Europäische Union

Beschluss (GASP) 2019/2191 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern (iTrace IV)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D2191. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Hauptstädten der Mitgliedstaaten auf deren Antrag. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.3.6.   Begünstigte des Projekts Alle interessierten Mitgliedstaaten, wobei Besuche in den Hauptstädten und Post-Shipment-Überprüfungsmissionen auf Antrag durchgeführt werden. 4.4.   Projekt 4: Einbindung der Akteure und internationale Koordinierung 4.4.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts sollen den politischen Entscheidungsträgern auf internationaler und nationaler Ebene, den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden die Vorzüge von iTrace vor Augen geführt werden. Auch sind Initiativen zur Einbindung der Akteure geplant, um den Informationsaustausch weiter zu koordinieren und weitere dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können. 4.4.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der Union Im Rahmen des Projekts sollen auf zahlreichen Konferenzen und Veranstaltungen und bei zahlreichen Verfahren die Unterstützung der Union für das iTrace-Projekt bekundet und die Rolle des Projekts bei der Bereitstellung konkreter Informationen zur Unterstützung internationaler Waffenkontrollinitiativen aufgezeigt werden. Bei den bisherigen iTrace-Projekten (I, II und III) hat sich herausgestellt, dass die internationale Informationsarbeit bei Folgendem eine entscheidende Rolle spielt: 1) Gestaltung der internationalen Agenda für internationale Waffenkontrollverfahren und 2) Schaffung von Möglichkeiten für die Zusammenarbeit von Staaten außerhalb der EU mit dem iTrace-Projekt und ganz allgemein den Waffenkontrollinitiativen der Union. 4.4.3.   Projektmaßnahmen Die folgenden Maßnahmen werden – unter Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Tätigkeiten, beispielweise im Rahmen des ATT-Outreach – im Rahmen dieses Projekts durchgeführt werden: a) Präsentationen durch Personal des iTrace-Projekts auf einschlägigen internationalen Konferenzen, die sich mit dem unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen unter allen Aspekten befassen. Dabei soll iTrace vorgestellt und insbesondere Folgendes hervorgehoben werden: 1) seine konkreten Vorzüge bei der Überwachung der Umsetzung des ATT, des VN-Aktionsprogramms und anderer einschlägiger internationaler Übereinkünfte, 2) sein Nutzen bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und 3) sein Nutzen als Mechanismus zur Erstellung von Risikoprofilen für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden; b) Präsentationen durch Personal des iTrace-Projekts bei nationalen Regierungen und Friedenssicherungseinsätzen. Dabei soll iTrace den für die betreffenden Missionen zuständigen Abteilungen vorgestellt werden, um formelle Vereinbarungen über den Informationsaustausch, durch die Informationen generiert werden können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können, zu fördern und auszubauen und politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.4.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) wird politischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und internationaler Ebene mit der Umsetzung der Übereinkünfte über die Kontrolle konventioneller Waffen und die Waffenausfuhrkontrolle (ATT, VN-Aktionsprogramm und andere einschlägige internationale Übereinkünfte) befasst sind, der Nutzen von iTrace und das Konzept der Dokumentierung, der Sammlung und des Austauschs von Daten über die Umlenkung vorgeführt und die Umsetzung der Übereinkünfte unterstützt; b) werden relevante Informationen bereitgestellt, die den politischen Entscheidungsträgern und den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und effiziente Strategien gegen die Umlenkung von Waffen zu entwickeln; c) erhalten die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden ausführliche Informationen über iTrace und seinen Nutzen für die Risikobewertung, wobei auch Möglichkeiten für weitere Rückmeldungen und Systemverbesserungen vorgesehen werden; d) wird der Informationsaustausch zwischen nationalen Regierungen und VN-Friedenssicherungs- und ‐Sanktionsüberwachungseinsätzen erleichtert, was unter anderem die Datenverarbeitung und ‐auswertung unter Nutzung des iTrace-Systems einschließt; e) wird das Networking in einem wachsenden Kreis von Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen, die vor Ort die Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und den illegalen Handel damit untersuchen, erleichtert; f) wird das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass die Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition dabei hilft, die Umsetzung des ATT, des VN-Aktionsprogramms, des ITI sowie anderer internationaler und regionaler Übereinkünfte über Waffenkontrolle und Waffenausfuhrkontrolle zu überwachen. 4.4.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung Teilnahme von iTrace-Personal an bis zu 30 der Einbindung dienenden Konferenzen. Auf allen Konferenzen wird iTrace präsentiert. Die Tagesordnungen und eine kurze Zusammenfassung der Konferenzergebnisse werden in die ausführlichen Quartalsberichte aufgenommen. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.4.6.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.2.6, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind. 4.5.   Projekt 5: iTrace-Strategieberichte 4.5.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts werden auf Grundlage der bei den Untersuchungen vor Ort gewonnenen, in das iTrace-System eingespeisten Daten Berichte über zentrale strategische Fragen erstellt werden. Aus diesen Berichten sollte hervorgehen, welche Gebiete international ein Problem darstellen, wobei auch auf die wichtigsten Praktiken des illegalen Handels mit konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und die regionale Verteilung der illegal gehandelten Waffen und der dazugehörigen Munition einzugehen sein wird, und auf welche Gebiete sich die internationale Aufmerksamkeit vorrangig richten sollte. 4.5.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der Union Im Rahmen der iTrace-Strategieberichte wird die internationale Aufmerksamkeit auf den umfassenden Charakter der Waffenkontrollinitiativen der Union und die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition gelenkt. Seit 2013 haben diese Berichte in vielen der weltweit führenden Nachrichtenmedien ein hohes Maß an Publizität gefunden und auf nationaler Ebene zu Maßnahmen von Regierungen und Abgeordneten sowie Aktionen der Zivilgesellschaft geführt. Da in den iTrace-Berichten auch nicht davor zurückgeschreckt wird, illegale konventionelle Waffen, die ihren Ursprung in der Union haben, zu identifizieren, bringen sie die fortschrittlichen Einstellungen der Mitgliedstaaten zur Waffenkontrolle zum Ausdruck. Dies dürfte die Transparenz und die Ausweitung der Mitgliedschaft und die Universalisierung multilateraler Abrüstungs-, Nichtverbreitungs- und Rüstungskontrollverträge und ‐regelungen, die in der Globalen Strategie der EU gefordert werden, d. h. nach dem Grundsatz „mit gutem Beispiel vorangehen“, fördern. 4.5.3.   Projektmaßnahmen Gründliche Analyse, die zur Zusammenstellung, Durchsicht, Überarbeitung und Herausgabe – auch in Papierform – sowie Verteilung von bis zu 20 iTrace-Strategieberichten führt. 4.5.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) werden bis zu 20 Berichte erstellt, in denen jeweils ein bestimmtes Problem von internationaler Tragweite behandelt wird; b) werden die iTrace-Strategieberichte an alle Mitgliedstaaten verteilt; c) wird eine gezielte Strategie der Einbindung entwickelt, die eine maximale weltweite Abdeckung garantiert; d) wird dafür gesorgt, dass die Aktion in der Politik und in den internationalen Nachrichtenmedien Beachtung findet, unter anderem durch aktuelle Informationen über illegale konventionelle Waffen und politisch relevante Analysen zur Unterstützung der laufenden Waffenkontrollprozesse und maßgeschneiderte Berichte, die für die internationalen Nachrichtenmedien möglichst interessant sein sollten. 4.5.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung Während der Laufzeit der vorgeschlagenen Aktion werden bis zu 20 iTrace-Strategieberichte für das Internet erstellt und öffentlich zugänglich gemacht. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.5.6.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.2.6, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind. 4.6.   Projekt 6: Rückverfolgung von und Ausweitung der Untersuchungen zu illegalen konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition 4.6.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts werden weiterhin formelle Ersuchen um Rückverfolgung an nationale Regierungen übermittelt, wobei die diesbezüglichen Antworten umfassende Informationen über die Lieferketten enthalten und die Orte und Umstände der Umlenkung an unbefugte Nutzer angeben. Diese Tätigkeiten haben zum Ziel, die Mechanismen der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition von Fall zu Fall und mit Unterstützung der Ausfuhrstaaten, insbesondere der Waffenausfuhrkontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten, zu ermitteln. Rückverfolgungen ergeben detaillierte Informationen über illegale Vertriebsnetze für konventionelle Waffen, decken Fälle nicht genehmigter Rücktransfers auf, die gegen Endnutzer-Vereinbarungen verstoßen, kennzeichnen Verstöße gegen Waffenembargos der VN und der Union, und machen Staaten auf nach Ausfuhren erfolgte Umlenkungen aufmerksam. Vor allem aber bietet der Rückverfolgungsprozess eine Grundlage für die Politikgestaltung im Bereich der Waffenkontrolle, da es die nationalen Regierungen selbst sind, die Rückverfolgungsinformationen bereitstellen. 4.6.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der Union Ersuchen um Rückverfolgung haben es dem Projekt „iTrace“ ermöglicht, Beiträge zur Unterstützung verschiedener Strafverfolgungsmaßnahmen von Mitgliedstaaten (und Nicht-EU‐Mitgliedstaaten), einschließlich der Strafverfolgung und Verurteilung von Personen wegen illegalen Handels mit konventionellen Waffen, dazugehöriger Munition und dazugehörigem Material, bereitzustellen. Zudem haben Ersuchen um Rückverfolgung Mitgliedstaaten auf Fälle von Umlenkungen nach Ausfuhr aufmerksam gemacht und dadurch wesentliche Informationen für eine wirksame Risikobewertung der Genehmigung von Waffenausfuhren bereitgestellt. Daher stellt iTrace unmittelbar Informationen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Kriteriums 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und des Artikel 11 des ATT bereit. Die anhand des Rückverfolgungsprozesses erlangten Informationen decken zudem unbefugte Endnutzer, Umlenker konventioneller Waffen, unrechtmäßige Parteien in der Lieferkette und illegale Geldgeber auf; hierdurch erhalten die Mitgliedstaaten Daten, die für die Erstellung von Ausfuhr-Risikoprofilen von entscheidender Bedeutung sind. 4.6.3.   Projektmaßnahmen Ein beständiger Fluss von Ersuchen um Rückverfolgung, damit einhergehenden Kommunikationen und Folgeuntersuchungen über die gesamte Projektdauer hinweg. 4.6.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts a) werden in beispiellosem Ausmaß die in von Konflikten betroffenen Gebieten aufgefundenen illegalen konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition rückverfolgt. Die Verbesserungen, die an CARs Standardarbeitsanweisungen während iTrace III im Anschluss an eingehenden Konsultationen mit den Mitgliedstaaten vorgenommen wurden, werden sicherstellen, dass die von CARs „Tracing Unit“ (mit der Rückverfolgung befasste Einheit) gesammelten Informationen vor ihrer Freigabe von den nationalen Regierungen überprüft werden und in das größte Verzeichnis für Daten über Waffen in Konfliktgebieten aufgenommen werden. b) wird die neu eingerichtete Einheit für ausgeweitete Untersuchungen (Enhanced Investigation Unit - im Folgenden „EIU“) die durch die Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition gewonnenen Informationen auswerten, um die Kenntnis des „wer, warum, was, wann und wie“ der Umlenkungen zu vertiefen, wobei eine Bestandsaufnahme der Lieferketten vorgenommen wird, ausgerichtet auf die drei Untersuchungsstränge: personelle Netzwerke, illegale Waffenfinanzierung und Lieferlogistik. Die EIU wird weltweit, sowohl in als auch außerhalb von Konfliktgebieten eingesetzt werden können, um nicht-öffentliche Aussagen, Finanzinformationen und Unterlagen zu erlangen; und c) wird letztlich die EIU den politischen Entscheidungsträgern eine neue Bandbreite von Optionen für das Vorgehen gegen illegale Transfers konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition sowie gegen die dafür verantwortlichen finanziellen und logistischen Netze in Ergänzung zu Maßnahmen wie Waffenembargos und direkten Ausfuhrkontrollen bereitstellen; hierzu zählen gegen diese Netze gerichtete „Störmaßnahmen“, die von der Bankensorgfaltspflicht bis hin zu gezielten Kontrollen von Containern und zur besonderen Kennzeichnung („red‐flagging“) von Handelsvermittlern reichen können. 4.6.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung Die Quantität und der Erfolg der Ersuchen um Rückverfolgung werden im gesamten Verlauf der Maßnahme fortlaufend aufgezeichnet und bewertet. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.6.6.   Begünstigte des Projekts Siehe Abschnitt 4.2.6, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind. 5.   Standorte Für die Projekte 1, 2 und 6 bedarf es ausgedehnter Einsätze von Experten für konventionelle Waffen in Konfliktgebieten. Diese Einsätze werden von Fall zu Fall unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Informationen bewertet. CAR verfügt bereits über Kontakte oder Projekte in vielen der betroffenen Länder. Projekt 3 wird in Hauptstädten der Mitgliedstaaten durchgeführt (mit weiteren Reisen im Land nach den Anforderungen des Mitgliedstaats). Projekt 4 wird auf internationalen Konferenzen und in Abstimmung mit nationalen Regierungen und einschlägigen Organisationen weltweit durchgeführt, um eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen. Projekt 5 wird in Belgien, Italien, Frankreich und im Vereinigten Königreich durchgeführt. 6.   Dauer Die Projekte werden zusammen voraussichtlich insgesamt 36 Monate dauern. 7.   Durchführende Stelle und Sichtbarkeit der Union CAR setzt kleine Untersuchungsteams vor Ort bei lokalen Verteidigungs- und Sicherheitskräften, bei Personal für Friedenssicherung/-unterstützung und sonstigen Akteuren mit Sicherheitsaufgaben ein. Wann immer diese Kräfte/Missionen illegale Waffen oder Örtlichkeiten zur Erhebung von Nachweisen sichern, sammeln die CAR-Teams alle verfügbaren Nachweise zu diesen sowie zu den betreffenden Nutzergruppen. CAR verfolgt dann alle eindeutig identifizierbaren Gegenstände zurück und führt breit angelegte Untersuchungen zu ihren illegalen Transfers, zu den Lieferketten und bezüglich der Unterstützung von Parteien, die Frieden und Stabilität bedrohen. CAR arbeitet mit nationalen für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zusammen und rekonstruiert die für die Verbringung von Waffen in Gebiete mit bewaffneten Konflikten verantwortlichen Lieferketten, und ermittelt dabei illegale Tätigkeiten und die Umlenkung von Waffen von legalen zu illegalen Märkten. CAR erfasst die gesammelten Informationen in seinem globalen Waffenüberwachungssystem iTrace, das mit mehr als 500 000 Einträgen zu Waffen, Munition und dazugehörigem Material in Konfliktgebieten das größte Verzeichnis für Daten über Waffen in Konfliktgebieten weltweit ist. CAR nutzt diese Informationen, um a) Mitgliedstaaten über die Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition zu unterrichten und b) gezielte Initiativen gegen die Umlenkung zu ermöglichen, einschließlich überarbeiteter Ausfuhrkontrollmaßnahmen und internationalen diplomatischen Vorgehens. Mit dieser Methode wurden Umlenkungen nachweislich nahezu unmittelbar erkannt, wobei CAR‐Teams vor Ort die Mitgliedstaaten über umgelenkte Waffen unterrichtet haben, während sie sich noch in dem vom Konflikt betroffenen Gebiet befanden (z. B. während sie sich in Mossul, Irak, befanden). In einigen Fällen haben CAR-Teams einen nicht genehmigten Rücktransfer von Waffen innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Waffen die Fertigungsstätte verlassen hatten, aufgedeckt. Mit dem Beschluss (GASP) 2017/2283 wird CAR bei der Fortsetzung und Verstärkung des iTrace-Projekts unterstützt, das mit dem Beschluss 2013/698/GASP eingerichtet und mit dem Beschluss (GASP) 2015/1908 verlängert wurde. Mit den Projekten die als iTrace I, II und III bezeichnet werden ist iTrace als eine wichtige Initiative zur Überwachung von Waffen in Konfliktgebieten weltweit fest etabliert worden und werden für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden der EU und Entscheidungsträger der EU für Rüstungskontrolle unmittelbar unterstützt. Darüber hinaus ist im Aktionsplan der EU vom 2. Dezember 2015 gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung zu einer „extensiveren Nutzung von iTrace“ aufgerufen und empfohlen worden, dass jeder von einer nationalen Strafverfolgungsbehörde gemachte Fund hinsichtlich der Umlenkung von Waffen und Munition gegen dieses Tool abgeglichen werden sollte. 2019 hat CAR eine Vereinbarung (MoU) mit Europol im Hinblick auf Unterstützung bei diesen Tätigkeiten geschlossen. Zudem hat CAR iTrace-Daten für das iARMS-System von Interpol bereitgestellt und hat Interpol bei der Identifizierung von Waffen unterstützt, die von Mitgliedstaaten in iARMS hochgeladen worden waren. CAR wird alle geeignete Maßnahmen ergreifen, um bekannt zu machen, dass eine Maßnahme von der Union finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. CAR wird daher durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum dieser Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. 8.   Methodik und Garantien für Partner nationaler Regierungen Die iTrace-Maßnahme gewährleistet eine politisch ausgewogene Berichterstattung. Im Einklang mit den Grundprinzipien von CAR wird im Rahmen der iTrace-Maßnahme über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition berichtet, die von CAR-Untersuchungsteams vor Ort in von Konflikten betroffenen Staaten dokumentiert werden, unbeschadet ihrer Art oder Herkunft und ungeachtet der Zugehörigkeit der Partei, die diese Waffen besitzt. CAR erkennt an, dass Mitgliedstaaten, die Informationen im Interesse der Transparenz offenlegen, ihre Waffenausfuhren einer größeren öffentlichen Kontrolle aussetzen können. CAR wird daher im weitestmöglichem Umfang a) in seiner öffentlichen Berichterstattung Mitgliedstaaten Anerkennung schenken, die im Interesse der öffentlichen Transparenz Informationen für iTrace bereitgestellt haben; und b) sicherstellen, dass in der öffentlichen Berichterstattung von iTrace deutlich zwischen den in Buchstabe a genannten Mitgliedstaaten und denjenigen unterschieden wird, die systematisch davon absehen, Informationen zur Unterstützung von iTrace-Untersuchungen bereitzustellen. 8.1   Operative Klarheit CAR wird die vorherige Zustimmung der COARM einholen, bevor es umfassend in allen Ländern tätig wird, in denen bislang keine iTrace-Untersuchungen vor Ort oder keine iTrace-Programme für Schulung und Anleitung durchgeführt wurden. In dem entsprechenden Ersuchen wird CAR darlegen, wo die allgemeinen Schwerpunkte bei den für das betreffende Land vorgesehenen Untersuchungen und Methoden liegen werden. Zum Zeitpunkt der Annahme des vorliegenden Beschlusses waren iTrace-Programme zuvor in folgenden Ländern durchgeführt worden: Afghanistan; Ägypten; Äthiopien; Bahrain; Benin; Burkina Faso; Demokratische Republik Kongo; Gambia; Ghana; Indien; Irak; Israel; Jemen; Jordanien; Kenia; Libanon; Libyen; Mali; Marokko; Mauretanien; Myanmar; Nepal; Niger; Nigeria; Philippinen; Republik Côte d'Ivoire; Saudi-Arabien; Senegal; Somalia; Sudan; Südsudan; Syrien; Tschad; Tunesien; Türkei; Uganda; Ukraine; Vereinigte Arabische Emirate und Zentralafrikanische Republik. 8.2.   Abmilderung von Verzerrungseffekten CAR nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des unterschiedlichen Grades der Detailgenauigkeit in den Antworten der nationalen Regierungen auf Ersuchen um Rückverfolgung, wobei die Bandbreite von keiner Antwort bis zur vollständigen Offenlegung und zur Bereitstellung von Transferdokumenten reicht, in den Mitgliedstaaten die Offenlegung möglicherweise in unterschiedlichem Umfang erfolgt. CAR verpflichtet sich, etwaige implizite Verzerrungseffekte, die durch diese Diskrepanz bei den Rückverfolgungsantworten in der iTrace-Berichterstattung entstehen könnten, abzumildern, indem es a) in einem einleitenden Text ausdrücklich alle im Rahmen der iTrace-Maßnahme gemeldeten Fälle aufführt, in denen die Mitgliedstaaten auf die Ersuchen um Rückverfolgung so transparent geantwortet haben, dass gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit der Transfers, die Gegenstand dieser Ersuchen um Rückverfolgung sind, zweifelsfrei bestätigt wird; b) in einem einleitenden Text ausdrücklich alle im Rahmen der iTrace-Maßnahme gemeldeten Fälle aufführt, in denen die Mitgliedstaaten nicht auf ein Ersuchen um Rückverfolgung geantwortet haben, wobei Folgendes anzugeben ist: „Aufgrund der fehlenden Rückverfolgungsantwort kann CAR sich nicht zur Rechtmäßigkeit des betreffenden Transfers äußern“ (dies wird nicht in Fällen gelten, in denen Mitgliedstaaten in ihren Antworten auf spezifische Ersuchen um Rückverfolgung Gründe angeben, die sie daran hindern, unverzüglich oder umfassend zu antworten); c) dem Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig einen Bericht über alle Fälle vorlegt, in denen CAR von Staaten innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt keine Bestätigung über den Empfang eines Ersuchens um Rückverfolgung erhalten hat. CAR wird alle Empfangsbestätigungen in Form von Briefen, Fax, E-Mails oder Telefonanrufen registrieren. 8.3.   Rückverfolgungsverfahren Die Mitgliedstaaten beantworten die Ersuchen um Rückverfolgung, die von CAR im Rahmen des iTrace-Projekts vorgelegt werden, ganz nach eigenem Ermessen und im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften über Ausfuhrkontrollen und die Vertraulichkeit von Daten. CAR übermittelt die Ersuchen um Rückverfolgung zunächst elektronisch an die Ständige Vertretung des betreffenden Landes bei den Vereinten Nationen in New York, ermutigt aber aus verwaltungstechnischen Gründen die nationalen Regierungen, für die künftige Kommunikation im Rahmen der iTrace-Maßnahme eine Kontaktstelle im der jeweiligen Hauptstadt zu benennen. Das Rückverfolgungsverfahren folgt der internen Standardarbeits

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.