Europäische Union

97/610/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 1996 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlußvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache Nr. IV/M.774 - Saint-Gobain/Wacker-Chemie/NOM) (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31997D0610. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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er Verbindungen zu ESK die amerikanische Exolon-Gesellschaft sich im EWR zu einem aktiveren Wettbewerber entwickeln werde. Exolon wird jedoch als Folge des Zusammenschlusses keine neuen Vermögenswerte im EWR erwerben. Eine spürbare Steigerung seiner Präsenz im EWR würde deshalb neue Investitionen erfordern. Die Kommission hat Informationen, die darauf hindeuten, daß Exolon für sein Wachstum im EWR auf Orkla-Exolon zurückgreifen wird. Außerdem kann man davon ausgehen, daß dieses Wachstum langsam und beschränkt sein wird, vor allem wenn man berücksichtigt, daß Orkla-Exolon mit einem marktbeherrschenden Unternehmen zu tun haben wird, das auch der Hauptwettbewerber von Exolon in den Vereinigten Staaten ist. Schließlich ist zu bedenken, daß Exolon gegenwärtig von [. . .] abhängt. Diese Abhängigkeit würde für einige Zeit fortdauern, selbst wenn das Gemeinschaftsunternehmen vollzogen würde. (189) Abgesehen von Exolon bzw. Orkla-Exolon könnte zusätzlicher potentieller Wettbewerb für die Parteien nur von außerhalb des EWR erwachsen. (190) Die japanischen Hersteller sind in absehbarer Zukunft keine potentiellen Wettbewerber. In der Vergangenheit wurden Spezialerzeugnisse von japanischen Herstellern nur in sehr geringem Umfang ausgeführt. Diese Ausfuhren gingen überwiegend in die USA und bestanden aus grünem SiC für Schleifanwendungen, von denen rund 850 Tonnen von Norton Company vertrieben wurden. Nach einer von den Parteien vorgelegten Tabelle über den weltweiten SiC-Handel gab es im Jahr 1995 keine japanischen Ausfuhren in den EWR. Gemäß den Eurostat-Zahlen beliefen sich die Gesamteinfuhren von SiC mit Ursprung in Japan im Jahr 1995 in der Gemeinschaft jedoch auf 104 Tonnen, ein in den vergangenen fünf Jahren nicht übertroffener Umfang. (191) Die beiden wichtigsten japanischen Hersteller haben der Kommission erklärt, daß sie am EWR-Markt nur wenig interessiert seien. Für sie besteht kein Anreiz für Ausfuhren in den EWR, da die Marktpreise in Japan höher sind als in Europa. Diese liegen um 30 % über den Preisen in Deutschland, dem wichtigsten Markt im EWR für SiC für Schleifanwendungen (siehe B.3). Bei der Befragung durch die Kommission erwähnte kein Abnehmer japanische Anbieter als alternative SiC-Lieferquellen. Aus diesen Gründen ist nicht davon auszugehen, daß die japanischen Anbieter in absehbarer Zukunft größere SiC-Mengen in den EWR ausführen werden. (192) Lateinamerika: Von den südamerikanischen Herstellern ist das brasilianische Unternehmen Casil, das im Jahr 1980 die SiC-Produktion aufnahm, das größte und technisch fortgeschrittenste. Es hatte eine Schmelzofenkapazität von rund 32 000 Jahrestonnen und eine Produktion von rund 30 000 Tonnen im Jahr 1995 (Antwort in Anlage 29). Nach den Angaben der Parteien stellte Casil im Jahr 1995 18 000 Tonnen kristallines SiC her. Das Unternehmen hat Verarbeitungsanlagen für die Herstellung von rund 6 000 Tonnen Schleifkörnungen und rund 10 000 Tonnen Feuerfestkörnungen jährlich. Bei SiC-Schleifkörnungen liefert Casil gegenwärtig ausschließlich Makrokörnungen, hat jedoch die Absicht, in Verarbeitungsanlagen für grobe Mikrokörnungen zu investieren. Es hat in der Vergangenheit nur geringe SiC-Mengen in den EWR ausgeführt. Wegen seiner beschränkten Verarbeitungskapazitäten war das Unternehmen nicht immer in der Lage, die nachgefragte Produktzusammenstellung zu liefern. Auch hat es Schwierigkeiten bei der kurzfristigen Belieferung (73). (193) Casil ist jedoch nur ein kleines Unternehmen, das neben seinen Ausfuhren nach Nordamerika nur örtliche Märkte in Südamerika beliefert. Selbst wenn Casil seine Tätigkeiten auf den EWR-Markt ausweiten sollte, hätte es nach Einschätzung der Kommission nur die Kapazität, eine der gegenwärtigen Stellung von Orkla-Exolon vergleichbare Marktkapazität aufzubauen. Casil verfügt nicht über die erforderliche Kapazität, um zu einem Wettbewerber zu werden, der stark genug wäre, um dem zukünftigen Marktverhalten der Parteien nach dem Zusammenschluß entgegenwirken zu können. (194) Das mexikanische Unternehmen Elmet ist ein kleiner Hersteller mit einer Schmelzofenkapazität von 20 000 Jahrestonnen, der kein verarbeitetes SiC in den EWR ausführt. Die im Jahr 1995 in den EWR ausgeführten begrenzten Mengen von kristallinem Roh-SiC wurden von Intermat, der Tochtergesellschaft von Saint-Gobain [. . .] gekauft und weiterverarbeitet. Nach Einschätzung der Kommission wird sich Elmet in absehbarer Zukunft nicht zu einem wirksamen Wettbewerber der Parteien entwickeln. (195) Das Unternehmen SiCVen in Venezuela hat eine Schmelzofenkapazität von 22 000 Jahrestonnen und führt kein verarbeitetes SiC in den EWR aus. Die geringen, im Jahr 1995 in den EWR ausgeführten Mengen an kristallinem Roh-SiC wurden mit den alten Anlagen von Péchiney in Südfrankreich zermahlen und in Europa über seine schweizerische Tochtergesellschaft Realindus vertrieben. SiCVen ist gegenwärtig kein wichtiger Wettbewerber der Parteien und wird auch in absehbarer Zukunft wohl nur beschränkte Schmelzofen- und Verarbeitungskapazitäten haben. Auch ist zu bedenken, daß Saint-Gobain ebenfalls in Venezuela tätig ist, wo es eine Schmelzanlage betreibt, deren Kapazität von 20 000 Tonnen der von SiCVen vergleichbar ist. (196) Mittel- und Osteuropa: Die Hersteller in Mittel- und Osteuropa befinden sich in einer schwierigen Lage. Sie müssen Schwierigkeiten wie Umweltbelastungen, Stromausfälle usw. bewältigen und gelten in der Regel nicht als zuverlässige Lieferanten. Ihr Investitionsbedarf ist erheblich, und bis zur Durchführung dieser Investitionen ist es unwahrscheinlich, daß sie in der Lage wären, die erforderlichen Qualitäten zu liefern, um auf dem EWR-Markt zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor zu werden. Die beiden wichtigsten Hersteller sind die Aktiengesellschaft Zaporozhsky Abrazivny Combinat ("ZAC") in der Ukraine und Volzhsky in Rußland. (197) ZAC wurde im Jahr 1995 in Vorbereitung seiner Privatisierung in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Es stellt verschiedene Arten von Schleifstoffen und Feuerfestmaterialien her. Um ein alternativer Anbieter für EWR-Kunden zu werden, muß ZAC die SiC-Schleifkörnungen gemäß der FEPA-Norm weiterverarbeiten, die sich von der ukrainischen Standardisierung unterscheidet. Da die Korngrößeneinstufung nach den FEPA-Standards Wissen und Erfahrung erfordert (siehe Randnummern 185, 186), wird ZAC noch einige Zeit benötigen, um die ganze SiC-Palette anbieten zu können. Es hat begonnen, über die Handelsgesellschaften INEC und VAZ Intermerkur SiC-Schleifkörner zu liefern, die gemäß den FEPA-Standards eingestuft sind (74). Nach der letztjährigen Preisliste von VAZ Intermerkur liefert ZAC zwar FEPA-F-Makro- und Mikrokörnungen, hat jedoch keine SiC-Schleifkörner im Angebot, die gemäß FEPA-P eingestuft sind (75). Im Jahr 1996 hat ZAC jedoch gemäß den Parteien kleine Mengen an FEPA-P-Makrokörnungen an einen Hersteller von Schleifmitteln auf Trägern in der Schweiz geliefert. Wie man an dem geringen Marktanteil ersehen kann, war ZAC nicht in der Lage, sein SiC für Schleifanwendungen auf dem Markt durchzusetzen. (198) ZAC hat sich seit 1993 um eine Umstrukturierung bemüht. Es hat nicht nur die Produktion von grünem SiC wegen Umweltschutzauflagen eingestellt, sondern auch in neue Schmelzofenkapazitäten für schwarzes kristallines und für metallurgisches SiC investiert. Diese Umstrukturierung ist noch nicht vollendet. Nach den Angaben der Parteien beliefen sich die Schmelzofenkapazitäten von ZAC im Jahr 1995 auf nominal 100 000 Tonnen. Wegen Schwierigkeiten bei der Stromversorgung kann das Unternehmen aber nur etwa 15 % dieser Kapazitäten nutzen. Da die Stromkosten rund ein Drittel der Produktionskosten ausmachen, benötigt ein großer SiC-Hersteller eine zuverlässige Stromversorgung. Wenn ein SiC-Hersteller seine Öfen nicht mit den für kristallines Material erforderlichen Temperaturen fahren kann bzw. dafür die Spitzenzeiten abwarten muß, wird seine Gesamtproduktion entsprechend zurückgehen. Da sich diese Gegebenheiten auf die Lieferzuverlässigkeit des Unternehmens auswirken müssen, kann ZAC in absehbarer Zukunft nicht als potentieller Wettbewerber angesehen werden. (199) Die russische Gesellschaft V/O Stankoimport ist als potentielle Ausführerin anzusehen. Stankoimport ist jedoch weder Hersteller noch Verarbeiter von SiC, vielmehr handelt es mit dem von Volzhsky erworbenen SiC (siehe unten). (200) Volzhsky ist ein Großhersteller von Schmelzmineralien, der metallurgisches SiC und kristallines Roh-SiC in den EWR ausgeführt hat, das im wesentlichen von den Mineralienwerken Kuppenheim zur Weiterverarbeitung abgenommen wurde. Volzhsky hat jedoch auch verarbeitetes SiC in den EWR ausgeführt, das überwiegend aus groben Makrokörnungen zur Verwendung in anspruchslosen Feuerfest- und Schleifanwendungen bestimmt war. Wegen seiner engen Zusammenarbeit mit MWK kommt das Wettbewerbspotential von Volzhsky bereits weitgehend im Marktanteil von MWK zum Ausdruck. Auch hängt es für seine Ausfuhren in den EWR von V/O Stankoimport ab. Um für die Kunden im EWR zu einem alternativen Anbieter zu werden, müßte Volzhsky seine Strategie ändern und seine SiC-Korngrößen am FEPA-Standard ausrichten, um nicht mehr von MWK abhängen zu müssen. Außerdem müßte es eigene Vertriebsstrukturen im EWR aufbauen. Eine solche Umstellung wäre nicht einfach, da Volzhsky, um zu einem wirksamen Wettbewerber im EWR zu werden, in getrennte Verarbeitungsanlagen investieren und sich als Anbieter einer Palette von Schleifkörnungen durchsetzen müßte. Es wäre höchst unwahrscheinlich, daß dies in naher Zukunft gelingen würde. (201) Der tschechische Hersteller Moravitkarbo ist ein potentieller Wettbewerber, dem es gelungen ist, sowohl Makro- als auch Mikrokörnungen an Endabnehmer im EWR zu liefern. Unter den Herstellern in den vormaligen Ostblockländern handelt es sich um einen Ausnahmefall. Moravitkarbo ist jedoch ein sehr kleiner Hersteller mit einer Kapazität von lediglich [. . .] Tonnen, dessen Verarbeitungskapazitäten noch beschränkter sind. Bis 1995 war Moravitkarbo lediglich in der Lage, [. . .] Tonnen SiC-Mikrokörnungen weiterzuverarbeiten. Im Sommer 1996 hat das Unternehmen seine Verarbeitungskapazitäten verdoppelt, die jedoch weiterhin eher begrenzt sind. Deshalb ist davon auszugehen, daß der Einfluß von Moravitkarbo auf dem EWR-Markt nur gering sein und nicht ausreichen wird, um sich als wirksame Gegenmacht zu dem Wettbewerbsverhalten der Parteien nach dem Zusammenschluß entfalten zu können. (202) Das polnische Unternehmen Korund ist ein integrierter Hersteller von Schleifwerkzeugen, der auch schwarzes SiC anbietet. Korund kann lediglich Makrokörnungen für Schleifanwendungen gemäß dem FEPA-F-Standard anbieten. Außerdem bietet es Feuerfestkörnungen an. Nach den Angaben der Parteien beliefen sich im Jahr 1995 die Schmelzofenkapazitäten von Korund auf 20 000 Tonnen, von denen 15 000 Tonnen genutzt wurden. Nach den Untersuchungsergebnissen der Kommission waren seine Verkäufe von verarbeitetem SiC im Jahr 1995 gering. Da Korund in den Märkten der Enderzeugnisse vertikal integriert ist, hat es vorgezogen, metallurgisches SiC auszuführen. (203) China: Für Roh-SiC und metallurgisches SiC sind in China erhebliche Produktionskapazitäten vorhanden. Mit Ausnahme der metallurgischen Anwendungen sind die chinesischen Hersteller jedoch keine Wettbewerber der Parteien, da es praktisch keine chinesischen Ausfuhren von verarbeitetem SiC in den EWR gibt. Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, daß im Jahr 1995 neben metallurgischem SiC lediglich kristallines Roh-SiC aus China eingeführt wurde. Doch selbst dieses Material hatte einen niedrigen SiC-Gehalt und konnte deshalb nur in der Schleif- und Feuerfestindustrie für anspruchslose Anwendungen verwendet werden. Dabei ist zu bedenken, daß ein großer Teil dieses Materials von Saint-Gobain eingeführt und weiterverarbeitet wurde. (204) Außerdem haben die chinesischen Hersteller Schwierigkeiten mit der Stromversorgung. Wie bereits erwähnt, entfällt auf Strom rund ein Drittel der SiC-Herstellungskosten und führen Stromausfälle zu erheblichen Produktionseinbrüchen. Hierzu haben Neil N. Ault und John T. Crowe von der Saint-Gobain/Norton Industrial Ceramics Corporation im "Ceramic Bulletin" vom Juni 1995 auf den Seiten 151 ff. folgendes ausgeführt: "China hat eine Vielzahl von über das ganze Land verteilten Kleinherstellern mit einer gemeinsamen Kapazität von rund 200 000 Tonnen. Bei der schnellen Industrialisierung Chinas haben sich jedoch Schwierigkeiten mit der Stromversorgung und -verteilung ergeben. Der Bau von Kraftwerken konnte mit dem Bedarf der Industrie nicht Schritt halten. Dies hat dazu geführt, daß wenigstens 25 % der vorhandenen Schmelzofenkapazität nicht genutzt werden kann. Außerdem sind die Strompreise in den vergangenen beiden Jahren in China erheblich angestiegen. Ein großer Anteil der chinesischen Produktion geht in die Ausfuhr und wird überwiegend für metallurgische Anwendungen verwendet." (205) Nach den Angaben der Parteien arbeiten viele chinesische Hersteller bei der Ausfuhr von SiC zusammen. Das wichtigste Beispiel hierfür ist die Chinese Abrasive & Export Cooperation (CAEC), die 59 Fabriken und Produktionseinheiten in ganz China vereinigt. Die CAEC angehörenden Hersteller stellen die gesamte Palette der Schleifrohstoffe her. CAEC gehören neben anderen die beiden wichtigsten SiC-Hersteller an, nämlich die Second Abrasive Wheel Factory (Markenzeichen White Dove) und die Seventh Abrasive Wheel Factory (Markenzeichen Mountain). Diese beiden Unternehmen wickeln ihre Ausfuhren teilweise über CAEC und teilweise unmittelbar ab. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, daß die Ausfuhren in den EWR im wesentlichen aus Schleifenderzeugnissen und nicht aus verarbeitetem SiC bestehen. (206) Die Parteien haben der Kommission eine Broschüre vorgelegt, in der die Tätigkeiten der Zweiten Schleifscheibenfabrik (White Dove) erläutert werden. Das Unternehmen beschäftigt rund 700 Arbeiter in der SiC-Produktion und hat eine Verarbeitungskapazität von rund 15 000 Tonnen SiC-Schleifkörnungen. Die SiC-Produktion ist jedoch überwiegend für den Eigenbedarf bestimmt, da White Dove auch der größte chinesische Hersteller von Schleifwerkezeugen ist. Nach den Angaben der Parteien verwendet das Unternehmen im Jahr 1986 installierte deutsche Produktionsanlagen. Aus der Broschüre geht jedoch hervor, daß diese Anlagen zur Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlagen und nicht der eigentlichen Körnungen verwendet werden. Nach Aussage der Parteien wäre das Unternehmen in der Lage, sämtliche SiC-Körnungen für alle Arten von Schleifmitteln herzustellen. Aus der beigefügten Korngrößen-Vergleichstabelle geht jedoch hervor, daß White Dove nicht sämtliche Mikrokörnungen für Schleifmittel auf Unterlagen gemäß der P-Norm herstellen kann. Da das Unternehmen sich auf die Herstellung von Schleifmitteln konzentriert, würde jegliche Steigerung seiner Ausfuhren von SiC-Schleifkörnungen seine Fähigkeit einschränken, Schleifmittel herzustellen und auszuführen. (207) Die Parteien haben eine weitere Broschüre vorgelegt, in der die Tätigkeiten der Siebten Schleifscheibenfabrik beschrieben werden. Dieses Unternehmen stellt Aluminiumoxid und SiC her. In der SiC-Produktion sind 440 Arbeiter beschäftigt. Sein Angebot an verarbeitetem SiC entspricht den FEPA-Einteilungen 4 bis 240, d. h. ausschließlich Makrokörnungen. Gemäß den Parteien beläuft sich die Verarbeitungskapazität des Unternehmens auf rund 20 000 Tonnen, wovon 5 000 Tonnen auf Mikrokörnungen entfallen. (208) Die Zweite und die Siebte Schleifscheibenfabrik sind die beiden wichtigsten chinesischen SiC-Hersteller. Die Parteien haben auch Angaben über mehrere kleinere Hersteller wie Henan Xingshi Abrasives (8 000 Tonnen), Danjiankou SiC Factory (5 000 Tonnen) und First Abrasive Wheel Factory (17 000 Tonnen) vorgelegt. Sie geben die chinesische Verarbeitungskapazität mit wenigstens 150 000 Tonnen an. Der chinesische Inlandsverbrauch beträgt zwischen 50 000 und 80 000 Tonnen, und die Ausfuhren belaufen sich auf 30 000 bis 40 000 Tonnen. (209) Neben diesen Angaben haben die Parteien auch [. . .] als Nachweis dafür unterbreitet, daß die chinesischen Hersteller sämtliche FEPA-Mikro- und Makrokorngrößen anbieten können. (210) Ausgehend von den Entwicklungen der vergangenen Jahre nehmen die Parteien an, daß die chinesischen Hersteller in der Lage wären, innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre in den EWR-Markt für Schleif- und Feuerfestanwendungen einzutreten, nachdem die Antidumpingmaßnahmen gegen SiC aus China abgelaufen sind. Die Parteien machen geltend, daß die chinesischen Hersteller bereits erhebliche SiC-Mengen nach Japan ausführen, was ein Nachweis dafür sei, daß sie bereits verarbeitetes SiC einer für die EWR-Abnehmer ausreichenden Qualität liefern könnten. Die Kommission hat deshalb den japanischen Industrieverband und bedeutende Hersteller befragt, ob die chinesischen SiC-Einfuhren die japanischen Qualitätsanforderungen erfuellten. Nach Aussage des Verbandes wird rund die Hälfte der chinesischen Ausfuhren in Japan weiterverarbeitet. Auch die Hersteller haben bestätigt, daß in vielen Fällen chinesisches SiC in Japan weiterverarbeitet wird. Dabei ist zu bedenken, daß ein Teil des eingeführten Materials mit technischer Hilfe japanischer Gesellschaften in Gemeinschaftsunternehmen oder in enger Zusammenarbeit mit japanischen Unternehmen hergestellt wurde. Deshalb kann man nicht darauf schließen, daß die chinesischen Hersteller grundsätzlich in der Lage wären, die von EWR-Abnehmern nachgefragten SiC-Schleifkörnungen in der vollen Breite ohne nachfolgende Weiterverarbeitung zu liefern. (211) Es ist zu bedenken, daß die Zweite Schleifscheibenfabrik technische Hilfe von einem führenden japanischen Hersteller empfangen hat, den sie nunmehr mit mehreren Tausend Tonnen weiterverarbeitetem SiC jährlich beliefert. Außerdem haben die Parteien angegeben, daß der japanische Weiterverarbeiter Nanko im Jahr 1997 in China mit der Herstellung von schwarzen SiC-Mikrokörnungen für Schleifanwendungen mit einer Jahreskapazität von rund 1 200 Tonnen beginnen wird, die zur Ausfuhr nach Japan und Taiwan bestimmt sind, wo Nanko ein Werk zur Herstellung von Feuerfesterzeugnissen unterhält (76). (212) Nach den Ermittlungen der Kommission halten die EWR-Abnehmer chinesisches SiC jedoch nicht für eine Alternative bei der Verwendung in Schleif-, Feuerfest- und sonstigen gewerblichen Anwendungen. Dies ist auch das Ergebnis eines Berichts über den Besuch der Parteien bei einem großen [. . .] Abnehmer von ESK, wonach chinesisches Material nicht von hinreichend guter Qualität sei (Antwort in Anlage 30). Außerdem ist nach Aussage der von der Kommission befragten Kunden die Zuverlässigkeit der chinesischen Lieferungen für die westeuropäischen Hersteller nicht zufriedenstellend. Bei der Beurteilung dieser Aussagen ist zu bedenken, daß die von der Kommission angesprochenen Hersteller alternative SiC-Lieferquellen beständig untersucht haben. (213) Die größten SiC-Hersteller in China sind gegenwärtig nicht auf die SiC-Weiterverarbeitung spezialisiert, sondern stellen Schleiferzeugnisse für die einheimische Industrie und die Ausfuhr her. Chinesische Hersteller können in der Zukunft zu potentiellen Wettbewerbern werden. Nach der Aussage europäischer SiC-Hersteller würden sie drei oder mehr Jahre benötigen, um eine Verarbeitungsanlage zu bauen, den Betrieb der Anlage zu erlernen und sich auf dem Markt durchzusetzen. Der genaue Zeitraum hänge dabei von der jeweiligen Ausgangsstufe des Unternehmens ab. Bei dieser Einschätzung wird davon ausgegangen, daß technisches Wissen und die erforderlichen Finanzmittel vorhanden sind. Hängen die Mittel zum Kauf der erforderlichen Maschinen und zum Erwerb des Know-how von ausländischen Partnern ab, muß ein Unternehmen mit einem längeren Zeitraum zum Eintritt in die EWR-Märkte der Schleifanwendungen rechnen. (214) Die Annahme der Parteien, daß die chinesischen Hersteller in der Lage wären, binnen zwei bis drei Jahren in den EWR-Markt einzutreten, muß als sehr optimistisch eingestuft werden. Vielmehr ist es eher wahrscheinlich, daß die chinesischen Hersteller mehr als drei Jahre benötigen würden, um in den EWR-Markt der Schleif- und Feuerfestanwendungen einzutreten. Wie das japanische Beispiel zeigt, könnte der für den Eintritt der chinesischen Hersteller in den EWR-Markt erforderliche Zeitraum von einer technischen Unterstützung durch europäische Hersteller zum Beispiel in Form von Gemeinschaftsunternehmen abhängen. Saint-Gobain hat bereits eine SiC-Verarbeitungsanlage in China errichtet und wäre der geeignetste EWR-Hersteller, um eine solche Strategie zu verfolgen. (215) Die Meinung der Parteien zu den Antidumpingmaßnahmen: Nach Auffassung der Parteien verhindern die bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenwärtig, daß Einfuhren von verarbeitetem SiC für Schleifanwendungen aus Mittel- und Osteuropa und aus China auf der EWR-Markt gelangen. einige Abnehmer haben der Kommission mitgeteilt, daß diese Antidumpingmaßnahmen sie daran hindern, Material aus diesen Ländern zu beziehen. Wie bereits erwähnt, sind jedoch die Hersteller in Rußland, der Ukraine und China gegenwärtig nicht in der Lage, die vollständige Palette von SiC für Schleifanwendungen zu liefern. Deshalb ist auf dem Markt der Schleifanwendungen nicht davon auszugehen, daß diese Maßnahmen Einfuhren verhindern, da der Hauptgrund für die geringeren Einfuhren aus China, Rußland, der Ukraine und Polen in dem Versagen der Anbieter liegt, die Anforderungen der EWR-Abnehmer hinsichtlich Produktqualität, Angebotspalette und Liefersicherheit zu erfuellen. (216) Der Vorhersagezeitraum: Der Zeitraum für das wirksamwerden potentiellen Wettbewerbs als ein zu berücksichtigender Faktor, der die Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung zu verhindern vermag, schwankt abhängig von den Gegebenheiten des jeweiligen Falls, doch in der Regel gelten zwei bis drei Jahre als Hoechstdauer. In der Sache IV/M.477 - Mercedes-Benz/Kässbohrer (77) war der potentielle Wettbewerb ein wichtiger Faktor in der befürwortenden Entscheidung. Es stellte sich die Frage, ob Mercedes-Benz eine beherrschende Stellung auf den deutschen Markt der Überland- und Reisebusse erwerben würde. In diesem Fall waren starke Wettbewerber wie MAN bereits im Markt oder hatten wie Volvo Vorkehrungen für einen Markteintritt getroffen. Außerdem hatten Unternehmen mit erheblichen Ressourcen wie Iveco und Renault Produktlinien, die mit nur kleinen Anpassungen auf den deutschen Markt gebracht werden konnten. Potentieller Wettbewerb war deshalb gegeben, leicht zu erkennen und begründbar. Im vorliegenden Fall hält die Kommission einen Zeitraum von höchstens drei Jahren für angemessen. (217) Schlußfolgerung zum potentiellen Wettbewerb: In Zukunft sind die Hauptquellen eines potentiellen Wettbewerbs in den mittel- und osteuropäischen Ländern und in China zu sehen. Die Hersteller in der Ukraine müssen Probleme mit der Stromversorgung und ihrer eigenen Umstrukturierung bewältigen. Auch die chinesischen Hersteller haben Probleme mit der Stromversorgung und benötigen technische Hilfe, wie ihre Ausfuhren nach Japan zeigen. Insbesondere müssen sie die Qualität des verarbeiteten Materials verbessern, wenn sie auf dem EWR-Markt bestehen wollen. (218) Die von der Kommission angesprochenen Abnehmer von SiC für Schleifanwendungen haben angegeben, daß die Hersteller in Mittel- und Osteuropa und in China nicht in der Lage seien, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Qualitätsstufe zu erreichen. Außerdem wäre jeglicher Versuch, in den EWR-Markt für verarbeitetes SiC einzutreten, ohne diesen Markt langfristig zu bearbeiten, wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt, da für die Abnehmer im EWR die Zuverlässigkeit der Belieferung und die Produktqualität von größerer Bedeutung als der Produktpreis sind. Diese Auffassung wurde von mehreren Kunden bestätigt, die nach eigenen Aussagen nicht bei außere

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.