Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/859 der Kommission vom 4. Oktober 2017 über die staatliche Beihilfe Luxemburgs SA.38944 (2014/C) (ex 2014/NN) zugunsten von Amazon (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 6740) (Text von Bedeutung für den EWR.)

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Quellenkennung: 32018D0859. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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02) und das die Zusammenführung der verschiedenen europäischen Kataloge zur Schaffung und Verwaltung EFN ermöglichte, mit dem die Kunden Produkte europaweit suchen können (603) und mit dem die Auswahl erweitert wird (604). Amazon.de setzt Teams für die Prüfung von Inhalten ein, um die Qualität der Inhalte sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Gestaltung der Website und die Darstellung der Informationen erhalten bleiben, um den Kunden ein ansprechendes Einkaufserlebnis zu ermöglichen (605). Wichtig ist auch, dass der Kundendienst die Landessprache spricht und die lokalen Vorlieben versteht (606), beispielsweise, dass deutsche Kunden rasche Lieferungen ihrer Produkte erwarten (607). (496) Kundenfreundlichkeit bedeutet auch, dass die Produkte günstig, rasch und zuverlässig geliefert werden. Kurze Lieferzeiten, Kundenfreundlichkeit und Service erhöhen die Kundenzufriedenheit und sind daher Wachstumsfaktoren (608). Da die Logistikkosten von Amazon, die Lieferzeiten, die Zuverlässigkeit und die Genauigkeit der Zustellungen von Land zu Land unterschiedlich sind (609), werden Kenntnisse über die lokale Logistik benötigt. Für Europa (610) werden diese Kenntnisse bei LuxOpCo und den mit LuxOpCo verbundenen lokalen Unternehmen in der EU gebündelt und weiterentwickelt. (497) Fulfilment Centres in Europa funktionieren anders als in den USA (611), und selbst innerhalb von Europa unterscheidet sich die Funktionsweise der Fulfilment Centres (612). Die Gestaltung und die Prozesse sind verschieden, und es müssen unterschiedliche Standards eingehalten werden (613). Anfänglich hatte Amazon Schwierigkeiten, Führungskräfte zu finden, die wussten, wie man ein europäisches Fulfilment Centre führt (614). (498) Bei Planungen und Investitionen arbeitet LuxOpCo eng mit den Auftragsabwicklungsteams der verbundenen lokalen Unternehmen in der EU und mit den Einzelhandelsteams zusammen, die die wichtigsten Informationen einbringen, nämlich die zu erwartenden Volumina und die Art der Produkte oder die Produktkategorien, die in die Auswahl und in die Fulfilment Centres aufgenommen werden müssen (615). Die von den verbundenen lokalen Unternehmen in der EU gesammelten Daten wirkten sich auf die Investitionstätigkeit für die Fulfilment Centres und auf die Berechnung der Kosten und der Margen aus (616). Diese Informationen sind nur durch Kenntnis der lokalen Märkte zu erlangen, beispielsweise durch Beziehungen mit lokalen Lieferanten (617) und Händlern. (499) Und schließlich beinhaltet die Kundenfreundlichkeit auch einen zuverlässigen Kundendienst mit Mitarbeitern, die die Sprache der Kunden sprechen und die Kultur der Kunden verstehen (beispielsweise die Gewohnheit, gekaufte Ware zu einem großen Teil wieder zurückzuschicken). Im Vereinigten Königreich [Beschreibung der Besonderheiten des britischen Markts]. Daher musste Amazon.co.uk also […], um mit den Angeboten von Wettbewerbern konkurrieren zu können (beispielsweise mit dem Angebot der Lieferung am Tag der Bestellung oder mit Lieferungen innerhalb von bestimmten Zeitfenstern) (618). Im Deutschland [Beschreibung der Besonderheiten des deutschen Markts]. Amazon.de war mit […] konfrontiert und musste in seinen deutschen Fulfilment Centres einen Prozess entwickeln, um […] (619). 9.2.1.2.3.   Von LuxSCS genutzte Vermögenswerte (500) LuxOpCo nutzt erhebliche Vermögenswerte zur Ausübung der in den Abschnitten 9.2.1.2.1 und 9.2.1.2.2 beschriebenen Funktionen. (501) Der gesamte Lagerbestand von Amazon in Europa steht im Eigentum von LuxOpCo und wird von LuxOpCo verwaltet; dieser Bestand ist unverzichtbar für das Einzelhandelsgeschäft von Amazon in Europa. Im relevanten Zeitraum wurden Lagerbestände von LuxOpCo in der Bilanz mit einem Wert von bis zu [1,5-2] Mrd. EUR ausgewiesen. Außerdem standen sämtliche Beteiligungen an ASE, AMEU und den verbundenen lokalen Unternehmen in der EU im Eigentum von LuxOpCo; LuxOpCo stellt diesen Unternehmen Finanzmittel für Investitionen in die Ausweitung der Infrastruktur für die Ausübung des Einzelhandelsgeschäfts zur Verfügung (beispielsweise für den Bau und die Ausrüstung von Fulfilment Centres und für die Erweiterung der Kapazität des europäischen Datenzentrums) (620). Mit der Übernahme der LoveFilm-Gruppe standen auch bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter im Eigentum von LuxOpCo, die für die Ausübung einer bestimmten Funktion seines Dienstleistungsgeschäfts (d. h. das Streamen von Videos) benötigt werden. (502) Die Kostenstruktur von LuxOpCo zeigt, dass erhebliche Vermögenswerte für die Kosten der Entwicklung, Verbesserung und Verwaltung der immateriellen Wirtschaftsgüter im Rahmen der ausgeübten Funktionen aufgewendet werden (621). Die Kommission analysierte die Kosten, die LuxOpCo entstanden oder konzernintern in Rechnung gestellt wurden, im Hinblick auf ihre mögliche Relevanz für die Entwicklung der immateriellen Wirtschaftsgüter. Im Technologiebereich zählen dazu die Kosten der mit technologiebezogenen Tätigkeiten befassten Mitarbeiter. Außerdem sind die Kosten von in Luxemburg und in Irland befindlichen Servern, die den Betrieb der EU-Websites erst ermöglichen, dazu zu rechnen. Die Kostenkategorien „Application Development Expense“ (Ausgaben Anwendungsentwicklung) und „Data Center“ (Datenzentrum) in Tabelle 8 sind ebenfalls der Technologiekomponente der immateriellen Wirtschaftsgüter zuzurechnen. (503) Hinsichtlich der Marke ist festzustellen, dass LuxOpCo erhebliche direkte Marketingkosten entstanden (622) (siehe Tabelle 7). Dazu zählen die Kosten von Werbeaktionen mit kostenlosem Versand, die zu Lasten der Rentabilität von LuxOpCo gingen. Diese Werbeaktionen fördern den Umsatz und erhöhen die Kundenzufriedenheit, und dies wiederum kommt dem Wert der Marke Amazon in Europa zugute. Das Programm Amazon Prime, das für die europäischen Märkte letztlich von LuxOpCo betrieben wird, wurde von Unternehmen X ebenfalls als zentrale Marketingstrategie bezeichnet (623). Ein Vergleich der von LuxOpCo getragenen Transportkosten (624) mit den Versandkosten, die den Kunden berechnet werden (625), zeigt, dass die Kosten nur zu einem geringen Teil an die Kunden weitergegeben werden. Und schließlich sieht Unternehmen X auch die Tatsache, dass LuxOpCo die Kosten des Versands bestellter Waren an die Kunden übernimmt, als Beitrag zur Stärkung der Marke Amazon in Europa (626). (504) Amazon räumt ein (627), dass ein Teil der den europäischen aktiv tätigen Unternehmen entstandenen Marketingkosten den immateriellen Wirtschaftsgütern von Amazon im Bereich des weltweiten Marketing zugutekamen. Da LuxSCS jedoch Inhaberin der Rechte an allen im Einzelhandelsgeschäft von Amazon genutzten Marken sei, komme Amazon direkt oder indirekt auch für die Kosten auf, die den in Europa aktiv tätigen Unternehmen entstünden. LuxOpCo hat LuxSCS die betreffenden Ausgaben allerdings nie direkt in Rechnung gestellt. Außerdem konnte nicht festgestellt werden, dass die Marketingaufwendungen durch eine Reduzierung der von LuxOpCo an LuxSCS zu zahlenden Lizenzgebühren indirekt erstattet wurden. Im relevanten Zeitraum wurde keine Abweichung von der im angefochtenen Steuervorbescheid gebilligten Methode für die Ermittlung der Lizenzgebühr zugunsten von LuxOpCo festgestellt (628). Da nicht nachgewiesen werden kann, dass LuxSCS LuxOpCo die betreffenden Kosten erstattet hätte, ist davon auszugehen, dass die in Europa entstandenen Kosten, die den immateriellen Wirtschaftsgütern im weltweiten Marketingbereich zugutekamen, ebenso wie die übrigen in Tabelle 6 und Tabelle 8 genannten Kosten der Entwicklung des geistigen Eigentums von LuxOpCo getragen wurden. Auch die Tatsache, dass LuxOpCo nach Maßgabe des angefochtenen Steuervorbescheids Finanzmittel in erheblichem Umfang zur Deckung seiner Kosten einschließlich einer Marge einbehalten kann, sollte nicht als Kostenerstattung durch LuxSCS betrachtet werden. LuxSCS erzielt keinerlei Einnahmen durch verbundene oder unabhängige Parteien (629), und ohne den angefochtenen Steuervorbescheid wäre LuxSCS nicht in der Lage, LuxOpCo (oder Amazon US) aus eigenen Mitteln Zahlungen zu leisten. Erträge aus Lieferungen und Leistungen werden vielmehr von LuxOpCo erwirtschaftet, und aus diesem Grund kann LuxOpCo die bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit entstehenden Kosten tragen. (505) Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Kosten, für die LuxOpCo bei der Ausübung von Funktionen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Verbesserung, Verwaltung und Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter aufgekommen ist, nicht im Namen von LuxSCS entstanden sind. Ansonsten wären diese Kosten LuxSCS in Rechnung gestellt und im Kostenpool nach Maßgabe der CSA als Beitrag von LuxSCS berücksichtigt worden. Die Kostenstruktur deutet vielmehr darauf hin, dass LuxSCS tatsächlich als Dienstleister für LuxOpCo fungierte, weil LuxSCS Inhaberin der immateriellen Wirtschaftsgüter war. Somit war LuxOpCo das Unternehmen, das die Tätigkeiten in Verbindung mit den immateriellen Wirtschaftsgütern im eigenen Namen und auf eigenes Risiko ausübte, und die Zahlungen von LuxSCS nach der Eintrittsvereinbarung und der CSA für die Unternehmen der Amazon-Gruppe in den USA waren durch die von LuxOpCo gezahlten Lizenzgebühren gedeckt, die die wesentliche Einnahmequelle für LuxSCS darstellten. Somit entstanden LuxOpCo die betreffenden Kosten im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter sowie in Verbindung mit der Entwicklung, Verbesserung und Verwaltung dieser Wirtschaftsgüter, und LuxOpCo übernahm die diesbezüglichen Risiken. 9.2.1.2.4.   Von LuxOpCo übernommene Risiken (506) Amazon erklärt: „In einem durch Technologie zur Ermöglichung hoch automatisierter Prozesse bestimmten Geschäft stützte sich LuxOpCo bei der Verwaltung und der Übernahme von Geschäftsrisiken in erheblichem Umfang auf Technologie.“ (630) Amazon nannte allerdings keine konkreten Beispiele zur Untermauerung dieser Darstellung. (507) LuxOpCo übernahm sowohl nach vertraglichen Vereinbarungen (631) als auch tatsächlich die Risiken in Verbindung mit der Entwicklung, Verbesserung, Verwaltung und Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter. Außerdem kontrollierte und verwaltete LuxOpCo alle relevanten Geschäftsrisiken und unternehmerischen Risiken in Verbindung mit dem Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäft von Amazon in Europa (u. a. Kreditrisiken, Inkassorisiken und bestandsbezogene Risiken (632) sowie Marktrisiken, Verlustrisiken und Risiken in Verbindung mit Maßnahmen, die Mitarbeiter in die Lage versetzen sollen, dauerhaft effizient und zügig Waren zu verkaufen und Dienstleistungen zu erbringen). (508) In jedem Fall ist die Darstellung von Amazon aus den im Folgenden genannten Gründen zurückzuweisen. (509) Erstens wurden die Risiken von LuxOpCo nicht durch die Nutzung der Technologie „übernommen“. Diese Risiken wurden übernommen, weil LuxOpCo zur europäischen Unternehmenszentrale und zum Betreiber des Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäfts von Amazon in Europa bestimmt wurde. Weitere von LuxOpCo übernommene Risiken in Verbindung mit den immateriellen Wirtschaftsgütern resultierten aus den vertraglichen Vereinbarungen mit LuxSCS (durch die Lizenzvereinbarung) sowie aus dem tatsächlichen Verhalten von LuxOpCo im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen (633). Hinsichtlich der immateriellen Wirtschaftsgüter übernahm LuxOpCo de facto die Verwaltung und die Kontrolle der Risiken, die nach Maßgabe der CSA letztlich LuxSCS tragen sollte (siehe Tabelle 13) (634). (510) Zweitens konnte die Technologie durchaus ein hilfreiches Instrument zur Abschwächung und Begrenzung bestimmter Risiken auf den im Europageschäft unabdingbaren Umfang sein. Dazu konnte beispielsweise eine Lagertechnologie eingesetzt werden, die LuxOpCo ermöglichte, seine Bestände in einem Umfang zu erhalten, bei dem zwar die bestehende Nachfrage gedeckt, gleichzeitig aber das Risiko minimiert werden konnte, dass Waren nicht mehr vorrätig waren oder sich nicht mehr verkaufen ließen. Das Bestandsrisiko ist jedoch ein inhärentes Risiko des Einzelhandels und kann auch mit noch so leistungsfähiger Software nicht vollständig ausgeschaltet werden. Außerdem trägt LuxOpCo das Verkaufsrisiko und das Risiko von Forderungsausfällen. Für diese Feststellung spricht auch die Tatsache, dass LuxOpCo Rückstellungen für die Bestände und für mögliche Forderungsausfälle bildet und entsprechende Wertberichtigungen übernimmt (635). Die Kommission hat im Laufe der Untersuchung keinen Mechanismus gefunden, der darauf hindeuten würde, dass LuxOpCo Verluste in Verbindung mit dem Bestand und mit Forderungsausfällen von einem anderen Unternehmen erstattet würden. (511) Drittens ist darauf hinzuweisen, dass selbst wenn LuxOpCo sich bei der Verwaltung von Geschäftsrisiken in gewissem Umfang auf die Technologie gestützt haben sollte, dies ausschließlich auf eine strategische Entscheidung von LuxOpCo zum Management und zur Kontrolle des Ergebnisses dieser möglicherweise zur Begrenzung seiner Geschäftsrisiken geeigneten Automatisierungsprozesse zurückzuführen gewesen wäre. (512) Amazon verweist auf eine Begründung im nachträglichen Verrechnungspreisbericht von 2017, nach der die strategischen, finanziellen und operativen Risiken von LuxOpCo im täglichen Geschäftsbetrieb deshalb nicht der Verwaltung und der Kontrolle von LuxOpCo unterlagen, weil „im Untersuchungszeitraum auf Konzernebene strenge Managementverfahren angewendet wurden“ (636). Amazon legte jedoch keine spezifischen Informationen zu Konzernstrategien zum Risikomanagement vor, die diese Darstellung untermauert hätten, und auch in den Jahresfinanzberichten (Formblatt 10-K) bei der Securities and Exchange Commission der Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht auf spezifische Strategien zum Risikomanagement verwiesen. (513) Selbst wenn solche Konzernstrategien im relevanten Zeitraum bestanden haben sollten, wäre LuxOpCo jedoch für Entscheidungen im Bereich des strategischen Managements verantwortlich gewesen, die es bei der Ausübung des Europageschäfts von Amazon traf, und LuxOpCo hätte für die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidungen haften müssen. Es ist nicht unüblich, dass Tätigkeiten in Verbindung mit einem Konzern zentral in der Muttergesellschaft oder in einem Dienstleistungszentrum des Konzerns angesiedelt werden (637); dass Tochtergesellschaften des Konzerns infolge dieser Strategien oder dieser Politik des Konzerns bestimmte Anweisungen oder Unterstützung von ihrer Muttergesellschaft oder von anderen Konzernunternehmen erhalten können, bedeutet jedoch nicht, dass diese Tochtergesellschaften nicht mehr als von ihrer Muttergesellschaft unabhängige Rechtssubjekte betrachtet werden könnten oder dass diese Tochtergesellschaften für ihre Entscheidungen nicht mehr haftbar wären (638). Wenn überhaupt von der Amazon-Gruppe im Zusammenhang mit dem Risikomanagement von LuxOpCo konzerninterne Dienstleistungen zugunsten von LuxOpCo erbracht wurden, wäre dies allenfalls für die Ermittlung der Verrechnungspreise für diese Dienstleistungen von Bedeutung (639). (514) Amazon zufolge besteht das wesentliche und entscheidende Risiko des Europageschäfts vor allem im Risiko des Verlustes von Marktanteilen an Wettbewerber. Dieses Risiko gestalte sich je nach lokalem Markt unterschiedlich. Daher seien ständige Innovationen entscheidend dafür, dass Amazon nicht ebenso aus dem Markt gedrängt werde, wie einige Wettbewerber in Frankreich und im Vereinigten Königreich (640). Ein zweites kritisches Risiko besteht nach Auffassung von Amazon darin, dass Kunden neue Angebote nicht annehmen. Eine Ausweitung einer Produktkategorie, die Einführung neuer Dienstleistungen oder die Aufnahme einer neuen Geschäftstätigkeit gingen immer mit dem Risiko einher, dass die Kunden die neuen Produkte nicht annähmen. Außerdem bringe jede Expansion das Risiko von Störungen, Ausfällen oder Qualitätsmängeln bei der Erbringung der betreffenden Dienstleistungen mit sich (641). In seinem Jahresfinanzbericht (Formblatt 10-K) 2013 erklärte Amazon (642), insbesondere die Risiken in Verbindung mit der Notwendigkeit ständiger Expansion zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit: „gehen bei uns mit einer erheblichen Belastung des Managements, des Personals, der Geschäftstätigkeit, der Systeme, der technischen Leistungsfähigkeit, der finanziellen Ressourcen, der internen Finanzkontrolle und der Berichtlegungsfunktionen einher“. Ein drittes kritisches Risiko besteht Amazon zufolge in den lokalen wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten sowie in Änderungen des Rechtsrahmens. Als Beispiele nennt Amazon eine staatliche Vorschrift zum elektronischen Handel und zu anderen Dienstleistungen oder zu elektronischen Geräten (643). (515) Alle diese kritischen Risiken werden auf lokaler Ebene verwaltet, und in Europa ist LuxOpCo dafür verantwortlich. Wie im Bericht von [Beratungsgesellschaft 3] erläutert, müssen die lokalen Bedingungen des fraglichen Markts berücksichtigt werden, um auf den wettbewerbsgeprägten europäischen Märkten bestehen zu können (644). Das lokale Management und lokale Teams können die nächsten Schritte von Wettbewerbern am ehesten erkennen und sind am besten in der Lage, die Erfordernisse und Vorlieben von Kunden wahrzunehmen; sie sind näher an den lokalen Behörden und können daher eher Bedenken in Bezug auf neue Vorschriften vortragen usw. Die Bedeutung des lokalen Managements und lokaler Teams in diesem Zusammenhang wird auch durch Aussagen von Amazon-Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem US Tax Court bestätigt. Das Risiko, dass das Marketplace-Geschäft sich nach der Einführung in Europa nicht entwickeln würde, wurde durch die eingebrachten Informationen und das lokale Know-how von LuxOpCo und die diesbezügliche Unterstützung durch die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU gemindert. All dies bestätigt die Schlussfolgerung, dass LuxSCS ohne eigenes Personal nicht über die operative Kapazität zur Verwaltung und Kontrolle dieser Risiken verfügte. (516) Auch andere im Jahresfinanzbericht (Formblatt 10-K) 2013 von Amazon genannte Risiken unterliegen der Verwaltung und Kontrolle durch LuxOpCo. Beispielsweise trägt LuxOpCo das Rufschädigungsrisiko in Verbindung mit dem Europageschäft. Und bei Website-Ausfällen fordern die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU Unterstützung durch LuxOpCo an. Wenn die Nachfrage im Weihnachtsgeschäft nicht bedient und die Liefertermine nicht eingehalten werden können, besteht der Schaden kurzfristig darin, dass zu spät gelieferte Waren zurückgeschickt werden, und längerfristig gehen vielleicht Marktanteile verloren; diese Risiken trägt vor allem der Verkäufer, d. h. LuxOpCo. Außerdem trägt LuxOpCo das Kosten- und das Umsatzrisiko sowie das Risiko von Forderungsausfällen und das Bestandsrisiko. Insbesondere die Kosten von Rücksendungen oder von Warenschäden gehen zu Lasten von LuxOpCo. (517) Im Jahresfinanzbericht 2013 (Formblatt 10-K) werden die Risiken aufgrund von Verstößen in Verbindung mit den immateriellen Wirtschaftsgütern als kritischer Risikofaktor bezeichnet (645); allerdings scheinen diese Risiken im Vergleich zu den Risiken, die mit der für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Amazon erforderlichen Expansion einhergehen, eher von untergeordneter Bedeutung zu sein. Nach der Lizenzvereinbarung unterstanden auch die Risiken in Verbindung mit Verstößen gegen Rechte des geistigen Eigentums der Verwaltung und Kontrolle durch LuxOpCo, da LuxOpCo befugt war, auf eigenes Risiko, auf eigene Initiative auf eigene Rechnung zum Schutz der immateriellen Wirtschaftsgüter zu handeln (646). Wie in Erwägungsgrund 419 erläutert, übernahm LuxOpCo ungeachtet der Tatsache, dass nach der CSA LuxSCS diese Funktionen hätte ausüben sollen, die alleinige Verantwortung für diese Verpflichtung (647). 9.2.1.2.5.   Schlussfolgerung aufgrund der Funktionsanalyse für LuxOpCo (518) Eine Funktionsanalyse für LuxOpCo zeigt, dass das Unternehmen im relevanten Zeitraum aktive und kritische Funktionen im Hinblick auf die Entwicklung, Verbesserung, Verwaltung und Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter sowie aktive und kritische Funktionen in Verbindung mit seiner Funktion als Unternehmenszentrale und mit der Durchführung des Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäfts von Amazon in Europa ausübte. LuxOpCo nutzte seine Lizenz für die immateriellen Wirtschaftsgüter zur Durchführung des Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäfts von Amazon in Europa und kam letztlich für die Kosten in Verbindung mit der Weiterentwicklung, der Verbesserung, der Verwaltung und der Verwertung dieser Wirtschaftsgüter auf. Außerdem nutzte LuxOpCo verschiedene materielle Wirtschaftsgüter und trug letztlich allgemein die Kosten in Verbindung mit dem Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäft von Amazon in Europa. Und schließlich übernahm und kontrollierte LuxOpCo die mit den immateriellen Wirtschaftsgütern verbundenen erheblichen Risiken sowie alle relevanten Geschäftsrisiken und unternehmerischen Risiken im Zusammenhang mit dem Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäft von Amazon in Europa. 9.2.1.3.    Auswahl der am besten geeigneten Verrechnungspreismethode (519) Nachdem der konzerninterne Geschäftsvorfall ermittelt und eine Funktionsanalyse beider Parteien des Geschäftsvorfalls durchgeführt wurde, besteht der nächste Schritt bei einer Verrechnungspreisanalyse in der Auswahl einer geeigneten Verrechnungspreismethode, um einen Preis für den konzerninternen Geschäftsvorfall festlegen zu können. Um sicherzustellen, dass der Verrechnungspreis für den konzerninternen Geschäftsvorfall eine verlässliche Annäherung an einen zu Fremdvergleichsbedingungen verhandelten Marktpreis darstellt, sollte nach den Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall die verlässlichste Methode ausgewählt werden (648). (520) Wie in den Erwägungsgründen 250-256 erläutert, werden in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien fünf Methoden zur Ermittlung eines Fremdvergleichspreises für konzerninterne Geschäftsvorfälle beschrieben. Zur Überprüfung der Fremdvergleichskonformität von Verrechnungspreisen werden in diesen Leitlinien traditionelle Verrechnungsmethoden wie etwa die CUP-Methode gegenüber geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethoden wie etwa der TNMM und der Methode der Restgewinnaufteilung bevorzugt (649). In Ziffer 2.14 der OECD-Verrechnungspreisleitlinien von 2010 und in Ziffer 2.7 der Verrechnungspreisleitlinien von 1995 heißt es: „Wenn Fremdvergleichsgeschäftsvorfälle vorhanden sind, stellt die Preisvergleichsmethode [CUP-Methode] die direkteste und verlässlichste Methode für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes dar. Folglich ist in derartigen Fällen der Preisvergleichsmethode vor allen anderen Methoden den Vorzug zu geben.“ Bei der Auswahl einer geeigneten Verrechnungspreismethode muss daher zunächst geprüft werden, ob vergleichbare fremdvergleichskonforme Geschäftsvorfälle vorhanden sind, die für die Ermittlung des Preises des zu prüfenden konzerninternen Geschäftsvorfalls herangezogen werden können. 9.2.1.3.1.   Die Preisvergleichsmethode (CUP-Methode) (521) Amazon erklärt, mit Ausnahme der Vereinbarung mit [A] sehe keine der zwischen Amazon und unabhängigen Vertragsparteien geschlossenen Vereinbarungen über geistiges Eigentum (einschließlich der M.com-Vereinbarungen) für die Preisermittlung bei der Lizenzvereinbarung einen direkt vergleichbaren Geschäftsvorfall vor (650). Die Kommission räumt ein, dass keine der Vereinbarungen über geistiges Eigentum, die Amazon mit unabhängigen Parteien geschlossen und der Kommission im Laufe der Untersuchung vorgelegt hat, (insbesondere auch nicht die M.com-Vereinbarungen) einen hinreichend vergleichbaren fremdvergleichskonformen Geschäftsvorfall für die Ermittlung eines fremdvergleichskonformen Preises vorsieht. Auch die Vereinbarung mit [A] betrachtet die Kommission nicht als direkt vergleichbaren Geschäftsvorfall. (522) In den OECD-Verrechnungspreisleitlinien werden f

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.