Europäische Union

2004/237/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2187 — CVC/Lenzing) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3121)

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Quellenkennung: 32004D0237. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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instellen (oder reduzieren), werden auch dem voraussichtlichen Rückgang der Nachfrage infolge dieser Preiserhöhungen auf den nachgelagerten Märkten in gewissem Umfange Rechnung tragen. Deswegen fragte die Kommission die Abnehmer (in der Phase II), ob sie die Produktion einstellen würden(162). Doch würden nur 7 % des Standard-VSF-Absatzvolumens der Parteien im Falle einer 10 %igen Preiserhöhung hiervon betroffen. Nach Auffassung der Kommission reicht dies bei weitem nicht aus, um das künftige Verhalten eines beherrschenden Unternehmens auf dem Markt für Standard-VSF wirksam zu beeinflussen(163). (191) Schließlich lässt der geringere Umfang der Antworten nachgelagerter Abnehmer auf den Fragebogen der Kommission nicht automatisch den Schluss zu, dass diejenigen, die nicht geantwortet haben, wegen des notifizierten Vorhabens nicht weiter besorgt waren, und darf auch nicht angenommen werden, dass die Wettbewerbsstellung der Parteien durch den nachgelagerten Wettbewerb zwischen Fasern wirksam eingeschränkt würde. Diese nachgelagerten Abnehmer sind von möglichen Preiserhöhungen bei Cellulose-Stapelfasern effektiv weniger betroffen als die direkten Abnehmer der Parteien. Die Wirkung derartiger Preiserhöhungen lässt auf den nachgelagerten Stufen nach, da der Faserwert in einem Kleidungsstück auf weniger als 5 % geschätzt wird(164). Folglich kann nur von großen Veränderungen der Preisrelationen (von rund 20 %) Druck ausgehen(165). Kein ausreichender Wettbewerbsdruck durch die Nachfragemacht (192) Schließlich behaupten die Parteien auch, dass die Marktmacht des neuen Unternehmens durch die Nachfragemacht effektiv eingeengt würde. (193) Diese Auffassung kann die Kommission aufgrund der Ergebnisse ihrer Marktuntersuchung nicht teilen. Der Standard-VSF-Markt zählt eine Vielzahl kleiner und mittlerer Abnehmer(166) (Spinnereien und Vliesstoffhersteller), die keine wesentliche Nachfragemacht ausüben können. Außerdem ist zu bedenken, dass für die meisten Abnehmer die Qualität, bestimmte Produktanforderungen und die Zuverlässigkeit der Lieferungen besonders wichtig sind (siehe Rdnr. 36). Die Wahl der Abnehmer wird daher dadurch, dass einer der führenden selbständigen Anbieter von hochwertigen VSF im EWR verschwindet, erheblich eingeschränkt, da der Wechsel zu "unbekannten" Anbietern wegen Produktionsverlusten mit bedeutenden kommerziellen Risiken verbunden sein kann. Charakteristisch für diesen Sektor sind im Übrigen Geschäftsbeziehungen von langer Dauer, die dem potenziellen Wunsch der Abnehmer, sich an andere Anbieter zu wenden, entgegenstehen(167). Bei einer möglichen Verknappung des Angebots (siehe Rdnrn. 161-165) wird die Nachfragemacht der Abnehmer dadurch eingeschränkt, dass sie normalerweise mit kurzen Beschaffungszeiten arbeiten und nur kleine Mengen auf Lager haben. (194) Die Antworten Dritter auf die Fragebögen der Kommission bestätigen dies. Sogar die Abnehmer der Parteien erklärten, dass sich ihre Position nach dem Zusammenschluss wesentlich verschlechtern würde. Während rund zwei Drittel der Abnehmer ihre derzeitige Nachfragemacht als ausgewogen ansehen, rechnen die meisten Abnehmer mit einer schwächeren Stellung, falls der Zusammenschluss durchgeführt wird. Abschließende Feststellung zu Standard-VSF (195) Durch das angemeldete Vorhaben würde der stärkste Wettbewerber von Acordis im EWR vom Markt verschwinden, und es würden nur drei kleinere, nicht so leistungsfähige Wettbewerber übrig bleiben. Das neue Unternehmen würde folglich in der Lage sein, ohne Rücksicht auf seine Wettbewerber und Abnehmer vorzugehen. (196) Aus diesen Gründen stellt die Kommission fest, dass das Vorhaben zur Begründung einer beherrschenden Stellung des neuen Unternehmens auf dem EWR-Markt für Standard-VSF führen würde, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt und im EWR erheblich behindert würde. c) Spinngefärbte VSF Marktgröße und Marktanteile (197) Rd. [< 20 %]* des gesamten VSF-Absatzvolumens entfallen auf spinngefärbte VSF. Acordis und Lenzing würden auf diesem Produktmarkt sogar noch über einen größeren Anteil im EWR verfügen; mit [80-90 %]* (Lenzing [50-60 %]*; Acordis [25-35 %]*) hätten sie einen riesigen Vorsprung vor SNIACE [0-10 %]*. (198) Trotz des hohen Marktanteils von Lenzing besteht gegenwärtig auf dem EWR-Markt für spinngefärbte VSF ein gewisser Wettbewerb; denn die Gewinnspannen sind niedrig und die Abnehmer betrachten ihre gegenwärtige Nachfragemacht als ausgewogen. Dieser Wettbewerb findet aber vor allem zwischen den beiden Parteien statt und wird, sobald der Zusammenschluss vollzogen ist, verschwinden. Das neue Unternehmen wird daher aus folgenden Gründen in der Lage sein, ohne Rücksicht auf andere vorzugehen: Wettbewerber und Markteintritt (199) SNIACE, der einzige auf dem Markt für spinngefärbte VSF verbleibende europäische Wettbewerber ist an diesem Markt mit [0-10 %]* beteiligt und kann nur eine sehr begrenzte Anzahl Farben anbieten und aus wirtschaftlichen Gründen dieses Angebot nicht erweitern, da hierfür beträchtliche Investitionen erforderlich sind und wegen der benötigten Umstellungszeit die Produktionsleistung eingeschränkt würde. (200) Die zwei verbleibenden europäischen VSF-Hersteller, die gegenwärtig keine spinngefärbten VSF herstellen, haben erklärt, dass sie sogar im Falle einer Preiserhöhung von 5-10 % aus Rentabilitätsgründen (Größenvorteile) nicht in diesen Markt einzutreten gedenken. (201) Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die Einfuhren in diesem Markt (von gegenwärtig weniger als [< 10 %]*) wahrscheinlich noch weniger steigen werden als die Einfuhren von Standard-VSF. Der tschechische Hersteller Spolana ist Anfang 2000 aus dem Markt ausgeschieden. Den russischen Hersteller halten die Abnehmer nicht für zuverlässig, und die indische Birla-Grasim-Gruppe stellt gegenwärtig nicht die Qualität und die Farbpalette her, die EWR-Abnehmer verlangen. Ihre Erzeugnisse sind für den indischen Markt bestimmt. Weltweit ist nur ein einziger anderer Hersteller, nämlich FCFC in Taiwan, in diesem Bereich tätig, der ebenfalls nicht in den EWR exportieren dürfte. (202) In ihrer Erwiderung(168) erklären die Parteien, dass Birla genau dieselbe Farbpalette wie Acordis in Kelheim anbietet. (203) Nach Prüfung dieses Arguments hält die Kommission an ihrem ursprünglichen Standpunkt fest. Wie Birla bestätigt hat(169), sind Farbtöne und Farbschattierungen ebenso wie der Glanz, die auf europäischen Märkten bevorzugt werden, mit denjenigen auf dem Markt, auf dem Birla tätig ist, nicht vergleichbar. Für die Herstellung von spinngefärbten VSF in Indien verwendet Birla einheimische Stoffe und Pigmente. Diese Pigmente entsprechen den Farb- und Glanzspezifikationen des einheimischen Marktes. Um den Anforderungen des EWR-Markts zu genügen, müsste Birla entsprechende Pigmente verwenden, die es in Indien angeblich nicht gibt. Rein technisch könnte Birla, so meint das Unternehmen, spinngefärbte VSF, wie sie der europäische Markt verlangt, mit eingeführten Pigmenten herstellen. Doch wünschen die europäischen Abnehmer, wie Birla erklärt, kleine Mengen und eine schnelle Lieferung, um modebedingten, wechselnden Marktanforderungen gerecht zu werden. Dies ist für Birla nicht praktikabel. Diese Ausführungen von Birla entsprechen den Antworten der Abnehmer auf die Marktuntersuchung der Kommission. Deswegen kann die Kommission Birla nicht als einen tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerber auf dem EWR-Markt für spinngefärbte VSF ansehen. Keine Nachfrageflexibilität (204) Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass eine Umstellung auf andere Erzeugnisse (bzw. auf im weiteren Verlauf des Produktionsprozesses gefärbte Standard-VSF) kaum wahrscheinlich ist. Spinngefärbte Fasern sind nämlich billiger und hochwertiger (in Bezug auf Farbbeständigkeit) als später gefärbte VSF. Außerdem können nach Angaben der Abnehmer aus funktionellen Gründen für bestimmte Anwendungen (z. B. zweifarbige Garne, farbige Wischtücher) nur spinngefärbte Fasern verwendet werden. (205) Die kombinierte Wirkung von Umstellung und Produktionsherabsetzung bzw. -einstellung(170) - die Marktuntersuchung der Kommission in der Phase II beziffert diese Wirkung mit 13-14 % - reicht demnach nicht aus, um genügend Druck auf die Parteien auszuüben. Ein beherrschendes Unternehmen auf diesem Markt kann beschließen, die Preise heraufzusetzen und gleichzeitig Absatzeinbußen hinzunehmen, würde aber bei derselben Gelegenheit die Rentabilität der verbleibenden Produktion heraufsetzen. Abschließende Feststellung zu spinngefärbten VSF (206) Durch das Zusammenschlussvorhaben würde der stärkste Wettbewerber von Acordis im EWR verschwinden und nur ein kleinerer, leistungsschwächerer Wettbewerber übrig bleiben. Das neue Unternehmen wäre folglich in der Lage, ohne Rücksicht auf seine Wettbewerber und Abnehmer vorzugehen. (207) Aus diesen Gründen stellt die Kommission fest, dass das Zusammenschlussvorhaben zur Begründung einer beherrschenden Stellung des neuen Unternehmens auf dem EWR-Markt für spinngefärbte VSF führen würde, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt und im EWR erheblich behindert würde. d) Viskose-Stapelfasern für Tampons Marktgröße und Marktanteile; Beherrschung durch Acordis (208) Rund [< 15 %]* des gesamten VSF-Absatzes entfallen auf den EWR-Markt für VSF für Tampons. Die Parteien würden hier über einen gemeinsamen Anteil von [80-90 %]* verfügen (Acordis: [70-80 %]*, Lenzing: [10-20 %]*). Svenska Rayon ist mit den restlichen [< 20 %]* der einzige Wettbewerber. Die anderen beiden europäischen VSF-Hersteller (Säteri und SNIACE) stellen keine VSF für Tampons her, und zwar sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen, und denken auch in Zukunft nicht daran. Einfuhren sind unwahrscheinlich. (209) Wegen dieser Marktstruktur kann Acordis auf dem VSF-Markt für Tampons bereits als beherrschend angesehen werden, da das Unternehmen nicht nur über den bei weitem höchsten Marktanteil [70-80 %]* verfügt, sondern darüber hinaus die hochwertigste patentierte Tampon-Faser mit der Bezeichnung "Galaxy" herstellt und vermarktet. (210) Durch den angemeldeten Zusammenschluss wird Lenzing, einer der beiden einzigen Wettbewerber von Acordis, vom Markt verschwinden und das neue Unternehmen aus folgenden Gründen noch eher in der Lage sein, ohne Rücksicht auf andere vorzugehen. Kein ausreichender Wettbewerbsdruck durch potenzielle Markteintritte oder durch den verbleibenden Wettbewerber (211) Svenska Rayon, der einzige verbleibende VSF-Hersteller für Tampons im EWR, ist ein kleines Unternehmen mit begrenzten Kapazitäten. Obwohl Svenska Rayon vornehmlich VSF für spezielle Anwendungen herstellt(171) und seine Kapazitäten geringfügig erhöhen könnte, kann das Unternehmen aber mit Acordis und Lenzing nicht wirksam konkurrieren, da es zu klein ist, um für die meisten Abnehmer eine rentable Alternative zum neuen Unternehmen zu sein. Manche Abnehmer äußerten im Übrigen Bedenken zur wirtschaftlichen Stabilität von Svenska Rayon. Das Unternehmen ist nicht als ein innovatives Unternehmen bekannt. (212) Ausländische Markteintritte durch Einfuhren aus dem Fernen Osten sind äußerst unwahrscheinlich. Fernost-Hersteller produzieren im Allgemeinen vor allem Standard-VSF für textile Anwendungen und haben wenig Erfahrung mit nichttextilen Anwendungen und noch geringere Erfahrung in hygienisch sensiblen Bereichen wie VSF für Tampons. Kein einziger VSF-Abnehmer für Tampons bezieht gegenwärtig Fasern von Nicht-EWR-Anbietern oder zieht eine solche Möglichkeit in Erwägung(172). Kein ausreichender Wettbewerbsdruck durch die Nachfragemacht (213) Die Parteien haben behauptet, dass sie durch die große Nachfragemacht ihrer wenigen Abnehmer und deren etwaige doppelte Versorgungsstrategie in ihrem Wettbewerbsverhalten hinreichend eingeengt würden. Ein großer Prozentsatz des Umsatzes der Parteien mit VSF für Tampons wird mit einigen großen Abnehmern wie [...]* erwirtschaftet. Doch nur einige dieser Abnehmer verfolgen gegenwärtig eine doppelte Versorgungsstrategie. Im Übrigen würde die Möglichkeit zur Fortsetzung einer derartigen Strategie durch das angemeldete Vorhaben wesentlich behindert, da Lenzing als stärkster Wettbewerber von Acordis durch den Zusammenschluss vom Markt verschwinden würde. Wie weiter oben erklärt wurde, ist Svenska Rayon keine ausreichende Versorgungsalternative (siehe Rdnr. 211). Außerdem können die Abnehmer den Lieferanten nicht kurzfristig wechseln, weil sie möglicherweise ihre Maschinen anpassen müssen und weil Lieferanten und Erzeugnisse einer strengen Qualifikationsprüfung unterzogen werden. (214) Diese Feststellungen werden von den Abnehmern bestätigt, die sich hinsichtlich der geplanten Übernahme von Lenzing generell sehr besorgt geäußert haben. Während die meisten von ihnen ihre gegenwärtige Nachfragemacht als ausgewogen erachten, glauben aber auch die meisten, dass diese relativ schwach sein wird, wenn der Zusammenschluss stattfindet. (215) Das Preisniveau der VSF für Tampons (insbesondere der Spezialfaser Galaxy von Acordis, aber auch der Tampon-Standardfasern) liegt über dem Preisniveau für Standard-VSF [...]*. Würden die Abnehmer tatsächlich über eine ausreichende Nachfragemacht verfügen, wäre ein solcher Preisunterschied unwahrscheinlich. (216) Die Parteien behaupten in ihrer Erwiderung(173), dass in der Mitteilung der Beschwerdepunkte die Kommentare der Tamponhersteller, die einen gewissen Substitutionsumfang zwischen Fasern und Nachfragemacht im Tamponsegment erkennen lassen, völlig ignoriert werden, und dass die Kommission folglich diese Nachfragemacht unterschätzt. Im Übrigen habe es nur vier Monate gedauert, die Tamponabnehmer vom Acordis-Werk in Mobile, Alabama, nach Kelheim in Deutschland zu transferieren, was beweise, dass die Auffassung der Kommission, es sei unmöglich, den Anbieter kurzfristig zu wechseln, falsch sei. Schließlich weisen die Parteien noch darauf hin, dass die Tamponhersteller in der Lage sind, ihre Viskose-Anbieter für eine ganz Reihe von Produkten zu "disziplinieren". (217) Nach Prüfung dieser Argumente hält die Kommission an ihrer Analyse fest. Erstens sind die von den Parteien in ihrer Erwiderung zitierten Stellen aus Vorlagen Dritter nicht überzeugend. Ein Abnehmer erklärt ausdrücklich, dass seine Bemerkung nur "längerfristig" richtig ist. Ein anderer Abnehmer, der von den Parteien angeführt wird(174), spricht von der Möglichkeit einer 10 %igen Herabsetzung des VSF-Verbrauchs innerhalb von zwei Monaten, sagt aber gleichzeitig, dass ein derartiger Wechsel zu Ineffizienzen in der Produktion führen würde. Die Gründe, die er anführt, um zu erklären, warum ein solcher Wechsel nicht in ausreichendem Maße möglich ist, um VSF-Preiserhöhungen aufzufangen, sind die Produkteigenschaften der verwendeten Fasern, die technischen Schwierigkeiten der Produktionsanpassung sowie der Zeitaufwand und die Kosten für die Anpassung des Produktionsprozesses. Der betreffende Hersteller schätzt seine Lage nach dem Zusammenschluss als relativ schwach ein. (218) Was die in der Erwiderung zitierten Antworten der beiden Tamponhersteller auf den Fragebogen der Kommission in der Phase I betrifft, so ist für einen dieser Abnehmer ein Wechsel nur unter hohen Kosten möglich und folglich wirtschaftlich nicht-durchführbar. Dieser Abnehmer würde im Fall einer geringen, aber nicht vorübergehenden VSF-Preiserhöhung von 5-10 % keine anderen Fasern verwenden. Auch wenn dieser Abnehmer erwähnt, dass er 50 % seines VSF-Verbrauchs durch Lyocell ersetzen könnte, lässt sich hieraus kaum Wettbewerbsdruck auf die Parteien ableiten, die weltweit als einzige Lyocell herstellen. Im Übrigen würde ein derartiger Wechsel wegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften mindestens 12 Monate in Anspruch nehmen. Der andere von den Parteien in ihrer Erwiderung zitierte Abnehmer erklärt, dass er sich "theoretisch" 100 %ig auf andere Fasern und Mischungen einstellen könnte, das Unternehmen aber von diesen Alternativen Abstand genommen habe, da VSF das beste Leistungsprofil haben. Keiner dieser Abnehmer vertritt die Auffassung, dass er nach dem Zusammenschluss über eine starke Stellung verfügen würde (der eine hält seine Stellung für "geschwächt", der andere für "ausgewogen"). Diese Äußerungen bestätigen also die Richtigkeit der Kommissionsanalyse. (219) Auch andere Zitate aus Antworten der Tamponhersteller in der Phase II sind ebenso wenig überzeugend. Zwar würde im Fall eines dauerhaften Preisanstiegs für VSF in Höhe von 5-10 % ein Hersteller zu 25-75 % bzw. 25-100 % andere Fasern wählen, doch würden hierfür mindestens 24 Monate und außerdem wegen Investitionen, Versuchen, Ausbildung und Produktionseinbußen sehr große Mittel benötigt. Ausreichender Wettbewerbsdruck auf die Parteien ist hierdurch äußerst unwahrscheinlich. (220) Die Tatsache, dass ein Abnehmer mit einer lediglich begrenzten Preiserhöhung nach dem Zusammenschluss rechnet, ebenso wie die Erwartung eines anderen Abnehmers, dass das neue Unternehmen wirtschaftlich gesünder wäre, stehen der Analyse der Kommission nicht entgegen. Weder die Erwartung ganz beschränkter Preisheraufsetzungen noch die Erwartung eines wirtschaftlich gesunden Unternehmens infolge des Zusammenschlusses schließen aus, dass die Parteien ihr Verhalten ohne Rücksicht auf ihre Abnehmer und Wettbewerber bestimmen können. (221) Für die Kommission ist der Transfer der Abnehmer von einem Acordis-Standort (Mobile, Alabama) zu einem anderen (Kelheim, Deutschland) kein ausreichender Beweis dafür, dass der Wechsel zwischen verschiedenen VSF-Anbietern nicht wesentlich behindert wird (siehe Rdnr. 213). Denn ob diese Abnehmer ihre Viskosefasern aus dem US-Werk oder aus dem deutschen Werk beziehen, sie beziehen sie auf jeden Fall von ein und demselben Hersteller und nicht von verschiedenen Herstellern. (222) Es mag zwar überraschend sein, dass sogar große Tamponhersteller nicht über genügend Nachfragemacht verfügen, um wirksamen Druck auf das Wettbewerbsverhalten des neuen Unternehmens auszuüben, doch sind diesen Unternehmen wegen hoher Umstellungskosten weitgehend die Hände gebunden. Auch wenn diese großen Tamponhersteller viel größeren industriellen Gruppen angehören als die Viskosehersteller, so haben sie doch keine andere Wahl, als ihre Fasern von dem neuen Unternehmen zu beziehen, deren größte Abnehmer von Standard-VSF für den textilen und den nicht textilen Einsatz Fasermengen in einem Umfang beziehen, der ebenso groß, wenn nicht sogar größer ist als die Bezüge von Tamponherstellern, und die in Wirklichkeit weniger von den Tamponherstellern als diese von ihnen abhängen(175). Dieses Argument trifft in noch stärkerem Maße für kleinere Hersteller zu, die Tampons einer bestimmten Handelsmarke herstellen. (223) Schließlich kann diese disziplinierende Macht der Tamponhersteller für eine Reihe von Erzeugnissen nicht als ein ausreichender Wettbewerbsdruck angesehen werden, da Tamponhersteller normalerweise VSF nicht für andere Erzeugnisse (z. B. Erfrischungstücher für Babys) als für Tampons benötigen. Für diese Erzeugnisse kaufen sie VSF-Vliesstoffe von Vliesstoffherstellern, die Standard-VSF von VSF-Herstellern beziehen. Die Tamponhersteller können also die Kaufentscheidungen der Vliesstoffhersteller in Bezug auf die Parteien nur wenig beeinflussen. Kein ausreichender Wettbewerbsdruck durch Wettbewerb zwischen den Fasern (224) Wettbewerbsdruck von benachbarten Produktmärkten (Wettbewerb zwischen den Fasern) könnte nur von Baumwolle ausgehen und reicht nicht aus, um die in Zukunft starke Stellung des neuen Unternehmens auszugleichen. Einer der größten Tamponhersteller hat erklärt, dass die Verwendung von Baumwolle ausgeschlossen ist und die Umstellungskosten äußerst hoch wären. (225) Die disziplinierende Wirkung, die von Abnehmern ausginge, welche andere Fasern wählen, sowie von Abnehmern, die die Produktion einstellen oder den Verbrauch von VSF für Tampons reduzieren würden, ist ebenfalls unerheblich (weniger als 6 % im Falle einer anhaltenden Preisheraufsetzung von 10 %). Abschließende Feststellung zu VSF für Tampons (226) Durch das notifizierte Vorhaben würde der stärkste Wettbewerber von Acordis im EWR vom Markt verschwinden, und die Abnehmer hätten danach keine wirkliche Alternative, was zur Folge hätte, dass Acordis noch stärker als bisher ohne Rücksicht auf seine Wettbewerber und Abnehmer vorgehen könnte. (227) Deswegen stellt die Kommission fest, dass durch das Vorhaben die beherrschende Stellung von Acordis auf dem VSF-Markt für Tampons im EWR verstärkt würde, wodurch wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt und im EWR erheblich behindert würde. e) Abschließende Feststellung zu VSF (228) Somit stellt die Kommission fest, dass durch das Vorhaben eine beherrschende Stellung des neuen Unternehmens auf den EWR-Märkten für Standard-VSF und für spinngefärbte VSF begründet und die beherrschende Stellung von Acordis auf den VSF-Markt für Tampons im EWR verstärkt würde, wodurch wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt und im EWR erheblich behindert würde. (229) Selbst wenn die sachlich relevanten Märkte über die Marktabgrenzung der Kommission hinaus (siehe Rdnrn. 82-115) sämtliche Viskose-Stapelfasern umfassen würden, würde der stärkste Wettbewerber von Acordis im EWR vom Markt verschwinden, ein Unternehmen mit EWR-weiten Marktanteilen von [60-70 %]* (siehe Rdnr. 94) entstehen, und es würden nur drei kleinere, leistungsschwächere Wettbewerber weiterhin am Markt präsent sein. Die Bedingungen auf einem alle VSF umfassenden Markt wären mit den allgemeinen Marktbedingungen im VSF-Sektor (siehe Rdnrn. 140-158) und denen auf dem Standard-VSF-Markt (siehe Rdnrn. 159-194), auf den rund [70-75 %]* der gesamten VSF-Verkäufe im EWR entfallen, vergleichbar. Für diesen Markt würden dieselben Überlegungen wie für den Standard-VSF-Markt gelten. Folglich würde durch den Zusammenschluss eine beherrschende Stellung des neuen Unternehmens begründet, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt und im EWR erheblich behindert würde. 2. LYOCELL Marktanteile (230) Lenzing und Acordis sind gegenwärtig weltweit die einzigen Lyocell-Hersteller. Der Marktanteil von Lenzing beträgt über [< 25 %]*, während das Lyocell-Erzeugnis von Acordis mit der Marke "Tencel" rund [ > 75 %]* sämtlicher Lyocell-Verkäufe ausmacht. Im EWR klaffen die Marktanteile der Parteien nicht so weit auseinander. Beseitigung des einzigen Wettbewerbers von Acordis (231) Bisher standen Acordis und Lenzing auf dem Lyocell-Markt, insbesondere im EWR, miteinander im Wettbewerb, wobei die Lyocell-Preise von Lenzing weit unter den Acordis-Preisen liegen. Durch das notifizierte Vorhaben entsteht ein weltweites Lyocell-Monopol, und jeder bisherige Wettbewerb wird zwischen den Parteien ausgeschaltet. Das neue Unternehmen wird aus folgenden Gründen ohne Rücksicht auf andere vorgehen können. Kein baldiger Markteintritt (232) Während die Parteien den Markteintritt eines chinesischen und eines koreanischen Herstellers um das Jahr 2003 sowie den Markteintritt anderer Hersteller zu einem späteren Zeitpunkt vorausgesagt haben, gelangt die Kommission aufgrund ihrer Marktuntersuchung zu dem Schluss, dass kurzfristig mit keinem Markteintritt durch ein Drittland zu rechnen ist. Potenzielle neue Marktteilnehmer, die den Fragebogen der Kommission beantwortet haben, erklärten vielmehr, dass sie mehrere Jahre bräuchten, bevor sie auf dem Lyocell-Markt tätig und wirksam mit den Parteien konkurrieren könnten. (233) Lenzing und Acordis behaupten, dass ihre Technologiepatente kein Hindernis für Markteintritte sind und es schwer sein kann, derartige geistige Eigentumsrechte durchzusetzen. Diese Ansicht wurde von einem am Markteintritt interessierten Dritten heftig attackiert. Die Kommission hat in ihrer Untersuchung festgestellt, dass eine hohe technologische Marktzutrittsschranke besteht, da die Parteien über eine Vielzahl von Patenten für die Lyocell-Produktionstechnologie verfügen (siehe Rdnrn. 246-2

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.