Europäische Union

2004/237/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2187 — CVC/Lenzing) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3121)

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Quellenkennung: 32004D0237. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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auslastung war 1999 im ersten Halbjahr niedriger(129). (156) Die Kapazitätsauslastung ist ein wesentlicher Rentabilitätsfaktor, da die Viskose-Herstellung in verhältnismäßig komplizierten chemischen Prozessen und einer Vielzahl von Produktionsschritten besteht. Da sie außerdem die Umwelt belasten kann, sind insbesondere in Regionen wie dem EWR wegen der hohen Umweltschutznormen und in noch stärkerem Maße in den Fällen, wo neue Betriebe errichtet oder bestehende erweitert werden, hohe umwelttechnologische Investitionen erforderlich(130). Investitions- und Produktionskosten (157) Die Betriebsinvestitionen sind hoch. Die anmeldende Partei hat die Kosten für die Errichtung eines neuen Betriebs im EWR mit einer Kapazität von 20/30/40 kt jährlich auf rund [alle 80-150]* Mio. EUR veranschlagt. Die Umweltschutzkosten sind darin nicht enthalten. Investitionen in einen bestehenden Betrieb zur Produktionssteigerung wurden auf zwischen [< 25]* und [< 40]* Mio. EUR für eine zusätzliche Kapazität von 20 kt jährlich geschätzt. Die Kosten, um Engpässen zu begegnen, also die Kosten für den Ersatz derjenigen Teile bestehender Produktionsanlagen, die eine Produktionssteigerung verhindern, wurden auf weniger als [< 15]* Mio. EUR veranschlagt. (158) Der Prozentsatz der festen und der variablen Kosten hängt weitgehend von Faktoren wie der Abschreibung (unter Berücksichtigung des Alters eines Betriebs und der jüngsten Investitionen), den Arbeitskosten und den Rohstoffkosten ab. Die festen Kosten machten in den europäischen Betrieben von Acordis [...%]* bis [...%]* der gesamten Produktionskosten aus. Der Anteil der festen Kosten (an den Gesamtkosten) ist bei Lenzing wesentlich höher. Da Lenzing über eine integrierte Zellstofffabrik verfügt, ist das Unternehmen von den sehr unbeständigen Zellstoffpreisen unabhängig(131), wodurch es sich wesentlich von Acordis unterscheidet. Abgesehen von den Zellstoffkosten beeinflusst der Preis für Natronlauge, der wahrscheinlich steigen wird, da Natronlauge ein Nebenprodukt der rückläufigen PVC-Produktion ist, die variablen Kosten(132), ebenso wie der Preis für Kohlenstoffdisulfid(133) und für Energie(134). b) Standard-VSF Marktanteile (159) Auf dem Markt für Standard-VSF, auf die rund [70-75 %]* der Gesamtnachfrage nach VSF im EWR entfallen (der Standard-VSF-Markt im Jahr 2000 wird auf (205 bis 215) kt geschätzt), vereinigen die Parteien im EWR einen Anteil von schätzungsweise [50-60 %]* auf sich (Lenzing [zwischen 35 und 45 %]*; Acordis [zwischen 15 und 25 %]*). Die drei einzigen Wettbewerber folgen mit großem Abstand (zwischen 19 und 21) % (Säteri in Finnland (8 bis 10) % und SNIACE in Spanien sowie Svenska Rayon in Schweden jeweils (5 bis 7) %). Die Einfuhren beliefen sich im Jahr 2000 auf rund (5-10 %)*(135). (160) Trotz des hohen Marktanteils von Lenzing hat die Kommission im Rahmen ihrer Marktuntersuchung festgestellt, dass auf dem EWR-Markt für Standard-VSF gegenwärtig Wettbewerb besteht. Ein wesentlicher Teil dieses Wettbewerbs findet allerdings zwischen den beiden Parteien Lenzing und Acordis statt, die die stärksten Marktteilnehmer und engsten Wettbewerber auf dem EWR-Markt für Standard-VSF sind(136). Wird der angemeldete Zusammenschluss durchgeführt, so wird dieser Wettbewerb verschwinden. Das neue Unternehmen wird also aus folgenden Gründen in der Lage sein, ohne Rücksicht auf andere vorzugehen: Das neue Unternehmen wird in der Lage sein, die Produktionskapazität (und schließlich die Preise) zu kontrollieren (161) Durch den angemeldeten Zusammenschluss wird Lenzing, der einzige europäische VSF-Hersteller, der gegenwärtig entgegen der allgemeinen Tendenz, Kapazitäten abzubauen, seine Produktionskapazitäten heraufsetzt (siehe Rdnrn. 140-143), vom Markt verschwinden. (162) Geschäftsinterne Strategieunterlagen, die dem Verwaltungsrat von CVC vorgelegt wurden, bestätigen, [...]*(137). Nach Vollzug des Zusammenschlusses würde das neue Unternehmen einen wesentlichen Teil der Gesamtkapazität kontrollieren und könnte versucht sein, Versorgungsmängel herbeizuführen, um die Preise auf einem hohen Niveau zu halten. Die Strategie der Kostensenkung durch Kapazitätssenkung könnte durch die Aufrechterhaltung einiger Kapazitätsreserven ergänzt werden, um den Parteien zu gestatten, etwaigen Reaktionen von Wettbewerbern oder neuen Marktteilnehmern zu begegnen(138). Sehr viele Abnehmer haben geantwortet, dass sie nach dem Zusammenschlussvorhaben entweder mit Preiserhöhungen oder zumindest mit einem anhaltend hohen Preisniveau wie dem der beiden vergangenen Jahre rechnen, während eine Vielzahl von Befragten mit einem Preisrückgang rechnen würde, falls der Zusammenschluss nicht stattfindet(139). (163) Allerdings bietet sich für CVC durch den Erwerb von Lenzing noch eine andere strategische Alternative, die die vorerwähnte Strategie ergänzen könnte. Lenzing war, wie gesagt, der einzige europäische VSF-Hersteller, der seine Produktionskapazität im Gegensatz zur generellen Tendenz heraufsetzte. Insbesondere in Zeiten geringer Nachfrage agierte Lenzing als Preisbrecher und vergrößerte seinen Marktanteil. Diese Strategie, geringere Gewinnspannen durch ein höheres Verkaufsvolumen auszugleichen, hängt mit der besonderen Kostenstruktur des Lenzing-Geschäfts zusammen. Als integriertes Unternehmen mit eigener Zellstoff-Herstellung ist Lenzing gegenüber Kostenschwankungen bei Zellstoff nicht anfällig, hat aber dafür höhere Festkosten als andere VSF-Hersteller. Wegen des hohen Anteils der Festkosten ist die Menge wichtiger als der Preis. Lenzing kann sein Verkaufsvolumen zu geringeren Grenzkosten als seine Wettbewerber heraufsetzen(140). Deswegen kann damit gerechnet werden, dass die Lenzing-Kapazitäten voll ausgelastet würden und Betriebskapazitäten wie die von Acordis in Kelheim mit höheren variablen Kosten als Reserve aufrechterhalten und nur im Notfall ausgelastet würden. (164) Außerdem wird das neue Unternehmen im Bedarfsfall über beträchtliche Kapazitäten verfügen, da es in der Lage sein wird, Standard-VSF von der indonesischen Lenzing-Tochter und vom Lenzing-US-Betrieb LFC in Lowland (Tennessee) einzuführen (gruppeninterne Geschäfte). Dieser Fall ist bereits im Jahr 2000 eingetreten, als Lenzing größere Mengen von seinem US-Betrieb und von seiner indonesischen Tochter einführte. 1999 waren diese Einfuhren um ein Vielfaches niedriger(141). Gruppeninterne Geschäfte dieser Art werden auch weiterhin im Fall Indonesiens möglich sein. Das neue Unternehmen wird die gesamte Produktionskapazität bei Lenzing voll auslasten und im Bedarfsfall zunächst auf die Kapazitäten der indonesischen Lenzing-Tochter (und an zweiter Stelle auf die Kapazitäten des US-Betriebs) zurückgreifen können(142). Sollte dies nicht ausreichen, um das Angebot zu steigern, könnten die Kapazitäten bei Acordis/Kelheim, einem Betrieb mit viel höheren variablen Kosten als Lenzing, im Bedarfsfall zusätzlich für die Herstellung von Standard-VSF eingesetzt werden. Das neue Unternehmen wird also strategisch die Möglichkeit haben, jederzeit seine Verkäufe im EWR heraufzusetzen, um Konkurrenten in einer Weise zu beeindrucken, die sie davon abhalten wird, sich seiner Preis- und Absatzstrategie zu widersetzen. (165) Das neue Unternehmen wird also über zwei strategische Alternativen verfügen: [...]* Kapazitätsabbau kann notfalls durch eine Strategie des Produktionstransfers auf das Lenzing-Werk, das möglicherweise vergrößert würde, ergänzt werden. Diese zweite Möglichkeit kann dazu dienen, Wettbewerber abzuschrecken oder Marktanteile zu gewinnen. Einer Abwärtsentwicklung des Marktes könnte das neue Unternehmen am bestem begegnen. Es könnte beschließen, entweder sein Absatzvolumen auf einem hohen Niveau zu halten, seine Gewinnspannen zu reduzieren und Marktanteile zu gewinnen (die bisherige Strategie von Lenzing) oder sein Absatzvolumen zu reduzieren und die Preise auf einem hohen Niveau zu halten. Die Wettbewerber wären nicht in der Lage, gegen die an erster Stelle genannten Maßnahmen etwas zu unternehmen, und würden sich veranlasst fühlen, die an zweiter Stelle genannten Maßnahmen zu unterstützen. (166) Die Parteien behaupten in ihrer Erwiderung(143), dass die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte die wirtschaftlichen Anreizeffekte des neuen Unternehmens nicht richtig darstellt. Sie erklären, dass Viskose-Stapelfaser-Hersteller zur Deckung ihrer Festkosten mit einer hohen Kapazitätsauslastung arbeiten müssen. Der Erwiderung zufolge will CVC die Kapazität bei Lenzing und bei Acordis-Kelheim heraufsetzen und völlig auslasten. (167) Nach Prüfung dieser Argumente stellt die Kommission fest, dass diese nicht überzeugend sind, und hält an ihrer Analyse fest. Denn die gegenwärtigen Absichten des neuen Unternehmens, seine Produktionskapazitäten zu vermindern oder heraufzusetzen, sind für die wettbewerbliche Würdigung des vorliegenden Falls nicht ausschlaggebend. Einzig und allein ausschlaggebend ist nach Ansicht der Kommission die Tatsache, dass das neue Unternehmen über genügend wirtschaftliche Macht verfügen wird, um verschiedene Strategien anzuwenden, und hierdurch beweist, dass es seine Vorgehensweise unabhängig von seinen Wettbewerbern und Abnehmern wird festlegen können. (168) Was das Argument der Parteien betrifft, dass VSF-Hersteller keine andere Wahl haben, als zur Deckung ihrer Festkosten ihre Produktionskapazitäten voll auszulasten, stellt die Kommission fest, dass die Nachfrage nach VSF für textile Anwendungen starken Konjunkturschwankungen unterliegt (siehe Rdnr. 146). Bei konjunkturbedingten Nachfragerückgängen sind Überkapazitäten fast unvermeidbar. Außerdem haben die Parteien wiederholt erklärt, dass sie mit einem langfristigen Nachfragerückgang in Europa rechnen, der ebenfalls zu Überkapazitäten führen würde. In einer derartigen Situation könnten die Wettbewerber auf keinen Fall einer möglichen Herabsetzung der Produktion zwecks Aufrechterhaltung hoher Preise, die gleichzeitig Signalwirkung hätte, entgegenwirken (siehe Rdnrn. 170-172). Für eine von den Wettbewerbern und Abnehmern unabhängige Vorgehensweise der Parteien ist dies ein wichtiger Aspekt. (169) Daher vertritt die Kommission weiterhin die Auffassung, dass in beiden oben beschriebenen Situationen das neue Unternehmen aus den nachstehenden Gründen ohne Rücksicht auf seine Wettbewerber und Abnehmer vorgehen könnte: Wettbewerber werden wahrscheinlich wie "Mengenanpasser" reagieren (170) Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die Wettbewerber ihre Kapazität in den kommenden zwei Jahren nur in sehr begrenztem Maß heraufsetzen können, insgesamt um nicht mehr als die diesjährige Kapazitätsheraufsetzung durch Lenzing (siehe Rdnrn. 95-98 und Tabelle 4). Selbst danach würde aber der Gesamtkapazitätszuwachs den durch die Schließung des Grimsby-Betriebs (VK) durch Acordis herbeigeführten Kapazitätsabbau nur in etwa oder etwas mehr als kompensieren. Ein Wettbewerber hat erklärt, dass er nach der Schließung des US-Betriebs durch Acordis hofft, mehr in die Nordamerikanische Freihandelszone ausführen zu können(144). Das durch Acordis in den USA geschaffene Kapazitätsvakuum würde also durch einen Teil dieser zusätzlichen Kapazität ausgefuellt, so dass dieser in Europa nicht wirksam würde. (171) Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge scheinen die europäischen Wettbewerber von Acordis und Lenzing nicht die Absicht zu haben, sich ausschließlich auf den Standard-VSF-Markt zu konzentrieren. Kleinere Wettbewerber können nämlich nicht die gesamte Palette an Standard-VSF-Erzeugnissen anbieten. Einer von ihnen beliefert z. B. kaum Wollspinnereien (siehe Fußnote 70), während ein anderer im nichttextilen Bereich Produkte für hygienische und medizinische Anwendungen überhaupt nicht liefern kann. Ein Dritter verkauft nur sehr wenig an den Textilsektor und hat zugegeben, dass er in diesem Bereich mit Acordis und Lenzing nicht konkurrieren kann. Standard-VSF-Abnehmer in den Baumwollspinnereien haben Bedenken bezüglich der Qualität der Erzeugnisse von Wettbewerbern geäußert(145). (172) Bei einem Abbau der Kapazitäten durch das neue Unternehmen werden die Wettbewerber wahrscheinlich zunächst wie aus heiterem Himmel einige Marktanteile gewinnen und daraufhin die Strategie der hohen Preise des Unternehmens eher unterstützen als bekämpfen, wodurch sie zu "Mengenanpassern" werden. Da sie nur in begrenztem Umfang über ungenutzte Kapazitäten verfügen, werden sie nicht in der Lage sein, gewinnbringend um Marktanteile zu konkurrieren. Sie werden vielmehr von den höheren Preisen profitieren wollen. Kein neuer Markteintritt (173) Aus den weiter oben dargelegten Gründen (siehe Rdnr. 157) ist der Eintritt in den Standard-VSF-Markt sehr teuer und kann mit dem Zutritt neuer Teilnehmer im EWR kurz- bis mittelfristig nicht gerechnet werden. Diese Ansicht haben alle Wettbewerber und auch die anmeldende Partei vertreten. Eine wesentliche Zunahme der Einfuhren ist unwahrscheinlich (174) Die Einfuhren von Standard-VSF aus Drittländern werden auf rd. [< 10]* % geschätzt. Da ein Teil dieser Einfuhren von Lenzing- und Acordis-Töchtern in den USA und Indonesien stammte, ist die tatsächliche Einfuhrquote sogar niedriger (siehe Rdnrn. 140-143). Eine wesentliche Zunahme der Drittlandseinfuhren ist unwahrscheinlich. Tatsächlich hat die Marktuntersuchung der Kommission ergeben, dass EWR-Abnehmer äußerst ungern Viskose von Nicht-EWR-Herstellern beziehen (siehe Rdnrn. 126 und 127). Ebenso wenig rechnen die Wettbewerber der Parteien mit wesentlich höheren Einfuhren. (175) Zudem können die Parteien Drittlandskonkurrenten daran hindern, in den EWR-Markt einzutreten. [...]*(146). Im Übrigen wird vorausgesagt, dass die Kapazitäten in Asien konstant bleiben und langfristig sogar zurückgehen werden(147). (176) Der durch Einfuhren bedingte Wettbewerbsdruck reicht demnach nicht aus, um die Stärke des neuen Unternehmens aufzuwiegen. Kein ausreichender Wettbewerb zwischen den Fasern (177) Trotz der Tatsache, dass unterschiedliche Produktmärkte festgestellt werden müssen, kann eine gewisse Austauschbarkeit zwischen benachbarten Produktmärkten angehörenden Fasern bestehen. Falls das neue Unternehmen erhebliche Preiserhöhungen für Standard-VSF auferlegt, wäre damit zu rechnen, dass sich die Abnehmer zumindest für einen Teil ihres Bedarfs trotz unterschiedlicher Leistungs- und ästhetischer Merkmale anderen Fasern zuwenden(148). Deswegen hat die anmeldende Partei behauptet, dass die wettbewerbliche Stärke des neuen Unternehmens durch die Wirkung eines solchen Wettbewerbs zwischen den Fasern in ausreichendem Maß eingeengt würde. (178) In verschiedenen Anwendungsbereichen überschneidet sich der Einsatz von VSF und anderen Fasern, auch wenn sie nicht austauschbar sind. Zu Überschneidungen kommt es vor allem bei Polyester, aber auch bei anderen Fasern, und häufiger in textilen als in nichttextilen Anwendungsbereichen. Im Übrigen ist zu bemerken, dass Standard-VSF in beiden Bereichen häufig nicht allein, sondern in Mischungen verwendet werden. (179) Die Marktuntersuchung hat jedoch ergeben, dass bei einer Preiserhöhung für VSF von 5-10 % nur sehr wenige Abnehmer den VSF-Verbrauch in ihren Anwendungen oder Geschäftsfeldern um mehr als 10 % herabsetzen würden, wobei die meisten erklärten, dass sie ihren VSF-Verbrauch überhaupt nicht oder um weniger als 10 % reduzieren würden. Diese Ansicht, die beweist, dass relative Preisveränderungen keinen großen Druck auf den Faserabsatz ausüben, wird aus unterschiedlicher Sicht in einem Dokument für den europäischen Handelsverband CIRFS mit dem Titel "Myths and Realities of Interfibre Competition" bestätigt. Darin heißt es: "Ein solcher Wettbewerb auf der Grundlage der relativen Preise ist unwahrscheinlich, es sei denn, dass sich der Preis für eine bestimmte Faser im Vergleich zu einer konkurrenzfähigen Faser ganz erheblich verändert (mindestens um über 20 %)"(149) Dieses von den Abnehmern erwähnte begrenzte Umstellungspotenzial reicht daher nach Ansicht der Kommission nicht aus, um zu dem Schluss zu gelangen, dass die Möglichkeit des neuen Unternehmens zu einer unabhängigen Handlungsweise erheblich eingeschränkt würde. (180) Außerdem wäre das neue Unternehmen, wie bereits weiter oben ausgeführt wurde (siehe Rdnrn. 161-165), in der Lage, die Produktion und den Verkauf von Standard- VSF im EWR wirksamer und gewinnbringender anzupassen als seine Wettbewerber. Es würde daher durch den vorhersehbaren Rückgang des Absatzvolumens im Falle einer Preiserhöhung bei Standard-VSF weniger in Mitleidenschaft gezogen. Erstens wäre es für seine Wettbewerber schwierig, in einem schrumpfenden Markt um Marktanteile zu konkurrieren, zumal auf dem Standard-VSF-Markt Größenvorteile wichtig sind. Zweitens wäre das neue Unternehmen der einzige Marktteilnehmer, der diese Entwicklung aufgrund seiner Macht im Bereich der Preisfestsetzung kontrollieren könnte. Es könnte den günstigsten Moment bestimmen, um seinen Produktionsbetrieb schrumpfenden Marktverhältnissen anzupassen. (181) Schließlich wäre die anmeldende Partei, die sämtliche Standard-VSF-Marktsegmente beliefern kann, in der Lage, Abnehmer in einzelnen, leicht identifizierbaren Segmenten (z. B. Baumwolltypen-Spinnereien, Wolltypen-Spinnereien, Vliesstoffhersteller für medizinische und hygienische Anwendungen und andere nicht in diesem Marktsegment tätige Hersteller) oder einzelne Abnehmer durch unterschiedliche Preise zu diskriminieren. [...]*(150). Wettbewerber, die die Preisstrategie des neuen Unternehmens bekämpfen, könnten wegen etwaiger Vergeltungsmaßnahmen - sei es in bestimmten Segmenten des Standard-VSF-Marktes oder auf den kleineren Märkten für VSF-Spezialanwendungen - davor zurückschrecken. Erpressung ist - wie gesagt - möglich, da das neue Unternehmen in den verschiedenen VSF-Märkten mit seinem Produktangebot unübertroffen ist und über ein höheres technologisches Potenzial und größere produktinnovative Möglichkeiten verfügt(151)(152). Kein ausreichender Wettbewerbsdruck durch Einfuhren von VSF-Fertigerzeugnissen (182) Außerdem hat die anmeldende Partei behauptet, dass das neue Unternehmen durch die Gefahr der Zunahme eingeführter VSF-Fertigerzeugnisse (wie Garn, Gewebe, Konfektion) in seinem Wettbewerbsverhalten effektiv eingeengt würde(153). (183) Zunächst ist anzumerken, dass im Bereich der Viskose- und mit anderen Fasern vermischten Viskosegewebe im EWR ein Handelsbilanzüberschuss besteht(154), und zwar trotz eines erheblichen Handelsbilanzdefizits im Bekleidungssektor (wo 44 % des EWR-Verbrauchs eingeführt werden) und eines Handelsbilanzdefizits bei reinen Viskose- und bei Viskosemischgarnen (16 % des EWR-Garnverbrauchs werden eingeführt)(155). Diese Zahlen lassen darauf schließen, dass VSF (und VSF-Gewebe) für die in der Umstrukturierung befindliche europäische Textilindustrie besonders wichtig sind und nicht unbedingt von der angeblich rückläufigen Entwicklung der europäischen Textilindustrie in ihrer Gesamtheit betroffen sind(156). Auch in der Annahme, dass infolge der fortschreitenden Verschiebung des Einsatzgebietes von VSF von textilen auf nichttextile Anwendungsbereiche (siehe Rndr. 100) die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Nachfrage nach textilen Standard-VSF im EWR zurückgeht, hätte dies lediglich zur Folge, dass sich die Gefahr der Einfuhr von Textilerzeugnissen für die Parteien vermindern würde, eine Gefahr, die bei nichttextilen Erzeugnissen längst nicht so groß ist(157). (184) Die Parteien behaupten in ihrer Erwiderung(158), dass die Kommission die Bedeutung des EWR-Handelsbilanzüberschusses bei Viskose-Stapelfasern und Viskosestoffen überschätzt. (185) Nach Prüfung dieses Arguments hält die Kommission an ihrer Schlussfolgerung fest, dass VSF und VSF-Produkte eine wichtige Rolle für die europäische Textilindustrie spielen. Sie bemerkt, dass die Parteien in ihrer Erwiderung diese Feststellung als solche nicht bestreiten. Auch wenn die Parteien in ihren Berechnungen den VSF-Handel mit Drittländern ausklammern, widerlegen sie nicht die grundlegende Tatsache, dass das EWR-Netto-Handelsbilanzdefizit bei VSF-Fertigerzeugnissen wesentlich niedriger ist als das EWR-Defizit bei Produkten aus Baumwolle und Polyester. (186) In diesem Kontext ist eine ähnliche Beobachtung wie hinsichtlich des Wettbewerbs zwischen den Fasern angebracht. Wie weiter oben erklärt wurde (siehe Rdnrn. 180 und 181) würde das neue Unternehmen durch einen Rückgang seiner Standard-VSF-Verkäufe weniger in Mitleidenschaft gezogen als andere Hersteller und würde seine führende Position am Markt für Standard-VSF nicht gefährdet. Außerdem hätte das neue Unternehmen aufgrund seiner Präsenz auf verschiedenen räumlichen Märkten einen Wettbewerbsvorteil; seine Töchter in Drittländern, insbesondere im Fernen Osten (die Lenzing-Tochter in Indonesien) und in den Ländern der Nordamerikanischen Freihandelszone (der Lenzing-Betrieb in den USA), könnten auf diese Weise zumindest ein wenig finanziell davon profitieren, dass nachgelagerte Industriezweige den EWR verlassen und in andere Märkte ziehen, während das neue Unternehmen auch in einem schrumpfenden Standard-VSF-Markt im EWR seine beherrschende Stellung (und Gewinne) aufrechterhielte(159). Kein ausreichender Wettbewerbsdruck durch nachgelagerten Wettbewerb zwischen Fasern (187) Die Parteien behaupten in ihrer Erwiderung(160), dass in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dem Wettbewerbsdruck auf nachgelagerten Stufen (ausgehend von anderen Fasern und Anbietern außerhalb Westeuropas) durchgehend keine Bedeutung beigemessen wird, und heben hervor, dass nur sehr wenige nachgelagerte Abnehmer geantwortet haben, was vermuten lässt, dass sie das Vorhaben nicht übermäßig besorgt oder sogar wenig interessiert. In ihrem Schreiben behauptet die anmeldende Partei, dass die Unterlassung der Kommission, den Auswirkungen des nachgelagerten Wettbewerbs auf das Verhalten der Parteien keine rechte Bedeutung beizumessen, dazu führt, diejenigen Abnehmer, die erklärt haben, dass sie im Falle einer VSF-Preiserhöhung von 5-10 % die Produktion reduzieren oder einstellen würden, nicht in die Überlegungen über mögliche Umstellungen einzubeziehen. Der Verkauf geringerer Mengen wirkt sich nach Ansicht der Parteien in derselben Weise wie die Umstellung von Großabnehmern auf andere Fasern unmittelbar auf die Rentabilität der Parteien und somit auf ihre Lust zu Preisheraufsetzungen aus. (188) Nach Prüfung dieser Argumente stellt die Kommission fest, dass diese nicht überzeugend sind. Erstens erinnert sie daran, dass in ihren Augen der Wettbewerbsdruck, der von Anbietern außerhalb Westeuropas ausgeht, unbedeutend ist (siehe Rdnrn. 174-176). (189) Zweitens kann der nachgelagerte Wettbewerb zwischen Fasern nicht als ein wichtiger Wettbewerbsdruck in Betracht gezogen werden, da weder Wettbewerber noch direkte Abnehmer in der Lage waren, dessen Wirkung einzuschätzen. Sogar nachgelagerte Abnehmer konnten nicht abschätzen, wie groß diese Wirkung wäre. Im Übrigen trägt die Kommission in ihrer Untersuchung der Preiskreuzelastizitäten (Rdnrn. 65 und 76) indirekt dem seit jeher bestehenden nachgelagerten Wettbewerb zwischen Fasern Rechnung. Auch stellte sie in ihrem Fragebogen in der Phase I den Abnehmern der Parteien ausdrücklich die Frage, ob sie oder ihre Kunden im Fall einer kleinen, aber nicht vorübergehenden Preiserhöhung von 5-10 % zu anderen Fasern übergehen würden. Den Antworten zufolge wären in diesem Fall nur 6-13 %(161) des VSF-Absatzvolumens von einem derartigen Wechsel betroffen. (190) Drittens streitet die Kommission hinsichtlich der Auswertung der Antworten derjenigen Abnehmer, die erklärt haben, dass sie im Fall einer kleinen, aber erheblichen, nicht vorübergehenden Preiserhöhung die Produktion von VSF-Produkten einstellen oder vermindern würden, nicht ab, dass eine solche Reaktion der Abnehmer als Wettbewerbsdruck gegenüber einem hypothetischen beherrschenden Marktteilnehmer gewertet werden kann. Abnehmer, die die Produktion von VSF-Produkten e

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.