Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/1873 des Rates vom 24. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs II des Abkommens sowie der gemeinsamen Verfahrensvorschriften und der technischen Verknüpfungsstandards zu vertretenden StandpunktText von Bedeutung für den EWR.

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D1873. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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terverwalter und der Zentralverwalter der Union weitere technische Leitlinien zur Operationalisierung der Verknüpfung erarbeitet und werden diese Leitlinien aktualisieren, um sie laufend an den technischen Fortschritt und die neuen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit der Verknüpfung und deren wirksames und effizientes Funktionieren anzupassen. 2.1.   Geltungsbereich Dieses Dokument stellt den Konsens der Vertragsparteien über die Schaffung der technischen Grundlagen der Verknüpfung zwischen den Registern des EU-EHS und des EHS der Schweiz dar. Es gibt zwar einen Überblick über die grundlegenden technischen Spezifikationen im Hinblick auf Architektur-, Dienstleistungs- und Sicherheitsanforderungen, doch sind weitere genaue Anleitungen erforderlich, um die Verknüpfung zu operationalisieren. Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Verknüpfung sind weitere Prozesse und Verfahren erforderlich, um die Verknüpfung weiter zu operationalisieren. Gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Abkommens werden diese Aspekte eingehend in den gemeinsamen Verfahrensvorschriften geregelt, die gesondert durch einen Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden. 2.2.   Adressaten Dieses Dokument ist an den Schweizer Registerverwalter und den Zentralverwalter der Union gerichtet. 3.   ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3.1.   Architektur der Kommunikationsverbindung Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der allgemeinen Architektur der Operationalisierung der Verknüpfung zwischen dem EU-EHS und dem EHS der Schweiz sowie der verschiedenen dazugehörigen Komponenten. Da Sicherheit ein Schlüsselelement für die Definition der Architektur der Registerverknüpfung ist, wurden alle Maßnahmen ergriffen, um über eine solide Architektur zu verfügen. Die dauerhafte Registerverknüpfung nutzt einen Datenaustauschmechanismus zur Umsetzung einer sicheren Air-Gap-Verbindung. Die technische Lösung verwendet Folgendes: — ein Transferprotokoll für den sicheren Austausch von Meldungen, — Meldungen im XML-Format, — XML-basierte digitale Signatur und Entschlüsselung, — VPN. 3.1.1.   Austausch von Meldungen Die Kommunikation zwischen dem Unionsregister und dem Schweizer Register erfolgt auf der Grundlage eines Mechanismus für den Austausch von Meldungen über gesicherte Kanäle. Jede Seite stützt sich auf ihr eigenes Archiv der eingegangenen Meldungen. Beide Vertragsparteien führen ein Protokoll über die eingegangenen Meldungen, einschließlich Angaben zur Verarbeitung. Fehler oder ein unerwarteter Status sind als Warnung zu melden und die Supportteams sollten Kontakt miteinander aufnehmen. Fehler und unerwartete Ereignisse werden unter Einhaltung der im Vorfallmanagementprozess in den gemeinsamen Verfahrensvorschriften festgelegten operativen Verfahren behandelt. 3.1.2.   XML-Meldungen – übergeordnete Beschreibung Eine XML-Meldung enthält eines der folgenden Elemente: — eine oder mehrere Transaktionsanfragen und/oder eine oder mehrere Transaktionsantworten; — ein Vorgang/eine Antwort im Zusammenhang mit dem Abgleich; — eine Test-Meldung. Jede Meldung enthält eine Kopfzeile mit folgenden Informationen: — Herkunfts-EHS; — laufende Nummer. 3.1.3.   Eingabefenster Die dauerhafte Registerverknüpfung basiert auf vordefinierten Eingabefenstern, an die sich eine Reihe benannter Ereignisse anschließen. Über die Verknüpfung eingegangene Transaktionsanfragen werden nur in vordefinierten Zeitabständen eingegeben. Eingabefenster umfassen eine technische Validierung für ausgehende und eingehende Transaktionen. Darüber hinaus können täglich Abgleiche erfolgen und manuell ausgelöst werden. Änderungen der Häufigkeit und/oder der Zeitpunkte dieser Ereignisse werden unter Einhaltung der im Prozess der Anfrageerledigung in den gemeinsamen Verfahrensvorschriften festgelegten operativen Verfahren behandelt. 3.1.4.   Fluss von Transaktionsmeldungen Ausgehende Transaktionen Hier geht es um Transaktionen aus Sicht des Auftraggeber-EHS. Das folgende Ablaufdiagramm zeigt den spezifischen Fluss: Der Hauptfluss zeigt die folgenden Schritte (siehe obige Zeichnung): a) Im Auftraggeber-EHS wird die Transaktionsanfrage vom Register an das Transaktionsprotokoll geschickt, sobald alle geschäftlichen Wartezeiten abgelaufen sind (gegebenenfalls Wartezeit von 24 Stunden). b) Das Transaktionsprotokoll validiert die Transaktionsanfrage. c) Die Transaktionsanfrage wird an das Bestimmungs-EHS gesendet. d) Die Annahmebestätigung wird an das Register des Herkunfts-EHS gesendet. e) Das Bestimmungs-EHS validiert die Transaktionsanfrage. f) Das Bestimmungs-EHS sendet die Annahmebestätigung an das Transaktionsprotokoll des Herkunfts-EHS zurück. g) Das Transaktionsprotokoll sendet die Annahmebestätigung an das Register. Alternativfluss „Ablehnung im Transaktionsprotokoll“ (entsprechend der obigen Zeichnung, beginnend bei Buchstabe a im Hauptfluss): a) Im Herkunfts-EHS wird die Transaktionsanfrage vom Register an das Transaktionsprotokoll geschickt, sobald alle geschäftlichen Wartezeiten abgelaufen sind (gegebenenfalls Wartezeit von 24 Stunden). b) Das Transaktionsprotokoll validiert die Anfrage nicht. c) Eine Ablehnungsmeldung wird an das Register des Herkunfts-EHS gesendet. Alternativfluss „Ablehnung im EHS“ (entsprechend der obigen Zeichnung, beginnend bei Buchstabe d im Hauptfluss): a) Im Herkunfts-EHS wird die Transaktionsanfrage vom Register an das Transaktionsprotokoll geschickt, sobald alle geschäftlichen Wartezeiten abgelaufen sind (gegebenenfalls Wartezeit von 24 Stunden). b) Das Transaktionsprotokoll validiert die Transaktion. c) Die Transaktionsanfrage wird an das Bestimmungs-EHS gesendet. d) Die Annahmemeldung wird an das Register des Herkunfts-EHS gesendet. e) Das Transaktionsprotokoll des Empfänger-EHS validiert die Anfrage nicht. f) Das Empfänger-EHS sendet die Ablehnungsbestätigung an das Transaktionsprotokoll des Auftraggeber-EHS. g) Das Transaktionsprotokoll sendet die Ablehnungsbestätigung an das Register. Eingehende Transaktionen Hier geht es um Transaktionen aus Sicht des Empfänger-EHS. Das folgende Ablaufdiagramm zeigt den spezifischen Fluss: Das Diagramm zeigt Folgendes: 1. Wenn das Transaktionsprotokoll des Empfänger-EHS die Anfrage validiert, sendet es die Annahmemeldung an das Auftraggeber-EHS und eine Meldung „transaction completed“ (Transaktion abgeschlossen) an das Register des Empfänger-EHS. 2. Wird eine eingehende Anfrage im Transaktionsprotokoll abgelehnt, wird die Transaktionsanfrage nicht an das Register des Empfänger-EHS gesendet. Protokoll Der Zyklus von Transaktionsmeldungen umfasst nur zwei Meldungen: — Auftraggeber-EHS à Transaktionsvorschlag an das Empfänger-EHS — Empfänger-EHS à Transaktionsantwort an das Auftraggeber-EHS: Entweder „accepted“ (angenommen) oder „rejected“ (abgelehnt) (unter Angabe des Ablehnungsgrundes) — Accepted: Transaktion ist „completed“ (abgeschlossen) — Rejected: Transaktion ist „terminated“ (eingestellt) Transaktionsstatus — Der Transaktionsstatus im Auftraggeber-EHS wird bei der Absendung der Anfrage auf „proposed“ (vorgeschlagen) gesetzt. — Der Transaktionsstatus im Empfänger-EHS wird nach Eingang der Anfrage und während der Verarbeitung auf „proposed“ gesetzt. — Der Transaktionsstatus im Empfänger-EHS wird nach Verarbeitung des Vorschlags auf „completed“/„terminated“ (abgeschlossen/eingestellt) gesetzt. Das Empfänger-EHS sendet dann die entsprechende Annahme-/Ablehnungsmeldung. — Der Transaktionsstatus im Auftraggeber-EHS wird nach Eingang und Verarbeitung der Annahme/Ablehnung auf „completed“/„terminated“ gesetzt. — Wenn keine Antwort eingeht, bleibt der Transaktionsstatus im Auftraggeber-EHS unverändert bei „proposed“. — Das Empfänger-EHS setzt den Transaktionsstatus auf „terminated“, wenn eine etwaige vorgeschlagene Transaktion länger als 30 Minuten im Status „proposed“ verbleibt. Vorfälle in Verbindung mit Transaktionen werden unter Einhaltung der im Vorfallmanagementprozess in den gemeinsamen Verfahrensvorschriften festgelegten operativen Verfahren behandelt. 3.2.   Sicherheit der Datenübermittlung Für die in der Übertragung befindlichen Daten gelten vier Sicherheitsstufen: 1. Netzzugangskontrolle: Firewall und Netzwerkverbindungsschicht 2. Verschlüsselung der Transportschicht: VPN 3. Verschlüsselung der Sitzungsschicht: Transferprotokoll für den sicheren Austausch von Meldungen 4. Verschlüsselung der Anwendungsschicht: XML-Inhaltsverschlüsselung und -Signatur 3.2.1.   Firewall und Netzwerkverbindung Die Verbindung wird über ein Netzwerk hergestellt, das durch eine Hardware-basierte Firewall geschützt ist. Die Firewall muss so konfiguriert sein, dass nur „registrierte“ Kunden Verbindungen zum VPN-Server herstellen können. 3.2.2.   Virtuelles privates Netzwerk (VPN) Die gesamte Kommunikation zwischen den Vertragsparteien wird durch Verwendung eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN) geschützt. VPN-Technologien ermöglichen einen „VPN-Tunnel“ über ein Netz wie das Internet von einem Punkt zum anderen und schützen damit die gesamte Kommunikation. Vor der Einrichtung des VPN-Tunnels wird einem potenziellen Kundenendpunkt ein digitales Zertifikat ausgestellt, das es dem Kunden ermöglicht, während der Verbindungsverhandlungen seine Identität nachzuweisen. Jede Vertragspartei ist für die Installation des Zertifikats in ihrem VPN-Endpunkt verantwortlich. Über digitale Zertifikate greift jeder VPN-Endserver auf eine zentrale Stelle zu, um Authentifizierungsdaten auszuhandeln. Während des Aufbaus des Tunnels wird eine Verschlüsselung ausgehandelt, die gewährleistet, dass die gesamte Kommunikation durch den Tunnel geschützt ist. Die VPN-Kundenendpunkte werden so konfiguriert, dass der VPN-Tunnel dauerhaft aufrechterhalten wird, damit jederzeit eine zuverlässige wechselseitige Echtzeit-Kommunikation zwischen den Vertragsparteien möglich ist. Im Allgemeinen nutzt die Europäische Union die gesicherten transeuropäischen Telematikdienste für Behörden (sTESTA) als privates IP-gestütztes Netz. Daher eignet sich dieses Netz auch für die dauerhafte Registerverknüpfung. 3.2.3.   IPSec-Umsetzung Die Verwendung des IPSec-Protokolls zur Schaffung der Site-to-site-VPN-Infrastruktur ermöglicht die Site-to-site-Authentifizierung, die Datenintegrität und die Datenverschlüsselung. IPSec-VPN-Konfigurationen gewährleisten eine ordnungsgemäße Authentifizierung zwischen zwei Endpunkten einer VPN-Verbindung. Die Vertragsparteien identifizieren und authentifizieren den Remote-Client über die IPSec-Verbindung über ein digitales Zertifikat, das von einer von der anderen Seite anerkannten Zertifizierungsstelle bereitgestellt wird. IPSec gewährleistet auch die Datenintegrität der gesamten über den VPN-Tunnel übertragenen Kommunikation. Die Datenpakete werden mithilfe der vom VPN erstellten Authentifizierungsinformationen gehasht und signiert. Die Vertraulichkeit der Daten wird auch dadurch gewährleistet, dass die IPSec-Verschlüsselung aktiviert wird. 3.2.4.   Transferprotokoll für den sicheren Austausch von Meldungen Die dauerhafte Registerverknüpfung stützt sich für den sicheren Datenaustausch zwischen den Vertragsparteien auf mehrere Verschlüsselungsschichten. Beide Systeme und ihre unterschiedlichen Umgebungen sind auf Netzwerkebene über VPN-Tunnel miteinander verbunden. In der Anwendungsschicht werden Dateien über ein Transferprotokoll für den sicheren Austausch von Meldungen in der Sitzungsschicht übertragen. 3.2.5.   XML-Verschlüsselung und -Signatur Innerhalb von XML-Dateien erfolgt die Signatur und Verschlüsselung auf zwei Ebenen. JedeTransaktionsanfrage, Transaktionsantwort und Abgleichmeldung wird einzeln digital signiert. In einem zweiten Schritt wird jedes Unterelement des Elements „Meldung“ einzeln verschlüsselt. Darüber hinaus wird als dritter Schritt und zur Gewährleistung der Integrität und Nichtabstreitbarkeit der gesamten Meldung das Wurzelelement digital signiert. Dies führt zu einem hohen Schutzniveau für die eingebetteten XML-Daten. Die technische Umsetzung entspricht den Standards des World Wide Web Consortiums. Um die Meldung zu entschlüsseln und zu überprüfen, wird das Verfahren in umgekehrter Reihenfolge angewendet. 3.2.6.   Kryptografische Schlüssel Zur Verschlüsselung und Signatur wird ein Public-Key-Verschlüsselungsverfahren verwendet. Für den Sonderfall IPSec wird ein digitales Zertifikat verwendet, das von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde, der beide Vertragsparteien vertrauen. Diese Zertifizierungsstelle prüft die Identität des Zertifikatinhabers und stellt Zertifikate aus, die zur positiven Identifizierung einer Organisation verwendet werden, und richtet sichere Datenkommunikationskanäle zwischen den Vertragsparteien ein. Zur Signatur und Verschlüsselung von Kommunikationskanälen und Dateien werden kryptografische Schlüssel verwendet. Die öffentlichen Zertifikate werden von den Vertragsparteien digital über sichere Kanäle ausgetauscht und außerhalb des Bandes überprüft. Dieses Verfahren ist integraler Bestandteil des Informationssicherheitsmanagements in den gemeinsamen Verfahrensvorschriften. 3.3.   Liste der Funktionen im Rahmen der Verknüpfung Im Rahmen der Verknüpfung wird das Übertragungssystem für eine Reihe von Funktionen festgelegt, mit denen die aus dem Abkommen abgeleiteten Geschäftsabläufe umgesetzt werden. Die Verknüpfung umfasst auch die Spezifikation für das Abgleichverfahren und die Testmeldungen, die die Durchführung einer Heartbeat-Überwachung ermöglichen. 3.3.1.   Geschäftstransaktionen Aus geschäftlicher Sicht umfasst die Verknüpfung vier (4) Arten von Transaktionsanfragen: — Externe Übertragung: — Nach dem Inkrafttreten der EHS-Verknüpfung sind EU- und CH-Zertifikate zwischen den Vertragsparteien austauschbar und somit vollständig übertragbar. — Eine Übertragung über die Verknüpfung erfolgt mithilfe eines Auftraggeberkontos in einem EHS und eines Empfängerkontos in dem anderen EHS. — Die Übertragung kann jede beliebige Menge von vier (4) Arten von Zertifikaten umfassen: — Allgemeine CH-Zertifikate (CHU) — CH-Luftverkehrszertifikate (CHUA) — Allgemeine EU-Zertifikate (EUA) — EU-Luftverkehrszertifikate (EUAA) — Internationale Zuteilung: Luftfahrzeugbetreiber, die von einem EHS verwaltet werden und Verpflichtungen aus dem anderen EHS sowie Anspruch auf kostenlose Zertifikate aus dem zweiten EHS haben, erhalten im Wege der internationalen Zuteilungstransaktion kostenlose Luftverkehrszertifikate aus dem zweiten EHS. — Rückgängigmachung der internationalen Zuteilung: Diese Transaktion findet statt, wenn kostenlose Zuteilungen von Zertifikaten an ein Luftfahrzeugbetreiberkonto durch das andere EHS vollständig rückgängig gemacht werden müssen. — Rückübertragung einer Überschusszuteilung: Ähnlich der Rückgängigmachung, jedoch muss die Zuteilung nicht vollständig rückgängig gemacht werden, vielmehr müssen lediglich die überschüssigen zugeteilten Zertifikate an das zuteilende EHS rückübertragen werden. 3.3.2.   Abgleichprotokoll Abgleiche finden erst statt, nachdem die Fenster für die Eingabe, Validierung und Verarbeitung von Meldungen geschlossen sind. Abgleiche sind ein integraler Bestandteil der Sicherheits- und Kohärenzmaßnahmen der Verknüpfung. Beide Vertragsparteien einigen sich vor der Aufstellung eines Zeitplans auf den genauen Zeitpunkt des Abgleichs. Ein täglicher planmäßiger Abgleich kann stattfinden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. Nach jeder Eingabe wird zumindest ein planmäßiger Abgleich durchgeführt. Auf jeden Fall kann jede Vertragspartei jederzeit manuelle Abgleiche einleiten. Änderungen von Zeitpunkt und Häufigkeit der planmäßigen Abgleiche werden unter Einhaltung der im Prozess der Anfrageerledigung in den gemeinsamen Verfahrensvorschriften festgelegten operativen Verfahren behandelt. 3.3.3.   Test-Meldung Zur Prüfung der Ende-zu-Ende-Kommunikation ist eine Test-Meldung vorgesehen. Die Meldung enthält Daten, mit denen die Meldung als Test gekennzeichnet wird, und wird bei Eingang am anderen Ende beantwortet. 3.4.   Anforderungen an die Datenprotokollierung Um die beiden Vertragsparteien dabei zu unterstützen, genaue und kohärente Datensätze zu pflegen, und um Instrumente für das Abgleichverfahren zur Beseitigung von Unstimmigkeiten bereitzustellen, werden von beiden Vertragsparteien vier (4) Arten von Datenprotokollen geführt: — Transaktionsprotokolle — Abgleichprotokolle — Meldungsarchiv — Protokoll der internen Prüfung Alle Daten in diesen Protokollen werden für die Zwecke der Fehlerbehebung mindestens drei (3) Monate lang aufbewahrt; ihre weitere Speicherung richtet sich nach dem jeweils für die Vertragsparteien in Bezug auf Audits geltenden Recht. Protokolldateien, die älter als drei (3) Monate sind, können in einem unabhängigen IT-System an einem sicheren Ort archiviert werden, sofern sie innerhalb einer angemessenen Frist abgerufen werden können oder darauf zugegriffen werden kann. Transaktionsprotokolle Sowohl das EUTL- als auch das SSTL-Teilsystem umfassen Transaktionsprotokollimplementierungen. Konkret werden in den Transaktionsprotokollen Aufzeichnungen über jede vorgeschlagene Transaktion geführt, die an das andere EHS gesendet wird. Jede Aufzeichnung enthält alle Felder des Transaktionsinhalts und das anschließende Ergebnis der Transaktion (die Antwort des Empfänger-EHS). In den Transaktionsprotokollen werden auch Aufzeichnungen über die eingehenden Transaktionen sowie über die an das Herkunfts-EHS gesendete Antwort geführt. Abgleichprotokolle Das Abgleichprotokoll enthält eine Aufzeichnung jeder zwischen den beiden Vertragsparteien ausgetauschten Abgleichmeldung, einschließlich der Abgleich-Kennung, des Zeitstempels und des Ergebnisses des Abgleichs: Abgleichstatus „Pass“ (keine Abweichungen) oder „Discrepancies“ (Abweichungen). In der dauerhaften Registerverknüpfung sind Abgleichmeldungen integraler Bestandteil der ausgetauschten Meldungen und werden daher wie im Abschnitt „Meldungsarchiv“ beschrieben gespeichert. Beide Vertragsparteien protokollieren jede Anfrage und ihre Antwort im Abgleichprotokoll. Obwohl die Informationen im Abgleichprotokoll nicht direkt im Rahmen des Abgleichs selbst ausgetauscht werden, kann der Zugang zu diesen Informationen erforderlich sein, um Unstimmigkeiten zu beseitigen. Meldungsarchiv Beide Parteien sind verpflichtet, eine Kopie der ausgetauschten Daten (die XML-Dateien), die gesendet und empfangen wurden, zu archivieren und anzugeben, ob das Format dieser Daten oder XML-Meldungen korrekt war. Das Archiv dient vor allem für Audits, um einen Nachweis darüber zu erhalten, was an die andere Vertragspartei gesendet und von ihr empfangen wurde. Daher müssen zusammen mit den Dateien auch die entsprechenden Zertifikate archiviert werden. Diese Dateien liefern außerdem zusätzliche Informationen für die Fehlerbehebung. Protokoll der internen Prüfung Diese Protokolle werden von jeder Vertragspartei selbst festgelegt und verwendet. 3.5.   Betriebsvoraussetzungen Der Datenaustausch zwischen beiden Systemen ist bei der dauerhaften Registerverknüpfung nicht völlig autonom; d. h., die Betreiber und Verfahren müssen die Verknüpfung operationalisieren. Zu diesem Zweck werden in diesem Prozess mehrere Rollen und Instrumente eingehend beschrieben. 4.   VERFÜGBARKEITSVORGABEN 4.1.   Gestaltung der Kommunikationsverfügbarkeit Die Architektur der dauerhaften Registerverknüpfung ist im Grunde eine IKT-Infrastruktur und -Software, die die Kommunikation zwischen dem EHS der Schweiz und dem EU-EHS ermöglichen. Die Gewährleistung eines hohen Maßes an Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit dieses Datenflusses wird somit zu einem wesentlichen Aspekt, der bei der Gestaltung der dauerhaften Registerverknüpfung zu berücksichtigen ist. Da es sich um ein Projekt handelt, bei dem die IKT-Infrastruktur, die maßgeschneiderte Software und die Prozesse eine entscheidende Rolle spielen, müssen alle drei Elemente berücksichtigt werden, um ein widerstandsfähiges System zu entwerfen. Widerstandsfähigkeit der IKT-Infrastruktur Das Kapitel „Allgemeine Bestimmungen“ dieses Dokuments enthält detaillierte Angaben zu den Bausteinen der Architektur. Im Hinblick auf die IKT-Infrastruktur wird mit der dauerhaften Registerverknüpfung ein widerstandsfähiges VPN-Netz eingerichtet, das sichere Kommunikationstunnel schafft, über die ein sicherer Austausch von Meldungen stattfinden kann. Andere Infrastrukturelemente werden für hohe Verfügbarkeit konfiguriert und/oder stützen sich auf Ausweichmechanismen. Widerstandsfähigkeit der maßgeschneiderten Software Die maßgeschneiderten Software-Module verbessern die Widerstandsfähigkeit, indem sie für einen bestimmten Zeitraum versuchen, die Kommunikation mit der anderen Seite erneut herzustellen, wenn diese aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Widerstandsfähigkeit der Dienste Bei der dauerhaften Registerverknüpfung findet der Datenaustausch zwischen den Vertragsparteien in vordefinierten Zeitabständen statt. Bei einigen der für den vorprogrammierten Datenaustausch erforderlichen Schritte ist ein manuelles Eingreifen der Systembetreiber und/oder Registerverwalter nötig. Unter Berücksichtigung dieses Aspekts und um die Verfügbarkeit und den Erfolg der Austausche zu erhöhen, — sehen die Verfahrensvorschriften spezifische Zeitfenster für die Durchführung der einzelnen Schritte vor; — nutzen die Software-Module für die dauerhafte Registerverknüpfung asynchrone Kommunikation; — wird im Rahmen des automatischen Abgleichverfahrens festgestellt, ob es auf einer der Seiten Probleme bei der Eingabe von Dateien gab; — werden Überwachungsprozesse (IKT-Infrastruktur und maßgeschneiderte Software-Module) in die Vorfallmanagementverfahren einbezogen und können diese auslösen (wie in den gemeinsamen Verfahrensvorschriften festgelegt). Diese Verfahren, die die Zeit bis zur Wiederherstellung des Normalbetriebs nach Vorfällen verkürzen sollen, sind unerlässlich, um hohe Verfügbarkeitsquoten zu gewährleisten. 4.2.   Initialisierungs-, Kommunikations-, Reaktivierungs- und Testplan Alle an der Architektur der dauerhaften Registerverknüpfung beteiligten Elemente müssen eine Reihe individueller und kollektiver Tests bestehen, um zu bestätigen, dass die Plattform auf der Ebene der IKT-Infrastruktur und der Informationssysteme betriebsbereit ist. Diese Betriebstests sind jedes Mal zwingend erforderlich, wenn die dauerhafte Registerverknüpfung auf der Plattform vom Status „suspended“ (unterbrochen) zu „operational“ (betriebsbereit) übergeht. Die Aufnahme des Betriebs der Verknüpfung erfordert dann die erfolgreiche Durchführung eines vordefinierten Testplans. Dadurch wird bestätigt, dass jedes Register zunächst eine Reihe interner Tests durchgeführt hat, gefolgt von der Validierung der Ende-zu-Ende-Konnektivität, bevor mit der Übermittlung von Produktionstransaktionen zwischen beiden Vertragsparteien begonnen wird. Der Testplan sollte die allgemeine Teststrategie und Einzelheiten zur Testinfrastruktur enthalten. Insbesondere sollte er für jedes Element in jedem Testblock Folgendes umfassen: — die Testkriterien und -instrumente; — die für die Durchführung des Tests zugewiesenen Rollen; — die erwarteten Ergebnisse (positiv und negativ); — den Zeitplan für die Prüfungen; — die Protokollierung der Anforderungen an die Prüfergebnisse; — die Dokumentation zur Fehlerbehebung; — die Eskalationsvorschriften. Als Prozess könnten die Tests zur Aufnahme des Betriebs in vier (4) Konzeptblöcke oder -phasen unterteilt werden: 4.2.1.   Interne IKT-Infrastrukturtests Diese Tests sind von beiden Registerverwaltern an jedem Ende einzeln durchzuführen und/oder zu prüfen. Jedes Element der IKT-Infrastruktur ist an beiden Enden einzeln zu prüfen. Dies schließt jede einzelne Komponente der Infrastruktur ein. Diese Prüfungen können automatisch oder manuell durchgeführt werden, müssen jedoch siche

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.