Europäische Union

2002/753/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 2002 über Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2144)

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Quellenkennung: 32002D0753. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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dieses Umwandlungsgesetzes werden die ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost in drei Aktiengesellschaften, Deutsche Post AG ("DPAG"), Deutsche Telekom AG ("DTAG") und Deutsche Postbank AG ("Postbank AG") umgewandelt. (9) Postverfassungsgesetz vom 8. Juni 1989, BGBl. 1989, Teil I, S. 1026. (10) § 1 Absatz 2 Postverfassungsgesetz. (11) Nach § 65 Absatz 2 PostVerfG war der Rechtsnachfolger der Deutschen Bundespost verpflichtet, alle zuvor von der deutschen Bundespost erbrachten Dienste aufrechtzuerhalten. (12) Anlage 5 des Schreibens der Bundesregierung vom 16. September 1999. (13) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2000, Anlage 11 a. (14) § 4 Absatz 1 PostVerfG verpflichtet die Betreiber, die zur Erbringung von Monopoldiensten und so genannten Pflichtleistungen erforderliche Infrastruktur ('Infrastrukturdienste') vorzuhalten. (15) Geschäftsgeheimnis. (16) Anlage 5 des Schreibens der Bundesregierung vom 16. September 1999, S. 5 und 6, sowie Schreiben vom 31. Januar 2002, S. 4. (17) Anlage 5 des Schreibens der Bundesregierung vom 16. September 1999, S. 5. Die Angaben wurden in dem Schreiben vom 31. Januar 2002 (S. 4f.) bestätigt. (18) Ausführlichere Beschreibung der Beschwerden von UPS und BIEK siehe Kapitel I. (19) Der Schalterpaketdienst gehört ebenfalls zu den nicht reservierten Bereichen, doch ist für seine Erbringung ein flächendeckendes Netz von Postämtern nötig. Die DPAG betreibt derzeit in Deutschland ca. 14000 Postschalter. Ein solches Netz kann kein privatwirtschaftliches geführtes Unternehmen aufrecht erhalten, und folglich gibt es auch keinen privaten bundesweiten Schalterpaketdienst. (20) Die ihr vorbehaltenen Briefpostdienste erbringt die DPAG hingegen weitgehend über eigens hierfür vorgesehene Infrastruktureinrichtungen. (21) Der ursprünglichen Kostenrechnung vom 12. März 2002 lagen eine Reihe von Annahmen zugrunde, wie z. B. die Kombination von Abhol- und Auslieferungstouren im B-to-B-Segment oder die völlige Auslagerung sämtlicher stationärer Bearbeitungsschritte, ohne dass diese Maßnahmen jemals in die Praxis umgesetzt worden sind. Die Kommission forderte die Bundesregierung daher auf, Kostendaten für die Paketlogistik, wie sie in der Praxis organisiert und tatsächlich durchführbar ist, zu übermitteln. (22) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 2, siehe auch deren Schreiben vom 12. März 2002, S. 12. (23) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 1. (24) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anhang 1, S. 54. Aufgrund von Feiertagen wird nicht in allen 52 Wochen des Jahres an fünf Tagen abgeholt. Nach Expertenansicht ergibt sich hierbei ein Mittelwert von 250 Abholtagen pro Jahr. (25) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anhang 1, S. 12: Die Abholung der B-to-B-Sendungen von den Kunden und der Retouren findet auf gemeinsamen Touren statt. (26) Die Kostenrechnung für eine B-to-B-Abholtour beruht auf folgenden Prämissen: Eine B-to-B-Abholtour umfasst den Einsatz zweier Container, was einem Lkw plus Anhänger entspricht (Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 1). (27) Kosten einer reinen B-to-B-Abholtour entsprechend den Angaben der Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 25. April 2002, S. 2. (28) Die Bundesregierung gab in ihrem Schreiben vom 25. April 2002, S. 1, an, dass alle zuvor als kombiniert angegebenen B-to-B-Abhol- und Auslieferungstouren in Wirklichkeit reine Abholtouren einerseits und reine Zustelltouren andererseits sind. Sie berichtigt damit ihre früheren Ausführungen vom 12. März 2002, wonach ein Teil der B-to-B-Abholtouren mit der Firmenzustellung kombiniert sind. Die vormals kombinierten B-to-B-Abhol und Firmenzustellungstouren werden demnach getrennt ausgewiesen und den reinen B-to-B-Abholtouren zugeschlagen, d. h. für 1994: [...] reine B-to-B-Abholtouren + [...] vormalige kombinierte Abhol- und Zustelltouren = [...] reine Abholtouren. Allerdings decken die reinen Abholtouren, vormals als kombinierte Touren ausgewiesen, nur [...] km ab und kosten deshalb die Hälfte der sonstigen reinen B-to-B-Abholtouren. (29) Die vormals als kombinierte B-to-B-Abhol- und Zustelltouren dargestellten Touren umfassen nach Trennung nach Angaben der DPAG nur noch [...] km und kosten damit die Hälfte einer B-to-B-Abholtour, DPAG, 24. Mai 2002. (30) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 2. Damit werden frühere Ausführungen berichtigt, wonach eine durchschnittliche B-to-C-Abholtour ungefähr [...] km umfasst (Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 18). (31) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, S. 18 und 44. (32) Drei große Versandhandelsunternehmen sind von Anfang an dazu übergegangen, ihre Pakete und Kataloge nach Zustellbezirk vorzusortieren. Diese Pakete, die nach Schätzungen der Bundesregierung (Schreiben vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 23) ca. [...] % des gesamten Paket- und Katalogsendungsaufkommens im Versandhandelssegment ausmachen, werden abgeholt und direkt zum Zielfrachtzentrum transportiert (sogenannter "Direktabzug", der Teil des weiter unten beschriebenen Fernverkehrs ist). (33) Kosten pro B-to-C-Abholtour entsprechend den Angaben der Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 25. April 2002, S. 2. Diese Angaben berichtigen die früheren Angaben vom 12. März 2002. Nach diesen Angaben beträgt die Vergütung eines Nachunternehmers für Transportleistungen für das Jahr 1994 [...] DEM pro Kilometer. Bei durchschnittlich [...] gefahrenen Kilometern betrügen die Kosten einer B-to-C-Abholtour lediglich [...] DEM. Da die völlige Fremdvergabe aller Abholtouren an Nachunternehmer, vor allem bei einer Paketmenge von mehreren Hundert Millionen Stück pro Jahr, nie den Versuch einer praktischen Umsetzung erfahren hat, sind Tourkosten, die auf dieser Grundlage als Hypothese der Kostensituation bei vollständiger Fremdvergabe berechnet wurden, nicht hinreichend aussagekräftig. (34) Entgegen den ursprünglichen Angaben vom 12. März 2002 wird bei [...] Versandhändlern anstatt [...] Versandhändlern abgeholt. Die Anzahl der in der Studie vom 12. März ausgewiesenen B-to-C-Abholtouren für den Versandhandel muss daher mit dem Faktor [...] multipliziert werden. (35) Weniger als [...] % der Versandhandelspakete müssen wegen ihres sperrigen Formats per Hand sortiert werden. (36) Hoechstens [...] % der B-to-B-Pakete müssen wegen ihrer sperrigen Ausmaße manuell sortiert werden. Dieser per Hand zu bearbeitende Sperrgutanteil liegt deutlich unter dem von privatwirtschaftlichen Wettbewerbern beförderten Anteil von B-to-B-Sperrgutsendungen. Dieser niedrigere Anteil ist nach Angaben der Bundesregierung darauf zurückzuführen, dass die DPAG B-to-B-Paketdienste bis zu einem Hoechstgewicht von 31,5 kg anbietet (Schreiben der Bundesregierung vom 16. September 1999, S. 7). Private Unternehmen bieten hingegen die Beförderung von B-to-B-Paketen bis zu einem Hoechstgewicht von 75 kg an. Dabei wird teilweise mit Frachtlogistikunternehmen zusammengearbeitet. Größtenteils sind es jedoch gerade die Pakete, die die von der DPAG angegebene Gewichtsobergrenze (31,5 kg) überschreiten, die eine manuelle Bearbeitung erfordern, da sie nicht maschinentauglich sind. (37) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 13. (38) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 10. (39) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 20. Die Kapital-, Betriebs- und Materialkosten eines Paketfrachtzentrums für Haus-zu-Haus-Dienste wurden auf der Grundlage von maximal [...] Millionen Sendungen pro Jahr, für die in [...] % der Sendungen eine Laufzeit von E + 1 (24 Stunden) einzuhalten ist, berechnet. Die gegenwärtige Kapazität der DPAG-Frachtzentren beträgt dagegen rund [...] Millionen Sendungen pro Jahr. Von der Laufzeitvorgabe E + 1 sind Retouren und Kataloge ausgenommen, diese Produkte sind nicht zeitkritisch und werden deshalb außerhalb der üblichen Bearbeitungszeitfenster in den Paketzentren bearbeitet (siehe Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 8 und S. 10). (40) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 45. (41) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 45. (42) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 10. (43) Nach Berechnungen von Ctcon, Segmentserfolgsrechnung nach Vollkosten, Stand 15.1.2000 (von der Bundesregierung am 31. Januar 2002 vorgelegt), entwickelte sich das Gesamtsendungsaufkommen im Bereich der Haus-zu-Haus-Paketdienste zwischen 1994 und 1999 wie folgt: 1994: [...] Millionen Sendungen, 1995: [...] Millionen Sendungen, 1996: [...] Millionen Sendungen, 1997: [...] Millionen Sendungen, 1998: [...] Millionen Sendungen, 1999: [...] Millionen Sendungen. In diesen Zahlen inbegriffen sind die sogenannten Retouren-Sendungen für den Versandhandel, die den Haus-zu-Haus-Paketdiensten für den Versandhandel zugerechnet werden, weil sie fester Bestandteil des Angebots der DPAG an die Versandhandelsunternehmen sind. Ihre Miteinrechnung im Stadium der stationären Bearbeitung ist insofern gerechtfertigt, als die diesbezüglichen Arbeitsabläufe für Versandhandelspakete und Retourensendungen identisch sind. (44) Die Zahl der zurechenbaren Zustellbasen basiert auf Informationen der Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 17. (45) [...] DEM pro Zustellbasis × [...] (Gesamtzahl der Zustellbasen) = [...] DEM für [...] Zustellbasen (siehe Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 49). (46) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, S. 45, 47 und 49. (47) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 3. (48) [...] Std. p. a. × 33 Frachtzentren = [...] Std. (siehe Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 45). (49) [...] Std. täglich für 33 Frachtzentren × 250 Arbeitstage = [...] Std. (siehe Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 47). (50) Siehe Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 49. (51) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 3. Darin werden die in dem Schreiben vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 49, gemachten Angaben berichtigt, bei denen die Löhne zugrunde gelegt worden waren, die voraussichtlich an Nachunternehmer für die Übernahme der gesamten Bearbeitungstätigkeit gezahlt würden. Da diese Tätigkeiten jedoch nie ausgelagert wurden - es ist kein Unternehmen genannt worden, das tatsächlich eine der DPAG vergleichbare Sendungsmenge von [...] Millionen Paketen pro Jahr ausschließlich über Nachunternehmer sortiert und befördert hat - fehlt es an einem praktischen Beispiel für die Durchführbarkeit eines Nachunternehmensmodells in dieser Größenordnung. Deshalb übermittelten die deutschen Behörden am 25. April 2002 neue Zahlen, die auf den realen Arbeitskosten der DPAG basieren. (52) Alle 33 Frachtzentren sind nach dem gleichen Muster konzipiert und ausgestattet. Jedes Frachtzentrum erfuellt eine Doppelfunktion, indem es sowohl als Einlieferungs- als auch als Zielfrachtzentrum fungiert. (53) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 3. (54) Schreiben der Bundesregierung vom 16. September 1999, Anlage 95/1, S. 12, sowie Schreiben vom 25. April 2002, S. 3. (55) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 3. (56) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 14 und 23. (57) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 46. (58) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 46. (59) Kosten pro Fahrt laut Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 3f. Diese Angaben weichen von den Angaben in der Mitteilung vom 12. März, Anhang 1, S. 24 und 46 ab, wonach ein Nachunternehmer im Bereich des Fernverkehrs im Zeitraum 1994 bis 1998 mit [...] DEM pro Kilometer × [...] km = [...] DEM pro Tour zu entlohnen gewesen wäre. (60) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 23. (61) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 15. (62) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 4. (63) Kosten pro Fahrt laut Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 3f. (64) Von der Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 12. März 2002 (Anlage 1, S. 46) angegebene Anzahl von zurechenbaren Fahrten. (65) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 4. (66) Frühere Angaben, wonach die Beförderung im Regionalverkehr nur an fünf Wochentagen erfolgt, wurden von der Bundesregierung korrigiert (siehe Schreiben vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 48). (67) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 17. (68) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 48. (69) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 48. (70) Kosten pro Fahrt laut Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 4. (71) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 15, 36 und 48. (72) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 15. (73) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 15. (74) Eine reine Firmenzustellung umfasst nach Angaben der DPAG nur [...] km und kostet damit die Hälfte einer B-to-B-Abholtour, DPAG, 24. Mai 2002. (75) Wie eingangs erwähnt, gibt die Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 25. April 2002, S. 1, an, dass alle zuvor als kombinierte B-to-B-Abhol- und Auslieferungstouren ausgewiesene Touren in Wirklichkeit reine Abholtouren sind. Sie berichtigt damit ihre früheren Ausführungen vom 12. März 2002, wonach es B-to-B und Retouren-Abholtouren und auf der anderen Seite verbundene bzw. integrierte B-to-B-Abhol- und Zustelltouren gibt. Wie eingangs erläutert, müssen die als Kombination von B-to-B-Abhol- und Zustelltouren ausgewiesenen Touren damit allein den B-to-B-Abholtouren einerseits und der Firmenzustellung andererseits zugerechnet werden. (76) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 15. (77) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 15. (78) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 2. (79) Wie in dem Abschnitt "Fernverkehr" erläutert, werden die restlichen [...] % der Retourensendungen im Wege der Direktablieferung zugestellt, Mitteilung der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anhang 1, S. 15. (80) Kosten pro Fahrt laut Angaben der Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 25. April 2002, S. 2. (81) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 67. (82) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 67. (83) Schreiben der Bundesregierung vom 16. September 1999, Anlage 93/2, S. 5. (84) Schreiben der Bundesregierung vom 25. April 2002, S. 5. Darin wird die frühere Arbeitshypothese berichtigt, wonach die Regelzustellung nur an fünf Tagen pro Woche erfolgt und bei einer Stadttour [...] und bei einer Landtour [...] Pakete ausgeliefert werden können (siehe Schreiben vom 12. März 2002, S. 27f. und 49). In dem Schreiben vom 25. April 2002, S. 5, wird dagegen angegeben, Stadt- und Landtouren seien in der Praxis nicht hinreichend genau voneinander abzugrenzen. Tatsächlich werden im Durchschnitt etwa [...] Pakete pro Tour zugestellt. Die Annahme von [...] Paketen pro Tour deckt sich mit Annahmen des BIEK von etwa [...] Paketen pro Tour, BIEK, 23. Mai 2002, S. 2. (85) Schreiben der Bundesregierung vom 16. September 1999, Anlage 93/2, S. 5. (86) Die Menge der im Wege der Regelzustellung ausgelieferten Pakete ergibt sich nach Abzug von [...] % des B-to-B-Volumens, das im Wege der Firmenzustellung ausgeliefert wird. (87) Kosten pro Tour laut Angaben der Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 25. April 2002, S. 5. Diese Angaben unterscheiden sich von den Tourkosten eines effizienten Logistiknetzes für den Betrieb einer Haus-zu-Haus-Paketinfrastruktur, das am 12. März 2002, Anhang 1, S. 59, vorgelegt wurde. Nach diesem Modell waren 100 % der Touren der Regelzustellung an Nachunternehmer vergeben. Diese Nachunternehmer könnten zu Stundensätzen zwischen [...] DEM (1994) und [...] DEM (1999) vergütet werden. Auf der Grundlage einer Zustellmenge von [...] Paketen pro Tour, würde eine Regelzustellung [...] Stunden in Anspruch nehmen. Damit beliefen sich die Kosten einer Stadttour in der Regelzustellung auf zwischen [...] DEM (1994) und [...] DEM (1999). Allerdings haben die deutschen Behörden keine empirischen Erhebungen vorgelegt, wonach tatsächlich ein Volumen von [...] Paketen pro Tour im Rahmen der Vergabe aller Touren an Nachunternehmer ausgeliefert werden kann. Auch gibt es kein empirisches Beispiel einer Haus-zu-Haus-Infrastruktur, die jährlich mehrere Millionen Pakete (im Jahre 1999 beförderte die DPAG etwa [...] Millionen Haus-zu-Haus-Pakete, siehe Fußnote 41) im Wege der völligen Vergabe an Nachunternehmer bundesweit zuzustellen imstande war. Die späteren Angaben der Bundesregierung im Schreiben vom 25. April 2002 decken sich dagegen in größerem Ausmaß mit den Schlussfolgerungen einer von Dornier im Oktober 1990 für die DB-Postdienst durchgeführten Studie. In dieser Studie wird für die Jahre 1989-1990 von Kosten für eine Regelzustellung in Höhe von [...] DEM + [...] DEM für jeden zwischen der Zustellbasis und dem jeweiligen Zustellbezirk zurückgelegten Kilometer ausgegangen (Dornier, S. 16). Laut der Dornier-Studie beträgt die Fahrzeit zwischen den Zustellbasen und den Zustellungsbezirken höchstens [...] Std. pro Fahrt bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von [...] km pro Stunde (Dornier, S. 20). Die Durchschnittskosten pro Fahrt betragen somit [...] Std. × [...] km pro Stunde = [...] km pro Fahrt; [...] km pro Fahrt/Tag × [...] DEM pro gefahrenen Kilometer = [...] DEM pro Fahrt. Die Durchschnittskosten einer Auslieferungstour beliefen sich 1990 somit auf [...] DEM + [...] DEM = [...] DEM. (88) Nach Angaben der Bundesregierung konnten die Kosten einer Zustelltour im Bereich der Regelzustellung, entgegen dem Trend bei anderen Bearbeitungsschritten, im Zeitverlauf gesenkt werden. Die deutschen Behörden führen diese Kostensenkung auf folgende Faktoren zurück: 1) Senkung des Entlohnungsniveaus für Zusteller; 2) Senkung der Zahl der erforderlichen Zusteller und Zustellfahrzeuge durch Anwendung eines IT-gestützten Tourenoptimierungsprogramms mit dadurch bedingter Einsparung von Zustellern und Zustellfahrzeugen; 3) Einsatz kostengünstigerer Zustellfahrzeuge. (89) Schreiben der Bundesregierung vom 12. März 2002, Anlage 1, S. 27. (90) Schreiben der Bundesregierung vom 31. Januar 2002, Anlage 5, Segmentserfolgsrechnung 1990-2000. Bei der Berechnung des Paketaufkommens im Versandhandelssegment wurden die Retourenzustellungen ausgeklammert, die, wie schon erwähnt, außerhalb der Regelzustellung ausgeliefert werden. (91) Postdienst-Pflichtleistungsverordnung ("PPflV") vom 12. Januar 1994, BGBl. 1994, Teil II, S. 86. (92) Schreiben der Bundesregierung vom 16. September 1999, S. 10. (93) ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14. (94) Schreiben der Bundesregierung vom 16. September 1999, S. 13. (95) Mit "Altlasten" bezeichnet die Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 16. September 1999 (S. 18) die besonderen Kosten der DPAG im Vergleich zu den unter normalen Marktbedingungen üblichen Kosten privater Unternehmen. Nach Angaben der Bundesregierung führt gerade diese Sonderbelastung zu dem im Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ausgewiesenen Defizit im Frachtbereich. (96) Schreiben der Bundesregierung vom 1. Februar 2000, S. 20, sowie Schreiben vom 16. September 1999, S. 18. (97) Nach eigenen Angaben stellt die DPAG im Durchschnitt lediglich [...] Pakete pro Stopp des Zustellfahrzeugs zu, während Wettbewerber zwischen 1,8 und 1,9 Pakete pro Stopp zustellten, vgl. Ergebnisbelastungen 1995, S. 7, eingereicht von der Bundesregierung mit Schreiben vom 19. November 1997. (98) Schreiben der Bundesregierung vom 16. September 1999, S. 13. (99) Schreiben der Bundesregierung vom 21. Juni 2000, Anlage 1. (100) BIEK, Stellungnahme vom 22. November 1999, S. 2. (101) Nach Angaben des Gutachtens ist der Verlust durch die Struktur des Netzwerkes bedingt, weil jedes Unternehmen auf der Basis der bestehenden Logistikinfrastruktur der DPAG (33 Frachtzentren und 476 Zustellbasen) vergleichbare Verluste hinnehmen müsste. (102) BIEK, Stellungnahme vom 22. November 1999, S. 3. (103) Slg. 2001, S. I-9067, Randnrn. 20 und 22. (104) Gemeint sind hier die Nettomehrkosten für die Erfuellung einer gemeinwirtschaftlichen Aufgabe, vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Antonio Tizzano in der Rs. C-53/00 vom 8. Mai 2001, Randnr. 60. (105) Rs. C-53/00, Randnr. 27. (106) Korrekturversion, eingereicht mit Mitteilung vom 2. Juni 2002. (107) Korrekturversion, eingereicht mit Mitteilung vom 2. Juni 2002. (108) Laut den mit Schreiben vom 2. Juni 2000 seitens Deutschlands eingereichten Daten (Korrekturversion vom 12.1.2000) wies der reservierte Bereich im Zeitraum 1990 bis 1998 Gewinne von insgesamt [...] DEM Mio. auf. Daneben wurden im relevanten Zeitraum im Wettbewerb Erlöse von [...] DEM Mio. erzielt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass zumindest ein Teilbetrag in Höhe von [...] DEM Mio. des vorgenannten Gesamtdefizits in Höhe von [...] DEM Mio. Millionen nicht aus den Gewinnen des Monopols und den Einnahmen aus Wettbewerbsdiensten ausgeglichen werden konnte. (109) Mitteilung der Bundesregierung vom 16. September 1999, S. 18. (110) Dargestellt unter II.G. (111) Mitteilung der Bundesregierung vom 16. September 1999, S. 18. (112) § 2 Absatz 1 definiert Kleingüter als Gegenstände bis zu einem Gewicht von 20 kg und bis zu den Hoechstmaßen von 120 cm in der Länge, 60 cm in der Breite und 60 cm in der Höhe. (113) Nach Angaben der Bundesregierung lassen sich diese Leistungsentgelte aus den Gebührenheften der DPAG entnehmen. Der erschwingliche Preis des Schalterpakets bis 5 kg (unterste Gewichtsstufe) betrug hiernach: 1994-95: 7,60 DEM; Ab 1996 wurde die unterste Gewichtsstufe auf 2 kg begrenzt. Der erschwingliche Preis für das Schalterpaket in dieser Gewichtsstufe betrug 1996-98 9,00 DEM. (114) Rs. C-53/00, Randnr. 27. (115) Im Gegenteil verschafft eine durch staatliche Mittel vorgenommene zumindest teilweise Erstattung von Kosten, die zur Vorhaltung einer Haus-zu-Haus-Infrastruktur betrieblich unabdingbar sind, der DPAG einen Vorteil gegenüber allen Mitwettbewerbern, die diese Kosten in vollem Umfang durch selbst erwirtschaftete Erlöse abzudecken verpflichtet sind. (116) Siehe oben, unter II. F. (117) Im Hinblick auf die Beschwerden von UPS und BIEK untersuchte die Kommission die Kostendeckung im Bereich der dem Wettbewerb geöffneten Haus-zu-Haus-Paketdienste. (118) Diese unterscheidet den vorliegenden Fall in tatsächlicher Hinsicht von der Entscheidung im Fall C-47/98 Poste Italiane, in dem die Ermittlungen der Kommission keine Rabattpolitik seitens der Poste Italiane in Bereichen, die dem Wettbewerb offen standen, zutage förderten. Auch lag im Fall Poste Italiane lediglich die Beschwerde eines anderen staatlichen Postbetreibers vor, der vorbrachte, Poste Italiane erhalte für die Erbringung von Leistungen im Allgemeininteresse mehr staatliche Ausgleichszahlungen als zwingend erforderlich. Dagegen brachten die Beschwerdeführer UPS und BIEK im vorliegenden Fall vor, DPAG habe staatliche Mittel zur Verfügung, die es ihr erlaubten die Wettbewerbsmöglichkeiten privater Anbieter im Bereich der Haus-zu-Haus-Paketdienste zu behindern. Dies machte im vorliegenden Fall eine detaillierte Untersuchung der Kosten einer Haus-zu-Haus-Infrastruktur erforderlich, sowie eine weitere Untersuchung, inwieweit diese betriebsnotwendigen Kosten durch Erlöse im Bereich der Haus-zu-Haus-Dienste gedeckt waren. Im Gegensatz hierzu war die Poste Italiane weder im Bereich der Haus-zu-Haus-Pakete noch im Bereich anderer dem Wettbewerb geöffneter Paketdienste tätig. Auch wurden im Verlauf des Verfahrens im Fall Poste Italiane keine Stellungnahmen abgegeben, wonach das Preisverhalten der Poste Italiane die Wettbewerbsmöglichke

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.