Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1232 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.) andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf den Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D1232. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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er der Schirmherrschaft des Hohen Vertreters geführt wird. ANHANG II Mandat der Unterausschüsse und der Arbeitsgruppen EU — Kosovo  (*1) Zusammensetzung und Vorsitz Der Unterausschuss für die Reform der öffentlichen Verwaltung (PAR) und die Arbeitsgruppe für die Normalisierung der Beziehungen setzen sich aus Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes und — im Fall der Arbeitsgruppe für die Normalisierung — aus Vertretern des Kosovo zusammen. Der Vorsitz wird abwechselnd von den beiden Vertragsparteien geführt. Die Mitgliedstaaten werden unterrichtet und zu den Sitzungen der Unterausschüsse und der Arbeitsgruppen für die Reform der öffentlichen Verwaltung und für die Normalisierung der Beziehungen eingeladen. Sekretariat Ein Beamter der Europäischen Kommission oder — im Falle der Arbeitsgruppe zur Normalisierung — des Europäischen Auswärtigen Dienstes, und ein Beamter des Kosovo nehmen gemeinsam die Sekretariatsgeschäfte der Unterausschüsse und der Arbeitsgruppen wahr. Alle die Unterausschüsse und Arbeitsgruppen betreffenden Mitteilungen sind den Sekretären des betreffenden Unterausschusses und der Arbeitsgruppe zu übermitteln. Sitzungen Die Unterausschüsse und die Arbeitsgruppen treten nach Vereinbarung der beiden Vertragsparteien zusammen, wenn die Umstände dies erfordern. Termin und Ort der jeweiligen Sitzung des Unterausschusses oder der Arbeitsgruppe werden von den beiden Vertragsparteien vereinbart. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien können die Unterausschüsse und die Arbeitsgruppen Sachverständige zu ihren Sitzungen einladen, um Informationen zu besonderen Themen einzuholen. Tagesordnung und Unterlagen Der Vorsitzende und die Sekretäre stellen für jede Sitzung spätestens 30 Arbeitstage vor Beginn der Sitzung eine vorläufige Tagesordnung auf. Die vorläufige Tagesordnung enthält die Punkte, für die den Sekretären spätestens 35 Tage vor Beginn der Sitzung ein Aufnahmeantrag zugegangen ist. Nach der Einigung auf die vorläufige Tagesordnung für die jeweilige Sitzung und spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Sitzung legt der Sekretär des Kosovo dem Sekretär der Europäischen Kommission oder — im Falle der Arbeitsgruppe für die Normalisierung der Beziehungen — dem Sekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes die notwendigen schriftlichen Unterlagen zu den in der vorläufigen Tagesordnung vereinbarten Punkten vor. Wird die in Absatz 3 genannte Frist nicht eingehalten, so wird die Sitzung automatisch ohne weitere Mitteilung abgesagt. Themen Die Unterausschüsse erörtern die in der Tabelle „System multidisziplinärer Unterausschüsse“ aufgeführten Themen aus den unter das Abkommen fallenden Bereichen. Im Rahmen aller Themen werden die Fortschritte bei der Annäherung, Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften bewertet. Die Unterausschüsse prüfen die Probleme, die sich in den betreffenden Bereichen ergeben, und schlagen mögliche Schritte vor. Die Unterausschüsse dienen auch als Foren, in denen der Besitzstand näher erläutert und die Fortschritte überprüft werden, die das Kosovo im Einklang mit den im Abkommen übernommenen Verpflichtungen bei der Angleichung an den Besitzstand erzielt hat. Die Arbeitsgruppe zur Reform der öffentlichen Verwaltung erörtert Fragen im Zusammenhang mit der Reform der öffentlichen Verwaltung und schlägt mögliche Schritte vor. Die Arbeitsgruppe zur Normalisierung erörtert Fragen im Zusammenhang mit der sichtbaren und nachhaltigen Verbesserung der Beziehungen des Kosovo zu Serbien und der wirksamen Zusammenarbeit mit der GSVP-Mission vor Ort, und schlägt mögliche Schritte vor. Protokoll Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt und anschließend genehmigt. Der Sekretär des Unterausschusses bzw. der Arbeitsgruppe übermittelt dem Sekretär des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses eine Abschrift des Protokolls. Öffentlichkeit Sofern nichts anderes beschlossen wird, sind die Sitzungen der Unterausschüsse und der Arbeitsgruppen nicht öffentlich. (*1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.