Europäische Union

2004/237/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2187 — CVC/Lenzing) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3121)

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Quellenkennung: 32004D0237. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wohl bei Lyocell-Stapelfasern als auch bei Lyocell-Filamentgarn unterscheidet sich grundsätzlich von jeder anderen Technologie im Bereich der Faserproduktion und -verarbeitung(92). Während die Viskose-Technologie (einschließlich Umweltverträglichkeit) schon lange besteht und ohne Weiteres zugänglich ist, handelt es sich bei Lyocell um eine relativ junge Produktionstechnologie, die in den 70er Jahren entwickelt und in den 90er Jahren zum ersten Mal kommerziell angewandt wurde. Für diese Technologie besteht eine Vielzahl von Patenten. Einige der ersten Patente sind bereits ausgelaufen; andere, vor allem diejenigen, die den Produktionsprozess und die Bearbeitung von Lyocell betreffen, sind immer noch gültig (siehe Rdnrn. 246-247). (118) Sowohl Acordis als auch Lenzing sind in diesem Markt, auf dem auch einige ostasiatische Unternehmen und das deutsche Engineering-Unternehmen Zimmer AG - zum Teil in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen - aktiv sind, führend. Während einige dieser Unternehmen auch Lyocell herstellen, sind andere wie die Zimmer AG in diesem Bereich nicht tätig. Acordis und Lenzing erteilen einander für ihre Lyocell-Technologie seit 1997 gegenseitige Lizenzen. [...]*. Hieraus ergibt sich, dass Lenzing und Acordis auf diesem Markt bereits Unterlizenzen vergeben haben und über solche verfügen und folglich ein Lizenzhandel besteht(93). Dieselbe Vereinbarung lässt im Übrigen darauf schließen, dass zu diesem Markt nicht nur die Technologie für die Stapelfaser-Produktion und -Verarbeitung, sondern auch die Technologie für andere Lyocell-Erzeugnisse wie extrudierte Folien und Membrane sowie Filament gehören. Da die Technologie in diesen Bereichen mit der Technologie für die Lyocell-Stapelfaser-Produktion und -Verarbeitung durch bestimmte bereichsübergreifende Patente in Verbindung steht, gehören diese Bereiche der Lyocell-Produktions- und -Verarbeitungstechnologie demselben Produktmarkt an. Da aber die Lyocell-Filament-Technologie noch nicht kommerziell angewandt wird, ist Wettbewerb in diesem Sektor nur in Bezug auf die Produktions- und Verarbeitungstechnologie möglich. Die Marktuntersuchung der Kommission hat außerdem zu dem Ergebnis geführt, dass eine Nachfrage nach Lyocell-Technologie-Lizenzen besteht. (119) In ihrer Erwiderung(94) behaupten die Parteien, dass es insofern keinen Markt für Lyocell-Technologie gibt, als gegenwärtig nicht sehr viele Lizenzen für Lyocell-Technologie und Patentrechte erteilt werden und es äußerst ungewöhnlich ist, einen gesonderten Technologiemarkt zu bestimmen. Außerdem behaupten sie, dass sie selber gegenwärtig keine Unterlizenzen vergeben und dass die Zimmer AG zur Zeit der einzige signifikante Anbieter ist. (120) Nach Prüfung dieser Argumente hält die Kommission an ihrer Abgrenzung eines gesonderten Markts für Lyocell-Produktions- und -Verarbeitungstechnologie (einschließlich Stapelfasern und Filamentgarn) fest. Erstens entspricht es der Kommissionspraxis im Gegensatz zur Auffassung der Parteien, einen gesonderten Technologiemarkt zu bestimmen, und ist dies folglich nicht "äußerst ungewöhnlich"(95). (121) Zweitens vertritt die Kommission die Auffassung, dass die gegenwärtige Tätigkeit in diesem Bereich für die Feststellung eines gesonderten Markts ausreicht. Offensichtlich besteht nämlich eine erhebliche Nachfrage potenzieller Lyocell-Hersteller nach diesbezüglicher Produktions- und Verarbeitungstechnologie. Die Parteien führen selber in ihrer Erwiderung mehrere Beispiele an und weisen darauf hin, dass die Zimmer AG ihre Technologie seit zwei Jahren vermarktet(96). Darüber hinaus haben die Parteien auch schon mehrere Lizenzen vergeben(97). Unter welchen Umständen diese Lizenzen erteilt wurden ("außergewöhnliche Umstände") und für welchen Zweck sie verwendet werden ("nicht für die Lyocell-Faserproduktion")(98), ist für die Abgrenzung von Produktmärkten nicht entscheidend. Im Gegenteil beweist gerade die Tatsache, dass Lizenzen unter außergewöhnlichen Umständen und nicht für die Lyocell-Faserproduktion erteilt wurden, nach Auffassung der Kommission, dass die Lyocell-Produktions- und -Verarbeitungstechnologie einerseits und die Lyocell-Stapelfaserproduktion andererseits nicht ineinander greifen und getrennt gewürdigt werden müssen(99). (122) Drittens sind nicht alle Unternehmen und Einrichtungen, die Lyocell-Produktions- und -Verarbeitungstechnologien entwickeln, gleichzeitig in der Lyocell-Produktion tätig. Wie weiter oben erklärt (siehe Rdnr. 118) und von den Parteien in ihrer Erwiderung bestätigt wurde(100), ist das deutsche Unternehmen Zimmer AG nicht in der Lyocell-Produktion, sondern in der Entwicklung und im Verkauf von Lyocell-Technologien tätig. Dasselbe trifft für das Thüringische Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung e.V. (TITK) zu(101). Das in der Lyocell-Produktion und im Bereich der Lyocell-Produktions- und -Verarbeitungstechnologie unterschiedliche Marktteilnehmer tätig sind, spricht ganz eindeutig für die Existenz eines gesonderten Technologiemarktes. (123) Daher gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass es einen Markt für die Lyocell-Produktions- und -Verarbeitungstechnologie gibt, der sich von dem nachgelagerten Markt für die Produktion und den Verkauf von Lyocell unterscheidet. 7. SCHLUSSFOLGERUNG (124) Die Kommission ist folglich in der Lage, die nachstehenden sachlich relevanten Märkte abzugrenzen, die bei der wettbewerblichen Würdigung des angemeldeten Vorhabens zu berücksichtigen sind: - Standard-Viskose-Stapelfasern, - spinngefärbte Viskose-Stapelfasern, - Viskose-Stapelfasern für Tampons, - Lyocell, - Lyocell-Produktions- und -Verarbeitungstechnologie. B. DIE RÄUMLICH RELEVANTEN MÄRKTE (125) Die Parteien haben auf der Grundlage der eigenen Produktmarktabgrenzung (siehe Rdnr. 19) behauptet, dass der räumlich relevante Markt, der sich mit sämtlichen vorerwähnten Produktmärkten deckt, ein weltweiter Markt ist. Die Marktuntersuchung der Kommission hat dies allerdings für die drei VSF-Märkte und für den Lyocell-Markt nicht bestätigt. 1. VISKOSE-STAPELFASERN (STANDARD-VSF, SPINNGEFÄRBTE VSF UND VSF FÜR TAMPONS) (126) VSF werden nur in geringen Mengen eingeführt; im Jahr 2000 wurden rund [< 10 %]* des EWR-Verbrauchs an VSF aus Drittländern eingeführt. Die Einfuhren sind auch in den letzten sechs Jahren nicht wesentlich gestiegen(102). Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass von den Dritten, die den Fragebogen der Kommission beantwortet haben, die meisten überhaupt keine VSF aus Nicht-EWR-Ländern verwenden, und zwar vor allem wegen qualitativer Gründe. Sie erklärten, dass sich die Qualität der Erzeugnisse, die sie von Dritten in Nicht-EWR-Ländern beziehen könnten, erheblich von im EWR hergestellten Fasern unterscheiden würde, insbesondere im Vergleich zur Produktqualität der Parteien(103). Viele der Befragten vertraten die Auffassung, dass sie die Wünsche und Anforderungen ihrer Abnehmer mit eingeführten VSF nicht erfuellen könnten. Sehr viele Abnehmer, die den Fragebogen der Kommission beantworteten, wussten nicht einmal, dass es in Nicht-EWR-Ländern VSF-Anbieter gibt. Die meisten Befragten zeigten sich im Übrigen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Flexibilität der Lieferungen durch Nicht-EWR-Viskose-Hersteller skeptisch. Die Beförderungskosten von 5 % und Zölle von [1-10 %]* (nur noch bis 2004) spielen als geografische Zutrittsschranke ebenfalls eine gewisse, aber sekundäre Rolle. (127) Bemerkenswert sind die niedrigen Einfuhren, zumal die Preise für EWR-Viskose-Stapelfasern höher sein sollen als die Preise für in anderen Gebieten hergestellte Fasern, insbesondere im Nahen Osten, wo die wichtigsten nicht europäischen Viskosehersteller ansässig und aktiv sind. Sogar die wenigen Abnehmer, die zu Importen aus Drittländern bereit wären, erklärten, dass die Preise noch billiger sein müssten, und zwar nach Ansicht der meisten Befragten um über 15 %, und dass die Qualität mindestens mit europäischen oder amerikanischen Standards vergleichbar sein müsste. Die Abneigung der europäischen Abnehmer, Viskose-Stapelfasern von Nicht-EWR-Anbietern zu beziehen, ist auch von den Mitbewerbern der Parteien bestätigt worden, nach deren Schätzungen die Einfuhren in den EWR im Falle einer anhaltenden Preiserhöhung im EWR um 5-10 % allenfalls nur ein wenig steigen würden. (128) In ihrer Erwiderung(104) behaupten die Parteien, dass die Kommission in ihrer Würdigung die Bedeutung des durch Einfuhren erzeugten Wettbewerbs erheblich unterschätzt. (129) Die Kommission stellt nach Prüfung dieses Arguments fest, dass es nicht überzeugend ist, und hält aus den in Rdnrn. 149-154 genannten Gründen an ihrer Analyse fest. (130) Diese Beobachtungen gelten nicht nur für Standard-VSF, sondern in noch stärkerem Maße für spinngefärbte VSF und VSF für Tampons. Die Einfuhren von spinngefärbten VSF werden auf höchstens [< 10 %]* geschätzt. Die Einfuhrschranken sind hier höher als für Standard-VSF, da die Palette der Lieblingsfarben kulturell und qualitativ von den Abnehmerpräferenzen abhängt. Die in asiatischen Ländern, die Hauptquelle potenzieller Einfuhren, verwendete Farbqualität unterscheidet sich beispielsweise von europäischen Normen. Die Zuverlässigkeit der Lieferungen und die Qualitätsgarantie sind im Übrigen noch wichtiger als im Standard-VSF-Sektor. Auch bei sukzessiven Lieferungen werden z. B. oft keine Farbunterschiede geduldet und sind die Spezifikationen des Abnehmers genau einzuhalten. VSF für Tampons werden überhaupt nicht eingeführt. Sämtliche befragten Abnehmer erklärten, dass die Qualität ein großes Hindernis für asiatische Einfuhren ist. (131) Daher gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die relevanten VSF-Märkte (Standard-VSF, spinngefärbte VSF und VSF für Tampons) EWR-Märkte, aber keine weltweiten Märkte sind. Die Marktuntersuchung hat nicht den Beweis erbracht, dass nationale oder regionale Märkte bestehen. 2. LYOCELL (132) Im Loycell-Sektor [...]*, aber auch ein Vergleich der Nachfrageschwankungen innerhalb und außerhalb des EWR und die Absatzorganisation der Parteien(105) vermuten, dass der räumlich relevante Markt ebenfalls ein EWR-, nicht aber ein weltweiter Markt sein könnte. Wie groß der Markt allerdings wirklich ist, braucht im vorliegenden Fall nicht beantwortet zu werden, da die räumliche Größe des Lyocell-Marktes keinen Einfluss auf die wettbewerbliche Würdigung des angemeldeten Vorhabens hat (siehe Rdnrn. 230-245). 3. DIE LYOCELL-PRODUKTIONS- UND -VERARBEITUNGSTECHNOLOGIE (133) Der Markt für die Lyocell-Produktions- und -Verarbeitungstechnologie kann als ein weltweiter Markt angesehen werden. Die Marktuntersuchung der Kommission hat nicht den Nachweis erbracht, dass es nationale oder regionale Märkte gibt. 4. SCHLUSSFOLGERUNG (134) Aus diesen Gründen vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Märkte für Standard-VSF, spinngefärbte VSF und VSF für Tampons EWR-Märkte sind, während der Markt für die Lyocell-Produktionstechnologie ein weltweiter Markt ist. Der Lyocell-Markt ist mindestens so groß wie der EWR, doch erübrigt sich im vorliegenden Fall die genaue Abgrenzung des räumlichen Marktes. C. WETTBEWERBLICHE WÜRDIGUNG (135) Gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung sind Zusammenschlüsse, die eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde, für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt zu erklären. (136) Der Gerichtshof(106) hat die beherrschende Stellung als die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens bezeichnet, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten. Eine solche Stellung schließt einen gewissen Wettbewerb nicht aus, versetzt aber die begünstigte Firma in die Lage, die Bedingungen, unter denen sich dieser Wettbewerb entwickeln kann, zu bestimmen oder wenigsten merklich zu beeinflussen, jedenfalls aber weitgehend in ihrem Verhalten hierauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, ohne dass ihr dies zum Schaden gereichte. (137) Das Vorliegen einer beherrschenden Stellung kann sich aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren ergeben, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen, unter denen jedoch das Vorliegen erheblicher Marktanteile in hohem Maße kennzeichnend ist. Ein wichtiger Nachweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung ist im Übrigen das Verhältnis, das zwischen den Marktanteilen der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen und denjenigen ihrer Wettbewerber, insbesondere des nächstgrößten Wettbewerbers, besteht(107). (138) Die Feststellung, dass der angemeldete Zusammenschluss zur Begründung oder Verstärkung beherrschender Stellungen auf den Märkten für Standard-VSF, spinngefärbte VSF, VSF für Tampons, Lyocell und die Lyocell-Produktionstechnologie führen wird, stützt sich auf folgende Faktoren: 1. DIE MÄRKTE FÜR VISKOSE-STAPELFASERN a) Allgemeine Marktbedingungen (139) Durch das angemeldete Vorhaben würde ein Unternehmen entstehen, das mit einem Weltmarktanteil von rund [25-35 %]* im Viskose-Stapelfaser-Sektor führend würde. Im EWR würde das neue Unternehmen im VSF-Sektor über einen gemeinsamen Marktanteil von rund [60-70 %]* verfügen (Lenzing [35-45 %]*, Acordis [20-30 %]*), dessen europäische Wettbewerber wesentlich kleiner wären (Säteri in Finnland [10-20 %]*, Svenska Rayon in Schweden und SNIACE in Spanien jeweils [0-10 %]*). Europäische Produktionskapazitäten: eine Kette von Betriebsschließungen (140) Die Geschichte der letzten 25 Jahre dieses Industriezweiges in Europa besteht aus Kapazitätssenkungen und Betriebsschließungen. In den 80er Jahren wurden vor allem Betriebe in Westeuropa und in den 90er Jahren Betriebe in Osteuropa geschlossen. Im EWR wurden die Kapazitäten in den 90er Jahren fast ausschließlich in Ostdeutschland herabgesetzt. Gleichzeitig erhöhte Lenzing seine Kapazität in großem Maßstab um über 20 %. Die durch Betriebsschließungen ostdeutscher Hersteller stillgelegten Kapazitäten übertrafen aber die Kapazitätserhöhungen bei Lenzing um das Dreifache, so dass der gesamte Kapazitätsabbau im EWR in den 90er Jahren rd. 19 % betrug. (141) Die Produktionskapazitäten der fünf europäischen VSF-Hersteller mit sechs Betrieben im EWR verteilten sich im Jahre 2000 wie folgt (siehe Tabelle 4): Tabelle 4 VSF-Produktionskapazität im EWR in kt (2000) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: anmeldende Partei (142) Acordis hat vor kurzem seinen Betrieb in Grimsby (VK) mit einer wahrscheinlichen Kapazität von [15-35]* kt, aber einer tatsächlichen Produktion von [15-30]* kt im vergangenen Jahr, geschlossen und auf diese Weise seine VSF-Produktionskapazität um [15-35]* kt gesenkt. Bei Lenzing hingegen wurden im Juli 2001 die Pläne für eine weitere Kapazitätserhöhung von [130-160]* auf [140-180]* kt verwirklicht. Lenzing will bis 2004 seine Kapazitäten auf rd. [150-200]* kt heraufsetzen(108). Durch den angemeldeten Zusammenschluss würde folglich der einzige VSF-Marktteilnehmer, der seine Kapazität in den vergangenen Jahren wesentlich heraufgesetzt hat, verschwinden. Kein Dritter hat der Kommission mitgeteilt, dass er in absehbarer Zukunft seine Kapazität in Europa wesentlich heraufsetzen würde(109). Für die Wettbewerber sind jedoch Kapazitätsheraufsetzungen in Engpasssituationen denkbar(110). Als durchführbar innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren wurde eine Heraufsetzung um insgesamt 15-20 kt bezeichnet(111). (143) Marktteilnehmer haben die Auffassung vertreten, dass in zwei Ländern des Nahen Ostens Betriebe mit einer Kapazität von 30 kt errichtet werden könnten. Außer dass hierdurch gewisse Ausfuhren von Lenzing und Acordis in diese Region beeinträchtigt werden könnten, werden neue Kapazitäten in Drittländern in relativer Entfernung vom EWR-Gebiet nach Auffassung der Kommission die Versorgungslage im EWR nur wenig beeinflussen, da es den europäischen Abnehmern widerstrebt, Erzeugnisse von Nicht-EWR-Anbietern zu beziehen (siehe Rdnr. 126-127). Daher drängt sich der Schluss auf, dass die Versorgungslage im EWR wahrscheinlich angespannt bleiben wird, insbesondere bei einem konjunkturell bedingten Anstieg der Nachfrage wie im Jahr 2000. Nachfrage (144) Seit 1990 ist die VSF-Nachfrage in Westeuropa relativ konstant (siehe Tabelle 5): Tabelle 5 VSF-Nachfrage in Westeuropa in kt >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: anmeldende Partei (145) In dieser Zeit hat sich die Nachfrage im EWR in erheblichem Maße von textilen auf nichttextile Anwendungen verlagert. Während 1991 VSF für textile Anwendungen noch [60-70] % des Verbrauchs ausmachten, betrug dieser Anteil im vergangenen Jahr [50-60] % gegenüber einer VSF-Nachfrage von [40-50] % für nichttextile Anwendungen. (146) Die VSF-Nachfrage für textile Anwendungen ist nicht nur seit den 70er Jahren zurückgegangen, sondern unterlag außerdem beträchtlichen, unregelmäßigen konjunkturellen Schwankungen von bis zu [20-30]* % in einem Jahr(112). Während der Aufschwung [...]* Jahre dauerte, erstreckte sich der gesamte Konjunkturzyklus über [...]* Jahre (mit einem Boom in den Jahren [...]*)(113). Im Übrigen muss festgestellt werden, dass die Nachfrage nicht in allen VSF-Segmenten für Textilanwendungen zurückgeht. [...]*(114). (147) Die VSF-Nachfrage für nichttextile Anwendungen verhält sich hingegen nicht zyklisch. Nach einer gewissen Abwärtsentwicklung in den frühen 90er Jahren ist die Nachfrage seit 1993 jährlich um [1-5 %]* bis [10-20 %]* ununterbrochen gestiegen. Innerhalb des nichttextilen Sektors ist diese Entwicklung nicht homogen verlaufen. Während sie nämlich in einigen Anwendungsbereichen, z. B. im Schuh- und Lederwarensektor(115), stagnierte, verzeichneten andere Bereiche einen Boom. Für medizinische Anwendungen(116) ist der VSF-Verbrauch im EWR von 1986 bis 1997 um [ > 100 %]* gestiegen, und die Verwendung von VSF in Wischtüchern(117) ist während desselben Zeitraums um [ > 70 %]* gestiegen; die VSF-Nachfrage für nichttextile Anwendungen ist in dieser Zeit insgesamt um [30-40 %]* gestiegen. (148) Generell wird davon ausgegangen, dass sich die gegenwärtige Nachfrage tendenziell nicht ändern wird, d. h., dass ein gewisser Rückgang des VSF-Verbrauchs für textile Anwendungen durch eine Zunahme des Verbrauchs für nichttextile Anwendungen(118) aufgewogen wird und der Verbrauch im textilen Sektor weiterhin konjunkturabhängig sein wird(119). Handel mit Drittländern: höhere Ausfuhren als Einfuhren (149) Im Jahr 2000 wurden schätzungsweise [70-90]* kt VSF nach Drittländern ausgeführt, seit Jahren der niedrigste Stand, während im selben Jahr nur rd. [15-30]* kt ([5-20]* kt 1999) eingeführt wurden(120), obwohl die Kapazitäten in Europa sehr stark ausgelastet waren und somit kommerziell Gelegenheit zu Einfuhren aus Drittländern in den EWR bestand. Ein großer Teil der Einfuhren stammte sogar von den Lenzing- und Acordis-Töchtern in den USA und in Indonesien; [...]*(121). (150) Über den Ursprung dieser Einfuhren finden sich Hinweise im statistischen Handbuch der Internationalen Chemiefaservereinigung (CIRFS), einer Handelsorganisation europäischer Synthese- und cellulosischer Chemiefaserhersteller. Die darin enthaltenen Daten betreffen sämtliche cellulosischen Stapelfasern und Kabel, also auch andere Produkte als VSF, vor allem Lyocell- und Acetat-Stapelfasern und -Kabel. Die VSF-Einfuhren sind folglich höchstens so groß wie die angegebenen Mengen. Nach Angaben von CIRFS stammte nur ein Teil der cellulosischen Stapelfaser- und Kabeleinfuhren 1999 aus ostasiatischen Ländern (rd. [< 5]* kt)(122). Der größte asiatische Ausführer war Indonesien, wobei zu sagen ist, dass Lenzing SPV, den indonesischen VSF-Hersteller mit der größten Produktionskapazität, kontrolliert. Einfuhren aus Indien, wo die Birla-Grasim-Gruppe, der weltweit größte Viskosehersteller, ihren Sitz hat, beliefen sich auf lediglich [< 2]* kt. Dieselbe geringfügige Menge wurde aus Taiwan bezogen, wo der weltweit drittgrößte Hersteller FCFC ansässig ist. Die ostasiatischen Hersteller scheinen gegenwärtig nicht in der Lage zu sein, größere VSF-Mengen in den EWR auszuführen, zumal die europäischen Abnehmer skeptisch bleiben (siehe Rdnrn. 126-127). Die europäischen Wettbewerber rechnen nicht mit einem größeren Anstieg der Einfuhren aus Ostasien im Falle einer Preiserhöhung von 5-10 %(123). (151) Die meisten Einfuhren stammten aus den USA (rd. [< 20]* kt), wo Lenzing und Acordis als einzige VSF herstellen, und aus Osteuropa einschließlich Russland ([< 10]* kt)(124). Die Einfuhren aus Osteuropa gelten bei Wettbewerbern und Abnehmern weder als zuverlässig noch als qualitativ wettbewerbsfähig. Ein von Abnehmern in der Marktuntersuchung der Kommission genanntes Unternehmen, das in früheren Jahren VSF lieferte, nämlich das tschechische Unternehmen Spolana, hat sein VSF-Geschäft Anfang 2000 eingestellt. Der einzige Abnehmer, der in der Marktuntersuchung der Kommission für das Jahr 2000 Einfuhren von anderer Stelle als von Lenzing/Acordis erwähnte, erhielt eine gewisse Menge von einem serbischen Hersteller; dieser Abnehmer benötigte allerdings keine hochwertigen VSF. (152) Die Parteien unterbreiten in ihrer Erwiderung zusätzliche Angaben über die westeuropäischen VSF- und Kabeleinfuhren in den Jahren 1999 und 2000 (unter Ausschluss also anderer Cellulosefasern und mit vollständigeren Informationen für das Jahr 2000)(125). (153) Die Kommission hält nach Prüfung dieser ergänzenden Informationen an ihrer früheren Analyse fest. Denn die Informationen vervollständigen eher die in Rdnrn. 149-151 enthaltenen Informationen, als dass sie ihnen widersprechen und sind eine erneute Bestätigung für die hieraus abgeleitete Schlussfolgerung der Kommission. Demnach sind nämlich die osteuropäischen Einfuhren in Westeuropa im Jahre 2000 (als zu wenig Kapazitäten in Westeuropa vorhanden waren) nicht etwa gestiegen, sondern sogar zwischen 1999 und 2000 leicht zurückgegangen und beliefen sich im Jahr 2000 auf nicht mehr als [< 5 %]* der westeuropäischen Nachfrage. (154) Fast ebenso hoch waren die Einfuhren aus Asien im Jahr 2000, von denen ein Drittel aus Indonesien stammten (siehe Bemerkungen zu gruppeninternen Geschäften und zum Lenzing-Betrieb in Indonesien in Rdnrn. 150 und 164). Aus den USA (wo Lenzing und Acordis die einzigen VSF-Hersteller sind) wurde mehr als aus Taiwan (FCFC) eingeführt. Laut Angaben der Parteien in ihrer Erwiderung wird aus diesen beiden Einfuhrquellen rund [< 2 %]* der Gesamtnachfrage gedeckt(126). Die Einfuhren aus Indien (Birla) waren im Jahr 2000 mit weniger als [1 %]* an der westeuropäischen Nachfrage beteiligt(127). Die Einfuhren sind (ohne USA und Indonesien) in einem Jahr, wo Versorgungsmangel herrschte, nach Angaben der Parteien gemessen an der westeuropäischen Nachfrage um insgesamt nicht mehr als [< 5 %]* gestiegen. Dies bestätigt die Schlussfolgerung der Kommission in Bezug auf die geringe Wahrscheinlichkeit eines erheblichen Anstiegs der VSF-Einfuhren in Westeuropa. Kapazitätsauslastung (155) Nach den der Kommission von beiden Parteien und ihren Wettbewerbern vorgelegten Informationen grenzte die Kapazitätsauslastung in der VSF-Industrie im Jahr 2000 an 100 %(128). Während die Betriebe von Acordis und Lenzing fast völlig ausgelastet waren, war die Auslastungsrate bei ihren europäischen Wettbewerbern fast genauso hoch. Kapazitätsauslastungsraten von 85-95 %, die Wettbewerber für das Jahr 2000 angegeben haben, hängen mit den technischen Aspekten der Viskose-Herstellung zusammen. Diese müssen wegen der für die Wartung und Umstellung der Produktion zwischen verschiedenen VSF-Arten benötigten Zeit unter der theoretischen Hoechstkapazitätsauslastung liegen und entsprechen daher einer tatsächlichen Kapazitätsauslastung von fast 100 %. Die Kapazitäts

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.