Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/429 der Kommission vom 30. April 2024 über die von Tschechien geplante staatliche Beihilfe SA.58207 (2021/N) für den Bau und den Betrieb eines neuen Kernkraftwerks am Standort Dukovany (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2858)

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Quellenkennung: 32025D0429. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en Bestandteil des Strompreises zu finanzierenden Betrags) oder in den Staatshaushalt zurückgeführt. 3.6.4.   Verpflichtungen in Bezug auf den Stromhandel (112) Tschechien sicherte zu, dass während der gesamten Betriebsdauer des KKW mindestens 70 % der gesamten Stromerzeugung von EDU II auf den Day-Ahead-, Intraday- und Terminmärkten verkauft würden. Diese Verpflichtung gilt daher für die Zweckgesellschaft während der gesamten Laufzeit des Bezugsvertrags und danach für das begünstigte Unternehmen EDU II sowie für alle Unternehmen, an die die Zweckgesellschaft oder EDU II ihre Handelstätigkeiten übertragen kann (jede Bezugnahme auf die Zweckgesellschaft/EDU II in diesem Abschnitt 3.6.4 umfasst alle Unternehmen, an die die Handelstätigkeiten übertragen wurden). (113) Grundsätzlich werde die Zweckgesellschaft/EDU II (51) auf den Day-Ahead- und Intraday-Märkten der vom tschechischen Strommarktbetreiber (OTE) organisierten kurzfristigen Börse und auf den Terminmärkten der tschechischen Strombörse (PXE) und nur in Ausnahmefällen und vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Kommissionsdienststellen an anderen Börsen handeln. (114) Die Zweckgesellschaft/EDU II wird den Rest der gesamten Stromerzeugung von EDU II (d. h. höchstens 30 %) im Rahmen von Auktionen zu objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen verkaufen. Die Vorschriften und/oder der Rahmen für diese Auktionen müssen von der tschechischen Energieregulierungsbehörde im Einklang mit den Pflichten und Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde gemäß dem tschechischen Energiegesetz im Voraus überprüft und genehmigt werden. Die Zweckgesellschaft/EDU II muss der tschechischen Energieregulierungsbehörde jede Auktion spätestens einen Tag vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe mitteilen. (115) Tschechien sichert zu, dass die Auktionen für Kernenergie offen, klar, transparent und diskriminierungsfrei sind, auf objektiven, vorab festgelegten Kriterien beruhen und das Risiko strategischer Gebote minimieren. Die Auktionen werden auf einer allgemein zugänglichen Plattform durchgeführt, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten und gleichzeitig geografische Hindernisse zu beseitigen sowie eine breite Beteiligung einer Vielzahl von Marktteilnehmern zu ermöglichen. Die Plattform werde so gestaltet sein, dass das Auktionsverfahren vereinfacht und die Benutzerfreundlichkeit für alle Teilnehmer bei gleichzeitiger Wahrung der Vertraulichkeit und Integrität der Auktionsdaten verbessert werde. Die Plattform entspräche den für Strommärkte geltenden einschlägigen rechtlichen Anforderungen und Standards, einschließlich den Vorschriften für Marktgestaltung, Funktionsweise, Transparenz und fairen Wettbewerb. Die Teilnahme an Auktionen stehe allen zugelassenen und registrierten Händlern zu denselben Bedingungen gleichermaßen offen. Die Endnutzung des über Auktionen verkauften Stroms dürfe keinen Beschränkungen unterliegen. Die Kriterien für die Auktionen würden rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Abgabe von Geboten veröffentlicht, die voraussichtliche Anzahl der Bieter solle ausreichen, um einen wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen, und die bei der Auktion verkaufte Strommenge stelle eine verbindliche Beschränkung dar. Die Ergebnisse des Bietverfahrens dürften nachträglich nicht angepasst werden. Die tschechische Energieregulierungsbehörde werde das Auktionsverfahren überwachen und die Einhaltung der genehmigten Auktionsregeln beaufsichtigen. Darüber hinaus werde sie der Europäischen Kommission Verstöße melden. (116) Tschechien legte dar, dass die geplanten Parameter der künftigen Auktionen für Strom aus Kernenergie geschätzte Losgrößen von 1 bis 10 MW und Vertragslaufzeiten von einem Jahr, einem Vierteljahr oder kürzer umfassen würden. Die Auktionen würden nach dem „Pay-as-bid“-Verfahren organisiert, wobei ein Mindestpreis festgelegt werde, der frühestens ein bis zwei Tage vor dem Ende der Gebotsfrist bekannt gegeben werde. Darüber hinaus würden die Auktionen vierteljährlich bis jährlich stattfinden, und transparente Regeln für die Ankündigungsfrist von 30 Tagen vor Beginn der Auktion gelten. Schließlich dürften die Auktionen nicht länger als sieben Kalendertage dauern, wobei die Ergebnisse innerhalb der darauffolgenden Woche bekannt gegeben werden. Dies gelte sowohl für Auktionen während der Laufzeit des Bezugsvertrags als auch für die Zeit danach. (117) In Ausnahmefällen kann die Zweckgesellschaft/EDU II von den oben beschriebenen Handelsregeln abweichen. Wenn der Churn-Faktor (52) für die Börse, an der die Zweckgesellschaft/EDU II mindestens 70 % der gesamten Stromerzeugung von EDU II verkaufen muss, während eines Zeitraums von 30 aufeinanderfolgenden Tagen unter 40 % (im Folgenden „Schwellenwert“) fällt, ist die Zweckgesellschaft/EDU II daher berechtigt, bis zu 50 % der gesamten Stromerzeugung von EDU II über Auktionen zu verkaufen, die den in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen entsprechen, und zwar für einen Zeitraum von 30 Tagen, der am einunddreißigsten Tag beginnt, nachdem die tschechische Energieregulierungsbehörde festgestellt hat, dass der Churn-Faktor unter den Schwellenwert gefallen ist. Um Zweifel auszuschließen, verpflichtet sich Tschechien unter diesen Umständen, mindestens 50 % der gesamten Stromerzeugung von EDU II gemäß Erwägungsgrund 113 an den Börsen zu verkaufen. (118) Tschechien wird die Kommissionsdienststellen unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn der Churn-Faktor unter den Schwellenwert fällt und wenn die Zweckgesellschaft/EDU II beabsichtigt, bis zu 50 % der Gesamtleistung von EDU II über Auktionen zu verkaufen. (119) Macht die Zweckgesellschaft von der Ausnahmeregelung Gebrauch, bis zu 50 % der Gesamtleistung von EDU II in einem Kalenderjahr über Auktionen zu verkaufen, so legt die Tschechische Republik der Kommission einen jährlichen Überwachungsbericht über diese Ausnahme vor, in dem die Gründe für die Ausnahme und deren Dauer dargelegt werden. 3.6.5.   Rendite (120) Tschechien hatte ursprünglich (53) einen angestrebten internen Zinsfuß des Eigenkapitals (oder einen zulässigen internen Zinsfuß des Eigenkapitals) von [9 bis 11] % (54) angemeldet, der durch eine mit dem Capital-Asset-Pricing-Modell (im Folgenden „CAPM“) erstellte Schätzung für die erforderliche Eigenkapitalrendite von [...] % bis [...] % begründet wurde. Grundlage hierfür waren aktuelle Markt- und Vergleichsdaten, wobei eine Prämie für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken berücksichtigt wurde, um die spezifischen Risiken eines KKW zu berücksichtigen. (121) Im Einleitungsbeschluss (55) äußerte die Kommission Zweifel daran, ob die Annahmen, die zur Schätzung der erforderlichen Eigenkapitalrendite herangezogen wurden, die Risikoexposition des Investors korrekt widerspiegelten. Die Kommission hatte angesichts des geringeren Risikos des Begünstigten insbesondere Zweifel hinsichtlich der Prämie für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken. (122) Um die von der Kommission im Einleitungsbeschluss geäußerten Zweifel auszuräumen, reichte Tschechien mehrere Vorlagen ein und aktualisierte die Eigenkapitalrendite auf folgender Grundlage: a) den neuesten Marktdaten: Tschechien aktualisierte daraufhin die Annahmen für den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und die Annahmen zum Beta-Wert und b) der Risikoexposition des Projekts: Um der Einnahmensicherung und anderen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen Rechnung zu tragen, die der vertraglichen und kommerziellen Struktur des Projekts zugrunde liegen, wurde die Risikoprämie für einzelne Großrisiken (früher als Prämie für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken bezeichnet) von 3 % bis 3,5 % bei der tschechischen Berechnung der Eigenkapitalrendite nicht berücksichtigt. (123) Tschechien macht geltend, dass die Anteilseigner von EDU II mit der geänderten Eigenkapitalrendite oder der angestrebten Quote von [9 bis 11] % während der Laufzeit des Projekts eine angemessene Vergütung erhalten würden. (124) Tschechien legte zahlreiche Dokumente zur Untermauerung seiner Auffassung vor. Darüber hinaus legte die tschechische Regierung auch ein Finanzmodell vor. Die jüngste Version dieses Modells wurde der Kommission am 15. März 2024 übermittelt. (125) Der Einleitungsbeschluss enthält eine Bewertung des Standpunkts Tschechiens zu allen wichtigen Fragen, entsprechend den von Tschechien bis zum Datum des Einleitungsbeschlusses eingereichten Vorlagen. (56) Im weiteren Verlauf dieses Abschnitts wird ein Überblick über den Standpunkt Tschechiens zu den wichtigsten Fragen gegeben, die nach der Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses im Zusammenhang mit der Schätzung der Eigenkapitalrendite, der Fremdkapitalkosten und der WACC sowie des Eigenkapitals und des internen Zinsfußes des Projekts aufgeworfen wurden. 3.6.5.1.   Rendite der Anteilseigner (126) Mit dem in Abschnitt 3.6.2 beschriebenen Finanzmodell soll der Ausübungspreis des Bezugsvertrags geschätzt werden, der erforderlich ist, um die angestrebte Eigenkapitalrendite von [9 bis 11] % zu erreichen. (127) Die tschechischen Behörden legten dar, dass sie die erforderliche Eigenkapitalrendite im Einklang mit den anerkannten Marktpraktiken bewertet hätten. Tschechien führte insbesondere eine sogenannte Bottom-up-Analyse auf der Grundlage des CAPM durch und verglich sie mit anderen Vorhaben und Investitionen mit ähnlichen Risikoprofilen. (128) Die CAPM-Standardformel lautet wie folgt: Dabei gilt: 1) RfR ist der risikofreie Zinssatz, d. h. die erwartete Rendite aus Investitionen in risikofreie Anlagen; 2) R m ist die erwartete Rendite des Marktes, die eine sogenannte Länderrisikoprämie (LRP) umfasst, um das Risiko einer Investition in einem bestimmten Land widerzuspiegeln; 3) ( ) ist die Marktrisikoprämie (MRP) und 4) β (oder gehebeltes Beta) ist eine Kennzahl für das idiosynkratische, nichtdiversifizierbare Risiko des Projekts (57). (129) Die tschechischen Behörden schätzten, dass die marktübliche Eigenkapitalrendite für ein Projekt, das Dukovany ähnelt, unter Einbeziehung einer Risikoprämie für einzelne Großrisiken (im Folgenden „PEGR“) (58) zwischen [...] % und [...] % liege und ohne eine solche Prämie zwischen [...] % und [...] %. Diese Zahlen und die zugrunde liegenden Annahmen sind in Tabelle 2 dargestellt und werden nachstehend erläutert. Tabelle 2 Tschechische Schätzung der Eigenkapitalrendite Eigenkapitalkosten Aktueller risikofreier Zinssatz Langfristige historische Durchschnittswerte risikofreier Zinssätze   Gering Hoch Gering Hoch Risikofreier Zinssatz [...] % [...] % [...] % [...] % Marktrisikoprämie [...] % [...] % [...] % [...] % Beta ungehebelt [...] [...] [...] [...] Verschuldungsgrad [...] % [...] % [...] % [...] % Eigenkapitalrendite [...] % [...] % [...] % [...] % Schuldenkoeffizient [...] [...] [...] [...] Eigenkapitalrendite — mit Schuldenkoeffizient [...] % [...] % [...] % [...] % PEGR 3,0 % 3,5 % 3,0 % 3,5 % Eigenkapitalrendite — mit PEGR [...] % [...] % [...] % [...] % Quelle: Tschechische Behörden. (130) Für den risikofreien Zinssatz (59) legten die tschechischen Behörden Zwei- und 20-Jahres-Durchschnittswerte von Eurobonds und 30-jährigen deutschen Staatsanleihen sowie europäische AAA-Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit von 10+-Jahren zugrunde (60). Tschechien teilt mit, dass es aktuelle und langfristige Durchschnittsdaten berücksichtigt habe, um eine belastbare Analyse zu erhalten, die Aufschluss über die Höhe des risikofreien Zinssatzes aus kurzfristiger und langfristiger Sicht gibt (61). Davon ausgehend haben die tschechischen Behörden zwei Szenarien entwickelt, wobei in einem Szenario die aktuellen Daten und im anderen die längerfristigen Durchschnittswerte des risikofreien Zinssatzes berücksichtigt werden. Da zur Ermittlung des risikofreien Zinssatzes Eurobonds und deutsche Anleihen ausgewählt wurden, so Tschechien weiter, müssten Anpassungen vorgenommen werden, um diesen risikofreien Zinssatz in einen risikofreien Zinssatz für die Tschechische Republik umzurechnen, d. h., es müsse eine Prämie hinzugefügt werden (62). Diese Prämie entspreche der tschechischen zweijährigen durchschnittlichen Länderrisikoprämie (63). Diese Analyse ergibt einen risikofreien Zinssatz im Bereich von [2 bis 5] %. (131) Für die Marktrisikoprämie geht Tschechien von einer Spanne von [5 bis 7] % aus (64). Bei dem Wert von […] % handelt es sich um den Durchschnittswert aus dem CDS-basierten Ansatz nach Damodaran ([…] %) und dem auf der Bonität basierenden Ansatz ([…] %) (65). Der Wert von [...] % ist der Durchschnitt aus: a) dem Wert von […] % von Prof. Damodaran und b) der jüngsten Erhebung von Prof. Fernandez zur Marktrisikoprämie, die im Juni 2022 veröffentlicht wurde und aus der ein Durchschnittswert und Medianwert der Marktrisikoprämie von […] % bzw. […] % hervorgeht (66). (132) Für die Schätzung des Beta-Werts (67) legte Tschechien die Betas einer Vergleichsgruppe von Unternehmen zugrunde. Für diese Gruppe betrachtete Tschechien eine Reihe börsennotierter europäischer Energieversorgungsunternehmen und verfeinerte die Liste, um in erster Linie Betas für Unternehmen zu berücksichtigen, die Kernenergie in ihrem Portfolio haben (68). Diese Analyse ergibt ein ungehebeltes Beta von […] (69). Tschechien legt dar, dass diese Unternehmen zwar am besten für den Vergleich mit EDU II geeignet seien, aber lediglich eine indikative Schätzung des Betas für ein rein auf Kernenergie beruhendes Projekt liefern würden und dass diese Bandbreite an Betas konservativ sei. Tschechien legt insbesondere dar, dass viele dieser börsennotierten Vergleichsunternehmen neben der Kernenergie noch in zahlreichen anderen Geschäftsbereichen tätig seien. Da einige der Daten das mit regulierten Übertragungs- und Verteilungsanlagen verbundene Risiko (und nicht das reine Risiko eines Kernkraftwerks) widerspiegelten, müssten die Daten nach Ansicht Tschechiens entsprechend beurteilt werden. Tschechien argumentiert daher, dass das Beta für ein Kernkraftwerk in der Tschechischen Republik wahrscheinlich näher am oberen Ende der Bandbreite der Betas der Vergleichsunternehmen liege (70). (133) Für die Schätzung des Schuldenkoeffizienten (71) hielt Tschechien es für angemessen, sowohl von einer Null- als auch von einer Nicht-Null-Schätzung von […] (72) auszugehen, wie dies in jüngsten regulatorischen Entscheidungen im Wasser- und Energiesektor im Vereinigten Königreich (73) der Fall war. Die angestrebte Eigenkapitalrendite von [9 bis 11] % wurde auf der Grundlage des Schuldenkoeffizienten von [...] abgeleitet. (134) Für die Schätzung des Verschuldungsgrads (74) verwendet Tschechien einen Wert von […] %. Dies spiegelt den einfachen durchschnittlichen Verschuldungsgrad während der Betriebsdauer des KKW und den angestrebten Verschuldungsgrad des Projekts wider (75). Tschechien merkt an, dass diese Annahme insofern konservativ sei, als erstens die Kapitalstruktur des Projekts eine Verschuldung von 98 % vorsehe und zweitens der „effektive Verschuldungsgrad“ des Projekts im Bereich von 67 bis 78 % liege (76). (135) In Bezug auf die PEGR brachte Tschechien vor, dass es sich bei KKW um einzelne Großprojekte handele, die im Vergleich zu anderen Stromerzeugungsprojekten bestimmte einzigartige Merkmale und Risiken aufwiesen, und dass dies berücksichtigt werden müsse, indem eine PEGR in die aus dem CAPM abgeleitete Eigenkapitalrendite einbezogen wird. In der Schätzung der tschechischen Behörden von 3-3,5 % würde diesen Risiken, die nicht durch die Beta-Schätzungen diversifizierter Energieversorgungsunternehmen erfasst werden, Rechnung getragen (77). Da jedoch in der vorgeschlagenen finanziellen und vertraglichen Struktur Maßnahmen zu einer erheblichen Risikominderung eingeführt wurden, darunter der langfristige Schutz des Ausübungspreises, wurde die PEGR nicht in die angestrebte Eigenkapitalrendite einbezogen. (136) Aus den oben genannten Annahmen ergibt sich für Tschechien eine geschätzte Spanne für die angestrebte Eigenkapitalrendite von […] bis […] ohne PEGR. Tschechien weist darauf hin, dass die angestrebte Eigenkapitalrendite aus folgenden Gründen als Untergrenze der Spanne definiert wurde: Sie liegt näher am Mittelwert der Benchmark-Spanne (siehe Erwägungsgrund 137) und das Projekt weist aufgrund der Einnahmensicherung und anderer in der Geschäftsstruktur enthaltener Risikominderungsmaßnahmen ein solides Risikoprofil auf. (137) Um seine Analyse zu bewerten, vergleicht Tschechien die angestrebte Rendite des Projekts von [9 bis 11] % mit derjenigen von Bezugsgrößen, darunter andere Projekte im Bereich der Kernenergie, große kommerzielle Infrastrukturprojekte, regulierte Versorgungsunternehmen in Tschechien und britische YieldCos. Diese Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle dargestellt (78). Tabelle 3 Benchmarks von Tschechien  (79) Vergleichswert Hebeleffekt (%) Gehebelte Eigenkapitalrendite (%) Projekte zur Stromerzeugung aus Kernenergie     Hinkley Point C (80) n.a. 11,0 -11,5 Paks II (81) 40,0 -50,0 10,9 -12,5 Große kommerzielle Infrastrukturprojekte     Deutsche Steinkohle (82) 60,0 11,0 Deutsche GuD (82) 60,0 10,0 Offshore-Windkraft (83)   7,0 -9,0 Tschechische behördliche Preiskontrollen  (84)     Stromverteilung und -übertragung (2021-25) 48,9 7,9 Gasverteilung und -übertragung (2021-25) 48,9 7,8 Britische YieldCos  (85) 34,0 -65,0 7,2 -11,0 Quelle: Tschechische Behörden, Vorbringen vom 9. Januar 2024. (138) Tschechien führt an, dass die Ergebnisse dieses Vergleichs darauf hindeuten würden, dass die Schätzungen der Eigenkapitalrendite für das geplante KKW Dukovany mit denen anderer KKW und Energieinfrastrukturprojekte übereinstimmen. Tschechien weist ferner darauf hin, dass die Eigenkapitalrendite von EDU II voraussichtlich höher sein werde als die anderer neuerer Kernkraftwerke, unter anderem aufgrund des höheren Hebeleffekts bei EDU II. Eine Anpassung der regulierten Renditen für Energieversorgungsunternehmen in der Tschechischen Republik unter Berücksichtigung der Unterschiede im Risk-Return-Trade-Off (d. h. durch Hinzufügen der PEGR von 3-3,5 %) führe zu einer vergleichbaren Rendite (86). (139) Die tschechischen Behörden kommen zu dem Schluss, dass der angestrebte interne Zinsfuß des Eigenkapitals von [9-11] % angesichts des Marktrisikos und der damit verbundenen Risikominderungen angemessen sei. Tschechien weist ferner darauf hin, dass die angestrebte Eigenkapitalrendite von [9-11] % die vorgeschlagene Finanzstruktur für das Projekt widerspiegele, wobei EDU II die Verantwortung für die Tätigkeiten vor dem Bau trage, der Bau durch ein staatliches Darlehen finanziert werde und ein Abnahmevertrag mit einer Laufzeit von 40 Jahren geschlossen werde (87). (140) Die tschechischen Behörden legen weiter dar, dass der interne Zinsfuß des Eigenkapitals auf […] % sinken würde, wenn ein realistisches Szenario mit einer Kostenüberschreitung von 10 % aus nichtberechtigten Gründen zugrunde gelegt würde. 3.6.5.2.   Fremdkapitalkosten (141) Tschechien legt dar, dass die Kosten der RFH während der Bauzeit und Gewährleistungsfrist 0 % pro Jahr betragen würden, während die Kosten der RFH während des kommerziellen Betriebs den Kosten der staatlichen Fremdfinanzierung zuzüglich 1 %, jedoch nicht weniger als 2 % pro Jahr, entsprächen. Tschechien legt ferner dar, dass die Fremdkapitalkosten angesichts der jüngsten Entwicklungen bei den staatlichen Kreditkosten sowie der Inflation während des Betriebs 3,5 % betragen würden (88). Laut Berechnungen Tschechiens beliefen sich die Fremdkapitalkosten (im Folgenden „CoD“ (Cost of Debt)) insgesamt für das Projekt auf [2 bis 4] % (89). 3.6.5.3.   Gesamtrendite (142) Tschechien legte die folgende „Vanilla“-WACC-Formel zugrunde (90): Dabei gilt: 1) CoE sind die Eigenkapitalkosten oder die Eigenkapitalrendite von [9 bis 11] %, wie in Abschnitt 3.6.5.1 erörtert; 2) CoD sind die Fremdkapitalkosten von [2 bis 4] %, wie in Abschnitt 3.6.5.2 erörtert und 3) ist der in Abschnitt 3.6.5.1 erörterte Verschuldungsgrad des Projekts von […] %. (143) Diese Formel ergibt einen WACC-Wert von [4,5 bis 7] %. Tschechien legt dar, dass in seiner WACC-Formel kein Tax-Shielding-Effekt berücksichtigt werde, da alle steuerlichen Auswirkungen im Finanzmodell berücksichtigt und in den Cashflows erfasst werden, die für die Berechnung der Kennzahlen des Finanzmodells verwendet werden (91). Würde man jedoch den Tax-Shielding-Effekt einbeziehen und den effektiven Steuersatz von 21 % zugrunde legen, lägen die WACC bei [4-7] % (92). 3.6.6.   Einnahmen und Kosten des Projekts (144) Wie in Abschnitt 3.6.2 erläutert, beruht das von Tschechien vorgelegte Finanzmodell auf mehreren Annahmen in Bezug auf die Marktpreiserwartungen, die Verfügbarkeit des Kraftwerks, die Baukosten, die Betriebskosten und die Stilllegungskosten sowie auf anderen einschlägigen Annahmen in Bezug auf die Investitionsausgaben und die Finanzierung des Projekts. (145) Die Einnahmen des Kraftwerks werden unter Berücksichtigung von Marktpreisprognosen und unter der Annahme eines eingeschränkten Lastfolgebetriebs berechnet, wobei die Stromerzeugung des Kraftwerks innerhalb bestimmter technischer Grenzen unter Berücksichtigung der stündlichen Spotmarktpreise im Einklang mit den finanziellen Anreizen angepasst wird, die sich aus der in Erwägungsgrund 88 beschriebenen Vergütungsformel ergeben. (146) Die tschechischen Behörden legten dar, dass die Lastfolgefähigkeit des Kraftwerks durch technische Einschränkungen begrenzt sein werde, die teilweise von der gewählten Technologie abhängen würden. Bei der Modellierung des Dispatches des Kraftwerks auf der Grundlage der Marktpreise ging Tschechien davon aus, dass das Kraftwerk mindestens die europäischen Anforderungen an die Versorgungssicherheit für Leichtwasserreaktor-Kernkraftwerke erfüllen werde (93). Sollte die technische Leistungsfähigkeit des Kraftwerks diese Mindestanforderungen übersteigen, werde dies in den Annahmen zu den Einnahmen berücksichtigt, die nach Abschluss des EPC-Vertrags zur Berechnung des Ausübungspreises zugrunde gelegt werden. Durch eine solche erhöhte Flexibilität könnten der Lastfolgebetrieb besser optimiert und somit der Ausübungspreis gesenkt werden. (147) Für die Schätzungen der zentralen Marktpreise stützte sich Tschechien auf die kommerziellen Annahmen von ČEZ hinsichtlich der Entwicklung der durchschnittlichen jährlichen Strommarktpreise in der Tschechischen Republik in der Zeit von 2035 bis 2050. Für den Zeitraum 2051 bis 2096, der die gesamte voraussichtliche Betriebsdauer des Kraftwerks umfa

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.