Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/1451 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent — Phase III

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Quellenkennung: 32025D1451. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rhütung von Waffengewalt. — Kampagnen zur Aufklärung über Risiken und zur freiwilligen Abgabe von Waffen in begünstigten Gemeinschaften eines Landes, die zur Verringerung der Nachfrage nach und der Verfügbarkeit von Feuerwaffen beitragen. Ziel 6: Stärkung der subregionalen Zusammenarbeit durch die Ausarbeitung und Umsetzung des subregionalen Fahrplans zur Eindämmung von Feuerwaffen Maßnahmen — Schaffung eines Rahmens für die Überwachung und Evaluierung des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen, einschließlich der Entwicklung elektronischer Instrumente zur Unterstützung der Datenerhebung und -analyse; — technische Unterstützung für zentralamerikanische Länder im Hinblick auf die Überwachung und Evaluierung des Fahrplans, einschließlich Unterstützung bei der Durchführung von Ausgangsbewertungen, Schulung nationaler Fachkräfte in der Nutzung des Rahmens für die Überwachung und Evaluierung und laufende Unterstützung bei der Erhebung der erforderlichen Daten; — Durchführung einer jährlichen Präsenztagung von Staaten, Gebern und Durchführungspartnern des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen; — Durchführung halbjährlicher virtueller Treffen von Durchführungspartnern, Regierungsbehörden und Gebern (getrennt und gemeinsam); — Durchführung nationaler Workshops und technische Unterstützung für zentralamerikanische Länder bei der Ausarbeitung nationaler Aktionspläne unter Berücksichtigung der allgemeinen Ziele des Fahrplans, einschließlich Schulungen und 1:1-Mentoring für Länder. Ergebnisse — Ausarbeitung und Billigung des Überwachungs- und Evaluierungsrahmens für den Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen durch die teilnehmenden Länder; — Durchführung der Ausgangsbewertung in mindestens 50 % der zentralamerikanischen Teilnehmerländer; — eine jährliche Präsenztagung zum Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen; — Durchführung sechs virtueller Treffen mit Durchführungspartnern, Regierungsbehörden und Gebern zum Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen; — Ausarbeitung und Billigung von mindestens 40 % der am Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen teilnehmenden Länder, mit nationalen Aktionsplänen; — Ausarbeitung und Vereinbarung eines Entwurfs des Fahrplans für die Andenregion zur Eindämmung von Feuerwaffen mit den Andenländern. 9.   Dauer Die Dauer der umfassenden regionalen Projektphase III wird auf insgesamt 36 Monate veranschlagt. 10.   Für die technische Durchführung zuständige Stelle Mit der technischen Durchführung dieses Programms wird die Abteilung Öffentliche Sicherheit (DPS) des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) („DPS/OAS“) betraut. Die DPS/OAS befindet sich angesichts ihrer doppelten Funktion als das Technische Co-Sekretariat des CIFTA und als das für diesen Bereich zuständige technische und operative Gremium der OAS hinsichtlich der Unterstützung der Länder des amerikanischen Kontinents in einer einzigartigen Position. In dieser Eigenschaft verfügt die DPS/OAS über eine Erfolgsbilanz bei der Durchführung von Projekten und Programmen zur Unterstützung der OAS-Mitgliedstaaten, ihren Verpflichtungen zur Sicherung nationaler Feuerwaffenbestände, zum Erlass von Rechtsvorschriften, um die unerlaubte Herstellung von und den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen unter Strafe zu stellen, zum Vorschreiben der Kennzeichnung von Feuerwaffen und zum Austausch von Informationen über die Rückverfolgung und Muster des unerlaubten Handels mit anderen CIFTA-Unterzeichnern nachzukommen. Keine andere regionale oder subregionale Organisation, die den gesamten amerikanischen Kontinent abdeckt, verfügt über den politischen Einfluss, das Fachwissen und die geografische Reichweite, die erforderlich sind, um alle amerikanischen Staaten unterstützen zu können. Während der Phase III wird die DPS/OAS sich weiterhin mit anderen Institutionen und Organisationen abstimmen und zusammenarbeiten. Seit der Phase I sind strategische Partnerschaften mit Einrichtungen eingerichtet worden, die die Länder Lateinamerikas und der Karibik dabei unterstützen, Doppelarbeit zu vermeiden und die Wirksamkeit der Aktion zu maximieren. Zu diesen Partnern gehören das UNLIREC, das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), das UNIDIR, die Durchführungsagentur gegen Kriminalität und für Sicherheit der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM IMPACS), der Interamerikanische Verteidigungsrat (Inter-American Defence Board), das Beratungsteam für Munitionsverwaltung des Genfer Internationalen Zentrums für Humanitäre Minenräumung (AMAT-GICHD) und Interpol. 11.   Relevanz —   Regionale Relevanz Trotz erheblicher Fortschritte bei der Konsolidierung der Demokratie und bei der sozioökonomischen Entwicklung stehen die Länder Lateinamerikas und der Karibik weiterhin vor enormen Herausforderungen bei der Förderung der Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und Gemeinschaften. Die öffentliche Sicherheit, beziehungsweise ihr Fehlen, ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Regierungsbehörden in der Region von hoher Bedeutung. Der amerikanische Kontinent gehört nach wie vor zu den gewalttätigsten Regionen der Welt, wobei Experten die Verfügbarkeit von Feuerwaffen und den uneingeschränkten Zugang zu ihnen als Hauptrisikofaktoren ansehen, die zu hohen Zahlen tödlicher Gewalt beitragen. Hinzu kommt, dass organisierte kriminelle Vereinigungen immer ausgereifter und komplexer werden, ihre Tätigkeiten ausgeweitet haben und inzwischen den Markt für unerlaubten Waffenhandel dominieren. Diese Gruppen haben einen Übergang von vertikalen Strukturen zu vernetzten Organisationen vollzogen, was zu mehr Effizienz und Rentabilität bei ihren unerlaubten Aktivitäten geführt hat und es schwieriger macht, Straftäter zu ermitteln und zu verfolgen. Es liegt auf der Hand, dass der unerlaubte Handel mit Feuerwaffen und ihre Verfügbarkeit erhebliche Auswirkungen auf die Region haben und eine der größten Herausforderungen für die regionale und globale Sicherheit darstellen. Das spiegelt sich in mehreren politischen und rechtlichen Verpflichtungen wider, die die Länder in der Region eingegangen sind, einschließlich: — Ratifizierung des CIFTA-Übereinkommens und anderer internationaler Instrumente, etwa des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) und des Feuerwaffen-Protokolls; — aktive Beteiligung an freiwilligen Rahmen, etwa dem Kleinwaffenaktionsprogramm und dem Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer; — Annahme des Fahrplans für die Karibik und Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen. CIFTA enthält mehrere Verpflichtungen für die Vertragsstaaten, so auch zur Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit bei Straftaten, zur obligatorischen Kennzeichnung von Feuerwaffen, zum Führen von Registern zum Zwecke der Rückverfolgung, zur Verbesserung der Kontrolle von Transfers, zu Maßnahmen zur Verhütung der Umlenkung und zur länderübergreifenden Zusammenarbeit. Die zweite CIFTA-Handlungsvorgabe stärkt die Ziele der CIFTA-Vertragsstaaten in diesen Bereichen entsprechend dem Kleinwaffenaktionsprogramm und dem Feuerwaffen-Protokoll. Dieses Projekt nutzt diesen Rahmen, um den Ländern technische Unterstützung bei der Umsetzung der Verpflichtungen und Bestimmungen dieser Verträge, insbesondere des CIFTA-Übereinkommens, zu leisten. —   Angleichung an die Prioritäten der Europäischen Union Die Ziele, Tätigkeiten und erwarteten Ergebnisse dieses Projekts entsprechen den Zielen und dem Ansatz der EU-Strategie „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“  (5) unter Berücksichtigung einer multilateralen Perspektive zur Förderung des Engagements in allen Regionen der Welt. Durch die Zusammenarbeit mit der OAS wird diese Aktion weiterhin Synergien zwischen der EU und der OAS und damit auch zwischen Europa und dem amerikanischen Kontinent fördern, um Waffengewalt und kriminelle Aktivitäten zu verringern. Insbesondere wird diese Aktion die Arbeit der Europäischen Union in der Region durch gezielte Unterstützung von Ländern fördern, die von der Verbreitung, der übermäßigen Anhäufung und dem unerlaubten Handel mit SALW schwer betroffen sind. Projektphase III spiegelt insbesondere folgende Prioritäten der Strategie wider: 2.1 Stärkung des Rechtsrahmens: Mit den im Rahmen der Verwirklichung des Ziels 1 der Aktion durchgeführten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Länder ihre Rechtsvorschriften an die internationalen Standards angleichen und über Instrumente für eine Förderung der Umsetzung der internationalen Verträge und Übereinkommen verfügen; 2.2.2 Kontrollen der Ausfuhr von Feuerwaffen und zugehöriger Munition: Durch die Förderung des nationalen Genehmigungssystems und des regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Feuerwaffen und Munition gemäß dem Ziel 3 wird der Bedeutung der Überwachung des legalen Handels, die dazu dient, die Umlenkung auf den illegalen Markt zu verhindern, Rechnung getragen; 2.2.3 Sichere Verwaltung von Lagerbeständen von SALW und Munition: Zur Verwirklichung von Ziel 3 ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, bei denen PSSM, einschließlich der Schulung von Beamten, sowie technische und materielle Unterstützung zur Verbesserung der Verfahren und zur Aufrüstung von Anlagen gemäß den internationalen Standard MOSAIC und IATG im Mittelpunkt stehen; 2.2.4 Verantwortungsvolle Entsorgung von SALW und zugehöriger Munition: Zu den zur Verwirklichung von Ziel 3 vorgesehenen Maßnahmen gehören Ausbildungsmaßnahmen, materielle Unterstützung sowie die Überwachung und Zertifizierung im Zusammenhang mit der Vernichtung von Feuerwaffen und Munition in Ländern mit entsprechendem Bedarf. 2.2.5 Querschnittsthemen: Im Rahmen aller Ziele der Aktion werden wir Lösungen und Strategien zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen durch einen umfassenden Ansatz fördern, der Querschnittsthemen wie Geschlechtergerechtigkeit und die Nutzung von Informationstechnologie umfasst. Darüber hinaus entspricht diese Aktion auch dem EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) und den vier darin festgelegten Prioritäten: — Priorität 1: Schutz des legalen Marktes und Eindämmung der Umlenkung — Priorität 2: Verbesserung der Erkenntnisgewinnung — Priorität 3: Erhöhung des Drucks auf kriminelle Märkte — Priorität 4: Ausbau der internationalen Zusammenarbeit Viele der Tätigkeiten und erwarteten Ergebnisse dieser Aktion werden dazu beitragen, die Umlenkung von staatlichen und nichtstaatlichen autorisierten Nutzern zu verringern (etwa das Angebot technischer Hilfe in den Bereichen PSSM, Kennzeichnung und Vernichtung) und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen durch die Förderung einer umfassenden Rückverfolgungsstrategie für Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen. Darüber hinaus verstärkt die Europäische Union im Rahmen der Aktion die Unterstützung für den amerikanischen Kontinent und den Umfang ihrer Agenda für die internationale Zusammenarbeit. Wie bereits erwähnt, ist der amerikanische Kontinent die Region, die am stärksten von Waffengewalt betroffen ist, was nicht nur die Sicherheit in der Region gefährdet, sondern auch nachteilige Folgen in anderen Teilen der Welt hat, einschließlich Europa, wie etwa regionenübergreifende Routen für den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und irreguläre Migration aufgrund der Instabilität des amerikanischen Kontinents. Die Ziele, Tätigkeiten und erwarteten Ergebnisse dieses Projekts entsprechen unmittelbar den Zielen und dem Ansatz der EU-Strategie „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“  (6) unter Betonung einer multilateralen Perspektive zur Förderung des regionenübergreifenden Engagements. Durch die Zusammenarbeit mit der OAS wird diese Initiative weiterhin Synergien zwischen der EU und der OAS und damit auch zwischen Europa und dem amerikanischen Kontinent schaffen, um Waffengewalt und kriminelle Aktivitäten zu verringern. Insbesondere wird dieses Projekt die Aufmerksamkeit auf die Arbeit der Europäischen Union in der Region lenken, indem Ländern, die von der Verbreitung, der übermäßigen Anhäufung und dem unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) schwer betroffen sind, gezielte Unterstützung geleistet wird. Projektphase III spiegelt folgende Prioritäten der EU-Strategie wider:   Stärkung des Rechtsrahmens: Mit Ziel-1-Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Länder ihre Rechtsvorschriften mit internationalen Normen harmonisieren und über die erforderlichen Instrumente zur Umsetzung internationaler Verträge und Übereinkommen verfügen.   Kontrollen der Ausfuhr von Feuerwaffen und Munition: Mit dem Ziel 3 werden nationale Genehmigungssysteme und regionale Kommunikationsmechanismen für den erlaubten Transfer von Feuerwaffen und Munition gefördert und so der Bedeutung der Überwachung des legalen Handels, die dazu dient, die Umlenkung auf den illegalen Markt zu verhindern, Rechnung getragen.   Sichere Verwaltung von Lagerbeständen von SALW und Munition: Die Verwirklichung von Ziel 3 umfasst Maßnahmen, bei denen PSSM, einschließlich Schulung von Beamten, sowie die Bereitstellung technischer und materieller Unterstützung zur Verbesserung der Verfahren und zur Aufrüstung von Anlagen gemäß den internationalen Standards, etwa MOSAIC und IATG, im Mittelpunkt stehen.   Verantwortungsvolle Entsorgung von SALW und Munition: Zu den zur Verwirklichung von Ziel 3 vorgesehenen Maßnahmen gehören außerdem Schulung, materielle Unterstützung, Überwachung und Zertifizierung der Vernichtungsverfahren für Feuerwaffen und Munition in Ländern mit entsprechendem Bedarf.   Querschnittsthemen: Im Rahmen aller Ziele der Aktion werden umfassende Lösungen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen gefördert, die Querschnittsthemen wie Geschlechtergerechtigkeit und die Nutzung von Informationstechnologie umfasst.   Diese Aktion entspricht auch dem EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025), in dem vier Prioritäten festgelegt werden:   Schutz des legalen Marktes und Eindämmung der Umlenkung: Mit den Maßnahmen und erwarteten Ergebnissen sollen Umlenkungen von staatlichen und nichtstaatlichen autorisierten Nutzern durch technische Unterstützung bei PSSM, Kennzeichnung und Vernichtung verringert werden.   Verbesserung der Erkenntnisgewinnung: Die mit dieser Aktion geförderte umfassende Rückverfolgungsstrategie wird die Wirksamkeit von Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen verbessern.   Erhöhung des Drucks auf kriminelle Märkte: Durch die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden trägt diese Aktion dazu bei, den Druck auf die kriminellen Märkte zu erhöhen.   Ausbau der internationalen Zusammenarbeit: Mit dieser Aktion wird die Unterstützung für den amerikanischen Kontinent verstärkt und die Agenda der EU für die internationale Zusammenarbeit ausgeweitet. Die Region des amerikanischen Kontinents ist erheblich von Waffengewalt betroffen, was die Sicherheit gefährdet und weltweit nachteilige Folgen hat, einschließlich regionenübergreifender Routen für den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und irregulärer Migration aufgrund regionaler Instabilität. Durch die Arbeit an diesen Prioritäten trägt das Projekt zur Verringerung der Gewalt im Zusammenhang mit Feuerwaffen auf dem amerikanischen Kontinent bei und verbessert die regionale und internationale Sicherheit. Damit wird das Engagement der EU für die Förderung von Stabilität und Sicherheit in allen Regionen unter Beweis gestellt. 12.   Berichterstattung Die DPS/OAS wird im Einklang mit der ausgehandelten Beitragsvereinbarung regelmäßige Berichte erstellen. (1)  UNODC, Globale Studie zu Tötungsdelikten. 2023. https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/gsh/2023/GSH23_ExSum.pdf (2)  UNODC, Globale Studie zu Tötungsdelikten. 2019. https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/global-study-on-homicide.html (3)  UNODC, Globale Studie zu Tötungsdelikten. 2023. https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/gsh/2023/GSH23_ExSum.pdf (4)   „27. Das Sekretariat für multidimensionale Sicherheit zu ersuchen, durch das DPS und im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM), eines freiwilligen Programms: a) die Ausarbeitung und Umsetzung des Fahrplans für Zentralamerika zur Verhütung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und Munition sowie der unerlaubten Verbreitung davon in Koordination mit dem SICA und dem Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC), einschließlich der Einrichtung eines Folgemechanismus zur Überwachung des Fortschritts und zur Förderung einer wirksamen Koordination zwischen den Regierungen, Durchführungspartnern und Gebern, zu unterstützen,“ (AG/RES. 3009 – LIII-O/23, angenommen am 23. Juni 2023) (5)   „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“: Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition (vom Rat am 19. November 2018 angenommen). (6)   „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“: Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition (vom Europäischen Rat am 19. November 2018 angenommen). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1451/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.