Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/859 der Kommission vom 4. Oktober 2017 über die staatliche Beihilfe Luxemburgs SA.38944 (2014/C) (ex 2014/NN) zugunsten von Amazon (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 6740) (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D0859. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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deten Lizenzgebühren zu zahlen, hätte LuxSCS die Lizenzvereinbarung kündigen und die immateriellen Wirtschaftsgüter anderen verbundenen oder unabhängigen Parteien lizenzieren und damit sein vertragliches Risiko begrenzen können (448). (444) Vor allem übte LuxSCS im relevanten Zeitraum keine Funktionen im Zusammenhang mit den beiden wichtigsten Faktoren für die Berechnung der Kosten nach der Eintrittsvereinbarung und der CSA aus und hatte auch weder Kontrolle über diese Faktoren noch die Möglichkeit zur Kontrolle der Faktoren. Die Höhe dieser Zahlungen ergibt sich zum einen aus den infolge der Eintrittsvereinbarung und der Entwicklung der immateriellen Wirtschaftsgüter entstandenen Kosten (Entwicklungskosten) und zum anderen aus der Höhe der Umsätze in Europa (449). ATI und A9 bestimmten und kontrollierten die Entwicklungskosten, und LuxOpCo war für die Entwicklung der Umsätze in Europa zuständig. Hinsichtlich der Umsätze in Europa ist festzuhalten, dass LuxOpCo alle strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Einzelhandelsgeschäft von Amazon in Europa traf (450), die sich wiederum auf die Höhe der Verkaufserlöse in Europa auswirkten. Daher konnte ausschließlich LuxOpCo Einfluss auf seine Möglichkeiten zur Zahlung der Lizenzgebühr an LuxSCS nehmen, die sich nach der Höhe des durch die Geschäftstätigkeit von Amazon im europäischen Online-Einzelhandel erwirtschafteten Gewinns bemaß. (445) Außerdem verfügte LuxSCS selbst nicht über die finanzielle Kapazität zur Finanzierung der mit der Eintrittsvereinbarung und der CSA verbundenen Kosten, sondern konnte diese Kosten nur deshalb tragen, weil es Mittel in Form der Lizenzgebühren von LuxOpCo erhielt (451). Die Barzahlungen von LuxOpCo an LuxSCS in diesem Zusammenhang waren zur Begleichung der von LuxSCS vorzunehmenden Zahlungen einschließlich der Kosten in Verbindung mit der Eintrittsvereinbarung und der CSA gerade ausreichend; die Barmittel aus Einnahmen von LuxSCS, die diese Kosten überstiegen, wurden von LuxOpCo einbehalten und verwaltet (452). Das Anfangskapital von LuxSCS in Höhe von etwa [400-500] Mio. EUR ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Wie in Erwägungsgrund 443 erläutert, wäre die Übernahme von Verlusten bei einer fremdvergleichskonformen Vereinbarung mit LuxSCS nicht erforderlich, und ein Verlustrisiko ginge nicht zu Lasten des Gesellschaftskapitals. Das Anfangskapital von LuxSCS war nicht nur nicht hinreichend zur Deckung der mit der Eintrittsvereinbarung und der CSA verbundenen Kosten (allein die Zahlungen nach der CSA beliefen sich im Zeitraum 2006-2013 auf [1 000-1 500] Mio. EUR) (453), sondern wurde LuxSCS zudem von seinen Anteilseignern im Jahr 2005 und somit vor dem für den angefochtenen Steuervorbescheid und für diesen Beschluss relevanten Zeitraum bereitgestellt. In jedem Fall hat LuxSCS tatsächlich keinerlei entscheidende Funktionen und keine wesentlichen Risiken in Verbindung mit der Entwicklung, Verbesserung, Verwaltung oder Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter übernommen, weder hinsichtlich der von ATI und A9 nach der CSA ausgeführten Tätigkeiten noch in Bezug auf die Entwicklungstätigkeit von LuxOpCo. (446) Daher kann nicht festgestellt werden, dass LuxSCS die mit der Entwicklung, Verbesserung, Verwaltung und Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter verbundenen Risiken tatsächlich übernommen hätte oder finanziell in der Lage gewesen wäre, diese Risiken zu übernehmen. 9.2.1.1.4.   Schlussfolgerung aufgrund der Funktionsanalyse für LuxSCS (447) Die Funktionsanalyse für LuxSCS hat gezeigt, dass LuxSCS im relevanten Zeitraum zur Ausübung einzigartiger und wertvoller Funktionen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Verbesserung, Verwaltung und Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter weder befugt war, noch diese Funktionen tatsächlich ausgeübt oder ausgelagert hat oder in der Lage gewesen wäre, diese Funktionen auszuüben oder auszulagern. Außerdem hat die Funktionsanalyse ergeben, dass LuxSCS in diesem Zeitraum keine Vermögenswerte im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten eingesetzt hat, sondern nur Eigentümer der immateriellen Wirtschaftsgüter in Verbindung mit der CSA war, und eine Lizenz für die Nutzung dieser Wirtschaftsgüter erteilt hat; die mit diesen Tätigkeiten verbunden Risiken hat LuxSCS jedoch weder übernommen noch wirksam kontrolliert und verfügte auch nicht über die operative und finanzielle Kapazität zur Übernahme oder Kontrolle dieser Risiken. Festgestellt werden könnte allenfalls, dass LuxSCS bestimmte für die Erhaltung seines rechtlichen Eigentums an den immateriellen Wirtschaftsgütern erforderliche Funktionen ausgeübt hat (siehe Erwägungsgrund 428). 9.2.1.2.    Die Funktionsanalyse für LuxOpCo (448) In Abschnitt 9.2.1.2.1 bewertet die Kommission die von LuxOpCo im Hinblick auf die immateriellen Wirtschaftsgüter ausgeübten Funktionen. Danach bewertet sie in Abschnitt 9.2.1.2.2 die von LuxOpCo in Verbindung mit der Durchführung des Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäfts in Europa ausgeübten Funktionen. In Abschnitt 9.2.1.2.3 bewertet sie die von LuxOpCo bei der Ausübung ihrer Funktionen in den beiden Bereichen genutzten Vermögenswerte. Die von LuxOpCo bei der Ausübung ihrer Funktionen in den beiden Bereichen übernommenen Risiken bewertet die Kommission in Abschnitt 9.2.1.2.4. 9.2.1.2.1.   Von LuxOpCo ausgeführte Funktionen in Verbindung mit den immateriellen Wirtschaftsgütern (449) Amazon erklärt: „LuxOpCo leistete im Untersuchungszeitraum keinen Beitrag zur Schaffung, zum Eerwerb, zur Verwaltung, zur Anwendung oder zur strategischen Orientierung der [immateriellen Wirtschaftsgüter].“ (454) Nach den von der Kommission geprüften Informationen ist diese Darstellung zurückzuweisen. LuxOpCo wurde nicht nur nach Maßgabe der Lizenzvereinbarung mit der Ausübung einzigartiger und wertvoller Funktionen in Verbindung mit den immateriellen Wirtschaftsgütern beauftragt, sondern übte im relevanten Zeitraum tatsächlich Funktionen aus, die erheblich über die bloße Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter hinausgingen und u. a. die Entwicklung, Verbesserung und Verwaltung der Technologie durch unabhängige technische und betriebliche Innovationen in Europa, die Sammlung und Verwaltung von Kundendaten und die Entwicklung und Erhaltung der Marke Amazon in Europa umfassten. (450) Wie in Erwägungsgrund 419 erläutert, gewährte LuxSCS LuxOpCo eine ausschließliche und unwiderrufliche Lizenz für die wirtschaftliche Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter sowie allen sonstigen geistigen Eigentums von LuxSCS (455) in Europa und das Recht zur Weiterentwicklung und Verbesserung (456), zur Erhaltung (457) und zum Schutz (458) der immateriellen Wirtschaftsgüter während ihrer gesamten Nutzungsdauer (459). LuxSCS bleibt Eigentümer der immateriellen Wirtschaftsgüter und der von LuxOpCo und seinen Unterlizenznehmern geschaffenen Nebenprodukte (460). Ferner wurde LuxOpCo das ausschließliche und unwiderrufliche Recht gewährt, zu entscheiden, ob — und wem — Unterlizenzen für die immateriellen Wirtschaftsgüter erteilt werden (461). In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung der insbesondere mit AMEU und ASE getroffenen Unterlizenzvereinbarungen durch LuxOpCo zu sehen. (451) Im relevanten Zeitraum führte LuxOpCo die genannten Funktionen aktiv aus, sowohl in allgemeiner Form als auch hinsichtlich der drei Bestandteile der immateriellen Wirtschaftsgüter: Technologie, Kundendaten und Marken (siehe Erwägungsgründe 452-472). a)   Der Lenkungsausschuss „Geistiges Eigentum“ (IP Steering Committee) (452) Allgemein werden in den Protokollen von Sitzungen der Führungskräfte von LuxOpCo Tätigkeiten genannt, die mit der Entwicklung, Erhaltung und Verwaltung der immateriellen Wirtschaftsgüter unmittelbar in Zusammenhang standen, insbesondere die Einrichtung eines „Lenkungsausschusses ‚Geistiges Eigentum‘ in der EU“ (462), dessen Aufgabe wie folgt beschrieben wurde: „fachliche und unternehmerische Anleitung und Unterstützung bei strategischen Entscheidungen im Hinblick auf die Entwicklung geistigen Eigentums jeglicher Art sowie in Bezug auf Beschreibungen, die im Eigentum der Muttergesellschaft des Unternehmens (Amazon Europe Holding Technologied SCS) stehen“, sowie der Abschluss mehrerer Lizenzvereinbarungen mit Dritten (463). (453) Im EU Policies and Procedures Manual von Amazon wird der Zweck des Lenkungsausschusses „Geistiges Eigentum“ wie folgt erläutert: „Für die fachliche und unternehmerische Anleitung und Unterstützung bei strategischen Entscheidungen im Hinblick auf die Entwicklung geistigen Eigentums jeglicher Art sowie in Bezug auf Beschreibungen, die im Eigentum der Muttergesellschaft des Unternehmens in Europa stehen, wurde ein Lenkungsausschuss ‚Geistiges Eigentum in der EU‘ eingerichtet.“ Außerdem heißt es in diesem Handbuch: „Der Ausschuss kommt zusammen, … um die Geschäftsstrategie in Bezug auf das Portefeuille des geistigen Eigentums von Amazon im Zusammenhang mit der Entwicklung und der Einführung von geistigem Eigentum sowie mit anderen Aspekten in Verbindung mit geistigem Eigentum zu prüfen, die der Ausschuss für relevant hält.“ Nach dem Handbuch müssen bei allen Sitzungen des Lenkungsausschusses „Geistiges Eigentum“ die folgenden Vertreter anwesend sein: „Mitglieder des Ausschusses sind: der Vice President EU Services, der EU Legal Director (bei der Amazon EU Sarl beschäftigt), der Amazon IP Counsel und der Vice President European Operations. Der Ausschuss kann weitere Mitglieder benennen, die in Luxemburg oder an anderen Orten beschäftigt sind, einschließlich eines Vertreters eines EU Development Center.“ (464) Der Lenkungsausschuss „Geistiges Eigentum“ kam mindestens einmal jährlich zusammen, um sich über die Verwaltung und die Erhaltung des geistigen Eigentums in Europa auszutauschen, einschlägige Diskussionen zu führen und Entscheidungen zu treffen. (454) Amazon betonte jedoch: „[D]er Lenkungsausschuss ‚Geistiges Eigentum‘ war ein Beratungsgremium … Es traf keine Entscheidungen in Bezug auf die Entwicklung oder die Verbesserung der immateriellen Wirtschaftsgüter“; daher dürfe die Bedeutung dieses Ausschusses nicht zu hoch eingeschätzt werden. Dass der Ausschuss ein Beratungsgremium war; bedeutet jedoch nicht, dass seine Empfehlungen keine Auswirkungen auf die Entwicklung, Erhaltung und Verwaltung der immateriellen Wirtschaftsgüter gehabt hätten. Nach Auskunft von Amazon war der Lenkungsausschuss „Geistiges Eigentum“ für folgende Tätigkeiten zuständig: „(i) Unterbreiten von Empfehlungen zu Anträgen zum Schutz der immateriellen Wirtschaftsgüter (und damit auch der ausschließlichen Rechte von LuxOpCo nach der zwischen LuxSCS und LuxOpCo geschlossenen Lizenzvereinbarung), (ii) Prüfung des Standes von Gerichtsverfahren in Europa im Zusammenhang mit den immateriellen Wirtschaftsgütern und (iii) Schulung von Mitarbeitern in Europa im Hinblick auf die Nutzung der Technologie und anderer immaterieller Wirtschaftsgüter“ (465). (455) Der Lenkungsausschuss „Geistiges Eigentum“ war somit ein Forum, auf dem bei LuxOpCo und ASE beschäftigte Führungskräfte aus dem Wirtschafts- und dem Technologiebereich zusammenkamen, um Maßnahmen im Zusammenhang mit den immateriellen Wirtschaftsgütern in Europa zu erörtern und zu empfehlen, die ihnen von Fachanwälten von Amazon im Bereich des geistigen Eigentums vorgelegt wurden. Die eigentlichen Beschlüsse über die Entwicklung, Verbesserung, Verwaltung und Verwertung der immateriellen Wirtschaftsgüter wurden anschließend von Vertretern von LuxOpCo und ASE in diesem Ausschuss in ihrer Eigenschaft als entscheidungsbefugte Führungskräfte mit Zuständigkeit für das Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäft von Amazon in Europa getroffen (466). b)   Technologie (456) Die Technologie, für die LuxSCS LuxOpCo eine Lizenz erteilt hat, ist die regelmäßig aktualisierte Technologie von Amazon US. Allein dass ein Technologierahmen in den Vereinigten Staaten funktioniert, bedeutet jedoch nicht, dass er ohne Weiteres auch in Europa eingesetzt werden könnte. Aufgrund unterschiedlicher Produktkategorien in den USA und in Europa konnten mehrere Funktionen der in den USA eingesetzten Software von Amazon, für die LuxSCS nach der CSA eine Lizenz und für die LuxOpCo nach der Lizenzvereinbarung eine ausschließliche Lizenz erteilt worden war, nicht unmittelbar in Europa übernommen werden. (467) Für den Betrieb der EU-Websites wurde eine andere Software benötigt, (468) und da sich die Amazon-Websites voneinander unterschieden, musste die Software für den jeweiligen geografischen Raum entwickelt werden (469). Für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit von Amazon in Europa musste die Technologie weiterentwickelt, verbessert und verwaltet werden; im relevanten Zeitraum übernahm LuxOpCo diese Tätigkeiten unterstützt durch seine Tochtergesellschaften (470). (457) Nach seiner Gründung wurden LuxOpCo die erforderlichen technischen Ressourcen für die FuE-Tätigkeit insbesondere zur Unterstützung der EU-Websites zur Verfügung gestellt (471). Dazu zählten die Entwicklung des Katalogs, der Übersetzungstechnologie und die lokale Anpassung (472). Diese Ressourcen stammten von Entwicklerteams, die bei den verbundenen lokalen Unternehmen in der EU eingerichtet worden waren, sowie von neu eingestellten Mitarbeitern (473). (458) Im Untersuchungszeitraum waren in Luxemburg mehr als [60-70] hauptsächlich bei LuxOpCo beschäftigte Mitarbeiter mit technologiebezogenen Tätigkeiten befasst (474). Sie waren u. a. als Software-Entwickler, Systemingenieure, IT-Support-Techniker, Solution Architects, Technical Program Managers und technische Kundenbetreuer tätig. Diese Mitarbeiter versetzten Amazon in die Lage, die Technologieplattform und die Entwicklung von Programmen für die EU-Websites an lokale Gegebenheiten anzupassen. (459) Ein eigenes Team (das Localization and Translation Team) war für wesentliche Funktionen in Bezug auf die Technologie zuständig, beispielsweise für die Anpassung der EU-Websites, für die Anpassung der EU-Websites an lokale Präferenzen („Lokalisierung und Übersetzung“) (475), oder für Rückmeldungen über die Erfahrungen mit den Websites, um Weiterentwicklungen und Verbesserungen der Amazon-Plattform zu ermöglichen. Ende 2013 gehörten diesem Team [60-70] Mitarbeiter an (476). Später wurde das Team in [ein anderes Amazon-Unternehmen] verlagert und dann als „Software Development and Translation Team“ bezeichnet; diese Bezeichnung bestätigt, dass das Team sich auch mit Software-Entwicklung beschäftigte. (460) Weitere [10-20] Personen waren als „Technical Program Managers“ ([0-10] bei LuxOpCo und [0-10] bei ASE) für die Umsetzung von Funktionsspezifikationen (d. h. für die Übertragung der Beschreibung eines Tools, das ein mit dem jeweiligen lokalen Einzelhandelsgeschäft befasstes Team in seine Website aufnahmen wollte, in eine technische Beschreibung der von einem Software-Entwickler zu erfüllenden Software-Anforderungen) zuständig (477). Nachdem die erforderlichen Anpassungen vorgenommen wurden, helfen die Technology Program Managers gemeinsam mit den operativen Teams der verbundenen lokalen Unternehmen in der EU und von LuxOpCo bei der Einführung der betreffenden Tools. Durch diesen Prozess wird die von LuxOpCo genutzte Technologie ständig weiterentwickelt und an den lokalen Markt angepasst (478). (461) Amazon erklärt, weltweit seien die meisten seiner im Technologiebereich tätigen Mitarbeiter (etwa [60-65] %) in den USA tätig; die übrigen für Technologie zuständigen Mitarbeiter seien in den internationalen Entwicklungszentren beschäftigt. Im Vergleich zu diesen Ressourcen seien die technischen Ressourcen bei LuxOpCo eher beschränkt (479). Die Kommission bestreitet nicht, dass die Technologie in den US-amerikanischen oder in den internationalen Entwicklungszentren von Amazon ständig weiterentwickelt wird; sie erinnert aber daran, dass sich die Vergütung der Entwicklungszentren für die Durchführung von FuE-Vorhaben im Auftrag von ATI auf die Kosten zuzüglich eines Aufschlags von [0-10] % beschränkt. Diese Vergütung in Höhe der Kosten zuzüglich eines Aufschlags von [0-10] % deutet darauf hin, dass Amazon der Erstellung der Codes keinen sehr hohen Mehrwert beimisst. Der einzigartige Wert neuer Technologie scheint insoweit eher aus lokalem Know-how und der Bestimmung neuer geschäftlicher Erfordernisse sowie aus deren Übertragung in das jeweilige Software-Projekt zu resultieren und nicht auf der Codierung an sich zu beruhen. Die Tätigkeit von Technical Program Managers bei LuxOpCo zeigt, dass die Funktionsspezifikationen und die technischen Spezifikationen der in Europa erforderlichen Tools und Anpassungen in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den lokalen Märkten erstellt wurden (480), wo das lokale Know-how verfügbar war und die lokalen Bedürfnisse und Erfordernisse ermittelt werden konnten. (462) Außerdem entwickelten LuxOpCo und die mit LuxOpCo verbundenen lokalen Unternehmen in der EU insbesondere wesentliche Technologie zur Nutzung im Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäft in Europa. Ein Beispiel für solche Technologien ist das EFN. Das EFN wurde in Europa (481) in den Jahren 2007/2008 entwickelt und 2009 von einem eigenen bei LuxOpCo eingerichteten Team eingeführt (482). Das EFN sollte sich mit dem Problem des Betriebs mehrerer Websites mit in mehreren Ländern ansässigen länderspezifischen Fulfilment Centres befassen, damit es in Luxemburg nur noch einen einzigen Verkäufer geben würde und die Bestände weltweit gebündelt und die Kunden weltweit bedient werden könnten (483). Über das EFN wurden alle europäischen Fulfilment Centres zu einem Netz zusammengefasst. Über das EFN können Kunden aus allen EU-Ländern Artikel von allen länderspezifischen Amazon-Websites in Europa kaufen. Durch die Schaffung eines gemeinsamen Bestands aller europäischen Regionen, in denen Amazon tätig ist, wurde die Auswahl erweitert. Außerdem konnte Amazon so dem Risiko entgegenwirken, dass die Artikel in Einzelbeständen nicht mehr verfügbar waren, und der Versand konnte beschleunigt werden (484). Dadurch verkürzten sich die Lieferzeiten für die Kunden; die Logistikkosten und die Kosten der Einkäufe bei Lieferanten konnten ebenso wie die Preise gesenkt werden, und die Auswahl konnte ausgeweitet werden. Keiner der Wettbewerber von Amazon in Europa verfügte über eine dem EFN vergleichbare Lösung (485). (463) Das EFN beinhaltete neue Entwicklungen auf vielen Ebenen. Im Technologiebereich wurden neue Funktionen (486) [Beschreibung von Funktionen des EFN] (487) (488) (489) sowie weitere Verbesserungen eingeführt, die es zuvor im weltweiten Netz noch nicht gab (490). Testdurchläufe des EFN wurden in der europäischen Umgebung mit europäischen Daten durchgeführt, beispielsweise für die Produktkategorie „Baby“ (491). Außerdem ermöglichte das EFN eine Optimierung der Einkaufskosten durch eine bessere Lieferantenauswahl und durch zentrale Kategorieverwaltung. Der Auftragsabwicklung kam eine zentrale Bestandsplanung in allen EU-Ländern zugute, und der Verkauf im EFN beschleunigte die Zustellung bei den Kunden sowie eine Ausweitung der grenzüberschreitenden Lieferung schwerer Frachtstücke und eine Vereinfachung der Warenrückgabe. Mit dem EFN wurden Ausfuhrgebühren bei innereuropäischen grenzüberschreitenden Lieferungen hinfällig und dadurch erhebliche Einsparungen erzielt; dank der Zusammenfassung von Beständen durch das EFN können die Kunden auf einer einzigen Website die Bestände sämtlicher Fulfilment Centres auch in anderen Ländern anzeigen lassen (492). Um den Einkauf in ganz Europa zu ermöglichen, mussten die verschiedenen Kataloge zusammengeführt werden; dies erforderte u. a. Übersetzungsarbeiten, die zuvor weder berücksichtigt noch organisiert worden waren (493). Und schließlich ermöglichte das EFN Einkäufe aus einem europaweiten Lager und die Schaffung eines „Europäischen Händlernetzes“, in dem Marketplace-Händler auch auf anderen europäischen Websites geführt werden und ihre Produkte in ganz Europa verkaufen konnten (494). Das EFN war ein wichtiger Faktor für die Geschäftsentwicklung. Im Jahr 2014 erfolgten [5-10] % aller Verkäufe in France und über [15-20] % alle Verkäufe in Italien und in Spanien über das EFN (495). (464) Und schließlich spielten auch die verbundenen lokalen Unternehmen in der EU eine Rolle bei der Entwicklung neuer Technologie. Das deutsche verbundene Unternehmen beispielsweise entwickelte die Niedrigpreisgarantie (496), die Packstation (497), und einen Planungskalender zur leichteren Abwicklung der Lieferung großer Verbrauchsgüter (z. B. Waschmaschinen) (498). Bevor Amazon Prime online ging, bemühte sich das in den USA angesiedelte Prime-Team um Rückmeldungen lokaler Teams mit Zuständigkeit für bestimmte Kategorien (beispielsweise lokale Fulfilment Centres und Lieferteams im Vereinigten Königreich), weil die lokalen Teams die komplexen Zusammenhänge bei der Einführung von Amazon Prime etwa im Vereinigten Königreich im Unterschied zu den USA, Deutschland oder anderen Ländern besser verstanden (499). (465) Insgesamt erfolgten bei LuxOpCo im relevanten Zeitraum wesentliche Entwicklungen und Verbesserungen im Technologiebereich, die LuxOpCo auch leitete und kontrollierte. LuxOpCo beschränkte sich nicht darauf, die Technologie für den Betrieb der EU-Websites zu nutzen, sondern trug im relevanten Zeitraum auch aktiv zur Entwicklung, Verbesserung und Verwaltung dieser Technologie bei. c)   Kundendaten (466) Die Sammlung von Kundendaten ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Online-Einzelhandelsgeschäfts von Amazon (500). Kundendaten erhöhen die Conversion Rate (501); sie beschleunigen Einkaufsprozesse, reduzieren die Reibungskosten (502) und erhöhen die Wahrscheinlichkeit künftiger Käufe (z. B. indem den Kunden neue individuelle Angebote unterbreitet werden, sobald sie erneut eine der EU-Websites von Amazon besuchen). Auch Unternehmen X bezeichnete Kundendaten als wesentlichen Faktor für den Erfolg von Online-Einzelhändlern (503). (467) Wie aus der folgenden Tabelle 19 ersichtlich, stieg die Anzahl der Kunden von Amazon auf den drei EU-Domänen von 17 Mio. im Jahr 2005 auf [70-80] Millionen im Jahr 2014. Tabelle 19 Kundenzahlen pro Jahr nach verweisenden Websites (in Mio.)   2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Amazon.co.uk 8,3 9,9 11,9 14,0 17,3 20,2 24,1 27,5 [30-40] [30-40] Amazon.de 7,3 8,5 10,3 12,3 14,8 17,5 20,3 23,6 [20-30] [20-30] Amazon.fr 1,4 1,9 2,5 3,2 4,3 5,5 7,0 8,7 [10-20] [10-20] (468) Vor der Umstrukturierung von 2006 wurden Kundendaten von AIS und AIM gesammelt (504). Nach der Umstrukturierung erhielt LuxSCS das Recht an den über die EU-Websites gesammelten Daten (505). LuxSCS hatte weiterhin das Eigentum an den Kundendaten der EU-Websites inne (506), LuxOpCo sammelte die Daten jedoch aktiv als Dienstleistung gegenüber LuxSCS (507). LuxOpCo war ausschließlich für das Sammeln von Kundendaten in Europa sowie für die Verwaltung dieser Daten und für die Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften zuständig (508). Außerdem nutzte LuxOpCo die Kundendaten zur Durchführung des Europageschäfts von Amazon. Somit übte LuxOpCo im relevanten Zeitraum aktive und entscheidende Funktionen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Verbesserung und Verwaltung von Kundendaten aus. d)   Marke (469) Im Verrechnungspreisbericht heißt es, die Marke Amazon genieße hohe Anerkennung, und eine starke weltweite Marke sei ein wichtiger Aspekt bei der Gewinnung von Kunden (509); Mitarbeiter von Amazon erklärten jedoch, der Markenname stehe nicht im Mittelpunkt des Geschäftsmodells von Amazon (510). (470) Die von Amazon vorgelegten Informationen zeigen, dass der Wert der Marke Amazon von untergeordneter Bedeutung dafür ist, dass die drei wesentlichen Faktoren für den Betrieb seines europäischen Einzelhandelsgeschäfts (Auswahl, Preis und Kundenfreundlichkeit) zum Tra

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.