Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/1092 der Kommission vom 23. Juli 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34824 (2012/C), SA.36007 (2013/NN) SA.36658 (2014/NN), SA.37156 (2014/NN), SA.34534 (2012/NN) Griechenlands zugunsten der National Bank of Greece-Gruppe in Bezug auf die Rekapitalisierung und Umstrukturierung der National Bank of Greece S.A.;Abwicklung der First Business Bank S.A. durch Übertragung auf die National Bank of Greece S.A.;Abwicklung der Probank S.A. durch Übertragung auf die National Bank of Greece S.A.;Abwicklung der Cooperative Bank of Lesvos-Limnos, Cooperative Bank of Achaia und Cooperative Bank of Lamia (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5201) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D1092. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ste Zahlen der National Bank of Greece 2010, 2011, 2012 und 2013  (30) Gewinn und Verlust (in Mio. EUR) 2010 2011 2012 2013 Nettozinserträge 4 148 3 843 3 365 3 157 Gesamte betriebliche Einnahmen 4 639 4 372 3 527 3 771 Gesamte betriebliche Aufwendungen – 2 512 – 2 541 – 2 322 – 2 547 Ergebnis vor Rückstellungen 2 127 1 833 1 205 1 224 Wertminderungsverluste für Kreditausfälle – 1 450 – 3 439 – 2 966 – 1 373 Wertminderungsverluste bei GGB und PSI-geeigneten Darlehen 0 – 11 783 – 187 0 Nettoergebnis 440 – 12 325 – 2 131 807 Selektive Zahlen (in Mio. EUR) 31. Dezember 2010 31. Dezember 2011 31. Dezember 2012 31. Dezember 2013 Nettoforderungen an Kunden insgesamt 77 262 71 496 69 135 67 250 Einlagen 68 039 59 544 58 722 62 876 Aktiva insgesamt 120 745 106 870 104 798 110 930 Eigenkapital insgesamt (31) 10 905 – 253 – 2 042 7 874 (58) Tabelle 5 zeigt, dass die Bank, abgesehen von den im Jahr 2011 verbuchten hohen Verlusten aufgrund des PSI-Programms (11 735 Mio. EUR (32)), unter sinkenden Einnahmen (u. a. aufgrund höherer Einlagenkosten) sowie unter zunehmend hohen Verlusten aufgrund von Wertminderungen bei ihren Kreditportfolios in Griechenland und im Ausland litt. Die Liquiditätsausstattung der Bank hatte sich durch Einlagenabflüsse verschlechtert, aber das Verhältnis von Krediten zu Einlagen blieb im Vergleich zu anderen griechischen Banken relativ gering (118 % zum 31. Dezember 2012 (33)). (59) Nach dem Stresstest 2013, dem zufolge der Kapitalbedarf der Bank auf 2 183 Mio. EUR im Bezugsszenario geschätzt wurde, bemühte sich die Bank, Kapital in Höhe von 2,5 Mrd. EUR auf dem Markt zu beschaffen. (60) Am 6. Mai 2014 gab die Bank die Einleitung des Bookbuilding-Verfahrens (34) im Umfang von 2,5 Mrd. EUR bekannt (35). (61) Am 9. Mai 2014 gab die Bank die Emission und Platzierung von 1 136,4 Mio. neuer Stammaktien zu einem Preis von 2,20 EUR pro Aktie mit einen Bruttoerlös in Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. EUR bekannt (36). Wie von der Hauptversammlung in Athen am 10. Mai 2014 beschlossen, erfolgte die Aufstockung des Aktienkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts für Altaktionäre (37). Der HFSF billigte die Kapitalaufstockung auf der Grundlage von zwei Bewertungsgutachten, die von unabhängigen Sachverständigen nach dem Gesetz 3864 erstellt wurden (38). 2.2.   ERWERB GRIECHISCHER BANKTÄTIGKEITEN DURCH DIE BANK 2.2.1.   Erwerb ausgewählter Passiva der drei Genossenschaftsbanken (62) Am 18. März 2012 stellte die Bank of Greece fest, dass die drei Genossenschaftsbanken die Kapitaladäquanzanforderungen nicht erfüllten, und gelangte zu dem Schluss, dass sie ihr Kapital nicht aufstocken können würden. Aus diesem Grund beschloss die Bank of Greece, ihnen ihre Lizenzen zu entziehen und für sie das Liquidationsverfahren einzuleiten. (63) Die Bank of Greece war der Ansicht, dass das Ergreifen von Abwicklungsmaßnahmen und insbesondere die Versteigerung der Einlagen im Rahmen des Abwicklungsverfahrens (Artikel 63D des Gesetzes 3601/2007) sowie die Schließung der entsprechenden Finanzierungslücke äußerst wichtig waren, um das zunehmende Vertrauen der Einleger, das sich infolge des erfolgreichen Abschlusses des PSI-Programms und des zweiten Anpassungsprogramms eingestellt hatte, zu erhalten, und dass die Marktstimmung trotz des jüngsten Stimmungsumschwung fragil war. Schätzungen der Bank of Greece zufolge belief sich der Gesamtbetrag der Kundeneinlagen (basierend auf ungeprüften Daten vom 30. September 2013) bei diesen drei Genossenschaftsbanken am 19. März 2012 auf ca. 325 Mio. EUR. (64) Die Bank of Greece strebte ein Kauf- und Übernahmeverfahren (im Folgenden „Purchase & Assumption“) an, bei dem sämtliche Einlagen, einschließlich Interbanken-Einlagen, sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund (im Folgenden „HDIGF“), aber keine Darlehen, auf einen Erwerber übergehen sollten. Am 20. März 2012 forderte die Bank of Greece die fünf zu diesem Zeitpunkt größten griechischen Kreditinstitute zur Angebotsabgabe auf. Die Bank und drei andere Banken reichten verbindliche Angebote ein. Das Angebot der Bank wurde vom Kaufpreis und von der für die Durchführung der Übertragung benötigten Zeit her für das beste befunden. Die Bank bot die Zahlung eines Betrags in Höhe von […] (*1) % der übertragenen Einlagen als Kaufpreis an und schätzte, dass die Übertragung innerhalb eines Arbeitstags abgeschlossen werden könnte. 2.2.1.1.   Cooperative Bank of Lesvos-Limnos (im Folgenden „Lesvos-Limnos Bank“) (65) Am 23. März 2012 beschloss die Bank of Greece, dass die Einlagen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten der Lesvos-Limnos Bank gegenüber dem HDIGF auf die Bank übertragen werden sollten (39). Nach Angabe der Bank of Greece (40) belief sich der beizulegende Zeitwert der übertragenen Verbindlichkeiten auf […] Mio. EUR, während keine Vermögenswerte übertragen wurden. Der Kaufpreis wurde mit […] Mio. EUR berechnet (41), was […] % der übertragenen Einlagen entspricht. Die Finanzierungslücke wurde gemäß Artikel 63D Absatz 13 des Gesetzes 3601/2007 vom HFSF geschlossen. Am 10. April 2012 zahlte der HFSF zwei Drittel der gesamten Finanzierungslücke aus, und zwar in EFSF-Schuldverschreibungen. Zugleich verpflichtete er sich, den verbleibenden Betrag bei der endgültigen Feststellung der Finanzierungslücke zu begleichen. Am 22. Juni 2012 stellte die Bank of Greece als endgültige Finanzierungslücke der Lesvos-Limnos Bank einen Betrag von 56,6 Mio. EUR fest. Der HFSF übernahm den noch nicht ausbezahlten Teil der Finanzierungslücke am 20. Juli 2012. (66) Zum Zeitpunkt ihrer Abwicklung hatte die Lesvos-Limnos Bank 37 Beschäftigte und unterhielt 3 Filialen. Die Bank übernahm keine Filialen der Lesvos-Limnos Bank und ihre Beschäftigten wurden entlassen. 2.2.1.2.   Cooperative Bank of Achaia (im Folgenden „Achaia Bank“) (67) Am 23. März 2012 beschloss die Bank of Greece, dass die Einlagen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten der Achaia Bank gegenüber dem HDIGF auf die Bank übertragen werden sollten (42). Nach Angabe der Bank of Greece (43) belief sich der beizulegende Zeitwert der übertragenen Verbindlichkeiten auf […] Mio. EUR, während keine Vermögenswerte übertragen wurden. Der Kaufpreis wurde mit […] Mio. EUR berechnet (44), was […] % des Kapitals der übertragenen Einlagen entspricht. Die Finanzierungslücke wurde gemäß Artikel 63D Absatz 13 des Gesetzes 3601/2007 vom HFSF geschlossen. Am 10. April 2012 zahlte der HFSF zwei Drittel der gesamten Finanzierungslücke aus, und zwar in EFSF-Schuldverschreibungen. Zugleich verpflichtete er sich, den verbleibenden Betrag bei der endgültigen Feststellung der Finanzierungslücke zu begleichen. Am 22. Juni 2012 stellte die Bank of Greece als endgültige Finanzierungslücke der Achaia Bank einen Betrag von 212,9 Mio. EUR fest. Der HFSF übernahm den noch nicht ausbezahlten Teil der Finanzierungslücke am 20. Juli 2012. (68) Zum Zeitpunkt ihrer Abwicklung hatte die Achaia Bank 103 Beschäftigte und unterhielt 13 Filialen. Die Bank übernahm keine Filialen der Achaia Bank und ihre Beschäftigten wurden entlassen. 2.2.1.3.   Cooperative Bank of Lamia (im Folgenden „Lamia Bank“) (69) Am 23. März 2012 beschloss die Bank of Greece, dass die Einlagen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten der Lamia Bank gegenüber dem HDIGF auf die Bank übertragen werden sollten (45). Nach Angabe der Bank of Greece belief sich der beizulegende Zeitwert der übertragenen Verbindlichkeiten auf […] Mio. EUR, während keine Vermögenswerte übertragen wurden. Der Kaufpreis wurde mit […] Mio. EUR berechnet (46), was […] % des Kapitals der übertragenen Einlagen entspricht. Die Finanzierungslücke wurde gemäß Artikel 63D Absatz 13 des Gesetzes 3601/2007 vom HFSF geschlossen. Am 10. April 2012 zahlte der HFSF zwei Drittel der gesamten Finanzierungslücke aus, und zwar in EFSF-Schuldverschreibungen. Zugleich verpflichtete er sich, den verbleibenden Betrag bei der endgültigen Feststellung der Finanzierungslücke zu begleichen. Am 22. Juni 2012 stellte die Bank of Greece als endgültige Finanzierungslücke der Lamia Bank einen Betrag von 56,3 Mio. EUR fest. Der HFSF übernahm den noch nicht ausbezahlten Teil der Finanzierungslücke am 20. Juli 2012. (70) Zum Zeitpunkt ihrer Abwicklung hatte die Lamia Bank 47 Beschäftigte und unterhielt 5 Filialen. Die Bank übernahm keine Filialen der Lamia Bank und ihre Beschäftigten wurden entlassen. (71) Die Beträge der Finanzierungslücken der drei Genossenschaftsbanken sind in Tabelle 6 aufgeführt. Tabelle 6 Endgültige Finanzierungslücken der drei Genossenschaftsbanken   Endgültige Finanzierungslücke (in Mio. EUR) Lesvos-Limnos Bank 56,6 Achaia Bank 212,9 Lamia Bank 56,3 Insgesamt 325,8 Quelle: Beschlüsse 3/1, 3/2, 3/3 vom 22. Juni 2012 des Ausschusses für Abwicklungsmaßnahmen der Bank of Greece. 2.2.2.   Erwerb ausgewählter Aktiva und Passiva der First Business Bank (72) Die FB Bank war eine kleine Bank mit einer Gesamtbilanzsumme von 1,4 Mrd. EUR zum Zeitpunkt ihrer Abwicklung und einem Marktanteil von weniger als 1 % bei Darlehen und Einlagen. Am 31. Dezember 2012 unterhielt die FB Bank 19 Filialen in ganz Griechenland und hatte 260 Beschäftigte. (73) Im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken erhielt die FB Bank i) eine Kapitalzuführung in Höhe von 50 Mio. EUR vom griechischen Staat im Juli 2009, ii) griechische Staatsanleihen in Höhe von 60 Mio. EUR im Mai 2012 (47) und iii) eine staatliche Garantie für ausgegebene Anleihen mit einem Nennwert von 50 Mio. EUR im März 2011. (74) Die FB Bank war am PSI-Programm beteiligt und tauschte griechische Staatsanleihen (GGB) mit einem Nennwert von 70 Mio. EUR. Der auf PSI bezogene Gesamtaufwand belief sich auf rund 49 Mio. EUR vor Steuern, wie in Tabelle 2 veranschaulicht. Der Kapitalbedarf der FB Bank wurde im Stresstest 2012 auf 168 Mio. EUR geschätzt, wie in Tabelle 3 veranschaulicht. Erwerb der First Business Bank (75) Am 8. November 2012 forderte die Bank of Greece die FB Bank auf, die Kapitalaufstockung bis zum 30. April 2013 abzuschließen, um ihre Core-Tier-1-Quote wiederherzustellen. (76) Da es der FB Bank nicht gelang, das erforderliche Kapital bis zum 30. April 2013 zu beschaffen, beschloss die Bank of Greece, der FB Bank die Lizenz zu entziehen und für sie das Liquidationsverfahren einzuleiten. (77) Die Bank of Greece war der Ansicht, dass das Ergreifen von Abwicklungsmaßnahmen durch ein Kauf- und Übernahmeverfahren, insbesondere die Schließung der entsprechenden Finanzierungslücke und die damit verbundene Deckung des Kapitalbedarfs im Zusammenhang mit den übertragenen Aktiva, äußerst wichtig war, um das Vertrauen der Einleger in das griechische Bankensystem zu erhalten und damit die Finanzstabilität zu wahren. Schätzungen der Bank of Greece zufolge belief sich der Gesamtbetrag der Kundeneinlagen bei der FB Bank am 31. Dezember 2012 auf ca. 1 278 Mio. EUR, von denen nur 830 Mio. EUR vom HDIGF garantiert wurden. Wäre die FB Bank also ohne Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen liquidiert worden, wären Einlagen in Höhe von rund 448 Mio. EUR nicht gedeckt gewesen. (78) Aufgrund dieser Erwägungen zur Finanzstabilität die schritt die Bank of Greece zur Versteigerung der ausgewählten Aktiva und Passiva der FB Bank, einschließlich der Einlagen. Durch den Erwerb der Aktiva der FB Bank hätte jedoch weiterer Kapitalbedarf für den Erwerber entstehen können, weshalb keine Bank einem Erwerb der ausgewählten Aktiva und Passiva zugestimmt hätte. In ihrem Schreiben an den HFSF vom 8. Mai 2013 gab die Bank of Greece an, sie hielte es für angemessen, dass der HFSF diesen Kapitalbedarf als Teil der Abwicklungskosten decken sollte. In ihrem endgültigen verbindlichen Angebot vom 10. Mai 2013 forderte die Bank, dass der durch den Erwerb der von der FB Bank übertragenen Aktiva entstehende Kapitalbedarf vom HFSF gedeckt werden sollte. Der Betrag dieses Kapitalbedarfs wurde von der Bank of Greece zur Zeit der Abwicklung auf rund 100 Mio. EUR geschätzt (48). (79) Am 8. Mai 2013 reichten lediglich die Bank und eine weitere Bank unverbindliche Angebote ein. Die Angebote beider Banken basierten auf der Annahme, dass der HFSF sowohl die Finanzierungslücke als auch den Kapitalbedarf im Zusammenhang mit den übertragenen Aktiva decken würde. Am 10. Mai 2013 legte die Bank ihr endgültiges Angebot vor. Die Bank of Greece beschloss, die Aktiva und Passiva der FB Bank auf die Bank zu übertragen, deren Angebot für das bessere befunden wurde. (80) Kundendarlehen (ausgenommen solche, die sich dauerhaft im Zahlungsverzug befinden) und die meisten flüssigen Geldmittel sowie immaterielle Vermögenswerte und Goodwill, Eigentumsrechte, Verträge über Leasing oder Erwerb von Sachanlagen, Interbanken-Verbindlichkeiten und Kundeneinlagen wurden auf die Bank übertragen. (81) Gemäß der ersten Bewertung der Bank of Greece zur Zeit der Abwicklung (49) wurde der Wert der von der FB Bank auf die Bank übertragenen Passiva auf 1 402 Mio. EUR geschätzt, während für den Wert der übertragenen Aktiva 878 Mio. EUR veranschlagt wurden; die entsprechende Differenz ist die Finanzierungslücke in Höhe von 524 Mio. EUR. Die Finanzierungslücke wurde gemäß Artikel 63D Absatz 13 des Gesetzes 3601/2007 vom HFSF geschlossen, der am 28. Juni 2013 zwei Drittel der geschätzten Finanzierungslücke, d. h. 349,6 Mio. EUR, auszahlte. Nach der endgültigen Berechnung der Finanzierungslücke durch die Bank of Greece am 7. November 2013 (50) auf 457 Mio. EUR, zahlte der HFSF der Bank am 13. November 2013 (51) den Restbetrag in Höhe von 107,4 Mio. EUR. 2.2.3.   Erwerb ausgewählter Aktiva und Passiva der Probank (82) Am 31. März 2013 unterhielt die Probank ein Netz von 112Filialen in ganz Griechenland und hatte 1 087 Beschäftigte (52). (83) Die Bilanzsumme der Probank betrug zum 30. Juni 2013 rund 3,2 Mrd. EUR (53). Die Probank hatte zum 31. März 2013 einen Marktanteil von 1,1 % bei Darlehen und einen Marktanteil von 1,7 % bei Einlagen. (84) Die Probank war am PSI-Programm beteiligt und tauschte griechische Staatsanleihen (GGB) mit einem Nennwert von 415 Mio. EUR. Der auf PSI bezogene Gesamtaufwand belief sich auf rund 295 Mio. EUR vor Steuern, wie in Tabelle 2 veranschaulicht. Der Kapitalbedarf der Probank wurde im Stresstest 2012 auf 282 Mio. EUR geschätzt, wie in Tabelle 3 veranschaulicht. Erwerb der Probank (85) Am 26. Oktober 2012 forderte die Bank of Greece die Probank zu einer Aufstockung ihres Kapitals um 282 Mio. EUR auf. (86) Da es der Probank nicht gelang, ihr Kapital aufzustocken, beschloss die Bank of Greece im Juli 2013, ihr die Lizenz zu entziehen und für sie das Liquidationsverfahren einzuleiten (54). Genauer gesagt waren die Eigenmittel der Probank negativ und wurden anhand der Daten zum 31. März 2013 auf konsolidierter Basis auf rund – 16 Mio. EUR geschätzt. Somit erfüllte die Probank nicht die Mindestkapitalanforderungen, und ihre Eigenmittel unterschritten das Mindestaktienkapital für eine Bank nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a des Gesetzes 3601/2007. (87) Die Bank of Greece war der Ansicht, dass Abwicklungsmaßnahmen äußerst wichtig waren, um das Vertrauen der Einleger in das griechische Bankensystem zu erhalten und damit die Finanzstabilität zu wahren. Schätzungen der Bank of Greece zufolge belief sich der Gesamtbetrag der Kundeneinlagen bei der Probank am 31. März 2013 auf ca. 3 123 Mio. EUR, von denen nur 1 998 Mio. EUR vom HDIGF garantiert wurden. Wäre die Probank also ohne Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen liquidiert worden, wären Einlagen in Höhe von rund 1 125 Mio. EUR nicht gedeckt gewesen. (88) Aufgrund dieser Erwägungen zur Finanzstabilität die schritt die Bank of Greece zur Versteigerung ausgewählter Aktiva und Passiva der Probank, einschließlich der Einlagen. Durch den Erwerb der Aktiva der Probank hätte jedoch weiterer Kapitalbedarf für den Erwerber entstehen können, weshalb keine Bank einem Erwerb der ausgewählten Aktiva und Passiva zugestimmt hätte. In ihrem endgültigen verbindlichen Angebot vom 25. Juli 2013 forderte die Bank daher, dass der durch den Erwerb der von der Probank übertragenen Aktiva entstehende Kapitalbedarf vom HFSF gedeckt werden sollte. Die erbetene Zusage zur Deckung dieses Kapitalbedarfs wurde vom HFSF bei der Prüfung der eingegangenen Angebote berücksichtigt. Der Betrag des Kapitalbedarfs wurde auf [180 bis 280] Mio. EUR geschätzt (55). (89) Am 24. Juli 2013 legte eine weitere große griechische Bank einen Angebotsentwurf vor, und am 25. Juli 2013 reichte die Bank ihr verbindliches Angebot ein. Die Angebote beider Banken basierten auf der Annahme, dass der HFSF sowohl die Finanzierungslücke als auch den durch die übertragenen Aktiva entstandenen Kapitalbedarf decken würde. Die Bank of Greece beschloss, die Aktiva und Passiva der Probank auf die Bank zu übertragen, deren Angebot für das bessere befunden wurde. (90) Kundendarlehen (ausgenommen Darlehen, die sich dauerhaft im Zahlungsverzug befinden) und die meisten flüssigen Geldmittel sowie immaterielle Vermögenswerte und Goodwill, Eigentumsrechte, Verträge über Leasing oder Erwerb von Sachanlagen, Interbanken-Verbindlichkeiten und Kundeneinlagen wurden auf die Bank übertragen. (91) Gemäß der ersten Bewertung der Bank of Greece zur Zeit der Abwicklung (56) wurde der Wert der von der Probank auf die Bank übertragenen Passiva auf 3 198,9 Mio. EUR geschätzt, während für den Wert der übertragenen Aktiva 2 961,4 Mio. EUR veranschlagt wurden; die entsprechende Differenz ist die Finanzierungslücke in Höhe von 237,6 Mio. EUR. Die Finanzierungslücke wurde gemäß Artikel 63D Absatz 13 des Gesetzes 3601/2007 vom HFSF geschlossen, der am 9. August 2013 zwei Drittel der geschätzten Finanzierungslücke, d. h. 158,4 Mio. EUR, in bar auszahlte. Die Finanzierungslücke, die am 30. Dezember 2013 von der Bank of Greece endgültig berechnet wurde, belief sich auf 562,7 EUR (57). Am 31. Dezember 2013 zahlte der HFSF der Bank den Restbetrag in Höhe von 404,4 Mio. EUR in bar (58). 2.3.   UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN 2.3.1.   Der Bank im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken gewährte Unterstützungsmaßnahmen (Maßnahmen L1 und A) (92) Im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme, der Garantiemaßnahme und der Staatsanleihenmaßnahme des Hilfspakets für griechische Banken erhielt die Bank mehrere Arten der Unterstützung. 2.3.1.1.   Staatliche Liquiditätshilfe im Rahmen der Garantiemaßnahme und der Staatsanleihenmaßnahmen (Maßnahme L1) (93) Die Bank profitierte und profitiert weiterhin von Unterstützung im Rahmen der Garantiemaßnahme und der Staatsanleihenmaßnahmen. Diese Art der Unterstützung wird im vorliegenden Beschluss als „Maßnahme L1“ bezeichnet. Am 30. November 2013 (59) beliefen sich die der Bank gewährten Garantien auf rund 14,8 Mrd. EUR. Zu diesem Zeitpunkt gab es bei der Bank ausstehende Kredite in Form von Staatsanleihen in Höhe von 847 Mio. EUR. Am 15. April 2011 hatte die Bank Kredite in Form von Staatsanleihen in Höhe von 787 Mio. EUR und staatliche Garantien über 12,9 Mrd. EUR erhalten. (94) In dem von Griechenland der Kommission am 25. Juni 2014 übermittelten Umstrukturierungsplan für die Bank signalisierte Griechenland seine Absicht, der Bank während der Dauer der Umstrukturierung im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken weiterhin Garantien zu leisten und Kredite in Form von Staatsanleihen zu gewähren. 2.3.1.2.   Staatliche Rekapitalisierung im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme (Maßnahme A) (95) Im Mai 2009 und Dezember 2011 wurde der Bank von Griechenland im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme Kapital in Höhe von 350 Mio. EUR und 1 000 Mio. EUR, d. h. insgesamt 1 350 Mio. EUR, zugeführt (Maßnahme A), was rund 2 % der risikogewichteten Aktiva (im Folgenden „RWA“), die die Bank damals hatte, entsprach. (96) Die Rekapitalisierung bestand in von Griechenland gezeichneten Vorzugsaktien mit einer Kuponzahlung von 10 % und einer Laufzeit von fünf Jahren. 2010 wurde die Laufzeit der Vorzugsaktien verlängert, und die daraus entstehende Vergütung wurde erhöht. Wenn die Vorzugsaktien nicht zurückgegeben werden und in der Hauptversammlung der Aktionäre keine Entscheidung über ihre Rückgabe getroffen wird, erhöht das griechische Finanzministerium ab dem Ende des ursprünglichen Fünfjahreszeitraums die Kuponzahlungen um 2 % pro Jahr auf kumulativer Basis (d. h. eine Kuponzahlung von 12 % für das sechste Jahr, von 14 % für das siebte Jahr usw.). 2.3.2.   Staatlich garantierte ELA (Maßnahme L2) (97) Die Notfall-Liquiditätshilfe (ELA) ist eine außergewöhnliche Maßnahme, durch die ein solventes Finanzinstitut, das vorübergehende Liquiditätsprobleme hat, eine Finanzierung durch das Eurosystem erhalten kann, ohne dass dieser Vorgang Bestandteil der einheitlichen Währungspolitik ist. Der vom Finanzinstitut für die ELA gezahlte Zinssatz ist […] Basispunkte höher als der für die reguläre Refinanzierung über die EZB zu entrichtende Zinssatz. (98) Da die Bank of Greece für das ELA-Programm verantwortlich ist, bedeutet das, dass sämtliche Kosten und Risiken in Verbindung mit der ELA von der Bank of Greece getragen werden (60). Griechenland gewährte der Bank of Greece eine staatliche Garantie über den von der Bank of Greece für die ELA bereitgestellten Gesamtbetrag. Die Annahme von Artikel 50 Absatz 7 des Gesetzes 3943/2011, mit dem Artikel 65 Absatz 1 des Gesetzes 2362/1995 geändert wurde, ermöglichte dem Finanzminister, der Bank of Greece staatliche Garantien zu gewähren, um die Forderungen der Bank of Greece gegenüber den Kreditinstituten zu sichern. Die Banken, die von der ELA profitieren, müssen dem Staat eine Garantiegebühr in Höhe von […] Basispunkten zahlen. (99) Zum 31. Januar 2012 hatte die Bank eine staatlich garantierte ELA in Höhe von 8,6 Mrd. EUR erhalten (61), und zum 31. Dezember 2012 hatte die Bank von einer staatlich garantierten ELA in Höhe von 30,9 Mrd. EUR profitiert (62). 2.3.3.   Der Bank durch den HFSF gewährte Unterstützungsmaßnahmen (Maßnahmen B1, B2 und B3) (100) Seit 2012 profitierte die Bank von mehreren Kapitalhilfemaßnahmen durch den HFSF. Tabelle 7 enthält eine Übersicht über diese Unterstützungsmaßnahmen. Tabelle 7 Der Bank durch den HFSF gewährte Unterstützungsmaßnahmen   1. Zwischenfinanzierung — Mai 2012 (in Mio. EUR) 2. Zwischenfinanzierung — Dez. 2012 (in Mio. EUR) Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 — Mai 2013 (in Mio. EUR) Maßnahme B1 B2 B3 Betrag (in Mio. EUR) 7 430 2 326 8 677 2.3.3.1.   Erste Zwischenfinanzierung (Maßnahme B1) (101) Die Erwägungsgründe 14 bis 33 des Einleitungsbeschlusses zur NBG enthalten eine ausführliche Beschreibung der ersten Zwischenfinanzierung vom Mai (63) 2012 (Maßnahme B1). Der Hintergrund und die wesentlichen Merkmale dieser Maßnahme werden in diesem Abschnitt dargelegt. (102) Am 20. April 2012 gab der HFSF in einem Schreiben an die Bank die Zusage, sich mit bis zu 6,9 Mrd. EUR an der geplanten Aufstockung des Aktienkapitals der Bank zu beteiligen. (103) Im Rahmen von Maßnahme B1 übertrug der HFSF der Bank am 28. Mai 2012 EFSF-Anleihen in Höhe von 7,4 Mrd. EUR im Einklang mit den im Gesetz 3864/2010 zur Gründung des HFSF (im Folgenden „HFSF-Gesetz“) enthaltenen Bestimmungen für Zwischenfinanzierungen. Die Kommission hat in Erwägungsgrund 48 des Einleitungsbeschlusses zur Eurobank bereits Folgendes festgestellt: „Mit der Zwischenfinanzierung vom 28. Mai 2012 wird die in der Zusage eingegangene Verpflichtung umgesetzt, so dass die Zwischenfinanzierung eine Fortsetzung ein und derselben Beihilfe darstellt“. Die beiden in der Verpflichtungserklärung und in der ersten Zwischenfinanzierung genannten Beträge wurden von der Bank of Greece entsprechend berechnet, um sicherz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.