Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1756 der Kommission vom 28. September 2016 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Displays in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D1756. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nschlussarten um (z. B. Thunderbolt und Ethernet). Dadurch kann ein Gerät Thunderbolt als Ethernet-Verbindung oder umgekehrt nutzen. 2. Eine USB-Tastatur oder USB-Maus kann über das Display mit einem USB-Hub-Controller an ein anderes System (z. B. Host-Computer) angeschlossen werden. c) Netzfunktion: Ist das zu prüfende Gerät netzwerkfähig (also in der Lage, eine IP-Adresse zu erhalten, wenn es entsprechend konfiguriert und an ein Netz angeschlossen ist), so muss die Netzfunktion aktiviert und das Gerät mit einem aktiven physischen Netz (z. B. Wi-Fi oder Ethernet) verbunden werden. Das physische Netz muss die höchste wie auch die niedrigste Datenübertragungsgeschwindigkeit der Netzfunktion des zu prüfenden Geräts unterstützen. Eine aktive Verbindung wird definiert als aktive physische Verbindung über die Bitübertragungsschicht des Netzprotokolls. Im Falle von Ethernet muss die Verbindung über ein Kabel der Norm CAT 5e oder höher über ein Ethernet-Kabel zum Ethernet-Switch oder -Router gehen. Im Falle von Wi-Fi müssen Verbindung und Prüfung des Geräts in der Nähe eines Drahtlos-Zugangspunkts (Wireless Access Point) erfolgen. Der Prüfer konfiguriert die Adressierungsschicht des Protokolls unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte: i) Die Internet-Protokolle IPv4 und IPv6 verfügen über das Neighbour-Discovery-Protokoll und konfigurieren in der Regel automatisch eine begrenzte, nicht routbare Verbindung. ii) Wenn sich das zu prüfende Gerät bei Verwendung von autoIP nicht normal verhält, kann das Internetprotokoll manuell oder über das Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP) mit einer Adresse im 192.168.1.x-Adressraum (Network Address Translation, NAT) konfiguriert werden. Das Netz muss so konfiguriert sein, dass der NAT-Adressraum und/oder autoIP unterstützt werden. iii) Sofern im Prüfverfahren nichts anderes vorgesehen ist, muss die aktive Verbindung zwischen dem zu prüfenden Gerät und dem Netz während der gesamten Prüfdauer aktiv bleiben, wobei jedoch kurze Unterbrechungen (z. B. beim Übergang zwischen verschiedenen Übertragungsgeschwindigkeiten) außer Acht bleiben können. Ist das zu prüfende Gerät mit mehreren Netzfunktionen ausgestattet, wird nur eine Verbindung hergestellt, und zwar in folgender Rangfolge: a) Wi-Fi (Institute of Electrical and Electronics Engineers — IEEE 802.11– 2007 (2)) b) Ethernet (IEEE 802.3). Unterstützt das zu prüfende Gerät energieeffizientes Ethernet (Energy Efficient Ethernet gemäß IEEE-Norm 802.3az-2010 (3)), so ist es mit einem Gerät zu verbinden, das ebenfalls IEEE 802.3az unterstützt. c) Thunderbolt d) USB e) FireWire (IEEE 1394) f) Sonstige d) Touchscreen-Funktion: Verfügt das zu prüfende Gerät über einen Touchscreen, der eine gesonderte Datenverbindung benötigt, so ist diese Funktion, einschließlich der Verbindung mit dem Host-Computer und der Installation der Software-Treiber, nach den Anweisungen des Herstellers einzurichten. e) Bei zu prüfenden Geräten, die über einen einzigen Anschluss für mehrere Funktionen (z. B. Bridging-, Netz- und/oder Touchscreen-Funktion) verfügen, kann für die Ausführung dieser Funktionen ein einziger Anschluss verwendet werden, sofern es sich dabei um den höchsten bevorzugten Anschluss handelt, den das zu prüfende Gerät für die einzelnen Funktionen unterstützt. f) Bei zu prüfenden Geräten ohne Daten/Netzfunktionen ist das zu prüfende Gerät mit den Werkseinstellungen zu prüfen. g) Eingebaute Lautsprecher und andere Produktmerkmale und -funktionen, die nicht ausdrücklich in den ENERGY-STAR-Spezifikation oder dem Prüfverfahren behandelt werden, müssen nach der werkseitigen Leistungsaufnahmeeinstellung konfiguriert werden. h) Das Vorhandensein anderer Merkmale wie Anwesenheitssensoren, Lesegeräte für Flash-Speicherkarten/Chipkarten, Kameraschnittstellen, PictBridge sind zu protokollieren. 2. Signalschnittstelle: a) Verfügt das zu prüfende Gerät über mehrere Signalschnittstellen, so wird es mit der ersten verfügbaren Schnittstelle in der nachstehenden Liste geprüft: i) Thunderbolt ii) DisplayPort iii) HDMI iv) DVI v) VGA vi) sonstige digitale Schnittstelle vii) sonstige analoge Schnittstelle 3. Anwesenheitssensor: Verfügt das zu prüfende Gerät über einen Anwesenheitssensor, so muss die Prüfung mit den Werkseinstellungen des Anwesenheitssensors durchgeführt werden. Bei zu prüfenden Geräten mit aktiviertem Anwesenheitssensor (werkseitige Einstellungen): a) Während der gesamten Dauer der Aufwärmphase, Stabilisierung, Leuchtdichtemessung und im Ein-Zustand muss sich eine Person in unmittelbarer Nähe des Anwesenheitssensors befinden, um zu verhindern, dass das zu prüfende Gerät in einen Zustand verminderter Leistungsaufnahme (z. B. Ruhe- oder Aus-Zustand) wechselt. Das zu prüfende Gerät muss während der Aufwärmphase, der Stabilisierungsphase, der Leuchtdichtemessung und der Prüfung des Ein-Zustands im Ein-Zustand verbleiben. b) Während der Prüfung des Ruhe- und des Aus-Zustands darf sich niemand in unmittelbarer Nähe des Anwesenheitssensors befinden, damit das zu prüfende Gerät nicht in einen Zustand erhöhter Leistungsaufnahme (z. B. Ein-Zustand) wechselt. Während der Prüfung des Ruhe- bzw. des Aus-Zustands muss das zu prüfende Gerät im Ruhe- bzw. im Aus-Zustand verbleiben. 4. Ausrichtung: Kann das zu prüfende Gerät vertikal und horizontal ausgerichtet werden, so ist es in horizontaler Ausrichtung zu prüfen, wobei die längste Kante parallel zur Tischoberfläche verlaufen muss. D) Bildauflösung und Bildwiederholfrequenz: 1. Displays mit festen Bildpunkten: a) Das Bildformat ist gemäß der Bedienungsanleitung auf das native Bildformat einzustellen. b) Bei anderen als Kathodenstrahlröhren-Displays (CRT) ist die Bildwiederholfrequenz auf 60 Hz einzustellen, es sei denn, die Bedienungsanleitung gibt eine andere Standard- Bildwiederholfrequenz vor; in diesem Fall ist der dort angegebene Wert einzustellen. c) Bei CRT-Displays ist das Bildformat gemäß der Bedienungsanleitung auf die höchste bei einer Bildwiederholfrequenz von 75 Hz empfohlene Auflösung einzustellen. Für die Bildelement-Aufbauzeit sind typische Industrienormen für die Prüfung zu wählen. Es ist eine Bildwiederholfrequenz von 75 Hz einzustellen. E) Genauigkeit des Eingangssignals: Bei Verwendung analoger Schnittstellen müssen sich Videoanschlüsse innerhalb von ± 2 % der Referenzwerte für Schwarz-Weiß-Pegel bewegen. Bei der Nutzung digitaler Schnittstellen darf das Videoquellsignal farblich nicht angepasst oder vom Prüfer zu anderen Zwecken als gegebenenfalls der Komprimierung/Expandierung bzw. der Ver-/Entschlüsselung für die Übertragung verändert werden. F) Leistungsfaktor: Die Programmteilnehmer müssen den Leistungsfaktor (PF) des zu prüfenden Geräts während der Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand angeben. Die Leistungsfaktorwerte müssen in denselben Abständen wie der Leistungsaufnahmewert (PON) erfasst werden. Der protokollierte Leistungsfaktor wird über die gesamte Dauer der Prüfung im Ein-Zustand gemittelt. G) Testmaterial: 1. Wie in der Norm IEC 62087:2011, Abschnitt 11.6.1 On (average) mode testing using dynamic broadcast-content video signal, angegeben, ist das dynamische Sendeinhalt-Videosignal (Dynamic Broadcast-Content Signal) gemäß IEC 62087:2011 für die Prüfung zu verwenden. 2. Ausschließlich bei Produkten, die das dynamische Sendeinhalt-Videosignal gemäß IEC 62087:2011 nicht anzeigen können, ist VESA FPDM2 zu verwenden. H) Video-Eingangssignal: 1. Der Host-Computer muss das Video-Eingangssignal in der nativen Auflösung des Displays erzeugen, sodass der aktive Bereich des Videos den gesamten Bildschirm ausfüllt. Dies kann dazu führen, dass die Wiedergabe-Software das Bildseitenverhältnis des Videos anpassen muss. 2. Die Bildfrequenz des Videoeingangssignals sollte der Bildfrequenz entsprechen, die in der Region, in der das Produkt angeboten wird, am gängigsten ist (z. B. 60 Hz für die USA und Japan, 50 Hz für Europa und Australien). 3. Die Audio-Einstellungen am Host-Computer müssen deaktiviert werden, damit neben dem Video-Eingangssignal kein Ton erzeugt wird. 6.   Prüfverfahren für alle produkte 6.1.   Initialisierung des zu prüfenden Geräts vor der Prüfung A) Vor dem Beginn der Prüfung muss das zu prüfende Gerät wie folgt initialisiert werden: 1. Richten Sie das zu prüfende Gerät nach der mitgelieferten Bedienungsanleitung ein. 2. Schließen Sie ein zulässiges Wattmeter an die Stromquelle und das zu prüfende Gerät an den Stromausgang des Wattmeters an. 3. Stellen Sie das Umgebungslicht bei ausgeschaltetem zu prüfenden Gerät so ein, dass die gemessene Beleuchtungsstärke des Bildschirms weniger als 1,0 lux beträgt (siehe Abschnitt 5.2B). 4. Schalten Sie das zu prüfende Gerät ein und führen Sie gegebenenfalls die Initialisierung der Systemkonfiguration durch. 5. Vergewissern Sie sich, dass — sofern in diesem Prüfverfahren nichts anderes angegeben ist — die Werkseinstellungen aktiviert sind. 6. Lassen Sie — je nachdem, was länger dauert — das zu prüfende Gerät 20 Minuten warmlaufen oder die Initialisierung des zu prüfenden Geräts ablaufen, bis es betriebsbereit ist. Das IEC-62087:2011-Prüfsignal gemäß Abschnitt 5.2G)1) muss während der gesamten Dauer der Aufwärmphase angezeigt werden. Displays, die das IEC 62087:2011-Prüfsignal nicht anzeigen können, müssen das Prüfsignal VESA FPDM2 L80 gemäß Abschnitt 5.2G)2) am Bildschirm ausgeben. 7. Es sind die Eingangswechselspannung und -frequenz oder Eingangsgleichstromspannung zu protokollieren. 8. Protokollieren Sie auch die Raumtemperatur und die relative Luftfeuchtigkeit. 6.2.   Messung der Leuchtdichte A) Die Messung der Leuchtdichte muss unmittelbar nach der Aufwärmphase unter Dunkelkammerbedingungen erfolgen. Die Beleuchtungsstärke des Produkts, gemessen am zu prüfenden Gerät im Aus-Zustand, darf nicht mehr als 1,0 lux betragen. B) Die Leuchtdichte muss mit einem Leuchtdichtemesser im rechten Winkel zum Bildschirmmittelpunkt des Produkts in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch des Messgeräts gemessen werden. C) Die Position des Leuchtdichtemessers im Verhältnis zum Bildschirm des Produkts bleibt während der gesamten Dauer der Prüfung unverändert. D) Bei Produkten mit automatischer Helligkeitsregelung (ABC) wird die Messung der Leuchtdichte bei abgeschalteter ABC durchgeführt. Kann die automatische Helligkeitsregelung nicht deaktiviert werden, so ist die Leuchtdichtemessung im rechten Winkel zum Bildschirmmittelpunkt des Produkts zu messen, wobei das Licht direkt am Umgebungslichtsensor in einer Stärke von mindestens 300 lux einfällt. E) Die Messung der Leuchtdichte ist folgendermaßen durchzuführen: 1. Stellen Sie sicher, dass am zu prüfenden Gerät die werkseitige Leuchtdichte oder die Einstellung für den Heimgebrauch eingestellt ist. 2. Lassen Sie das Video-Prüfsignal für die betreffende Produktklasse wie nachfolgend beschrieben anzeigen: a) Alle Produkte, außer den unter b) genannten: 3-Balken-Video-Prüfsignal gemäß IEC 62087:2011, Abschnitt 11.5.5 (drei weiße (100 %) Balken vor einem schwarzen (0 %) Hintergrund). b) Produkte, die keine Signale gemäß der Norm IEC 62087:2011 anzeigen können: VESA-FPDM2-L80-Prüfsignal bei höchster vom Produkt unterstützter Auflösung. 3. Lassen Sie das Video-Prüfsignal mindestens 10 Minuten anzeigen, damit sich die Leuchtdichte des zu prüfenden Geräts stabilisieren kann. Diese 10-minütige Stabilisierungsphase kann verkürzt werden, wenn sich die Abweichungen bei den Leuchtdichtewerten über einen Zeitraum von mindestens 60 Sekunden bei 2 % eingependelt haben. 4. Messen und erfassen Sie die Leuchtdichte bei der aktivierten Werkseinstellung LAs-shipped. 5. Stellen Sie die Helligkeit und den Kontrast des zu prüfenden Geräts auf den Höchstwert ein. 6. Messen und erfassen Sie die Leuchtdichte als LMax_Measured. 7. Erfassen Sie die vom Hersteller angegebene maximale Leuchtdichte LMax_Reported. F) Der eingestellte maximale Kontrast ist während der anschließenden Prüfungen im Ein-Zustand beizubehalten, es sei denn, im Prüfverfahren ist etwas anderes angegeben. 6.3.   Prüfung im Ein-Zustand bei Produkten ohne standardmäßig aktivierte automatische Helligkeitsregelung (ABC) A) Nach der Messung der Leuchtdichte und vor der Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand ist die Leuchtdichte des zu prüfenden Geräts wie folgt einzustellen: 1. Im Falle von Signage-Displays ist das Produkt mit einem Leuchtdichtewert von mindestens 65 % der vom Hersteller angegebenen maximalen Leuchtdichte (LMax_Reported) zu prüfen. Die Leuchtdichtewerte sind nach Abschnitt 6.2 zu messen. Die Leuchtdichte LOn ist aufzuzeichnen. 2. Bei allen anderen Produkten müssen die geeigneten Leuchtdichteregler so eingestellt werden, dass die Leuchtdichte des Bildschirms 200 Candela pro Quadratmeter (cd/m2) beträgt. Kann das zu prüfende Gerät diese Leuchtdichte nicht erreichen, so ist eine Einstellung auf den nächsten erreichbaren Wert vorzunehmen. Die Leuchtdichtewerte sind nach Abschnitt 6.2 zu messen. Die Leuchtdichte LOn ist aufzuzeichnen. Geeignete Leuchtdichteregler sind alle Regler, mit denen die Helligkeit des Displays eingestellt werden kann, nicht jedoch in Kontrasteinstellungen. B) Bei zu prüfenden Geräten, die die IEC-Signale anzeigen können, ist die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON) gemäß IEC 62087:2011 Abschnitt 11.6.1 Measurements using dynamic broadcast-content video signal zu messen. Bei zu prüfenden Geräten, die keine IEC-Signale anzeigen können, ist die Leistungsaufnahme (PON) im Ein-Zustand wie folgt zu messen: 1. Stellen Sie sicher, dass das zu prüfende Gerät gemäß Abschnitt 6.1 initialisiert wurde. 2. Lassen Sie das Testbild (VESA FPDM2, A112-2F und SET01K, 8 Graustufen von Schwarz (0 Volt) bis Weiß (0,7 Volt)) anzeigen. 3. Vergewissern Sie sich, dass das Eingangssignal dem VESA Video Signal Standard (VSIS), Version 1.0, Rev. 2.0, von Dezember 2002 entspricht. 4. Vergewissern Sie sich, dass bei der höchsten Helligkeits- und Kontrasteinstellung der weiße Balken und die angrenzenden Graustufen unterschieden werden können. Falls erforderlich, stellen Sie die Kontrastregler so ein, dass die weißen Balken und die angrenzenden Graustufen unterschieden werden können. 5. Lassen Sie das Testbild (VESA FPDM2, A112-2H, L80; auf 80 % der Bildfläche wird ein weiß (0,7 Volt) ausgefülltes Rechteck dargestellt). 6. Sorgen Sie dafür, dass der Bereich für die Messung der Leuchtdichte komplett innerhalb des weißen Bereichs des Testbilds liegt. 7. Stellen Sie die geeigneten Leuchtdichteregler so ein, dass die Leuchtdichte der weißen Bildfläche wie in Abschnitt 6.3A) beschrieben eingestellt ist. 8. Zeichnen Sie die Leuchtdichte des Bildschirms (LOn) auf. 9. Protokollieren Sie die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON) und das Gesamtbildformat (waagerechte Bildpunkte × senkrechte Bildpunkte). Die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand ist ähnlich wie bei der Prüfung gemäß IEC 62087:2011 (Dynamic Broadcast-Content) über einen Zeitraum von 10 Minuten zu prüfen. 6.4.   Prüfung im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) Die durchschnittliche Leistungsaufnahme des Produkts im Ein-Zustand wird anhand des dynamischen Sendeinhalts gemäß IEC 62087:2011 bestimmt. Kann das Produkt keine IEC-Signale anzeigen, so ist das Testbild gemäß VESA FPDM2 L80 wie in Abschnitt 6.3B)5) beschrieben, für alle weiteren Schritte zu verwenden. A) Stabilisieren Sie das zu prüfende Gerät 30 Minuten lang. Dies erfolgt anhand von drei Wiederholungen des 10-minütigen dynamischen Sendeinhalt-Videosignals gemäß IEC-Norm. B) Stellen Sie die Beleuchtungsstärke der für die Tests verwendeten Lampe so ein, dass sie an der Vorderseite des Umgebungslichtsensors 12 lux beträgt. C) Lassen Sie das 10-minütige dynamische Sendeinhalt-Videosignal anzeigen. Messen und protokollieren Sie die Leistungsaufnahme P12 während der 10-minütigen Anzeige des dynamischen Sendeinhalt-Videosignals. D) Wiederholen Sie die Schritte 6.4B) und 6.4C) bei einem Umgebungslicht von 300 lux, um P300 zu ermitteln. E) Deaktivieren Sie die automatische Helligkeitsregelung (ABC) und messen Sie die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON) gemäß Abschnitt 6.3. Kann die automatische Helligkeitsregelung (ABC) nicht deaktiviert werden, so sind die Leistungsmessungen wie folgt durchzuführen: 1. Kann die Helligkeit gemäß Abschnitt 6.3 auf einen festen Wert eingestellt werden, so ist bei diesen Produkten die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand gemäß Abschnitt 6.3 zu messen, wobei das Licht direkt am Umgebungslichtsensor in einer Stärke von mindestens 300 lux einfällt. 2. Kann die Helligkeit nicht auf einen festen Wert eingestellt werden, so ist bei diesen Produkten die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand gemäß Abschnitt 6.3 zu messen, wobei das Licht direkt am Umgebungslichtsensor in einer Stärke von mindestens 300 lux und ohne Veränderung der Bildschirmhelligkeit einfällt. 6.5.   Prüfung im Ruhezustand A) Die Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) ist gemäß IEC 62301:2011 unter zusätzlicher Beachtung der Hinweise in Abschnitt 5 zu messen. B) Die Prüfung des Ruhezustands muss ebenso wie die Prüfung des Ein-Zustands durchgeführt werden, während das zu prüfende Gerät an den Host-Computer angeschlossen ist. Sofern möglich, ist der Ruhezustand durch Versetzen des Host-Computers in den Ruhezustand zu aktivieren. Der Ruhezustand eines Host-Computers ist in der Version 6.1 der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computer definiert. C) Verfügt das Produkt über mehrere Ruhezustände, die manuell ausgewählt werden können, oder ist es in der Lage, auf unterschiedliche Weise in den Ruhezustand zu wechseln (z. B. per Fernbedienung oder durch Versetzen des Host-Computers in den Ruhezustand), so sind die Messungen in allen Ruhezuständen durchzuführen. Tritt das Produkt automatisch in seine verschiedenen Ruhezustände ein, so muss die Messdauer lang genug sein, um ein Mittel aller Ruhezustände ermitteln zu können. Die Messung muss außerdem die Anforderungen des Abschnitts 5.3 der Norm IEC 62301:2011 (u. a. Stabilität, Messzeitraum) erfüllen. 6.6.   Prüfung im Aus-Zustand A) Bei Produkten mit Aus-Zustand ist der Aus-Zustand nach Beendigung der Prüfung des Ruhezustands über den am leichtesten zugänglichen Netzschalter zu aktivieren. B) Messen Sie die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) gemäß Abschnitt 5.3.1 der Norm IEC 62301:2011. Protokollieren Sie das Vorgehen und die für den Wechsel in den Aus-Zustand notwendige Schrittfolge. C) Eingangs-Synchronisierungssignale (input sync signal check cycle) dürfen beim Messen der Leistungsaufnahme im Aus-Zustand außer Acht gelassen werden. 6.7.   Zusätzliche Prüfung A) Bei Produkten mit Daten-/Netzfunktionen oder einer Brückenschaltung ist gemäß Abschnitt 5.2C)1)b) und c) zusätzlich zu der Prüfung mit aktivierten Daten-/Netzfunktionen und einer aktiven Brückenschaltung (siehe Abschnitt 5.2C)1)) eine Prüfung des Ruhezustands durchzuführen, bei der die Daten-/Netzfunktionen ausgeschaltet sind und die Brückenschaltung inaktiv ist. B) Das Vorliegen einer vollständigen Netzschaltung ist zu ermitteln, indem das Display im Ruhezustand gemäß Abschnitt 6.7.5.2 der Norm CEA-2037-A Determination of Television Set Power Consumption (Bestimmung des Stromverbrauchs von Fernsehgeräten) unter Berücksichtigung folgender Punkte auf Netzwerkaktivität geprüft wird: 1. Das Display muss gemäß Abschnitt 5.2C)1)c) vor der Prüfung an ein Netz angeschlossen werden. 2. Das Display ist in den Ruhezustand, nicht in den Modus „Aktiv-Bereitschaft“(standby-active, low) zu versetzen. (1)  http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/CFR-2011-title10-vol3/pdf/CFR-2011-title10-vol3-sec430-2.pdf (2)  IEEE 802 — Telecommunications and information exchange between systems — Local and metropolitan area networks — Part 11: Wireless LAN Medium Access Control (MAC) and Physical Layer (PHY) Specifications. (3)  Teil 3: Carrier Sense Multiple Access with Collision Detection (CSMA/CD) Access Method and Physical Layer Specifications — Amendment 5: MEDIA Access Control Parameters, Physical Layers, and Management Parameters for Energy-Efficient Ethernet.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.