Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/859 der Kommission vom 4. Oktober 2017 über die staatliche Beihilfe Luxemburgs SA.38944 (2014/C) (ex 2014/NN) zugunsten von Amazon (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 6740) (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D0859. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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das Verfahren, S. 118, Rn. 315 und 317. Vorbringen [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 99, Rn. 20-22, und Vorbringen [Vice President International Retail, Amazon Corporate LLC, USA, früher Head of European Retail Business mit Zuständigkeit für das gesamte europäische Einzelhandelsgeschäft, LuxOpCo, Luxemburg], 7. Mai 2014, S. 63, Rn. 16-22. (483)  Amazon, Schriftsatz im Anschluss an das Verfahren, S. 118 und 119, Rn. 316 und 318. Siehe auch Amazon, endgültige Abschriften [Senior Vice President Product Management — Retail, Amazon Corporate LLC, USA], 4. November 2014, Rn. 602: 21-25, Rn. 603: 1 und 2: „Ja, einige Erwägungen, sowie die Tatsache, dass wir schließlich — nach so vielen Jahren — in zwei weiteren Ländern in Europa auf den Markt gekommen waren: in Italien und in Spanien. Und wir konnten wegen der geleisteten Arbeit in den Bereichen Technologie und Logistik und am EFN-Programm, dem Programm für das European Fulfillment Network, das es vorher noch nicht gab, in diesen Ländern auf den Markt kommen.“ (484)  [Vice President International Retail, Amazon Corporate LLC, USA, früher Head of European Retail Business, zuständig für das gesamte Einzelhandelsgeschäft in Europa, LuxOpCo, Luxemburg], 7. Mai 2014, Anlage 46, S. 4. (485)  Amazon, Schriftsatz im Anschluss an das Verfahren, S. 119, Rn. 319-321. (486)  Anhang C-2284-P zum Vorbringen von Amazon vom 30. September 2016. (487)  [Beschreibung der Technologie von Amazon]. (488)  [Beschreibung der Technologie von Amazon]. (489)  [Beschreibung der Technologie von Amazon]. (490)  Vorbringen [Vice President International Retail, Amazon Corporate LLC, USA, früher Head of European Retail Business mit Zuständigkeit für das gesamte Einzelhandelsgeschäft in Europa, LuxOpCo, Luxemburg], 7. Mai 2014, Anlage 46, S. 10. (491)  Internes Dokument von Amazon: EFN 2013, OP1, S. 7. (492)  Amazon, Schriftsatz im Anschluss an das Verfahren, S. 120 und 121, Rn. 323-330. (493)  Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President International Retail, Amazon Corporate LLC, USA, früher Head of European Retail Business, zuständig für das gesamte Einzelhandelsgeschäft in Europa, LuxOpCo, Luxemburg], 3. November 2014, Rn. 493: 24-25, Rn. 494: 1-5. (494)  Amazon, Schriftsatz im Anschluss an das Verfahren, S. 120 und 121, Rn. 323-330. (495)  Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President European Retail Business, zuständig für das gesamte Einzelhandelsgeschäft in Europa, LuxOpCo, Luxemburg, früher Country Manager France, Amazon.fr SAS, Clichy, Frankreich], 5. November 2014, Rn. 897: 15-25, Rn. 898: 1-4. (496)  Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 5. November 2014, Rn. 984: 6-15. (497)  Die sogenannten „Packstationen“ bilden ein Netz von automatischen Abholstationen, die von DHL Deutschland betrieben werden und an denen die Empfänger Pakete und Päckchen zu beliebigen Zeitpunkten selbst abholen können. Siehe Vorbringen von [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 125, Rn. 2-25, S. 126, Rn. 2-2, S. 127, Rn. 2-6: „Daher haben wir gemeinsam mit DHL die sogenannten Packstationen erfunden, die erst vor drei Jahren über die Bezeichnungen Amazon und Abox zu Amazon Boxes wurden. Die werden inzwischen auch in New York eingerichtet. Wir haben in New York Amazon Aboxes.“ (498)  Siehe Vorbringen von [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 57, Rn. 9-25, S. 58, Rn. 1-25, S. 59, Rn. 2-9: […]. (499)  Amazon, endgültige Abschriften: [Director Finance, Amazon Instant Video Limited, London, Vereinigtes Königreich, früher Manager Finance und Director Finance Amazon.co.uk, London, Vereinigtes Königreich], 5. November 2014, Rn. 1130: 10-17. (500)  Siehe in den Erwägungsgründen 338-342 erläuterte Vorbringen von Unternehmen X. (501)  Im elektronischen Handel bezeichnet die Conversion Rate das Verhältnis zwischen den zustande gekommenen Verkäufen und der Anzahl der Besucher. (502)  Gemeint sind die direkten und indirekten Kosten in Verbindung mit der Abwicklung einer Bestellung, beispielsweise der zeitliche Suchaufwand des Kunden. (503)  Siehe Erwägungsgründe 337-342. (504)  Verrechnungspreisbericht, S. 26. Nach dem Verrechnungspreisbericht war vor der Umstrukturierung AIS für das Einzelhandelsgeschäft über die EU-Websites von Amazon zuständig, und AIM betrieb die über die EU-Websites angebotenen Programme für Drittverkäufer. (505)  Lizenzvereinbarung zwischen LuxSCS und Amazon Technologies über bereits vorhandenes geistiges Eigentum, vorgelegt von Amazon am 12. Januar 2016. (506)  Lizenzvereinbarung, Absatz 1.2: „ ‚geistiges Eigentum von Amazon EHT [LuxSCS]‘: (a) sämtliche Rechte des geistigen Eigentums weltweit, die im Eigentum von Amazon EHT [LuxSCS] stehen oder die Amazon EHT [LuxSCS] in sonstiger Weise innehat … (u. a. Kundenlisten und Kundendaten …“; Abschnitt 2.1. (a): „Amazon EHT [LuxSCS] gewährt AEU [LuxOpCo] nach Maßgabe sämtlicher gegenwärtiger und künftig zu erwerbender Rechte des geistigen Eigentums, das im Eigentum von Amazon EHT [LuxSCS] steht oder geistiges Eigentums von Amazon EHT [LuxSCS] beinhaltet, unwiderruflich das folgende ausschließliche Recht und erteilt die unwiderrufliche und ausschließliche Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums von Amazon EHT [LuxSCS]“. (507)  Vorbringen von Amazon vom 21. August 2015, S. 2: „Nach der Lizenzvereinbarung stehen Kundendaten aller EU-Websites im Eigentum von Lux SCS. Als Dienstleistung für LuxSCS sammelt LuxOpCo diese Daten für Tätigkeiten im Einzelhandel.“ (508)  Siehe auch Lizenzvereinbarung, Absatz 2.3 (Erhaltung) und Absatz 9.5 (Einhaltung geltender Vorschriften, Datenschutz). Insbesondere ist LuxOpCo zuständig für (a) die Beschränkung des Zugangs zu den Daten, (b) die Verarbeitung nach geltenden Rechtsvorschriften, (c) die Nutzung der Daten ausschließlich für genehmigte Zwecke, (d) die Dokumentation, (e) die Gewährleistung geeigneter, funktionierender technischer Prozesse und Verfahren zum Schutz vor unbefugten Zugriffen, Verlust, Zerstörung, Diebstahl, Verwendung oder Offenlegung der personenbezogenen Daten. (509)  Verrechnungspreisbericht, S. 6, 7 und 36. (510)  Amazon, endgültige Abschriften [Senior Vice President Product Management — Retail, Amazon Corporate LLC, USA], 4. November 2014, Rn. 617: 20-25, Rn. 618: 1-3. (511)  Amazon, Schriftsatz im Anschluss an das Verfahren, S. 75, Rn. 229 und 230. Siehe auch Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 5. November 2014, Rn. 975: 18-25, Rn. 976: 1-6: „Also Markenname — Ich höre diese Frage ständig von Journalisten. Deshalb bin ich — glaube ich, ein Markenname hilft Ihnen nicht wirklich, oder? Ein Markenname ist ein Name. Ich meine, was wirklich für die Kunden zählt, ist nicht der Name, sondern ist doch, was Sie tun. Und Sie müssen natürlich die passende Auswahl haben. Wenn Sie die relevanten Dienstleistungen anbieten — stimmt —, dann müssen Sie auf die Kunden achten. Sie müssen auch das Produkt im Auge haben, das Sie verkaufen, das ist richtig —, denn jedes Produkt hat seine eigenen Merkmale, und ein Aspekt kann hier, ein anderer Aspekt dort wichtig sein. Der Markenname an sich ist wohl nur deshalb wichtig geworden, weil wir ihn mit Leben gefüllt haben“; Vorbringen von [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 146, Rn. 13-25. Frage: „Warum hilft die Marke nicht, Ihr Geschäft aufzubauen?“ Antwort: „Überhaupt nicht.“ Frage: „Warum nicht, habe ich gefragt.“ Antwort: „Was hilft, ein Geschäft aufzubauen, ist doch nicht der Name. Oder? Sie brauchen, ja Sie brauchen etwas hinter dem Namen. Ich meine, Amazon ist ein Name, wenn Sie ihn mit dem individuellen Produkt füllen, das für den Kunden relevant ist und wenn Sie Dienstleistungen erbringen. Ich habe davon gesprochen und mache das alles. Ich meine, also, es reicht nicht, einfach zu sagen, Sie sind ein Online-Shop. Sie müssen das zum Leben erwecken, ja? Das bringt die Sache voran.“ (512)  [Senior Vice President Product Management — Retail, Amazon Corporate LLC, USA], 4. November 2014, Rn. 727:25, Rn. 728:1-8, Rn. 625:4-7, Rn. 685:5-9. Amazon, endgültige Abschriften [Senior Vice President Product Management — Retail, Amazon Corporate LLC, USA], 17. November 2014, Rn. 2848:22-25: „Denen ist eigentlich egal, wo sie es herbekommen. Sie wollen es einfach zum richtigen Preis haben, und es soll bequem sein. Und sie wollen es rasch haben. Das sind also die Merkmale, die für die Kunden zählen“; Rn. 2852:11-17: „Letzten Endes, wissen Sie, ich denke nicht, dass sich ein Kunde wirklich noch Gedanken macht, wenn er den gewünschten Artikel hat, zu Hause oder wo auch immer, wo der Artikel herkommt. Hauptsache er hat den Artikel. Worum es ging, war, dass sie den Artikel schnell wollten; sie wollten sichergehen, dass der Preis stimmte, dass es bequem war. Darum ging es.“ (513)  Siehe Abschnitt 2.3.2.1. (514)  Amazon, endgültige Abschriften [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 5. November 2014, Rn. 976:5-17. (515)  Siehe Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President European Retail Business, zuständig für das gesamte Einzelhandelsgeschäft in Europa, LuxOpCo, Luxemburg, früher Country Manager France, Amazon.fr SAS, Clichy, Frankreich], 5. November 2014, Rn. 905:1-10: „Hat die Marke also geholfen? Wissen Sie, ich denke, das war keine Hilfe in dem Sinne, dass eine Auswahl aufgebaut und versucht worden wäre, auf lokaler Ebene Lieferanten zu gewinnen. …“ (516)  Siehe Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President Sales International, Amazon Corporate LLC, USA, früher Head of European Third Party Business (z. B. Marketplace), LuxOpCo, Luxemburg], 4. November 2014, Rn. 810:6-21: „Ähnlich, ja, bei den lokalen — ja, also was mir wichtig ist, wissen Sie, und der Grund dafür, dass geistiges Eigentum besteht, — wirklich wichtig für Verkäufer oder Kunden im Vereinigten Königreich ist Amazon.co.uk; der Kunde im Vereinigten Königreich kennt den Markennamen, er weiß, dass er Amazon.co.uk eingeben muss, damit er zu unserer Website kommt; er gibt www.Amazon ein — und dann kommt — Amazon.uk oder was auch immer. Je nachdem: Amazon.fr, Amazon.de, Amazon.it, weil das lokale Marken sind — lokale Markennamen, wissen Sie, für jedes einzelne dieser Länder. Das halte ich für sehr wichtig.“ Frage: „Ok.“ Antwort: „Wenn Sie meinen Vater fragen, er kennt Amazon.fr, wissen Sie, nicht Amazon.com, denn das gibt er ein, um auf die französische Website zu kommen und um dort Produkte auf seinem lokalen Markt zu kaufen.“ Siehe auch Amazon, endgültige Abschriften [Vice President International Retail, Amazon Corporate LLC, USA, früher Head of European Retail Business, zuständig für das gesamte Einzelhandelsgeschäft in Europa, LuxOpCo, Luxemburg], 5. November 2014, Rn. 976:5-17; dort wird erläutert, dass Amazon.de in Deutschland von Anfang an als deutscher Shop mit deutschen Personen wahrgenommen werden sollte, wo die Abwicklung in Deutschland erfolgt und die Kunden nach deutschen Maßstäben behandelt werden. Deshalb wurde und wird Amazon.de in Deutschland deutsch und nicht englisch ausgesprochen. (517)  Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 5. November 2014, Rn. 1001: 8-18: […]. (518)  Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President Sales International, Amazon Corporate LLC, USA, früher Head of European Third Party Business (z. B. Marketplace), LuxOpCo, Luxemburg], 4. November 2014, Rn. 772:8-25: „Ja, hat es nicht. Wissen Sie, der Markenname, also, Amazon war eindeutig eine Hausnummer im Buchhandel …“ (519)  Dies galt besonders für Europa, wo es schwieriger war, den Kunden beizubringen, dass Amazon mehr anbietet, als nur Bücher. Siehe Vorbringen [Senior Vice President Product Management — Retail, Amazon Corporate LLC, USA], 18. September 2014, S. 42, Rn. 8-25, S. 43, Rn. 1-14. (520)  Vorbringen [Senior Vice President Product Management — Retail, Amazon Corporate LLC, USA], 18. September 2014, S. 41, Rn. 14-21: […]; Vorbringen von [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 106, Rn. 20-25, S. 107, Rn. 2-9: […]. (521)  Vorbringen [Senior Vice President of Business Development — Amazon Corporate LLC, USA], 16. Juli 2014, S. 117, Rn. 1-7: (522)  Siehe Erwägungsgrund 132. (523)  Protokoll des Meetings der Führungskräfte von LuxOpCo vom 9. April 2007. (524)  Protokoll der Meetings der Führungskräfte von LuxOpCo vom 12. April 2010 und 13. Dezember 2010. (525)  Protokoll des Meetings der Führungskräfte von LuxOpCo vom 17. August 2010. (526)  Protokoll des Meetings der Führungskräfte von LuxOpCo vom 23. August 2010. (527)  Protokoll des Meetings der Führungskräfte von LuxOpCo vom 22. Juli 2011. (528)  Protokoll der Meetings der Führungskräfte von LuxOpCo vom 21. August 2010 und 12. Oktober 2009. (529)  Protokoll des Meetings der Führungskräfte von LuxOpCo vom 9. Januar 2008. (530)  Protokoll der Meetings der Führungskräfte von LuxOpCo vom 29. Januar 2013 und 29. Januar 2014. (531)  U.a. internes Dokument von Amazon: Protokoll der Meetings der Führungskräfte von LuxOpCo vom 24. Juli 2008, 18. März 2010, 17. Januar 2011 und 7. April 2011 (532)  Parlament des Vereinigten Königreichs, Unterhaus: Mündliche Beweisaufnahme von Montag, 12. November 2012 vor dem Public Accounts Committee: Erklärung Cecil: „Alle strategischen Funktionen für unsere Geschäftstätigkeit in Europa sind in Luxemburg angesiedelt. Dies gilt für unser Einzelhandelsgeschäft, unser Geschäft mit Partnern, unsere Lieferteams und unseren Kundendienst sowie für den Personalbereich und den Finanzbereich-“ (siehe https://publications.parliament.uk/pa/cm201213/cmselect/cmpubacc/716/121112.htm). (533)  Parlament des Vereinigten Königreichs, Unterhaus: Bericht über die Jahresabschlüsse 2011-2012 für HMRC — schriftliche Erklärung für die Amazon EU Sarl [LuxOpCo] durch Andrew Cecil, 13. November 2012: „Die Amazon EU Sarl ist Eigentümerin des Bestands, erhält die mit dem Verkauf dieser Produkte an Endkunden erzielten Gewinne und trägt das Verlustrisiko. In Luxemburg verarbeitet die Amazon EU Sarl Zahlungen ihrer europäischen Kunden“ (siehe https://publications.parliament.uk/pa/cm201213/cmselect/cmpubacc/writev/716/m03.htm). (534)  Siehe Abbildung 3 und Erwägungsgrund 180. (535)  Parlament des Vereinigten Königreichs, Unterhaus: Bericht über die Jahresabschlüsse 2011-2012 für die britische Zoll- und Finanzbehörde (HMRC) — schriftliche Erklärung für die Amazon EU Sarl durch Andrew Cecil, 13. November 2012: „Die Fulfilment Centres und die Kundendienstzentren im Vereinigten Königreich werden von der Amazon.co.uk Ltd (einem britischen Unternehmen) betrieben. Die Amazon.co.uk Ltd erhält einen Aufschlag auf ihre Betriebskosten für die im Vereinigten Königreich für Konzernunternehmen (insbesondere die Amazon EU Sarl) erbrachten Dienstleistungen. Zu den erbrachten Dienstleistungen zählen die Auftragsabwicklung und Logistikdienste; Kundendienstleistungen, Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung, Rechtsberatung, Personalwesen, Lokalisierung und ähnliche Back-Office-Dienstleistungen, Merchandising und Marketing-Leistungen und Unterstützung beim Einkauf“ (siehe https://publications.parliament.uk/pa/cm201213/cmselect/cmpubacc/writev/716/m03.htm). (536)  Parlament des Vereinigten Königreichs, Unterhaus: Mündliche Beweisaufnahme von Montag, 12. November 2012 vor dem Public Accounts Committee: Aussage Cecil: „Der Warenbestand in unseren Fulfilment Centres in ganz Europa steht im Eigentum der Amazon EU Sarl [LuxOpCo] und ist kein Eigentum unserer lokalen Unternehmen in Europa“; „Die Amazon.co.uk ist eine im Vereinigten Königreich ansässige Dienstleistungsgesellschaft, die für die Amazon EU Sarl [LuxOpCo] kostenpflichtige Dienstleistungen erbringt“ (siehe https://publications.parliament.uk/pa/cm201213/cmselect/cmpubacc/716/121112.htm). Siehe auch Parlament des Vereinigten Königreichs, Unterhaus: Bericht über die Jahresabschlüsse 2011-2012 für die britische Zoll- und Finanzbehörde (HMRC) — schriftliche Erklärung für die Amazon EU Sarl durch Andrew Cecil, 13. November 2012: „Die Fulfilment Centres und die Kundendienstzentren im Vereinigten Königreich werden von der Amazon.co.uk Ltd (einem britischen Unternehmen) betrieben. Die Amazon.co.uk Ltd erhält einen Aufschlag auf ihre Betriebskosten für die im Vereinigten Königreich für Konzernunternehmen (insbesondere die Amazon EU Sarl [LuxOpCo]) erbrachten Dienstleistungen. Zu den erbrachten Dienstleistungen zählen die Auftragsabwicklung und Logistikdienste; Kundendienstleistungen, Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung, Rechtsberatung, Personalwesen, Lokalisierung und ähnliche Back-Office-Dienstleistungen, Merchandising und Marketing-Leistungen und Unterstützung beim Einkauf“ (siehe https://publications.parliament.uk/pa/cm201213/cmselect/cmpubacc/writev/716/m03.htm). (537)  Siehe Vorbringen von Amazon vom 22. Juli 2016, „Das technologiezentrierte E-Tailing-Geschäft von Amazon“. (538)  Siehe Vorbringen von Amazon vom 22. Juli 2016, „Das technologiezentrierte E-Tailing-Geschäft von Amazon“. (539)  Amazon, Schriftsatz im Anschluss an das Verfahren, nachträglicher Verrechnungspreisbericht von 2017, S. 34, Rn. 91: (540)  Siehe auch Vorbringen [Senior Vice President Product Management — Retail, Amazon Corporate LLC, USA], 24. April 2014, S. 129. Rn. 18-25, S. 130, Rn. 2:6-15: […]. (541)  Siehe Vorbringen [Director International Tax and Tax Policy, Amazon Corporate LLC, USA], 24. April 2014, S. 126, Rn. 9-25, S. 127: Rn. 2-25, S. 129, Rn. 2-5: […]. (542)  Siehe E-Mail [Senior Vice President Product Management — Retail, Amazon Corporate LLC, USA], 16. Juni 2008, (in: Vorbringen [Vice President International Retail, Amazon Corporate LLC, USA, früher Head of European Retail Business, zuständig für das gesamte Einzelhandelsgeschäft in Europa, LuxOpCo, Luxemburg] — Anlage 25): […]; Vorbringen von [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 61, Rn. 8-25, S. 62, Rn. 2: […]; und Vorbringen [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 32, Rn. 14-25, S. 33, Rn. 2-25, S. 34, Rn. 2-12: […]. (543)  Vorbringen [Senior Vice President Product Management — Retail, Amazon Corporate LLC, USA], 18. September 2014, S. 41, 106, Rn. 1121-1525, S. 107, Rn. 1-3: […]. (544)  Vorbringen [Vice President International Retail, Amazon Corporate LLC, USA, früher Head of European Retail Business mit Zuständigkeit für das gesamte Einzelhandelsgeschäft in Europa, LuxOpCo, Luxemburg], 7. Mai 2014, S. 163, Rn. 25, S. 164, Rn. 1-8. (545)  Internes Dokument von Amazon: Amazon Who Is Our Customer DE Customers Report, Mai 2016, S. 6. (546)  Internes Dokument von Amazon: Amazon Who Is Our Customer FR Customers Report, Juni 2016, S. 5. (547)  Siehe Vorbringen von [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 227, Rn. 10-12: […]; Vorbringen von [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 228, Rn. 2-8: […]; und Vorbringen [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, 13. Juni 2014, S. 228, Rn. 9-21: […]. (548)  Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 5. November 2014, Rn. 1002: 2-12: „Es gibt keinen Schalter, den man in einer Kategorie einfach umlegen könnte, damit dann innerhalb dieser Kategorie alles läuft. Man muss Lieferanten anrufen. Man muss sich mit den Leuten zusammensetzen. Die meisten haben lokale Vereinigungen. Die müssen Sie überzeugen, dass das vor ihrem lokalen Hintergrund eine gute Sache ist, dass Sie die Umsätze und die Effizienz steigern, dass Sie nicht ihr Geschäft kaputt machen, sondern ihnen vielmehr Optionen für ein schrittweises Wachstum eröffnen. Das hängt sehr von den lokalen Bedingungen ab.“ (549)  Siehe E-Mail von [Vice President Finance, Amazon Corporate LLC, USA] an [Senior Vice President, Chief Financial Officer, Amazon Corporate LLC, US], 2. Mai 2006: „Auch wenn wir unsere europäische Unternehmenszentrale in Luxemburg eingerichtet haben, werden wir unsere europäischen Länderbüros und Betriebsstätten an den jeweiligen Standorten in ganz Europa beibehalten. Wir müssen unsere lokale Präsenz in diesen Ländern aufrechterhalten, da jede Website die Wünsche und Vorlieben unserer Kunden an den betreffenden Standorten widerspiegeln soll“; Amazon, endgültige Abschriften: [Vice President European Retail Business, zuständig für das gesamte Einzelhandelsgeschäft in Europa, LuxOpCo, Luxemburg, früher Country Manager France, Amazon.fr SAS, Clichy, Frankreich] 5. November 2014, Rn. 909:10-17; „Marken sind auf nationaler Ebene relevant. Manche Kunden kaufen einige Marken in einigen Ländern und andere Marken in anderen Ländern, das ist richtig; wichtig für uns wäre also nicht, was sich anderenorts verkauft, sondern was die lokalen Kunden brauchen und wünschen. Wir haben dann eine Liste prioritärer Marken erstellt, um die wir uns kümmern mussten, und damit haben wir begonnen“; und Amazon, endgültige Abschriften: [Director Finance, Amazon Instant Video Limited, London, Vereinigtes Königreich, früher Manager Finance und Director Finance Amazon.co.uk, London, Vereinigtes Königreich], 5. November 2014, Rn. 1100: 5-10: „Philips beispielsweise war damals im Vereinigten Königreich sehr, sehr unbedeutend, in Deutschland aber ziemlich stark. Und auch Panasonic (ebenfalls auf dieser Liste) verkaufte sich im Vereinigten Königreich wenig, in Deutschland aber sehr gut. Unterschiedliche Gewichtungen also aus Sicht der Kunden und aus Wettbewerbssicht. Ja, das wurde unterschiedlich wahrgenommen.“ (550)  Anmerkungen Luxemburgs zum Einleitungsbeschluss, Rn. 101. Siehe auch Verrechnungspreisbericht, S. 13; siehe ferner Vorbringen [Vice President und Country Manager Germany, Amazon Deutschland Services GmbH, München, Deutschland], 13. Juni 2014, S. 209, Rn. 20-25, S. 210, Rn. 2-18: „Die Deutschen wissen doch seit Hunderten von Jahren, wie man Lebensmittel einkauft? Sie warten nicht, dass ein Online-Shop etwas verkauft, wissen Sie, da haben sie doch ihren Supermarkt. Die sind alle gut versorgt. Und sie wissen, wie sie ihre Familien versorgen. Wenn Sie in dieses Segment kommen, ist die Auswahl eines der wichtigsten Argumente; wenn Sie an den Laden denken, in dem Sie beispielsweise Ihre Nudeln kaufen, dann gibt es da wahrs

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.