Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/859 der Kommission vom 4. Oktober 2017 über die staatliche Beihilfe Luxemburgs SA.38944 (2014/C) (ex 2014/NN) zugunsten von Amazon (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 6740) (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D0859. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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24. März 2017 übermittelte Amazon die Beurteilung des US Tax Court vom 23. März 2017. (73) Mit E-Mail vom 27. März 2017 ersuchte die Kommission Amazon um weitere Informationen über die Beurteilung des US Tax Court. (74) Am 28. März 2017 antwortete Amazon der Kommission und beantragte unter Verweis auf die laufenden Verfahren im Anschluss an das Verfahren vor dem US Tax Court mehr Zeit für seine Antwort. (75) Mit E-Mail vom 4. April 2017 übermittelte Amazon eine teilweise Antwort auf das Auskunftsersuchen der Kommission vom 14. März 2017. (76) Mit E-Mail vom 7. April 2017 teilte die Kommission Luxemburg und Amazon mit, dass sie den Antrag von Amazon auf uneingeschränkten Zugang zum Vorbringen von Unternehmen X ablehnen musste. (77) Am 11. April 2017 übermittelte Amazon eine weitere teilweise Antwort auf das Auskunftsersuchen der Kommission vom 14. März 2017 und beantragte eine Verlängerung der Frist für die Beantwortung einiger verbliebener Teile seiner Antwort. (78) Mit E-Mail vom 12. April 2017 übermittelte Amazon der Kommission eine teilweise Antwort. (79) Am 17. April 2017 legte Amazon weitere Informationen zum Verfahren im Anschluss an das Verfahren vor dem US Tax Court vor. (80) Am 18. Mai 2017 schickte Amazon eine weitere teilweise Antwort und ergänzte damit seine Antwort auf das Auskunftsersuchen der Kommission vom 14. März 2017. (81) Mit E-Mail vom 19. Mai 2017 übermittelte die Kommission Amazon ein Auskunftsersuchen. (82) Am 29. Mai 2017 übermittelte Amazon der Kommission zusätzliche Informationen. (83) Mit E-Mail vom 7. Juni 2017 übermittelte Amazon seine Antwort auf das Auskunftsersuchen der Kommission vom 19. Mai 2017. (84) Mit E-Mail vom 14. Juni 2017 ersuchte die Kommission Amazon um die Bestätigung, dass alle Informationen, die Amazon der Kommission in den Jahren 2016 und 2017 übermittelt hatte, auch an Luxemburg weitergegeben worden waren; außerdem ersuchte sie Luxemburg um Übermittlung seiner Stellungnahme zu den Informationen, die Amazon der Kommission bis zu diesem Zeitpunkt im Laufe des Verfahrens übermittelt hatte. Am 19. Juni 2017 bestätigte Amazon, dass es alle Informationen, die es in den Jahren 2016 und 2017 an die Kommission übermittelt hatte, an Luxemburg weitergeleitet hatte. Mit E-Mail vom 21. Juni 2017 bestätigte Luxemburg, dass es alle Unterlagen erhalten hatte, die Amazon in den Jahren 2016 und 2017 der Kommission übermittelt hatte, und dass Luxemburg zu den Vorbringen von Amazon aus den Jahren 2016 und 2017 gegenüber der Kommission mit Ausnahme der Vorbringen von Amazon vom 30. September 2016 und vom 20. Januar 2017 keine weiteren Stellungnahmen beabsichtigte. (85) Am 22. Juni 2017 fand ein Treffen der Kommission mit Luxemburg und Amazon statt. (86) Am 6. Juli 2017 übermittelte Luxemburg seine Stellungnahme zu Vorbringen von Amazon vom 30. September 2016 und vom 20. Januar 2017. (87) Am 6. Juli 2017 übermittelte die Kommission Amazon ein Auskunftsersuchen, das Amazon am 10. und 27. Juli sowie am 4. und 7. August 2017 beantwortete. (88) Mit E-Mail vom 9. Mai 2017 übermittelte die Kommission Amazon ein Auskunftsersuchen. Am 7. September 2017 übermittelte Amazon seine Antwort. (89) Am 12. September 2017 bestätigte Luxemburg per E-Mail, dass es nicht beabsichtigte, sich noch weiter zu den Vorbringen von Amazon vom 10. und 27. Juli, 4. und 7. August und 7. September 2017 zu äußern. 2.   TATSÄCHLICHER UND RECHTLICHER HINTERGRUND 2.1.   BESCHREIBUNG DES DURCH DEN ANGEFOCHTENEN STEUERVORBESCHEID BEGÜNSTIGTEN UNTERNEHMENS 2.1.1.   DIE AMAZON-GRUPPE (90) Die Amazon-Gruppe umfasst die Amazon.com, Inc. sowie alle mittelbar oder unmittelbar von der Amazon.com, Inc. kontrollierten Unternehmen (im Folgenden gemeinsam „Amazon“ oder „Amazon-Gruppe“ genannt). Der Sitz von Amazon befindet sich in Seattle, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika. (91) Amazon ist im Einzelhandels- und im Dienstleistungsgeschäft tätig. (92) Der Gegenstand des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon besteht darin, vielfältige von Amazon von Lieferanten zum Weiterverkauf eingekaufte Waren (Bücher, DVDs, Videos, Unterhaltungselektronik, Computer, Küchengeräte, Haushaltswaren, Werkzeuge, Hardware, Mobiltelefone usw.) und Inhalte (beispielsweise digitale Musik, E-Books und Spiele) über Websites an Kunden zu verkaufen (12). Amazon wickelt Kundenaufträge auf unterschiedliche Weise ab, u. a. über seine eigenen nordamerikanischen und internationalen Logistikzentren (im Folgenden „Fulfilment Centres“) und -netze sowie nach Maßgabe von Co-Sourcing- und Outsourcing-Vereinbarungen in verschiedenen Ländern und durch digitale Lieferung (13). (93) Das Dienstleistungsgeschäft von Amazon beinhaltet Tätigkeiten von Amazon im Rahmen von Programmen für Dritte (im Folgenden „Drittverkäuferprogramme“) wie beispielsweise Marketplace und Merchants@Amazon, über die Amazon anderen (kleineren) Unternehmen und Einzelpersonen (Marketplace) sowie mittleren und großen Einzelhändlern (Merchants@Amazon) die Möglichkeit bietet, ihre Produkte auf Amazon-Websites zum Verkauf anzubieten. Die Produkte der Dritthändler werden in die Amazon-Websites eingebunden. Die beteiligten Unternehmen und Einzelpersonen zahlen dafür Gebühren an Amazon (14). Diese Drittunternehmen und -verkäufer können Amazon auch ihre Bestände schicken, die Amazon dann in seinen Fulfilment Centres lagert (15), auf all seinen Websites führt und auswählt, verpackt und an die Kundenanschrift versendet (im Folgenden Geschäftstätigkeit „Fulfilment durch Amazon“ (16). (94) Amazon generiert Einnahmen auch durch andere Vermarktungs- und Werbedienste, beispielsweise durch Online-Werbung und durch Vereinbarungen über Co-Branding-Kreditkarten. Früher bot Amazon seine Dienste, Leistungsmerkmale und Technologien im Bereich des elektronischen Handels auch für den Betrieb der Websites anderer Unternehmen an, die ihre Produkte im Rahmen des Programms „Merchant.com“ unter der Marke Amazon und über die URL von Amazon verkauften. Im Rahmen des Programms „Syndicated Stores“ bot Amazon früher seine Dienste, Leistungsmerkmale und Technologien im Bereich des elektronischen Handels auch für den Betrieb der Websites anderer Unternehmen an, die ihre Produkte unter der Marke und der URL anderer Unternehmen verkauften (17). Beide Programme wurden inzwischen eingestellt (18). (95) Und schließlich fertigt und verkauft Amazon Hardware-Produkte wie Amazon Kindle, Amazon Fire und Amazon Echo. (96) Amazon betreibt weltweit 13 Websites, darunter www.amazon.com und sechs europäische Websites: www.amazon.de, www.amazon.co.uk, www.amazon.fr, www.amazon.it und www.amazon.es (im Folgenden „EU-Websites“) sowie www.amazon.nl (19). Die Geschäftstätigkeit von Amazon ist in drei Segmenten organisiert: North America, International und Amazon Web Services (im Folgenden „AWS“) (20). (97) Die Umsätze des nordamerikanischen Segments werden in erster Linie im Einzelhandel mit dem Verkauf von Verbraucherprodukten (u. a. durch Drittverkäufer) und durch Abonnements über auf Nordamerika konzentrierte Websites wie www.amazon.com, www.amazon.ca, und www.amazon.com.mx erzielt. Dieses Segment beinhaltet auch die durch Ausfuhren über diese Websites erwirtschafteten Umsätze. (98) Die Umsätze des internationalen Segments werden in erster Linie im Einzelhandel mit dem Verkauf von Verbraucherprodukten (u. a. durch Drittverkäufer) und durch Abonnements über internationale Websites wie www.amazon.com.au, www.amazon.com.br, www.amazon.cn, www.amazon.in, www.amazon.co.jp, die EU-Websites und www.amazon.nl erzielt. Zu diesem Segment werden auch die durch Ausfuhren über diese internationalen Websites erwirtschafteten Umsätze (einschließlich der Ausfuhrverkäufe über diese Websites bei Kunden in den USA, in Mexiko und in Kanada) gerechnet; die Ausfuhrverkäufe der nordamerikanischen Amazon-Websites werden nicht zu diesem Segment gezählt. (99) Das Segment AWS umfasst die weltweiten Umsätze mit Dienstleistungsangeboten u. a. im Zusammenhang mit Computern, Speichermedien und Datenbanken für Start-ups, Unternehmen, Regierungsstellen und Hochschuleinrichtungen. Über AWS ermöglicht Amazon unterschiedlichen Arten von Unternehmen Zugang zu Technologieinfrastrukturen. (100) Im Jahr 2016 erwirtschaftete Amazon weltweit einen Nettoumsatz von etwa 136 Mrd. USD und Nettoeinnahmen von 2,37 Mrd. USD. Weltweit erzielt Amazon seine Einnahmen zu 91 % im Einzelhandelsgeschäft. 59 % des Nettoumsatzes entfallen auf das Segment Nordamerika, 32 % auf das internationale Segment und 9 % auf das Segment AWS. Im Jahr 2016 hatte Amazon 314 400 Mitarbeiter in Voll- und in Teilzeitbeschäftigung (21). 2.1.2.   DAS EUROPAGESCHÄFT VON AMAZON (101) Vor Mai 2006 betrieb Amazon seine europäischen Websites über die Amazon.com International Sales, Inc. (im Folgenden „AIS“), eine 100 %ige US-amerikanische Tochtergesellschaft von Amazon.com, Inc. AIS fungierte als Geschäftsherr des Einzelhandelsgeschäfts über die europäischen Websites von Amazon (damals www.amazon.de, www.amazon.co.uk und www.amazon.fr); eine weitere US-amerikanische Gesellschaft (Amazon International Marketplace, Inc., im Folgenden „AIM“) fungierte als Geschäftsherr des über diese Websites betriebenen Dienstleistungsgeschäfts. AIM wiederum war einziger Anteilseigner der im Jahr 2003 gegründeten Gesellschaft ASE, die als Kommissionär für das über die europäischen Websites betriebene Dienstleistungsgeschäft fungierte. Und schließlich erbrachten im Vereinigten Königreich sowie in Deutschland und in Frankreich eingetragene 100 %ige Tochtergesellschaften von Amazon (im Folgenden „verbundene lokale Unternehmen“) (22) bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit den europäischen Websites (z. B. die Weiterleitung von Kunden) (23). (102) Die im Antrag auf den Steuervorbescheid beschriebene Umstrukturierung des Europageschäfts von Amazon (im Folgenden „Umstrukturierung von 2006“) trat zum Mai 2006 in Kraft. In den Geschäftsjahren vom 1. Mai 2006 bis zum 30. Juni 2014 (im Folgenden „relevanter Zeitraum“ bestand die in Abbildung 1 dargestellte Struktur. Im Juli 2014 strukturierte Amazon sein Europageschäft nochmals um (im Folgenden „Umstrukturierung von 2014“). Die Umstrukturierung von 2014 und das Europageschäft von Amazon nach der Umstrukturierung von 2014 sind nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Abbildung 1 Struktur der europäischen Unternehmen von Amazon 2006-2014 Lizenzgebühr Lizenz-gebühr Kostentei-lung FuE Dienstleistungsgebühr Amazon.de Amazon.fr Amazon.co.uk Amazon Media Europe AMEU Amazon Services Europe ASE LuxOpCo LuxSCS Verbundene locale Unternehmen in der EU LUX USA Amazon US 2.1.2.1.    LuxSCS (103) LuxSCS ist eine geschlossene Kommanditgesellschaft nach luxemburgischem Recht (Société en Commandite Simple). Die Eigentümerstruktur änderte sich im relevanten Zeitraum; Partner von LuxSCS waren aber immer in den USA ansässige Unternehmen (24). Bei der Gründung im Jahr 2004 waren die Amazon Europe Holding, Inc. (als Komplementär), die Amazon.com International Sales, Inc. und die Amazon.com International Marketplace, Inc. Partner von LuxSCS. Im Mai 2006 traten die ACI Holdings, Inc. und die Amazon.com, Inc. als Partner von LuxSCS an die Stelle der Amazon.com International Marketplace, Inc. Seit September 2009 waren die folgenden Unternehmen Partner von LuxSCS: die Amazon Europe Holding, Inc. (als Komplementär), die Amazon.com International Sales, Inc. und die Amazon.com, Inc. (25). (104) Im relevanten Zeitraum sollte LuxSCS als „immaterielle“ Holdinggesellschaft für das Europageschäft von Amazon fungieren, das hauptsächlich von LuxOpCo betrieben wurde (26). Wie von Amazon in einem Schreiben vom 20. April 2006 gegenüber der Luxemburger Steuerbehörde erläutert, beschränkte sich die Funktion von LuxSCS darauf, „bloßer Inhaber“ der immateriellen Wirtschaftsgüter zu sein und die Beteiligung an LuxOpCo zu übernehmen. Die „beschränkte Anzahl an rechtlichen Vereinbarungen“, die von LuxSCS geschlossen wurden, waren „für das Funktionieren der Luxemburger Struktur erforderlich“. LuxSCS erzielte ausschließlich passive Einnahmen (Lizenzgebühren und Zinsen) über seine Tochtergesellschaften (27). Außerdem vergab LuxSCS konzerninterne Darlehen an LuxOpCo und an andere Unternehmen der Gruppe (28). LuxSCS hatte im relevanten Zeitraum keine Geschäftsräume und keine Mitarbeiter. (105) Im Jahr 2005 schloss LuxSCS die Lizenzvereinbarung und die Abtretungsvereinbarung über bereits bestehende Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden „Eintrittsvereinbarung“) mit der Amazon Technologies, Inc. (im Folgenden „ATI“) (29) sowie die Kostenteilungsvereinbarung (Cost Sharing Agreement, im Folgenden „CSA“) (30) mit zwei in den USA ansässigen Unternehmen der Amazon-Gruppe (A9.com, Inc., im Folgenden „A9“, und ATI). LuxSCS traf ferner eine Vereinbarung über die Abtretung von Rechten des geistigen Eigentums (Intellectual Property Assignment) und eine Lizenzvereinbarung mit folgenden Unternehmen: Amazon.co.uk Ltd., Amazon.fr SARL und Amazon.de GmbH; nach Maßgabe dieser Vereinbarungen erwarb LuxSCS die Rechte zur Nutzung von Marken und Rechten des geistigen Eigentums an den europäischen Websites, die bis zum 30. April 2006 im Eigentum dieser verbundenen lokalen Unternehmen in der EU standen (31). (106) Mit der Eintrittsvereinbarung und der CSA erwarb LuxSCS das Recht zur Verwertung bestimmten geistigen Eigentums von Amazon und von Nebenprodukten (im Folgenden „immaterielle Wirtschaftsgüter“) (32) und zur Erteilung von Unterlizenzen für diese immateriellen Wirtschaftsgüter, die im Eigentum von A9 und ATI sowie von LuxSCS standen und von diesen weiterentwickelt wurden (33). LuxSCS erwarb diese Rechte zur Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter zum Zweck des Betriebs der europäischen Websites und zu allen sonstigen Zwecken innerhalb des europäischen Raums (34). Dafür musste LuxSCS Eintrittszahlungen leisten (siehe Tabelle 11) und einen jährlichen Anteil der Kosten des Programms zur Weiterentwicklung der CSA (siehe Tabelle 12) übernehmen (35). Nach der CSA musste LuxSCS sich nach Kräften bemühen, Verstöße gegen die Rechte in Verbindung mit den immateriellen Wirtschaftsgütern zu verhindern, für deren Nutzung A9 und ATI LuxSCS Lizenzen erteilt hatte (36). Außerdem war LuxSCS nach der geänderten und neu abgefassten CSA von 2009 verpflichtet, die in Anhang B der CSA genannten Aufgaben auszuüben und die dort genannten Risiken zu übernehmen (37). (107) Nach der CSA bestanden immaterielle Wirtschaftsgüter aus (i) „sämtlichen Rechten des geistigen Eigentums weltweit“, die im Eigentum von ATI und LuxSCS standen oder die ATI und LuxSCS in sonstiger Weise innehatten, sowie aus bestimmten Rechten des geistigen Eigentums von A9 (38), (ii) sämtlichen Rechten des geistigen Eigentums, für die diesen Parteien Lizenzen erteilt, bzw. die diesen Parteien übertragen oder an sie abgetreten wurden, und (iii) Nebenprodukten, die einer der Parteien nach Maßgabe der CSA übertragen wurden. Die immateriellen Wirtschaftsgüter beinhalteten im Wesentlichen drei Kategorien geistigen Eigentums, die im Folgenden als (i) „Technologie“ (39), (ii) „Kundendaten“ (40) und (iii) „Marken“ (41) bezeichnet werden. Namen von Internet-Domains zählen nicht zu diesen immateriellen Wirtschaftsgütern (42). 2.1.2.2.    LuxOpCo und seine Tochtergesellschaften (108) Im relevanten Zeitraum war LuxOpCo eine 100 %ige Tochtergesellschaft von LuxSCS (43). Es wurde erwartet, dass das Unternehmen im Rahmen der Umstrukturierung von 2006 die Aufgaben von ASI und AIM übernahm (44). Ferner wurde erwartet, dass das Unternehmen das softwaregestützte Geschäftsmodell weiterentwickelte und verbesserte, das dem Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäft von Amazon in Europa zugrunde lag (45). In diesem Zeitraum fungierte LuxOpCo wie vorgesehen als Hauptsitz der Amazon-Gruppe in Europa und als Hauptbetreiber des über die EU-Websites durchgeführten Online-Einzelhandels- und -Dienstleistungsgeschäfts von Amazon in Europa (46). LuxOpCo sollte für die strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Einzelhandels- und dem Dienstleistungsgeschäft über die EU-Websites sowie für die Verwaltung der wesentlichen physischen Elemente des Einzelhandelsgeschäfts zuständig sein (47). Das Unternehmen sollte die Strategien und Leitlinien für die Auswahl und den Verkauf von Produkten auf den EU-Websites sowie die Preise und die Merchandisingstrategien für die anzubietenden Produkte und Dienstleistungen festlegen und über bestimmte Werbemaßnahmen auf den Websites und über auf den EU-Websites angebotene Werbeprogramme entscheiden. Außerdem wurde dem Unternehmen die Zuständigkeit für strategische Entscheidungen in Bezug auf die Auswahl von Dritthändlern und von Produktkategorien und für die Vermarktung bei Dritten übertragen. Und schließlich sollte das Unternehmen für sämtliche Bestandteile der Auftragsabwicklung zuständig sein (48). (109) Im relevanten Zeitraum verbuchte LuxOpCo Einnahmen sowohl aus dem Verkauf von Produkten als auch aus Dienstleistungen im Bereich der Auftragsabwicklung. Es kaufte Waren zum Weiterverkauf von Anbietern in verschiedenen Rechtsgebieten, die dann an Endkunden versandt wurden, die über die EU-Websites einkauften. LuxOpCo war der Verkäufer (seller of record) (49) der Bestände von Amazon auf den EU-Websites und Eigentümer des Bestands und trug das in diesem Zusammenhang bestehende Verlustrisiko (50). Außerdem war LuxOpCo für die von Drittunternehmen und von Einzelpersonen direkt an die Fulfilment Centres versandte Ware verantwortlich (51). (110) LuxOpCo übte ferner Funktionen im Bereich der Rechnungsführung aus (52) und war (mittelbar oder unmittelbar) am Gesellschaftskapital von ASE und AMEU sowie der verbundenen lokalen Unternehmen in der EU beteiligt, die die Geschäftstätigkeit von LuxOpCo durch verschiedene Dienstleistungen innerhalb der Gruppe unterstützten. (111) Im relevanten Zeitraum bildeten ASE und AMEU, beides in Luxemburg ansässige Unternehmen, für die Zwecke der luxemburgischen Besteuerung eine steuerliche Einheit mit LuxOpCo, bei der LuxOpCo als Muttergesellschaft fungierte (53). Nach luxemburgischem Steuerrecht wurden diese luxemburgischen Unternehmen daher nicht als getrennte Unternehmen behandelt, sondern entrichteten Steuern auf konsolidierter Basis, als würde es sich nur um einen einzigen Steuerpflichtigen handeln (54). (112) Nach der Umstrukturierung von 2006 sollte ASE weiterhin als Dienstleister für LuxOpCo tätig sein (55). Im relevanten Zeitraum betrieb das Unternehmen das Amazon-Angebot für Drittverkäufer in der EU („Marketplace“). Marketplace bietet kleinen Unternehmen und Verkäufern die Möglichkeit, ihre Waren auf den EU-Websites anzubieten. Außerdem ermöglicht Marketplace ihnen, ihre Bestände zur Lagerung in den Fulfilment Centres an Amazon zu schicken, wo Amazon die Waren auswählt, verpackt und an beliebige Orte in Europa verschickt. Im relevanten Zeitraum betrieb AMEU das Digitalgeschäft von Amazon in der EU (beispielsweise zum Verkauf von MP3-Dateien und von e-Books). (113) In den Jahren 2013 und 2014 belief sich der konsolidierte Nettoumsatz von LuxOpCo auf 13 612 449 784 EUR bzw. auf 15 463 362 589 EUR. Im Geschäftsjahr 2013 beschäftigten LuxOpCo durchschnittlich 523 Vollzeitäquivalente („VZÄ“), ASE 63 VZÄ und AMEU 5 VZÄ. Die Mitarbeiter von LuxOpCo, ASE und AMEU waren u. a. im Bereich des strategischen Managements tätig und mit der Leitung und der Koordinierung des gesamten Europageschäfts von Amazon befasst (56). (114) Nach der Umstrukturierung von 2006 sollten die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU die gleichen Dienstleistungen in Bezug auf die EU-Websites, die sie zuvor für AIS und AIM erbracht hatten, für LuxOpCo erbringen (57). Daher erbrachten die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU im relevanten Zeitraum Weiterleitungsdienste im Zusammenhang mit den EU-Websites; die Dienstleistungen bestanden in Kunden- und Händlerleistungen, Unterstützungsleistungen (z. B. Lokalisierungs- und Anpassungsleistungen für die Vermarktung von Waren), Unterstützungsleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (im Folgenden „FuE-Unterstützung“) und Leistungen zur Auftragsabwicklung (58). Die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU entwickelten lokale Inhalte zur Verwendung auf den EU-Websites und unterstützten die Verwaltung von Waren für die Einzelhandels-Online-Shops wie von LuxOpCo gefordert. Die Unterstützung im Kundendienstbereich beinhaltete Pre- und After-Sale-Supportleistungen per E-Mail, telefonisch, in Chats oder mit sonstigen Kommunikationsmitteln, um die Kundenanforderungen zu erfüllen, wie von LuxOpCo gefordert. Die Unterstützung umfasste allgemeine Leistungen und Verwaltungsleistungen. Und schließlich trugen die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU dazu bei, die Betreiber anderer lokaler Websites zu bewegen, bei ihren Kunden (im Rahmen des „Partnerprogramms“) für die EU-Websites zu werben. (115) Die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU erbrachten ihre Dienstleistungen gegenüber LuxOpCo nach Maßgabe der „Dienstleistungsvereinbarungen“ (Service Agreements), die mit Wirkung zum 1. Mai 2006 zwischen den einzelnen Unternehmen und LuxOpCo geschlossen worden waren (59). Die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU erbrachten diese Dienstleistungen für LuxOpCo im eigenen Namen, übernahmen Risiken aber weder im Hinblick auf die Verkäufe noch in Bezug auf die Lagerbestände (60). Nach den Dienstleistungsvereinbarungen erhielten die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU von LuxOpCo eine Vergütung auf Kostenaufschlagsbasis (61) entsprechend ihrer Funktion im Hinblick auf LuxOpCo (62). In der Praxis wurden die den verbundenen lokalen Unternehmen in der EU bei der Erbringung der Dienstleistungen für LuxOpCo entstandenen Kosten LuxOpCo mit einem Aufschlag zwischen 3 und 8 % in Rechnung gestellt. Im Jahr 2003 erzielten die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU die folgenden Umsätze: Amazon.co.uk Ltd: [400-500] Mio. GBP, Amazon Logistik GmbH: [100-200] Mio. EUR, Amazon.de GmbH: [90-100] Mio. EUR, Amazon.fr Logistique SAS: [100-200] Mio. EUR und Amazon.fr SARL: [50-60] Mio. EUR. 2.1.2.3.    Die Lizenzvereinbarung (116) Mit Wirkung zum 30. April 2006 schloss LuxOpCo eine Lizenzvereinbarung mit LuxSCS. Nach dieser Vereinbarung erwarb LuxOpCo für die Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr (63) das unwiderrufliche ausschließliche Recht zur Entwicklung, Verbesserung und Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter zum Betrieb der EU-Websites sowie für alle sonstigen Zwecke innerhalb des geografischen Gebiets des jeweiligen europäischen Landes (64) (65). Jegliches geistige Eigentum, das von LuxOpCo auf der Grundlage oder infolge des Zugangs zu den immateriellen Wirtschaftsgütern (66) erlangt hat, wird an LuxSCS abgetreten (67). LuxOpCo wurde verpflichtet, aus eigener Initiative und auf eigenes Risiko tätig zu werden, um die immateriellen Wirtschaftsgüter zu schützen und zu erhalten (68). Die Lizenzvereinbarung sah u. a. vor, dass LuxOpCo Unternehmensdienstleistungen zugunsten von LuxSCS erbrachte, für die LuxOpCo keine separate Vergütung erhalten sollte (69). Außerdem verpflichtete sich LuxOpCo, sämtliche Risiken in Verbindung mit allen nach Maßgabe der Lizenzvereinbarung durchzuführenden Tätigkeiten zu tragen (70). Wenn LuxOpCo von Dritten geistiges Eigentum zur Verwendung für die Zwecke erwarb, für die auch die immateriellen Wirtschaftsgüter verwendet wurden, musste LuxOpCo LuxSCS gebührenfreie Lizenzen für die Nutzung dieses geistigen Eigentums erteilen (71). (117) LuxOpCo, ASE, AMEU und verbundene lokale Unternehmen in der EU nutzten die immateriellen Wirtschaftsgüter zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten (72). (118) Nach der Lizenzvereinbarung konnte LuxOpCo verbundenen Unternehmen Unterlizenzen für die immateriellen Wirtschaftsgüter erteilen (73). Mit Wirkung zum 30. April 200

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.