Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1756 der Kommission vom 28. September 2016 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Displays in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D1756. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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PON_MAX) im Ein-Zustand in Watt wird nach Gleichung 6 berechnet. Gleichung 6 Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX) in Watt für Signage-Displays PON_MAX = (4,0 × 10– 5 ×  × A) + 119 × tanh(0,0008 × (A – 200,0) + 0,11) + 6 Dabei gilt: — PON_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt. — A ist die Bildschirmfläche in Quadratzoll. —  ist maximale gemessene Leuchtdichte des Displays in Candela pro Quadratmeter, gemessen nach Abschnitt 6.2 des Prüfverfahrens. — tanh ist die Tangens-hyperbolicus-Funktion. — Das Ergebnis wird für die Berichterstattung auf das nächste Zehntelwatt gerundet. Gleichung 7 Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand für Signage-Displays PON ≤ PON_MAX + PABC Dabei gilt: — PON ist die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt, gemessen nach Abschnitt 6.3 oder 6.4 des Prüfverfahrens. — PON_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt, berechnet gemäß Gleichung 6. — PABC ist die gemäß Gleichung 8 berechnete Leistungstoleranz im Ein-Zustand für die automatische Helligkeitsregelung (ABC) in Watt. 3.4.2.   Bei Signage-Displays mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) wird zu der nach Gleichung 6 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 8 berechnete Leistungstoleranz (PABC) addiert, falls die nach Gleichung 3 berechnete Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (RABC) mindestens 20 % beträgt. Gleichung 8 Berechnung der Leistungstoleranz im Ein-Zustand bei Signage-Displays mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) PABC = 0,05 × PON_MAX Dabei gilt: — PABC ist der Toleranzwert für die gemessene Leistungsaufnahme im Ein-Zustand für die automatische Helligkeitsregelung in Watt. — ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt. 3.5.   Anforderungen im Ruhezustand für Signage-Displays 3.5.1.   Die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme (PSLEEP) in Watt darf die Summe aus der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) und etwaigen (höchstens einmal angewandten) Toleranzen gemäß Gleichung 9 nicht übersteigen. Gleichung 9 Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ruhezustand für Signage-Displays Dabei gilt: — PSleep ist die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme in Watt. — PSLEEP_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Watt gemäß Tabelle 5. — PN ist die Toleranz für die vollständige Netzschaltung in Watt gemäß Tabelle 6. — POS ist die Toleranz für den Anwesenheitssensor in Watt gemäß Tabelle 7. — PT ist die Toleranz für die Touchscreen-Technik in Watt gemäß Tabelle 7. Tabelle 5 Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) für Signage-Displays PSLEEP_MAX (Watt) 0,5 3.5.2.   Bei Produkten mit gemäß Abschnitt 6.7 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens bestätigter vollständiger Netzschaltung ist der in Tabelle 6 angegebene Toleranzwert anzuwenden. Tabelle 6 Toleranz für die vollständige Netzschaltung bei Signage-Displays PN (Watt) 3,0 3.5.3.   Bei Produkten, die mit im Ruhezustand aktiviertem Anwesenheitssensor oder mit im Ruhezustand aktivierter Touchscreen-Technik geprüft werden, sind die in Tabelle 7 angegebenen Toleranzwerte anzuwenden. Tabelle 7 Berechnung der Leistungstoleranz im Ruhezustand für zusätzliche Leistungsmerkmale bei Signage-Displays Art Bildschirmdiagonale (in) Toleranz (Watt) Anwesenheitssensor POS Alle 0,3 Touchscreen-Funktion PT (gilt nur für Signage-Displays mit einer Bildschirmgröße von mehr als 30 Zoll) ≤ 30 0,0 > 30 1,5 3.6.   Für alle Displays geltende Anforderungen im Aus-Zustand 3.6.1.   Die Produkte müssen keinen Aus-Zustand haben, um für eine Einstufung infrage zu kommen. Bei Produkten, die über einen Aus-Zustand verfügen, darf die gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) höchstens der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX) gemäß Tabelle 8 entsprechen. Tabelle 8 Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX) POFF_MAX (Watt) 0,5 3.7.   Erforderliche Angaben zur Leuchtdichte 3.7.1.   Die angegebene maximale Leuchtdichte und die gemessene maximale Leuchtdichte sind für alle Produkte anzugeben; die Leuchtdichte bei Auslieferung ist für alle Produkte anzugeben, außer bei solchen mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC). 4.   Prüfanforderungen 4.1.   Prüfverfahren 4.1.1.   Die ENERGY-STAR-Einstufung erfolgt nach den in Tabelle 9 aufgeführten Prüfverfahren. Tabelle 9 Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung Produktart Prüfverfahren Alle Produktarten und Bildschirmgrößen ENERGY-STAR-Prüfverfahren zur Bestimmung der Leistungsaufnahme von Displays Leistungserweiterte Displays International Committee for Display Metrology (ICDM) Information Display Measurements Standard — Version 1.03 Displays, die laut Angaben über eine vollständige Netzschaltung verfügen CEA-2037-A, Determination of Television Set Power Consumption (Bestimmung des Stromverbrauchs von Fernsehgeräten) 4.2.   Anzahl zu prüfender Geräte 4.2.1.   Zur Prüfung wird ein Gerät eines repräsentativen Modells gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 ausgewählt. 4.2.2.   Zur Einstufung einer Produktfamilie wird als repräsentatives Modell jeweils diejenige Produktkonfiguration betrachtet, die für jede Produktart die schlechteste Stromaufnahme innerhalb der Produktfamilie aufweist. 5.   Benutzerschnittstelle 5.1.   Den Herstellern wird empfohlen, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der IEEE-Norm P1621 bezüglich der Bedienungselemente für die Leistungssteuerung zu konzipieren: Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments. Näheres dazu unter http://energy.lbl.gov/controls/. 6.   Inkrafttreten 6.1.   Inkrafttreten: Als Datum des Inkrafttretens der Version 7.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für Displays gilt der Tag des Inkrafttretens des Abkommens. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist. 6.2.   Künftige Änderungen der Spezifikationen: Die Europäische Kommission behält sich vor, diese Spezifikation zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung und/oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt. 7.   Überlegungen für künftige Änderungen 7.1.   Zulässige Gleichstrom-Leistungsaufnahme im Ein-Zustand: Das US-EPA und die Europäische Kommission halten es für wünschenswert, eine gesonderte Anforderung an die maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei gleichstromgespeisten Produkten zu erwägen, bei der keine Berechnung für die Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandlung erforderlich ist. Das US-EPA und die Europäische Kommission gehen davon aus, dass solche Produkte angesichts der neuesten USB-Norm auf dem Markt immer beliebter werden, und würden es begrüßen, zusätzliche Daten aus der direkten Gleichstrom-Prüfung für diese Produkte zu erhalten. ENDGÜLTIGES PRÜFVERFAHREN FÜR DISPLAYS Rev. Sept. 2015 1.   Überblick Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Spezifikation für Displays wird das folgende Prüfverfahren angewandt. 2.   Anwendbarkeit Das folgende Prüfverfahren ist für alle Produkte anwendbar, die für eine Einstufung nach der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Displays infrage kommen. 3.   Begriffsbestimmungen Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in dieser Anlage verwendeten Begriffe mit den in der ENERGY-STAR-Spezifikation für Displays angegebenen Begriffsbestimmungen überein. A)   Host-Computer: Die Maschine oder das Gerät, die/das als Quelle für Video/Audio-Signale zur Prüfung von Displays eingesetzt wird. Hierbei kann es sich um einen Computer oder ein anderes Gerät handeln, das Videosignale aussendet. 4.   Prüfanordnung A) Prüfanordnung und –geräte: Die Prüfanordnung und die Prüfgeräte für alle Teile dieses Verfahrens müssen den Anforderungen der Norm IEC 62301:2011 Household electrical appliances — Measurement of standby power (Elektrische Geräte für den Hausgebrauch — Messung der Standby-Leistungsaufnahme), Abschnitt 4 General Conditions for Measurements (Allgemeine Messbedingungen), der Internationalen Elektrotechnischen Kommission entsprechen, sofern in diesem Dokument nichts anderes angegeben ist. Im Falle sich widersprechender Anforderungen geht das ENERGY-STAR-Prüfverfahren vor. B) WS-Eingangsstrom: Produkte, die über das Wechselstromnetz versorgt werden können, müssen an eine der in Tabelle 10 aufgeführten, für den jeweiligen Markt geeigneten Spannungsquellen angeschlossen werden. Wird das Produkt mit einem externen Netzteil ausgeliefert, muss es damit an die angegebene Spannungsquelle angeschlossen werden. Tabelle 10 Eingangsstromanforderungen für Produkte Markt Netzspannung Spannungstoleranz Maximal zulässige Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (THD) Frequenz Frequenztoleranz Nordamerika, Taiwan 115 V WS ± 1,0 % 5,0 % 60 Hz ± 1,0 % Europa, Australien, Neuseeland 230 V WS ± 1,0 % 5,0 % 50 Hz ± 1,0 % Japan 100 V WS ± 1,0 % 5,0 % 50 Hz oder 60 Hz ± 1,0 % C) Gleichstrom-Eingangsstrom: 1. Die Produkte dürfen nur dann mit einer Gleichstromquelle (z. B. über eine Netz- oder Datenverbindung) getestet werden, wenn der Gleichstrom die einzige verfügbare Stromquelle für das Produkt ist (d. h., wenn es ohne WS-Anschluss oder externes Netzteil ausgeliefert wird). 2. Gleichstromgespeiste Produkte sind gemäß Herstellerangaben über einen Anschluss zu installieren und zu betreiben, der uneingeschränkt den für das Display empfohlenen Spezifikationen (beispielsweise Universal Serial Bus (USB) 3.1, selbst wenn Rückwärtskompatibilität mit USB 2.0 gegeben ist) entspricht. 3. Die Leistungsmessung erfolgt zwischen der Gleichstromquelle (z. B. Host-Computer) und dem zum Lieferumfang des Produkts gehörenden Kabel, einschließlich der durch das mitgelieferte Kabel verursachten Verluste. Wird das Produkt ohne Kabel ausgeliefert, so können stattdessen Kabel mit einer Länge von 2 bis 6 Fuß verwendet werden. Der Widerstand des für die Verbindung zwischen Display und Messstelle verwendeten Kabels muss gemessen und protokolliert werden. Hinweis: Der bei Gleichstromkabeln gemessene Widerstand umfasst die Summe aus dem Widerstand am stromführenden Draht und dem Widerstand am Massedraht. 4. Für den Anschluss des Leistungsmessgeräts kann zwischen dem mitgelieferten Kabel- und der Gleichstromquelle ein gespleißtes Kabel verwendet werden. Hierbei müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: a) Das gespleißte Kabel muss zusätzlich zu dem in Abschnitt 4.C)3 beschriebenen mitgelieferten Kabel verwendet werden. b) Das gespleißte Kabel muss zwischen der Gleichstromquelle und dem mitgelieferten Kabel angeschlossen werden. c) Das gespleißte Kabel darf nicht länger als 1 Fuß lang sein. d) Zum Messen der Spannung muss die komplette Verkabelung zwischen der Spannungsmessstelle und dem mitgelieferten Kabel einen Widerstand von weniger als 50 Milliohm aufweisen. Dies gilt nur für den Teil der Verkabelung, in dem Laststrom fließt. Hinweis: Sofern die Spannungsmessung innerhalb von 50 Milliohm des mitgelieferten Kabels erfolgt, müssen Spannung und Strom nicht unbedingt am selben Punkt gemessen werden. e) Die Strommessung kann entweder am Massekabel oder am Gleichstromversorgungsspannungsanschluss erfolgen. f) Abbildung 1 ist ein Beispiel für einen Prüfaufbau mit einem gespleißten Kabel dar, bei dem ein über ein USB-2.0-Anschluss gespeistes Display an den Host-Computer Abbildung 1 Beispiel für Verkabelung mit gespleißtem USB-2.0-Kabel angeschlossen ist. Text von Bild Spliced USB 2.0 Cable (≼ 1′) Shipped Cable ≼ 50 milli-ohms Data Lines Power & Ground Lines Display Host Machine Power Meter D) Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss 23 °C ± 5 °C betragen. E) Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 10 % und 80 % liegen. F) Ausrichtung des zu prüfenden Geräts (Unit Under Test — UUT): 1. Alle vier Ecken der Vorderseite des zu prüfenden Geräts müssen sich in gleicher Entfernung zu einer senkrechten Bezugsebene (z. B. Wand) befinden. 2. Die beiden unteren Ecken der Vorderseite des zu prüfenden Geräts müssen sich in gleicher Entfernung zu einer horizontalen Bezugsebene (z. B. Boden) befinden. G) Lichtquelle zur Prüfung des Ein-Zustands: 1. Lampentyp: a) Standardmäßige Spektrum-Halogen-Reflektorlampe. Die Lampe darf nicht der Definition von „geändertem Spektrum“(„modified spectrum“) im Sinne der Begriffsbestimmungen in Titel 10 Abschnitt 430.2 — Definitions des Code of Federal Regulations (1) entsprechen. b) Nennhelligkeit: 980 Lumen ± 5 %. 2. Lichtquellenausrichtung zur Prüfung von Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC): a) Zwischen der Lampe und dem Sensor der automatischen Helligkeitsregelung (ABC) des zu prüfenden Geräts dürfen sich keine Hindernisse (z. B. Streuschirme, mattierte Lampenabdeckungen) befinden. b) Der Mittelpunkt der Lampe muss in einem Abstand von 5 Fuß vom Mittelpunkt des ABC-Sensors aufgestellt werden. c) Der Mittelpunkt der Lampe muss sich im Verhältnis zum Mittelpunkt des ABC-Sensors des zu prüfenden Geräts in einem horizontalen Winkel von 0° befinden. d) Der Mittelpunkt der Lampe muss sich im Verhältnis zum Boden auf gleicher Höhe wie der Mittelpunkt des ABC-Sensors des zu prüfenden Geräts befinden (d. h., die Lichtquelle muss im Verhältnis zum Mittelpunkt des ABC-Sensors des zu prüfenden Geräts in einem vertikalen Winkel von 0° platziert werden). e) Innerhalb eines Radius von 2 Fuß vom Mittelpunkt des ABC-Sensors des zu prüfenden Geräts darf sich keine Fläche des Prüfraums (Boden, Decke oder Wand) befinden. f) Die Beleuchtungsstärke wird durch Variieren der Eingangsspannung der Lampe verändert. g) Weitere Einzelheiten zur Lichtquellenausrichtung des zu prüfenden Geräts sind Abbildung 2 und Abbildung 3 zu entnehmen. Abbildung 2 Prüfaufbau — Draufsicht Text von Bild UUT D2 ≽ 2′ D4 ≽ 2′ D3 ≽ 2′ D1 ≽ 2′ 90° 5′ Illuminance meter Light Sensor Voltage Regulator 980 ± 5 % Lumens Flood Reflector Lamp Room Surface (wall) Vertical Reference Plane Erläuterungen: — D1 = D2 in Bezug auf die vertikale Bezugsebene — D1 und D2 zeigen an, dass die Ecken der Vorderseite des zu prüfenden Geräts mindestens 2 Fuß von der senkrechten Bezugsebene entfernt sein müssen. — D3 und D4 zeigen an, dass der Mittelpunkt des Lichtsensors mindestens 2 Fuß von den Wänden des Raums entfernt sein müssen. Abbildung 3 Prüfaufbau — Seitenansicht Text von Bild H1 H2 H3 ≽ 2′ H4 ≽ 2′ D2 ≽ 2′ D1 ≽ 2′ 5′ 90° 90° Vertical Reference Plane 980 ± 5 % Lumens Flood Reflector Lamp Voltage Regulator Floor Illuminance Meter Light Sensor UUT Ceiling Erläuterungen: — D1 = D2 in Bezug auf die vertikale Bezugsebene — D1 und D2 zeigen an, dass die Ecken der Vorderseite des zu prüfenden Geräts mindestens 2 Fuß von der senkrechten Bezugsebene entfernt sein müssen. — Für die Leistungsmessung muss nach Erreichen der angestrebten Beleuchtungsstärke der Beleuchtungsstärkemesser entfernt werden. — H1 = H2 in Bezug auf die horizontale Bezugsebene (z. B. Boden). — H3 und H4 zeigen an, dass der Mittelpunkt des Lichtsensors mindestens 2 Fuß vom Boden und 2 Fuß von der Decke entfernt sein muss. — Für die Leistungsmessung muss nach Erreichen der angestrebten Beleuchtungsstärke der Beleuchtungsstärkemesser entfernt werden. H) Leistungsmessgerät: Die Leistungsmessgeräte müssen folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Scheitelfaktor: a) verfügbarer Stromscheitelfaktor von 3 oder mehr in ihrem Nennmessbereich und b) Untergrenze des Strombereichs von 10 mA oder niedriger. 2. Mindestfrequenzgang: 3,0 kHz 3. Mindestauflösung: a) 0,01 W für Messwerte von bis zu 10 W; b) 0,1 W für Messwerte über 10 W bis 100 W und c) 1,0 W für Messwerte über 100 W. I) Leuchtdichte- und Beleuchtungsstärkemesser: 1. Die Messung der Leuchtdichte erfolgt entweder anhand a) eines Kontaktmessgeräts oder b) eines kontaktlosen Messgeräts. 2. Alle Beleuchtungsdichte- und -stärkemesser müssen eine Messgenauigkeit von ± 2 % (± 2 Stellen) des digital angezeigten Wertes aufweisen. 3. Der Akzeptanzwinkel von kontaktlosen Leuchtdichtemessern darf höchstens 3 Grad betragen. Zur Ermittlung der Gesamtgenauigkeit von Messgeräten wird (±) die absolute Summe aus 2 % der Messung und einer zweistelligen Toleranz der niederwertigsten Stelle des angezeigten Messwerts gebildet. Zeigt ein Beleuchtungsstärkemesser bei der Messung einer Bildschirmhelligkeit von 200 Nit z. B. einen Wert von „200,0“ an, so sind 2 % von 200 Nit 4,0 Nit. Die niederwertigste Stelle ist 0,1 Nit. „Zwei Stellen“ bedeutet 0,2 Nit. Der angezeigte Wert würde 200 ± 4,2 Nit betragen (4 Nit + 0,2 Nit). Die Messgenauigkeit ist dem Beleuchtungsstärkemesser eigen und darf bei der eigentlichen Lichtmessung nicht als Toleranzwert angesehen werden. J) Messgenauigkeit: 1. Bei Leistungsmessungen mit einem Messwert ab 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen. 2. Bei Leistungsmessungen mit einem Messwert unter 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,01 W betragen. 3. Alle (in lux gemessenen) Umgebungslichtwerte müssen an der Position des ABC-Sensors am zu prüfenden Gerät gemessen werden. Dabei muss das Licht direkt auf den Sensor einfallen und das Hauptmenü des Prüfsignals gemäß der Norm IEC 62087:2011 Methods of measurement for the power consumption of audio, video and related equipment (Messverfahren für den Energieverbrauch von Audio-, Video- und verwandten Geräten) auf dem Produkt angezeigt werden. Bei Produkten, die nicht mit dem Format des IEC-Prüfsignals kompatibel sind, müssen die Umgebungslichtwerte gemessen werden, während auf dem Produkt das Prüfsignal gemäß der Norm Flat Panel Display Measurements Standard, Version 2.0 (FPDM) FK der Video Electronics Standards Association (VESA) angezeigt wird. 4. Umgebungslichtwerte werden innerhalb der folgenden Toleranzen gemessen: a) Bei 12 lux muss der Umgebungslichtwert bei ± 1,0 lux liegen und b) bei 300 lux muss der Umgebungslichtwert bei ± 9,0 lux liegen. 5.   Prüfdurchführung 5.1.   Leitlinien für die Leistungsmessung A) Prüfen mit Werkseinstellungen: Bei der Prüfung im Ruhezustand und im Ein-Zustand sind die Leistungsmessungen am Produkt mit den Werkseinstellungen vorzunehmen. Dabei sind alle vom Nutzer konfigurierbaren Optionen auf die Werkseinstellung zurückzusetzen, sofern in diesem Prüfverfahren nichts anderes angegeben ist. 1. Etwaige Anpassungen des Videopegels müssen nach den Anweisungen dieses Prüfverfahrens erfolgen. 2. Produkte mit einem „obligatorischen Menü“, über das beim ersten Einschalten eine Bildeinstellungsauswahl vorgenommen werden muss, sind mit der Standardeinstellung oder der Einstellung für den Heimgebrauch zu prüfen. Für den Fall, dass keine Standardeinstellung bzw. keine entsprechende Einstellung vorhanden ist, muss die vom Hersteller empfohlene Standardeinstellung für die Prüfung verwendet und diese im Prüfbericht protokolliert werden. Produkte ohne obligatorisches Menü sind mit der Standardbildeinstellung zu prüfen. B) Module für den Bereitstellungspunkt (POD-Module): Es dürfen keine optionalen POD-Module installiert sein. C) Plug-in-Module: Kann das Display ohne installierte Plug-in-Module nach dem Prüfverfahren geprüft werden, so sind etwaige optionale Plug-in-Module vom Display zu entfernen. D) Ruhezustand mit mehreren Funktionen: Bietet das Produkt mehrere Möglichkeiten des Geräteverhaltens im Ruhezustand (z. B. Schnellstart) oder mehrere Arten, in den Ruhezustand zu wechseln, so ist die Leistung in allen Ruhezuständen zu messen und zu protokollieren. Alle Prüfungen im Ruhezustand sind gemäß Abschnitt 6.5 durchzuführen. 5.2.   Bedingungen für die Leistungsmessung A) Leistungsmessung: 1. Leistungsmessungen sind an einem Punkt zwischen der Stromquelle und dem zu prüfenden Gerät vorzunehmen. Zwischen dem Leistungsmessgerät und dem zu prüfenden Gerät dürfen keine USV-Geräte (unterbrechungsfreie Stromversorgung) geschaltet sein. Das Leistungsmessgerät muss angeschlossen bleiben, bis alle Leistungsmessdaten zum Ein-Zustand, Ruhezustand und Aus-Zustand vollständig aufgezeichnet worden sind. 2. Die Leistungsmessung muss mindestens 1 Mal pro Sekunde erfolgen und ist in Watt in Form von direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten aufzuzeichnen. 3. Die Leistungsmesswerte sind aufzuzeichnen, sobald sich die Abweichungen bei den Spannungsmessungswerten bei 1 % eingependelt haben. B) Dunkelkammerbedingungen: 1. Wenn das Prüfverfahren nichts anderes besagt, darf die Beleuchtungsstärke am Bildschirm des zu prüfenden Geräts im Aus-Zustand nicht mehr als 1,0 lux betragen. Verfügt das zu prüfende Gerät über keinen Aus-Zustand, so ist die Beleuchtungsstärke am Bildschirm des zu prüfenden Geräts zu messen, ohne dass dessen Stromkabel angeschlossen ist. C) Konfigurierung und Steuerung des zu prüfenden Geräts: 1. Peripheriegeräte und Netzverbindungen: a) Es dürfen keine externen Peripheriegeräte (Maus, Tastatur, externe Festplattenlaufwerke (HDD) usw.) an die USB-Anschlüsse oder anderen Datenschnittstellen des zu prüfenden Geräts angeschlossen sein. b) Brückenschaltung (Bridging): Unterstützt das zu prüfende Gerät Brückenschaltung im Sinne der Definition in Abschnitt 1 der Version 7.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für Displays, so ist eine Brückenschaltung zwischen dem zu prüfenden Gerät und dem Host-Computer herzustellen. Die Schaltung erfolgt nach der folgenden Rangfolge: Es wird nur eine Schaltung hergestellt, und diese Schaltung muss für die Dauer des Tests bestehen bleiben. i) Thunderbolt ii) USB iii) FireWire (IEEE 1394) iv) Sonstige Hinweis: Beispiele für Brücken bei Displays: 1. Das Display wandelt Daten zwischen zwei verschiedenen A

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.