Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/1451 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent — Phase III

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1451 16.7.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/1451 DES RATES vom 15. Juli 2025 zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent — Phase III DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In der Strategie der EU von 2018 gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“, im Folgenden „EU-SALW-Strategie“) sind die Leitlinien für das Handeln der Union im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen („SALW“) festgelegt. (2) Auf regionaler Ebene verpflichtet die EU-SALW-Strategie die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu, andere Länder bei der Verbesserung der Verwaltung und der Sicherung der staatlichen Lagerbestände zu unterstützen, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte regulieren. (3) In der EU-SALW-Strategie wird festgehalten, dass die Union sich um Synergien mit den einschlägigen amerikanischen Staaten und Regionalorganisationen bemüht, um die unerlaubte Verbreitung von SALW und den unerlaubten Handel damit im Hinblick auf die Eindämmung von bewaffneter Gewalt und Kriminalität einzuschränken. (4) Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ist das Sekretariat für das Interamerikanische Übereinkommen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den unerlaubten Handel damit (Convención Interamericana contra la Fabricación y el Tráfico Ilícito de Armas de Fuego, Municiones, Explosivos y Otros Materiales Relacionados — CIFTA) und ist verantwortlich für die Koordinierung und Umsetzung regionaler Initiativen zur Bekämpfung unerlaubter SALW auf dem amerikanischen Kontinent. (5) Zuvor hat die Union die OAS mit den Beschlüssen (GASP) 2018/2010 (1) und (GASP) 2022/847 (2) des Rates zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit sowie ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik unterstützt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-SALW-Strategie besteht der Zweck dieses Beschlusses darin, die bewaffnete Gewalt auf dem amerikanischen Kontinent zu bekämpfen. Zu diesem Zweck finanziert die Union das im Anhang beschriebene Projekt, dessen Ziel es ist, die unerlaubte Verbreitung von Schusswaffen und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen und den Gebrauch von Schusswaffen in stark betroffenen Gemeinschaften zu verhindern. (2)   Mit diesem Beschluss werden die folgenden Ziele verfolgt: a) Stärkung der Rechtsrahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen auf dem amerikanischen Kontinent, b) Verbesserung des Wissens- und Informationsaustauschs über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und die unerlaubte Verbreitung von SALW auf dem amerikanischen Kontinent, c) Verbesserung der staatlichen Kapazitäten für die Verwaltung des Lebenszyklus von SALW und Munition, um das Risiko der Umlenkung von Waffen auf den illegalen Markt zu verringern, d) Stärkung der nationalen Systeme für die systematische Rückverfolgung unerlaubter SALW, e) Verringerung der Risikofaktoren im Zusammenhang mit Waffengewalt auf der Ebene der Gemeinschaft und f) Stärkung der subregionalen Zusammenarbeit durch die Ausarbeitung und Umsetzung des subregionalen Fahrplans zur Eindämmung von Feuerwaffen. (3)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt die OAS. (3)   Die OAS nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der OAS. Artikel 3 (1)   Der als finanzielle Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beläuft sich auf 4 055 956 EUR. (2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung mit der OAS. In der Finanzierungsvereinbarung wird festgehalten, dass die OAS zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird. (4)   Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat über die Durchführung dieses Beschlusses auf der Grundlage regelmäßig erstellter, ausführlicher Berichte der OAS. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Beschluss (GASP) 2018/2010 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“) (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 27, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/2010/oj). (2)  Beschluss (GASP) 2022/847 des Rates vom 30. Mai 2022 zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent (ABl. L 148 vom 31.5.2022, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/847/oj). ANHANG Projekt zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent – Phase III 1.   Hintergrund Der amerikanische Kontinent ist nach wie vor die Region der Welt, die am stärksten von Gewalt betroffen ist, mit hohen wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Kosten, von denen insbesondere die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Laut der letzten Globalen Studie über Tötungsdelikte wurde 2021 in der Region mit 15 Tötungsdelikten pro 100 000 Einwohner die höchste regionale Rate verzeichnet, im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von 5,8 Tötungsdelikten pro 100 000 Einwohner. (1) Obwohl Fortschritte bei der Senkung der Rate der Tötungsdelikte zu verzeichnen sind – von 17,2 Tötungsdelikten pro 100 000 Einwohner im Jahr 2017 (2) –, geschieht noch immer jedes dritte Tötungsdelikt der Welt auf dem amerikanischen Kontinent. Zudem werden fast 70 % dieser Tötungsdelikte mit einer Feuerwaffe begangen. (3) Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Kapazitäten der Länder Lateinamerikas und der Karibik zur Bekämpfung bewaffneter Gewalt zu stärken. Mehrere Faktoren tragen zur bewaffneten Gewalt in der Region bei. Die unerlaubte Verbreitung von Waffen und Munition, insbesondere vor dem Hintergrund hoher Ungleichheit, sozialer Ausgrenzung und mangelndem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie des Mangels an friedlichen Konfliktlösungsmethoden, gefährdet die Sicherheit der Gemeinschaften. Außerdem bedrohen organisierte kriminelle Vereinigungen die Stabilität der Länder Lateinamerikas und der Karibik, indem sie den Markt für unerlaubte Waffen über illegale Routen beliefern, die durchlässige Grenzen und eine unzureichende Überwachung der legalen Kette von Feuerwaffen und Munition ausnutzen. Um die bewaffnete Gewalt auf dem amerikanischen Kontinent wirksam zu bekämpfen, müssen umfassende Maßnahmen die Kontrolle illegaler Ströme von Feuerwaffen und Munition und die Bekämpfung von Risikofaktoren auf Gemeinschaftsebene durch einen doppelten Ansatz priorisieren, der sowohl auf das Angebot als auch auf die Nachfrage nach unerlaubten Feuerwaffen und Munition abzielt. Die Region verfügt bereits über einen Rahmen zur Verstärkung der Kontrollen des Lebenszyklus von Feuerwaffen und Munition. Das CIFTA-Übereinkommen, das 1997 unterzeichnet und von 31 Ländern des amerikanischen Kontinents ratifiziert wurde, ist nach wie vor ein wichtiger Mechanismus für die regionale Zusammenarbeit bei der Verhütung, Bekämpfung Ausrottung der unerlaubten Herstellung von Schusswaffen, Munition und Sprengstoffen sowie des unerlaubten Handels damit. Mit dem CIFTA werden rechtsverbindliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Feuerwaffen und Munition über deren gesamte Lebensdauer festgelegt, um die Umlenkung von rechtmäßigen Nutzern zu verringern und den illegalen Handel mit Feuerwaffen zu bekämpfen. Es ist jedoch notwendig, die Anstrengungen zur Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens zu intensivieren. Trotz der Bemühungen der Regierungen steht die Region nach wie vor vor zahlreichen Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nur zugelassene Nutzer Zugang zu Feuerwaffen und Munition haben. Zunächst besteht die Herausforderung, dass es an Daten mangelt, um die Nuancen des Phänomens in den einzelnen Ländern zu verstehen und Lücken bei den institutionellen Kapazitäten zu ermitteln. Außerdem fehlen in den Ländern die Rechtsvorschriften, die personellen Ressourcen und die Ausrüstung, um den legalen Handel mit Feuerwaffen und Munition und deren rechtmäßige Verwendung zu kontrollieren. Obwohl die Kennzeichnung von Feuerwaffen zugenommen hat, sind die Kapazitäten der Registrierungssysteme begrenzt. Die meisten Systeme arbeiten nach wie vor mit Papier oder sind bruchstückhaft, ohne Datenintegration. Wenn eine Zivilperson oder ein privates Sicherheitsunternehmen eine Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe erhält, gibt es keine Stelle oder Fachkraft zu Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungsbedingungen. Die Aufsicht über staatseigene Arsenale ist ebenfalls locker. Militär- und Sicherheitskräfte setzen Protokolle zur Verwaltung von Lagerbeständen nicht systematisch um, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit einer Umlenkung von Feuerwaffen und Munition auf den illegalen Markt und das Risiko unbeabsichtigter Explosionen in Lagereinrichtungen erhöhen. Es ist außerdem relativ einfach, Feuerwaffen und Munition bei internationalen Verbringungen umzulenken. Die für Genehmigungen zuständigen Behörden, der Zoll und die Grenzbehörden verfügen nicht über die Kanäle, die für Echtzeitkommunikation und für die Verfolgung der tatsächlichen Beförderung der Waren nötig sind. Das Fehlen von Ausrüstung, einschließlich Röntgengeräte, und das Fehlen von Schulungen für das Grenzpersonal behindern die Überprüfungsverfahren und das Abfangen versteckter Feuerwaffen und Munition. Auch das strafrechtliche Vorgehen ist unzureichend. In einigen Ländern gibt es nach wie vor keine Spezialeinheiten, um den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Das Fehlen von Protokollen und Ressourcen für die Untersuchung eingezogener Feuerwaffen führt dazu, dass strafrechtliche Ermittlungen ins Stocken geraten, mit denen die Herkunft der Feuerwaffen zurückverfolgt, diese mit unterschiedlichen Tatorten in Verbindung gebracht und Netze des unerlaubten Handels aufgedeckt werden könnten. Den Ländern mangelt es nicht nur an Kapazitäten, um das Angebot an Feuerwaffen und Munition zu verwalten, damit sichergestellt wird, dass nur autorisierte Nutzer Zugang dazu haben. Auch die institutionellen Kapazitäten, mit denen die unerlaubte Nachfrage nach Feuerwaffen und Munition sowie Risikofaktoren, die eine Kultur des Friedens auf Gemeinschaftsebene behindern, angegangen werden können, sind begrenzt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, leistet die Abteilung für öffentliche Sicherheit der Organisation Amerikanischer Staaten (Department of Public Security of the Organization of American States – „DPS/OAS“) den Ländern Lateinamerikas und der Karibik seit 2019 im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM) mit Mitteln der Europäischen Union (Beschluss (GASP) 2018/2010 des Rates und Beschluss (GASP) 2022/847 des Rates) umfassende technische Hilfe, um ihre Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und Munition zu stärken. PACAM ist der operative Mechanismus der Organisation Amerikanischer Staaten (Organization of American States – OAS), mit dem die OAS-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung bewaffneter Gewalt unterstützt werden, indem ihre Kapazität zur Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften internationaler Instrumente wie des Interamerikanischen Übereinkommens gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den Handel damit (CIFTA), des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen (Kleinwaffenaktionsprogramm) und des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) gestärkt werden. PACAM unterstützt die OAS-Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen durch einen mehrschichtigen Ansatz: — Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Verbesserung des Rechtsrahmens für Feuerwaffen; — maßgeschneiderte, bedarfsorientierte und nachhaltige technische Hilfe sowie maßgeschneiderter, bedarfsorientierter und nachhaltiger Kapazitätsaufbau in verschiedenen Aspekten der Verwaltung von Feuerwaffen und Munition über deren gesamte Lebensdauer; — Förderung präventiver Initiativen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften gegen bewaffnete Gewalt durch die OASIS-Methodik und zur Verringerung des unbefugten Zugangs zu Feuerwaffen. Von Januar 2019 bis Juli 2024 hat die Umsetzung der beiden GASP-Beschlüsse des Rates zu bedeutsamen Ergebnissen in der Region geführt, von denen 28 Länder in Lateinamerika und der Karibik über verschiedene Komponenten profitieren: — Entwicklung des Fahrplans für Zentralamerika zur Verhütung der unerlaubten Verbreitung von Feuerwaffen und Munition sowie des unerlaubten Handels damit, der im Februar 2025 von den Ländern Zentralamerikas angenommen wurde; — Unterstützung für sieben Länder bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Stärkung ihres Rechtsrahmens für Feuerwaffen; — Schulung von mehr als 3 400 nationalen Fachkräften aus 28 Ländern in Bezug auf bewährte Verfahren und Standards für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), die Kennzeichnung und Registrierung von Feuerwaffen und die Vernichtung von Feuerwaffen und Munition; — Unterstützung von 16 Ländern bei der Kennzeichnung von Feuerwaffen, unter anderem durch Spende von Kennzeichnungsmaschinen; — Vernichtung von mehr als 219 Tonnen Munition und 85 000 beschlagnahmten, veralteten oder überschüssigen Kleinwaffen und leichten Waffen (small arms and light weapons – SALW) in sechs Ländern; — Verbesserung der Sicherheit von 16 Lagerbereichen von Feuerwaffen und Munition in acht Ländern; — Entwicklung einer Bestandskontrollsoftware für Feuerwaffen und Munition aus institutionellen Lagerbeständen, die von 15 Einrichtungen in neun Ländern genutzt wird; — Entwicklung eines regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Schusswaffen und Munition, einschließlich einer nationalen Lösung für Länder, deren Systeme nach wie vor papierbasiert arbeiten, um ihre Genehmigungsverfahren zu verwalten; — Stärkung der Lebenskompetenzen für 2 600 gefährdete Jugendliche aus Honduras und Peru durch Schulorchester und Chorunterricht nach der Schule; — Einrichtung eines Referenzzentrums für Opfer von Waffengewalt in Honduras, das psychosoziale Unterstützung für mehr als 160 Menschen und Outreach-Maßnahmen zur Sensibilisierung organisiert hat; — Schulung von mehr als 300 Interessenträgern der Gemeinschaften aus El Salvador, Honduras und Peru in den Bereichen Gewaltprävention und Unterstützung von Opfern; — Teilnahme von mehr als 2 800 Bürgerinnen und Bürgern aus Honduras und Peru an Outreach-Maßnahmen und Veranstaltungen zur Gewaltprävention zur Förderung einer Kultur des Friedens. Durch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union wurden erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen in der Region erzielt. Einige Länder haben sich an den regionalen Komponenten des Projekts beteiligt, wie Koordinierungsmechanismen und Workshops, während eine Kerngruppe von Ländern umfassend eingebunden war. Trotz dieser Fortschritte ist es nach wie vor notwendig, die Länder weiterhin langfristig zu unterstützen, um bewährte Verfahren aufrechtzuerhalten. Die Erfahrungen der DPS/OAS haben gezeigt, dass eine kontinuierliche, maßgeschneiderte, bedarfsorientierte technische und operative Unterstützung langfristig von wesentlicher Bedeutung ist, um eine systematische Umsetzung und nationale Eigenverantwortung für komplexe politische Maßnahmen wie die Kontrolle von Feuerwaffen zu erreichen. In dieser neuen Phase wird der Bedeutung langfristiger Strategien bei der Herbeiführung eines sinnvollen und nachhaltigen Wandels der Sicherheitspolitik und der Sicherheitsbedingungen Rechnung getragen. Phase III wird neue Elemente einbinden, die auf den Fortschritten der Phasen I und II aufbauen, z. B. gezielte Unterstützung zur Verbesserung der Rückverfolgungsverfahren und zur Verhinderung des Einsatzes von Feuerwaffen sowie von Vorfällen mit Feuerwaffen in Schulen. In diesen fünf Jahren haben wir die Voraussetzungen für die Einführung dieser neuen Elemente geschaffen, die eine direkte und enge Beziehung zu den Regierungsbehörden und einen offenen Dialog über deren Herausforderungen und Bedürfnisse erfordern. Phase III wird daher nicht nur zur Nachhaltigkeit der in den letzten fünf Jahren angebotenen Hilfe beitragen, sondern auch einen weiteren Schritt zur Bekämpfung bewaffneter Gewalt auf dem amerikanischen Kontinent darstellen. 2.   Technischer Ansatz In dieser Phase wird DPS/OAS weiterhin in einen ganzheitlichen Ansatz investieren, bei dem Strategien zur Verhütung bewaffneter Gewalt und zur Kontrolle von Feuerwaffen kombiniert werden, um sowohl das unerlaubte Angebot an Feuerwaffen und Munition als auch die unerlaubte Nachfrage danach anzugehen, indem fünf spezifische Ziele verfolgt werden: 1.   Stärkung der Rechtsrahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen auf dem amerikanischen Kontinent Eine Komponente der Maßnahme konzentriert sich auf die Stärkung der nationalen Rechtsrahmen, um sicherzustellen, dass sie die operativen Tätigkeiten der Kontrolle von Feuerwaffen unterstützen und alle verbindlichen Bestimmungen internationaler Vorschriften umfassen. Dazu gehört es, die Verfügbarkeit von Normen und Leitlinien zu zentralen Aspekten der Verhütung bewaffneter Gewalt und der Verwaltung von Feuerwaffen und Munition über deren gesamte Lebensdauer zu erhöhen und den Zugang für nationale Behörden und technische Fachkräfte zu erleichtern. In der vorangegangenen Phase hat DPS/OAS drei neue Leitlinien (über die Vernichtung von SALW, die PSSM von SALW und über die Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Feuerwaffen) ausgearbeitet, die vom Beratenden Ausschuss des CIFTA gebilligt und in die ergänzende Dokumentation aufgenommen wurden, um die Anwendung des Übereinkommens zu unterstützen. In dieser Phase wird DPS/OAS diese Bemühungen durch die Entwicklung von CIFTA-Leitlinien zu Programmen zur freiwilligen Aufgabe von Waffen sowie von Schutz- und Sicherheitsstandards für private Sicherheitsunternehmen fortsetzen. Diese Themen sind für die Region von großer Bedeutung. Erhebliche Mengen an Feuerwaffen sind in stark betroffenen Gemeinschaften im Umlauf, was eine Sensibilisierung für die davon ausgehenden Risiken und die Förderung ihrer Aufgabe erforderlich macht, um eine Kultur des Friedens und friedliche Konfliktlösungen zu fördern. Darüber hinaus expandieren private Sicherheitsunternehmen nach wie vor in Lateinamerika und der Karibik; Millionen bewaffneter Wachleute erbringen verschiedene Sicherheitsdienste. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Verwendung von Feuerwaffen und Munition durch private Sicherheitsunternehmen zu regulieren, um die Umlenkung und den Missbrauch von in ihrem Besitz befindlichen Feuerwaffen zu verringern. Wir werden zudem die in Phase II entwickelte Wissensplattform zum Thema Feuerwaffen für die gesamte Hemisphäre erweitern und weiter verbreiten. Diese Plattform ist ein zentraler Speicher für Informationen und Daten über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen auf dem amerikanischen Kontinent. Sie hat einen öffentlichen Bereich mit einer Sammlung verwandter Veröffentlichungen und einer Suchfunktion, die es den Nutzern ermöglicht, Normen nach Interesse zu filtern (z. B. Anwendungsbereich, Empfehlungsebene usw.). Sie hat auch einen privaten Bereich für registrierte Nutzer der Länder, in dem es ein Forum für den Informationsaustausch, ein Behördenverzeichnis und ein Instrument, das die elektronische Übermittlung ihrer Zweijahresberichte über die Umsetzung des CIFTA ermöglicht, gibt. Diese Informationen sind dann auf Übersichtsseiten verfügbar, um die staatlichen Kapazitäten und Lücken bei der Umsetzung des Übereinkommens zu bewerten. 2.   Verbesserung des Wissens- und Informationsaustauschs über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und die unerlaubte Verbreitung von SALW auf dem amerikanischen Kontinent In Anerkennung der Notwendigkeit, kontinuierlich Daten zu generieren, um die Merkmale des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen in der Region besser zu verstehen und die größten Lücken bei den institutionellen Kapazitäten zu ermitteln, hat DPS/OAS das Ziel, die Verfügbarkeit wissensgenerierender Instrumente innerhalb des CIFTA-Rahmens zu verbessern. Im Rahmen von drei subregionalen Seminaren werden wir nationalen Fachkräften Schulungen zur Erhebung und Systematisierung von Daten über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen anbieten. Darüber hinaus werden die Länder individuelle Unterstützung erhalten, um ihnen dabei zu helfen, den CIFTA-Umsetzungsfragebogen, der spezifische Variablen zur Bewertung der staatlichen Kapazitäten auf der Grundlage verfügbarer Vergleichswerte (einschließlich CIFTA, MOSA

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.