Europäische Union

Beschluss (GASP) 2019/2191 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern (iTrace IV)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D2191. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s und Ergebnisse Mit der Maßnahme wird ein dauerhafter Rahmen für eine nachhaltige Überwachung der illegalen Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition errichtet. Es wird erwartet, dass der vorhandene waffenbezogene Informationsbestand erheblich erweitert und die gezielte Entwicklung einer wirksamen Kontrolle konventioneller Waffen und von Strategien zur Waffenausfuhrkontrolle wesentlich unterstützt wird. Insbesondere wird im Rahmen des Projekts a) das iTrace-Informationsverwaltungssystem weiter ausgebaut, das die langfristige Erhebung und Auswertung von Daten über illegale konventionelle Waffen sicherstellt; b) den politischen Entscheidungsträgern und Experten im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen ein Instrument an die Hand gegeben, um wirksamere Strategien und vorrangige Bereiche für Unterstützung und Zusammenarbeit festzulegen, z. B. durch Ermittlung von Mechanismen für die subregionale oder regionale Zusammenarbeit, Koordinierung und gemeinsame Informationsnutzung, die eingerichtet oder verstärkt werden müssen, durch Ermittlung von nicht gesicherten nationalen Waffenarsenalen, von unzulänglicher Bestandsverwaltung sowie von Routen für die illegale Verbringung, schwachen Grenzkontrollen und unzureichenden Strafverfolgungskapazitäten; c) eine ausreichende Flexibilität bestehen, um strategisch relevante Informationen zu erzeugen, ungeachtet der sich rasch ändernden strategischen Anforderungen; d) die Wirksamkeit internationaler Organisationen und Einzelpersonen im Bereich Waffenüberwachung erheblich gesteigert, indem ein kontinuierlich ausbaufähiger Mechanismus für den Informationsaustausch bereitgestellt wird, und e) in von Konflikten betroffenen Staaten eine nachhaltige nationale Kapazität aufgebaut, damit illegale konventionelle Waffen aufgespürt und zurückverfolgt werden und diese Staaten wirksamer in internationale Verfahren zur Waffenkontrolle und Strafverfolgung eingebunden werden können. 4.   Beschreibung der Maßnahme 4.1.   Projekt 1: Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten im Hinblick auf die Identifizierung und internationale Rückverfolgung von Waffen 4.1.1.   Projektziel Die iTrace-Programme für Schulung und Anleitung vermitteln den nationalen Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten Methoden und Kompetenzen, mit denen sie die Umlenkung konventioneller Waffen selbst erkennen und dagegen vorgehen können. Durch die Schulungen sollen die häufig nicht vorhandenen Kapazitäten zur Erkennung und zur Rückverfolgung illegaler konventioneller Waffen verbessert werden, während mit der Anleitung den Mitarbeitern des iTrace-Projekts ermöglicht wird, kritische Kapazitätslücken in Echtzeit zu ermitteln und unverzüglich maßgeschneiderte Lösungen für ihre Schließung auszuarbeiten. Die iTrace-Programme für Schulung und Anleitung festigen zudem die Beziehungen zwischen dem iTrace-Projekt und den nationalen Behörden, was den Untersuchungsteams vor Ort einen umfassenderen Zugang zu beschlagnahmten und sichergestellten konventionellen Waffen ermöglicht, wodurch sämtliche Aspekte der Erhebung, Analyse und Meldung von Daten im Rahmen von iTrace verbessert werden. 4.1.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der EU Die iTrace-Programme für Schulung und Anleitung sind eine Reaktion auf die Maßnahmen, die in der EU SALW-Strategie aufgeführt sind, um „in Konfliktgebieten nationale Kapazitäten für das Aufspüren und die Rückverfolgung der Herkunft unerlaubter SALW und Munition“ zu unterstützen, und verbessern unmittelbar und mittelbar eine Vielzahl von Waffenkontrollinitiativen, die von den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Zu den unmittelbaren Auswirkungen zählt die Unterstützung der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Rückverfolgung von SALW im Einklang mit dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument, der Ausbau der nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Daten über zurückverfolgte Waffen im Rahmen des Indikators für das Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) 16.4.2 und die Unterstützung der Programme für die Verwaltung von Waffen- und Munitionsbeständen, die von Mitgliedstaaten eingeleitet wurden. Die mittelbaren Auswirkungen umfassen die Weitergabe von vor Ort gesammelten Informationen, wie z. B. die Unterrichtung der Mitgliedstaaten über die Risiken einer Umlenkung in Partnerländern, die Aufdeckung von Umlenkungen aus nationalen Lagerbeständen und die Bereitstellung dieser Informationen für von der EU unterstützte Programme für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM). 4.1.3.   Projektmaßnahmen CAR hat 2018 eine Einheit für technische Unterstützung (TSU) eingerichtet; diese Einheit wurde eingerichtet, um nationalen Behörden in denjenigen von Konflikten betroffenen Staaten, in denen das iTrace-Projekt tätig ist, Schulung und Anleitung anzubieten. Diese Schulung und Anleitung dient dazu, nationale Initiativen gegen die Umlenkung bereichsübergreifend zu fördern, indem Unterweisungen durchgeführt und Kapazitäten aufgebaut werden, die Folgendes betreffen: die Rückverfolgung, Kennzeichnung und Nachweisführung in Bezug auf beschlagnahmte und aufgefundene illegale konventionelle Waffen gemäß den im Rahmen des ITI festgelegten Verfahren und die Bewertungen der physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), die darauf ausgerichtet sind, Umlenkungsrisiken bereits am Entstehungsort zu ermitteln und anzugehen. CAR wird bedarfsorientierte Fachschulungen zur gesamten Bandbreite der oben aufgeführten Tätigkeiten für lokale Partner und gegebenenfalls Personal für Friedensunterstützung, einschließlich Missionen der VN und der EU sowie Gruppen oder Gremien der VN zur Überwachung von Sanktionen, durchführen. In diesem Zusammenhang wird das iTrace-Projekt weiterhin unmittelbar auf die Maßnahmen reagieren, die in der EU SALW-Strategie aufgeführt sind, in der gefordert wird, dass die EU „die Arbeit der VN-Gremien, die Waffenembargos überwachen,“ unterstützt und geprüft wird‚ „wie der Zugang zu deren Erkenntnissen über die Umlenkung von Waffen sowie über unerlaubte Feuerwaffen und SALW zum Zweck der Waffenausfuhrkontrollen verbessert werden kann“. Die Schulungen im Rahmen des iTrace-Projekts werden sich auf eine Reihe von Dienstleistungen, die seit 2014 von CAR angeboten werden, stützen, was von wesentlicher Bedeutung ist, um lokale Partner in von Konflikten betroffenen Staaten unterstützen, den UN-Gremien helfen und auch den iTrace-Untersuchungsteams vor Ort einen besseren Zugang sicherstellen zu können. Im Rahmen des Projekts werden Mitarbeiter aus den Untersuchungsteams vor Ort und der Einheit für technische Unterstützung (TSU) für Schulungen mit steigendem technischen Niveau eingesetzt, im Hinblick auf: a) eine Einführung in die Erhebung von Daten über konventionelle Waffen mit Bezugnahme auf spezifische Fälle; b) grundlegende Methoden zur Identifizierung von konventionellen Waffen und zur effizienten Dokumentation; c) standardisierte Verfahren für die Erhebung von Beweismitteln und die Beweismittelkette; d) Anforderungen bei weiträumigen, regionalen und internationalen Untersuchungen; e) die Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments; gegebenenfalls erhalten die Behörden in den Partnerländern Schulungen und werden ermutigt, Ersuchen um Rückverfolgung zu initiieren; f) internationale Rückverfolgung von Waffen und Waffenrückverfolgungssysteme (insbesondere Interpol und Europol); g) die Nutzung von 'Big Data' und Trendanalysen; h) Möglichkeiten für technische Hilfe (international) und Strafverfolgungseinsätze. Diese Maßnahmen werden neben den Untersuchungen vor Ort im Rahmen von iTrace durchgeführt, dazu gehören auch gemeinsam mit nationalen Behörden durchgeführte Untersuchungen (Anleitung). 4.1.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) werden nationale Behörden dazu ermutigt, iTrace-Untersuchungsteams vor Ort einen besseren Zugang zu gewähren — damit wird wiederholten Bitten entsprochen, dass iTrace-Teams technische Hilfe leisten und eine Kapazität für gemeinsame Untersuchungen bilden sollen, und damit werden mehr iTrace-Daten erhoben; b) wird die Kapazität nationaler Regierungen, die unter den Auswirkungen der Umlenkung konventioneller Waffen leiden, jedoch nicht über die Instrumente zur Identifizierung und Meldung umgeleiteter konventioneller Waffen verfügen, konkret unterstützt — oft wird dadurch in dem Land eine wirksamere Verwaltung konventioneller Waffen eingeleitet, wodurch wiederum die Umsetzung des ATT, des ITI, des VN-Aktionsprogramms und des Ziels für nachhaltige Entwicklung 16.4.2 sowie die Programmplanung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM) und Kontakte zu internationalen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Interpol (iARMS) und Europol, unterstützt werden; c) wird ein vertiefter Dialog gefördert; insbesondere werden wichtige Akteure für andere von der Union unterstützte Initiativen, z. B. Beziehungen zwischen der EU-Mission und der Regierung des aufnehmenden Landes, ermittelt und Initiativen, wie der PSSM-Programmplanung, z. B. von der Union unterstützte Projekte für die Verwaltung von Lagerbeständen, Dynamik verliehen. 4.1.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung IBis zu 40 Besuche vor Ort zu Schulungs- und Anleitungszwecken, mit Schwerpunkt auf wiederholten Besuchen zur Unterstützung nationaler Behörden beim Aufbau ihrer Rückverfolgungskapazität. IDas Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.1.6.   Begünstigte des Projekts Die Schulung und Anleitung im Rahmen von iTrace sind von direktem Nutzen für die nationalen Akteure in von Konflikten betroffenen Staaten, einschließlich Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaft. Das Programm wird den nationalen Dialog mit von der Union finanzierten und anderen Waffenkontrollinitiativen indirekt unterstützten, indem die Nutzung internationaler Rückverfolgbarkeitsmechanismen, einschließlich des iARMS-Systems von Interpol und Europol, gefördert und die Mitwirkung an von der Union unterstützten Projekten für die Verwaltung von Lagerbeständen und anderen Projekten zur SALW-Kontrolle erleichtert wird. 4.2.   Projekt 2: Ausweitung der Untersuchungen vor Ort, um in Echtzeit weitere Belege über umgelenkte und illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition und sonstige relevante Informationen in das iTrace-System einzugeben 4.2.1.   Projektziel IIm Rahmen des Projekts werden Häufigkeit und Dauer der Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition in Konfliktgebieten erhöht. Prioritäten des Projekts werden Länder sein, die sich den Mitgliedstaaten als besonders problematisch darstellen, einschließlich u. a. Afghanistan, Irak, Libyen, Mali, Südsudan, Somalia, Syrien, Ukraine und Jemen. Diese Untersuchungen vor Ort werden konkrete Belege dafür erbringen, dass umgelenkte konventionelle Waffen in die Hände von Aufständischen und terroristischen Kräften gelangt sind, was andernfalls für externe Beobachter (einschließlich der Waffen ausführenden Mitgliedstaaten) nicht erkennbar wäre. CAR wird die vorherige Zustimmung der EU-Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ (COARM) einholen, bevor es umfassend in allen Ländern tätig wird, in denen bislang keine iTrace-Untersuchungen vor Ort oder keine iTrace-Programme für Schulung und Anleitung durchgeführt wurden. ICAR wird mithilfe neuer Technologien und fortgeschrittener Kriminaltechnik eine Reihe von Tätigkeiten vor Ort ausführen, darunter eine verbesserte Fotodokumentation, forensische Auswertung und Wiederherstellung unkenntlich gemachter Markierungen. CAR hat nachgewiesen, dass mit diesen Methoden rückverfolgbare Informationen über zuvor nicht rückverfolgbare Waffen und Munition und nicht rückverfolgbares dazugehöriges Material gewonnen werden, die es ermöglichen, Untersuchungen zu immer mehr illegalem Material durchzuführen, bei dem die Identifizierungsinformationen entfernt wurden, um die Herkunft zu verschleiern. IMit den daraus resultierenden Daten werden die Mitgliedstaaten die Umlenkungen, die illegalen Transfers und die von den Händlern zu ihrer Verschleierung angewandten Methoden allgemein besser verstehen und werden ihre Kapazitäten zur Unterbindung des illegalen Handels erheblich verbessert. 4.2.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der EU IDie Untersuchungen im Rahmen von iTrace dienen als dynamische Referenzgröße in Bezug auf umgeleitete konventionelle Waffen in von Konflikten betroffenen Staaten. Diese Referenzgröße ist ein kontinuierlicher Maßstab für die Wirksamkeit des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und von Übereinkünften über die Kontrolle von Waffen, zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben wie das ATT, das VN-Aktionsprogramm und die EU SALW-Strategie. Die gründliche Dokumentation von Konfliktwaffen dient auch als Ausgangspunkt für die formelle Rückverfolgung konventioneller Waffen und für umfassende Untersuchungen zu Konfliktfinanzierung und Netzwerken für Waffenlieferungen. 4.2.3.   Projektmaßnahmen Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: a) Entsendung von qualifizierten Waffenexperten, damit diese vor Ort untersuchen, inwieweit aus von Konflikten betroffenen Staaten stammende illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition illegal wieder in Umlauf gebracht wurden; b) Analyse, Sichtung und Überprüfung der Belege über konventionelle Waffen und dazugehörige Munition sowie ihre Benutzer, auch unter anderem des fotografischen Materials, der forensischen Auswertung und der Wiederherstellung unkenntlich gemachter Markierungen von Waffen, ihrer Bestandteile und inneren und äußeren Markierungen, von Verpackungen und von beigefügten Versandpapieren in Kombination mit den Ergebnissen der Untersuchungen vor Ort (Benutzer, Lieferanten und Transferwege); c) Hochladen aller gesammelten und gesichteten Belege in das Informationsverwaltungssystem von iTrace und – nach Überprüfung – in das Online-Kartierungsportal von iTrace; d) Ermittlung und Unterstützung von Partnern vor Ort, um sicherzustellen, dass für iTrace während der gesamten Dauer der vorgeschlagenen Aktion und auch danach ununterbrochen Daten erhoben werden; e) kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Regierungen der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, vorab nationale Kontaktstellen zu benennen und ein Koordinierungsverfahren festzulegen, um die Reichweite der CAR-Untersuchungen zu klären und mögliche Interessenkonflikte noch vor Beginn der Untersuchungen aus dem Weg zu räumen. Das Projekt wird in Stufen während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.2.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) wird vor Ort Beweismaterial für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition in Konfliktregionen gesammelt; b) werden anhand der von CAR, von Organisationen, die mit CAR eine Vereinbarung über den Informationsaustausch geschlossen haben, und, je nach Bedarf, von anderen Organisationen stammenden Belege für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition Region für Region Fälle von unerlaubtem Waffenhandel geprüft und dokumentiert; c) werden konkrete visuelle und materielle Nachweise für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, einschließlich Fotoaufnahmen von Gegenständen, Seriennummern, Herstellerkennzeichen, Kisten, Ladelisten, Versandpapieren und im Wege der forensischen Auswertung und der Wiederherstellung unkenntlich gemachter Markierungen beschaffte Unterlagen und Informationen über den Endverbleib eingeholt; d) werden Berichte über illegale Tätigkeiten generiert, die unter anderem Angaben über Schmuggelrouten und die an der Umlenkung oder dem illegalen Transfer beteiligten Akteure und Finanzierungs- und Unterstützungsnetze sowie Bewertungen der mitverantwortlichen Faktoren (wie unter anderem eine ineffiziente Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände sowie absichtliche, vom Staat organisierte illegale Liefernetze) enthalten; e) werden die vorgenannten Belege in das Informationsverwaltungssystem von iTrace und – nach Überprüfung – in das Online-Kartierungsportal von iTrace zur Veröffentlichung in vollem Umfang sowie für die Mitgliedstaaten über sichere Desktop- und mobile Plattformen hochgeladen. 4.2.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung Bis zu 75 Einsätze vor Ort (erforderlichenfalls auch von längerer Dauer) während des gesamten dreijährigen Projektzeitraums mit dem Ziel, Belege zu generieren, die in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen werden können. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.2.6.   Begünstigte des Projekts iTrace wird weiterhin immer umfangreichere Informationen liefern, die sich ausdrücklich in erster Linie an die nationalen Entscheidungsträger für Rüstungskontrollpolitik und an für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden in der Union sowie an die Organe, Agenturen und Missionen der Union richten. Diese Begünstigten der Union werden auch über von iTrace bereitgestellte sichere Desktop- und mobile Plattformen Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten. Öffentliche Informationen werden auch weiterhin für alle Begünstigten der Union sowie Begünstigte außerhalb der Union, wie etwa nationale Entscheidungsträger für Rüstungskontrollpolitik und für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden in Drittstaaten, und für nichtstaatliche Forschungseinrichtungen, Interessenorganisationen und internationale Nachrichtenmedien zugänglich sein. 4.3.   Projekt 3: Maßgeschneiderte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger. 4.3.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts wird den Mitgliedstaaten eine kohärente bilaterale Unterstützung gewährt, einschließlich regelmäßiger persönlicher Besuche und maßgeschneiderter Berichterstattung, die auf die spezifischen Interessensgebiete jedes einzelnen Mitgliedstaats bei der Kontrolle von Waffen und auf seine Informationsanforderungen zugeschnitten sein wird. Die von den für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen werden mit der gebotenen Achtung und Vertraulichkeit behandelt werden. CAR wird zudem weiterhin mit einer Reihe von für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden von Drittstaaten in Verbindung bleiben. Durch diese Beziehungen werden mehrere entscheidende Aspekte der internationalen Anstrengungen unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, die Umlenkung von konventionellen Waffen und den illegalen Handel damit zu bekämpfen und internationale Maßnahmen gegen die Umlenkung zu verstärken, einschließlich durch a) Übermittlung detaillierter Angaben und Belege zu dokumentierten Umlenkungsfällen an die für Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden und b) Unterstützung oder Bereitstellung einer Post-Shipment-/Post-Delivery-Überprüfungskapazität für die Mitgliedstaaten auf offiziellen Antrag der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden in der EU. 4.3.2   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der EU Regelmäßige Besuche des iTrace-Projektteams in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten ermöglichen bilaterale Gespräche über sensible Themen (d. h. Umlenkung nach der Ausfuhr), erlauben es den Mitgliedstaaten, sich direkt in die Konzeption von iTrace und seiner Ergebnisse (Richtung und Umfang der Untersuchungen und Arten der Berichterstattung) einzubringen und tragen zur Entwicklung vertrauensbildender Maßnahmen (d. h. die iTrace-Prozesse „Vorausmeldung“ („advance notification“) und „Gegendarstellungsrecht“ („right of reply“)) bei. Ganz entscheidend ist, dass die Informationsarbeit für die Mitgliedstaaten in iTrace ein Forum bietet für die oftmals nuanciert geführte Erörterung der nationalen Herausforderungen und Chancen, die mit den Verpflichtungen nach dem Kriterium 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates und nach Artikel 11 des ATT verbunden sind. Im Rahmen früherer iTrace-Projekte (Projekte I, II und III) waren die Informationsbesuche von entscheidender Bedeutung für das Verständnis der Informationsanforderungen der Mitgliedstaaten, sei es in allgemeiner Hinsicht (d. h. „Was ist Ihre Einschätzung der Bedrohungslage in Bezug auf Waffen, die zu einem bestimmten Schauplatz eines bewaffneten Konflikts gelangen“) oder in für das iTrace-Projekt spezifischen Aspekten (d. h. „Wir benötigen eine Übersichtstafel („Dashboard“), die uns sofort in Bezug auf alle im Inland hergestellten Waffen alarmiert, die von iTrace-Teams vor Ort dokumentiert werden.“). 4.3.3.   Projektmaßnahmen Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: a) wiederholte Besuche von iTrace-Teams bei den zuständigen Behörden in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten zwecks Erläuterung von Aspekten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Umlenkung und zwecks Berichterstattung über ihre Untersuchungen; b) Fortführung des Betriebs eines 24-Stunden-Helpdesks für eine sofortige Beratung in Bezug auf die Umlenkungsbekämpfung oder potenziell negative Pressebehauptungen infolge nicht überprüfter Meldungen Dritter; c) Wartung – für die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten – von „Online Dashboards“ für das Streaming verschlüsselter Daten aus dem Informationsverwaltungssystem von iTrace; diese ermöglichen eine besondere Kennzeichnung („red flagging“) von wegen Umlenkung von konventionellen Waffen bereits aufgefallenen Akteuren, ein Profiling der mit einem hohen Risiko behafteten Endbestimmungsorte und die Echtzeit-Meldung von Umlenkungen von im Inland hergestellten Waffen; ferner d) Unterstützung der Mitgliedstaaten bei oder Durchführung der Post-Delivery-Endverbleibskontrolle (Überprüfung) durch vor Ort eingesetzte iTrace-Untersuchungsteams, auf offiziellen Antrag der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.3.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts erfolgt Folgendes: a) Unterstützung der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Antrag hin bei der Aufdeckung von Umlenkungen nach erfolgter Ausfuhr; b) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der Analyse des Umlenkungsrisikos, die von den für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP und dem ATT) vor der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durchgeführt wird; c) Bereitstellung einer Post-Shipment-Überprüfungskapazität für die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Antrag; d) Unterstützung der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle in den Mitgliedstaaten durch Bereitstellung von Echtzeit-Informationen über Trends bei der Umlenkung und dem illegalen Handel zwecks Förderung des einzelstaatlichen Engagements für die internationale Politikgestaltung; e) gegebenenfalls Unterstützung der nationalen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Ermittlungen, auf deren Antrag. 4.3.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung Wartung der maßgeschneiderten Desktops und mobilen Dashboards, die ein Streaming von Informationen aus gesicherten Partitionen des iTrace-Systems an die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gewährleisten. Einrichtung eines vom Personal des iTrace-Projekts betreuten Helpdesks zur umfassenden Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle. Bis zu 45 Besuche in den

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.