Europäische Union

2004/237/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2187 — CVC/Lenzing) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3121)

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Quellenkennung: 32004D0237. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tes praxiskonform(63). Im Übrigen beruht im vorliegenden Fall die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes durch die Kommission nicht vornehmlich auf einer Analyse der Preiskorrelationen und der Preiskreuzelastizitäten. Wie weiter oben erklärt wurde (Rdnr. 72), bestätigen die Ergebnisse dieser Analyse lediglich die Feststellung der Präsenz gesonderter Produktmärkte, die ihrerseits auf Untersuchungen der Nachfrage- und der Angebotssubstituierbarkeit beruht und folglich darauf, dass nicht genügend Umstellungsbeispiele vorliegen (siehe Rdnr. 32-71). d) Schlussfolgerung (80) Deswegen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass VSF und Lyocell nicht demselben Produktmarkt angehören(64) und auch nicht einem Chemiefaser-Produktmarkt zugeordnet werden können, der abgesehen von VSF und Lyocell noch Baumwolle, Polyester und Polypropylen umfassen würde. 4. DIE VISKOSE-STAPELFASER-MÄRKTE: VSF FÜR DEN STANDARD- UND FÜR DEN SPEZIALGEBRAUCH (81) Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass der Viskose-Stapelfaser-Markt untergliedert werden kann. Aufgrund verschiedener Fasereigenschaften und Anwendungen kann zwischen verschiedenen VSF-Märkten unterschieden werden. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen VSF für den Standard- und solchen für den Spezialgebrauch und bei letzteren zwischen spinngefärbten VSF und VSF für Tampons. a) Viskose-Stapelfasern für den Standardgebrauch Nachfrageseite: zwei große Abnehmergruppen (82) Viskose-Stapelfasern für den Standardgebrauch (nachstehend "Standard-VSF") werden sowohl für textile Anwendungen (Spinnen) als auch für nichttextile Anwendungen benötigt. Fasern für den textilen Einsatz werden von Spinnereien gekauft(65), während Fasern für den nichttextilen Einsatz im Allgemeinen an Vliesstoffhersteller verkauft werden(66). (83) Die Marktuntersuchung der Kommission hat gewisse Unterschiede zwischen den Bedürfnissen dieser beiden Abnehmergruppen erkennen lassen. Die Fasern für textile Anwendungen unterscheiden sich in gewissem Maße hinsichtlich ihrer Beschaffenheit von den Fasern für nichttextile Anwendungen. Wegen der besonderen Anforderungen auf den nachgelagerten Produktionsstufen können Textilhersteller nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen Fasern für nichttextile Anwendungen verwenden. Dasselbe gilt umgekehrt für die Hersteller im nichttextilen Bereich. Standard-VSF für textile Anwendungen sind aus ästhetischen Gründen meist glänzend, während VSF für nichttextile Anwendungen gewöhnlich matt sind. Ausreichende Angebotssubstituierbarkeit (84) Die Ergebnisse der Marktuntersuchung der Kommission lassen jedoch auf eine ausreichende Angebotssubstituierbarkeit beider VSF-Arten schließen, so dass sie demselben Produktmarkt zugeordnet werden können. Die Fasern für textile und nichttextile Anwendungen können auf denselben Anlagen produziert werden. Die fünf Hersteller von Standard-VSF im EWR(67) stellen Fasern für beide Einsatzgebiete her und können jederzeit zwischen Standard-VSF und VSF für nichttextile Anwendungen ohne erhebliche Kosten, Risiken oder Umstellungszeiten wechseln. Schlussfolgerung (85) Trotz unterschiedlicher Abnehmergruppen, die auf die Existenz verschiedener Marktsegmente hindeuten, vertritt die Kommission die Auffassung, dass der sachlich relevante Markt zumindest der Markt für Standard-VSF ist(68). b) Spinngefärbte Viskose-Stapelfasern (86) Während Standard-VSF gebleicht oder rohweiß verkauft werden, besteht die Besonderheit von spinngefärbten VSF darin, dass die Fasern bereits im Lösungsbad gefärbt werden, bevor die Spinnlösung durch die Spinndüsen gepresst wird, also bevor die Fasern gesponnen werden. (87) Die anmeldende Partei behauptet, dass spinngefärbte VSF durch rohweiße Standard-VSF ersetzt werden können, da diese ebenfalls auf einer späteren Produktionsstufe gefärbt werden können. Die Marktuntersuchung der Kommission hat diese Auffassung allerdings nicht bestätigt. Den Untersuchungsergebnissen zufolge müsste vielmehr zwischen Standard-VSF und spinngefärbten VSF unterschieden werden. Geringe Nachfragesubstituierbarkeit (88) Die meisten Abnehmer, die den Fragebogen der Kommission beantwortet haben und spinngefärbte Fasern verwenden, haben die Frage, ob sie im Fall einer geringen, aber anhaltenden Preiserhöhung bei spinngefärbten VSF um 5-10 % zu rohweißem Standard-VSF überwechseln würden, verneint. Begründet wurde dies vor allem durch preisliche und qualitative Erwägungen. (89) Von der Kommission befragte Abnehmer erklärten, dass im Vergleich zu später gefärbten Fasern spinngefärbte VSF größere Farbechtheit besitzen, insbesondere gegenüber Sonnenlicht (Lichtbeständigkeit). Außerdem erklärten die Abnehmer, dass die für das Färben von Fasern auf einer späteren Produktionsstufe benötigten Investitionen erheblich sind(69). Im Übrigen wären spinngefärbte VSF für bestimmte Anwendungen unerlässlich, insbesondere für farbige Heimwischtücher und besondere Garne (zweifarbige Garne). (90) Sehr viele Abnehmer gaben in ihrer Antwort auf den Fragebogen der Kommission auch Preisgründe an. Einerseits liegt der Durchschnittspreis für spinngefärbte VSF um [...]* % über dem Durchschnittspreis(70) für nicht gefärbte Standard-VSF für textile oder nichttextile Anwendungen, da die Herstellung von spinngefärbtem VSF arbeitsintensiver ist und bei Farbwechsel die Anlage jedes Mal gereinigt werden muss. Andererseits sind spinngefärbte VSF immer noch billiger als Standard-VSF, die später gefärbt würden, auch wenn der Preis für spinngefärbte VSF um 5-10 % steigen würde. (91) In ihrer Erwiderung(71) behaupten die Parteien, dass die Preisunterschiede zwischen spinngefärbten und nicht gefärbten (rohweißen) Fasern im Vergleich zu Fasern, die später gefärbt werden, unter dem von der Kommission genannten Wert liegen. Die Parteien nennen Werte von [...]*. (92) Nach Prüfung dieser Behauptung hält die Kommission an ihrem Standpunkt fest, dass ein erheblicher Preisunterschied zwischen spinngefärbten und rohweißen Standardfasern besteht. Abgesehen von den Farbstoffkosten beruht der Unterschied zwischen den Zahlen der Parteien in ihrer Erwiderung und den Zahlen in der Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission darauf, dass die Parteien für spinngefärbte Fasern höhere Lohn- und Entsorgungskosten vom Preis abziehen. Die Feststellung der Kommission beruht allerdings nicht auf der unterschiedlichen Kostenstruktur dieser beiden Erzeugnisse auf der Angebotsseite, sondern auf der Auffassung der Abnehmer, dass das Färben der Fasern in einer späteren Produktionsphase kostspieliger ist. Dies wurde von den Parteien in ihrer Erwiderung nicht bestritten. Geringe Angebotssubstituierbarkeit (93) Im Übrigen bestehen Hindernisse für einen Wechsel auf der Angebotsseite. Zwei europäische Anbieter, die keine spinngefärbten Fasern herstellen, haben angegeben, dass eine geringe, aber anhaltende Preiserhöhung bei spinngefärbten VSF um 5-10 % nicht ausreichen würde, um sie zu veranlassen, ihre Produktion auf spinngefärbte VSF umzustellen. Es seien nämlich außergewöhnliche Investitionen in besondere technische Anlagen für Mischung, Prüfung, Färbung, Nachbehandlung und Trocknung notwendig(72). Außerdem erklärten einige Wettbewerber, dass in ihrem Falle die Herstellung spinngefärbter VSF, d. h. kleiner Mengen, sogar bei einem Preisanstieg von 5-10 % nicht rentabel wäre. Preiskorrelationsanalyse (94) Die Preiskorrelationsanalyse der Kommission (siehe Rdnrn. 107-109 und Tabelle 3) ist ein weiterer Beweis für die Existenz eines gesonderten Marktes für spinngefärbte VSF. Schlussfolgerung (95) Die Kommission gelangt daher zu dem Schluss, dass Standard-VSF und spinngefärbte VSF unterschiedliche Produktmärkte bilden. c) Viskose-Stapelfasern für Tampons (96) Abgesehen von der Unterscheidung zwischen Standard- und spinngefärbten VSF sind auch Viskose-Stapelfasern für Tampons getrennt zu behandeln. Die Abnehmergruppe für diese Fasern unterscheidet sich von den anderen Abnehmergruppen, da VSF für Tampons direkt an die Hersteller der Endprodukte verkauft werden, während Standard-VSF sowohl für textile als auch für nichttextile Anwendungen(73) in der Regel an Hersteller von Zwischenprodukten wie Spinnbetriebe für textile Anwendungen und Vliesstoffhersteller für nichttextile Anwendungen verkauft werden(74). Besondere Produktmerkmale (97) Nach den Ergebnissen der Marktuntersuchung unterscheiden sich VSF für Tampons wegen höherer Sicherheits-, Qualitäts- und anderer Normen durch ihre physikalischen und antibakteriologischen Eigenschaften erheblich von jeder anderen VSF-Art. Die Hersteller müssen mikrobiologische Reinheit garantieren. Die Fasern müssen konsistenter und saugfähiger sein und mehr Flüssigkeit zurückhalten können. Tamponhersteller sind sich darin einig, dass sie keine anderen Viskose-Stapelfasern wie Standard-VSF für textile oder nichttextile Anwendungen oder spinngefärbte VSF verwenden können (siehe Rdnrn. 82-85 sowie 88-95). Geringe Nachfragesubstituierbarkeit durch Baumwolle (98) Während die an der Fusion beteiligten Unternehmen außerdem behaupten, dass Baumwolle als ein Substitut für VSF entweder für die Produktion von 100 %igen Baumwolltampons oder für die Produktion von Tampons aus einer Mischung von Baumwolle und Viskose verwendet werden kann, hat die Marktuntersuchung der Kommission diese Behauptung nicht bestätigt. Tamponhersteller haben einhellig erklärt, dass der VSF-Anteil in ihren Produkten nur begrenzt herabgesetzt werden kann, soll die Qualität des Erzeugnisses erhalten bleiben, und dies wegen der höheren Saugkraft und des höheren Flüssigkeitsrückhaltevermögens von VSF. Die Produktion eines Tamponprodukts aus 100 %iger Baumwolle ist aus Qualitätsgründen eingestellt worden. Bei einer geringen, aber anhaltenden Preiserhöhung von 5 % würde kein Tamponhersteller den Baumwollanteil in seinem Erzeugnis heraufsetzen. Würde der Preis von VSF für Tampons um 10 % steigen, so würde nur ein Abnehmer den Viskoseanteil in seiner Mischung um den geringen Prozentsatz von 5-10 % herabsetzen, während kein anderer Abnehmer seine Mischungen kurz- oder mittelfristig verändern würde. Ein Abnehmer hat sogar erklärt, dass er unabhängig von Preisentwicklungen daran denke, den Baumwollanteil in seinen Tampons nicht herauf-, sondern herabzusetzen. (99) Tamponhersteller erachten die Umstellungshemmnisse als erheblich, da die für Tampons verwendeten Fasern den vorerwähnten Qualitätsanforderungen entsprechen müssen. In machen Fällen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Auch die Umstellungszeiten und -kosten sowie der Produktionsausfall und das Risiko qualitativer Mängel sind erheblich. Außerdem wurde erklärt, dass sich Tamponkäufer immer mehr gegen genetisch veränderte Produkte sträuben, auch gegen genetisch veränderte Baumwolle. Dies bedeutet eine weitere Einschränkung für die Verwendung von Baumwolle anstelle von VSF. Nach den Ergebnissen der Marktuntersuchung der Kommission drängt sich daher der Schluss auf, dass VSF für Tampons nicht demselben Produktmarkt wie Baumwolle angehören. Diese Feststellung wird auch durch die Preiskorrelationsanalyse der Kommission bestätigt (siehe Rdnrn. 107-109 und Tabelle 3). Geringe Nachfragesubstituierbarkeit durch VSF für Watte (Wattierungen) (100) Zweitens behauptet eine der am Zusammenschluss beteiligten Parteien, dass VSF für Tampons durch VSF für Watte (Wattierungen) ersetzt werden kann, und führt einen Tamponhersteller an, der angeblich dieselbe VSF-Art für die Herstellung von Tampons wie für die Herstellung von Watte (Wattierungen) verwendet(75). (101) VSF für Tampons kann zwar für die Herstellung von Watte (Wattierungen) für Hygieneprodukte verwendet werden, doch reicht diese Substituierbarkeit im umgekehrten Sinne nicht aus, um beide Faserarten demselben Produktmarkt zuzuordnen. Die Marktuntersuchung hat vielmehr ergeben, dass wegen der strengeren klinischen und mikrobiologischen Anforderungen an Tampons nur ein einziger Tamponhersteller für Watte (Wattierungen) hergestellte Fasern bei der Tamponproduktion einsetzen würde. Fasern für die Herstellung von Watte (Wattierungen), ob aus Baumwolle oder aus Viskose, gehören daher nicht demselben Produktmarkt wie VSF für Tampons an. Geringe Angebotssubstituierbarkeit durch andere Viskose-Stapelfaserarten (102) Zum Schluss behaupten die Parteien auch, dass eine ausreichende Angebotssubstituierbarkeit durch andere VSF-Arten besteht, so dass sich VSF-Hersteller schnell auf die Produktion von VSF für Tampons umstellen können. Die Marktuntersuchung hat diese Auffassung jedoch nicht bestätigt. Während die Umstellung für einen der europäischen Mitbewerber der Parteien, der bereits eine gewisse Menge VSF für Tampons herstellt(76), möglich wäre, haben die anderen beiden europäischen VSF-Hersteller, die gegenwärtig kein VSF für Tampons herstellen, unmissverständlich erklärt, dass sie die Produktion auf diese Faserart im Falle einer anhaltenden Preiserhöhung von 5-10 % nicht umstellen würden. Der eine Hersteller verwies auf die umfangreichen Investitionen, die für eine solche Umstellung erforderlich wären(77), während der andere Hersteller kommerzielle Gründe anführte. Schlussfolgerung (103) Deswegen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass VSF für Tampons einen gesonderten Produktmarkt bilden. d) Viskose-Stapelfasern für Watte (Wattierungen) für Hygieneprodukte (104) Die Begriffe Watte und Wattierungen sind manchmal austauschbar und werden manchmal in dem Sinne verwendet, dass mit "Watte" die Watte für Hygieneprodukte und mit "Wattierungen" das Füllmaterial für Anoraks, Schlafsäcke, Kraftfahrzeugsitze usw. gemeint sind. VSF für Wattierungen wurde auf Vorschlag der anmeldenden Partei in das Zahlenmaterial betreffend (nichttextile) Standard-VSF einbezogen(78). Die Frage, ob VSF für Watte für Hygieneprodukte einen gesonderten Markt bilden oder einem größeren Markt zugehören, braucht nicht beantwortet zu werden. Da es sich hier um einen kleinen Sektor handelt, würde durch die etwaige Addition von VSF für Watte für Hygieneprodukte und von Standard-VSF die wettbewerbliche Würdigung des Marktes für Standard-VSF nicht wesentlich beeinflusst, da die Gesamtkäufe von Watte für Hygieneprodukte im EWR (mengenmäßig) weniger als [1-5 %]* des Marktes für Standard-VSF (rund [< 10]* kt) ausmachen. Ebenso wenig würde das angemeldete Vorhaben Anlass zu Wettbewerbsbedenken geben, wenn ein gesonderter Produktmarkt für VSF für Watte für Hygieneprodukte ermittelt würde. Da der gemeinsame Anteil der Parteien an einem solchen Markt keine 15 % überschreitet, wäre dieser Markt von dem Vorhaben nicht einmal betroffen. e) Andere Viskose-Stapelfasern für den Spezialgebrauch und Viskose Kabel (105) Sowohl Lenzing als auch Acordis stellen andere VSF für den Spezialgebrauch her, die durch keines der relevanten VSF-Produkte ersetzbar sind. Modal von Lenzing, eine Textilfaser mit hohem Nassmodul und besonderem Eigenschaftsprofil für den Textilsektor, gehört einem gesonderten Markt an(79), und das Viskosekabel von Acordis (das das Unternehmen in den drei Varianten sehr kurz, kurz und nass herstellt) gehört zumindest einem gesonderten Produktmarkt an(80). Diese Ansicht wird sowohl auf der Nachfrageseite vertreten (die Erzeugnisse haben für den Abnehmer klar wahrnehmbare besondere Eigenschaften) als auch auf der Angebotsseite (es werden besondere Produktionsanlagen benötigt, so dass die Hersteller nicht von diesen auf andere Viskoseerzeugnisse überwechseln können). Die Produktmarktabgrenzung erübrigt sich auch für eine andere Spezialfaser von Lenzing, nämlich für flammhemmende VSF, da sie nur in geringer Menge hergestellt werden und ihre Einbindung in den Markt für Standard-VSF (das einzige Produkt, durch das sie ersetzt werden könnten) die Würdigung des angemeldeten Zusammenschlusses überhaupt nicht beeinflussen würde. Dasselbe gilt für mehrere andere von Acordis hergestellte Spezialfasern, die sogar in noch kleineren Mengen hergestellt werden. (106) Würden diese Spezialfasern als gesonderte Märkte abgegrenzt, würden sie von dem Zusammenschluss nicht betroffen, da sich die Tätigkeiten der Parteien hier in keiner Weise überschneiden. f) Preiskorrelationsanalyse (107) Die Preiskorrelationsanalyse der Kommission bestätigt die obigen Feststellungen in Bezug auf die relevanten VSF-Märkte (siehe Tabelle 3). Tabelle 3 Ergebnisse der Preiskorrelationsanalyse der Kommission für die drei VSF-Produktmärkte. Die Koeffizienten beruhen auf von den Parteien übermittelten Daten >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (108) Was die Korrelationen zwischen den verschiedenen VSF-Arten (Standard-VSF und spinngefärbte VSF) betrifft, so bewegte sich der höchste Koeffizient um 0,7. Die Kommissionsanalyse hat ergeben, dass dieser Koeffizient wegen produktionsübergreifender Kosten und zum Teil wegen eines gemeinsamen Trends zu hoch ist. Nach den von den Parteien für das Jahr 2000 übermittelten Daten waren [durchschnittlich > 75 %]* der Kosten für spinngefärbte VSF auch Kosten für Standard-VSF. Die Preisreihen dieser beiden Erzeugnisse werden weitgehend durch diese gemeinsamen Kosten vorausbestimmt, da sie bei beiden Produkten über [ > 75 %]* des Nettopreises ausmachen. Das Korrelationsergebnis ist daher nicht auf eine konkurrenzielle Wechselwirkung zwischen beiden Erzeugnissen, sondern vielmehr auf Gemeinsamkeiten zurückzuführen(81). (109) Was die Korrelationen zwischen Standard-VSF und Polyester betrifft (bis zu 0,76), so lassen die Koeffizienten nicht auf die Existenz eines größeren Produktmarktes schließen(82). Es wurde jedoch festgestellt, dass eine hohe Korrelation möglicherweise nicht korrekt ist, wenn die Preise beider Erzeugnisse durch Gemeinsamkeiten beeinflusst werden. Im vorliegenden Fall hat die Kommissionsanalyse ergeben, dass diese Korrelationskoeffizienten wegen eines gemeinsamen Trends und nicht wegen einer konkurrenziellen Wechselwirkung zwischen beiden Produkten überhöht sind(83). (110) Die Parteien vertreten in ihrer Erwiderung(84) die Auffassung, dass nicht so sehr auf die Korrelationsdaten, sondern in stärkerem Maße auf den Nachweis der tatsächlichen Umstellung Gewicht gelegt werden sollte. Außerdem weisen sie auf angebliche Widersprüche und Schwächen in der Korrelationsanalyse der Kommission hin. Sie machen insbesondere Folgendes geltend: - Die Kommission gibt für die Korrelation zwischen Viskose und Polyester (HP) in der Mitteilung der Beschwerdepunkte an einer Stelle 0,44 und an einer anderen Stelle 0,76 an(85); - die Preiskorrelationsanalyse sollte sich auf Geschäftsdaten stützen(86); - die Zeiträume, für die die Daten angegeben werden, waren unangemessen(87); - es müssen sowohl vorübergehende als dauerhafte Preisveränderungen untersucht werden(88). (111) Die Kommission vertritt nach Prüfung dieser Argumente die Auffassung, dass ihre Analyse der Preiskorrelationen und der Preiskreuzelastizitäten im vorliegenden Fall ein zuverlässiges Mittel ist, um die Abgrenzung der relevanten Produktmärkte zu untermauern. (112) Zu der allgemeinen Kritik, dass sich die Kommission für die Marktabgrenzung überhaupt auf derartige Analysen stützt, ist zunächst Folgendes zu sagen: - Die Kommission hat sich, wie in Rdnr. 79 erklärt wurde, niemals ausschließlich auf eine Analyse der Preiskorrelationen und Preiskreuzelastizitäten gestützt, sondern zieht Analysen dieser Art zusätzlich heran, um die Ergebnisse ihrer Marktuntersuchung zu untermauern. - Die Kommission hat stets unmissverständlich erklärt, dass ein hoher Korrelationsgrad zwischen zwei Preisreihen weder eine notwendige noch eine hinreichende Bedingung dafür ist, dass zwei Produkte demselben Produktmarkt angehören. Für die Kommission sind Korrelationen vielmehr ein Hinweis auf den Wettbewerbsumfang in bestimmten Märkten. Die Kommission stimmt mit den Parteien darin überein, dass jede Korrelationsanalyse vorsichtig geprüft werden sollte. Beispielsweise können die Korrelationskoeffizienten überhöht sein (irrtümliche Positivkorrelation oder Scheinkorrelation), wenn die Preise von vergleichbaren Produktionsfaktoren (z. B. gemeinsamen Produktionskosten) und/oder einem gemeinsamen Trend bestimmt werden. Desgleichen können die Korrelationskoeffizienten z. B. aufgrund längerer Reaktionszeiten zu niedrig ausfallen. Diese Nachteile lassen sich jedoch vermeiden, wenn ein Kointegrationstest oder ein "Unit-root-Test" durchgeführt werden. Diese beiden Tests hat die Kommission im vorliegenden Fall durchgeführt(89). (113) Im Übrigen vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Ergebnisse ihrer Analyse keineswegs widersprüchlich sind. - Die Tests wurden auf der Grundlage von Daten durchgeführt, die die Parteien selber übermittelt haben(90). - Bei den von den Parteien angegebenen VSF-Preis handelt es sich zwangsläufig um einen künstlichen Preis, der sich aus der Addition der Preise der verschiedenen VSF-Teilmärkte ergibt. - Da die Marktuntersuchung eindeutig ergeben hat, dass die Kommission den VSF-Markt in weitere Segmente unterteilen musste, entspricht der von ihr verwendete VSF-Preis der Summe der Werte der verschiedenen VSF-Segmente (also den Preisen der verschiedenen Segmente multipliziert mit den jeweiligen Verkaufsmengen) dividiert durch die gesamte Verkaufsmenge. - Die Kommission hat eine relativ starke Korrelation zwischen Standard-VSF und Polyester festgestellt, nicht jedoch zwischen spinngefärbten VSF, VSF für Tampons und Polyester. Unabhängig davon hat sie anhand anderer Preisangaben, die ebenfalls von den Parteien stammen, ihre Auffassung überprüft, wonach VSF einen gesonderten Produktmarkt darstellen. - Dass die Kommission zwei Preisreihen (nämlich die VSF-Preisreihen und die spezifischen Preisangaben der Parteien für drei verschiedene VSF-Teilmärkte) verwendet und beide untersucht hat, ist keineswegs unlogisch. Ebenso wenig ist es unlogisch, dass die Korrelationen der Gesamtpreise nicht das arithmetische Mittel der Korrelationen der Einzelpreise sind. Da die vergleichsweise höhere Korrelation zwischen Polyester (HP) und Standard-VSF gemeinsamen Trends zuzuschreiben ist, findet es die Kommission nicht überraschend, dass diese gemeinsamen Trends an Bedeutung verlieren, wenn andere VSF-Produkte, die diesen Trends möglicherweise nicht unterliegen, in die Korrelationsanalyse einbezogen werden(91). (114) Zu dem Vorbringen der Parteien bezüglich der Geschäftsdaten, den datenmäßig erfassten Zeiträumen und den vorübergehenden/dauerhaften Preisveränderungen ist schließlich Folgendes zu sagen: - Trotz der Aufforderung der Kommission haben die Parteien für Baumwolle, Polyester und Polypropylen keine Geschäftsdaten übermittelt. Dennoch vertritt die Kommission die Auffassung, dass die von den Parteien übermittelten Absatzdaten den Durchschnittswert der Geschäftspreise in angemessener Weise widerspiegeln. Insbesondere bei Polyester beziehen sich die Daten sowohl auf Großabnehmer als auch auf kleine Abnehmer, so dass sie den tatsächlichen Umfang der Geschäftsabschlüsse weitgehend widerspiegeln. - Die Kommission hat die Korrelationsanalyse unter Berücksichtigung verschiedener Wirkungsverzögerungen durchgeführt, um die Zweckmäßigkeit der datenmäßig erfassten Zeiträume festzustellen. Die Veränderungen, die dabei zu Tage getreten sind, waren allerdings unbedeutend. - Was die von den Parteien geäußerten Bedenken zu den vorübergehenden und dauerhaften Preisveränderungen betrifft, so wurde diesem Aspekt von der Kommission im Rahmen der "Unit-root-Tests" in gebührender Weise Rechnung getragen. g) Schlussfolgerung (115) Aus diesen Gründen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass Standard-VSF, spinngefärbte VSF und VSF für Tampons getrennte Produktmärkte sind. 5. DIE RELEVANTEN LYOCELL-MÄRKTE (116) Die Frage, ob der Lyocell-Markt weiter untergliedert werden sollte, braucht nicht beantwortet zu werden, da dies keinen Einfluss auf die wettbewerbliche Würdigung des angemeldeten Vorhabens hat (siehe Rdnrn. 230-245). 6. DER MARKT FÜR LYOCELL-PRODUKTIONS- UND -VERARBEITUNGSTECHNOLOGIE (117) Die Produktions- und Verarbeitungstechnologie so

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.