Europäische Union

2004/192/EG: Beschluss der Kommission vom 25. Februar 2004 zur Annahme des Arbeitsplans für 2004 zur Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), einschließlich des Jahresplans für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32004D0192 2004/192/EG: Beschluss der Kommission vom 25. Februar 2004 zur Annahme des Arbeitsplans für 2004 zur Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), einschließlich des Jahresplans für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 060 vom 27/02/2004 S. 0058 - 0070 Beschluss der Kommission vom 25. Februar 2004 zur Annahme des Arbeitsplans für 2004 zur Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), einschließlich des Jahresplans für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/192/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf Artikel 110, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1065/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2), insbesondere auf Artikel 166, gestützt auf den Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)(3), insbesondere auf Artikel 8, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 110 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 werden die Finanzhilfen in einen Jahresplan aufgenommen, der zu Beginn des Haushaltsjahrs veröffentlicht wird. (2) Gemäß Artikel 166 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 wird das jährliche Arbeitsprogramm für den Bereich der Finanzhilfen von der Kommission angenommen; es enthält Angaben über den Basisrechtsakt, die Ziele, den Zeitplan für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie deren Richtbetrag und die erwarteten Ergebnisse. (3) Gemäß Artikel 15 Absatz 2 des Beschlusses der Kommission vom 28. März 2003 über die internen Vorschriften für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften (Einzelplan Kommission) gilt dieses Jahresarbeitsprogramm für Finanzhilfen als Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und des Artikels 90 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, sofern es einen hinreichend genauen Rahmen vorgibt. (4) Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1786/2002/EG sieht vor, dass die Kommission einen jährlichen Arbeitsplan für die Durchführung des Programms, die Festlegung von Prioritäten und die durchzuführenden Aktionen einschließlich der Zuweisung von Mitteln verabschiedet. (5) Der Arbeitsplan für 2004 sollte daher angenommen werden. (6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Programmausschusses - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Arbeitsplan 2004 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), gemäß Anhang, wird angenommen. Der Generaldirektor für "Gesundheit und Verbraucherschutz" veröffentlicht das jährliche Programm und stellt dessen Durchführung sicher. Brüssel, den 25. Februar 2004 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (2) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1. (3) ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 1. ANHANG Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) Arbeitsplan 2004 1. ALLGEMEINE EINLEITUNG 1.1. Rechtlicher Hintergrund Am 23. September 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat einen Beschluss über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)(1) angenommen. Das Programm hat die folgenden allgemeinen Ziele: a) Verbesserung des Informations- und Wissensstands im Interesse der Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens, b) Verbesserung der Fähigkeit zur schnellen und koordinierten Reaktion auf Gesundheitsgefahren, c) Gesundheitsförderung und Verhütung von Krankheiten durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren in allen Politiken und Tätigkeiten. Das Programm soll auf diese Weise dazu beitragen, dass a) durch die Förderung einer integrierten und sektorübergreifenden Gesundheitsstrategie bei der Festlegung und Durchführung sämtlicher Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt wird, b) Ungleichheiten im Gesundheitsbereich abgebaut werden und c) die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den unter Artikel 152 des Vertrags fallenden Bereichen gefördert wird. Diese allgemeinen Ziele werden mithilfe der im Anhang des Beschlusses beschriebenen Aktionen verfolgt. Artikel 3 des Beschlusses nennt unter fünf Überschriften verschiedene Arten von Tätigkeiten zur Durchführung der Aktionen (Tätigkeiten im Bereich der Überwachungs- und Krisenreaktionssysteme, Tätigkeiten im Bereich der gesundheitsrelevanten Faktoren, Tätigkeiten im Bereich der Gesetzgebung, Tätigkeiten in Bezug auf Konsultation, Wissensstand und Information sowie Förderung der Koordinierung der Nichtregierungsorganisationen auf europäischer Ebene). Diese Ziele, Aktionen und Tätigkeiten bilden den Rahmen für die jährlich festzulegenden Arbeitspläne und die Prioritäten für die durchzuführenden Arbeiten, einschließlich der Mittelzuweisung. Die Ausschreibung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2003 auf der Grundlage des Arbeitsplans für dieses Jahr führte zu 427 Projektanträgen, für die insgesamt über 500 Mio. EUR, zehnmal so viel wie das für 2003 verfügbare Budget, beantragt wurden. Dies ist ein klarer Hinweis auf das durch das neue Programm und die Arbeiten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit im Allgemeinen ausgelöste enorme Interesse. Angesichts dieser Überzeichnung kann nur eine begrenzte Anzahl der eingereichten Anträge im Rahmen des Haushalts 2003 finanziell unterstützt werden. Allerdings ermöglichen diese Projekte effiziente Maßnahmen im Rahmen zahlreicher prioritärer Bereiche des Arbeitsplans. Ziel des Arbeitsplans für das Jahr 2004 ist es, auf den Grundlagen des letzten Jahres aufzubauen. 2004 werden zehn Beitrittsländer volle EU-Mitgliedschaft besitzen und uneingeschränkt am Programm beteiligt sein, d. h. nicht nur als "aktive Beobachter" an den Sitzungen der Ausschussvertreter der Mitgliedstaaten, welche die Kommission unterstützen, teilnehmen. Die Kommission wird nicht nur ihre tatsächliche Einbeziehung, sondern auch die Einbeziehung der drei Beitrittskandidaten sowie der EWR-/EFTA-Staaten bei der Durchführung des Programms gewährleisten. 1.2. Politischer Hintergrund Das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der gesundheitspolitischen Gemeinschaftsstrategie. Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Programmbeschlusses soll es zur Förderung einer integrierten und sektorübergreifenden Gesundheitsstrategie beitragen. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei die Verknüpfung mit einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen, um Synergiewirkungen zu fördern und Überschneidungen zu vermeiden. Aktionen im Rahmen des Programms sollten die politische Entwicklung und die Umsetzung in vorrangigen Bereichen der gesundheitspolitischen Strategie der Gemeinschaft beeinflussen, unterstützen und vorantreiben. Die Kommission beabsichtigt, 2004 eine Mitteilung über die Entwicklung dieser Strategie vorzulegen. Das Programm wird eine wichtige Rolle bei der Begleitung dieses Prozesses spielen. In die Strategieentwicklung werden die Hauptakteure des Gesundheitswesens in vollem Umfang eingebunden, insbesondere durch das EU-Gesundheitsforum. Die Verknüpfungen und die Koordination zwischen den Projekten zur Behandlung der spezifischen Probleme der öffentlichen Gesundheit sollen gefördert werden. Generell sollten zum Beispiel die Arbeiten zum Thema Informations- und Wissensstand eine ordnungsgemäße Planung und die gezielte Ausrichtung der Krisenreaktion oder der Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren unterstützen. Vorteilhaft genutzt werden die Aktivitäten der Arbeitsgruppen zur Unterstützung des Gesundheitsüberwachungssystems für das Jahr 2003 und die Tätigkeit der Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die im Bereich der Gesundheitsgefahren eingesetzt wurden. Die Synergiewirkungen und die Komplementarität mit den Arbeiten der im Gesundheitswesen tätigen einschlägigen internationalen Organisationen, wie Weltgesundheitsorganisation (WHO), Europarat und Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), gehen weiter. Die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen wird bei der Programmdurchführung weiter verstärkt. Auch soll die Zusammenarbeit mit Drittländern ausgebaut werden, um den Erfahrungsaustausch über vorbildliche Verfahren zu ermöglichen. Nach den Erfahrungen mit dem Arbeitsplan für das Jahr 2003 wurde beschlossen, eine Reihe von Aktionen nicht wie im letzten Jahr zu Querschnittsthemen zusammenzufassen. Die Kommission wird sich jedoch besonders für Projekte über Ungleichheiten interessieren, den Erweiterungsprozess unterstützen, bewährte Verfahren im Bereich der öffentlichen Gesundheit fördern, die Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Gesundheit verbessern und zur Errichtung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen(2) beitragen, indem sie die kontinuierliche Unterstützung der wichtigsten Netze im Bereich der übertragbaren Krankheiten gewährleistet, bis das vorgeschlagene europäische Seuchenbekämpfungszentrum seine Arbeit aufnimmt und damit die Mittel für die finanzielle Unterstützung der Arbeiten dieser Netze bereitgestellt werden. Zur Information und zur Orientierung wurden für 2004 folgende Schwerpunkte festgelegt: 1. Gesundheitsinformation: Entwicklung und Koordinierung des Gesundheitsinformationssystems, Betrieb des Gesundheitsüberwachungssystems, Mechanismen für Berichterstattung über und Analysen von Gesundheitsfragen und Erstellung von Gesundheitsberichten, Verbesserung von Datenzugriff und -übertragung auf EU-Ebene (EU-Gesundheitsportal und andere Veröffentlichungsplattformen), eHealth; Gesundheitsverträglichkeitsprüfung, Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich des Gesundheitswesens; 2. Gesundheitsgefahren: Ausbau und Verknüpfung der Überwachung, Sicherheit von Blut und Organen, Strategien zur Überwachung der Antibiotikaresistenz, Vernetzung und Qualitätsverbesserung von Labors, gezielter Aufbau von Kapazitäten; 3. Gesundheitsfaktoren: Tabak, Alkohol, Drogen, Ernährung und körperliche Bewegung, Sexual- und Reproduktionsgesundheit, seelische Gesundheit, Verhütung von Verletzungen, ökologische Gesundheitsfaktoren, sozioökonomische Gesundheitsfaktoren, Gesundheitsförderung in bestimmten Umfeldern, Weiterbildung im Bereich öffentliche Gesundheit, Prävention, insbesondere mit Blick auf kardio-vaskuläre Erkrankungen, Krebs und Diabetes. Das 6. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung(3) sieht die wissenschaftliche Unterstützung der Gemeinschaftspolitik vor. Diese spezifische Forschung soll politische Strategien unterstützen, die bedarfsorientiert, in den verschiedenen politischen Bereichen der Gemeinschaft kohärent und flexibel sind. Schwerpunktaufgaben wurden in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission, einschließlich der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, entwickelt. Aufgaben mit Bezug auf die öffentliche Gesundheit sind in dem Sonderprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration "Integration und Stärkung des europäischen Forschungsbereichs (2002-2006)"(4) unter "politikorientierter Forschung", Aktionsbereich 2 "Gesundheit, Sicherheit und Chancen für die europäischen Bürger" zu finden. Die für die Gesundheit betreffenden Bereiche unter "Gesundheit, Sicherheit und Chancen für die europäischen Bürger" sind: 1.2.1) Gesundheitsfaktoren und Bereitstellung hochwertiger und nachhaltiger Gesundheitsdienstleistungen und Ruhestandsleistungen (insbesondere im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung und dem demografischen Wandel); 1.2.2) öffentliches Gesundheitswesen, einschließlich Epidemiologie als Beitrag zur Krankheitsvorbeugung und Behandlungsmöglichkeiten für neu auftretende seltene und übertragbare Krankheiten, Allergien, sichere Verfahren für Blut- und Organspenden, Prüfverfahren ohne Tierversuche; 1.2.3) Die Auswirkungen von Umweltproblemen auf die Gesundheit (einschließlich der Sicherheit am Arbeitsplatz und Methoden der Risikobewertung und Minderung der Risiken von Naturkatastrophen für die Bevölkerung); 1.2.4) Katastrophenschutz (einschließlich Biosicherheit und Schutz vor Risiken durch terroristische Bedrohungen) und Krisenmanagement. Mit den Forschungen in diesen Bereichen sollen die Schwerpunkte des Arbeitsplans 2004 für Gemeinschaftsaktionen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergänzt und somit die Entwicklung der Gesundheitsstratgie in der Gemeinschaft unterstützt werden. Die letzte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (3. Aufforderung) wurde am 10. Oktober 2003 veröffentlicht und am 13. Januar 2004 abgeschlossen(5). 1.3. Mittelzuweisung Die Maßnahmen dieses Programms müssen zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau beitragen und zu Verbesserungen im Gesundheitswesen führen. Die Förderung kann durch Projektzuschüsse und öffentliche Aufträge (Ausschreibungen) erfolgen. Der vorliegende Arbeitsplan enthält eine Übersicht über die Aktionen im Jahr 2004. Einige werden über eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen "Öffentliche Gesundheit 2004" durchgeführt, die voraussichtlich im Februar 2004 im Amtsblatt veröffentlicht werden soll. Die Modalitäten, Kriterien und Verfahren für die Auswahl und Finanzierung von Projekten für die Durchführung der Aktionen des Programms gemäß Dokument "Modalitäten, Kriterien und Verfahren für die Auswahl und Finanzierung von Aktionen im Rahmen des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit" (vgl. Beschluss C(2003) 690 vom 10. März 2003, veröffentlicht im ABl. C 62 vom 15.3.2003, insbesondere die Abschnitte 1.1, 1.2, 1.3, 2, 3.A, 3.B (14, 15, 16, 17, 19, 20)) gelten auch für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen "Öffentliche Gesundheit - 2004". Die Antragsteller können ihre Vorschläge binnen zwei Monaten nach Veröffentlichung der Aufforderung im Amtsblatt einreichen. Nach Ablauf dieser Frist werden schätzungsweise fünf weitere Monate vergehen, bis alle Verfahren abgeschlossen sind, nach denen die Kommission über eine Finanzhilfe entscheidet. Es werden zudem Sonderausschreibungen veröffentlicht, die sich auf die jeweiligen Abschnitte des entsprechenden Arbeitsplans beziehen. Die Haushaltslinie für die operationellen Mittel lautet 17 03 01 01 - Öffentliche Gesundheit (2003-2008). Die Haushaltslinie für die Verwaltungsmittel lautet 17 01 04 02 - Öffentliche Gesundheit (2003-2008) - Verwaltungsausgaben. Die Mittelausstattung des Programms beträgt 312 Mio. EUR für den Zeitraum 2003-2008. Die für 2004 verfügbaren Mittel (Mittelbindungen) werden auf ca. 58750000 EUR (EU-25)(6)/52222223 EUR (EU-15) veranschlagt. Hierzu sind hinzuzufügen: - Beitrag der EWR/EFTA-Länder: 1281150 EUR (EU-25)(7)/1190800 EUR (EU-15); - Beitrag der drei Beitrittskandidaten (Bulgarien, Rumänien, Türkei): ca. 1317621 EUR(8); Der Gesamthaushalt für 2004 wird daher auf ca. 61348771 EUR (EU-25)(9),(10)/54730644 EUR (EU-15)(11) veranschlagt. Dies umfasst Mittel für den operationellen Haushalt (Fördermittel und Ausschreibungen) sowie Mittel für technische und verwaltungstechnische Hilfe und Ausgaben für Unterstützungsmaßnahmen (einschließlich struktureller Vorkehrungen für die Programmdurchführung). Der Gesamtbetrag für den operationellen Haushalt wird auf ca. 53720616 EUR (EU-25)(12),(13)/47942000 EUR (EU-15)(14) veranschlagt. Der Gesamtbetrag für den Verwaltungshaushalt wird auf ca. 7628155 EUR (EU-25)(15),(16)/6788644 EUR (EU-15)(17) veranschlagt. Die Mittel werden ausgewogen auf die einzelnen Aktionsbereiche verteilt. Allerdings erhält der erste Aktionsbereich etwas mehr als die beiden anderen, so dass die finanzielle Ausstattung zu 36 % (insbesondere für den Informationsaustausch über seltene Krankheiten), 32 % und 32 %(18) aufgeteilt wird. Dieser Kostenvoranschlag wurde mit dem des Jahres 2003 verglichen, um die für jeden Aktionsbereich eingesetzten Mittel zu berücksichtigen. Die Schätzungen werden je nach Zahl, Qualität und Umfang der eingereichten Projekte und Angebote für die Durchführung des Arbeitsplans 2004 noch überprüft werden müssen. Es wird vorgeschlagen, weniger als 10 % des operationellen Haushalts für Ausschreibungen auszugeben. Der Richtwert für den Gesamtbetrag für die Ausschreibung wurde mit bis zu 5372062 EUR (EU-25)(19),(20)/4794200 EUR (EU-15)(21) veranschlagt. Daher wäre der Richtwert für den Gesamtbetrag für die Ausschreibung auf ca. 48348554 EUR (EU-25)(22),(23)/43147800 EUR (EU-15)(24) zu veranschlagen. Da die Finanzhilfen der Gemeinschaft komplementär und motivierend sein sollen, sind mindestens 40 % der Gesamtkosten für das Projekt aus anderen Mitteln als dem Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufzubringen. Daher kann der Zuschuss aus dem Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit grundsätzlich bis zu 60 % der Gesamtkosten des jeweiligen Projekts betragen. Der normale Betrag macht wahrscheinlich weniger als 60 % aus. Die Kommission wird in jedem Einzelfall den zu gewährenden Hoechstprozentsatz festlegen. Ausnahmsweise kann jedoch ein maximaler Kofinanzierungsbetrag von 80 % der zuschussfähigen Kosten vorgesehen werden, sofern das Projekt einen signifikanten europäischen Mehrwert aufweist, die Beitrittsländer und Kandidatenländer erheblich beteiligt und sich auf die oben aufgeführten Querschnittsthemen bezieht. Die Laufzeit aller cozufinanzierenden Projekte beträgt normalerweise maximal drei Jahre. 2. SCHWERPUNKTE FÜR 2004 Zur besseren Übersicht gliedern sich die Aktionen in Abschnitte, die den Aktionsbereichen gemäß Abschnitt 1.2: Gesundheitsinformation, Gesundheitsgefahren und Gesundheitsfaktoren, entsprechen. Jede einzelne Aktion bezieht sich auf den entsprechenden Artikel bzw. den Anhang des Beschlusses Nr. 1786/2002/EG. Mit dem Arbeitsplan für 2003 musste die Grundlage für die Umsetzung des umfassenden Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit geschaffen werden. Aufgrund des sehr umfangreichen Arbeitsplans für dieses Jahr ist für 2004 ein schlankerer Arbeitsplan angemessen. Im Arbeitsprogramm 2004 sollen sich die Programmmittel auf eine geringere Anzahl von Hauptprioritäten und Aktionsbereichen konzentrieren (26 statt 29). Bei der Festlegung dieser Prioritäten wurde Folgendes berücksichtigt: die erforderliche Unterstützung der Aktionen der Mitgliedstaaten und der verbesserten Zusammenarbeit in der EU, die Rechtsauflagen und ihre Umsetzung, die vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat festgestellten Probleme, die Notwendigkeit der Kontinuität der im Rahmen des vorangegangenen öffentlichen Gesundheitsprogramme(25) begonnenen Aktionen, bei denen sie sich eindeutig für das neue Programm als sinnvoll und zweckdienlich erwiesen haben, und schließlich die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2003 cofinanzierten Aktionen. Dennoch ist vorgesehen, die Zahl der Aktionsbereiche für künftige Arbeitspläne zu verringern, um Aktionsbereiche zu fördern, für die wenige Vorschläge ausgewählt wurden. Tätigkeiten, die im Rahmen des Programms vorgesehen sind, aber keine Schwerpunkte für 2004 bilden, können nur dann finanziert werden, wenn nach Berücksichtigung der Schwerpunkte noch Mittel übrig bleiben. 2004 gibt es folgende Schwerpunkte: 2.1. Gesundheitsinformation Auf der Grundlage der Projekte aus den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und aus der im Rahmen des Arbeitsprogramms 2003 über Gesundheitsinformation und Wissen unterstützten Ausschreibung wird die Entwicklung eines nachhaltigen Informations- und Wissenssystems auf EU-Ebene fortgesetzt. Dies umfasst Definition, Erhebung und Austausch von Daten. Die Ergebnisse des Systems, einschließlich der auf bestimmte Bevölkerungsgruppen oder spezielle Gesundheitsprobleme abzielenden Berichte und Analysen, führen zu politischen Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene. 2.1.1. Entwicklung und Koordinierung des Gesundheitsinformations- und Wissenssystems (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d), Anhang Punkte 1.1 und 1.3) Diese Aktion zielt auf die Strategieentwicklung zur Verbesserung des Wissens- und Informationsstands im Gesundheitsbereich und auf die Schaffung der nötigen Koordinierungs- und Beratungsstrukturen, wobei Fragen im Zusammenhang mit der Erweiterung behandelt und ein Beitrag zum allgemeinen Planungsprozess im Rahmen der Einführung des Gesundheitsinformations- und Wissenssystems geleistet werden soll. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, wie zum Beispiel der WHO, ihren Beobachtungsstellen und der OECD, wird mit dieser Aktion weitergeführt, verstärkt und praktisch umgesetzt im Hinblick auf eine Vereinfachung der Bereitstellung von Daten. Folgende Elemente sind umzusetzen: 1. Einleitung der "ersten Phase für EU-Gesundheitsindikatoren" mit Erfassung entsprechender Daten (http://europa.eu.int/comm/health/ ph_information/indicators/ idic_data_en.htm). 2. Weitere Entwicklung der technisch-wissenschaftlichen Arbeiten über weitere EU-Gesundheitsindikatoren und Verbesserung der Definitionen für die bestehenden Indikatoren. 3. Weitere Unterstützung des Netzes der zuständigen Behörden für Gesundheitsinformationen und -wissen sowie Gewährleistung aktiver Beteiligung der Beitrittsländer und internationalen Organisationen; 4. Beginn der Koordinierung des Netzes der Arbeitsgruppenleiter (vgl. 2.1.2). 2.1.2. Betrieb des Gesundheitsinformations- und Wissenssystems (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d), Anhang Punkte 1.1 und 1.4) Ziel dieser Aktion ist der stufenweise Betrieb eines einheitlichen und umfassenden EU-weiten Gesundheitsinformations- und Wissenssystems. Das System sollte in der Lage sein, Information und Wissen über eine möglichst große Anzahl von Themen der öffentlichen Gesundheit gemäß den Erfordernissen des Systems zu integrieren. Das System wird durch eine Reihe von (bestehenden oder neu zu schaffenden) Arbeitsgruppen unterstützt, die sich mit spezifischen Themen der öffentlichen Gesundheit befassen. Der statistische Teil des Systems wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterentwickelt; dabei wird das Gemeinschaftliche Statistikprogramm soweit erforderlich herangezogen, um Synergien zu fördern und Überschneidungen zu vermeiden. Dazu werden entsprechende Vorkehrungen zwischen den im Rahmen dieses Programms einzurichtenden Arbeitsgruppen und den Strukturen des Gemeinschaftlichen Statistikprogramms 2003-2007(26) getroffen. Gemeinsame Aktionen werden durchgeführt, wie z. B. für die weitere Analyse der vorliegenden Daten, Ergänzungen der Datenbanken und Verbesserung der Qualität und der Vergleichbarkeit der Daten. Eine ähnliche Koordination soll ferner mit anderen betroffenen internationalen Organisationen wie WHO und OECD gewährleistet werden. - Zeitreihenanalyse für die "erste Phase des Grundbestands von EU-Gesundheitsindikatoren", für die Daten bei Eurostat zur Verfügung stehen (vgl. http://europa.eu.int/comm/health/ ph_information/indicators/ indic_data_en.htm); - Anpassung der Daten aus Ad-hoc-Datenerfassungen in Routinedatenerfassung zur Erstellung regelmäßiger Zeitreihen für Gesundheitsindikatoren; - im Kontext der Arbeitsgruppe "Gesundheitssystem" Entwicklung geeigneter Datenerfassung zur Unterstützung der "ersten Phase des Grundbestands von EU-Gesundheitsindikatoren"; - Implementierung von Modulen der europäischen Gesundheitsbefragung zur Unter

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.