Europäische Union

2004/192/EG: Beschluss der Kommission vom 25. Februar 2004 zur Annahme des Arbeitsplans für 2004 zur Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), einschließlich des Jahresplans für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0192. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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stützung der "ersten Phase des Bestands von EU-Gesundheitsindikatoren"(27); Die folgenden Arbeitsgruppen werden in den nachstehenden Bereichen unterstützt: 1. Lebensführung und sonstige Gesundheitsfaktoren (einschließlich Aspekte der Sexual- und Reproduktionsgesundheit); 2. Morbidität: (einschließlich Krebs und seltener Krankheiten); 3. Gesundheitssysteme (einschließlich Aspekte der Prävention und Gesundheitsförderung); 4. Gesundheit und Umwelt (einschließlich spezifischer Umfelder wie Arbeitsplatz, Schule oder Krankenhaus); 5. seelische Gesundheit; 6. Unfälle und Verletzungen (einschließlich Selbstverletzungen, Selbstmord und Gewalt). Es wird eine Arbeitsgruppe über gemeinschaftliche Gesundheitsindikatoren eingesetzt. Die Arbeiten der bestehenden Daten und Informationsnetze auf europäischer Ebene können unter Berücksichtigung der bereits finanzierten Aktivitäten unterstützt werden. In die Arbeit der einzelnen Arbeitsgruppen sollen Aspekte in Zusammenhang mit sozialer Ungleichheit, "Gender Mainstreaming" und Alter integriert werden. Was seltene Krankheiten (Anhang Punkt 2.3) und die Arbeitsgruppe "Seltene Krankheiten" betrifft, so haben seltene Krankheiten, einschließlich genetisch bedingter Krankheiten, lebensbedrohende oder eine chronische Invalidität nach sich ziehende Krankheiten, eine so geringe Prävalenz, dass zu ihrer Bekämpfung besondere gemeinsame Bemühungen erforderlich sind. Orientierungshalber gilt eine Prävalenz als gering, wenn sie in der EU unter 5 von 10000 liegt. Vorrang erhalten folgende Maßnahmen: 1. Informationsaustausch über bestehende europäische Informationsnetze für seltene Krankheiten. Die Informationen müssen folgende Angaben enthalten: Bezeichnung der Krankheit, Prävalenzrate in der EU, Synonyme, allgemeine Beschreibung der Krankheit, Symptome, Ursachen, epidemiologische Daten, vorbeugende Maßnahmen, Standardbehandlung (z. B. Orphan Drugs), klinische Versuche, Diagnoselabors, Spezialkonsultationen, Forschungsprogramme und eine Liste der Stellen, bei denen weitere Informationen über die Krankheit eingeholt werden können. Die Verfügbarkeit dieser Informationen sollte in weitestem Umfang bekannt gemacht werden, auch über das Internet. 2. Entwicklung von Strategien und Mechanismen für den Informationsaustausch von Menschen, die an seltenen Krankheiten leiden, oder von freiwilligen Helfern und Fachleuten, sowie Koordinierung auf Gemeinschaftsebene zur Förderung einer kontinuierlichen Arbeit und länderübergreifenden Zusammenarbeit. 2.1.3. Entwicklung von Mechanismen für die Berichterstattung über und Analysen von Gesundheitsfragen sowie für die Erstellung von Gesundheitsberichten (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d), Anhang Punkte 1.3 und 1.4) Folgende Themen erhalten Priorität: 1. Gesundheitszustand, einschließlich Lebensführung und anderer Gesundheitsfaktoren; 2. Fragen im Zusammenhang mit der Sexual- und Reproduktionsgesundheit; 3. wirtschaftliche und soziale Folgen von Unfällen und Verletzungen in der EU, einschließlich selbst zugefügter Verletzungen, Selbstmord und Gewalt; 4. Alterung und Gesundheit; 5. Gesundheit und Geschlechtergleichstellung; 6. Gesundheit von Kindern und Jugendlichen; 7. Gesundheit und Umwelt unter spezifischen Aspekten; 8. Arbeitslosigkeit, Armut und Gesundheit. Außerdem soll mit dem Health Evidence Network (HEN) der WHO (Region Europa) zusammengearbeitet werden. 2.1.4. Verbesserung von Datenzugriff und -übertragung auf EU-Ebene (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d), Anhang Punkte 1.6, 1.7 und 1.8) Die Aktion umfasst eine flexible Technologieplattform zur Verbesserung der Information und des Wissens von Bürgern durch die Einrichtung eines Portals für die öffentliche Gesundheit. Im Jahre 2004 werden folgende Initiativen eingeleitet: 1. Nutzervernetzung, Wartung und Verbesserungen der bestehenden Informationsübertragungs- und Frühwarnsysteme; 2. Weiterentwicklung des Portals; 3. Unterhaltung und Weiterentwicklung des Netzes für Europäische Gesundheitsinformation - EUPHIN; 4. Verbreitung der von den Arbeitsgruppen verarbeiteten Information (vgl. Abschnitt 2.1.2); 5. Verbindung von Inhaltsproduktion, Telematiknetz EUPHIN und Gesundheitsportal; 6. Verbindung zu anderen Portal-Initiativen, insbesondere G10-Arzneimittelinitiative. 2.1.5. eHealth (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d), Anhang Punkte 1.7 und 1.8) Ziel der Aktion ist es, aufbauend auf den Ergebnissen der im Rahmen der Forschungsprogramme (siehe www.cordis.lu) finanzierten Projekte die Entwicklung der Online-Gesundheitsversorgung in der EU zu fördern. Die Entwicklung findet in enger Verbindung mit dem eEurope-Programm statt. Mit Maßnahmen zur Förderung des Informations- und Wissensstands im Bereich der Gesundheit wird weiter am Aufbau eines zukunftsfähigen Informationssystems auf EU-Ebene gearbeitet. Dies umfasst Definition, Erhebung und Austausch von Daten, Aufbau auf vorhandenen oder zu erhebenden Daten und Berücksichtigung der Lage sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern. Die Ergebnisse des Systems, einschließlich der auf bestimmte Bevölkerungsgruppen oder spezielle Gesundheitsprobleme abzielenden Berichte und Analysen, werden verstärkt dazu führen, dass Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene getroffen werden. 2.1.6. Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d), Anhang Punkt 1.5) Die zunehmende Verknüpfung zwischen Gesundheitssystemen und Gesundheitspolitik wirft zahlreiche Probleme der Gesundheitspolitik auf und bietet Spielraum für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Bei den 2004 durchgeführten Arbeiten wird der auf hohem Niveau stattfindende Reflexionsprozess über Patientenmobilität und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union unterstützt. Dabei haben folgende Themen Vorrang: 1. Qualitätssicherung in Europa: Hierbei wird eine Bestandsaufnahme der Aktivitäten und Initiativen in Verbindung mit Qualitätssicherung und -verbesserung sowie Akkreditierungssystemen für ganz Europa vorgenommen; es werden Perspektiven für die Vernetzung und Zusammenarbeit, insbesondere auf EU-Ebene, auch für die Patientensicherheit entwickelt. 2. Pilotprojekte für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei Gesundheitsdienstleistungen: Ziel ist die Unterstützung der Entwicklung der Zusammenarbeit insbesondere in Grenzregionen, wo dies vorher nicht geschehen ist; ferner sollen potenzielle Vorteile und Probleme mit dieser Zusammenarbeit festgestellt werden. 3. Fragen im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Angehörigen der Gesundheitsberufe: Es gab einige Bedenken, dass die Freizügigkeit von Angehörigen der Gesundheitsberufe unbeabsichtigte Wirkungen sowohl auf die Gesundheitssysteme als auch auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung in den Entsendungs- wie auch in den Aufnahmeländern haben könnte. Mit den Projekten sollen potenzielle Schwierigkeiten insbesondere angesichts der etablierten Wiederakkreditierungs- und Qualitätssicherungssysteme festgestellt werden. 4. Wirtschaft und Gesundheit: Beitrag zu einem besseren Verständnis dafür, warum und wie Investitionen in die Gesundheit über alle Sektoren wirtschaftliche Vorteile in Form eines wichtigen konzeptionellen Beitrags zu den Arbeiten der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit haben. Mit den Aktionen sollte das Verständnis für diese Zusammenhänge verbessert und eine engere Zusammenarbeit mit anderen zuständigen internationalen Organisationen entwickelt werden. 2.1.7. Gesundheitsverträglichkeitsprüfung/Health Impact Assessment (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c), Anhang Punkt 1.5) Eines der Hauptziele des Programms besteht darin, ein besseres Verständnis der Auswirkungen der gemeinschaftspolitischen Strategien und Aktionen auf die Gesundheit zu entwickeln. Es bedarf wirksamer Mittel, um sicherzustellen, dass diese die Gesundheit fördern und dass der Nutzen für die Gesundheit zu einem zentralen Anliegen und Bestandteil der Strategieentwicklung wird. Eine Reihe von Pilotstudien über die Auswirkungen der Gemeinschaftsmaßnahmen und -initiativen auf die Gesundheit (einschließlich psychischer Gesundheit) unter Hervorhebung der bei der Durchführung dieser Studien gezogenen Lehren soll 2004 unterstützt werden. Diese Studien sollten sich insbesondere mit politischen Bereichen mit deutlichem Bezug auf wichtige Gesundheitsfaktoren wie Landwirtschaft und Ernährung, Besteuerung und Handel befassen. 2.2. Schnelle und koordinierte Reaktion auf Gesundheitsgefahren Die in diesem Abschnitt genannten Aktivitäten sollen die Entwicklung und Integration zukunftsfähiger, von den Mitgliedstaaten unterstützter oder überwachter Systeme für die Erfassung, Validierung, Analyse und Verbreitung von Daten und Informationen unterstützen, welche die Erfordernisse für die Bereitschaftsplanung und schnelle Reaktion auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit und Notsituationen betreffen. Sie sind flankierende Maßnahmen, insbesondere für die Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsnetzes für übertragbare Krankheiten(28) und anderer EG-Rechtsvorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit; gefördert wird ferner die Dimension der Europäischen Gemeinschaft in einschlägigen Projekten, die Einbeziehung aller Mitgliedstaaten, beitretenden Staaten, Beitrittskandidaten sowie EWR/EFTA-Länder in die laufenden Projekte. Außerdem werden Bewertung, Rationalisierung und Integration bestehender Projekte für die Vernetzung und sonstige Formen der Zusammenarbeit gefördert. Weitere wichtige ergänzende Maßnahmen (Information, Prävention, Aufklärung), z. B. über HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Krankheiten fallen unter andere Abschnitte dieses Arbeitsplans. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahr einer absichtlichen Freisetzung biologischer Krankheitserreger werden gleichzeitig mit laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durchgeführt. Diese Maßnahmen werden gemäß den Schlussfolgerungen des Ministerrats "Gesundheit" vom 15. November 2001 und dem im Anschluss daran erarbeiteten "Programm über die Zusammenarbeit in der Europäischen Union zur Abwehrbereitschaft bei Anschlägen mit biologischen und chemischen Kampfstoffen (Gesundheitssicherheit)" durchgeführt. Der Zeitplan für die Durchführung dieser Aktionen wurde nach Zustimmung des Ausschusses für Gesundheitssicherheit um eine weitere Frist von 18 Monaten ab Mai 2003 verlängert. 2.2.1. Überwachung (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a), Anhang Punkt 2.1) Ziel ist die Erleichterung und Beschleunigung der Zusammenarbeit im Rahmen des Netzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten. Die Aktivitäten sollten sich an dem Vorschlag der Kommission orientieren, ein europäisches Zentrum für Seuchenbekämpfung und -prävention einzurichten(vgl. Fußnote 2). Priorität haben die Zusammenlegung von Netzen, zwecks besserer Nutzung der verfügbaren Ressourcen, und die Einrichtung von Überwachungsnetzen, die sich integriert mit den wichtigsten Krankheiten und Krankheitserregern befassen. Überdies soll die Bewertung und Änderung bestehender Netze unterstützt werden, um die Qualität und Vergleichbarkeit von Daten und ihren Geltungsbereich (für mehr Krankheiten/Pathogene) und die geografische Erfassung (Erweiterung auf die beitretenden Länder, Beitrittskandidaten sowie EWR/EFTA-Länder) zu verbessern. 2.2.2. Informationsaustausch über Impf- und Immunisierungsstrategien (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a), Anhang Punkte 2.4 und 2.5) Gefördert werden sollen bewährte Verfahren für die Festlegung von Prioritäten für die Impfung, strategische Planung und Entscheidung (auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten und Argumente) bei den Immunisierungsstrategien für Kinder und bei den Bereitschaftsstrategien (wie zum Beispiel vorbeugende Impfungen oder Bevorratung) zur Abwehr schwerwiegender Gesundheitsgefahren wie zum Beispiel Grippepandemien und Bioterrorismus. 2.2.3. Gesundheitssicherheit und Katastrophenschutz (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a), Anhang Punkt 2.4) Diese Aktion zielt darauf ab, Methoden und Strategien zu entwickeln, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten, die Beitrittsländer, die EWR/EFTA-Länder und die Gemeinschaft insgesamt auf mögliche Gefährdungen durch die absichtliche Freisetzung biologischer oder chemischer Kampfstoffe vorbereitet werden sollen. Vorrang erhalten folgende Maßnahmen: 1. Zusammenarbeit in der Labordiagnostik für biologische Krankheitserreger; 2. Machbarkeitsstudie über die Einrichtung eines Überwachungssystems für Syndrome infolge der Exposition gegenüber den von den Giftzentren gemeldeten Chemikalien und für den Nachweis chemischer Stoffe, die für Terrorangriffe verwendet werden könnten; 3. Dekontaminierung von Lüftungsanlagen und Wasserleitungssystemen nach einem Anschlag mit biologischen oder chemischen Kampfstoffen. 2.2.4. Sicherheit von Blut, Geweben und Organen (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a), Anhang Punkte 2.6 und 2.7) Die prioritäre Maßnahme im Zusammenhang mit Blut im Rahmen des Arbeitsplans 2004 soll die Entwicklung und die Umsetzung von Qualitätsmanagementprogrammen in der Gemeinschaft unterstützen, um die Sicherheit von Blutspenden zu verbessern. Die Priorität Organprogramm betrifft eine Strategie der EU, um für die Verfügbarkeit von Transplantationsorganen zu sensibilisieren und zu werben. 2.2.5. Antibiotikaresistenz (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a), Anhang Punkt 2.9) Unterstützt werden soll die Strategie gegen die Antibiotikaresistenz gemäß einer Mitteilung der Kommission vom Juli 2001(29). Priorität hat die Entwicklung von Prinzipien und Leitlinien für bewährte Verfahren über die sorgfältige Verwendung von Antibiotika in der Humanmedizin zusammen mit den zuständigen Behörden ebenso wie Aktivitäten zur Förderung der Aufklärung und der Interventionsprogramme für Fachleute im Gesundheitswesen und Krankenhäuser zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz. 2.2.6. Unterstützung der Laborvernetzung (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a), Anhang Punkt 2.4) Unterstützt werden soll die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Labors; Förderung der Qualitätssicherung, Umsetzung von Akkreditierungssystemen und Standardisierung der Laborverfahren zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Daten. Vorrang haben externe Qualitätssicherung mikrobiologischer Labors, Qualitätsverbesserung, Bewertung der Eignung und Akkreditierungssysteme zum Aufbau von Referenzlabornetzen und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Labors im öffentlichen Gesundheitswesen. 2.2.7. Entwicklung von Handlungskompetenzen (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a), Anhang Punkt 2.2) Ziel ist die Verbesserung der Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene durch Aufbau der europäischen Fähigkeit, Fachwissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bereitzustellen, um kompetent auf Krisen reagieren zu können. Diese Fähigkeit soll auch auf die beitretenden Länder, Beitrittskandidaten und EWR/EFTA-Länder ausgedehnt werden. Ziele sind Ausbildung, gemeinsame Methoden und praktische Erfahrungen in der investigativen Epidemiologie, ganzheitliche Strategien in der öffentlichen Gesundheit sowie modernste Laborverfahren und Analysen. 2.3. Gesundheitsfaktoren Die Berücksichtigung der wichtigsten Gesundheitsfaktoren eröffnet große Möglichkeiten für die Prävention und Gesundheitsförderung bei der Allgemeinbevölkerung. Die Gesundheitsfaktoren können unterteilt werden in: persönliches Verhalten und Lebensweise; Einfluesse innerhalb von Gemeinschaften, die Gesundheit erhalten oder schädigen können; Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens; allgemeine sozioökonomische, kulturelle und die Umwelt betreffende Bedingungen. Effiziente Arbeiten über Gesundheitsfaktoren erfordern eine Vielfalt von Strategien. Bei bestimmten Faktoren hat sich eine Kontextorientierung als besonders wirksam erwiesen. Beispielsweise kann die Schaffung eines unterstützenden Umfelds in Gemeinschaften das soziale Kapital erhöhen und die Aneignung gesunder Verhaltensweisen fördern. Gesundheitsdienstleistungen sind ein wichtiger Faktor für die Gesundheit und bilden gleichzeitig ein geeignetes Umfeld für die Gesundheitsförderung und die Krankheitsprävention. Gleichermaßen ist manchmal die Konzentration auf individuelle Gesundheitszustände am besten geeignet, um konkrete Ergebnisse zu erzielen. Die weiter gefassten Gesundheitsfaktoren lassen sich jedoch am besten durch Initiativen auf allgemeinerer Ebene angehen. In diesem Bereich verfolgt die Aktion der Gemeinschaft zweierlei Ziele: Zum einen geht es darum, die Entwicklung von Aktionen und Netzen für die Erhebung, Bereitstellung und den Austausch von Informationen zu fördern und anzuregen, um Gemeinschaftspolitiken, -strategien und -maßnahmen mit dem Ziel zu entwickeln und zu bewerten, wirksame Interventionen zu schaffen, mit denen Gesundheitsfaktoren berücksichtigt werden können. Zum anderen sollen die Bemühungen der einzelnen Länder in diesem Bereich gefördert und angeregt werden, zum Beispiel durch innovative Projekte, die dann als beispielhaft für wirksame Praxis gelten. Für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen gelten folgende Grundsätze: Erstens sollen nach Möglichkeit die Erfahrungen, die im Rahmen früherer gemeinschaftlicher Programme im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der vorangegangenen Finanzierungsrunden gewonnen wurden, zugrunde gelegt werden. Zweitens sollen sozioökonomische Faktoren, die ja eine wichtige Ursache für Unterschiede im Gesundheitszustand in Europa sind, bei allen Maßnahmen, die sich mit den lebensführungsbedingten Gesundheitsfaktoren befassen, berücksichtigt werden. Zusätzlich zu den spezifischen Aktionen in diesem Bereich (wie unter 2.3.9 ausgeführt) werden diese Faktoren bei allen Aktionen berücksichtigt, die auf die mit der Lebensweise zusammenhängenden Gesundheitsfaktoren abzielen. Und drittens sind Ansätze, die sich mit dem Lebenszyklus befassen, insbesondere mit Problemen im Zusammenhang mit der alternden Bevölkerung, bei der Behandlung der Gesundheitsfaktoren zu berücksichtigen. Für 2004 sind folgende Prioritäten vorgesehen: SUCHT 2.3.1. Rauchen (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b), Anhang Punkt 3.1) Förderung und Unterstützung der Maßnahmen zur Eindämmung und Prävention des Tabakkonsums: 2.3.1.1. Vorbeugende Bekämpfung des Tabakkonsums und Raucherentwöhnung 1. Strategien und bewährte Verfahren für die Raucherentwöhnung und die Gesundheitserziehung; 2. Förderung von Strategien, die auf den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passiv-Rauchens abzielen; 3. Förderung von Strategien, die darauf abzielen, dass das Rauchen nicht mehr als "normal" angesehen wird; dazu zählen Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Verbreitung des Rauchens; 4. Förderung der Vorbildrolle der Heilberufe in der Strategie zur Vorbeugung und zur Aufgabe des Rauchens. Diese Aktionen werden in Koordination mit Maßnahmen im Rahmen des Tabakfonds der Gemeinschaft durchgeführt, damit Überschneidungen vermieden werden und Synergien entstehen. 2.3.1.2. Rechtsetzungmaßnahmen Ein umfassendes Legislativprogramm ist Teil der Gesamtstrategie der Kommission zur Bekämpfung des Rauchens als Hauptkrankheitsfaktor. Bis Ende 2004 umfasst dieses Legislativprogramm die Prüfung eines künftigen Rechtsinstruments über Inhaltsstoffe und Entscheidungen/Verordnungen der Kommission über Messverfahren, Gesundheitswarnungen sowie Kennzeichnung und Nachweisbarkeit. Außerdem muss die Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse erstellen(30). Ferner wird die Kommission die Umsetzung der Richtlinie über das Verbot der Tabakwerbung(31) aufmerksam verfolgen und die notwendigen Änderungen zur Richtlinie vorschlagen. Nach der WHO-Rahmenvereinbarung über die Eindämmung des Tabakkonsums wird die Kommission ferner aktiv an den Arbeiten einer ergebnisoffenen Regierungsgruppe teilnehmen, welche die erste Konferenz der beteiligten Parteien vorbereiten soll. Für jedes Rechtsinstrument im Bereich der Bekämpfung des Tabakkonsums muss eine solide wissenschaftliche Basis geschaffen und dokumentiert werden. Außerdem sind die Vorbereitungsarbeiten für künftige Vorschriften voranzutreiben. Aus diesen Gründen werden auf der Grundlage von Ausschreibungen in folgenden Bereichen Maßnahmen durchgeführt: 1. Erfassung von Rechtsdaten, wissenschaftliche und technische Beratung für - die Ausarbeitung eines Vorschlags über Inhaltsstoffe in enger Koordinierung mit den entsprechenden laufenden Arbeiten in der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission; - die Vorbereitung von Entscheidungen/Verordnungen über Messverfahren; - die Vorbereitung von Entscheidungen/Verordnungen über Gesundheitswarnungen; - die Vorbereitung von Entscheidungen/Verordnungen über Kennzeichnung/Nachweisbarkeit. 2. Analyse der gesetzlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten bezüglich des Sponsorings in und durch Printmedien und Dienste der Informationsgesellschaft im Hinblick auf die Werbung für Tabakerzeugnisse. 3. Bewertung der Situation in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der indirekten Werbung und des Sponsorings von Veranstaltungen oder Aktivitäten ohne grenzübergreifende Wirkung. 2.3.2. Alkohol (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b), Anhang Punkt 3.1) Zur Bekämpfung der sozialen und gesundheitlichen Probleme infolge von Alkohol, einem der wichtigsten Krankheitsfaktoren in der Gemeinschaft, sollten die Werbepraktiken auf die Bewertung der Durchsetzung der einzelstaatlichen Gesetze, Verordnungen und Selbstregulierung für die Werbung und Vermarktung von alkoholischen Getränken in den Mitgliedstaaten ausgerichtet sein. 2.3.3. Drogen (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b), Anhang Punkt 3.1) Zur Unterstützung einer weiteren Einhaltung der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2003 über die Prävention und Verringerung von Gesundheitsschäden in Verbindung mit Drogenabhängigkeit soll die Entwicklung eines Tätigkeitsinventars in Zusammenarbeit mit EBDD(32) fortgeführt werden. Vorschläge in Verbindung mit einer Lifestyle-Strategie über den Missbrauch aller Stoffe mit Suchtpotenzial, insbesondere in Freizeiteinrichtungen (z. B. in Nachtclubs) und in Justizvollzugsanstalten, sollen unterstützt werden. Besonderes Gewicht haben Aktionen zur Entwicklung optimaler Verfahren, Verbreitung von Information und Verbesserung der Kommunikation in diesen Bereichen mithilfe moderner Kommunikationsmethoden. GESUNDE LEBENSFÜHRUNG 2.3.4. Ernährung und körperliche Bewegung (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b), Anhang Punkt 3.1) Arbeiten zur Ermittlung optimaler Verfahren und kohärenter Strategien über Ernährung und körperliche Tätigkeit in der Gemeinschaft, die zu Empfehlungen und Unterstützung einzelstaatlicher Bemühungen führen sollen. Vorrang haben innovative Maßnahmen und Konzepte zur Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten, zur Bekämpfung von Übergewicht und Adipositas sowie zur Förderung der körperlichen Bewegung in allen Bevölkerungsgruppen. 2004 können folgende Aktionen unterstützt werden: 1. Ermittlung, Vernetzung und Verbreitung optimaler Verfahren für Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung von Übergewicht und Adipositas, 2. Ermittlung, Vernetzung und Verbreitung optimaler Verfahren für Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung körperlicher Aktivität, 3. Einbeziehung der Aspekte der Ernährung und körperlichen Aktivität im Ausbildungslehrplan für Lehrer, Gesundheits- und Verpflegungs-/Gaststättenpersonal. Vorrang hat die korrekte Bewertung der Ergebnisse der Maßnahmen. 2.3.5. Sexual- und Reproduktionsgesundheit (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b), Anhang Punkt 3.1) Berücksichtigung der Informationen des Gesundheitsüberwachungssystems, Entwicklung von Gesundheitsförderungsstrategien und Definition optimaler Verfahren für die Sexualerziehung (Schwangerschaften im Teenager-Alter, Familienplanung) und Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten wie z. B. HIV/Aids, einschließlich der Prüfung von Strategien im schulischen Bereich und Strategien für spezifische Gruppen. 2.3.6. Seelische Gesundheit (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b), Anhang Pun

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.