Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/1092 der Kommission vom 23. Juli 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34824 (2012/C), SA.36007 (2013/NN) SA.36658 (2014/NN), SA.37156 (2014/NN), SA.34534 (2012/NN) Griechenlands zugunsten der National Bank of Greece-Gruppe in Bezug auf die Rekapitalisierung und Umstrukturierung der National Bank of Greece S.A.;Abwicklung der First Business Bank S.A. durch Übertragung auf die National Bank of Greece S.A.;Abwicklung der Probank S.A. durch Übertragung auf die National Bank of Greece S.A.;Abwicklung der Cooperative Bank of Lesvos-Limnos, Cooperative Bank of Achaia und Cooperative Bank of Lamia (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5201) (Text von Bedeutung für den EWR)

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10.7.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 183/29 BESCHLUSS (EU) 2015/1092 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34824 (2012/C), SA.36007 (2013/NN) SA.36658 (2014/NN), SA.37156 (2014/NN), SA.34534 (2012/NN) Griechenlands zugunsten der National Bank of Greece-Gruppe in Bezug auf die — Rekapitalisierung und Umstrukturierung der National Bank of Greece S.A.; — Abwicklung der First Business Bank S.A. durch Übertragung auf die National Bank of Greece S.A.; — Abwicklung der Probank S.A. durch Übertragung auf die National Bank of Greece S.A.; — Abwicklung der Cooperative Bank of Lesvos-Limnos, Cooperative Bank of Achaia und Cooperative Bank of Lamia (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5201) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Mitgliedstaaten und anderer Beteiligter zur Stellungnahme nach den genannten Bestimmungen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN 1.1.   VERFAHREN IN BEZUG AUF DIE NATIONAL BANK OF GREECE-GRUPPE (1) (IM FOLGENDEN „BANK“) (1) Mit Entscheidung vom 19. November 2008 genehmigte die Kommission eine Regelung mit dem Titel „Support Measures for the Credit Institutions in Greece“ (Maßnahmen zur Unterstützung von Kreditinstituten in Griechenland, im Folgenden „Hilfspaket für griechische Banken“), mit dem die Stabilität des griechischen Finanzsystems gesichert werden sollte. Dieses Hilfspaket ermöglicht die Gewährung von Beihilfen im Rahmen der drei darin enthaltenen Maßnahmen: einer Rekapitalisierungsmaßnahme, einer Garantiemaßnahme und einer Staatsanleihenmaßnahme (2). (2) In Erwägungsgrund 14 der Entscheidung der Kommission vom 19. November 2008 wurde festgehalten, dass bei der Kommission ein Umstrukturierungsplan bezüglich der Begünstigten der Rekapitalisierungsmaßnahme angemeldet werden sollte. (3) Im Mai 2009 wurde die Bank im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme des Hilfspakets für griechische Banken rekapitalisiert. (4) Am 2. August 2010 übermittelten die griechischen Behörden der Kommission einen auf die Bank bezogenen Umstrukturierungsplan. Die Kommission registrierte diesen Plan, seine nachfolgenden Aktualisierungen sowie weitere von den griechischen Behörden übermittelte Informationen zunächst als Beihilfesache SA.30342 (PN 26/2010) und dann als Beihilfesache SA.32788 (2011/PN). (5) Im Dezember 2011 wurde die Bank durch Griechenland im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme erneut rekapitalisiert. Am 22. Dezember 2011 genehmigte die Kommission die zweite Rekapitalisierung der Bank (3). (6) Die Bank profitierte wiederholt von staatlichen Garantien auf Schuldtitel und Staatsanleihen im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken (4). Außerdem profitierte sie von einer staatlich garantierten Notfall-Liquiditätshilfe (im Folgenden „staatlich garantierte ELA“). (7) Am 18. März 2012 schritt die Bank of Greece zum Entzug der Lizenzen von drei Genossenschaftsbanken (im Folgenden „drei Genossenschaftsbanken“), und zwar der Cooperative Bank of Lesvos-Limnos (im Folgenden „Lesvos-Limnos Bank“), der Cooperative Bank of Achaia (im Folgenden „Achaia Bank“) und der Cooperative Bank of Lamia (im Folgenden „Lamia Bank“), und leitete für sie das Liquidationsverfahren ein. (8) Die Kommission registrierte die von Griechenland informell erhaltenen Informationen über die Abwicklung der Genossenschaftsbanken als Beihilfesache SA.34534 (2012/NN). (9) Am 23. März 2012 schritt die Bank of Greece zur Übertragung ausgewählter Verbindlichkeiten der drei Genossenschaftsbanken auf die Bank und bestimmte den Betrag der Finanzierungslücken (5), die vom Hellenic Financial Stability Fund (im Folgenden „HFSF“) nach dem Gesetz 4051/2012 (6) geschlossen werden würden. Da keine Übertragung von Vermögenswerten der drei Genossenschaftsbanken erfolgte, entsprachen die Finanzierungslücken dem Wert der übertragenen Verbindlichkeiten. (10) Am 20. April 2012 übermittelte der HFSF der Bank die Zusage, sich an der geplanten Aufstockung ihres Aktienkapitals zu beteiligen. Am 28. Mai 2012 gewährte der HFSF der Bank eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 7 430 Mio. EUR (im Folgenden „erste Zwischenfinanzierung“). (11) Im Mai 2012 meldeten die griechischen Behörden die der Bank vom HFSF gegebene Zusage bei der Kommission an. Da die Maßnahme bereits durchgeführt worden war, wurde sie bei der Kommission als nicht angemeldete Beihilfe (Beihilfesache SA.34824 (2012/NN)) registriert. (12) Am 27. Juli 2012 leitete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf die erste Zwischenfinanzierung ein (im Folgenden „Einleitungsbeschluss zur NBG“) (7). (13) Im Dezember 2012 gewährte der HFSF der Bank eine zweite Zwischenfinanzierung in Höhe von 1 341 Mio. EUR (im Folgenden „zweite Zwischenfinanzierung“) (8). Griechenland meldete diese Maßnahmen am 27. Dezember 2012 bei der Kommission an. Die Kommission registrierte diese Maßnahmen als Beihilfesache SA.36007 (2013/NN). (14) Im Juni 2013 gab die Bank den erfolgreichen Abschluss ihrer Bezugsrechteausgabe im Umfang von 1 079 Mio. EUR bekannt (9), während der HFSF die erste und zweite Zwischenfinanzierung teilweise in Eigenkapital umwandelte (im Folgenden „Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013“, die sowohl die Bezugsrechteausgabe im Umfang von 1 079 Mio. EUR als auch die Umwandlung der ersten und zweiten Zwischenfinanzierung umfasst). Der Gesamtbetrag der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 belief sich auf 9 756 Mio. EUR, von denen 8 677 Mio. EUR vom HFSF zugeführt wurden (im Folgenden „Beteiligung des HFSF an der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013“). (15) Am 19. Dezember 2013 übermittelten die griechischen Behörden der Kommission Informationen hinsichtlich der Bedingungen der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013. (16) Am 25. Juni 2014 übermittelte Griechenland der Kommission einen endgültigen Plan für die Umstrukturierung der Bank (im Folgenden „Umstrukturierungsplan“). Am selben Datum übermittelte Griechenland Informationen zur staatlich garantierten ELA. Griechenland gab an, dass es beabsichtige, der Bank weiterhin diese Liquiditätshilfen sowie staatliche Garantien auf Schuldtitel und Staatsanleihen im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken zu gewähren. Die Kommission registrierte die Anmeldung unter der Nummer SA.34824 (2012/C). (17) Zwischen der Kommission und den Vertretern der griechischen Behörden und der Bank gab es zahlreiche Treffen und Telekonferenzen sowie einen regen E-Mail-Verkehr. (18) Griechenland akzeptiert, dass der vorliegende Beschluss ausnahmsweise nur in englischer Sprache angenommen wird. 1.2.   VERFAHREN IN BEZUG AUF DIE ERWORBENEN UNTERNEHMEN 1.2.1.   Verfahren in Bezug auf die First Business Bank S.A. (19) Im Juli 2009 wurde die First Business Bank S.A. (im Folgenden „FB Bank“) durch Griechenland im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme des Hilfspakets für griechische Banken (10) in einer Höhe von 50 Mio. EUR rekapitalisiert. (20) Im Frühjahr 2013 beschloss die Bank of Greece die Abwicklung der FB Bank durch ein Kauf- und Übernahmeverfahren (11). (21) Am 1. Mai 2013 forderte die Bank of Greece die vier größten Banken in Griechenland auf, unverbindliche Angebote für ein Portfolio von Aktiva und Passiva der FB Bank abzugeben. In ihrem Schreiben an die Bieter erklärte die Bank of Greece, dass der HFSF zusätzlich zu der Finanzierungslücke den Kapitalbedarf des Erwerbers im Zusammenhang mit den von der FB Bank übertragenen Aktiva decken würde. (22) Am 8. Mai 2013 reichten die Bank und eine weitere Bank ihre vorläufigen Angebote ein. (23) Am 10. Mai 2013 überarbeitete die Bank ihr Angebot. (24) Am selben Tag schritt die Bank of Greece zur Abwicklung der FB Bank und zur Übertragung ausgewählter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Bank. (25) Am 11. Mai 2013 übermittelten die griechischen Behörden der Kommission Informationen hinsichtlich der Abwicklung der FB Bank. Die Kommission registrierte diese und spätere von den griechischen Behörden übermittelte Informationen als Beihilfesache SA.36658 (2014/NN). (26) Am 28. Juni 2013 zahlte der HFSF zwei Drittel der ursprünglich geschätzten Finanzierungslücke aus. (27) Am 29. Juli 2013 meldeten die griechischen Behörden die Schließung der zum Zeitpunkt der Abwicklung anhand der Daten vom 31. März 2013 geschätzten Finanzierungslücke in Höhe von insgesamt ca. 524 Mio. EUR bei der Kommission an. (28) Am 7. November 2013 nahm die Bank of Greece die endgültige Berechnung der gesamten Finanzierungslücke vor, die sich auf 457 Mio. EUR belief (12). (29) Am 13. November 2013 zahlte der HFSF den Restbetrag der Finanzierungslücke an die Bank. (30) Am 25. Juni 2014 teilten die griechischen Behörden der Kommission mit, dass die Bank nicht beabsichtige, den HFSF darum zu ersuchen, der Bank den Betrag des durch den Erwerb der Aktiva der FB Bank entstehenden Kapitalbedarfs zuzuführen. 1.2.2.   Verfahren in Bezug auf die Probank S.A. (31) Am 10. Mai 2013 ernannte die Bank of Greece einen Beauftragten bei der Probank S.A. (im Folgenden „Probank“). (32) Im Juli 2013 beschloss die Bank of Greece die Abwicklung der Probank durch ein Kauf- und Übernahmeverfahren. (33) Am 22. Juli 2013 forderte die Bank of Greece die vier größten Banken in Griechenland auf, Angebote für ein Portfolio von Aktiva und Passiva der Probank abzugeben. In ihrem Schreiben an die potenziellen Bieter erklärte die Bank of Greece, dass der HFSF zusätzlich zu der Finanzierungslücke den Kapitalbedarf des Erwerbers im Zusammenhang mit den von der Probank übertragenen Aktiva decken würde. (34) Am 24. Juli 2013 legte eine Bank einen Angebotsentwurf vor, und am 25. Juli 2013 reichte die Bank ihr verbindliches Angebot ein. (35) Am 26. Juli 2013 schritt die Bank of Greece zur Abwicklung der Probank und zur Übertragung ausgewählter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Bank. (36) Am 29. Juli 2013 meldeten die griechischen Behörden die Schließung der von der Bank of Greece anhand der Daten vom 31. März 2013 geschätzten Finanzierungslücke in Höhe von insgesamt 238 Mio. EUR bei der Kommission an. Die Kommission registrierte diese Anmeldung und spätere von den griechischen Behörden übermittelte Informationen als Beihilfesache SA.37156 (2014/NN). (37) Am 9. August 2013 zahlte der HFSF zwei Drittel der ursprünglich geschätzten Finanzierungslücke aus. (38) Am 30. Dezember 2013 nahm die Bank of Greece die endgültige Berechnung der gesamten Finanzierungslücke vor, die sich auf 563 Mio. EUR belief. (39) Am 31. Dezember 2013 zahlte der HFSF den Restbetrag der Finanzierungslücke an die Bank. (40) Am selben Tag übermittelte die Bank of Greece der Kommission weitere Informationen über die endgültige Feststellung der Finanzierungslücke. (41) Am 25. Juni 2014 teilten die griechischen Behörden der Kommission mit, dass die Bank nicht beabsichtige, den HFSF darum zu ersuchen, der Bank den Betrag des durch den Erwerb der Aktiva der Probank entstehenden Kapitalbedarfs zuzuführen. 2.   BESCHREIBUNG 2.1.   DIE BANK UND IHRE SCHWIERIGKEITEN 2.1.1.   Allgemeiner Hintergrund zum griechischen Bankensektor (42) Das reale Bruttoinlandsprodukt (im Folgenden „BIP“) Griechenlands sank zwischen 2008 und 2012 um 20 % (siehe Tabelle 1). Demzufolge erlebten die griechischen Banken einen raschen Anstieg der Ausfallquote bei Krediten an griechische Haushalte und Unternehmen (13). Dieser Trend wirkte sich negativ auf die Entwicklung der Aktiva der griechischen Banken aus und führte zu großen Forderungsausfällen. Tabelle 1 Wachstum des realen BIP in Griechenland, 2008-2013 Griechenland 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Wachstum des realen BIP (in %) – 0,2 – 3,1 – 4,9 – 7,1 – 6,4 – 3,9 Quelle: Eurostat, online verfügbar unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&plugin=1&language=de&pcode=tec00115 (43) Darüber hinaus führte Griechenland im Februar 2012 einen Umtausch von Anleihen des Privatsektors durch, als „Private Sector Involvement“ (im Folgenden „PSI-Programm“) bezeichnet, an dem griechische Banken beteiligt waren. Im Rahmen des PSI-Programms bot die griechische Regierung privaten Anleiheinhabern im Tausch gegen die alten griechischen Staatsanleihen neue Anleihen (einschließlich neuer griechischer Staatsanleihen (Greek Government Bonds, im Folgenden „GGB“), an die Entwicklung des griechischen Bruttoinlandsprodukts gekoppelte Anleihen (GDP-linked Securities) und von der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (im Folgenden „EFSF“) herausgegebene PSI-Schuldverschreibungen) mit einem nominalen Abschlag von 53,5 % und längeren Laufzeiten an (14). Die griechischen Behörden gaben die Ergebnisse dieses Anleihenumtauschs am 9. März 2012 bekannt (15). Der Umtausch hatte beträchtliche Verluste der Anleiheinhaber zur Folge (die Bank of Greece schätzte die Verluste für die griechischen Banken auf durchschnittlich 78 % des Nennwerts der alten GGB) und führte zu einem Kapitalbedarf, der rückwirkend in den Jahresabschlüssen von 2011 der griechischen Banken verbucht wurde. Tabelle 2 PSI-Gesamtverluste der wichtigsten griechischen Banken (in Mio. EUR) Banken Nennwert der GGB (1) Nennwert der staatsbezogenen Anleihen (2) Gesamtnennwert (3) = (1) + (2) PSI-Verlust bei GGB (4) PSI-Verlust bei staatsbezogenen Anleihen (5) PSI-Bruttoverlust gesamt (6) = (4) + (5) PSI-Bruttoverlust gesamt/Core-Tier-1-Quote (16) (Dez. 2011) (%) PSI-Bruttoverlust gesamt/Gesamtaktiva (Dez. 2011) (%) NBG 13 748 1 001 14 749 10 985 751 11 735 161,0 11,0 Eurobank 7 001 335 7 336 5 517 264 5 781 164,5 7,5 Alpha 3 898 2 145 6 043 3 087 1 699 4 786 105,7 8,1 Piraeus 7 063 280 7 343 5 686 225 5 911 226,0 12,0 Probank 415 0 415 295 0 295 105,1 8,7 FB Bank 70 0 70 49 0 49 33,8 3,1 Quelle: Bank of Greece, Report on the Recapitalisation and the Restructuring of the Greek Banking Sector, Dezember 2012, S. 14. (44) Da den griechischen Banken infolge des PSI-Programms und der andauernden Rezession beträchtliche Kapitallücken entstanden, wurden mit der zwischen Griechenland, der Europäischen Union, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Zentralbank (EZB) am 11. März 2012 geschlossenen Vereinbarung über Wirtschafts- und Finanzpolitik (Memorandum of Economic and Financial Policies, im Folgenden „MEFP“) des zweiten Anpassungsprogramms für Griechenland Mittel für die Rekapitalisierung der betreffenden Banken zur Verfügung gestellt. Von Griechenland wurden der Bedarf für die Rekapitalisierung der Banken und die Abwicklungskosten, die im Rahmen dieses Programms finanziert werden mussten, auf insgesamt 50 Mrd. EUR geschätzt (17). Dieser Betrag wurde anhand eines Stresstests ermittelt, den die Bank of Greece für den Zeitraum von Dezember 2011 bis Dezember 2014 (im Folgenden „Stresstest 2012“) auf der Grundlage der von BlackRock prognostizierten Kreditausfälle durchgeführt hatte (18). Die Mittel für die Rekapitalisierung der griechischen Banken wurden durch den HFSF zur Verfügung gestellt. Tabelle 3 enthält eine Übersicht über den auf der Grundlage des Stresstests 2012 ermittelten Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken. Tabelle 3 Stresstest 2012: Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken (in Mio. EUR) Banken Core-Tier-1-Bezugswert (Dez. 2011) (1) PSI-Bruttoverlust gesamt (Dez. 2011) (2) Rückstellungen für PSI (Juni 2011) (3) Kreditausfallprognosen brutto für Kreditrisiko (4) Rücklagen für Kreditausfälle (Dez. 2011) (5) Interne Kapitalbeschaffung (6) Ziel-Core-Tier-1 (Dez. 2014) (7) Kapitalbedarf (8) = (7) - (1) - (2) - (3) - (4) - (5) - (6) NBG 7 287 – 11 735 1 646 – 8 366 5 390 4 681 8 657 9 756 Eurobank 3 515 – 5 781 830 – 8 226 3 514 2 904 2 595 5 839 Alpha 4 526 – 4 786 673 – 8 493 3 115 2 428 2 033 4 571 Piraeus 2 615 – 5 911 1 005 – 6 281 2 565 1 080 2 408 7 335 Probank 281 – 295 59 – 462 168 147 180 282 FB Bank 145 – 49 0 – 285 167 -29 116 168 Quelle: Bank of Greece, Report on the Recapitalisation and the Restructuring of the Greek Banking Sector, Dezember 2012, S. 8. (45) Nach der MEFP konnten Banken, die finanziell tragfähige Pläne zur Kapitalbeschaffung vorlegten, staatliche Unterstützung beantragen und erhalten, um dem Privatsektor weiterhin Anreize für Kapitalzuführungen zu bieten und dadurch die Last für den Steuerzahler zu verringern (19). Nach Auffassung der Bank of Greece waren nur die vier größten Banken (Eurobank, National Bank of Greece, Piraeus Bank und Alpha Bank) wirtschaftlich rentabel (20). Diese Banken erhielten im Mai 2012 eine erste Rekapitalisierung durch den HFSF. (46) Zwischen Ende 2009 und Juni 2012 gingen die inländischen Einlagen der Banken in Griechenland aufgrund der Rezession und der Unsicherheit der politischen Lage um insgesamt 37 % zurück. Um die Einlagen zu halten, mussten die Banken höhere Zinsen zahlen. Die Kosten für die Einlagen stiegen und verringerten die Nettozinsspanne der Banken. Da die griechischen Banken keinen Zugang mehr zum Interbankenmarkt hatten, wurden sie vollständig von der Finanzierung durch das Eurosystem (21) abhängig, wobei diese Unterstützung zunehmend in Form einer von der Bank of Greece gewährten staatlich garantierten ELA erfolgte. (47) Am 3. Dezember 2012 startete Griechenland ein Programm für den Rückkauf der neuen griechischen Staatsanleihen (GGB), welche die Anleger im Rahmen des PSI-Programms erhalten hatten, zu Preisen zwischen 30,2 % und 40,1 % ihres Nennwerts (22). Für die an diesem Rückkaufprogramm beteiligten griechischen Banken kristallisierten sich weitere Verluste in ihrer Bilanz heraus, da der buchmäßige Verlust (die Differenz zwischen Marktwert und Nennwert) zum Zeitpunkt des PSI-Programms zum Großteil jetzt festgeschrieben und irreversibel wurde (23). (48) Im Dezember 2012 erhielten die vier größten griechischen Banken eine zweite Zwischenfinanzierung durch den HFSF. (49) Im Frühjahr 2013 wurden die Zwischenfinanzierungen für die vier Banken in dauerhafte Rekapitalisierungen in Form von Stammaktien umgewandelt, wobei der HFSF mehr als 80 % des Aktienkapitals einer jeden der vier Banken hält. Für die Banken, denen es gelang, einen zuvor festgelegten Betrag an privatem Kapital anzuwerben, erhielt der HFSF Aktien ohne Stimmrecht, und an private Anleger, die zusammen mit dem HFSF neues Kapital zuführten, wurden Optionsscheine auf die Aktien des HFSF ausgegeben. (50) Im Juli 2013 beauftragte die Bank of Greece einen Berater mit einer diagnostischen Studie zu den Kreditportfolios aller griechischen Banken. Der Berater erstellte Kreditausfallprognosen (Credit Loss Projections, im Folgenden „CLPs“) in Bezug auf das gesamte inländische Kreditvolumen der griechischen Banken sowie in Bezug auf Kredite, die das griechische Risiko in ausländische Niederlassungen und Tochtergesellschaften tragen, über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren sowie über die Kreditlaufzeit. Die Kreditausfallprognosen wurden für zwei makroökonomische Szenarios dargestellt, das Bezugsszenario und das Stress-Szenario. Die Kreditausfallprognosen für ausländische Kreditportfolios wurden von der Bank of Greece anhand einiger vom Berater gelieferten Daten geschätzt. (51) Auf der Grundlage der vom Berater ermittelten Kreditausfallprognosen führte die Bank of Greece im Herbst 2013 einen neuen Stresstest (im Folgenden „Stresstest 2013“) durch, um die Zuverlässigkeit der Kapitalausstattung der griechischen Banken für ein Bezugsszenario und ein Stress-Szenario zu bewerten. Die Bank of Greece führte eine Kapitalbedarfsermittlung mit fachlicher Unterstützung durch einen zweiten Berater durch. (52) Die Schlüsselelemente der Kapitalbedarfsermittlung im Rahmen des Stresstests 2013 waren i) die Kreditausfallprognosen (24) in Bezug auf die Kreditportfolios der Banken auf konsolidierter Basis für das griechische Risiko und das ausländische Risiko, abzüglich vorhandener Rücklagen für Kreditausfälle, und ii) die geschätzte operative Rentabilität der Banken für den Zeitraum von Juni 2013 bis Dezember 2016, auf der Grundlage einer konservativen Anpassung der Umstrukturierungspläne, die der Bank of Greece im vierten Quartal 2013 übermittelt wurden. Tabelle 4 enthält eine Übersicht über den ermittelten Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken auf konsolidierter Basis für das Bezugsszenario im Rahmen des Stresstests 2013. Tabelle 4 Stresstest 2013: Kapitalbedarf der griechischen Banken auf konsolidierter Basis für das Bezugsszenario (in Mio. EUR) Banken Core-Tier-1-Bezugswert (Juni 2013) (1) Rücklagen für Kreditausfälle (Juni 2013) (2) CLPs für griechisches Risiko (3) CLPs für ausländisches Risiko (25) (4) Interne Kapitalbeschaffung (5) Stresstest Core-Tier-1-Quote (Dezember 2016) (6) Kapitalbedarf (7) = (6) - (1) - (2) - (3) - (4) - (5) NBG (26) 4 821 8 134 – 8 745 – 3 100 1 451 4 743 2 183 Eurobank (27) 2 228 7 000 – 9 519 – 1 628 2 106 3 133 2 945 Alpha 7 380 10 416 – 14 720 – 2 936 4 047 4 450 262 Piraeus 8 294 12 362 – 16 132 – 2 342 2 658 5 265 425 Quelle: Bank of Greece, 2013 Stress Test of the Greek Banking Sector, März 2014, S. 42. (53) Am 6. März 2014 gab die Bank of Greece die Ergebnisse des Stresstests 2013 bekannt und forderte die Banken auf, ihre Pläne zur Kapitalbeschaffung bis Mitte April 2014 zu übermitteln, um den Kapitalbedarf für das Bezugsszenario zu decken. (54) Zwischen Ende März 2013 und Anfang Mai 2014 schritten die vier Banken zu Kapitalerhöhungen. 2.1.2.   Die Begünstigte (55) Die Bank erbringt Universalbankdienstleistungen vorwiegend in Griechenland, der Türkei und anderen Ländern in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (Zypern, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Albanien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM/FYROM)). Sie bietet Privathaushalten und Unternehmen eine umfassende Palette von Produkten und Dienstleistungen in der Bank- und Finanzsparte. Die Bank ist im Privat- und Unternehmenskundengeschäft, in der Vermögensverwaltung, im Versicherungsbereich, Treasury Management, Kapitalmarktgeschäft sowie in weiteren Geschäftsfeldern tätig. Sie hat ihren Sitz in Griechenland und ist an der Athener Börse gelistet. Am 30. September 2012 hatte die Bank insgesamt 37 831 Beschäftigte (28), davon rund ein Drittel in Griechenland, ein Drittel in der Türkei und das verbleibende Drittel in anderen Ländern, hauptsächlich in Südosteuropa. (56) Die Bank war am PSI-Programm beteiligt und tauschte griechische Staatsanleihen (GGB) und staatsbezogene Anleihen mit einem Nennwert von 14 749 Mio. EUR. Der auf PSI bezogene Gesamtaufwand belief sich auf rund 11 735 Mio. EUR vor Steuern und wurde vollständig im Geschäftsjahr 2011 verbucht (29). Während des Rückkaufprogramms im Dezember 2012 verkaufte die Bank die im Rahmen des PSI-Programms erhaltenen neuen GGB weit unter dem Nennwert. Durch diesen Verkauf wurden die Verluste in Bezug auf die neuen GGB festgeschrieben. (57) In Tabelle 5 sind die wichtigsten Zahlen der Bank im Dezember 2010, im Dezember 2011, im Dezember 2012 und im Dezember 2013 (konsolidierte Daten gemäß den Jahresabschlüssen) dargestellt. Tabelle 5 Wichtig

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.