Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/859 der Kommission vom 4. Oktober 2017 über die staatliche Beihilfe Luxemburgs SA.38944 (2014/C) (ex 2014/NN) zugunsten von Amazon (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 6740) (Text von Bedeutung für den EWR.)

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Quellenkennung: 32018D0859. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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56 975 [1 000 – 10 000 ] CSA Amazon Technologies, & A9.com, & Audible 62 630 89 956 86 593 95 076 12 561 202 286 351 497 [400 000 – 500 000 ] (195) Wie aus Tabelle 10 zu entnehmen, bestehen die externen Kosten von LuxSCS hauptsächlich aus konzerninternen Gebühren nach den Eintrittsvereinbarungen und der CSA. Neben den in Tabelle 11 genannten Eintrittsvereinbarungen und den Zahlungen im Rahmen der CSA (siehe Tabelle 12) musste LuxSCS infolge des Erwerbs von Rechten des geistigen Eigentums Dritter durch Amazon US, die anschließend nach Maßgabe der CSA an LuxSCS lizenziert wurden, später weitere Eintrittszahlungen leisten. Zusammen mit den Eintrittszahlungen und den Zahlungen nach Maßgabe der CSA werden diese Kosten im Folgenden „Eintritts- und CSA-Kosten“ genannt. Darüber hinaus entstanden LuxSCS Kosten für Veräußerungen aus Beständen innerhalb der Gruppe nach der Umstrukturierung des Europageschäfts von Amazon im Jahr 2006. Und schließlich musste LuxSCS für externe Kosten in Form von Gebühren für Domain-Lizenzen, Rechtskosten, Kosten von Rechnungslegungsleistungen und Bankgebühren aufkommen (194). (196) Wie ferner aus Tabelle 10 hervorgeht, umfassen die von LuxSCS zu tragenden Kosten nicht die Entwicklung, die Verbesserung oder die Verwaltung der immateriellen Wirtschaftsgüter oder die Inrechnungstellung von Kosten, für die LuxOpCo infolge der Durchführung des Online-Einzelhandels oder des Dienstleistungsgeschäfts in der EU aufgekommen ist (z. B. Forderungsausfälle, die Abschreibung von Beständen und Marketingkosten). LuxSCS sind zudem keine Kosten in Verbindung mit der Vergütung der Alleingeschäftsführerin entstanden. 2.3.4.2.    Weitere Informationen zur Eintrittsvereinbarung und zur CSA (197) Als Gegenleistung für die nach der Eintrittsvereinbarung erlangten immateriellen Wirtschaftsgüter verpflichtete sich LuxSCS zu jährlichen Eintrittszahlungen an ATI. LuxSCS leistete im relevanten Zeitraum die folgenden Eintrittszahlungen an ATI (siehe folgende Tabelle 11) (195): Tabelle 11 Eintrittszahlungen (in Mio.)   2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eintrittszahlung (in USD) 82,68 54,95 28,26 11,04 2,28 1,08 Eintrittszahlung (Entsprechung in EUR) 68,34 42,27 19,15 8,45 2,40 0,79 (198) Als Gegenleistung für die nach der CSA erlangten Rechte an den immateriellen Wirtschaftsgütern verpflichtete sich LuxSCS zur Beteiligung an bestimmten in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm entstandenen FuE-Kosten (196) (im Folgenden „Entwicklungskosten“) (197), die u. a. die „Entwicklungskosten von Unterauftragnehmern umfassen (198). Nach Auskunft von Amazon beinhalten diese Kosten Ausgaben in Verbindung mit der Entwicklung von Produkten, Technologien, Maßnahmen zur Auftragsabwicklung und immaterielle Wirtschaftsgüter im Marketingbereich (199) sowie zugerechnete Gemeinkosten und Verwaltungskosten und Ausgaben für den Erwerb geistigen Eigentums, die A9 und ATI entstanden sind (200). (199) Der Anteil der von LuxSCS nach Maßgabe der CSA zu tragenden Entwicklungskosten richtete sich nach dem Anteil der in Europa generierten Einnahmen von Amazon an den weltweiten Einnahmen der Gruppe im betreffenden Jahr (201). Im Jahr 2012 beispielsweise erwirtschaftete Amazon 28,6 % seiner weltweiten Einnahmen in Europa. Daher wurden auch 28,6 % der Entwicklungskosten in Verbindung mit immateriellen Wirtschaftsgütern im Jahr 2012 LuxSCS zugerechnet (202). (200) Den CSA-Jahresberichten zufolge (203) entstanden LuxSCS unmittelbar keine Entwicklungskosten im relevanten Zeitraum. LuxSCS beteiligte sich durch seine jährlichen Zahlungen im Rahmen der Kostenteilung nur finanziell an der Entwicklung der der CSA unterliegenden immateriellen Wirtschaftsgüter. Aus Tabelle 12 gehen die finanziellen Beiträge von LuxSCS zum Kostenteilungspool nach Maßgabe der CSA (im Folgenden „CSA-Zahlungen“) hervor (204). Tabelle 12 Zahlungen von LuxSCS nach der CSA (in Mio. EUR)   2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Zahlungen von LuxSCS nach der CSA 63 90 87 95 125 202 351 [400-500] [1 000 -1 500 ] (201) Den CSA-Jahresberichten (205) sind auch die den Entwicklungszentren von Amazon entstanden Entwicklungskosten zu entnehmen, die weltweit (auch in Europa) aufgeteilt werden. Diese Entwicklungszentren führen Auftragsentwicklungen für A9 und ATI durch, für die sie von A9 und ATI eine Vergütung auf Kostenbasis zuzüglich eines Aufschlags von [5-10] % erhalten (206). (202) Die CASA galt für Nutzungsdauer der immateriellen Wirtschaftsgüter (207) und konnte nur bei einer Änderung der Kontrolle oder bei erheblichen Belastungen (208) sowie dann gekündigt werden, wenn eine der Parteien einen Mangel aufgrund einer Nichterfüllung ihrer Leistungen nach der CSA nicht heilen konnte (209). Daher hatte LuxSCS keine Möglichkeit, die CSA einseitig zu kündigen. (203) Im relevanten Zeitraum wurde die CSA zweimal geändert (210). Mit der ersten im Juli 2009 unterzeichneten und am 5. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderung sollten die Vereinbarungen an die Bestimmungen der US-amerikanischen Abgabenordnung (Treasury Regulation) für qualifizierte Kostenteilungsvereinbarungen angepasst werden. Daher wurde in die Vereinbarung eine Liste der von den Parteien der CSA zu auszuübenden Funktionen und zu übernehmenden Risiken aufgenommen (211) (212). Diese Liste ist in Tabelle 13 dargestellt. Tabelle 13 Funktionen und Risiken von LuxSCS im Zusammenhang mit der CSA Nr. Funktionen von LuxSCS Von LuxSCS zu übernehmende Risiken 1 [LuxSCS] führt das Entwicklungsprogramm entweder direkt oder mittelbar über seine Tochtergesellschaften im europäischen Raum durch und nutzt die Ergebnisse seiner Tätigkeiten gemeinsam mit [A9 und ATI]. Sämtliche den europäischen Raum betreffende Geschäftsrisiken (u. a. Kredit-, Inkasso-, Markt- und Verlustrisiken sowie Risiken in Verbindung mit Maßnahmen, die Mitarbeiter in die Lage versetzen sollen, dauerhaft effizient und zügig Waren und Dienstleistungen im europäischen Raum zu verkaufen). 2 [LuxSCS] führt Verkaufs- und Marketingtätigkeiten im europäischen Raum durch (213). Risiken in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm (u. a. Ausfall oder nicht fristgerechte Entwicklung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen für den europäischen Raum). 3 [LuxSCS] übernimmt strategische Planungstätigkeiten im Zusammenhang mit den Erfordernissen von Kunden und mit Produktentwicklungen betreffend das Entwicklungsprogramm im europäischen Raum. Produkte im Zusammenhang mit Marktrisiken im europäischen Raum und Auswirkungen auf den Erfolg des Forschungsprogramms (214), u. a.: — Risiken in Verbindung mit der erfolgreichen Einstellung, Bindung und Motivation von Mitarbeitern; — zeitnahe und genaue Prognose von Markterfordernissen und von sich entwickelnden Industriestandards; — genaue Beschreibung neuer Produkte oder Dienstleistungen; — zügige Fertigstellung und Einführung neuer Produkte oder Konzepte. 4 [LuxSCS] übernimmt Planungstätigkeiten (u. a. die Haushaltsplanung) in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm. Rechtliche und regulatorische Risiken in Verbindung mit der Ausübung einer Geschäftstätigkeit im Online-Bereich. 5 [LuxSCS] leitet die strategische Übernahme von Technologien, die unter das Entwicklungsprogramm fallen. Risiken hinsichtlich der Markenentwicklung und -erkennung im europäischen Raum. 6 [LuxSCS] führt Qualitätskontrollen durch und übernimmt Sicherungsaufgaben. Risiken in den Bereichen wesentliches Personal, Qualitätskontrolle, Produktsicherheit und Haftung (einschließlich gesetzlicher und freiwilliger Gewährleistung) im europäischen Raum. 7 [LuxSCS] wählt Mitarbeiter, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zur Durchführung der oben genannten Tätigkeiten aus und übernimmt die die Einstellung und die Überwachung der betreffenden Personen. Übernahmerisiken einschließlich der Fähigkeit, übernommene Technologie zügig und erfolgreich einzuführen. (204) Mit der zweiten, im Februar 2014 unterzeichneten und am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderung wurde die Methode zur Ermittlung des von LuxSCS nach der CSA zu übernehmenden Anteils der Entwicklungskosten modifiziert. Die prozentuale Kostenbeteiligung von LuxSCS wird nun nach dem Anteil des auf Europa entfallenden Bruttogewinns von Amazon Bruttogewinn ermittelt, den die Gruppe weltweit innerhalb eines Jahres erzielt hat. 2.3.4.3.    Sonstige LuxSCS entstandene Kosten in Verbindung mit den immateriellen Wirtschaftsgütern (205) Die für den Marketingbereich relevanten immateriellen Wirtschaftsgüter, die LuxOpCo im Einzelhandelsgeschäft von Amazon in Europa genutzt hat, beinhalteten nach Auskunft von Amazon „Rechte an lokalen immateriellen Wirtschaftsgütern von Amazon im Marketingbereich in Europa sowie weltweit. LuxSCS sind Marketeingkosten auf zweierlei Weise entstanden. Erstens erstattete LuxSCS mittelbar oder unmittelbar die Marketingaufwendungen, die den europäischen aktiv tätigen Unternehmen in Europa entstanden. Zweitens beinhalteten die Zahlungen im Rahmen der Kostenteilung einen Anteil der Marketingausgaben in Verbindung mit der Entwicklung weltweiter immaterieller Wirtschaftsgüter im Marketingbereich, die LuxSCS in Europa zu verwerten berechtigt war. Hinsichtlich der erstgenannten Gruppe von Marketingkosten entschied LuxSCS nicht zwischen Ausgaben zur Finanzierung der weltweiten immateriellen Wirtschaftsgüter im Marketingbereich und den Ausgaben zur Finanzierung ausschließlich lokaler immaterieller Wirtschaftsgüter im Marketingbereich, da diese Ausgaben alle von LuxSCS getragen wurden.“ (215) (206) Nach einer Aufforderung der Kommission zur näheren Erläuterung erklärte Amazon: „Die Finanzaufstellungen [von LuxSCS] enthalten keine Position, die unmittelbar Aufschluss über die Erstattung von Marketingausgaben geben würde. Die Erstattung von Marketingausgaben … erfolgt vielmehr über Abzüge von den an LuxSCS zu zahlenden ganzjährigen Lizenzgebühren; diese Abzüge werden in den Finanzaufstellungen aber nicht separat ausgewiesen.“ (216) 2.3.4.4.    Informationen zum Verfahren vor dem US Tax Court (207) Im November 2012 schickte die US-Bundesteuerbehörde (Internal Revenue Service, im Folgenden „IRS“) in den USA eine Statutory Notice of Deficiency (217) betreffend fällige Körperschaftsteuern von Amazon nach US-amerikanischem Bundesrecht in den Steuerjahren 2005 und 2006 an Amazon. Der IRS zog insbesondere den Wert in Zweifel, der für die Übertragung bereits bestehender immaterieller Wirtschaftsgüter (die Eintrittszahlungen von LuxSCS an ATI und die Höhe der nach Maßgabe der CSA von LuxSCS zahlbaren Entwicklungskosten) angegeben worden war (218). Später wurde ein Verfahren zwischen Amazon und dem IRS vor dem US Tax Court eingeleitet (219). Zusätzlich zu dem Verfahren vor dem US Tax Court verschickte der IRS Ladungen und vernahm zahlreiche Mitarbeiter von Amazon unter Eid (220). (208) In seinen Körperschaftsteuererklärungen in den USA gab Amazon die Eintrittszahlungen von LuxSCS nach Maßgabe der Eintrittsvereinbarung für das Recht nur Nutzung bestehenden geistigen Eigentums (im Folgenden „Eintritt“) mit etwa 217 Mio. USD und die Zahlungen von LuxSCS nach Maßgabe der CSA mit etwa 116 Mio. USD im Jahr 2005 und mit 77 Mio. USD im Jahr 2006 an. Der IRS bestritt sowohl den Betrag der Eintrittszahlungen als auch der CSA-Zahlungen. Nach einem Gutachten aus dem Jahr 2011 setzte der IRS einen Betrag von 3,6 Mrd. EUR für die Eintrittszahlungen für das geistige Eigentum an. Dieser Betrag wurde im Laufe des Gerichtsverfahrens vom IRS auf 3,468 Mrd. USD korrigiert. Der Experte des IRS ermittelte diesen Wert nach der DCF-Methode (DCF = Discounted-Cash-Flow) ausgehend von den erwarteten Cahsflows aufgrund der Geschäftstätigkeit in Europa. Die Annahmen, auf denen diese Bewertung beruhte, unterschieden sich erheblich von den Annahmen von Amazon. Insbesondere betrachteten die Experten des IRS die Nutzungsdauer des geistigen Eigentums als unbegrenzt, während Amazon von einer kurzen Nutzungsdauer ausging. Hinsichtlich der CSA-Zahlungen war der IRS der Auffassung, dass die Kostenposition „Technology and Content“ in vollem Umfang im Pool der nach der CSA aufzuteilenden Kosten hätte berücksichtigt werden müssen. (209) Am 23. März 2017 verkündete der US Tax Court seine Beurteilung, in der er die vom IRS vorgenommenen Anpassungen nahezu vollständig verwarf. Insbesondere wies der US Tax Court die Wertermittlung durch den IRS zurück und erkannte eine begrenzte Nutzungsdauer für die immateriellen Wirtschaftsgüter von Amazon an. Außerdem stellte der US Tax Court fest, dass der IRS gegen die Körperschaftsteuervorschriften verstoßen hatte, nach denen bei der Bewertung des geistigen Eigentums an den zum Zeitpunkt der Eintrittsvereinbarung bereits bestehenden Wirtschaftsgütern eine Begrenzung vorzunehmen ist und anerkannte Bewertungsmethoden anzuwenden sind. Der US Tax Court erkannte die von Amazon vorgetragene Begründung an, dass die intern unter der Kostenposition „Technology and Content“ verbuchten Kosten nicht vollständig als Entwicklungskosten anzusehen seien. Vielmehr handele es sich um gemischte Kosten, die auch erhebliche Kosten beinhalteten, die mit Tätigkeiten zur Entwicklung geistigen Eigentums nicht in Zusammenhang standen. Daher stellte der US Tax Court fest, dass die vom IRS geforderten Anpassungen der Zahlungen nach der Eintrittsvereinbarung und der CSA willkürlich und nicht angemessen waren und dass die vom IRS angewendeten Methoden zur Ermittlung dieser Anpassungen nicht geeignet waren. Gleichzeitig bestätigte der US Tax Court mit bestimmten Anpassungen die von Amazon angewendete Methode zur Bewertung der Eintrittskosten und zur Zuordnung der unter „Technology and Content“ verbuchten Kosten zum Pool der aufzuteilenden Kosten als angemessen (221). (210) Im Zusammenhang mit der Ermittlung der korrekten Höhe der Eintrittszahlungen stellte der US Tax Court fest, dass Amazon und der IRS übereingekommen waren, dass ein Vergleich nach der CUT-Methode (222) vorgenommen werden könne und dass die M.com-Vereinbarung, die Amazon mit [A] geschlossen hatte, die am ehesten mit der Lizenzierung bestehenden geistigen Eigentums von Amazon von Amazon US an LuxSCS vergleichbar sei. Allerdings stellte der US Tax Court auch fest, dass Amazon nach der Vereinbarung mit [A] verschiedene Nebendienstleistungen für [A] erbracht hatte, die Amazon US für LuxSCS nicht erbrachte. Außerdem stellte er fest, dass die Preise nach der Vereinbarung „umfassend“ festgesetzt wurden, ohne für die Erbringung jeder einzelnen Dienstleistung oder für die Überlassung bestimmten geistigen Eigentums jeweils eine spezifische Vergütung vorzusehen. Daher war der Vereinbarung mit [A] keine Angabe über eine Provision als Richtwert für den Prozentsatz der Lizenzgebühr für das LuxSCS von Amazon US bereitgestellte geistige Eigentum zu entnehmen. Eine eingehende wirtschaftliche Bewertung der Vereinbarung mit [A] lag nur für die Änderung dieser Vereinbarung vom Juli 2006 vor. Da die Vereinbarung mit [A] nicht vollständig dokumentiert war, wurden die übrigen 15 M.com-Vereinbarungen sowie — soweit vorhanden — die jeweiligen eingehenden wirtschaftlichen Analysen der Gebührenstruktur geprüft, und für die Technologie wurde ein Basissatz der Lizenzgebühr in Höhe von [3-3,5] % ermittelt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass [Beschreibung der Korrelation zwischen der Provision und dem Umsatzvolumen] (223) nach einer Anpassung des Volumens nach unten ein Prozentsatz der Lizenzgebühr für die Technologie in Höhe von [3-3,5] % berechnet wurde. Der Satz der Lizenzgebühr für bereits bestehende immaterielle Wirtschaftsgüter von Amazon im Marketingbereich wurde ausgehend von einem Vergleich mit vier Lizenzvereinbarungen mit Dritten, die mit Amazon nicht verbunden waren, mit [1-1,5] % angesetzt. Die fremdvergleichskonforme Eintrittszahlung für die Kundendaten wurde mit [100-200] Mio. USD veranschlagt. (211) Um die Funktionen von LuxSCS und seinen Tochtergesellschaften in Europa in Bezug auf die Entwicklung, Verbesserung, Verwaltung und Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter besser verstehen zu können, ersuchte die Kommission um Informationen, die im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem US Tax Court bezüglich der Zahlungen von LuxSCS nach der Eintrittsvereinbarung und der CSA geleistet worden waren. Amazon übermittelte der Kommission sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit vor dem US Tax Court verwendet und vorlegt worden waren. 2.3.4.5.    Eintrittszahlungen für weitere von LuxSCS erworbene Rechte des geistigen Eigentums (212) Im relevanten Zeitraum erlangte LuxSCS mehrmals Rechte zur Nutzung geistigen Eigentums von verbundenen Unternehmen und von Dritten; LuxSCS erwarb diese Rechte aber nie aus eigener Initiative. (213) In einigen Fällen wurden Unternehmen, die Rechte des geistigen Eigentums innehatten (bzw. die Rechte des geistigen Eigentums an sich) von der Amazon.com, Inc. erworben, die das geistige Eigentum dann auf die Amazon Technologies, Inc. übertrug. Dieses geistige Eigentum war auch Gegenstand der CSA, die sämtliches geistiges Eigentum abdeckte, das ATI von einem Dritten übertragen oder abgetreten wurde (224), und die Kosten des Erwerbs der betreffenden Rechte wurden als Eintrittszahlungen in den Kostenpool einbezogen (225). Daher werden einige Eintrittszahlungen von LuxSCS für geistiges Eigentum nicht durch gesonderte Vereinbarungen geregelt, sondern als Zahlungen nach Maßgabe der CSA behandelt. Dies gilt etwa für Eintrittszahlungen für [die Übernahme von U und R] (226) und [die Übernahme von T]. (214) In anderen Fällen wurde ein Unternehmen als Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums von einem anderen Unternehmen der Amazon-Gruppe übernommen, um das geistige Eigentum dieses Unternehmens dann auf ATI zu übertragen. Dies war etwa der Fall, als LuxOpCo die [Q]-Gruppe übernahm, die Inhaberin geistigen Eigentums war, das aus Rechten nicht nur an digitalen Inhalten, sondern auch an bestimmten Technologien bestand. Die Technologiekomponente des [Erwerbs] des geistigen Eigentums [von Q] wurde an ATI verkauft, das dieses geistige Eigentum dann als Gegenleistung für eine Eintrittszahlung von LuxSCS in die CSA einbrachte. (215) Anfänglich wurden sämtliche Eintrittszahlungen in den Ausgaben des jeweiligen Geschäftsjahrs berücksichtigt. Im Jahr 2011 begann LuxSCS, einige Übernahmen zu aktivieren, indem diese entweder als immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. [Übernahme Q] (227), [Übernahme T] (228) im Jahr 2011, [Übernahme U] im Jahr 2012 (229)) oder als Anlagevermögen (z. B. [Übernahme V] (230) im Jahr 2013) (231) verbucht wurden. 2.3.4.6.    Schriftliche Beschlüsse der Alleingeschäftsführerin von LuxSCS und Protokoll der Hauptversammlungen von LuxSCS (216) Amazon bestätigte, dass die an der Entwicklung und der Erhaltung der immateriellen Wirtschaftsgüter beteiligten Mitarbeiter der Amazon-Gruppe weder Beschäftigte von LuxSCS noch von an LuxSCS beteiligten Unternehmen waren (232). Um die Tätigkeiten von LuxSCS besser zu verstehen, forderte die Kommission Amazon auf, ihr die schriftlichen Beschlüsse des Managements von LuxSCS sowie Protokolle von Hauptversammlungen von LuxSCS zu übermitteln. Tabelle 14 bietet einen Überblick über die schriftlichen Beschlüsse der Alleingeschäftsführerin von LuxSCS (d. h. der Amazon Europe Holding, Inc.) und über die Protokolle von Hauptversammlungen unter Beteiligung der Partner von LuxSCS im Zeitraum 2004-2013. Tabelle 14 Protokolle von LuxSCS 2004 -2013   Datum Art des Beschlusses Zusammenfassung   7.6.2004 Schriftlicher Beschluss der Alleingeschäftsführerin von LuxSCS ([…] als Bevollmächtigter) Genehmigung aller erforderlichen Maßnahmen für Schritte nach der Gründung; Unterzeichnung der Eröffnung des Bankkontos bei [Bank]; Genehmigung einer Domizilierungsvereinbarung mit [Dienstleistungsgesellschaft]; Gründung von LuxOpCo.   14.1.2005 Schriftlicher Beschluss der Alleingeschäftsführerin von LuxSCS ([…] als Vice President) Unterzeichnung von zwei Kostenteilungsvereinbarungen und einer Eintrittsvereinbarung; Annahme von Änderungen der Satzung von LuxSCS, um den Erwerb bestimmter Dividendenrechte und Rechte an anderen Ausschüttungen zu regeln, und Annahme bestimmter verbundener Agios; Erhöhung des Gesellschaftskapitals von LuxSCS durch eine sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassende Beteiligung der in Gibraltar ansässigen ACI Holdings Limited („ACI“); Genehmigung der Benennung von […] als weitere Führungskraft von LuxOpCo und Änderung des Unternehmenszwecks von LuxOpCo; Abtretung eines Schuldscheins auf die Amazon.com International Sales, Inc.; Gewährung eines Darlehens für LuxOpCo.   17.1.2005 Protokoll einer außerordentlichen Hauptversammlung ([…] als President, […] als Sekretär, […] als Prüfer) Annahme einer neuen Satzung, um den Erwerb bestimmter Dividendenrechte und Rechte an anderen Ausschüttungen zu regeln; Erhöhung des Gesellschaftskapitals.   7.6.2005 Schriftlicher Beschluss der Alleingeschäftsführerin von LuxSCS ([…] als Vice President) Verlegung des Geschäftssitzes von LuxSCS.   22.6.2005 Protokoll der Hauptversammlung ([…] als President, […] als Sekretär, […] als Prüfer) Ankündigungsverzicht; Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004; Entlastung der Alleingeschäftsführerin, Amazon Europe Holding, Inc., für das zum 31. Dezember 2004 auslaufende Geschäftsjahr.   22.6.2005 Schriftlicher Beschluss der Alleingeschäftsführerin von LuxSCS ([…] als Vice President) Kontenabrechnungen von LuxSCS zum 31. Dezember 2004 und Beschluss, die Konten den Anteilseignern von LuxSCS zur Genehmigung vorzulegen; Entlastung der Alleingeschäftsführerin von LuxSCS für das zum 31. Dezember 2004 auslaufende Geschäftsjahr.   6.2.2006 Schriftlicher Beschluss der Alleingeschäftsführerin von LuxSCS ([…] als Vertretung) Annahme einer Aufstockung des Gesellschaftskapitals von LuxSCS durch eine Sacheinlage in Form einer Beteiligung der Amazon.com, Inc. an der Amazon.fr Holdings SAS im Wert von 1 017 240 USD angesichts des begrenzten Gesellschaftskapitals von LuxSCS; Genehmigung des Abschlusses einer oder mehrerer Vereinbarungen über die Übertragung von Beteiligungen, um gegen einen Schuldschein über einen Kapitalbetrag von 194 672 760,00 USD 100 % des im Eigentum der Amazon.com, Inc. stehenden Gesellschaftskapitals der Amazon.co.uk Ltd. und der Amazon.de GmbH und 95,8 % des im Eigentum der Amazon.com, Inc. stehenden Gesellschaftskapitals der Amazon.fr Holdings SAS zu erlangen. Annahme einer Erhöhung des Gesellschaftskapitals von LuxSCS durch eine sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassende Beteiligung der ACI Holdings als Gegenleistung für Kommanditanteile an LuxSCS.   6.2.2006 Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung ([…] als President, […] als Sekretär, […] als Prüfer) Aufstockung des Gesellschaftskapitals von LuxSCS; Beschluss zur Annahme der Zeichnung und der Einzahlung neuer Kommanditanteile im Wege einer Sacheinlage durch die Amazon.com, Inc. Aufstockung des Gesellschaftskapitals von LuxSCS; Zeichnung und Einzahlung neuer Kommanditanteile im Wege einer Sacheinlage durch die ACI Holdings Limited; Einzug von 900 Kommanditanteilen an LuxSCS; Umgestaltung der Beteiligungsstruktur von LuxSCS.   7.2.2006 Schriftlicher Beschluss der Alleingeschäftsführerin von LuxSCS ([…] als Vertretung) Genehmigung des Abschlusses einer Vereinbarung über die Übertragung einer Beteiligung, um als Gegenleistung für einen Schuldschein in Höhe von 136 828 362 EUR 100 % der Beteiligung an der Amazon.de GmbH und 8 724 191 Aktien (entsprechend einem Anteil von 93,1471 %)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.