Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1702 der Kommission vom 12. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung zusätzlicher Elemente und detaillierter Vorschriften für die InvestEU-Bewertungsmatrix

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-09-24

Quellenkennung: 32021R1702. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nanzielle Vorteile, die durch den Eingriff des Durchführungspartners entstehen (Gewichtung: 35 %) Jede andere Finanzierung bzw. Investition, die nicht in den folgenden Abschnitten aufgeführt ist. Vorrangige Tranchen. Nachrangige Darlehen, Mezzanine-Tranchen, Hybridanleihen, bedingte Darlehen und Garantiefonds. Beteiligungen und beteiligungsähnliche Maßnahmen. 2.  „Crowding-in“ und Signalwirkung (Gewichtung: 40 %) Es wird nicht erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition Folgendes bewirkt: (i) Katalysatorwirkung auf die Gewinnung anderer Kofinanzierer/Bürgen/Investoren (z. B. Durchführungspartner kofinanziert nur mit Eigenmitteln des Kreditnehmers); und/oder (ii) jegliche Signalwirkung auf dem jeweiligen Markt. Es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition eine gewisse Auswirkung auf die Mobilisierung anderer Kofinanzierer/Bürgen/Investoren hat und signalisiert, dass die Investitionen voraussichtlich tragfähig und förderungswürdig sind, wodurch die vollständige Finanzierung und Durchführung erleichtert wird. Es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung anderer Kofinanzierer/Bürgen/Investoren hat, sich an der Maßnahme zu beteiligen oder gemeinsam mit ihnen zu investieren, wodurch eine starke Katalysatorwirkung entsteht. Dies schließt Fälle ein, in denen der Durchführungspartner maßgeblich dazu beigetragen hat, seine Finanzierung mit Finanzhilfen von Dritten oder anderen Formen der externen Unterstützung für bestimmte Projekte/Programme zu kombinieren. Es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition für die Durchführung der Maßnahme und/oder das Erreichen des angestrebten Finanzierungsniveaus entscheidend ist. Dies umfasst z. B. (i) die Übernahme der Rolle eines „Cornerstone“-Investors durch den Durchführungspartner, (ii) die Kombination von Darlehen des Durchführungspartners mit öffentlichen und/oder privaten Mitteln Dritter. 3.  Finanzielle Beratungs- und Strukturierungskompetenz (Gewichtung: 12,5 %) Das Fachwissen des Durchführungspartners in Bezug auf die finanzielle Strukturierung ist nicht erforderlich, und es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners marginal ist. Der Originator der Investition zieht keinen Nutzen aus dem Fachwissen des Durchführungspartners. Es wird erwartet, dass sich das Fachwissen des Durchführungspartners im Bereich der Finanzstrukturierung positiv auf die Finanzierungsstruktur der Investition auswirkt und für den Partner von Wert ist, und/oder dass der Originator der Investition einen Nutzen aus dem Fachwissen des Durchführungspartners zieht. Es wird erwartet, dass sich das Fachwissen des Durchführungspartners im Bereich der Finanzstrukturierung signifikant auf die Finanzierungsstruktur der Investition auswirkt und für den Partner von signifikantem Wert ist (z. B. durch Beschleunigung des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung oder Anwendung standardisierter Strukturen usw.) und/oder dass der Originator der Investition einen Nutzen aus dem Fachwissen des Durchführungspartners zieht. Es wird erwartet, dass der Beitrag des Durchführungspartners aufgrund seines Fachwissens im Bereich der Finanzstrukturierung innovativ ist und einen hohen Mehrwert für den Partner hat (z. B. durch eine deutliche Beschleunigung des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung oder die Anwendung standardisierter Strukturen auf komplexe Fälle, technische Hilfe oder beratende Unterstützung bei der finanziellen Strukturierung der Maßnahme, Experten aus dem Finanzsektor usw.). 4.  Technische Beratung und technischer Beitrag (Gewichtung: 12,5 %) Es wird nicht erwartet, dass der Durchführungspartner dem Intermediär technische Beratung oder den Aufbau von Kapazitäten anbietet. Es wird erwartet, dass der Durchführungspartner bestimmte Bedingungen im Zusammenhang mit der Durchführung der zugrunde liegenden Transaktionen festlegt und den Intermediär bei deren Auswahl berät oder davon ausgeht, dass der Intermediär Beratung bei der Umsetzung der Kriterien im Zusammenhang mit der Finanzierung oder Investition benötigt. Der Durchführungspartner erwartet, dass er sich an der technischen Unterstützung oder Aus- und Fortbildung des Intermediärs beteiligt, um dessen Leistung oder Kapazität zur Erfüllung der Anforderungen zu verbessern (z. B. in Bezug auf Berichterstattung, Förderfähigkeit, Nachhaltigkeitsaspekte und Beschaffungsstandards). Es wird erwartet, dass die Unterstützung über die übliche sorgfältige Prüfung des Durchführungspartners in der Beurteilungsphase hinausgeht. Es wird erwartet, dass umfangreiche technische Unterstützung oder Beratung zur Verfügung gestellt wird, um den Intermediär bei der Erschließung von Geschäftsfeldern mit besonderen Auswirkungen zu unterstützen, wie sie in den InvestEU-Politikbereichen zum Ausdruck kommen. Es wird erwartet, dass die Unterstützung über die übliche sorgfältige Prüfung des Durchführungspartners in der Beurteilungsphase hinausgeht. ANLAGE 4 Bewertungskomponente 5 — Finanzierungs- bzw. Investitionsauswirkungen Tabelle 1 Direktfinanzierung Finanzierungs- bzw. Investitionsauswirkungen   Befriedigend (= 1) Gut (= 2) Sehr gut (= 3) Hervorragend (= 4) 1.  wirtschaftliche und wachstumsbezogene Auswirkungen (ERR) (Gewichtung: 40 %) ODER Qualitative Bewertung (1) > 0 %-5 % 5 %-7 % 7 %-10 % > 10 % Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage einer ordnungsgemäß begründeten qualitativen Beurteilung der sozioökonomischen Kosten und des sozioökonomischen Nutzens des Projekts sowie seines erwarteten Beitrags zu Wirtschaftstätigkeit und Wachstum. 2.  Auswirkungen auf die Beschäftigung (Gewichtung: 15 %) Bau-/Umsetzungsphase (FTE/Mio. EUR) < 3 Bau-/Umsetzungsphase (FTE/Mio. EUR) 3-6 Bauphase/Umsetzung (FTE/Mio. EUR) 6-8 Bauphase/Umsetzung (FTE/Mio. EUR) > 8 Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) < 0,4 Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) 0,4-0,7 Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) 0,7-1,1 Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) > 1,1 3.  Aspekte für die Nachhaltigkeitsprüfung (Gewichtung: 45 %) + Bonuspunkte a.  Klima (Gewichtung: 15 %) Negative Auswirkungen nicht vollständig eingedämmt, keine signifikanten positiven Auswirkungen. Negative Auswirkungen teilweise eingedämmt, einige positive Auswirkungen. Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, signifikante positive Auswirkungen. Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, äußerst substanzielle positive Auswirkungen. b.  Umwelt (Gewichtung: 15 %) Negative Auswirkungen nicht vollständig eingedämmt, keine signifikanten positiven Auswirkungen. Negative Auswirkungen teilweise eingedämmt, einige positive Auswirkungen. Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, signifikante positive Auswirkungen. Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, äußerst substanzielle positive Auswirkungen. c.  Soziale Dimension (Gewichtung: 15 %) Negative Auswirkungen nicht vollständig eingedämmt, keine signifikanten positiven Auswirkungen. Negative Auswirkungen teilweise eingedämmt, einige positive Auswirkungen. Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, signifikante positive Auswirkungen. Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, äußerst substanzielle positive Auswirkungen. Bonuspunkte Checkliste für die positive Agenda (Gewichtung: 22,5 % insgesamt für die drei Dimensionen) entfällt entfällt entfällt Falls ja, sind weitere Einzelheiten Tabelle 3 zu entnehmen. (1)    Die Durchführungspartner sollten erläutern, warum keine ERR berechnet werden kann. Tabelle 2 Aspekte für die Nachhaltigkeitsprüfung — ausführliche Informationen (Direktfinanzierung)     Befriedigend Gut Sehr gut Hervorragend Klima 15 % Negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt (1) (Gewichtung: 50 %) — Es gibt einige signifikante Aspekte des Klimaschutzes und/oder der Anpassung an den Klimawandel, die nicht vollständig eingedämmt oder kompensiert werden können. — Das Projekt ist mit hohen Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel verbunden, und es werden einige Maßnahmen zur Eindämmung durchgeführt, die diese Risiken teilweise kompensieren. — Signifikante negative Auswirkungen wurden durch geplante Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung, Verringerung oder, wenn möglich, zur Kompensation festgestellter signifikanter negativer Auswirkungen reduziert oder begrenzt. — Das Projekt ist mit mittleren Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel verbunden, und es werden Maßnahmen zur Eindämmung durchgeführt, die diese Risiken teilweise kompensieren. — Einige negative Auswirkungen verbleiben auch nach der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung, sind aber nicht signifikant, und es werden keine weiteren Maßnahmen für notwendig erachtet. — Das Projekt birgt mittlere oder hohe Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel, und diese werden eingedämmt und gut gesteuert. — Keine oder nur vernachlässigbare negative Auswirkungen nach Maßnahmen zur Eindämmung (oder keine Maßnahmen zur Eindämmung erforderlich), das Projekt birgt geringe Risiken in Bezug auf den Klimawandel. ODER — Hohe oder mittlere Risiken, die vollständig eingedämmt werden. Positive Auswirkungen durch das Projekt, keine freiwilligen Maßnahmen (2) des Projektträgers/Endempfängers (Gewichtung: 50 %) Es wurden keine signifikanten positiven Auswirkungen festgestellt. Es wurden einige positive Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel festgestellt. Signifikante positive Auswirkungen (das Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten, wird explizit genannt, ist aber nicht der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). Substanzielle positive Auswirkungen (das Projekt ist vollständig dem Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel gewidmet, es ist der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). Freiwillige Maßnahmen, die zur Verbesserung der Klimaleistung des Projekts ergriffen werden (Gewichtung: 7,5 % (Bonuspunkte)) Der Projektträger wird auf freiwilliger Basis unter der Anleitung des Durchführungspartners eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchführen, je nach Relevanz für das Projekt: — Sicherung der Klimaverträglichkeit (Anpassung und/oder Eindämmung) für Direktfinanzierungsprojekte unterhalb des Schwellenwerts Umwelt 15 % Negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt (50 %) Es gibt einige signifikante negative Auswirkungen oder Risiken, die nicht vollständig eingedämmt wurden. Signifikante negative Auswirkungen oder Risiken wurden durch geplante Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung, Verringerung oder, wenn möglich, zur Kompensation festgestellter signifikanter negativer Auswirkungen reduziert oder begrenzt. Einige negative Auswirkungen oder Risiken verbleiben auch nach den Maßnahmen zur Eindämmung, sind aber nicht signifikant, und es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Keine oder nur vernachlässigbare negative Auswirkungen oder Risiken nach den Maßnahmen zur Eindämmung (oder keine Eindämmung erforderlich). Positive Auswirkungen durch das Projekt, keine freiwilligen Maßnahmen des Projektträgers/Endempfängers (Gewichtung: 50 %) Keine signifikanten positiven Auswirkungen. Einige positive Auswirkungen auf die umweltrelevanten Aspekte konnten festgestellt werden. Signifikante positive Auswirkungen (das Ziel, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, wird explizit genannt, ist aber nicht der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). Substanzielle positive Auswirkungen (das Projekt ist vollständig dem Umweltziel gewidmet, es ist der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). Freiwillige Maßnahmen, die zur Verbesserung der Umweltleistung des Projekts ergriffen werden (Gewichtung: 7,5 % (Bonuspunkte)) (Bonuspunkte) Der Projektträger wird auf freiwilliger Basis unter der Anleitung des Durchführungspartners eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchführen, je nach Relevanz für das Projekt: — der Projektträger/Endempfänger ergreift freiwillige Maßnahmen, um die Umweltleistung des Projekts zu verbessern, u. a. durch die Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Eindämmung/Kompensation negativer Auswirkungen Soziale Dimension 15 % Negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt (Gewichtung: 50 %) Es gibt einige signifikante negative Auswirkungen, die nicht vollständig eingedämmt oder kompensiert werden können. Einige signifikante negative Auswirkungen wurden durch geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung oder, wenn möglich, zur Kompensation festgestellter signifikanter negativer Auswirkungen reduziert oder begrenzt. Einige negative Auswirkungen verbleiben auch nach den Maßnahmen zur Eindämmung, sind aber nicht signifikant, und es sind keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Keine oder nur vernachlässigbare negative temporäre Auswirkungen nach den Maßnahmen zur Eindämmung (oder keine Eindämmung erforderlich). Positive Auswirkungen durch das Projekt, keine freiwilligen Maßnahmen des Projektträgers/Endempfängers (Gewichtung: 50 %) Keine signifikanten positiven Auswirkungen. Einige positive Auswirkungen auf die soziale Dimension konnten festgestellt werden. Signifikante positive Auswirkungen (das Ziel, einen Beitrag zur sozialen Dimension zu leisten, wird explizit genannt, ist aber nicht der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). Substanzielle positive Auswirkungen (das Projekt ist vollständig sozialen Zielen gewidmet, sie sind der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). Freiwillige Maßnahmen, die zur Verbesserung der sozialen Leistungsfähigkeit des Projekts ergriffen werden (Gewichtung: 7,5 % (Bonuspunkte)) Der Projektträger wird auf freiwilliger Basis unter der Anleitung des Durchführungspartners eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchführen, je nach Relevanz für das Projekt: — der Projektträger/Endempfänger ergreift freiwillige Maßnahmen zur Steigerung der sozialen Leistungsfähigkeit des Projekts (1)    Das Projekt in einer umfassenden Bedeutung, die z. B. einschlägige Kompensations- und Eindämmungsmaßnahmen einschließt, die eingeführt wurden, um dem Klimawandel durch Eindämmung (d. h. Treibhausgasemissionen) und Anpassung (d. h. die Bewältigung von Gefahren, Auswirkungen und Risiken des Klimawandels) Rechnung zu tragen. (2)    Wie im Leitfaden für die Nachhaltigkeitsprüfung unter den Empfehlungen der positiven Agenda beschrieben. Tabelle 3 Finanzierung über Finanzintermediäre Finanzierungs- bzw. Investitionsauswirkungen   Befriedigend (= 1) Gut (= 2) Sehr gut (= 3) Hervorragend (= 4) 1.  Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für die Endempfänger (Gewichtung: 80 %) a.  Umfang der Finanzierung, die der Finanzintermediär den Endempfängern im Zusammenhang mit der von InvestEU geförderten Finanzierung voraussichtlich zur Verfügung stellen wird (Gewichtung: 30 %) Begrenzter voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (< Faktor 2). Moderater voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (Faktor 2-3). Hoher voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (Faktor 3-5). Sehr hoher voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (> Faktor 5). b.  Nutzen für die Endempfänger (1) (Gewichtung: 30 %) Die Finanzierung oder Investition ermöglicht es dem/den Intermediär(en), den Endempfängern günstigere Konditionen anzubieten durch: a)  Flexibilität bei der Inanspruchnahme, b)  Tilgungsverläufe c)  Länge des Bereitstellungszeitraums für Auszahlungen, d)  Länge des tilgungsfreien Zeitraums, e)  längere Laufzeiten, f)  Finanzierungen in Landeswährung innerhalb der EU, g)  Beitrag zur Diversifizierung und Stabilität der Finanzierung des Endempfängers, h)  erhöhte Verfügbarkeit von alternativen Fremd- und/oder Eigenkapitalfinanzierungen außerhalb des Bankensektors, i)  nachrangige Position, j)  Anforderungen an die Sicherheiten, k)  Übertragung des finanziellen Vorteils durch den Intermediär an den Endempfänger, l)  sonstige, noch zu bestimmende Kriterien (die sich im Zusammenhang mit der Finanzierung oder Investition ergeben können).   Keines der vorstehenden Elemente ist anwendbar. Eines oder zwei der vorstehenden Elemente ist/sind anwendbar. Zwei bis drei der vorstehenden Elemente sind anwendbar. Mehr als drei der vorstehenden Elemente sind anwendbar. c.  Erwartete Auswirkungen auf das finanzielle Ökosystem (Gewichtung: 20 %) Finanzierungen/Investitionen zur Unterstützung gut etablierter Intermediäre, die bestehende Finanzierungskanäle hauptsächlich auf lokaler Ebene mit begrenzter gegenseitiger Bereicherung oder Interaktion mit einem breiteren Ökosystem beibehalten. Finanzierungen/Investitionen zur umfassenden Unterstützung etablierter Intermediäre, zur Erweiterung oder zum Ausbau von Finanzierungskanälen über ihr lokales Ökosystem hinaus, um die politischen Ziele von InvestEU gemäß Artikel 3 und 8 der InvestEU-Verordnung zu erreichen. Ein signifikanter Teil der Finanzierungen/Investitionen soll durch die Unterstützung neuer Intermediäre, einschließlich neuer Kategorien von Intermediären, oder durch die Entwicklung alternativer Finanzierungsmechanismen oder Investitionskanäle zur Erreichung der in den Artikeln 3 und 8 der InvestEU-Verordnung festgelegten politischen Ziele erfolgen. Die Finanzierungen/Investitionen zielen darauf ab, neuartige Eingriffe in einem Sektor im Einklang mit den in den Garantievereinbarungen definierten politischen Prioritäten oder vertikal und/oder durch die Förderung von Partnerschaften, die Entwicklung von Plattformen oder anderweitige systematische Kooperationen innerhalb eines breiteren Ökosystems zu unterstützen, um die politischen Ziele von InvestEU gemäß Artikel 3 und 8 der InvestEU-Verordnung zu erreichen. 2.  Beschäftigung (Gewichtung: 20 %) Anzahl der Arbeitsplätze, die voraussichtlich auf der Ebene der Endempfänger gefördert werden (Gewichtung: 20 %) Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden: — bei Garantien: weniger als 50, — bei Eigenkapital: weniger als 5. Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden: — bei Garantien: zwischen 50 und 100, — bei Eigenkapital: zwischen 5 und 10. Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden: ►C1   — bei Garantien: zwischen 101 und 300,  ◄ ►C1   — bei Eigenkapital: zwischen 11 und 15.  ◄ Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden: — bei Garantien: über 300, — bei Eigenkapital: über 15. (1)    Bei Rahmenmaßnahmen sollte der Durchführungspartner angeben, welche Art von Nutzen bei den zugrunde liegenden Teilprojekten systematisch erzielt werden soll. ANLAGE 5 Bewertungskomponente 6 — Finanzprofil der Finanzierung oder Investition Die folgende Tabelle enthält Beispiele für Finanzprofilindikatoren, die für Fremd- und Eigenkapitalmaßnahmen verwendet werden können. Je nach den Merkmalen der Finanzprodukte/Portfolios können unterschiedliche Indikatoren von einem Durchführungspartner bereitgestellt werden. Bei Rahmenmaßnahmen muss der Durchführungspartner Folgendes bereitstellen: den Bereich der akzeptablen Ratings der zugrunde liegenden Teilprojekte, das durchschnittliche Rating, den Bereich der Transferraten oder andere relevante Merkmale, falls verfügbar, wie z. B. der erwartete Verlust und die Laufzeit des/der zugrunde liegenden Portfolios. Fremdkapitalmaßnahmen (1)   Beispiel 1 Beispiel 2 Finanzprofilindikatoren (in Übereinstimmung mit der Garantievereinbarung) Erwarteter Verlust Transferraten Bereich (ggf. wie in der Garantievereinbarung definiert) X % ≤ EL ≤ Y % entfällt Zugrunde liegende Parameter Erwarteter Verlust der Finanzierungen bzw. Investitionen Erwarteter Verlust des Finanzprodukts/Portfolios Anwendbare Transferrate für das betreffende Portfolio/Finanzprodukt, basierend auf dem erwarteten Verlust der Finanzierung bzw. Investition Eigenkapitalmaßnahmen Finanzprofilindikatoren (in Übereinstimmung mit der Garantievereinbarung) Interner Zinsfuß (IRR), Counterparty-Rating für Fonds oder andere relevante Parameter, die in der Garantievereinbarung vereinbart werden Counterparty-Rating, falls verfügbar Bereich (ggf. wie in der Garantievereinbarung definiert) X ≤ IRR oder andere relevante Parameter ≤ Y Zugrunde liegende Parameter Interner Zinsfuß (IRR) für Fonds oder andere relevante Parameter, die in der Garantievereinbarung vereinbart werden Counterparty-Rating (1)    Einschließlich begrenzter und unbegrenzter Garantien. ANLAGE 6 Bewertungskomponente 7 — Ergänzende Indikatoren Werte, die am Ende der Laufzeit der Maßnahme voraussichtlich erreicht werden ( 18 ). Für alle Finanzierungen und Investitionen: a)  Hebel- und Multiplikatoreffekte b)  Höhe der mobilisierten Investitionen c)  Geschätzte [Anzahl] der angestrebten Endempfänger d)  Investitionen zur Förderung von Klimazielen ( 19 ) e)  Investitionen zur Förderung von Umweltzielen (2) f)  Investitionen zur Förderung der Digitalisierung (2) g)  Investitionen zur Förderung des industriellen Wandels (2) h)  Investitionen zur Förderung des gerechten Übergangs (2) i)  Investitionen für die Bereitstellung entscheidender Infrastruktur (2) j)  Investitionen in Cybersicherheit, Weltraum und Verteidigung (2) k)  Im Falle einer Kombination mit anderen Mitteln der Union Angabe der nicht rückzahlbaren Komponente oder der Komponente des Finanzinstruments aus anderen Programmen der Union (2) l)  Gegebenenfalls weitere projektspezifische Indikatoren, die für das Finanzprodukt der Finanzierung oder Investition erforderlich sind Nur wenn zutreffend, je nach Politikbereich der Maßnahme und der Art der Maßnahme (direkte oder indirekte Maßnahme): Politikbereich „Nachhaltige Infrastruktur“ Energie: a)  Zusätzlich geschaffene Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer und sonstiger sicherer und nachhaltiger emissionsfreier und emissionsarmer Energien (in MW) b)  Zahl der Privathaushalte sowie der öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäude mit niedrigerem Energieverbrauch c)  Geschätzte durch das/die Projekt(e) bewirkte Energieeinsparung (in Kilowattstunden (kWh)) d)  Verringerung/Vermeidung der jährlichen Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent e)  Investitio

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.