wird der HFSF der Bank kein weiteres Kapital zuführen, da die Bank in ihrem Umstrukturierungsplan auf ihr Recht verzichtet, den HFSF um die Deckung eines potenziellen Kapitalbedarfs im Zusammenhang mit den übertragenen Aktiva zu ersuchen. 2.3.4.3.   Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Probank (121) Die Probank hat von keinerlei Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken profitiert. Tabelle 9 enthält eine Übersicht über andere Unterstützungsmaßnahmen, von denen die Probank profitiert hat. Tabelle 9 Übersicht über die Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Probank Begünstigte Maßnahme Beschreibung Einrichtung, die die Unterstützung gewährt hat Datum Höhe der staatlichen Unterstützung (in Mio. EUR) Geschäftstätigkeiten der Probank PB1 Schließung der Finanzierungslücke der von der Probank auf die Bank übertragenen Aktiva HFSF 26.7.2013 (Datum der Abwicklung) 562,73 PB2 Zusage zur Deckung des Kapitalbedarfs im Zusammenhang mit den von der Probank auf die Bank übertragenen Aktiva HFSF 26.7.2013 (Datum der Abwicklung) [180 bis 280]   Gesamtbetrag PB1 und PB2     [742,73 bis 842,73] 2.3.4.3.1.   Schließung der Finanzierungslücke der von der Probank auf die Bank übertragenen Aktiva in Höhe von 562,73 Mio. EUR (Maßnahme PB1) (122) Der HFSF schloss die Finanzierungslücke der von der Probank auf die Bank übertragenen Aktiva. Im Einklang mit den Beschlüssen der Bank of Greece vom 26. Juli und 30. Dezember 2013 zahlte der HFSF den Gesamtbetrag in Höhe von 562,73 Mio. EUR in zwei Raten, am 9. August und am 31. Dezember 2013. 2.3.4.3.2.   Zusage des HFSF zur Deckung des Kapitalbedarfs im Zusammenhang mit den übertragenen Aktiva (Maßnahme PB2) (123) Im Rahmen des Abwicklungsverfahrens sagte der HFSF die Deckung des vom Erwerb der Aktiva der Probank herrührenden Kapitalbedarfs des Käufers zu. Demnach müsste der HFSF der Bank einen Kapitalbetrag zuführen, der 9 % der übertragenen RWA entspricht. Zur Zeit der Abwicklung wurde der Kapitalbedarf im Zusammenhang mit den übertragenen Aktiva auf rund [180 bis 280] Mio. EUR geschätzt. (124) Wie bereits in Erwägungsgrund 41 angeführt, wird der HFSF der Bank kein weiteres Kapital zuführen, da die Bank in ihrem Umstrukturierungsplan auf ihr Recht verzichtet, den HFSF um die Deckung des potenziellen Kapitalbedarfs im Zusammenhang mit den übertragenen Aktiva zu ersuchen. 2.4.   DER UMSTRUKTURIERUNGSPLAN (125) Am 25. Juni 2014 legte Griechenland den Umstrukturierungsplan für die Bank vor, in dem dargelegt wird, wie die Bank, als fusioniertes Unternehmen infolge der Übernahmen der FB Bank, der Probank und der drei Genossenschaftsbanken, die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität beabsichtigte. 2.4.1.   Inlandsgeschäft (126) Im Zuge des Umstrukturierungsplans wird sich die Bank auf ihr Kerngeschäft in Griechenland und in der Türkei konzentrieren. (127) Hinsichtlich Griechenland ist die Hauptpriorität der Bank, ihr Inlandsbankgeschäft bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums am 31. Dezember 2018 wieder rentabel zu machen. Zu diesem Zweck enthält der Umstrukturierungsplan eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der operativen Effizienz und zur Erhöhung der Nettozinsspanne der Bank sowie Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Kapitalausstattung und ihrer Bilanzstruktur. (128) Zur Verbesserung ihrer operativen Effizienz hat die Bank bereits ein umfassendes Rationalisierungsprogramm in die Wege geleitet. Zwischen dem 31. Dezember 2009 und dem 30. Dezember 2012 hat die Bank ihre physische Präsenz in Griechenland reduziert. Sie hat ihr Filialnetz von 575 Filialen im Jahr 2009 (76) auf 511 Filialen im Jahr 2012 (77) verringert und ebenfalls die Zahl ihrer Beschäftigten bei ihren griechischen Banktätigkeiten gesenkt (von 12 534 im Dezember 2009 (78) auf 11 230 im Dezember 2012 (79)). (129) Von Dezember 2012 bis Ende 2017 plant die Bank eine weitere Verringerung der Zahl ihrer Beschäftigten in Griechenland (von 13 675 auf […]) (80), trotz der Auswirkungen des Erwerbs der FB Bank und der Probank, die 260 bzw. 1087 Beschäftigte (81) hatten. Der Unterschied zwischen der Belegschaft bei den griechischen Banktätigkeiten zum 31. Dezember 2012 (11 230) und der griechischen Gesamtbelegschaft zum Ende 2012 (13 675) ist auf die Mitarbeiter bei den Tätigkeiten im Nichtbankenbereich, wie Versicherung (Ethniki Hellenic General Insurance S.A.), Tourismus (Astir Palace Vouliagmenis S.A.) oder Immobilien (NBG Pangaea Reic), zurückzuführen. (130) Von Dezember 2012 bis Ende 2017 wird die Bank ihr inländisches Netz rationalisieren. Die Zahl der Filialen wird um […] von 511 auf […] ansteigen. Es sei daran erinnert, dass die Bank im Jahr 2013 die Filialnetze der FB Bank und der Probank mit 19 bzw. 112 Filialen erworben hat. (131) Aufgrund der höheren Effizienz im Hinblick auf das Filialnetz und die Belegschaft sollen die Gesamtkosten ihrer Tätigkeiten innerhalb Griechenlands um […] % von 1 301 Mio. EUR auf Pro-forma-Basis im Jahr 2012 auf […] Mio. EUR im Jahr 2017 gesenkt werden (82). In der Folge wird das erwartete Verhältnis von Kosten zu Einlagen beim Inlandsgeschäft der Bank am Ende des Umstrukturierungszeitraums auf unter […] % fallen. (132) Im Umstrukturierungsplan wird außerdem dargelegt, wie die Bank ihre Finanzierungskosten verringern möchte, was für die Wiederherstellung ihrer Rentabilität von grundlegender Bedeutung ist. Die Bank geht davon aus, vor dem Hintergrund eines stabileren Umfelds und insbesondere der voraussichtlichen Stabilisierung und Erholung der griechischen Wirtschaft, die ab 2014 wieder wachsen soll, niedrigere Zinssätze für ihre Einlagen zahlen zu können. Die Spreads auf Einlagen (durchschnittliche Zinssätze für Termin-, Sicht- und Spareinlagen) sollen in Griechenland sinken. Desgleichen wird sich die Abhängigkeit der Bank von der staatlich garantierten ELA und der umfassenden Finanzierung durch das Eurosystem während des Umstrukturierungszeitraums verringern. (133) Im Umstrukturierungsplan wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Bank ihre Bilanz stärken wird. Das Verhältnis von Krediten zu Einlagen in Griechenland wird weiter sinken; dagegen wird sich ihre Kapitaladäquanz verbessern (von einer Core-Tier-1-Quote von 8,4 % auf Gruppenebene am 31. Dezember 2013). (134) Eine weitere Priorität der Bank ist der Umgang mit notleidenden Krediten. Die Bank wird ihre Kreditprozesse bezüglich der Kreditvergabe (bessere Deckung durch Sicherheiten, engere Limits) und bezüglich des Umgangs mit notleidenden Krediten verbessern. Die Quote der notleidenden Kredite wird […], mit einer voraussichtlichen Quote von […] % am Ende des Umstrukturierungszeitraums (83). Die Risikokosten (Wertminderungen bei Krediten) werden von 2 Mrd. EUR im Jahr 2012 auf […] Mrd. EUR im Jahr 2018 zurückgehen (84). (135) Mit einer verbesserten operativen Effizienz, einer gesteigerten Nettozinsspanne und sinkenden Kosten für die Deckung der Risiken wird die Bank ihre Rentabilität steigern können. Laut Prognosen der Bank werden sich ihre Gewinne in Griechenland in den Jahren 2014 und 2018 jeweils auf […] Mio. EUR und […] Mio. EUR belaufen. Für die Tätigkeiten innerhalb Griechenlands wird die Eigenkapitalrendite 2017 […] % erreichen (85), was angesichts des Risikoprofils der Bank zu diesem Zeitpunkt ausreichend ist (86). 2.4.2.   Internationales Bankgeschäft (ausgenommen Türkei) (136) Die Bank hat bereits mit der Verkleinerung und Umstrukturierung ihres internationalen Netzes begonnen. Die Anzahl der Filialen in Südosteuropa wurde seit 2009 um 170 verringert (87). (137) Die Bank wird ihr internationales Netz weiterhin umstrukturieren und verkleinern. Insbesondere wird die Bank ihre ausländischen Tochtergesellschaften in […] verkaufen und ihre Filialen in […] veräußern. Diese Veräußerungen stellten […] % der Aktiva der Bank außerhalb Griechenlands und der Türkei dar, d. h. […] Mio. EUR von 12,101 Mio. EUR Ende 2012. (138) Filialen in […] und […] sowie die Tochtergesellschaft in […] werden […] werden. (139) Infolge dieser Veräußerungen wird die Nettofinanzierung der Muttergesellschaft bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums wegfallen. 2.4.3.   Türkei (140) Die Bank beabsichtigt eine Senkung ihres Eigentumsanteils an der Finansbank auf 60 % […]. (141) […] wird der Finansbank […] verschaffen und die Verpflichtung der Bank erweitern, um der Finansbank im Umstrukturierungszeitraum […] bereitzustellen. (142) Die Bank plant ein beträchtliches Wachstum der Finansbank während des Umstrukturierungszeitraums. Zudem wird sie einen Kostenkontrollplan umsetzen. Im Jahr 2014 beabsichtigt die Finansbank, zu […] und zu […]. In den folgenden Jahren […], was einen Rückgang des Verhältnisses von Kosten zu Einlagen von […] auf […] am Ende des Umstrukturierungszeitraums zur Folge haben wird (88). (143) Der Umstrukturierungsplan sieht eine genaue Überwachung der von der Finansbank eingegangenen Risiken vor. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Wertminderungen von 2014 bis 2018 auf weniger als […] % der Kundenkredite belaufen werden, mit einer voraussichtlichen Kapitalrendite von […] % im Jahr 2018. Die Eigenkapitalrendite der Finansbank wird während des gesamten Zeitraums hoch bleiben. (144) Im Jahr 2012 verkaufte die Bank ihr türkisches Versicherungsgeschäft (Lebens- und Sachversicherungen) mit einem Kapitalgewinn von […] Mio. EUR (89). 2.4.4.   Tätigkeiten im Nichtbankensektor: Verkauf des […] Immobiliengeschäfts (145) Die Bank hat ihren Eigentumsanteil an ihrer Immobilien-Tochtergesellschaft Pangea auf unter 35 % gesenkt, was sich positiv auf die Core-Tier-1-Quote der Bank ausgewirkt hat (90). Außerdem plant die Bank die Veräußerung von […] zum […] und ihrer Private-Equity-Tochtergesellschaft zum […]. 2.4.5.   Beschaffung von privatem Kapital und Beitrag von Altaktionären und nachrangigen Gläubigern (146) Die Bank konnte sich erfolgreich Kapital in beträchtlicher Höhe auf dem Markt beschaffen, wodurch sich die von ihr benötigte staatliche Unterstützung verringerte. (147) Als erstes beschaffte sich die Bank 2009 privates Kapital, mit einer Bezugsrechteausgabe im Umfang von 1 247 Mio. EUR. 2010 beschaffte sich die Bank erneut 1 815 Mio. EUR (91) an privatem Kapital vom Markt. Wie in Erwägungsgrund 109 angeführt, gelang es der Bank auch im Zuge der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013, Kapital von privaten Anlegern in Höhe von 1 079 Mio. EUR anzuwerben. Die Anteilseigner, darunter auch diejenigen, die an den Kapitalaufstockungen von 2009 und 2010 beteiligt waren, wurden durch die Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 stark verwässert: der HFSF erhielt 84,4 % der Anteile der Bank und die neuen Anleger erhielten 10,5 % der Anteile, so dass den Altaktionären nur 5,1 % der Anteile verblieben. An die Stammaktionäre wurde seit 2007 und an die US-Vorzugsaktionäre seit 2009 keine Dividende mehr ausgeschüttet (92). (148) Im Mai 2014 beschaffte sich die Bank auf dem Markt 2,5 Mrd. EUR Kapital. Die Bank beabsichtigt […]. (149) Was den Beitrag der Inhaber von hybriden und nachrangigen Schuldtiteln betrifft, bot die Bank am 3. Januar 2012 an, nachrangige Anleihen („Preferred Securities“) zu Preisen von 45 % bis 70 % des Nennwerts dieser Anleihen zurückzukaufen. Bei dieser Gelegenheit kaufte die Bank zudem gedeckte Schuldverschreibungen zurück. Für jeden dieser Rückkäufe wurde der Preis auf der Grundlage des Marktwerts der Instrumente festgesetzt; darin enthalten war ein Aufschlag von maximal zehn Prozentpunkten, um den Anlegern einen Anreiz für die Beteiligung am Rückkauf zu bieten. Die Annahmequote betrug 44 %, womit sich die Kapitalaufstockung insgesamt auf etwa 302 Mio. EUR belief (93). (150) Später in den Jahren 2012 und 2013 lancierte die Bank zusätzliche Passivmanagementoperationen für an die Anleger ausgegebene Wertpapiere, darunter gedeckte Schuldverschreibungen, hybride Instrumente, Tier-2-Instrumente und in den Vereinigten Staaten ausgegebene Vorzugsaktien. Durch diese Rückkaufaktionen wurde zusätzliches Kapital in Höhe von […] Mio. EUR generiert. Insgesamt gibt die Bank an, dass sich der Gesamtbetrag des in den letzten Jahren durch Passivmanagementoperationen generierten Kapitals auf ca. […] Mio. EUR beläuft (94). Infolge der beiden Rückkaufaktionen ging der ausstehende Betrag an nachrangigen und hybriden Schuldtiteln zum 31. Dezember 2013 auf 293 Mio. EUR zurück. 2.5.   VERPFLICHTUNGEN DER GRIECHISCHEN BEHÖRDEN (151) Am 25. Juni 2014 verpflichtete sich Griechenland, dass die Bank und ihre verbundenen Unternehmen den am 25. Juni 2014 vorgelegten Umstrukturierungsplan umsetzen werden, und ging darüber hinaus weitere Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung des Umstrukturierungsplans ein (im Folgenden „Verpflichtungen“). In diesem Abschnitt werden die Verpflichtungen zusammenfassend beschrieben. (152) Zunächst ging Griechenland die Verpflichtung ein, dass die Bank ihren Geschäftsbetrieb in Griechenland umstrukturiert, wobei die maximale Zahl von Filialen und Mitarbeitern sowie die maximalen Gesamtkosten festgesetzt wurden, die bis zum 31. Dezember 2017 erreicht werden sollten (95). (153) Des Weiteren verpflichtete sich Griechenland, dass die Bank die Kosten für ihre in Griechenland getätigten Einlagen verringert und das festgelegte maximale Verhältnis von Krediten zu Einlagen (96) zum 31. Dezember 2017 einhält (97). (154) Bezüglich der ausländischen Tochtergesellschaften der Bank gab Griechenland die Verpflichtungszusage, dass die Bank keine […] leistet und dass sie einen Minderheitsanteil an dieser Tochtergesellschaft veräußern wird. Außerdem ging Griechenland die Verpflichtung ein, dass die Bank ihren Bestand ausländischer Tochtergesellschaften bis zum 30. Juni 2018 um eine Reihe von Gesellschaften verkleinern wird (98). (155) Eine weitere Verpflichtungszusage Griechenlands war, dass die Bank […] und ihre Private-Equity-Tochtergesellschaft sowie eine Reihe von Wertpapieren veräußert. Des Weiteren wird die Bank, mit wenigen Ausnahmen, keine Wertpapiere mit dem Rating „Non-Investment Grade“ erwerben (99). (156) Griechenland gab eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf Corporate Governance der Bank. Griechenland verpflichtete sich, die Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte der Bank zu begrenzen, […] (100). (157) Eine weitere Verpflichtung Griechenlands war, dass die Bank ihre Kreditpolitik verbessert, um sicherzustellen, dass auf die Kreditvergabe und die Umschuldung von Darlehen bezogene Entscheidungen auf die Maximierung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit und Rentabilität der Bank abzielen. Griechenland verpflichtete sich, dass die Bank hohe Standards hinsichtlich der Überwachung der Kreditrisiken sowie der Umschuldung von Darlehen einhalten wird (101). (158) Eine Reihe von Verpflichtungen bezogen sich auf die Geschäfte der Bank mit verbundenen Kreditnehmern. Durch diese Verpflichtungen sollte sichergestellt werden, dass die Bank bei der Vergabe oder der Umschuldung von Darlehen an Mitarbeiter, Führungskräfte und Anteilseigner sowie an staatliche Einrichtungen, politische Parteien und Medienunternehmen nicht von der umsichtigen Bankenpraxis abwich (102). (159) Schließlich gab Griechenland die Verpflichtungszusage, dass die Bank bestimmte Verhaltenseinschränkungen beachten wird, zum Beispiel ein Verbot von Kupon- und Dividendenzahlungen, ein Übernahmeverbot und ein Verbot der Werbung mit der staatlichen Unterstützung (103). (160) Die Umse

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.